Seminar für Politische Wissenschaft Willkommen zum Hauptseminar „Demokratie als politisches System und Politik als Beruf“ Einführung, wissenschaftliches Arbeiten und Anforderungen Uwe Holtz 21. Oktober 2004 (überarb. am 29.11.04) 1 Thukydides, II, 37 „Die Verfassung, die wir haben ... heißt Demokratie, weil der Staat nicht auf wenige Bürger, sondern auf die Mehrheit ausgerichtet ist.“ Vertrag über eine Verfassung für Europa, Präambel, 2003 2 Winston Churchill: 16.8.1945, Unterhaus “The best argument against democracy is a fiveminute conversation with the average voter.” “Democracy is the worst form of government except for all those others that have been tried.” 3 IPU, Universal Declaration on Democracy, 1997: Democracy “is the only political system that has the capacity for self-correction.” Carlo Schmid, Parlamentarischer Rat, 8.9.1948: „Nur wo der Wille des Volkes aus sich selber fließt, nur wo dieser Wille nicht durch Auflagen eingeengt ist durch einen fremden Willen, der Gehorsam fordert und dem Gehorsam geleistet wird, wird Staat im echten demokratischen Sinne des Wortes geboren.“ 4 Amartya Sen: „Democracy as a universal value” (1999) “We can distinguish three different ways in which democracy enriches the lives of the citizens… first, the intrinsic importance of political participation and freedom in human life; second, the instrumental importance of political incentives in keeping governments responsible and accountable; and third, the constructive role of democracy in the formation of values and in the understanding of needs, rights, and duties.” 5 Albert Einstein: „ Politik ist komplizierter als Physik.“ Konrad Adenauer: „Ein Politiker, der muss nicht nur viel wissen, er muss nicht nur realistisch sein und überlegen können, er muss auch Mut haben.“ 6 Hermann Scheer: „Die Politiker“ (2003) „Die gewaltengeteilte Verfassungsdemokratie (ist) der wichtigste zivilisatorische Fortschritt der Menschheitsgeschichte.“ „Diese ist nicht nur ‚von außen‘ bedroht, durch globale Strukturentwicklungen, die wie ein Naturereignis hingenommen werden; sie wird zusätzlich von ‘innen‘ ausgehöhlt durch einen leichtfertige Umgang mit den politischen Institutionen und den Politikern, auch durch Politiker selbst.“ 7 Dimensionen und Inhalte der Politikwissenschaft Politikwissenschaft, eine Integrationswissenschaft, betrachtet systematisch, kritisch, undogmatisch und Orientierung gebend Politik vornehmlich unter drei Dimensionen, nämlich unter der Perspektive 1. der politischen Ordnung und des politischen Systems (‘polity’), 2. der politischen Inhalte (‘policy’) und 3. der politischen Prozesse (‘politics’). 8 Das Studium der Politikwissenschaft ist vor allem Demokratiewissenschaft, weiß sich den allgemeinen Aufgaben der Universitäten verpflichtet (NRW-Hochschulgesetz v. 2000, § 3): „Die Universitäten dienen der Pflege und Entwicklung der Wissen schaften durch Forschung, Lehre und Studium. Sie wirken dabei an der Erhaltung des demokratischen und sozialen Rechtsstaates mit und tragen zur Verwirklichung der verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen bei. Sie bereiten auf berufliche Tätigkeiten vor, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden erfordern. Sie fördern den wissenschaftlichen Nachwuchs. Sie setzen sich im Bewusstsein ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und der Umwelt mit den möglichen Folgen einer Verbreitung und Nutzung ihrer Forschungsergebnisse auseinander.