Law & Economics DDr. Jürgen Noll Organisatorisches • Zeugnisanforderungen – 2 Tests • Ende April 20% • Ende Juni 30% – 4 Präsentationen • Je 2 Fachartikel mit Powerpoint-Folien je 15% • Je 2 Referate zu Fragenblöcken aus dem Buch je 10% • Time Table Law & Economics: EINIGE BEGRIFFE DER RECHTSWISSENSCHAFT Parallelen zwischen Recht und Ökonomie • Recht – Von Menschen erzeugte Zwangsordnung des Zusammenlebens – Zuweisung von Rechten und Pflichten – Mindestmaß an Gerechtigkeit (ethische Anforderungen) • Ökonomie – Durch menschliche Wahlhandlungen geschaffene Gesetzmäßigkeiten – Allokation von Gütern – Soziales Optimum • Pareto • Kaldor/Hicks Interpretationsmethoden • Wortbedeutung – Restriktiv/extensiv – Beachtung der Grammatik • Systematische – Kein Widerspruch zu höherrangigen Normen • Objektiv-teleologisch – Welches Ziel verfolgt die Bestimmung? • Subjektiv-historisch – Was wollte Gesetzgeber damals? Analogie / teleologische Reduktion • Analogie – Eine Norm wird auf einen Sachverhalt angewendet, der NICHT alle Tatbestandsmerkmale aufweist. – Zulässig bei Lücke im Gesetz = planwidrige Unvollständigkeit • Man hätte aufgrund des Normzwecks eine Regelung erwartet – es gibt jedoch keine. • Teleologische Reduktion – Eine Norm ist auf einen Sachverhalt anzuwenden, der noch weitere Elemente aufweist, die im Tatbestand nicht genannt sind. – Verdeckte Lücke: es fehlt eine Ausnahmebestimmung im Gesetz Law & Economics: WIEDERHOLUNG WICHTIGER ÖKONOMISCHER KONZEPTE Dead Weight Loss • Eingriffe in den freien Markt durch Preisoberund -untergrenzen führen zum Verfehlen des sozialen Optimums: Asymmetric Information • Adverse Selection – Ex ante Informationsmangel – Signalling durch den, der über Information VERFÜGT – Problem des cheap talk – Bsp: Ausbildung, Garantien • Moral hazard – Ex post Informationsmangel – Selbstselektion durch anreizoptimale Verträge, Screening durch den, der NICHT über Information verfügt – Bsp: Versicherungen, Shareholder Law & Economics: EINFÜHRUNG IN DIE SPIELTHEORIE Spieltheorie Einführung Gegenstand der Spieltheorie ist die Analyse von strategischen Entscheidungen – Situationen, in denen a) jeder Entscheidungsträger mehrere Handlungsalternativen (Strategien) hat; b) das Ergebnis von den Entscheidungen mehrerer Entscheidungsträger abhängt; c) jeder Entscheidungsträger sich dieser Interdependenz bewusst ist; d) jeder Entscheidungsträger davon ausgeht, dass alle anderen sich ebenfalls der Interdependenz bewusst sind, d.h. a), b) und c) berücksichtigen. Spieltheorie Das Gefangenen-Dilemma • Zwei Gefangene, die eines Verbrechens verdächtigt werden, stehen vor der Alternative, das Verbrechen zu gestehen oder zu leugnen. Beide müssen ihre Aussage unabhängig voneinander machen. • Wenn ein Gefangener das gemeinsame Verbrechen gesteht, der andere aber nicht, kommt der geständige als Kronzeuge frei, der andere aber für 10 Jahre ins Gefängnis. • Wenn beide gestehen, kommen beide für 5 Jahre ins Gefängnis. • Wenn keiner gesteht, werden beide aufgrund von Indizien zu einem Jahr Haft verurteilt. Spieltheorie Normalform Mr. X Gestehen Mr. Y Gestehen Nicht gestehen Nicht gestehen 5 Jahre 10 Jahre 5 Jahre frei frei 10 Jahre 1 Jahr 1 Jahr Spieltheorie Lösung Im Gefangenendilemma ist „Gestehen“ eine dominante Strategie. D.h. unabhängig von der Handlung des anderen führt es zum bestmöglichen Ergebnis • 5 statt 10 Jahre, falls der andere gesteht bzw. • frei statt 1 Jahr, falls