Aufbau_des_Staates

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POLITISCHE
BILDUNG
GRUNDKENNTNISSE
ÜBER
AUFBAU UND WESENTLICHE
FUNKTIONEN DES STAATES
Sehr geehrte Frau Kollegin.
Sehr geehrter Herr Kollege!
Die vorliegenden Arbeitsblätter mit weiteren Infos sollen eine Handreichung
insbesonders für Schularten ohne spezielle Unterrichtsgegenstände wie
„Politische Bildung“ oder „Staatsbürgerkunde“ und „Rechtskunde“ darstellen.
Darüber hinaus soll die Umsetzung des Unterrichtsprinzips „Politische
Bildung“ erleichtert werden.
Wünschenswert wäre ,dass ein Schulabgänger derartige Grundkenntnisse über
Aufbau und Funktionen des Staates aus seiner Schulzeit mitbringt. Die
methodisch-didaktische Umsetzung ist selbstverständlich dem unterrichtenden
Lehrer überlassen.
AL Hofrat Mag. Hans BÉDÉ-KRAUT
BOL Ing. Walter ECKERL
BOL Regierungsrat Anton SALESNY
BOL Christian BAUER
GRUNDKENNTNISSE
ÜBER AUFBAU UND WESENTLICHE FUNKTIONEN DES STAATES
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------Die Basis der Politischen Bildung in und außerhalb der Schule ist die Kenntnis des
demokratischen Aufbaus unseres Staatswesens. Jede politische Betätigung des Staatsbürgers,
sei es als Wähler oder Träger einer öffentlichen Funktion, setzt das Wissen und Verständnis
der „Spielregeln“ unseres Gemeinwesens voraus.
Erst auf Basis dieses kognitiven Zieles ist auch das Verständnis und das Eintreten für
affektive Inhalte (Haltungen) möglich. Auch jede Weiterentwicklung des politischen
Systems bedarf des Fundaments gesicherten Wissens um unseren Staat und seine Funktionen.
Die vorliegenden Arbeitsblätter sind eine Handreichung für den unterrichtenden Lehrer.
Diese Inhalte sollen als Minimalkenntnisse jedem Schulabgänger und Staatsbürger bewusst
sein. Pauschalangriffe auf den Staat und Radikalismen haben ihre Grundlage nahezu immer
in der Unkenntnis und dem Unverständnis unseres Gemeinwesens und der Möglichkeiten
jedes einzelnen Mitglieds.
Jedes Thema kann als Unterrichtssequenz in ca. 10 – 15 Minuten mit den Schülern
abgesprochen werden. In allen Themen ist das gemeinsame Ziel, das Verständnis des
Artikel 1 unserer Bundesverfassung
„Österreich ist eine demokratische Republik.
Ihr Recht geht vom Volk aus“
zu wecken. Der „Souverän“ des Staates ist nicht irgendein Funktionsträger, sondern der
Staatsbürger. Jedes staatliche Organ, ja die Verfassung selbst, ist in der Artikulation des
Staatsbürgers begründet.
Möge es der Schule gelingen, den staatlichen Aufbau unserer Republik und ihre Ideale der
Jugend nahe zubringen und so für eine positive Zukunft zu wirken.
POLITISCHE BILDUNG
GRUNDKENNTNISSE
ÜBER
AUFBAU UND WESENTLICHE
FUNKTIONEN DES STAATES
Themen:
Die Verfassung
Politische Willensbildung in Österreich
Der Bundespräsident
Der Nationalrat
Der Bundesrat
Der Landtag
Die Bundesregierung
Die Landesregierung
Die Gemeinde
Sozialpartnerschaft
Österreich und Europa
Anhang: Aufgaben des Bundesheeres
Die VERFASSUNG
STATUT (GRUNDGESETZ) REGELT
AUFBAU UND FUNKTION DER
REPUBLIK ÖSTERREICH
ALS
DEMOKRATISCHE REPUBLIK
BUNDESSTAAT
RECHTSSTAAT
ZUSÄTZLICH
GRUND- UND FREIHEITSRECHTE DES
ÖSTERREICHISCHEN STAATSBÜRGERS
DIE BUNDESVERFASSUNG

Die österreichische. Bundesverfassung entstand 1920. Sie wurde
oftmals novelliert ( ergänzt, teilweise geändert).

