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Wie sorgt
Deutschland
für seine Kinder?
Jörg Maywald, 4. Kinder- und Jugendhilfetag Baden-Württemberg, 14.7.2007
Gliederung
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
Das Kind als (Rechts-)Subjekt

Kindeswohl – was ist das eigentlich?

Vorrang des Kindeswohls als Verfahrensgrundsatz

Konsequenzen für die Arbeit mit Kindern

Deutschland: Kindergerecht
Gliederung
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►
Das Kind als (Rechts-)Subjekt

Kindeswohl – was ist das eigentlich?

Vorrang des Kindeswohls als Verfahrensgrundsatz

Konsequenzen für die Arbeit mit Kindern

Deutschland: Kindergerecht
Das Kind als (Rechts-)Subjekt
Kinderrechte sind Menschenrechte
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
Kinder sind Menschen

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen
Kinderrechte sind
Menschenrechte für Kinder
Das Kind als (Rechts-)Subjekt
Kinderrechte als Normierung
von Grundwerten
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Die in der
UN-Kinderrechtskonvention
niedergelegten Rechte
normieren die Achtung
vor den menschlichen Grundwerten
in Bezug auf Kinder.
Das Kind als (Rechts-)Subjekt
Internationale Entwicklungen
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
Ellen Key: Das Jahrhundert des Kindes (1900)
(u.a. gleiche Rechte für eheliche und uneheliche Kinder,
Recht auf körperliche Unversehrtheit)

Janusz Korczak: Magna Charta Libertatis für das Kind

Genfer Deklaration des Völkerbundes (1924)
(„Das Recht des Kindes auf Achtung“)
(Verpflichtungen der Erwachsenen gegenüber Kindern)

Erweiterte Erklärung zu Kinderrechten der
Vereinten Nationen (1959)
(Kind als Rechtssubjekt, Appell an guten Willen)

Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die
Vereinten Nationen (20.11.1989)
(Kinder als Träger eigener Rechte, Staatenverpflichtungen)

Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen
(Weltkindergipfel) (2002)
(Internationaler Aktionsplan „A World fit for Children“)
Das Kind als (Rechts-)Subjekt
UN-Kinderrechtskonvention
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Materielle Rechte

Schutzrechte (Protection)
u.a. Recht auf Schutz: vor Diskriminierung; der Identität; vor Trennung
von den Eltern; der Privatsphäre; vor Schädigung durch Medien; vor
Gewaltanwendung, Misshandlung und Vernachlässigung; vor sexuellem
Missbrauch; vor wirtschaftlicher Ausbeutung; vor Suchtstoffen; vor Entführung; in Strafverfahren; vor Todesstrafe und lebenslanger Freiheitsstrafe;
bei bewaffneten Konflikten; von Kinderflüchtlingen; von Minderheiten

Förderrechte (Promotion)
u.a. Recht auf: Vorrang des Kindeswohls; Leben und Entwicklung; Familienzusammenführung; Versammlungsfreiheit; Zugang zu den Medien; Kontakt
mit beiden Eltern; Förderung bei Behinderung; Gesundheitsförderung; Bildung;
kulturelle Entfaltung; Ruhe, Freizeit, Spiel und Erholung; Integration geschädigter Kinder

Beteiligungsrechte (Participation)
u.a. Recht auf: angemessene Berücksichtigung des Kindeswillens; Gehör;
freie Meinungsäußerung; Freiheit des Gewissens und der Religion; Informationsbeschaffung und -weitergabe; Nutzung kindgerechter Medien
Das Kind als (Rechts-)Subjekt
Elternrecht als Elternverantwortung
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Elternrecht heißt vor allem Elternverantwortung.
Diese Verantwortung beinhaltet das Recht
und die Pflicht der Eltern, „das Kind
bei der Ausübung seiner anerkannten Rechte
in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise
angemessen zu leiten und zu führen“.
Artikel 5 UN-Kinderrechtskonvention
Das Kind als (Rechts-)Subjekt
Kinder sind Menschen von Anfang an
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Das Kind wird nicht
erst ein Mensch,
es ist schon einer.
Janusz Korczak
Gliederung
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
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Das Kind als (Rechts-)Subjekt
Kindeswohl – was ist das eigentlich?

