Aufbau des Staates AT - education hosting Evaluierung

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POLITISCHE BILDUNG
GRUNDKENNTNISSE
ÜBER
AUFBAU UND WESENTLICHE
FUNKTIONEN DES STAATES
Sehr geehrte Frau Kollegin.
Sehr geehrter Herr Kollege!
Die vorliegenden Arbeitsblätter mit weiteren Infos sollen eine Handreichung
insbesonders für Schularten ohne spezielle Unterrichtsgegenstände wie
„Politische Bildung“ oder „Staatsbürgerkunde“ und „Rechtskunde“ darstellen.
Darüber hinaus soll die Umsetzung des Unterrichtsprinzips „Politische
Bildung“ erleichtert werden.
Wünschenswert wäre ,dass ein Schulabgänger derartige Grundkenntnisse über
Aufbau und Funktionen des Staates aus seiner Schulzeit mitbringt. Die
methodisch-didaktische Umsetzung ist selbstverständlich dem unterrichtenden
Lehrer überlassen.
Hofrat Mag. Hans BÉDÉ-KRAUT
SR Ing. Walter ECKERL
Regierungsrat Anton SALESNY
BOL Christian BAUER
GRUNDKENNTNISSE
Die Basis der Politischen Bildung in und außerhalb der Schule ist die Kenntnis des demokratischen Aufbaus unseres
ÜBER AUFBAU UND WESENTLICHE FUNKTIONEN DES STAATES
Staatswesens. Jede politische Betätigung des Staatsbürgers, sei es als Wähler oder Träger einer öffentlichen Funktion, setzt
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------das
Wissen und Verständnis der „Spielregeln“ unseres Gemeinwesens voraus.
Erst auf Basis dieses kognitiven Zieles ist auch das Verständnis und das Eintreten für affektive Inhalte (Haltungen) möglich.
Auch jede Weiterentwicklung des politischen Systems bedarf des Fundaments gesicherten Wissens um unseren Staat und
seine Funktionen.
Die vorliegenden Arbeitsblätter sind eine Handreichung für den unterrichtenden Lehrer.
Diese Inhalte sollen als Minimalkenntnisse jedem Schulabgänger und Staatsbürger bewusst sein. Pauschalangriffe auf den
Staat und Radikalismen haben ihre Grundlage nahezu immer in der Unkenntnis und dem Unverständnis unseres
Gemeinwesens und der Möglichkeiten jedes einzelnen Mitglieds.
Jedes Thema kann als Unterrichtssequenz in ca. 10 – 15 Minuten mit den Schülern abgesprochen werden. In allen Themen ist
das gemeinsame Ziel, das Verständnis des
Artikel 1 unserer Bundesverfassung
„Österreich ist eine demokratische Republik.
Ihr Recht geht vom Volk aus“
zu wecken. Der „Souverän“ des Staates ist nicht irgendein Funktionsträger, sondern der Staatsbürger. Jedes staatliche Organ,
ja die Verfassung selbst, ist in der Artikulation des Staatsbürgers begründet.
Möge es der Schule gelingen, den staatlichen Aufbau unserer Republik und ihre Ideale der Jugend nahe zubringen und so für
eine positive Zukunft zu wirken.