“ 9 Praxisorientierung und Aktualität – Entwicklungsministerin Wieczorek-Zeul im HS XI am 14. Januar 2000 10 Gäste in unserem Seminar: (alle aus dem Bonner Raum – mit Presse?) Ruth Hieronymi am 11.11.04 CDU-MdEP seit 1999 11 Dr. h.c. Annemarie Renger am 25.11.04 Präsidentin des Deutschen Bundestages, 1972-1976 SPD-MdB, 1953-1990 12 Dr. Walter Althammer am 9.12.04 CSU-MdB, 1961-1985 zeitweise stellv. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion 13 Dr. Hermann Scheer am 18.12.04 SPD-MdB seit 1980 Präsident von EUROSOLAR Vorsitzender des Weltrates für Erneuerbare Energien 14 Ulrich Kelber am 18.12.04 „Gläsernes“ SPDMdB, Bonn, seit 2000 Mitglied des Fraktionsvorstandes 15 Dr. Norbert Röttgen am 6.1.2005 CDU-MdB seit 1994 Rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion 16 Dr. Franz Möller am 20.1.2005 CDU-MdB 1976-1994 Landrat des Rhein-Sieg-Kreises 1974-1999 17 Anforderungen für Scheine 1. Studium der Pflichtlektüre, deren Kenntnis in den ersten beiden Sitzungen nachzuweisen ist; 2. Stetige, aktive Teilnahme (wer mehr als zwei Mal fehlt, erhält keinen Schein, es sei denn, dass am Schluss des Seminars eine mündliche Prüfung absolviert wird); 3. Thesenpapier zum gewählten Thema der Hausarbeit (auf Dt. und Engl. oder Frz.) - nur dieses wird im Seminar vorgetragen und begründet (ca. 15 Minuten); 4. Hausarbeit/Seminararbeit (auf Dt., Engl. oder Frz.; ca. 1520 Seiten / 1500-2000 Zeichen pro Seite – letzter Abgabetermin für die Hausarbeiten ist der 4.2.05; 5. Analyse einer fremdsprachigen Demokratie oder Europa relevanten Zeitschrift; 6. Übernahme einer kleineren Aufgabe. Teilnahmescheine: Anforderungen 1, 2, 3 und 6. 18 Verlaufsplan und Themen I. Einführung und Besprechung der Pflichtlektüre 21. Oktober 2004 28. Oktober Wer an einer der beiden ersten Seminarsitzungen nicht teilnimmt, muss die Kenntnis der Pflichtlektüre der verpassten Sitzung schriftlich in Form einer thesenartigen Zusammenfassung nachweisen (ca. 5 Seiten). 19 II. Referatsthemen A. Herausforderungen für die parlamentarische Demokratie im Zeitalter von Globalisierung und Fragmentierung – Antworten und Positionen Studierende, die noch kein Thema haben, können nur bei Themen ‚einsteigen‘, die bislang nicht oder nur einmal belegt sind 4. November 1. Inter-Parlamentarische Union (Erhan Coskun) 2. Europarat – Parlamentarische Versammlung (Daniela Schröder, Susanne Schreiber) 11. November (Ruth Hieronymi MdEP zu Gast) 3. Europäische Union – Europäisches Parlament (Niklas Jansen) 4. Bundesregierung – Deutscher Bundestag 20 18. November 5. Parteien und Zivilgesellschaft (alle Themen werden „in einem Aufwasch“ hintereinander in 60‘ behandelt – anschl. Diskussion) a) SPD (Sebastian Mewißen) b) CDU/CSU (Annika Hartmann, Stephan Fuchs) c) Bündnis 90/Die Grünen (Marielle Erb, Daniela Glagla – T-Schein) d) FDP e) PDS f) Zivilgesellschaftliche Organisationen (Martina Luis, Inse Böhmig) 25. November (Annemarie Renger, Bundestagspräsidentin a. D., zu Gast) 6. Frankreich (Dafina Dimitrova, Aleksandrina Tsoneva) 7. USA (Anja Harer) 2. Dezember 8. Russland (Jivko Stalev) 9. Indien 21 9. Dezember (Dr. Walter Althammer, ehemaliges CSU-MdB, zu Gast) 10. Südafrika (Linda Michalek) 11. Brasilien (Silke Wiesneth) B. Politikerinnen und Politiker als Akteure der Demokratie 16. Dezember 12. Politik als Beruf (Bundestagsabgeordnete) – Motivation, Rechte, Pflichten, Ansehen, Arbeitsaufwand und Einkommen (Axel Ottenheym) 13. Elitenrekrutierung in der Politik und Politikerkarrieren – Sozialstruktur des Deutschen Bundestages (Hanne Kralemann) 18. Dezember (Samstag) – ganztägiges Kompaktseminar (Dr. Hermann Scheer, SPD-MdB, und Ulrich Kelber, SPD-MdB, zu Gast) (ca. 10-17 