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Law & Economics
DDr. Jürgen Noll
Organisatorisches
• Zeugnisanforderungen
– 2 Tests
• Ende April 20%
• Ende Juni 30%
– 4 Präsentationen
• Je 2 Fachartikel mit Powerpoint-Folien je 15%
• Je 2 Referate zu Fragenblöcken aus dem Buch je 10%
• Time Table
Law & Economics:
EINIGE BEGRIFFE DER
RECHTSWISSENSCHAFT
Parallelen zwischen Recht und Ökonomie
• Recht
– Von Menschen
erzeugte
Zwangsordnung des
Zusammenlebens
– Zuweisung von
Rechten und Pflichten
– Mindestmaß an
Gerechtigkeit
(ethische
Anforderungen)
• Ökonomie
– Durch menschliche
Wahlhandlungen
geschaffene
Gesetzmäßigkeiten
– Allokation von Gütern
– Soziales Optimum
• Pareto
• Kaldor/Hicks
Interpretationsmethoden
• Wortbedeutung
– Restriktiv/extensiv
– Beachtung der Grammatik
• Systematische
– Kein Widerspruch zu höherrangigen Normen
• Objektiv-teleologisch
– Welches Ziel verfolgt die Bestimmung?
• Subjektiv-historisch
– Was wollte Gesetzgeber damals?
Analogie / teleologische Reduktion
• Analogie
– Eine Norm wird auf einen Sachverhalt angewendet,
der NICHT alle Tatbestandsmerkmale aufweist.
– Zulässig bei Lücke im Gesetz = planwidrige
Unvollständigkeit
• Man hätte aufgrund des Normzwecks eine Regelung erwartet
– es gibt jedoch keine.
• Teleologische Reduktion
– Eine Norm ist auf einen Sachverhalt anzuwenden, der
noch weitere Elemente aufweist, die im Tatbestand
nicht genannt sind.
– Verdeckte Lücke: es fehlt eine Ausnahmebestimmung
im Gesetz
Law & Economics:
WIEDERHOLUNG WICHTIGER
ÖKONOMISCHER KONZEPTE
Dead Weight Loss
• Eingriffe in den freien
Markt durch Preisoberund -untergrenzen
führen zum Verfehlen
des sozialen
Optimums:
Asymmetric Information
• Adverse Selection
– Ex ante
Informationsmangel
– Signalling durch den,
der über Information
VERFÜGT
– Problem des cheap
talk
– Bsp: Ausbildung,
Garantien
• Moral hazard
– Ex post
Informationsmangel
– Selbstselektion durch
anreizoptimale
Verträge, Screening
durch den, der NICHT
über Information
verfügt
– Bsp: Versicherungen,
Shareholder
Law & Economics:
EINFÜHRUNG IN DIE
SPIELTHEORIE
Spieltheorie
Einführung
Gegenstand der Spieltheorie ist die Analyse von
strategischen Entscheidungen – Situationen, in denen
a) jeder Entscheidungsträger mehrere
Handlungsalternativen (Strategien) hat;
b) das Ergebnis von den Entscheidungen mehrerer
Entscheidungsträger abhängt;
c) jeder Entscheidungsträger sich dieser Interdependenz
bewusst ist;
d) jeder Entscheidungsträger davon ausgeht, dass alle
anderen sich ebenfalls der Interdependenz bewusst
sind, d.h. a), b) und c) berücksichtigen.
Spieltheorie
Das Gefangenen-Dilemma
• Zwei Gefangene, die eines Verbrechens verdächtigt
werden, stehen vor der Alternative, das Verbrechen zu
gestehen oder zu leugnen. Beide müssen ihre Aussage
unabhängig voneinander machen.
• Wenn ein Gefangener das gemeinsame Verbrechen
gesteht, der andere aber nicht, kommt der geständige
als Kronzeuge frei, der andere aber für 10 Jahre ins
Gefängnis.
• Wenn beide gestehen, kommen beide für 5 Jahre ins
Gefängnis.