GRUNDKENNTNISSE
POLITISCHE BILDUNG
ÜBER
AUFBAU UND WESENTLICHE
FUNKTIONEN DES STAATES
Themen:
Die Verfassung
Politische Willensbildung in Österreich
Der Bundespräsident
Der Nationalrat
Der Bundesrat
Der Landtag
Die Bundesregierung
Die Landesregierung
Die Gemeinde
Sozialpartnerschaft
Österreich und Europa
Anhang: Aufgaben des Bundesheeres
STATUT (GRUNDGESETZ) REGELT AUFBAU UND
FUNKTION DER REPUBLIK ÖSTERREICH
ALS
DEMOKRATISCHE REPUBLIK
BUNDESSTAAT
RECHTSSTAAT
ZUSÄTZLICH
GRUND- UND FREIHEITSRECHTE DES
ÖSTERREICHISCHEN STAATSBÜRGERS
Aufbau der Republik Österreich auf Grund der Österreichische BUNDESVERFASSUNG (1929)
Verfassungsgerichtshof
Bundespräsident
Dr.Heinz Fischer 6J
ernennt
kontrolliert
überwacht
die Einhaltung
der Verfassung
BP ernennt Mitglieder
BR har Vorschlagsrecht
Bundesregierung
BK Werner Faymann SPÖ
VK Dr. Josef Pröll ÖVP
Volksanwalt
vom Nationalrat gewählt
(183MG)beschließt
Bundesgesetze 5J
(62MG) vertritt Interessen
der Bundeländer
Bundesversammlung
(Angelobung des BP)
wählen Gemeinderat
wählen
wählen
Gemeinde Wien
BM Dr. Michael Häupl
Gemeinderat
Staatsbürger/innen
verwalten
Bundesrat
verwalten
Nationalrat
Veto
Landtage 9
Länderkammer
Volkskammer
Parlament
(zwei Kammernsystem)
beschließen
Landesgesetze
Landesregierung
setzt diese LG um
Vorsitzender LH
LH Wien
Dr.Michael Häupl 5J
wählen
wenden sich
an
Die österreichische. Bundesverfassung entstand 1920 ( Fassung 1929). Sie wurde oftmals
novelliert (ergänzt, teilweise geändert).
GRUNDSÄTZE
•
DEMOKRATISCH
•
BUNDESSTAATLICH
•
RECHTSSTAATLICH
Österreich ist eine demokratische
Republik, ihr Recht geht vom Volk aus
Österreich besteht aus 9 selbständigen
Bundesländern (= Föderalismus)
Die gesamte Vollziehung erfolgt
aufgrund von Gesetzen (also keine Willkür)
DIE GRUND- UND FREIHEITSRECHTE
Garantieren dem Staatsbürger „Freiheit gegenüber dem Staat“
z.B.: Vereins- und Versammlungsfreiheit, Pressefreiheit usw.
Verfassung
Bundesgesetze
Verordnung
Bescheid
Amtshandlung
ÄNDERUNGEN der Verfassung:
Teiländerungen
- durch 2/3 Mehrheit im Nationalrat
Gesamtänderungen
- durch Volksabstimmung
(z.B. Umwandlung von Republik in Monarchie)
Urteil
Beschluss
POLITISCHE WILLENSBILDUNG
MITTELBARE DEMOKRATIE
Der Wähler entscheidet indirekt (mittelbar) durch Wahl von Vertrauenspersonen.
Diese entscheiden dann im Auftrag des Wählers.(NATIONALRAT, LANDTAG,
GEMEINDERAT; BUNDESPRÄSIDENT)
UNMITTELBARE DEMOKRATIE
Der Wähler entscheidet direkt:
VOLKSABSTIMMUNG
(zB Beitritt Österreichs zur EU)
VOLKSBEGEHREN
(Behandlung eines Gesetzesvorschlags im NR,
zB Zwentendorf, Ebreichsdorf)
VOLKSBEFRAGUNG
(nur empfehlenden Charakter)
BÜRGERINITIATIVE
Staatsbürger wenden sich mit einem Anliegen
direkt an die öffentlichen Entscheidungsträger
OBERSTER HERRSCHER (SOUVERÄN) IM STAAT IST DER STAATSBÜRGER. NACH
SEINER STIMME WERDEN ALLE POLITISCHEN GREMIEN ZUSAMMENGESETZT.
DER BUNDESPRÄSIDENT
SEINE AUFGABEN:
VERTRETUNG DERIST
REPUBLIK
AUSSEN
DASNACH
STAATSOBERHAUPT.