Uhr - entspricht drei Sitzungen) 14. Demokratische Politik zwischen Einfluss und Entmachtung a) Gesetzgebung und Budget (Tobias Frank) b) Kontrolle und Forum der Nation (Heiko Winkler) c) Wahl und Außenpolitik (Patrick Abels) 22 Kompaktseminar 18.12.04 15. Abgeordnetenbeispiele a) Annemarie Renger (SPD-MdB 1953-1990): Ein Leben für die parlamentarische Demokratie (Oliver Spatz – Teiln-Schein) b) Walter Althammer (CSU-MdB 1961-1985): Ein- und Aufstieg in die Politik – Abstieg (Sarah Habegger) c) Franz Möller (CDU-MdB 1976-1994): Pflichtbewusster und leidenschaftlicher Bundes- und Kreispolitiker (Andreas Salz) d) Joschka Fischer (B90/Die Grünen-MdB 1983-1985, seit 1994): Vom Sponti zum Staatsmann (Jana Priester) e) Guido Westerwelle (FDP-MdB seit 1996): Vom Abgeordnetenstuhl auf einen Ministersessel? (Sebastian Puffpaff) 23 6. Januar 2005 (Dr. Norbert Röttgen, CDU-MdB, zu Gast) 16. Politik(er)verdrossenheit – die andauernde Ambivalenz zwischen Politik und Bürgern (Anika Auweiler, Dirk Weißenfels) 13. Januar 17. Deutscher Bundestag und Abgeordnete: Leitbilder, Wertvorstellungen und Ideale politischen Handelns (Lilli CremerAltgeld – T-Schein) 20. Januar (Dr. Franz Möller, ehemaliges CDU-MdB, zu Gast) 18. Reform der bundesstaatlichen Ordnung – Volksentscheide als „höhere Form“ der Demokratie (Anna Liese) 27. Januar 19. Europäische Integration – Stärkung der Rolle des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente (Dennis-P. Merklinghaus, Ionna Askianaki) 4. Februar 20. Wie können Abgeordnete ihre Tätigkeit für die res publica in sich selbst und in der Gesellschaft aufwerten? (Orientierung am Ideal einer demokratischen Politik, Verhaltenskodizes, Good 24 Governance) Änderungen Seminarsitzungen („normal“ wären in diesem WS 15; wir werden auch bei Wegfall des 18.11. insgesamt 17 Sitzungen haben) Themenbehandlung (ist es möglich, die Themen gemäß dem Besuch der Gäste vorzuziehen – also z. B. A. Renger nicht am 18.12., sondern am 25.11. oder das Thema „Reform der bundesstaatlichen Ordnung“ nicht am 20.1., sondern am 6.1. anlässlich des Besuchs von N. Röttgen zu behandeln? Ein gewisser Spielraum besteht darin, dass für die Sitzungen im neuen Jahr nur jeweils ein Thema vorgesehen ist.) Zeitmanagement (durch den begrüßenswerten Besuch von Gästen im Seminar, der an den Donnerstagen jeweils von 15.00-16.00 Uhr vorgesehen ist, „fehlt“ uns Zeit für die eigene Präsentation der Themen; können wir deshalb 14.00 Uhr s.t. beginnen? Notfalls könnten dann 2 Themen zwischen 14.00 25 und 15.00 Uhr behandelt werden) Max Weber: Politik als Beruf 1. 2. 3. 4. 5. 6. Was heißt und versteht M. Weber unter Politik? Was ist ein Staat? Welche Typen politischer Herrschaft unterscheidet er und wo sieht er die inneren Rechtfertigungsgründe? Wie charakterisiert er die verschiedenen Arten von Politikern? Was vermag die Politik als „Beruf“ zu bieten, und welche Vorbedingungen setzt sie beim „Politiker“ voraus? Was heißt Gesinnungs- und Verantwortungsethik, und welche Beziehungen herrschen zwischen Politik und Ethik? 