der andere leugnet. Wenn beide diese Strategie verfolgen, ergibt sich ein Nash-Gleichgewicht: Kein Spieler hat mehr einen Anreiz, von seiner Strategie abzuweichen. Für beide zusammen wäre aber die optimale Strategie „Leugnen“. Spieltheorie Lösung Mr. X Gestehen Mr. Y Gestehen Nicht gestehen Nicht gestehen 5 Jahre 10 Jahre 5 Jahre frei frei 10 Jahre 1 Jahr 1 Jahr unterstrichen: Nash-Gleichgewicht (individuell rational) kursiv: kollektiv rational Spieltheorie Gleichgewichtskonzepte Gleichgewicht: „Empfohlene“ Strategienkombination (mit Strategieempfehlung für jeden Spieler), die sich dadurch auszeichnet, dass keiner der Spieler einen Anreiz hat, eine andere als die ihm empfohlene Strategie zu spielen, wenn er erwartet, dass alle anderen Spieler sich an ihren Teil der Strategieempfehlung halten. Spieltheorie Nash-Gleichgewicht Im Spiel ist eine Strategiekombination ein NashGleichgewicht, wenn jeder Spieler i mit der Strategiewahl si* seine Auszahlung maximiert, gegeben die optimalen Strategien s-i* aller anderen Spieler (d.h. si* ist eine beste Antwort auf die optimalen Strategien der anderen Spieler). Es muss daher gelten: ui (s1*, ..., si-1*, si*, si+1*, ..., sn*) ui (s1*, ..., si-1*, si, si+1*, ..., sn*) Spieltheorie Best response Im Spiel ist eine Strategie si‘ eine beste Antwort für Spieler i, wenn gilt: ui (s1, ..., si-1, si‘, si+1, ..., sn) ui (s1, ..., si-1, si, si+1, ..., sn) für alle si Si. Ein Nash-Gleichgewicht zeichnet sich dann durch wechselseitig beste Antworten aus! D.h. es gibt für keinen Spieler einen Anreiz, vom Nash-Gleichgewicht abzuweichen. Spieltheorie Ein Spiel mit 2 Nash-Gleichgewichten (in reinen Strategien) Kampf der Geschlechter Julia Romeo Oper Boxkampf Oper 2,1 0,0 Boxkampf 0,0 1,2 „Reine Strategien“ bedeutet, dass eine der möglichen Handlungen mit Wahrscheinlichkeit p = 1 gewählt wird. Spieltheorie Ein Spiel ohne Nash-Gleichgewicht (in reinen Strategien) reine Strategie: Ein Spieler trifft einmal eine Entscheidung und bleibt dabei. Spieler B Links (s2) Oben (s1) Spieler A Unten (1-s1) Rechts (1-s2) 0 0 -1 0 0 1 3 -1 Gemischte Strategie: zufällige Entscheidung über Strategien. Jeder möglichen Strategie wird eine Wahrscheinlichkeit (si) zugeordnet. Spieltheorie Nash Gleichgewicht in gemischten Strategien Def.: Im 2-Personen Normalformspiel G={S1,S2;u1,u2} sind die gemischen Strategien (p1*,p2*) ein Nash Gleichgewicht, wenn die gemischen Strategien der beiden Spieler best response auf die gemischte Strategie des jeweils anderen Spielers sind. Nash Gleichgewicht in gemischten Strategien ist allgemeiner als Nash Gleichgewicht in reinen Strategien, weil reine Strategien immer nur ein Grenzfall von gemischen Strategien sind (mit der Wahrscheinlichkeit von 1 für eine Strategie). John NASH wies 1950 nach, dass in jedem Spiel mindestens ein Gleichgewicht in gemischten Strategien vorhanden ist. Berechnung eines Gleichgewichts in gemischten Strategien Oben (s1) Spieler A Unten (1-s1) Spieler B Links (s2) Rechts (1-s2) 0 -1 0 0 0 3 1 -1 u A 0 s1 s2 1 (1 s1 ) s2 0 s1 (1 s2 ) (1) (1 s1 ) (1 s2 ) u B 0 s2 s1 (1) (1 s2 ) s1 0 s2 (1 s1 ) 3 (1 s2 ) (1 s1 ) Berechnung eines Gleichgewichts in gemischten Strategien ausmultiplizieren, dann optimieren nach der eigenen Strategie u A 1 2 s2 s1 s2 0,5 u B 4 s1 3 s1 0,75 s2 s2=0,5 und s1=0,75 sind wechselseitig beste Antworten (Nash-Gleichgewicht). Law & Economics: PROPERTY RIGHTS: VERFÜGUNGSRECHTE & EIGENTUM Property