BEGLAUBIGUNG AUSLÄNDISCHER
VOMGESANDTER
VOLK FÜR
http://www.bmeia.gv.at/aussenministerium/buergerservice/oesterreichischevertretungen.html
6 JAHRE GEWÄHLT
ABSCHLUSS VON STAATSVERTRÄGEN
Dr.Heinz Fischer
http://www.hofburg.at/show_content.php?hid=6
EINBERUFUNG/AUFLÖSUNG DES NATIONALRATES
UNTERZEICHNUNG VON GESETZEN
OBERBEFEHL ÜBER DAS BUNDESHEER
ERNENNUNG/ENTLASSUNG DER BUNDESREGIERUNG
ERNENNUNG HOHER BEAMTER zB OFFIZIERE
VERLEIHUNG VON BERUFSTITEL UND EHRENZEICHEN
ERNENNUNG DER HÖCHSTEN RICHTER
BEGNADIGUNGEN
Der Bundespräsident
WAHL:
Direkte Wahl durch die Staatsbürger, Wiederwahl möglich (1x).
Passives Wahlrecht besteht für jeden Staatsbürger, der am 1. Jänner
des Wahljahres das 35. Lebensjahr vollendet hat.
ANGELOBUNG:
erfolgt durch die Bundesversammlung (=Nationalrat und Bundesrat)
Bundespräsidenten seit 1945:
http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefault.aspx?TabID=4756&Alias=WZO
Dr. Karl RENNER
Theodor KÖRNER
Dr. Adolf SCHÄRF
Franz JONAS
Dr. Rudolf KIRCHSCHLÄGER
Dr. Kurt WALDHEIM
Dr. Thomas KLESTIL
Dr. Heinz FISCHER
1945 - 1950
1951 - 1957
1957 - 1965
1965 - 1974
1974 - 1986
1986 - 1992
1992 - 2004
2004 -
REGIERUNGSFORMEN
GROSSE KOALITION
2 Großparteien
KLEINE KOALITION
Einer Groß- und einer Kleinpartei
ALLEINREGIERUNG
Eine Partei
KONZENTRATIONSREGIERUNG
Alle im NR vertretenen Parteien
REGIERUNGSFORMEN SEIT 1945
1945 - 1966
1966 - 1970
1970 - 1971
1971 - 1983
1983 - 1986
1986 - 2000
2000 - 2006
2007 -
große Koalition
(ÖVP - SPÖ)
Alleinregierung
(ÖVP)
Minderheitsregierung (SPÖ)
Alleinregierung
(SPÖ)
Kleine Koalition
(SPÖ - FPÖ)
Große Koalition
(SPÖ - ÖVP)
Kleine Koalition
(ÖVP - FPÖ)
Große Koalition (SPÖ - ÖVP)
DIE BUNDESREGIERUNG
BESTELLUNG
Die Bundesregierung wird vom Bundespräsident bestellt und angelobt (ausschlaggebend für
die Zusammensetzung der Bundesregierung ist das Ergebnis der Nationalratswahl)
KONTROLLE
Der Nationalrat kontrolliert die Bundesregierung
politisch
rechtlich
Mißtrauensbeschluss
Ministeranklage
(=Enthebung aus Regierung)
Fragerecht
BUNDESVERWALTUNG
Ihre verfassungsmäßigen Aufgaben erfüllt die Bundesregierung
durch Organe der
unmittelbaren
mittelbaren
Bundesverwaltung
=eigene Behörden
= Landeshauptmann
z.B. Finanzämter
= Landesbehörden
= Bezirkshauptmann
und Bürgermeister
REGIERUNGSFORMEN SEIT 1945
1945 - 1966
1966 - 1970
1970 - 1971
1971 - 1983
große Koalition
Alleinregierung
Minderheitsregierung
Alleinregierung
(ÖVP - SPÖ)
(ÖVP)
(SPÖ)
(SPÖ)
DER NATIONALRAT
wählt
183 ABGEORDNETE
AUF 5 JAHRE
AUFGABEN:
BESCHLUSS VON BUNDESGESETZEN
KONTROLLE DER REGIERUNG
DERZEITIGE ZUSAMMENSETZUNG des NR Stand:NR-Wahl 01.12.2009
http://www.wissenswertes.at/index.php?id=nationalratswahlen
57
51
20
34
20
Abgeordnete:
Abgeordnete:
Abgeordnete:
Abgeordnete:
Abgeordnete:
SPÖ
ÖVP
GRÜNE
FPÖ
BZÖ
I. Präsident des Nationalrates:
Mag. Barbara Prammer(SPÖ)
II. Präsident des Nationalrates:
Fritz Neugebauer(ÖVP)
III. Präsidentin des Nationalrates:
Mag.Dr. Martin Graf(FPÖ)
Aufgabe:
Antrag, Beratung und Beschluss von BUNDESGESETZEN,
Kontrolle der Bundesregierung
politisch
rechtlich
finanziell
-Fragerecht, Misstrauensbeschluss
-Ministeranklage
-Budget (=Bundesfinanzgesetz)
Wahlberechtigung:
http://www.politik-lexikon.at/wahlrecht/
Durch das Wahlrecht wird festgelegt, wer das Recht hat, an Wahlen teilzunehmen.
Aktives Wahlrecht bedeutet, dass man jemanden wählen darf,
passives Wahlrecht heißt, dass man auch selbst in ein Amt gewählt werden darf. Aktiv wahlberechtigt
sind Personen, die ein bestimmtes Alter erreicht haben. Diese Altersgrenze liegt in den meisten Fällen
zwischen 16 und 18 Jahren. In Österreich wurde das aktive Wahlalter für bundesweite Wahlen
(Nationalrat, Bundespräsident, EU-Wahl, Volksabstimmung und Volksbefragung) 2007 auf 16
Jahre gesenkt. Das passive Wahlalter liegt in den meisten Ländern etwas höher als das aktive. In
Österreich muss man mindestens 18 Jahre alt sein, um für den Nationalrat kandidieren zu können.
Für die Bundespräsidentschaftswahl beträgt das passive Wahlalter 35 Jahre.
Daneben gilt meist, dass nur Staatsbürger und Staatsbürgerinnen des jeweiligen Landes wählen dürfen.
Eine Ausnahme bilden Staatsbürger und Staatsbürgerinnen aus EU-Staaten. Sie dürfen in anderen EUMitgliedsländern bei Wahlen zum EU-Parlament und bei Kommunalwahlen (z.B.
Gemeinderatswahlen) mitwählen.
Der Wähler
kann eine Stimme für eine Parteiliste und innerhalb der Parteiliste Vorzugstimmen für
Regionalkandidaten abgeben.
Bei der Nationalratswahl ist Österreich in 9 Landeswahlkreise und
43 Regionalwahlkreise unterteilt.
DER BUNDESRAT
9 Landtage
entsenden
62 M i t g l i e d e r
in den
BUNDESRAT
Aufgaben
Vertretung der Bundesländerinteressen:
Einspruchsrecht gegen Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates
Anträge auf Bundesgesetze
Der Bundesrat

Österreich hat ein „Zwei-Kammer System“ Neben dem Nationalrat
ist der Bundesrat als Ländervertretung die „Zweite Kammer.“ Das
Parlament besteht aus beiden Kammern.

Sein Gewicht ist jedoch dadurch eingeschränkt, dass er bei
Gesetzesbeschlüssen des Nationalrates kein absolutes Vetorecht hat.
Der Nationalrat kann durch einen Beharrungsbeschluss das Veto des
Bundesrates aufheben.

Die Mitglieder des Bundesrates werden auf die Dauer ihrer Landtage
gewählt. Im Vorsitz wechseln sie halbjährlich in alphabetischer
Reihenfolge.
Derzeitige Zusammensetzung: Stand: Nov. 2009
 SPÖ
24 Abgeordnete
 ÖVP
28 Abgeordnete
 FPÖ
4 Abgeordnete
 OF
6 Abgeordneter
===========
62
Der Wiener LANDTAG
Legislaturperiode 5 Jahre.