26 Max Weber (lt. Nadine Krahes Protokoll) 3. Welche Typen politischer Herrschaft unterscheidet M. Weber und wo sieht er die inneren Rechtfertigungsgründe? Traditionale Herrschaft: z. B. Erbfolge Charismatische Herrschaft: persönliche Hingabe, plebiszitärer Herrscher, Führerperson Legitime/legale Herrschaft: Kraft Glaubens an Satzung, rationale Gründe 4. Wie charakterisiert er die verschiedenen Arten von Politik? Gelegenheitspolitiker, nebenberuflicher Politiker, hauptberuflicher Politiker 5. Was vermag der Politiker als Beruf zu bieten... Befriedigung, für eine Sache zu stehen, Machtgefühle, soziale Ehre, Entgelt ......und welche Eigenschaften setzt er voraus? Leidenschaft (Hingabe an die Sache, sachliche Leidenschaft) Verantwortungsgefühl Augenmaß (Distanz zur Sache) 6. Worin besteht der Unterschied zwischen Gesinnungs- und Verantwortungsethik? Ein Gesinnungsethiker hat eine bestimmte Idee oder ein Ziel vor Augen und das muss ohne Rücksicht auf die Konsequenzen umgesetzt werden. Der Verantwortungsethiker hingegen hat immer die Folgen vor Augen und wägt zwischen Zweck und Mittel ab (der Zweck heiligt also nicht die Mittel, wenn das Erreichen des Ziels unverhältnismäßige Folgen nach sich zieht, so ist es nicht wert, 27 umgesetzt zu werden). Nach Weber ist eine Kombination beider Ethiken ideal! H. Scheer: DIE POLITIKER - EINE TYPOLOGIE DIVERSER ANTRIEBE Fünf Prototypen von Politikern werden in Form einer Phänomenologie beschrieben, die von dem jeweiligen dominanten Antrieb ausgeht und zu spezifischen Verhaltensmerkmalen führt: 1. 2. 3. 4. 5. der Machtspieler, der Passionierte, der Gesellschaftsarbeiter, der Narziss, der Interessenvertreter. Nur wenige Politiker entsprechen vollends einem dieser Prototypen. Die meisten haben gemischte Antriebe oder entdecken diese für sich. 28 IPU: Universal Declaration on Democracy 1. 2. 3. Welche eher formalen und welche eher inhaltlichen Elemente machen laut IPU „Demokratie“ aus? Was ist für Sie „neu“ an dieser „Allgemeinen Erklärung zur Demokratie“, und was fehlt? Wo liegen für Sie die Unterschiede zwischen der durch das BVG bereits 1952 vorgenommenen Charakterisierung einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung[1] und der IPU-Erklärung? [1] Bei dieser Ordnung handelt es sich laut Bundesverfassungsgericht um eine Ordnung, „die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige 29 Bildung und Ausübung einer Opposition.“ (BverfGE 2, I/12f. / 1952) John K. Johnson and Robert T. Nakamura: A concept paper on legislatures and good governance 1. 2. 3. Worin bestehen lt. Johnson und Nakamura die Hauptaufgaben von Parlamenten bzw. „Legislatures“? Welche Rolle wird dem „good governance“-Konzept zugeschrieben? Welche verschiedenen Typen von Parlamenten werden unterschieden, und wie werden sie qualifiziert? 30 Parlamentarisches Hexagon (GFK + WBA) Uwe Holtz 1. Gesetzgebungsrechte und Gesetzesinitiativrechte 2. Forum der Nation/Öffentlichkeitsfunktion 3. 4. 5. 6. /Tribüne des politischen Diskurses Kontrolle der Regierung (und Verwaltung) Wahlfunktion/Kreationsfunktion Budgetrecht Beteiligung an der Außenpolitik - Rechte in den internationalen Beziehungen 31 UNDP: Stärkung der Demokratie 1. 2. 3. 4. Worin besteht lt. UNDP-Bericht 2002 der „Nutzen“ von demokratischer Staats- und Regierungsführung („democratic governance“)? Wie lauten die Schlüsselinstitutionen von „democratic governance“? Wie wird die Problematik von Demokratie und globaler Interdependenz gesehen? Welche Positiv- und Negativposten macht der Bericht bei der globalen Bilanz menschlicher Entwicklung im Bereich der Demokratie aus? 32 UNDP: HDR 2002 / Bilanz der menschlichen Entwicklung 33 Parlamentarisches Hexagon (GFK + WBA) Uwe Holtz 1. Gesetzgebungsrechte + Gesetzesinitiativrechte legislative power/power to legislate - lawmaking + legislative initiatives / puissance légistative - das Parlament als Gesetzgeber/legislator Kritik: Wenn sich z.B. Bundesregierung und Energiekonzerne in schwierigen Verhandlungen auf einen komplizierten Gesetzestext zum Atomausstieg verständigt, kommt es zur „Aushöhlung der parlamentarischen Souveränität in der Gesetzgebung“ und der Bundestag wird „tendenziell 34 zurückgestuft auf eine Abstempelungsmaschine“. 