Rights vs. Eigentum • Property Rights – Verfügungsrechte • • • • Nutzung (Usus, Abusus) Weitergabe Aufgabe (Dereliktion) Zerstörung – je nach Rechtsposition unterschiedlich • • • • Eigentum (am umfassendsten) Pacht Leihe Präkarium – Rechtsordnung verteilt Verfügungsrechte • nicht nur Sachgüter und immaterielle Güter (UrhG, PatentG) • Haftungsnormen Warum überhaupt Verfügungsrechte? • In Abwesenheit von Verfügungsrechten werden Leistungen nicht sozial optimal erbracht. – Modellannahmen: • konvexe Anstrengungsfunktion • konkave Nutzenfunktion Hours of work Output Utility from output Disutility from work Social welfare 0 0 0 0 0 1 1 10 6 4 2 2 18 13 5 3 3 24 22 2 Warum überhaupt Verfügungsrechte? • Ein rationales Individuum wird berücksichtigen, dass ohne Verfügungsrechte ein Teil des Outputs entzogen wird. • Bsp: 50% keine Leistung mehr erbracht Hours of work Output Utility from output Disutility from work Social welfare 0 0 0 0 0 1 0,5 5 6 -1 2 1 10 13 -3 3 1,5 14 22 -8 Warum überhaupt Verfügungsrechte? • allgemein: u‘(w)>0, u‘‘(w)<0, d‘(w)>0, d‘‘(w)>0 max u(w) – d(w) u‘(w*)=d‘(w*) zu erwartender Verlust 0 < L < 1 w#... Anstrengung der anderen max u(Lw#+(1-L)w) – d(w) (1-L)u‘(Lw#+(1-L)w)=d‘(w) im Gleichgewicht w = w# (1-L)u‘(w**)=d‘(w**) w** < w* y y = 0,5x^(1/2)-x^2/10 y = x^(1/2)-x^2/10 y = 0,25*x^(1/2)-x^2/10 2,5 2 1,5 1 y 0,5 y = 0,5x y = 2,5-x y = 2-0,8x 2,5 x -0,5 0,5 1 1,5 2 2,5 3 3,5 2 -0,5 1,5 1 0,5 x -0,5 0,5 -0,5 1 1,5 2 2,5 3 3,5 Warum überhaupt Verfügungsrechte? • Umgekehrt kann das Fehlen von Verfügungsrechten auch zu einem zu hohen Arbeitseinsatz führen: Hours of work Output Utility from output Disutility from work Social welfare 0 0 0 0 0 1 1 40 2 38 2 2 45 10 35 3 3 48 20 28 Hours of work Output Utility from output Disutility from work Social welfare 0 0 0 0 0 1 0,5 20 2 18 2 1 40 10 30 3 1,5 42,5 20 22,5 Warum überhaupt Verfügungsrechte? • Das soziale Ausmaß an Leistungserbringung ist erreichbar – durch private Verfügungsrechte – durch Verfügungsrechte in der Hand eines Zentralplaners • Lediglich aufgrund asymmetrischer Information sind private Verfügungsrechte in der Regel zu bevorzugen. Anreize durch Verfügungsrechte • Tragung des Instandhaltungsaufwand, insbes. bei langlebigen Wirtschaftsgütern • Förderung des wohlfahrtssteigernden Güteraustauschs • geringere (unproduktive!) Aufwendungen für Bewachung und Schutz Coase und Verfügungsrechte • Theorem: Die ursprüngliche Verteilung der Verfügungsrechte durch die Rechtsordnung ist irrelevant, sofern transaktionskostenfreie Verhandlungen möglich sind, da diesfalls immer das gleiche Ergebnis gefunden werden würde. – zulässig im Bereich von commercial goods – praktikabel eher nur in Nachbarschaftsfällen – nicht zulässig bei privaten Bewertungen (Annahmevs. Zahlungsbereitschaft) Coase und Verfügungsrechte • Viehzüchterbeispiel – Viehzüchter haftet, dann: • Vergrößerung der Herde, solange Grenznutzen > Grenzkosten: • G2 – G1 > S2 – S1 – Viehzüchter haftet nicht, dann: • Getreidefarmer bietet solange „Bestechung“ an, bis: • S2 < S1 + (G2 – G1) – Beide Situationen führen zum selben Ergebnis! Coase und Verfügungsrechte • WTA/WTP-Disparität – Annahme: WTAA > WTPA > WTAB > WTPB – Nutzen einer direkten Zuweisung an A: – NSGA = WTPA – [WTPB + (WTPA – WTAB – T)] = WTAB – WTPB + T > 0 – Auch ohne Transaktionskosten ist die „korrekte“ Zuweisung von Bedeutung! Law & Economics: POLITICAL ECONOMY Ökonomie der Politik • „Markt