100 Mitglieder des Gemeinderates der Stadt Wien sind zugleich
auch Abgeordnete zum Wiener Landtag
LANDESBEVÖLKERUNG
wählt den
http://www.wien.gv.at/politik/landtag/zusammensetzung.html
Wiener
LANDTAG
Aufgaben
Beschluss von Landesgesetzen
Wahl der Landesregierung
Wahl der nö. Mitglieder des Bundesrates
Der Wiener LANDTAG
Wien hat ca. 1,651.437 Einwohner (Stand 2009). Das Land ist in 9 Bezirke
unterteilt.
LANDESSYMBOLE:
Wappen:
Landesfarben:
Landeshymne: heimliche Landeshymne wird jedoch der Donauwalzer genannt !
MANDATSVERTEILUNG: Stand: 27.01.2010 (Landtagswahl 2005)
Die Sitze im Landtag werden wie folgt aufgeteilt: ÖVP 18 Mandate, FPÖ 13 Mandate,
SPÖ 55 Mandate, Grüne 14 Mandate
Landeshauptmann: Michael Häupl (SPÖ)
Regierungsform: Alleinregierung SPÖ
Landtag: 100 Sitze
nächste Landtagswahl: 10. Oktober 2010
letzte Landtagswahl: 23. Oktober 2005
DIE LANDESREGIERUNG
Vom Landtag aufgrund der Landtagswahl gewählt und kontrolliert
Aufgaben
Landesverwaltung
Übertragene
Bundesverwaltung
DURCH
AMT DER LANDESREGIERUNG
BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT
BÜRGERMEISTER (GEMEINDEAMT)
DIE LANDESREGIERUNG
Wien
Der Stadtsenat ist zugleich die Wiener Landesregierung
Der S. beschließt wichtige Verwaltungsangelegenheiten, zum Beispiel Personalangelegenheiten,
und berät über alle Angelegenheiten, die dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen
sind.
Im Besonderen ist dem Stadtsenat - hier in Verbindung mit dem Finanzausschuss - die Aufgabe
der Prüfung und Vorberatung des Voranschlags (Budget) und des Rechnungsabschlusses der
Gemeinde übertragen.
Aufgaben des Stadtsenats sind:
Vorschlag für die Wahl der amtsführenden Stadträtinnen und amtsführenden Stadträte
Bestellung der Magistratsdirektorin oder des Magistratsdirektors
Ausübung des Präsentationsrechtes in verschiedenen Fällen
Zustimmung zur Einbringung von Beschwerden an den Verwaltungs- oder
Verfassungsgerichtshof
Entscheidung über Zuständigkeiten der Gemeinderatsausschüsse (sofern Zweifel bestehen)
Beförderung städtischer Bediensteter, Gewährung von Remunerationen für Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter (ab einer bestimmten Betragshöhe)
Der Stadtsenat hat - wie auch die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister - eine Notkompetenz
(gemäß § 98 Wiener Stadtverfassung - WStV). Das heißt, er kann
Die Bezirkshauptmannschaft
( BH )
Die Bezirkshauptmannschaft (BH) führt Bundes- und Landesverwaltung auf der Ebene
des politischen Bezirks durch.
An der Spitze der BH steht als leitender Beamter der Bezirkshauptmann (
=Verwaltungsjurist, kein Politiker)
Städte mit eigenem Statut bilden eigene politische Bezirke.
In diesen Städten werden die Aufgaben der BH vom Magistrat wahrgenommen.
Erste Anlaufstelle einer BH ist die jeweilige Bürgerservicestelle.
Aufgabenbereiche:
Allgemeine Verwaltung
Wirtschaft und Umwelt
Sicherheit und Ordnung
Gesundheit, Jugend u.Soziales
Land- u. Forstwirtschaft
DIE GEMEINDE
GEMEINDEBEVÖLKERUNG
wählt
GEMEINDEVORSTAND
BÜRGERMEISTER
SELBSTÄNDIGE
GEMEINDEAUFGABEN
Z.B.
