Legislative

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BUNDESREGIERUNG ÖSTERREICH
Österreich ist laut der Bundesverfassung eine föderale parlamentarischdemokratische Republik, bestehend aus neun Bundesländern. Österreich erlangte
ihre volle Souveränität in 1955, mit der Unterzeichnung des Österreichischen
Staatsvertrages mit den Siegermächten aus dem 2. WW. Zu diesem Zeitpunkt
bekannte sich Österreich zur Neutralität, sowie der Verpflichtung, keinen erneuten
Anschluss an Deutschland anzustreben.
Das Politische System Österreichs basiert auf den Grundsätzen der
Demokratie, des Bundesstaates, des Rechtsstaates, der Gewaltenteilung und des
liberalen Prinzips. Auf Bundesebene:
Legislative
Nationalrat –
direkt gewählt (5 J)
Bundesrat –
Vertretung der
Länder auf
Bundesebene
Exekutive
Bundespräsident – direkt gewählt (6
J)
Bundesregierung


Judikative
Oberster Gerichtshof
Verfassungsgerichtshof
Verwaltungsgerichtshof
Bundeskanzler
Bundesminister
Die Exekutive Gewalt hat die Aufgabe, die Gesetze und Verordnungen der
Legislative umzusetzen und besitzt häufig einen Spielraum bei der Auslegung von
Gesetzen.
Der Bundespräsident ernennt den Bundeskanzler und auf dessen Vorschlag die
weiteren Regierungsmitglieder. Die so zustandegekommene Bundesregierung muss
sich binnen einer Woche nach ihrer Bestellung dem Nationalrat stellen. Bei dieser
Gelegenheit und zu jedem anderen Zeitpunkt kann der Nationalrat der Regierung
insgesamt oder einzelnen ihrer Mitglieder das Misstrauen aussprechen, was die
automatische Amtsenthebung zur Folge hätte.
Der Bundespräsident spielt bei der Regierungsbildung eine zurückhaltende
Rolle und ist de facto darauf beschränkt, jene Regierung zu ernennen, die im
Nationalrat durch die Mehrheit unterstützt wird. Der Bundeskanzler und die gesamte
Bundesregierung können auch jederzeit vom Bundespräsidenten entlassen werden.
Dies ist allerdings noch nie geschehen. Im Gegenteil, die österreichischen
Bundespräsidenten haben sich in kritischen Situationen stets um Kontinuität und
Stabilität der Regierung bemüht.
Laut der Verfassung, ist die Bundesregierung für die Verwaltung des Bundes
verantwortlich, soweit Kompetenzen nicht ausdrücklich dem Bundespräsidenten
vorbehalten sind. Die Bundesregierung übt nur jene Aufgaben aus, die ihr gesetzlich
(oder durch Entschließung des Bundespräsidenten) ausdrücklich zugewiesen sind.
Alle anderen Aufgaben sind vom jeweils zuständigen Ressortminister zu bearbeiten.
Die meisten Entscheidungen werden durch den einzelnen Bundesminister selbständig
und auf eigene Verantwortung getroffen.
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Mitglieder der Bundesregierung sind: Bundeskanzler, Vizekanzler;
Bundesminister und Staatssekretäre.
Die wichtigste rechtliche Kompetenze der Bundesregierung ist die
Entscheidung über Gesetzesvorlagen. Alle Gesetzesvorlagen der einzelnen Minister
müssen die Zustimmung der gesamten Regierung finden, denn in der
Bundesregierung gilt das Einstimmigkeitsprinzip. Jeder Minister hat damit ein
Vetorecht, kein Beschluss kann gegen den Willen auch nur eines einzigen
Regierungsmitglieds gefasst werden. Die Mitglieder der Bundesregierung treffen sich
zum Ministerrat. Dieses Treffen findet üblicherweise einmal wöchentlich statt. Die
Staatssekretäre sind aber im Ministerrat nicht stimmberechtigt. Staatssekretäre gelten
nur als Hilfsorgane. Zur Unterstützung in den Amtsgeschäften können den
Bundesministern Staatssekretäre beigegeben werden, die als Hilfsorgane des
jeweiligen Bundesministers fungieren und damit ihm gegenüber weisungsgebunden
sind.
BUNDESKANZLER:
Die wichtigste Person der Bundesregierung ist der Bundeskanzler. Er ist zwar
formell den anderen Regierungsmitgliedern gleichgestellt, undzwar hat er kein
Weisungsrecht. Das nennt man „primus inter pares“ – also „Erster unter Gleichen“.