Vorrang des Kindeswohls als Verfahrensgrundsatz

Konsequenzen für die Arbeit mit Kindern

Deutschland: Kindergerecht
Kindeswohl – was ist das eigentlich?
Vorrang des Kindeswohls
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Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen,
gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten
Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten,
Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen
getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein
Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.
(UN-Kinderrechtskonvention Artikel 3, Absatz 1)
Kindeswohl – was ist das eigentlich?
Rechtliche Orientierungen
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Kindeswohl als allgemeines Prinzip
familienrichterlicher Entscheidungen (§ 1697 a BGB)
Kindeswohl als unbestimmter Rechtsbegriff
(→ Verweis auf Erkenntnisse der Medizin- und Sozialwissenschaften)
Kindeswohl – was ist das eigentlich?
Arbeitsdefinition
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Wohl des Kindes
(best interests of the child)
Ein am Wohl des Kindes ausgerichtetes Handeln
ist dasjenige, welches die an den
Grundbedürfnissen und Grundrechten von Kindern
orientierte jeweils am
wenigsten schädigende Handlungsalternative wählt.
Kindeswohl – was ist das eigentlich?
Grundbedürfnisse von Kindern
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
Das Bedürfnis nach beständigen liebevollen Beziehungen

Das Bedürfnis nach körperlicher Unversehrtheit, Sicherheit
und Regulation

Das Bedürfnis nach Erfahrungen, die auf individuelle Unterschiede
zugeschnitten sind

Das Bedürfnis nach entwicklungsgerechten Erfahrungen

Das Bedürfnis nach Grenzen und Strukturen

Das Bedürfnis nach stabilen, unterstützenden Gemeinschaften
und kultureller Kontinuität

Das Bedürfnis nach einer sicheren Zukunft für die Menschheit
T. Berry Brazelton und Stanley I. Greenspan 2002
Gliederung
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Das Kind als (Rechts-)Subjekt
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Kindeswohl – was ist das eigentlich?
►
Vorrang des Kindeswohls als
Verfahrensgrundsatz

Konsequenzen für die Arbeit mit Kindern
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Deutschland: Kindergerecht
Vorrang des Kindeswohls als Verfahrensgrundsatz
Verfahrensrechtliche Vorgaben
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
Das Wohl des Kindes (best interests of the child)
ist „ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu
berücksichtigen ist“.
(Artikel 3, Absatz 1 UN-KRK)

Nicht in jedem Fall muss die ein Kind (bzw.
Kinder) betreffende Entscheidung dem folgen,
was für dieses Kind (bzw. die Kinder)
am (aller-)besten ist.
Vorrang des Kindeswohls als Verfahrensgrundsatz
Abwägungsgebot
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
Es muss erwogen werden, welche positiven
und negativen Implikationen eine anstehende
Entscheidung für ein Kind hat.
(1. Verfahrensschritt)

Die auf das Kindeswohl bezogenen Erwägungen
müssen in hohem Maße berücksichtigt werden.
(2. Verfahrensschritt)
Gliederung
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
Das Kind als (Rechts-)Subjekt

Kindeswohl – was ist das eigentlich?

Vorrang des Kindeswohls als Verfahrensgrundsatz
►

Konsequenzen für die Arbeit mit Kindern
Deutschland: Kindergerecht
Konsequenzen für die Arbeit mit Kindern
Von den Bedürfnissen zu den Rechten (1)
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Bedürfnis-Ansatz
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
Private Wohltätigkeit
Freiwilligkeit
Wohlfahrt, Almosen,
Wohltätigkeit
an Symptomen orientiert
Hierarchie der Bedürfnisse
Bedürfnisse sind je nach
Situation verschieden
Bereitstellung von Diensten
Festlegung von Bedürfnissen
ist subjektiv
Kurzzeitperspektive
(Stopfen von Löchern)
Rechte-Ansatz
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Öffentliche Verpflichtung
Verbindlichkeit
gesetzlicher Anspruch:
Gleichheit, Gerechtigkeit
an Ursachen orientiert
Unteilbarkeit der Rechte
Rechte sind universell
Einforderung von Rechten
Rechte basieren auf
internationalen Standards
Langzeitperspektive
Konsequenzen für die Arbeit mit Kindern
Von den Bedürfnissen zu den Rechten (2)
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Bedürfnis-Ansatz
Rechte-Ansatz