• Wenn keiner gesteht, werden beide aufgrund von
Indizien zu einem Jahr Haft verurteilt.
Spieltheorie
Normalform
Mr. X
Gestehen
Mr. Y
Gestehen
Nicht
gestehen
Nicht
gestehen
5 Jahre
10 Jahre
5 Jahre
frei
frei
10 Jahre
1 Jahr
1 Jahr
Spieltheorie
Lösung
Im
Gefangenendilemma
ist
„Gestehen“
eine
dominante Strategie. D.h. unabhängig von der Handlung
des anderen führt es zum bestmöglichen Ergebnis
• 5 statt 10 Jahre, falls der andere gesteht bzw.
• frei statt 1 Jahr, falls der andere leugnet.
Wenn beide diese Strategie verfolgen, ergibt sich ein
Nash-Gleichgewicht: Kein Spieler hat mehr einen
Anreiz, von seiner Strategie abzuweichen. Für beide
zusammen wäre aber die optimale Strategie „Leugnen“.
Spieltheorie
Lösung
Mr. X
Gestehen
Mr. Y
Gestehen
Nicht
gestehen
Nicht
gestehen
5 Jahre
10 Jahre
5 Jahre
frei
frei
10 Jahre
1 Jahr
1 Jahr
unterstrichen: Nash-Gleichgewicht (individuell rational)
kursiv: kollektiv rational
Spieltheorie
Gleichgewichtskonzepte
Gleichgewicht: „Empfohlene“ Strategienkombination
(mit Strategieempfehlung für jeden Spieler), die sich
dadurch auszeichnet, dass keiner der Spieler einen
Anreiz hat, eine andere als die ihm empfohlene Strategie
zu spielen, wenn er erwartet, dass alle anderen Spieler
sich an ihren Teil der Strategieempfehlung halten.
Spieltheorie
Nash-Gleichgewicht
Im Spiel ist eine Strategiekombination ein NashGleichgewicht, wenn jeder Spieler i mit der
Strategiewahl si* seine Auszahlung maximiert,
gegeben die optimalen Strategien s-i* aller anderen
Spieler (d.h. si* ist eine beste Antwort auf die
optimalen Strategien der anderen Spieler).
Es muss daher gelten:
ui (s1*, ..., si-1*, si*, si+1*, ..., sn*)
 ui (s1*, ..., si-1*, si, si+1*, ..., sn*)
Spieltheorie
Best response
Im Spiel ist eine Strategie si‘ eine beste Antwort für Spieler i,
wenn gilt:
ui (s1, ..., si-1, si‘, si+1, ..., sn)
 ui (s1, ..., si-1, si, si+1, ..., sn)
für alle si  Si.
Ein Nash-Gleichgewicht zeichnet sich dann durch
wechselseitig beste Antworten aus! D.h. es gibt für
keinen Spieler einen Anreiz, vom Nash-Gleichgewicht
abzuweichen.
Spieltheorie
Ein Spiel mit 2 Nash-Gleichgewichten
(in reinen Strategien)
Kampf der Geschlechter
Julia
Romeo
Oper
Boxkampf
Oper
2,1
0,0
Boxkampf
0,0
1,2
„Reine Strategien“ bedeutet, dass eine der möglichen
Handlungen mit Wahrscheinlichkeit p = 1 gewählt wird.
Spieltheorie
Ein Spiel ohne Nash-Gleichgewicht (in reinen Strategien)
reine Strategie: Ein Spieler trifft einmal eine Entscheidung
und bleibt dabei.
Spieler B
Links (s2)
Oben (s1)
Spieler A
Unten (1-s1)
Rechts (1-s2)
0
0
-1
0
0
1
3
-1
Gemischte Strategie: zufällige Entscheidung über Strategien.
Jeder möglichen Strategie wird eine Wahrscheinlichkeit (si)
zugeordnet.
Spieltheorie
Nash Gleichgewicht in gemischten Strategien
Def.: Im 2-Personen Normalformspiel G={S1,S2;u1,u2}
sind die gemischen Strategien (p1*,p2*) ein Nash
Gleichgewicht, wenn die gemischen Strategien der
beiden Spieler best response auf die gemischte Strategie
des jeweils anderen Spielers sind.