Tatsächlich ist seine Position aber stark. Die Verfassung gibt ihm das Recht,
die anderen Regierungsmitglieder zur Ernennung und Entlassung durch den
Bundespräsidenten vorzuschlagen. Damit hat er – rein rechtlich – die Möglichkeit, die
Zusammensetzung der Regierung von Anfang an zu bestimmen und – als letztes
Mittel – die Entlassung eines Regierungsmitglieds zu betreiben. Diese Kompetenz
wird in der politischen Praxis in Koalitionsregierungen aber erheblich reduziert. In
ihnen ist der Vizekanzler, der regelmäßig der Präsident der zweiten Regierungspartei
ist, praktisch ein zweiter Bundeskanzler. Ohne seine Zustimmung, bzw. Aufforderung
übt der Bundeskanzler sein Recht nicht aus, Regierungsmitglieder, die von der
anderen Partei gestellt werden, zu entlassen.
Laut
der
Verfassung
ist
dem
Bundeskanzler
weiters
die
„Koordinationskompetenz“ anerkannt. Neben dem Bundeskanzler gehören auch die
Bundesminister zu den obersten Organen der Bundesverwaltung (sog. monokratische
Organe). Das heisst, dass sie, wie schon erwähnt, nicht weisungsgebunden sind. In der
Praxis geht aber der Einfluss des Kanzlers auf die Minister der eigenen Partei weit
über die Koordination ihrer Aktivitäten hinaus, wofür seine traditionelle Rolle als
Parteichef maßgeblich ist. Gleiches gilt für den Vizekanzler und die
Regierungsmitglieder seiner Partei.
POLITISCHE PARTEIEN UND GESCHICHTE DER REGIERUNG
Der Großteil der politischen Parteien (bzw. der Vorgänger der heutigen
politischen Parteien) ist im 19. Jahrhundert entstanden.
Die im Nationalrat vertretene Parteien sind SPÖ (Sozialdemokratische Partei
Österreichs), ÖVP (Österreichische Volkspartei) und FPÖ (Freiheitliche Partei
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Österreichs), die Grünen (eine relativ junge Partei), BZÖ (Bündnis Zukunft
Österreich).
In Österreich, so wie in Deutschland ist es sehr gebräuchlich
Regierungskoalitionen von mittels Parteifarben zu bezeichnen (rot-schwarze
Koalition, schwarz-grüne Koalition usw.).
Die im Nationalrat vertretenen Parteien benützen folgende Farben:
SPÖ: Rot
ÖVP: Schwarz
Die Grünen: Grün
FPÖ: Blau
BZÖ: Orange
Österreich hat seit 1945, im Rahmen der zweiten Republik, verschiedene
Regierungsformen erlebt, die das Funktionieren des österreichischen
Regierungssystems stark beeinflusst haben.
1945 bis 1947: Allparteienregierung,
Danach: Koalitionsregierung aus zwei der drittgrössten Parteien, ÖVP, SPÖ
und FPÖ oder Alleinregierung durch SPÖ oder ÖVP
Die jetztige Regierung ist eine Koalitionsregierung, die aus SPÖ und ÖVP
gebildet ist. Sie wurde am 2. Dezember 2008 von Bundespräsident Heinz Fischer
angelobt. Der Bundeskanzler ist Werner Faymann von der SPÖ, Josef Pröll ist
Vizekanzler und Minister für Finanzen. Insgesamt gibt es 14 Bundesminister, 7 rot
und 7 schwarz.
GEHÄLTER: (Stand 1. Juli 2008)
Der Bundeskanzler bezieht brutto monatlich 20.400,- Euro, der Vizekanzler rund
18.000.- Euro, Bundesminister erhalten 16.320,- Euro und Staatssekretäre brutto
monatlich rund 15.000.- Euro.
Regierungen in den Bundesländern
Die Landesverwaltung untersteht den Landesregierungen. Diese sind in den
meisten Bundesländern proportional aus den im Landtag vertretenen Parteien
zusammengesetzt. An der Spitze der Landesregierungen steht der
Landeshauptmann. In Landesangelegenheiten ist dieser, genau wie im Falle des
Bundeskanzlers, nicht der Vorgesetzte der weiteren Mitglieder der Landesregierung.
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