SPORTSTÄTTENBAU,
WOHNBAU...
ÜBERTRAGENE AUFGABEN
VON BUND UND LAND
Z.B.
MELDEAMT,
WAHLORGANISATION...
DIE GEMEINDE
A U F G A B E N
d er
G
E
M
E I Nd.h.
D Esie
„Selbstverwaltungskörper“,
Die Gemeinde ist ein
hat eigene Einnahmen und kann
über die Art der Ausgaben selbst entscheiden = EIGENER WIRKUNGSBEREICH!
E I Gemeinde
G E N E R übertragene Aufgaben von Bund
Ü Bund
E RLand
T R A=G E N E R
Zusätzlich hat die
W IR K U N G S B E R E IC H
W IR K U N G S B E R E IC
ÜBERTRAGENER WIRKUNGSBEREICH
K in d e r g a r t e n
S C H U L E N
G e m e in d e s t r a ß e n
G e m e in d e w e g e M ü ll K a n a l
H
W ä h le r v e r z e ic h n is
W a h le n
M e ld e w e s e n
S ta n d e s a m t
Der GEMEINDERAT wählt aus seiner Mitte den GEMEINDEVORSTAND (= geschäftsführende
Gemeinderäte oder Stadträte) und den Bürgermeister u. Vizebürgermeister.
In Niederösterreich gibt es insgesamt 573 Gemeinden, davon 4 Städte mit eigenem Statut ( = Stadt und
Bezirksverwaltungsbehörde) St.Pölten
Krems
Waidhofen/Ybbs
Wr.Neustadt
u. 67 Städte
Die Gemeinde hat für das tägliche Leben des Bürgers und auch für den Umweltschutz größte
Bedeutung!
SOZIALPARTNERSCHAFT
Freiwillige Zusammenarbeit von
Arbeitnehmern
Unternehmern
AK
ÖGB
Landwirten
LWK
WKO
ANTRÄGE
GEMEINSAME VORSCHLÄGE
LÖSUNGEN
AN
REGIERUNGEN
ÖFFENTLICHKEIT
PARTEIEN
ANDERE VERBÄNDE
Paritätische Kommission
ÖGB
AK
WKO
LWK
BUNDESREGIERUNG
PREISUNTERAUSSCHUSS
LOHNUNTERAUSSCHUSS
BEIRAT FÜR WIRTSCHAFTS -UND SOZIALFRAGEN
SOZIALPARTNERSCHAFT
Begriffe:
 AK
 ÖGB
 WKO
 LWK
Kammer*) für Arbeiter und Angestellte
(Pflichtmitgliedschaft aller Arbeiter, Angestellten und Lehrlinge)
Österreichischer Gewerkschaftsbund
(Freiwillige Mitgliedschaft von Arbeitnehmern)
Bundeswirtschaftskammer
(Pflichtmitgliedschaft aller Unternehmer)
Landwirtschaftskammer
(Pflichtmitgliedschaft aller Landwirte)
Kammern sind „Körperschaften öffentlichen Rechts“, d.h. sie
sind lt. Gesetz als Vertretungen mit Pflichtmitgliedschaft eingerichtet.
Aufgaben:
„Ausgleich am grünen Tisch“ in Lohn- und
Preisfragen, Arbeitsrecht, Sozialrecht,
Konsumentenfragen.
Weiters haben die Interessensvertretungen die Möglichkeit, durch
Stellungnahmen bei der Entstehung von Bundesgesetzen mitzuwirken.
