Das Institutionensystem - Eichsfeld

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Das Institutionensystem
Wolfgang Rudzio, Das politische
System der Bundesrepublik
Deutschland, Wiesbaden 2006
Die Bundesregierung
Politische Steuerung
Kanzlerdemokratie, Kabinetts- und
Ressortprinzip
• Regieren und seine Probleme
• komplexer politischer Regelungs- und
Entscheidungsbedarf
• Somit Ausdifferenzierung eines
politischen Steuerungsorgans aus dem
Parlament: die Regierung
• Steuerungsfunktion: Regierung bringt
politische Vorstellungen einer
parlamentarischen Mehrheit in die Form
konkreter Gesetzesvorschläge
• Entwicklung einer konsistenten Politik im
Rahmen finanzieller Möglichkeiten
Kanzlerdemokratie, Kabinetts- und
Ressortprinzip
• Durchführungsfunktion: ergänzende
Rechtssetzung (Verordnungen),
organisatorische, personelle und sachliche
Maßnahmen, die die Durchführung der Gesetze
sichern (Gesetzesvollzug)
• Der internationale Vergleich von Rudzio zeigt,
dass im allgemeinen Regierungen an die Macht
kommen mit…
Kanzlerdemokratie, Kabinetts- und
Ressortprinzip
• Inkonsistenten und vage definierten
Handlungsprogrammen
• Dass sie geplagt werden von Mangel an
Zeit, Information, Sachkenntnis, Energie
und anderen Ressourcen
• Dass ihr Entscheidungsspielraum durch
Verpflichtung begrenzt wird, die sie von
ihren Vorgängern erben
Kanzlerdemokratie, Kabinetts- und
Ressortprinzip
• das ihre Pläne häufig durch Ereignisse
gestört werden, die sofortige
Krisenbekämpfung erforderlich machen
• Dass, angesichts der Risiken von Neuem,
Abwarten und Nichts tun häufig eine
vernünftige Alternative scheint
Kanzlerdemokratie, Kabinetts- und
Ressortprinzip
• Politische Steuerung ist eine besonders
schwierige Aufgabe
• Schon innerhalb der Bundespolitik kommt
es nicht allein auf parlamentarische
Mehrheiten an, sondern auch auf weitere
institutionelle Vetospieler wie den
Bundesrat und das
Bundesverfassungsgericht
Kanzlerdemokratie, Kabinetts- und
Ressortprinzip
• Interessenorganisationen, wichtige
Verbände reklamieren
Entscheidungsrechte
• Hinzutritt die so genannte
Politikverflechtung in Bezug auf
Entscheidungen der EU und der
Ausführungspraxis der deutschen Länder
und Kommunen
Kanzlerdemokratie, Kabinetts- und
Ressortprinzip
• Im Ergebnis fallen Entscheidungen häufig
durch Verhandlung statt durch Mehrheit,
so dass man in der Politikwissenschaft
von Verhandlungsdemokratie spricht
Kanzlerdemokratie, Kabinetts- und
Ressortprinzip
• Das Kanzler Prinzip - tatsächlich
dominierend?
• Rechtliche Struktur der Bundesregierungverschiedene Prinzipien, die teilweise in
Spannung stehen:
– Kanzlerprinzip
– Kabinettsprinzip
– Ressortprinzip
Kanzlerdemokratie, Kabinetts- und
Ressortprinzip
• Mehrere Kompetenzen verschaffen dem
Bundeskanzler eine herausragende
Führungsstellung im Kreise der
Regierungsmitglieder (Regierungschef):
– Allein der Bundeskanzler wird vom Bundestag
gewählt und durch Wahl eines Nachfolgers vom
Bundestag abgelöst Art. 63 und 67 (Legitimation
Durchwahl)
– Bildung einer Bundesregierung; Bundesminister
werden auf seinen Vorschlag vom Bundespräsidenten
ernannt und entlassen Art. 64 Grundgesetz
Kanzlerdemokratie, Kabinetts- und
Ressortprinzip
• Es ist auch allein der Bundeskanzler, der nach
Art. 68 Grundgesetz die Vertrauensfrage stellen
und damit unter Umständen die Auflösung des
Bundestages oder die Erklärung des
Gesetzgebungsnotstandes ansteuern kann
• Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers: der
Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der
Politik und trägt dafür die Verantwortung
• Er führt die Geschäfte der Bundesregierung und
ist über alle relevanten Maßnahmen und
Vorhaben in den Ministerien zu unterrichten
Kanzlerdemokratie, Kabinetts- und
Ressortprinzip
