BUNDESREGIERUNG ÖSTERREICH Österreich ist laut der Bundesverfassung eine föderale parlamentarischdemokratische Republik, bestehend aus neun Bundesländern. Österreich erlangte ihre volle Souveränität in 1955, mit der Unterzeichnung des Österreichischen Staatsvertrages mit den Siegermächten aus dem 2. WW. Zu diesem Zeitpunkt bekannte sich Österreich zur Neutralität, sowie der Verpflichtung, keinen erneuten Anschluss an Deutschland anzustreben. Das Politische System Österreichs basiert auf den Grundsätzen der Demokratie, des Bundesstaates, des Rechtsstaates, der Gewaltenteilung und des liberalen Prinzips. Auf Bundesebene: Legislative Nationalrat – direkt gewählt (5 J) Bundesrat – Vertretung der Länder auf Bundesebene Exekutive Bundespräsident – direkt gewählt (6 J) Bundesregierung Judikative Oberster Gerichtshof Verfassungsgerichtshof Verwaltungsgerichtshof Bundeskanzler Bundesminister Die Exekutive Gewalt hat die Aufgabe, die Gesetze und Verordnungen der Legislative umzusetzen und besitzt häufig einen Spielraum bei der Auslegung von Gesetzen. Der Bundespräsident ernennt den Bundeskanzler und auf dessen Vorschlag die weiteren Regierungsmitglieder. Die so zustandegekommene Bundesregierung muss sich binnen einer Woche nach ihrer Bestellung dem Nationalrat stellen. Bei dieser Gelegenheit und zu jedem anderen Zeitpunkt kann der Nationalrat der Regierung insgesamt oder einzelnen ihrer Mitglieder das Misstrauen aussprechen, was die automatische Amtsenthebung zur Folge hätte. Der Bundespräsident spielt bei der Regierungsbildung eine zurückhaltende Rolle und ist de facto darauf beschränkt, jene Regierung zu ernennen, die im Nationalrat durch die Mehrheit unterstützt wird. Der Bundeskanzler und die gesamte Bundesregierung können auch jederzeit vom Bundespräsidenten entlassen werden. Dies ist allerdings noch nie geschehen. Im Gegenteil, die österreichischen Bundespräsidenten haben sich in kritischen Situationen stets um Kontinuität und Stabilität der Regierung bemüht. Laut der Verfassung, ist die Bundesregierung für die Verwaltung des Bundes verantwortlich, soweit Kompetenzen nicht ausdrücklich dem Bundespräsidenten vorbehalten sind. Die Bundesregierung übt nur jene Aufgaben aus, die ihr gesetzlich (oder durch Entschließung des Bundespräsidenten) ausdrücklich zugewiesen sind. Alle anderen Aufgaben sind vom jeweils zuständigen Ressortminister zu bearbeiten. Die meisten Entscheidungen werden durch den einzelnen Bundesminister selbständig und auf eigene Verantwortung getroffen. 1 Mitglieder der Bundesregierung sind: Bundeskanzler, Vizekanzler; Bundesminister und Staatssekretäre. Die wichtigste rechtliche Kompetenze der Bundesregierung ist die Entscheidung über Gesetzesvorlagen. Alle Gesetzesvorlagen der einzelnen Minister müssen die Zustimmung der gesamten Regierung finden, denn in der Bundesregierung gilt das Einstimmigkeitsprinzip. Jeder Minister hat damit ein Vetorecht, kein Beschluss kann gegen den Willen auch nur eines einzigen Regierungsmitglieds gefasst werden. Die Mitglieder der Bundesregierung treffen sich zum Ministerrat. Dieses Treffen findet üblicherweise einmal wöchentlich statt. Die Staatssekretäre sind aber im Ministerrat nicht stimmberechtigt. Staatssekretäre gelten nur als Hilfsorgane. Zur Unterstützung in den Amtsgeschäften können den Bundesministern Staatssekretäre beigegeben werden, die als Hilfsorgane des jeweiligen Bundesministers fungieren und damit ihm gegenüber weisungsgebunden sind. BUNDESKANZLER: Die wichtigste Person der Bundesregierung ist der Bundeskanzler. Er