der politischen Ideen“ • Konsumenten = Wähler • Produzenten = Politiker und Parteien Parteipositionierung • In Anlehnung an das Hotelling-Modell findet Wettbewerb nur um die unentschlossenen Wähler zwischen den jeweiligen politischen Polen statt. • Es zeigt sich typischerweise die Entwicklung von einer Nischenpartei (um sichere Wähler zu haben) zu einer in der Nähe der Mitte positionierten Großpartei. A <1> a B <2> x y b Wählerverhalten • Rational ignorant – Das Erlangen von Informationen ist mit höheren Kosten verbunden, als diese es wert sind. – Wert der Information gewichtet danach, wie entscheidend die eigene Stimme ist. • Wer selbst nicht ausschlaggebend ist für die Vergabe eines Parlamentsmandats, dessen Stimme hat keinen Nutzen. • Paradoxon der Wahlfaulheit – Je mehr wählen, desto geringer ist der Wert der individuellen Stimme, sodass nur wenige zur Wahl gehen. – Je weniger wählen, desto höher wird er, sodass wieder mehr wählen müssten. Law & Economics: ÖKONOMIE DES STRAFRECHTS Einstehen für schädigendes Verhalten Strafrecht • Staatliche Sanktion für bestimmtes Verhalten oder bestimmten Erfolg – Für fremdes Verhalten im Rahmen der Verbandsverantwortlichkeit Haftungsrecht • Tragen der Folgen von eigenem oder fremden schädigenden Verhalten • Ausgleich zwischen Privaten • Keine Bestrafung „schlechter Gesinnung“ In beiden Fällen: Nutzen durch Prävention (Abschreckung bzw. Anreiz zur Unterlassung schädigenden Verhaltens), allerdings Kosten durch Verfahren und Schutzvorkehrungen seitens der potentiell Haftpflichtigen – Ziel ist daher nicht die Verhinderung aller Schadensereignisse, sondern ein soziales Optimum. Grundmodell • • • • • Nutzen … U(.), U‘>0, U‘‘<0 (risikoavers) Sonstiges Einkommen … y Gewinn aus Straftat … g Ergreifungswahrscheinlichkeit … p Sanktion … s EU (1 p) U ( y g ) p U ( y g s) Grundmodell • Der erwartete Nutzen de potentiellen Straftäters ist sowohl in p, als auch in s fallend, d.h. Sanktionshöhe und Ergreifungswahrscheinlichkeit senken den Nutzen aus Straftat. EU U ( y g ) U ( y g s) 0 p EU p U ( y g s ) 0 s Anmerkungen • Es ist einfacher, die Sanktionshöhe zu ändern als die Ergreifungswahrscheinlichkeit. • Es ist kostenintensiver, die Ergreifungswahrscheinlichkeit zu erhöhen als die Sanktionshöhe. • Es könnte daher durch eine entsprechende Sanktionshöhe bereits eine volle Abschreckung erzielt werden. (Becker, Gary S. 1968) • Allerdings verschwimmen dadurch die Anreize, bspw. statt eines schwereren Delikts nur ein weniger schwerwiegendes zu begehen. • Überhöhte Strafen für banale Delikte widersprechen dem Gerechtigkeitsgefühl. Erweiterungen • Wie reagiert der Erwartungswert auf eine Veränderung von p und s, sofern der Erwartungswert der Strafe ps gleich bleibt, d.h. was schreckt bei gleichem Straferwartungswert besser ab – höheres p oder höheres s? s 0 k 1, kp ps k s EU 2 1 kpU y g kpU y g k EU 2 s s s pU y g pU y g kpU y g 2 k k kk s s s p U y g U y g U y g 0 k k k Aus der Konkavität folgt: Tangente liegt über der Kurve, daher: U(y+g-s/k) + U’(y+g-s/k)(s/k) U(y+g-s/k) + U’(y+g-s/k)(s/k) > U(y+g) U(y+g) U(y+g-s/k) y+g-s/k y+g Erweiterungen • Man sieht: – wenn k sinkt (also mehr Gewicht auf s liegt), sinkt der Erwartungsnutzen, d.h. die Abschreckung nimmt ZU. – höheres s führt somit bei gleichem Straferwartungswert zur besseren Abschreckung risikoaverser Täter. Probleme • Beobachtbarkeit von p und s in der Bevölkerung? • Anreizoptimalität