GRUNDSÄTZE:
–
DEMOKRATISCH
–
BUNDESSTATLICH
–
RECHTSSAATLICH
Österreich ist eine demokratische
Republik, ihr Recht geht vom Volk aus
Österreich besteht aus 9 selbständigen
Bundesländern (= Föderalismus)
Die gesamte Vollziehung erfolgt
aufgrund von Gesetzen.
(also keine Willkür)
DIE GRUND- UND FREIHEITSRECHTE
Garantieren dem Staatsbürger „Freiheit gegenüber dem Staat“
z.B.: Vereins- und Versammlungsfreiheit, Pressefreiheit usw.
Verfassung
Bundesgesetze
Verordnung
Bescheid
Amtshandlung
Urteil
Beschluss
ÄNDERUNGEN der Verfassung:
Teiländerungen
- durch 2/3 Mehrheit im Nationalrat
Gesamtänderungen
- durch Volksabstimmung
(z.B. Umwandlung von Republik in Monarchie)
POLITISCHE WILLENSBILDUNG
MITTELBARE DEMOKRATIE
Der Wähler entscheidet indirekt (mittelbar) durch Wahl
von Vertrauenspersonen. Diese entscheiden dann im
Auftrag des Wählers.( NATIONALRAT, LANDTAG,
GEMEINDERAT; BUNDESPRÄSIDENT)
UNMITTELBARE DEMOKRATIE
Der Wähler entscheidet direkt:
VOLKSABSTIMMUNG
(z.B.: Beitritt Österreichs zur EU)
VOLKSBEGEHREN
VOLKSBEFRAGUNG
BÜRGERINITIATIVE
Staatsbürger wenden sich mit einem Anliegen
direkt an die öffentlichen Entscheidungsträger
OBERSTER HERRSCHER (SOUVERÄN) IM STAAT IST DER
STAATSBÜRGER. NACH SEINER STIMME WERDEN ALLE
POLITISCHEN GREMIEN ZUSAMMENGESETZT.
DER BUNDESPRÄSIDNT
IST DAS
STAATSOBERHAUPT.
VOM VOLK FÜR
6 JAHRE GEWÄHLT
SEINE AUFGABEN:
VERTRETUNG DER REPUBLIK NACH AUSSEN
BEGLAUBIGUNG AUSLÄNDISCHER GESANDTER
ABSCHLUSS VON STAATSVERTRÄGEN
EINBERUFUNG/AUFLÖSUNG DES NATIONALRATES
UNTERZEICHNUNG VON GESETZEN
OBERBEFEHL ÜBER DAS BUNDESHEER
ERNENNUNG/ENTLASSUNG DER BUNDESEGIERUNG
ERNENNUNG HOHER BEAMTER; OFFIZIERE
VERLEIHUNG VON BERUFSTITEL UND EHRENZEICHEN
ERNENNUNG DER HÖCHSTEN RICHTER
BEGNADIGUNGEN
Der Bundespräsident
WAHL:
Direkte Wahl durch die Staatsbürger, einmal Wiederwahl möglich.
Passives Wahlrecht besteht für jeden Staatsbürger, der am 1. Jänner
des Wahljahres das 35. Lebensjahr vollendet hat.
ANGELOBUNG:
erfolgt durch die Bundesversammlung(=Nationalrat und Bundesrat)
Bundespräsidenten seit 1945:
Dr. Karl RENNER
1945 - 1950
Theodor KÖRNER
1951 - 1957
Dr. Adolf SCHÄRF
1957 - 1965
Franz JONAS
1965 - 1974
Dr. Rudolf KIRCHSCHLÄGER 1974 - 1986
Dr. Kurt WALDHEIM
1986 - 1992
Dr. Thomas KLESTIL
1992 - 2004
Dr. Heinz FISCHER
2004 -
DER NATIONALRAT
STAATSVOLK
wählt
183 ABGEORDNETE
AUF 4 JAHRE
AUFGABEN:
BESCHLUSS VON BUNDESGESETZEN
KONTROLLE DER REGIERUNG
Der NATIONALRAT
DERZEITIGE ZUSAMMENSETZUNG Stand:NR-Wahl 24.11.2002
79
69
18
17
Abgeordnete:
Abgeordnete:
Abgeordnete:
Abgeordnete:
ÖVP
SPÖ
FPÖ
GRÜNE
Präsident des Nationalrates:
Univ. Prof. Dr. Andreas Khol
II. Präsident des Nationalrates:
Mag. Barbara Prammer
III. Präsident des Nationalrates:
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn
Aufgaben:
Antrag, Beratung und Beschluss von BUNDESGESETZEN,
Kontrolle der Bundesregierung
politisch
-Fragerecht, Mißtrauensbeschluss
rechtlich
-Ministeranklage
finanziell
-Budget (=Bundesfinanzgesetz)
Wahlberechtigung:
Aktiv
(selbst wählen)
jeder Staatsbürger, der am
1. Jänner des Wahljahres das
18. Lebensjahr überschritten hat.
WAHLGRUNDSÄTZE:
allgemein
gleich
direkt
geheim
persönlich
Verhältniswahl
Passiv
(gewählt zu werden)
jeder Staatsbürger, der
das 19. Lebensjahr vollendet hat.
-
jeder Staatsbürger
jede Stimme zählt gleich
direkte Wahl v. Personen lt. Liste
geheime Stimmabgabe
keine Stellvertretung möglich
Mandate werden auf Parteilisten im
Verhältnis der abgegebenen Stimmen
vergeben
Der Wähler
kann eine Stimme für eine Parteiliste und innerhalb der Parteiliste Vorzugstimmen für
Regionalkandidaten abgeben.
Bei der Nationalratswahl ist Österreich in 9 Landeswahlkreise und
43 Regionalwahlkreise unterteilt.
DER BUNDESRAT
BURGENLAND
SALZBURG
NIEDERÖSTERREICH
STEIERMARK
KÄRNTEN
TIROL
OBERÖSTERREICH
VORARLBERG
9 Landtage
entsenden
62 M i t g l i e d e r
in den
BUNDESRAT
Aufgaben
Vertretung der Bundesländerinteressen:
Einspruchsrecht gegen Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates
Anträge auf Bundesgesetze
WIEN
Der Bundesrat