Kinder erhalten Hilfe


Spezifische Projekte mit
spezifischen Zielgruppen
Kinder können sich beteiligen,
um Angebote zu verbessern
aufgrund knapper Mittel bleiben manche Kinder außen vor
jeder Arbeitsbereich hat sein
eigenes Ziel
bestimmte Gruppen verfügen
über technische Fertigkeiten,
mit Kindern umzugehen
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
Kinder haben Anspruch
auf Hilfe
ganzheitlicher Ansatz
Kinder haben ein Recht auf
aktive Beteiligung
alle Kinder haben das Recht,
ihre Potentiale auszuschöpfen
es existiert ein
übergreifendes Ziel
alle Erwachsenen (und Kinder)
tragen dazu bei, die Rechte
von Kindern umzusetzen
Konsequenzen für die Arbeit mit Kindern
Prinzipien des Kinderrechteansatzes
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
Das Prinzip der Unteilbarkeit der Rechte
(ganzheitlicher Ansatz; alle Rechte sind gleich wichtig)

Das Prinzip der Universalität der Rechte
(alle Kinder haben gleiche Rechte)

Die vier allgemeinen Prinzipien der Kinderrechtskonvention
- Das Recht auf Nicht-Diskriminierung (Artikel 2)
- Der Vorrang des Kindeswohls (Artikel 3)
- Das Recht auf Leben und bestmögliche Entwicklung (Artikel 6)
- Berücksichtigung des Kindeswillens (Artikel 12)

Das Prinzip der Kinder als Träger eigener Rechte

Das Prinzip der Verantwortungsträger
(Familie, Gesellschaft und Politik tragen Verantwortung
für die Verwirklichung der Kinderrechte)
Quelle: International Save the Children Alliance: Child Rights Programming, London 2002
Konsequenzen für die Arbeit mit Kindern
Umsetzung der Kinderrechte
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Kinder über ihre Rechte informieren

Eltern und Fachkräfte bilden und unterstützen

Kinderrechte in die Einrichtungen für Kinder tragen
(z.B. Projekttage Kinderrechte)

Alle Programme für und mit Kindern an den Kinderrechten
orientieren (Child Rights based approach)

Kinderrechte in die Verfassung aufnehmen

Einführung eines Wahlrechts von Geburt an

Politik und Wirtschaft an den Bedürfnissen und Rechten von
Kindern orientieren (Kindergerechtigkeitsprüfung)
Gliederung
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
Das Kind als (Rechts-)Subjekt

Kindeswohl – was ist das eigentlich?