Nash Gleichgewicht in gemischten Strategien ist
allgemeiner als Nash Gleichgewicht in reinen Strategien,
weil reine Strategien immer nur ein Grenzfall von
gemischen Strategien sind (mit der Wahrscheinlichkeit
von 1 für eine Strategie).
John NASH wies 1950 nach, dass in jedem Spiel
mindestens ein Gleichgewicht in gemischten Strategien
vorhanden ist.
Berechnung eines Gleichgewichts
in gemischten Strategien
Oben (s1)
Spieler A
Unten (1-s1)
Spieler B
Links (s2)
Rechts (1-s2)
0
-1
0
0
0
3
1
-1
u A  0  s1  s2  1 (1  s1 )  s2  0  s1  (1  s2 ) 
 (1)  (1  s1 )  (1  s2 )
u B  0  s2  s1  (1)  (1  s2 )  s1  0  s2  (1  s1 ) 
 3  (1  s2 )  (1  s1 )
Berechnung eines Gleichgewichts
in gemischten Strategien
ausmultiplizieren, dann optimieren nach der eigenen Strategie
u A
 1  2  s2
s1
 s2  0,5
u B
 4  s1  3  s1  0,75
s2
s2=0,5 und s1=0,75 sind wechselseitig beste Antworten
(Nash-Gleichgewicht).
Law & Economics:
PROPERTY RIGHTS:
VERFÜGUNGSRECHTE & EIGENTUM
Property Rights vs. Eigentum
• Property Rights
– Verfügungsrechte
•
•
•
•
Nutzung (Usus, Abusus)
Weitergabe
Aufgabe (Dereliktion)
Zerstörung
– je nach Rechtsposition unterschiedlich
•
•
•
•
Eigentum (am umfassendsten)
Pacht
Leihe
Präkarium
– Rechtsordnung verteilt Verfügungsrechte
• nicht nur Sachgüter und immaterielle Güter (UrhG, PatentG)
• Haftungsnormen
Warum überhaupt
Verfügungsrechte?
• In Abwesenheit von Verfügungsrechten werden
Leistungen nicht sozial optimal erbracht.
– Modellannahmen:
• konvexe Anstrengungsfunktion
• konkave Nutzenfunktion
Hours of work
Output
Utility from
output
Disutility from
work
Social welfare
0
0
0
0
0
1
1
10
6
4
2
2
18
13
5
3
3
24
22
2
Warum überhaupt
Verfügungsrechte?
• Ein rationales Individuum wird berücksichtigen,
dass ohne Verfügungsrechte ein Teil des
Outputs entzogen wird.
• Bsp: 50%  keine Leistung mehr erbracht
Hours of work
Output
Utility from
output
Disutility from
work
Social welfare
0
0
0
0
0
1
0,5
5
6
-1
2
1
10
13
-3
3
1,5
14
22
-8
Warum überhaupt
Verfügungsrechte?
• allgemein:
u‘(w)>0, u‘‘(w)<0, d‘(w)>0, d‘‘(w)>0
max u(w) – d(w)  u‘(w*)=d‘(w*)
zu erwartender Verlust 0 < L < 1
w#... Anstrengung der anderen
max u(Lw#+(1-L)w) – d(w)  (1-L)u‘(Lw#+(1-L)w)=d‘(w)
im Gleichgewicht w = w#
 (1-L)u‘(w**)=d‘(w**)  w** < w*
y
y = 0,5x^(1/2)-x^2/10
y = x^(1/2)-x^2/10
y = 0,25*x^(1/2)-x^2/10
2,5
2
1,5
1
y
0,5
y = 0,5x
y = 2,5-x
y = 2-0,8x
2,5
x
-0,5
0,5
1
1,5
2
2,5
3
3,5
2
-0,5
1,5
1
0,5
x
-0,5
0,5
-0,5
1
1,5
2
2,5
3
3,5
Warum überhaupt
Verfügungsrechte?