Österreich hat ein „Zwei-Kammer System.“ Neben dem
Nationalrat ist der Bundesrat als Ländervertretung die
„Zweite Kammer.“

Sein Gewicht ist jedoch dadurch eingeschränkt, dass er
bei Gesetzesbeschlüssen des Nationalrates kein absolutes
Vetorecht hat. Der Nationalrat kann durch einen
Beharrungsbeschluss das Veto des Bundesrates aufheben.

Die Mitglieder des Bundesrates werden auf die Dauer
ihrer Landtage gewählt. Im Vorsitz wechseln sie
halbjährlich in alphabetischer Reihenfolge.

Derzeitige Zusammensetzung:
SPÖ
28 Abgeordnete
ÖVP
26 Abgeordnete
Grüne
4 Abgeordnete
FPÖ
3 Abgeordneter




Stand: Sept. 2006
Der LANDTAG
Österreich ist ein Bundesstaat und besteht aus
9 selbständigen Bundesländern!
Der Niederösterreichische Landtag besteht aus 56
Abgeordneten, vom nö. Volk auf 5 Jahre
gewählt!
wählt
NÖ. LANDTAG
Aufgaben
Beschluss von Landesgesetzen
Wahl der Landesregierung
Wahl der nö. Mitglieder des Bundesrates
Der Landtag
Niederösterreich hat ca. 1.550.000 Einwohner (Stand 2002).
Das Land ist in 21 Bezirke und 4 Städte mit eigenem
Statut unterteilt.
LANDESSYMBOLE:
Wappen:
Landesfarben:
Landeshymne:
5 gelbe Adler auf blauem Schild mit Bürgerkrone
blau - gelb
„O Heimat, dich zu lieben...“
MANDATSVERTEILUNG:
Landtagswahl 30.5.2003
ÖVP
31
SPÖ
19
GRÜNE
4
FPÖ
2
Stand:
Präsident d. nö. Landtags:
Mag. Edmund Freibauer
II. Präsident d. nö. Landtags:
Ewald Sacher
III.Präsident d. nö. Landtags:
Ing. Hans Penz
LANDESGESETZE
gelten im jeweiligen Bundesland
( In der Bundesverfassung sind die Angelegenheiten, die vom Nationalrat
für ganz Österreich durch Bundesgesetze zu regeln sind, genau aufgezählt.
Alle übrigen Angelegenheiten kann jedes Bundesland selbständig durch
Landesgesetze regeln.)
BUNDESRAT
Der nö. Landtag entsendet 12 Mitglieder in den Bundesrat
( insgesamt 62 Mitglieder)
DIE BUNDESREGIERUNG
Bundeskanzler
Dr. Wolfgang Schüssel
Vizekanzler u. Bundesminister f.
soziale Sicherheit u. Generationen
Hubert Gorbach
Auswertige
Angelegenheiten
Wirtschaft und
Arbeit
Soz. Sicherheit,
Generationen u.
Finanzen
Dr. Ursula
Plassnik
Dr. M. Bartenstein
Ursula Haubner
Mag. K.H. Grasser
Landesverteidigung
Gesundheit und
Frauen
Inneres
Justiz
Mag.Karin
Gastinger
Konsumentenschutz
Günther Platter
M. Rauch-Kallat
Lise Prokop
Verkehr,
Innovation und
Technologie
Land- u. Forstwirtschaft, Umwelt- u.
Wasserwirtschaft
Bildung,
Wissenschaft u.
Kultur
Hubert Gorbach
Dipl.Ing. Josef Pröll
Elisabeth Gehrer
Staatssekretär im
Bundeskanzleramt
Staatssekretär im
Bundeskanzleramt