2. Forum der Nation/Öffentlichkeitsfunktion /Tribüne des politischen Diskurses forum of debate/ tribune: vom Volk gewählte (damit demokratisch legitimierte) Repräsentanten (Abgeordnete - „Vertreter des ganzen Volkes“ - Art. 38) („Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt“ - Art. 20,2 GG), die verschiedenen Parteien/Fraktionen angehören und auch die verschiedenen Strömungen in der Bevölkerung widerspiegeln. Repräsentative Demokratie muss kommunikative Demokratie sein. Hierzu hat die parlamentarische Debatte einen wesentlichen Beitrag zu leisten. (parlare, parler < parabolare ml < parabola Spätlatein: Wort, Rede) Representation, House of Representatives, representative democracy Kritik: Viele aktuelle Debatten werden gar nicht mehr im Bundestag, sondern in den TV-Talkshows geführt, was zu einer „schleichenden Entwertung des Parlaments“ führt und der „glotzenden Demokratie“ Vorschub leistet.Es werden - lautet eine weitere Kritik - viele Kommissionen und Räte (wie z.B. die Zuwanderungskommission und der nationale Ethikrat) eingesetzt, die i.d.R. eine weitere Schwächung des Parlaments zur Folge haben. 35 3. Kontrolle der Regierung (und Verwaltung) parliamentary control of the executive - power of democratic oversight/to supervise the executive (EU-EP) Kritik: In der Bundesrepublik kommt es zwar nicht wie in Großbritannien zu einer Art „Exekutivautokratismus“, weil dem der Bundesrat und das Bundesverfassungsgericht entgegenstehen; aber dieses komplizierte System begrenzt zwar die Regierung, es schwächt zugleich jedoch das Parlament gegenüber der Exekutive. Der Kanzler sieht sich nämlich „zu einer Vielzahl von Vorabsprachen und Nebenabreden gezwungen, die den originären Einfluss des Parlaments immer weiter aushöhlen, vor allem aber die Rolle der Opposition im Parlament“. Das ist „der Hintergrund, auf dem das Schlagwort von der ‚Verhandlungsdemokratie‘ an Bedeutung gewinnt.“1] „Führungs- und Fraktionseffizienz, Fraktionszwang und das Corporate-Identity-Marketing von Parteien in der Mediengesellschaft bedrohen die Substanz des demokratischen Parlamentarismus.“[2] [1] So Robert Leicht, Alles Verhandlungssache, in: Die Zeit, Nr. 22, 23.5.01, S. 5. [2] Gunter Hofmann, Das Haus vis-à-vis, in: Die Zeit, Nr. 19, 3.5.01, S. 3. 36 4. Wahlfunktion/Kreationsfunktion elective power / pouvoir électoral ou électif a) Wahl der Regierung (Bundeskanzler) und Beteiligung an der Kreation anderer oberster Bundesorgane (Bundes-präsident, Bundesrichter), b) Wahl seiner eigenen Organe und Hilfsorgane, wie des/r Wehrbeauftragten („zur Ausübung der parlamentarischen Kontrolle“ - Art. 45b GG) c) Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland in der Parlamentarischen Versammlung (PV) des Europarates (und zugleich der WEU) 5. Budgetrecht power of the purse(EU-EP) / pouvoir budgétaire (Art. 110 GG: Haushaltsplan und Haushaltsgesetz des Bundes USA: seit 1974 Congressional Budget Office - mehrere hundert Haushaltsexperten) 37 6. Beteiligung an der Außenpolitik - Rechte in den internationalen Beziehungen control of/participation in foreign policy and international relation: a) Ratifizierung völkerrechtlicher Verträge (treaty power) Art. 24 GG („Der Bund kann durch Gesetz Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen“) +59 (völkerrechtliche Verträge „bedürfen der Zustimmung oder der Mitwirkung der jeweils für die Bundesgesetzgebung zuständigen Körperschaften in Form eines Bundesgesetzes“) b) Entscheidung über Krieg und Frieden (war power) Art. 115a GG: Die Entscheidung über den Verteidigungsfall „bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages“ + Zustimmung Bundesrat. Zustimmung des Bundestages vor Auslandseinsätzen der Bundeswehr nötig. c) Mitwirkung in Angelegenheiten der EU Art. 23,2+3 GG: „In Angelegenheiten der EU wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit... Die Bundesregierung gibt dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an Rechtssetzungsakten der EU.