• Umgekehrt kann das Fehlen von Verfügungsrechten
auch zu einem zu hohen Arbeitseinsatz führen:
Hours of work
Output
Utility from
output
Disutility from
work
Social welfare
0
0
0
0
0
1
1
40
2
38
2
2
45
10
35
3
3
48
20
28
Hours of work
Output
Utility from
output
Disutility from
work
Social welfare
0
0
0
0
0
1
0,5
20
2
18
2
1
40
10
30
3
1,5
42,5
20
22,5
Warum überhaupt
Verfügungsrechte?
• Das soziale Ausmaß an
Leistungserbringung ist erreichbar
– durch private Verfügungsrechte
– durch Verfügungsrechte in der Hand eines
Zentralplaners
• Lediglich aufgrund asymmetrischer Information
sind private Verfügungsrechte in der Regel zu
bevorzugen.
Anreize durch Verfügungsrechte
• Tragung des Instandhaltungsaufwand,
insbes. bei langlebigen Wirtschaftsgütern
• Förderung des wohlfahrtssteigernden
Güteraustauschs
• geringere (unproduktive!) Aufwendungen
für Bewachung und Schutz
Coase und Verfügungsrechte
• Theorem: Die ursprüngliche Verteilung
der Verfügungsrechte durch die
Rechtsordnung ist irrelevant, sofern
transaktionskostenfreie Verhandlungen
möglich sind, da diesfalls immer das
gleiche Ergebnis gefunden werden würde.
– zulässig im Bereich von commercial goods
– praktikabel eher nur in Nachbarschaftsfällen
– nicht zulässig bei privaten Bewertungen (Annahmevs. Zahlungsbereitschaft)
Coase und Verfügungsrechte
• Viehzüchterbeispiel
– Viehzüchter haftet, dann:
• Vergrößerung der Herde, solange Grenznutzen >
Grenzkosten:
• G2 – G1 > S2 – S1
– Viehzüchter haftet nicht, dann:
• Getreidefarmer bietet solange „Bestechung“ an,
bis:
• S2 < S1 + (G2 – G1)
– Beide Situationen führen zum selben
Ergebnis!
Coase und Verfügungsrechte
• WTA/WTP-Disparität
– Annahme: WTAA > WTPA > WTAB > WTPB
– Nutzen einer direkten Zuweisung an A:
– NSGA = WTPA – [WTPB + (WTPA – WTAB – T)] =
WTAB – WTPB + T > 0
– Auch ohne Transaktionskosten ist die „korrekte“
Zuweisung von Bedeutung!
Law & Economics:
POLITICAL ECONOMY
Ökonomie der Politik
• „Markt der politischen Ideen“
• Konsumenten = Wähler
• Produzenten = Politiker und Parteien
Parteipositionierung
• In Anlehnung an das Hotelling-Modell findet Wettbewerb
nur um die unentschlossenen Wähler zwischen den
jeweiligen politischen Polen statt.
• Es zeigt sich typischerweise die Entwicklung von einer
Nischenpartei (um sichere Wähler zu haben) zu einer in
der Nähe der Mitte positionierten Großpartei.
A
<1>
a
B
<2>
x
y
b
Wählerverhalten
• Rational ignorant
– Das Erlangen von Informationen ist mit höheren
Kosten verbunden, als diese es wert sind.
– Wert der Information gewichtet danach, wie
entscheidend die eigene Stimme ist.
• Wer selbst nicht ausschlaggebend ist für die Vergabe eines
Parlamentsmandats, dessen Stimme hat keinen Nutzen.
• Paradoxon der Wahlfaulheit
– Je mehr wählen, desto geringer ist der Wert der
individuellen Stimme, sodass nur wenige zur Wahl
gehen.
– Je weniger wählen, desto höher wird er, sodass
wieder mehr wählen müssten.