Staatssekretär im
BM f. Finanzen
Franz Morak
Mag. Karl Schweitzer
Dr. Alfred Finz
Staatssekretär im
BM f. Verkehr, Innovatiuon u.
Technologie
Mag.Helmut
Kukacka
Staatssekretär im
BM f. Verkehr, Innovatiuon u. Technologie
Staatssekretär im
BM f. Auswertige
Angelegenheiten
Mag.Eduard Mainoni
Dr. Hans Winkler
Staatssekretär
im BM für soziale
Sicherheit und
Generationen
Sigisbert
Dolinschek
REGIERUNGSFORMEN
GROSSE KOALITION
KLEINE KOALITION
2 Großparteien
Einer Groß- und einer Kleinpartei
ALLEINREGIERUNG
Eine Partei
KONZENTRATIONSREGIERUNG
Alle im NR vertretenen Parteien
DIE BUNDESREGIERUNG
BESTELLUNG
Die Bundesregierung wird vom Bundespräsident bestellt und
angelobt (ausschlaggebend für die Zusammensetzung der
Bundesregierung ist das Ergebnis der Nationalratswahl)
KONTROLLE
Der Nationalrat kontrolliert die Bundesregierung
politisch
rechtlich
Mißtrauensbeschluss
Ministeranklage
(=Enthebung aus Regierung)
Fragerecht
BUNDESVERWALTUNG
Ihre verfassungsmäßigen Aufgaben erfüllt die Bundesregierung
durch Organe der
unmittelbaren
mittelbaren
Bundesverwaltung
=eigene Behörden
= Landeshauptmann
z.B. Finanzämter
= Landesbehörden
= Bezirkshauptmann
und Bürgermeister
REGIERUNGSFORMEN SEIT 1945
1945 - 1966
1966 - 1970
1970 - 1971
1971 - 1983
1983 - 1986
1986 - 2000
2000 -
große Koalition
Alleinregierung
Minderheitsregierung
Alleinregierung
Kleine Koalition
Große Koalition
Kleine Koalition
(ÖVP - SPÖ)
(ÖVP)
(SPÖ)
(SPÖ)
(SPÖ - FPÖ)
(SPÖ - ÖVP)
(ÖVP - FPÖ)
DIE LANDESREGIERUNG
Vom Landtag aufgrund der Landtagswahl gewählt und kontrolliert
Aufgaben
Landesverwaltung
Übertragene
Bundesverwaltung
DURCH
AMT DER LANDESREGIERUNG
BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT
BÜRGERMEISTER (GEMEINDEAMT)
DIE LANDESREGIERUNG
Niederösterreich
Landeshauptmann:
Landeshauptm.Stv.:
Landesräte:
Dr. Erwin PRÖLL (ÖVP)
Ernst GABMANN (ÖVP)
Heidemaria ONODI (SPÖ)
Mag.Sobotka (ÖVP)
Dipl.-Ing. Plank (ÖVP)
Mag.Mikl-Leitner (ÖVP)
Petra Bohuslav (ÖVP)
Kranzl (SPÖ)
Schabl (SPÖ)
DIE LANDESVERWALTUNG
erfolgt durch
das Amt der Landesregierung,
die Bezirksverwaltungsbehörden,
die Bürgermeister (Gemeindeämter)
DIE ÜBERTRAGENE (MITTELBARE) BUNDESVERWALTUNG
Die Vollziehung der Bundesgesetze kann durch eigene Behörden
(z.B. Finanzämter) oder als übertragene Bundesverwaltung durch den
Landeshauptmann
dem Amt der Landesregierung
bzw. die Bürgermeister
erfolgen.
Die Bezirkshauptmannschaft
( BH )
Die Bezirkshauptmannschaft (BH) führt Bundes- und
Landesverwaltung auf der Ebene des politischen Bezirks durch.