Österreich und Europa
Weg zur europäischen Integration:
1947:
1951:
1957:
1960:
1967:
1973:
1992:
1993:
1995:
2001:
2004:
2004:
Europäischer Wiederaufbau, ERP-Marshall-Plan
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, EGKS
Europäische WirtschaftsgemeinschaftEWG,
EuropäischeAtomgemeinschaft, AWG
Europäische Freihandelszone, EFTA
EG entsteht aus EGKS, EWG u. EAG
Freihandelsabkommen zwischen EG u. EFTA
Schaffung der EU (Maastricht)
EG und EFTA bilden den EWR
Österreich wird Mitglied in der EU
Einführung des Euro in 13 Staaten der EU
Erweiterung der EU um 10 neue Staaten:
Zypern, Ungarn, Lettland, Litauen, Estland, Polen, Tschechien, Slowakei,
Slowenien, Malta
Erweiterung der EU um 10 neue Staaten:
Zypern, Ungarn, Lettland, Litauen, Estland, Polen, Tschechien, Slowakei,
Slowenien, Malta
Die wichtigsten Außenhandelspartner Österreichs:
Werte in %
Import
Deutschland
Italien
Schweiz
3,3%
40,8%
7 %
5,1%
Export
3139%
8,7%
Weisung
Kommission
Brüssel (Belgien)
=Regierung der EU
=ausführendes Organ
Präsident José Manuel
Barroso
(2010-2014)
jeweils ein Vertreter je EUMitgliedstaat(Kommissar)
Europäischer Rat
Präsident Herman Van Rompuy
=Grundsatzentscheidungender
=wichtigste
Entscheidungsgremium der EU
Staats- bzw. Regierungschefs +
Präsident der Kommission
Ministerrat
Vorsitzendes Land
(=Rat, Rat der EU)
=Gesetzgeber der EU
Ratzusammensetzung
Je 1 pro Mitgliedsstaat
Entscheidung
Europäischer
Rechnungshof
----- B e r a t e n d e F u n k t i o n ----Wirtschafts- u.
Ausschuss der Regionen
Sozialausschuss
AdR
WSA
222Mitglieder
222Mitglieder
vom Rat ernannt
vom Rat ernannt
Mitentscheidung,
Abstimmung,
Anhörung
Anfrage, Kontrolle
Misstrauensvotum
Vorschläge
Je 1 Person pro
Mitgliedsstaat +
Präsident
Vítor da SILVA CALDEIRA, Portugal
Europäischer
Gerichtshof
Wächter der Verträge
Europäisches Parlament
=Berater, Kritiker, Kontrolleur
Präsident Jerzy Buzek Österreich stellt derzeit 17 Abgeordnete
Insgesamt derzeit 735 Abgeordnete
verfügt über einen Richter
je Mitgliedstaat +
Präsident V. Skouris
(Österreich Frau Berger)
Die wichtigsten Organe derEuropäischen Union
3 Säulen der EU
Ratvorsitz wechselt alle sechs Monate
Österreich und Europa
Aufbau und Organe der
Europäischen Union
Kommission:
Ministerrat:
Europäischer Rat:
Europäisches
Parlament:
EUROPÄISCHER
Gerichtshof:
Wirtschafts- und
Sozialausschuß:
„Regierung“ der EU
17 Mitglieder
„Gesetzgeber“ der EU
12 Mitglieder Außenminister oder Fachminister
„Grundsatzentscheidungen“
12 Regierungschefs
„Berater, Kritiker, Kontrolleur“
518 Abgeordnete auf 5 Jahre
„Wächter“ über Verträge
„Beratung“
Vertreten sind
Sozialpartner, Selbständige,
Landwirte, Verbraucher.
Anhang

Aufgaben d. Bundesheeres

Schutz der Grenzen
 Schutz d. verfassungsmäßigen Einrichtungen
 Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Katastrophen
 Mitwirkung bei Friedenssicherung und Katastrophenhilfe im Ausland
Für den Inhalt verantwortlich:
PI NÖ Abt. BS, Dechant-Pfeifer-Str. 3, 2020 Hollabrunn
Redaktion: BOL Christian Bauer; Email: [email protected]
Stand: 1. September 2006
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