• Organisationsgewalt des Bundeskanzlers
• Nach der Geschäftsordnung der
Bundesregierung bestimmt der Bundeskanzler
Zahl und Geschäftsbereiche der Bundesminister
• Diese Konzentration auf den Bundeskanzler soll
dazu dienen, die Einheitlichkeit und
Handlungsfähigkeit der Bundesregierung zu
fördern
Kanzlerdemokratie, Kabinetts- und
Ressortprinzip
• Über wie viel Spielraum er hierbei
tatsächlich verfügt, hängt vor allem von
politischen Umständen ab: von seiner
Position in der eigenen Partei, der
Koalitionskonstellation und von
persönlichem Geschick im politischen
Geschäft
• Dies gilt bereits für die Auswahl der
Minister
Kanzlerdemokratie, Kabinetts- und
Ressortprinzip
• Generell muss ein Kanzler heute ein
Parteien-, Regional- und Frauenproporz
beachten, auch die Besetzung der
parlamentarischen Staatssekretäre gehört
hierbei zur
Ausdifferenzierung/Austarierung
Kanzlerdemokratie, Kabinetts- und
Ressortprinzip
• Bundeskanzleramt
– Präferenzsystem mit sachlichen
Zuständigkeitsbereichen, so genannte
Spiegelreferate
– Regelmäßige Konferenz der Staatssekretäre,
Förderung des Informationsflusses
Bundesnachrichtendienst (BND) ist dem Bundeskanzler
unterstellt, für das Ausland zuständig
Presse und Informationsamt der Bundesregierung –
Möglichkeiten zur Darstellung der Regierungspolitik
Kanzlerdemokratie, Kabinetts- und
Ressortprinzip
• Kabinettsprinzip und Flaschenhalsproblem
• Kollektive Handlungsbefugnisse nach außen: Nicht der
Bundeskanzler, sondern nur das Kabinett als Ganzes
vermag als Bundesregierung im Gesetzgebungsprozess
durch Gesetzesinitiativen und Stellungnahmen zu
Bundestagsvorlagen zu agieren
• Kollektive regierungsinterne Kompetenzen: über
Meinungsverschiedenheiten zwischen den
Bundesministern entscheidet die Bundesregierung.
Außer dem Kabinett die Vorschläge zur Änderung
politischer und höherer Beamter des Bundes zur
Entscheidung vorzulegen.
Kanzlerdemokratie, Kabinetts- und
Ressortprinzip
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Das Bundeskabinett besteht aus dem Bundeskanzler und den
Bundesministern. An seinen Sitzungen nehmen darüberhinaus die
Chefs von Bundespräsidialamt und Bundespresseamt teil.
einmal wöchentlich am Mittwoch Vormittag
Hinzu kommen gelegentlich längere Klausursitzungen zur Beratung
bestimmter größerer Sachkomplexe
In den Routinesitzungen werden zunächst Gesetzes-, Verordnungs-,
Berichts- und Antwortvorlagen beschlossen
Dann folgen Erörterungen und Entscheidungen zu
diskussionsbedürftigen Gesetzesentwürfen, zu
Personalangelegenheiten, zur internationalen Lage und zur
Situation im Bundesrat
Die Beschlüsse werden in aller Regel einhellig gefasst, die
Zustimmung gilt als gegeben, wenn kein Widerspruch laut wird
Eine höhere Sitzungsfrequenz des Kabinetts ist fast unmöglich und
lässt es leicht zum Flaschenhals werden
Kanzlerdemokratie, Kabinetts- und
Ressortprinzip
• Jährlich etwa 800 Punkte, das heißt bei 40
Sitzungen durchschnittlich etwa 20
Tagesordnungspunkte pro Sitzung
• Im Regierungsapparat hat sich daher ein
entlastendes System von interministeriellen
Ausschüssen und Kabinettsausschüssen zur
Vorklärung und Vorentscheidung gebildet
• Ein der besondere Rolle spielt der
Finanzminister mit seiner
Querschnittskompetenz
Kanzlerdemokratie, Kabinetts- und
Ressortprinzip
• Ressortprinzip und Ministerien
• Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder
Bundesminister seinen Geschäftsbereich
selbstständig und unter eigener Verantwortung
• Inneres, Äußeres, Justiz, Finanz, Verteidigungklassische Ressorts
• Später: Wirtschafts, und
Landwirtschaftsministerium
• Jüngere Vergangenheit: Bildung und Forschung
für wirtschaftliche Zusammenarbeit, für Umwelt
oder für Verkehr
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