An der Spitze der BH steht als leitender Beamter der
Bezirkshauptmann ( =Verwaltungsjurist, kein Politiker)
Städte mit eigenem Statut bilden eigene politische Bezirke.
In diesen Städten werden die Aufgaben der BH vom Magistrat
wahrgenommen.
Erste Anlaufstelle einer BH ist die jeweilige Bürgerservicestelle.
Aufgabenbereiche:
Allgemeine Verwaltung
Wirtschaft und Umwelt
Sicherheit und Ordnung
Gesundheit, Jugend u.Soziales
Land- u. Forstwirtschaft
DIE GEMEINDE
GEMEINDEBEVÖLKERUNG
wählt
GEMEINDEVORSTAND
BÜRGERMEISTER
SELBSTÄNDIGE
GEMEINDEAUFGABEN
Z.B.
SPORTSTÄTTENBAU,
WOHNBAU...
ÜBERTRAGENE AUFGABEN
VON BUND UND LAND
Z.B.
MELDEAMT,
WAHLORGANISATION...
AUFSICHT
DURCH
BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT
DIE GEMEINDE
Die Gemeinde ist ein „Selbstverwaltungskörper“, d.h. sie hat eigene
Einnahmen und kann über die Art der Ausgaben selbst
entscheiden = EIGENER WIRKUNGSBEREICH!
Zusätzlich hat die Gemeinde übertragene Aufgaben von Bund und
Land = ÜBERTRAGENER WIRKUNGSBEREICH
AUFGABEN
der
GEMEINDE
EIGENER
WIRKUNGSBEREICH
ÜBERTRAGENER
WIRKUNGSBEREICH
Kindergarten
SCHULEN
Gemeindestraßen
Gemeindewege Müll Kanal
Wählerverzeichnis
Wahlen
Meldewesen
Standesamt
Der GEMEINDERAT wählt aus seiner Mitte den GEMEINDEVORSTAND
(= geschäftsführende Gemeinderäte oder Stadträte) und den Bürgermeister
u. Vizebürgermeister.
In Niederösterreich gibt es insgesamt 573 Gemeinden, davon 4 Städte mit
eigenem Statut ( = Stadt und Bezirksverwaltungsbehörde) St.Pölten
Krems
Waidhofen/Ybbs
Wr.Neustadt
u. 67 Städte
Die Gemeinde hat für das tägliche Leben des Bürgers und auch für den
Umweltschutz größte Bedeutung!
SOZIALPARTNERSCHAFT
Freiwillige Zusammenarbeit von
Arbeitnehmern
Unternehmern
Landwirten
AK
ÖGB
LWK
BWK
ANTRÄGE
GEMEINSAME VORSCHLÄGE
LÖSUNGEN
AN
REGIERUNGEN
ÖFFENTLICHKEIT
PARTEIEN
ANDERE VERBÄNDE
Paritätische Kommission
ÖGB
AK
BWK
LWR
BUNDESREGIERUNG
PREISUNTERAUSSCHUSS
LOHNUNTERAUSSCHUSS
BEIRAT FÜR WIRTSCHAFTS -UND SOZIALFRAGEN
SOZIALPARTNERSCHAFT
Begriffe:
 AK
 ÖGB
 BWK
 LWK
Kammer*) für Arbeiter und Angestellte
( Pflichtmitgliedschaft aller Arbeiter,
Angestellten und Lehrlinge)
Österreichischer Gewerkschaftsbund
(Freiwillige Mitgliedschaft von
Arbeitnehmern)
Bundeswirtschaftskammer
(Pflichtmitgliedschaft aller Unternehmer)
Landwirtschaftskammer
(Pflichtmitgliedschaft aller Landwirte)
Kammern sind „Körperschaften öffentlichen Rechts“, d.h. sie
sind lt. Gesetz als Vertretungen mit Pflichtmitgliedschaft eingerichtet.

