Chancen, Erfahrungen und Limitierungen bei der Inanspruchnahme

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Chancen, Erfahrungen und Limitierungen
bei der Inanspruchnahme teleradiologischer
Leistungen durch Krankenhäuser in Deutschland
- am Beispiel Computertomographie -
Emil Reif
1. Krankenhausforum Berlin – Brandenburg
Max–Liebermann–Haus
1. April 2004
Thesen zur Weiterentwicklung der Radiologie
(1988)
• Die finanzielle Situation im GKV-Bereich wird sich
verschlechtern.
• Die Röntgenpraxis am „Hauptmarkt“ hat nur bedingt
Zukunftschancen.
• Die finanzielle Situation der Krankenhäuser wird sich
ebenfalls verschlechtern.
• Die Existenz eines Krankenhauses hängt aber
entscheidend von der technischen Ausstattung ab.
• Dazu gehört zwingend ein Computertomograph.
• Das ist teuer.
Thesen zur Weiterentwicklung der Radiologie
(1988)
• Niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser
stehen vor den gleichen Problemen.
• Eine gesicherte Weiterexistenz und flächendeckende Versorgung ist nur gemeinsam
möglich!
Der Radiologe gehört ins Krankenhaus.
Ein Krankenhaus ohne Radiologie hat keine Zukunft.
Voraussetzung zur Teleradiologie
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einheitlicher Gerätestandard – DICOM
digitale Datenübertragrung – ISDN
stabile CT – Technologie
akzeptable CT – Preise
stabiles, flexibles Teleradiologiesystem
überregionales großes Befunderteam
Lösung rechtlicher Probleme
Preis
Bekanntheitsgrad der Anbieter
reif und möller diagnostic network ag
Standorte 2/04
78.000 €
0€
Outsourcing und
Teleradiologie als
Fremdvergabe 4
Jahre
Outsourcing
0€
Teleradiologie 4
Jahre
78.000 €
Teleradiologie
"Komplett"
Fremdvergabe an
auswärtige
Institute
Gerätevollkosten 8 á
250%
Anschaffungskosten
Betrieb durch
Krankenhaus
CT – Kosten bei 600 Untersuchungen
10.250 €
92.000 €
128.000 €
Teleradiologie
Vorhaltungskosten
8.000 €
144.000 €
188.000 €
34.000 €
(1,5 BAT1)
(Transport 100 €)
(inkl. Teleradiologie)
(GOÄ 1-fach + KM)
Nachtdienst
(200 Unters.)
variable Kosten 20,- €
12.000,00 €
0€
12.000 €
12.000 €
0€
0€
Personal / Raumkosten
?
0€
?
?
?
?
Summe
234.000,00 €
188.000 €
104.000 €
124.000 €
128.000 €
18.250 €
Befundungskosten
§3 - Genehmigungsbedürftiger Betrieb von
Röntgeneinrichtungen
(4) Für eine Genehmigung zum Betrieb einer
Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie müssen zusätzlich
zu den Absätzen 2 und 3 folgende Voraussetzungen
erfüllt sein:
(…)
Die Genehmigung zum Betrieb einer Röntgeneinrichtung
zur
Teleradiologie
ist
auf
den
NachtWochenend- und Feiertagsdienst zu beschränken.
Sie kann über den Nacht-, Wochenend- und
Feiertagsdienst hinaus erteilt werden, wenn
zusätzlich zu den Voraussetzungen nach Satz l ein
Bedürfnis im Hinblick auf die Patientenversorgung
besteht. Eine Genehmigung nach Satz 3 ist
auf längsten drei Jahre zu befristen.
Thesen zur Weiterentwicklung der Radiologie
Der Radiologe gehört ins Krankenhaus.
Ein Krankenhaus ohne Radiologie hat keine Zukunft.
Bildgebende Diagnostik ohne Teleradiologie
schon kurzfristig nicht mehr möglich.
ist
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