Vorrang des Kindeswohls als Verfahrensgrundsatz

Konsequenzen für die Arbeit mit Kindern
►
Deutschland: Kindergerecht
Deutschland: Kindergerecht
Kindgerechte Gesellschaft
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Eine kindgerechte Gesellschaft ist eine solche,
die fähig ist, in die Zukunft zu blicken,
die sich selbst vertraut und die Menschen hat,
die mutig anpacken.
Eine kindgerechte Gesellschaft ist aber auch
auf Nachhaltigkeit oder auf Zukunft hin angelegt.
Kinder- und familienfreundliche Gesellschaften
denken nicht mit einem kurzen Horizont nur an heute,
sondern über die eigene Generation hinaus.
Bundeskanzlerin Angela Merkel 2006
Deutschland: Kindergerecht
Weltkindergipfel: Aktionsplan
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Die Staaten verpflichten sich, einen Nationalen Aktionsplan vorzulegen,
in dem „eine Reihe konkreter, termingebundener und messbarer Ziele
und Vorgaben enthalten sind.
Ziel ist es, „eine kindergerechte Welt zu schaffen,
in der die Grundsätze der Demokratie, der Gleichberechtigung,
der Nichtdiskriminierung, des Friedens und der sozialen Gerechtigkeit
sowie die Allgemeingültigkeit, Unteilbarkeit und wechselseitige
Abhängigkeit und Verknüpfung aller Menschenrechte,
einschließlich des Rechts auf Entwicklung,
die Grundlage für eine nachhaltige menschliche Entwicklung bilden,
die das Wohl des Kindes berücksichtigt.“
(Internationaler Aktionsplan „Für eine kindergerechte Welt“, New York 2002, Ziffer 59).
Deutschland: Kindergerecht
Nationaler Aktionsplan: Themenfelder
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Nationaler Aktionsplan
„Für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010“
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Chancengerechtigkeit durch Bildung
Aufwachsen ohne Gewalt
Förderung eines gesunden Lebens
und gesunder Umweltbedingungen
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Entwicklung eines angemessenen
Lebensstandards für alle Kinder
Internationale Verpflichtungen
Deutschland: Kindergerecht
UNICEF: Deutschland nur Mittelmaß
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Child Poverty in Perspective:
An Overview of Child Well-Being in Rich Countries
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Material well-being (13/21)
Health and safety (11/21)
Educational well-being (10/21)
Family and peer relationship (13/21)
Behaviours and risks (11/21)
Subjective well-being (9/21)
UNICEF 2006
Deutschland: Kindgerechte Kommune
Steuerungskreislauf
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Leitbild
Ziele
Auswertung
Handlungskonzepte
Deutschland: Kindgerechte Kommune
Strategische Überlegungen
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Der demographische Wandel fordert
Generationengerechtigkeit
Demokratie braucht nachwachsende Generation
Ressourcenorientierung fördert das Gemeinwesen
Familien sind Existenzgründer
Benachteiligung und Ausgrenzung von Kindern
und Jugendlichen untergraben die Zukunft
Kinderrechte sind Menschenrechte
Junge Kommune – Strategien für eine zukunftsfähige Gesellschaft
Deutschland: Kindgerechte Kommune
Eltern mit Kindern als Investoren
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Kommunen müssen begreifen,
dass Eltern mit Kindern als Investoren
genauso wichtig sind wie Unternehmen,
weil sie die Wirtschaftskraft einer Stadt
erheblich positiv beeinflussen können.
Hans Bertram 2006
Deutschland: Kindgerecht
Nachhaltige Familienpolitik
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Nachhaltige Familienpolitik
benötigt einen intelligenten Policy Mix aus ...
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Zeitpolitik
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Infrastrukturpolitik
(Chancengerechtigkeit)

Politik finanzieller Transferleistungen
Deutschland: Kindergerecht
Eigenwert des Kindes
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An unserer Neigung, Unreife als bloßen Mangel aufzufassen,
und Wachstum als etwas, was die Lücke zwischen Unreife
und Reife ausfüllt, ist die Tatsache schuld, dass wir den Zustand
der Kindheit vergleichend, nicht an sich betrachten.
Wir behandeln ihn einfach als mangelhaft, weil wir ihn an der
Erwachsenheit als dem festen Maß messen. Das lenkt unsere
Aufmerksamkeit auf die Dinge und Eigenschaften, die das Kind
nicht hat und nicht haben wird, bis es erwachsen sein wird.
Wenn wir den Versuch aufgeben, den Begriff der Unreife
durch Vergleich mit den Leistungen Erwachsener zu definieren,
müssen wir anerkennen, dass Unreife nicht in einem Fehlen
wünschenswerter Züge besteht. (...) Wenn Leben identisch ist mit
Wachstum, so lebt ein Geschöpf in einem Stadium seines Lebens
genauso wirklich wie in einem anderen, mit der gleichen inneren Fülle
und den gleichen Ansprüchen auf Absolutheit
John Dewey, Demokratie und Erziehung
Deutschland: Kindergerecht
Recht und Unrecht
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Das Gegenteil von Rechten sind nicht
die Pflichten, sondern das Unrecht.
Dagegen engagieren wir uns.
(Auszug aus einer Pressemitteilung der vier deutschen Kinderdelegierten
im Vorfeld des Weltkindergipfels 2002 in New York)
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