Aufgaben: „Ausgleich am grünen Tisch“ in Lohn- und
Preisfragen, Arbeitsrecht, Sozialrecht,
Konsumentenfragen.
Weiters haben die Interessensvertretungen die Möglichkeit, durch
Stellungnahmen bei der Entstehung von Bundesgesetzen mitzuwirken.
Österreich und Europa
Weg zur europäischen Integration:
1947: Europäischer Wiederaufbau, ERP-Marshall-Plan
1951: Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl,
EGKS
1957:
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, EWG
Europäische Atomgemeinschaft, AWG
1960:
1967:
1973:
1992:
1993:
1995:
2001:
2004:
Europäische Freihandelszone, EFTA
EG entsteht aus EGKS, EWG u. EAG
Freihandelsabkommen zwischen EG u. EFTA
Schaffung der EU (Maastricht)
EG und EFTA bilden den EWR
Österreich wird Mitglied in der EU
Einführung des Euro in 13 Staaten der EU
Erweiterung der EU um 10 neue Staaten:
Zypern, Ungarn, Lettland, Litauen, Estland, Polen,
Tschechien, Slowakei, Slowenien, Malta
Die wichtigsten Außenhandelspartner Österreichs:
Werte in %
Import Export
Deutschland
Italien
Schweiz
Frankreich
40,8%
7 %
3,3%
4,8%
3139%
8,7%
5,1%
4,4%
Österreich und Europa
Aufbau und Organe der
Europäischen Union
Kommission:
Ministerrat:
„Regierung“ der EU
17 Mitglieder
„Gesetzgeber“ der EU
12 Mitglieder
(Außenminister oder Fachminister)
Europäischer Rat:
Europäisches
Parlament:
„Grundsatzentscheidungen“
12 Regierungschefs
„Berater, Kritiker, Kontrolleur“
518 Abgeordnete auf 5 Jahre
EUROPÄISCHER
Gerichtshof:
„Wächter“ über Verträge
Wirtschafts- und
Sozialausschuß:
„Beratung“
Vertreten sind
Sozialpartner, Selbständige,
Landwirte, Verbraucher.
Anhang

Aufgaben d. Bundesheeres

Schutz der Grenzen
 Schutz d. verfassungsmäßigen Einrichtungen
 Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Katastrophen
 Mitwirkung bei Friedenssicherung und Katastrophenhilfe
im Ausland
Für den Inhalt verantwortlich:
PI NÖ Abt. BS, Dechant-Pfeifer-Str. 3, 2020 Hollabrunn
Redaktion: BOL Christian Bauer; Email: [email protected]
Stand: 1. September 2006
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