“ d) Entsendung von Abgeordneten in die PV des ER und der WEU, der OSZE und der NATO sowie zu den Konferenzen der IPU oder zur „Konferenz der Europaausschüsse“ (COSAC - Conférence des Organes Spécialisés dans les Affaires Communautaires...) 38 Was steht im Zentrum Ihres Studiums? Die eigene wissenschaftliche Arbeit Universitäten bereiten auf berufliche Tätigkeiten vor, die die Anwendung wissenschaftlicher Kenntnisse und Methoden erfordern. Von der ersten kleinen Hausarbeit bis zur großen Examensarbeit gehört das Verfassen wissenschaftlicher Texte zum wesentlichen Bestandteil akademischer Ausbildung – neben dem Studium der Fachliteratur und der Diskussion inner- und außerhalb von Seminaren. Das wissenschaftliche Schreiben stellt eine Herausforderung an die eigene Kreativität und Leistungsbereitschaft dar; es verlangt besonders wegen der Überprüfbarkeit auch die Einhaltung bestimmter formaler Standards. Umberto Eco: „ Wichtig ist, dass man das Ganze mit Spaß macht …, dass man die Arbeit als Spiel, Wette, als Schatzsuche erleben kann.“ 39 40 Anforderungen für Scheine 1. Studium der Pflichtlektüre, deren Kenntnis in den ersten beiden Sitzungen nachzuweisen ist; 2. Stetige, aktive Teilnahme (wer mehr als zwei Mal fehlt, erhält keinen Schein, es sei denn, dass am Schluss des Seminars eine mündliche Prüfung absolviert wird); 3. Thesenpapier zum gewählten Thema der Hausarbeit (auf Dt. und Engl. oder Frz.) - nur dieses wird im Seminar vorgetragen und begründet (maximal 15 Minuten); 4. Hausarbeit/Seminararbeit (auf Dt., Engl. oder Frz.; ca. 15-20 Seiten / 1500-2000 Zeichen pro Seite – letzter Abgabetermin für die Hausarbeiten ist der 4.2.05; 5. Analyse einer fremdsprachigen Demokratie oder Europa relevanten Zeitschrift; 6. Übernahme einer kleineren Aufgabe (Interview, Chat, Rezension, Protokoll – i. d. R. in die Hausarbeit einfügen). Teilnahmescheine: Anforderungen 1, 2, 3 und 6. Eine „bloße“ Teilnahme ist möglich. 41 Leitfragen Vor welche Herausforderungen und Versuchungen sieht sich die Demokratie im Zeitalter der Globalisierung und in einer fragmentierten Welt gestellt? Wie reagieren einzelne Länder und Staatenverbünde auf diese Herausforderungen? Welche Vorstellungen entwickeln und welche Beiträge leisten Parlamente wie der Deutsche Bundestag, die Parlamentarische Versammlung des Europarats oder die Inter-Parlamentarische Union zur Stärkung der Demokratie? Sind Politikerinnen und Politiker Subjekte oder Objekte des politischen Systems, und welche Rolle spielen Parteien und zivilgesellschaftliche Organisationen als unentbehrliche Handlungseinheiten in einer Demokratie? Was macht den Abgeordnetenberuf eigentlich aus, woher rührt sein niedriges Ansehen, und wie können Abgeordnete ihre Tätigkeit für die res publica in sich selbst und in der Gesellschaft aufwerten? 42 Vortrag im Seminar und Thesenpapier Die mündliche Präsentation von Texten soll zwei Zielen dienen: Der Vermittlung eines bestimmten Wissensinhaltes an die anderen Seminarteilnehmer/innen; der Einübung der Kunst der Präsentation durch die Vortragenden. In einem Thesenpapier sollen die Wissensinhalte auf das Wesentliche reduziert werden; Thesen sind Behauptungen, die sich durch pointierte Formulierungen auszeichnen und zum Diskurs anregen sollen. 