Law & Economics:
ÖKONOMIE DES
STRAFRECHTS
Einstehen für schädigendes Verhalten
Strafrecht
• Staatliche Sanktion für
bestimmtes Verhalten
oder bestimmten Erfolg
– Für fremdes Verhalten im
Rahmen der Verbandsverantwortlichkeit
Haftungsrecht
• Tragen der Folgen von
eigenem oder fremden
schädigenden Verhalten
• Ausgleich zwischen
Privaten
• Keine Bestrafung
„schlechter Gesinnung“
In beiden Fällen: Nutzen durch Prävention (Abschreckung bzw. Anreiz zur
Unterlassung schädigenden Verhaltens), allerdings Kosten durch Verfahren und
Schutzvorkehrungen seitens der potentiell Haftpflichtigen – Ziel ist daher nicht die
Verhinderung aller Schadensereignisse, sondern ein soziales Optimum.
Grundmodell
•
•
•
•
•
Nutzen … U(.), U‘>0, U‘‘<0 (risikoavers)
Sonstiges Einkommen … y
Gewinn aus Straftat … g
Ergreifungswahrscheinlichkeit … p
Sanktion … s
EU  (1  p) U ( y  g )  p U ( y  g  s)
Grundmodell
• Der erwartete Nutzen de potentiellen
Straftäters ist sowohl in p, als auch in s
fallend, d.h. Sanktionshöhe und
Ergreifungswahrscheinlichkeit senken den
Nutzen aus Straftat.
EU
 U ( y  g )  U ( y  g  s)  0
p
EU
  p  U ( y  g  s )  0
s
Anmerkungen
• Es ist einfacher, die Sanktionshöhe zu ändern als die
Ergreifungswahrscheinlichkeit.
• Es ist kostenintensiver, die
Ergreifungswahrscheinlichkeit zu erhöhen als die
Sanktionshöhe.
• Es könnte daher durch eine entsprechende
Sanktionshöhe bereits eine volle Abschreckung erzielt
werden. (Becker, Gary S. 1968)
• Allerdings verschwimmen dadurch die Anreize, bspw.
statt eines schwereren Delikts nur ein weniger
schwerwiegendes zu begehen.
• Überhöhte Strafen für banale Delikte widersprechen dem
Gerechtigkeitsgefühl.
Erweiterungen
•
Wie reagiert der Erwartungswert auf eine Veränderung von p und s, sofern
der Erwartungswert der Strafe ps gleich bleibt, d.h. was schreckt bei
gleichem Straferwartungswert besser ab – höheres p oder höheres s?
s
0  k  1, kp   ps
k
s

EU 2  1  kpU  y  g   kpU  y  g  
k

EU 2
s
s s


  pU  y  g   pU  y  g    kpU  y  g   2 
k
k
kk


 

s s 
s
 p U  y  g    U  y  g    U  y  g   0
k k 
k
 

Aus der Konkavität folgt:
Tangente liegt über der Kurve, daher:
U(y+g-s/k) + U’(y+g-s/k)(s/k)
U(y+g-s/k) + U’(y+g-s/k)(s/k) > U(y+g)
U(y+g)
U(y+g-s/k)
y+g-s/k
y+g
Erweiterungen
• Man sieht:
– wenn k sinkt (also mehr Gewicht auf s liegt),
sinkt der Erwartungsnutzen, d.h. die
Abschreckung nimmt ZU.
– höheres s führt somit bei gleichem
Straferwartungswert zur besseren
Abschreckung risikoaverser Täter.
Probleme
• Beobachtbarkeit von p und s in der Bevölkerung?