vs. Gerechtigkeit und sozialer Unwert (siehe oben) • Wiederholungstäter – strenger bestraft, da – Abschreckung nicht ausreichend war – Gefahr des Fehlurteils geringer • Verschwörungen, Beihilfe und Anstiftung als Beitragstäter und wegen Erleichterung (also Beeinflussung des p !) ebenfalls strafbar • tätige Reue und Rücktritt vom Versuch machen straffrei – keine Notwendigkeit, die Rechtsordnung „zu verteidigen“ – ökonomisch: Anreiz zur Beendigung eines Delikts Strategische Aspekte • Wenn Strafbehörde auch teilweise von Strafen finanziert wird: Population Behörde Keine Kontrolle Kontrolle Übertretung -S, aS – M N, 0 Keine 0, -M 0, 0 Übertretung N b SN M * p aS * Law & Economics: HAFTUNGSRECHT Zurechnungsgründe und Umfang des Schadenersatzes Umfang und Zurechnung des Schadenersatzes WTP WTA positiver Schaden entgangener Gewinn immaterielle Schäden (Affektionsinteresse) leichte Fahrlässigkeit grobe Fahrlässigkeit Vorsatz oder besondere Zurechnung Ökonomie des Haftungsrechts • Unilaterale Schäden (Grundmodell) – Nur das Verhalten des Schädigers entscheidet – Wähle Sorgfalt x, sodass Summe aus Sorgfaltskosten c(x), wobei c(x) konvex mit c´>0, c´´>0, und Erwartungswert des Schadens p(x).h, wobei Wahrscheinlichkeit p(x) konkav mit p´<0, p´´<0, also – min c(x)+p(x).h Ökonomie des Haftungsrechts • Mögliche Haftungssysteme (unilateral) – No liability • Schädiger wird minimale Sorgfalt wählen – Strict liability (Erfolgs-/Gefährdungshaftung) • Schädiger internalisiert gesamten Schaden wählt sozial optimale Sorgfalt – Negligence (Verschuldenshaftung) • Schädiger internalisiert nur Schäden, sofern die Sorgfalt unter der haftungsauslösenden Schranke S liegt, also x < S. • Bei richtiger Wahl von S wird ebenfalls das soziale Optimum erreicht, aber die Anwendung ist schwieriger und die Gefahr der „falschen“ Schranke besteht. Ökonomie des Haftungsrechts • Bilaterale Schäden (Erweiterung) – Das Verhalten beider Beteiligter entscheidet – Wähle Sorgfalten x und y, sodass Summe aus Sorgfaltskosten c(x) und c(y) und Erwartungswert des Schadens p(x,y).h, wobei Wahrscheinlichkeit p(x,y) in beiden Argumenten konkav ist, also – min c(x)+c(y)+p(x,y).h Ökonomie des Haftungsrechts • Mögliche Haftungssysteme (bilateral) – No liability • Schädiger wählt zu geringe Sorgfalt x, daher „übertreibt“ Geschädigter Vorsichtsmaßnahmen y. – Strict liability • Schädiger internalisiert alle Schäden, übertreibt daher die Sorgfalt, weil Schädiger keine Vorsichtsmaßnahmen trifft. – Strict liability + contributory negligence (Kulpakompensation, vgl. § 878 ABGB) • Schädiger haftet nicht mehr, sobald Geschädigter auch fahrlässig. • Schädiger wählt optimale Sorgfalt, daher auch Anreiz für Geschädigten, optimale Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Ökonomie des Haftungsrechts • Mögliche Haftungssysteme (bilateral) – Negligence • Soziales Optimum ist erreichbar, wenn die Schranke richtig gesetzt ist. Sonst führt eine zu niedrige Haftungsschranke zu übertriebener Sorgfalt und zu geringen Sicherheitsvorkehrungen. – Comparative negligence (Mitverschulden) • Wenn sich kein Beteiligter optimal sorgfältig verhält, haften beide anteilig nach ihrer Sorgfalt. Ökonomie des Haftungsrechts • Probleme/Erweiterungen – Judgement proof – Level of activity beeinflussbar mit Auswirkung auf Nutzen und Schadenshäufigkeit • Kein sozial optimales Haftungssystem mehr möglich, wenn level of care & activity bilateral Schäden beeinflusst!!