ist zwar formell den anderen Regierungsmitgliedern gleichgestellt, undzwar hat er kein Weisungsrecht. Das nennt man „primus inter pares“ – also „Erster unter Gleichen“. Tatsächlich ist seine Position aber stark. Die Verfassung gibt ihm das Recht, die anderen Regierungsmitglieder zur Ernennung und Entlassung durch den Bundespräsidenten vorzuschlagen. Damit hat er – rein rechtlich – die Möglichkeit, die Zusammensetzung der Regierung von Anfang an zu bestimmen und – als letztes Mittel – die Entlassung eines Regierungsmitglieds zu betreiben. Diese Kompetenz wird in der politischen Praxis in Koalitionsregierungen aber erheblich reduziert. In ihnen ist der Vizekanzler, der regelmäßig der Präsident der zweiten Regierungspartei ist, praktisch ein zweiter Bundeskanzler. Ohne seine Zustimmung, bzw. Aufforderung übt der Bundeskanzler sein Recht nicht aus, Regierungsmitglieder, die von der anderen Partei gestellt werden, zu entlassen. Laut der Verfassung ist dem Bundeskanzler weiters die „Koordinationskompetenz“ anerkannt. Neben dem Bundeskanzler gehören auch die Bundesminister zu den obersten Organen der Bundesverwaltung (sog. monokratische Organe). Das heisst, dass sie, wie schon erwähnt, nicht weisungsgebunden sind. In der Praxis geht aber der Einfluss des Kanzlers auf die Minister der eigenen Partei weit über die Koordination ihrer Aktivitäten hinaus, wofür seine traditionelle Rolle als Parteichef maßgeblich ist. Gleiches gilt für den Vizekanzler und die Regierungsmitglieder seiner Partei. POLITISCHE PARTEIEN UND GESCHICHTE DER REGIERUNG Der Großteil der politischen Parteien (bzw. der Vorgänger der heutigen politischen Parteien) ist im 19. Jahrhundert entstanden. Die im Nationalrat vertretene Parteien sind SPÖ (Sozialdemokratische Partei Österreichs), ÖVP (Österreichische Volkspartei) und FPÖ (Freiheitliche Partei 2 Österreichs), die Grünen (eine relativ junge Partei), BZÖ (Bündnis Zukunft Österreich). In Österreich, so wie in Deutschland ist es sehr gebräuchlich Regierungskoalitionen von mittels Parteifarben zu bezeichnen (rot-schwarze Koalition, schwarz-grüne Koalition usw.). Die im Nationalrat vertretenen Parteien benützen folgende Farben: SPÖ: Rot ÖVP: Schwarz Die Grünen: Grün FPÖ: Blau BZÖ: Orange Österreich hat seit 1945, im Rahmen der zweiten Republik, verschiedene Regierungsformen erlebt, die das Funktionieren des österreichischen Regierungssystems stark beeinflusst haben. 1945 bis 1947: Allparteienregierung, Danach: Koalitionsregierung aus zwei der drittgrössten Parteien, ÖVP, SPÖ und FPÖ oder Alleinregierung durch SPÖ oder ÖVP Die jetztige Regierung ist eine Koalitionsregierung, die aus SPÖ und ÖVP gebildet ist. Sie wurde am 2. Dezember 2008 von Bundespräsident Heinz Fischer angelobt. Der Bundeskanzler ist Werner Faymann von der SPÖ, Josef Pröll ist Vizekanzler und Minister für Finanzen. Insgesamt gibt es 14 Bundesminister, 7 rot und 7 schwarz. GEHÄLTER: (Stand 1. Juli 2008) Der Bundeskanzler bezieht brutto monatlich 20.400,- Euro, der Vizekanzler rund 18.000.- Euro, Bundesminister erhalten 16.320,- Euro und Staatssekretäre brutto monatlich rund 15.000.- Euro. Regierungen in den Bundesländern Die Landesverwaltung untersteht den Landesregierungen. Diese sind in den meisten Bundesländern proportional aus den im Landtag vertretenen Parteien zusammengesetzt. An der Spitze der Landesregierungen steht der Landeshauptmann. In Landesangelegenheiten ist dieser, genau wie im Falle des Bundeskanzlers, nicht der Vorgesetzte der weiteren Mitglieder der Landesregierung. 3