• Anreizoptimalität vs. Gerechtigkeit und sozialer Unwert
(siehe oben)
• Wiederholungstäter – strenger bestraft, da
– Abschreckung nicht ausreichend war
– Gefahr des Fehlurteils geringer
• Verschwörungen, Beihilfe und Anstiftung als
Beitragstäter und wegen Erleichterung (also
Beeinflussung des p !) ebenfalls strafbar
• tätige Reue und Rücktritt vom Versuch machen straffrei
– keine Notwendigkeit, die Rechtsordnung „zu verteidigen“
– ökonomisch: Anreiz zur Beendigung eines Delikts
Strategische Aspekte
• Wenn Strafbehörde auch teilweise von
Strafen finanziert wird:
Population
Behörde
Keine
Kontrolle
Kontrolle
Übertretung -S, aS – M
N, 0
Keine
0, -M
0, 0
Übertretung
N
b 
SN
M
*
p 
aS
*
Law & Economics:
HAFTUNGSRECHT
Zurechnungsgründe und Umfang
des Schadenersatzes
Umfang und Zurechnung
des Schadenersatzes
WTP
WTA
positiver
Schaden
entgangener
Gewinn
immaterielle
Schäden
(Affektionsinteresse)
leichte
Fahrlässigkeit
grobe
Fahrlässigkeit
Vorsatz oder
besondere Zurechnung
Ökonomie des Haftungsrechts
• Unilaterale Schäden (Grundmodell)
– Nur das Verhalten des Schädigers
entscheidet
– Wähle Sorgfalt x, sodass Summe aus
Sorgfaltskosten c(x), wobei c(x) konvex mit
c´>0, c´´>0, und Erwartungswert des
Schadens p(x).h, wobei Wahrscheinlichkeit
p(x) konkav mit p´<0, p´´<0, also
– min c(x)+p(x).h
Ökonomie des Haftungsrechts
• Mögliche Haftungssysteme (unilateral)
– No liability
• Schädiger wird minimale Sorgfalt wählen
– Strict liability (Erfolgs-/Gefährdungshaftung)
• Schädiger internalisiert gesamten Schaden  wählt sozial
optimale Sorgfalt
– Negligence (Verschuldenshaftung)
• Schädiger internalisiert nur Schäden, sofern die Sorgfalt
unter der haftungsauslösenden Schranke S liegt, also x < S.
• Bei richtiger Wahl von S wird ebenfalls das soziale Optimum
erreicht, aber die Anwendung ist schwieriger und die Gefahr
der „falschen“ Schranke besteht.
Ökonomie des Haftungsrechts
• Bilaterale Schäden (Erweiterung)
– Das Verhalten beider Beteiligter entscheidet
– Wähle Sorgfalten x und y, sodass Summe aus
Sorgfaltskosten c(x) und c(y) und
Erwartungswert des Schadens p(x,y).h, wobei
Wahrscheinlichkeit p(x,y) in beiden
Argumenten konkav ist, also
– min c(x)+c(y)+p(x,y).h
Ökonomie des Haftungsrechts
• Mögliche Haftungssysteme (bilateral)
– No liability
• Schädiger wählt zu geringe Sorgfalt x, daher „übertreibt“
Geschädigter Vorsichtsmaßnahmen y.
– Strict liability
• Schädiger internalisiert alle Schäden, übertreibt daher die
Sorgfalt, weil Schädiger keine Vorsichtsmaßnahmen trifft.
– Strict liability + contributory negligence
(Kulpakompensation, vgl. § 878 ABGB)
• Schädiger haftet nicht mehr, sobald Geschädigter auch
fahrlässig.
• Schädiger wählt optimale Sorgfalt, daher auch Anreiz für
Geschädigten, optimale Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.
Ökonomie des Haftungsrechts
• Mögliche Haftungssysteme (bilateral)
– Negligence
• Soziales Optimum ist erreichbar, wenn die
Schranke richtig gesetzt ist. Sonst führt eine zu
niedrige Haftungsschranke zu übertriebener
Sorgfalt und zu geringen Sicherheitsvorkehrungen.
– Comparative negligence (Mitverschulden)
• Wenn sich kein Beteiligter optimal sorgfältig
verhält, haften beide anteilig nach ihrer Sorgfalt.
Ökonomie des Haftungsrechts
• Probleme/Erweiterungen
– Judgement proof
– Level of activity beeinflussbar mit Auswirkung
auf Nutzen und Schadenshäufigkeit
• Kein sozial optimales Haftungssystem mehr
möglich, wenn level of care & activity bilateral
Schäden beeinflusst!!
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