43 Grundlage des Vortrags im Seminar ist das Thesenpapier. Selbstverständlich bedeutet die Formulierung von Thesen eine Verkürzung der Argumentation und erfordert eine Auswahl („didaktische Reduktion“). Das Thesenpapier soll wirkliche Thesen und nicht nur Gliederungspunkte oder Spiegelstriche enthalten. Optimal sind insgesamt höchstens zehn, durchnummerierte Thesen (idealiter jeweils nur ein einziger Satz. Das Thesenpapier darf nur zwei Seiten – also ein Blatt – umfassen. 44 Beispiele für Thesen – ein Satz „Die predigen Menschentand, die da vorgeben, sobald der Groschen im Kasten klingt, führe die Seele von Stund an aus dem Fegefeuer.“ Martin Luther: 95 Thesen von 1517, These 27 „Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert; es kommt aber darauf an, sie zu verändern.“ Karl Marx: 11 Thesen über Feuerbach, 1845, These 11 45 Der deutsche und englische (oder französische) Text des Thesenpapiers kombiniert den wichtigen „informierenden“ Teil, der in keinem Papier fehlen darf, mit dem „argumentierenden“, kritischen zweiten Teil. Manchmal kann es auch geboten sein, in einzelnen Thesen, Information und Argumentation / Kritik zu verbinden. Im mündlichen Vortrag sollen die Thesen möglichst in freier Rede auf Deutsch oder Englisch erläutert werden, und zwar in maximal 15 Minuten. Wenn an der Ausarbeitung eines Referates mehrere Personen beteiligt sind, teilen sie sich die Redezeit und verständigen sich auf eine faire Arbeitsteilung. 46 Hauptgegenstand des mündlichen Vortrags ist die Verteidigung, Erläuterung bzw. Präsentation der Thesen im Seminar. Alle wesentlichen Teile des Vortrags müssen sich in den Thesen widerspiegeln. Es ist erwünscht, den Vortrag durch den Einsatz von Medien und didaktischen Hilfsmitteln (Schaubilder, Karikaturen) mit Hilfe einer PowerPointPräsentation lebendiger zu gestalten. 47 Bewertungskriterien Inhaltliche Aspekte (Qualität und Quantität der Information, Aufbau der Einzelargumente, Verhältnis Theorie und veranschaulichende Beispiele) Sprachliche Aspekte (freier Vortrag, Verständ-lichkeit, Redegeschwindigkeit) Medieneinsatz einschl. PowerPoint Zeitmanagement 48 Seminar- bzw. Hausarbeit Wichtigste Form der Einübung in die wissenschaftliche Arbeitsweise und der Vorbereitung auf die Magisterarbeit. In der Hausarbeit ist die Fähigkeit nachzuweisen, ein begrenztes Problem der jeweiligen Seminarthematik unter der Berücksichtigung adäquater Leitfragen im Lauf einiger Wochen selbständig nach wissenschaftlichen Methoden bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darstellen zu können. 49 Für die Hausarbeit haben Sie: die erforderliche Literatur letztlich selbständig zu ermitteln - unter Nutzung der Dozentenhinweise und eigener Recherchen in Bibliotheken und im Internet („Länder–Schlüsseldaten“ auf Homepage beachten), die für die Aufgabe relevanten Primär- und Sekundärquellen kritisch zu befragen und problembezogen, d. h. an den Leitfragen orientiert, zu diskutieren, bei der Darstellung die Deskription durch die eigenständige Analyse zu ergänzen. 50 Sie können und sollten eigene Positionen und Wertungen in die Hausarbeit einbringen: In der Einleitung als Erkenntnis leitende Fragestellungen und eigenes Interesse am Thema. 2. Weniger im Hauptteil, dem „Herz“ der Darstellung mit einem oder mehreren Kapiteln, in dem die inhaltliche Diskussion des Themas im Vordergrund steht (Deskription, Analyse, vergleichende Interpretation). 3. Im Fazit, der zusammenfassenden Stellungnahme mit möglichen Perspektiven, wobei sich eigene Positionen und Wertungen aus der Darstellung ergeben sollten. 1. 51 Die Bewertungskriterien für die Hausarbeit orientieren sich an Umfang und Qualität der befragten Literatur sowie der Fähigkeit, Standard- und Spezialliteratur zu identifizieren und auch neue Quellen zu recherchieren (einschl. Internet), einer sachgerechten und überzeugenden Darstellung mit sinnvoller Gliederung und logischer Gedankenführung, Faktentreue und der gelungenen Verknüpfung von Deskription und Analyse, (alle Hausarbeiten haben Bezüge zur Pflichtlektüre und auch zum Parlamentarischen Hexagon herzustellen) einer angemessenen sprachlichen und formalwissenschaftlichen Form (zu jeder Hausarbeit gehört ein korrektes Literaturverzeichnis und ein entsprechender Fußnotenapparat). 52 Zeitschriftenanalyse Die Analyse einer fremdsprachigen wissenschaftlichen – Demokratie oder Europa relevanten - Zeitschrift soll die Vertrautheit im Umgang mit dem wissenschaftlichen Diskurs fördern, eine internationale Perspektive eröffnen und die eigene Fähigkeit zur Beurteilung wissenschaftlicher Publikationen stärken. Sinnvollerweise sollten mindestens zwei Jahrgänge einer Zeitschrift Ihrer Wahl befragt werden und am besten auch die erste Nummer. 53 Europarelevante wissenschaftliche Zeitschriften American Journal of Comparative Law Bulletin Européen European Human Rights Law Review European Journal of International Law European Journal of Law and Economics Foreign Affairs Human Rights Law Journal Human Rights Quarterly International and Comparative Law Quarterly Internationale Politik (vormals: Europa-Archiv) Journal of Democracy Journal of European Public Policy Journal of European Integration/Revue de l’histoire de l’intégration européenne/Zeitschrift für Geschichte der europäischen Integration, Baden-Baden Journal of International Affairs Relations Internationales Revista de Instituciones Europeas Revista di studi politici internazionali Revista Española de Derecho Internacional Revue Française de Science Politique Revue international de droit comparé Revue Universelle des Droits de l'Homme The European Union Review 54 Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht Gliederungspunkte für die Zeitschriftenanalyse, die maximal zwei Seiten umfassen sollte: Titel der Zeitschrift, Herausgeber, Erscheinungsweise, Format, Umfang, Ort, Preis, Sprache/n; Ziele und Zielgruppen; Aufbau und Inhalt der untersuchten Jahrgänge: (Zahl der Artikel und Themen pro Nummer - Umfang der Artikel, Zahl Kurzartikel und Diskussionsbeiträge; Buchbesprechungen ja/nein (wenn ja: Anzahl), Abbildungen und Graphiken (zahlreiche, wenig, keine), Angaben zu www-Links ja/nein); (ideologische) Tendenz; Konzeptionskritik und Bewertung 1-6 (1= abonniere ich, 6= kann abbestellt werden). 55 Beurteilung der Leistungsnachweise (auf Grund folgender Bewertungen) Hausarbeit 1. Literatur (maximal 4 Pkte) 2. Darstellung (33) 3. sprachliche und formal-wissenschaftliche Form (8) Thesenpapier Zeitschriftenanalyse max. 45 12 3 Sonstiges: z.B. mehr Punkte für Vortrag auf Engl. oder Abzug wg. Überschreitung des Umfangs der Hausarbeit Gesamtbeurteilung 60-54,5=sehr gut, 54-45,5=gut, 45-36,5=befriedigend 36-30=ausreichend max 60 56 Hoffentlich können Sie alle nach den Bewertungen soooo strahlen (SPW-Sommerfest 2003) 57 Seminar für Politische Wissenschaft BESTEN DANK FÜR DIE AUFMERKSAMKEIT – AUF EIN GUTES HAUPTSEMINAR im WS 2004/05! Uwe Holtz 28.10.04 58