Chancen, Erfahrungen und Limitierungen bei der Inanspruchnahme teleradiologischer Leistungen durch Krankenhäuser in Deutschland - am Beispiel Computertomographie - Emil Reif 1. Krankenhausforum Berlin – Brandenburg Max–Liebermann–Haus 1. April 2004 Thesen zur Weiterentwicklung der Radiologie (1988) • Die finanzielle Situation im GKV-Bereich wird sich verschlechtern. • Die Röntgenpraxis am „Hauptmarkt“ hat nur bedingt Zukunftschancen. • Die finanzielle Situation der Krankenhäuser wird sich ebenfalls verschlechtern. • Die Existenz eines Krankenhauses hängt aber entscheidend von der technischen Ausstattung ab. • Dazu gehört zwingend ein Computertomograph. • Das ist teuer. Thesen zur Weiterentwicklung der Radiologie (1988) • Niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser stehen vor den gleichen Problemen. • Eine gesicherte Weiterexistenz und flächendeckende Versorgung ist nur gemeinsam möglich! Der Radiologe gehört ins Krankenhaus. Ein Krankenhaus ohne Radiologie hat keine Zukunft. Voraussetzung zur Teleradiologie • • • • • • • • • einheitlicher Gerätestandard – DICOM digitale Datenübertragrung – ISDN stabile CT – Technologie akzeptable CT – Preise stabiles, flexibles Teleradiologiesystem überregionales großes Befunderteam Lösung rechtlicher Probleme Preis Bekanntheitsgrad der Anbieter reif und möller diagnostic network ag Standorte 2/04 78.000 € 0€ Outsourcing und Teleradiologie als Fremdvergabe 4 Jahre Outsourcing 0€ Teleradiologie 4 Jahre 78.000 € Teleradiologie "Komplett" Fremdvergabe an auswärtige Institute Gerätevollkosten 8 á 250% Anschaffungskosten Betrieb durch Krankenhaus CT – Kosten bei 600 Untersuchungen 10.250 € 92.000 € 128.000 € Teleradiologie Vorhaltungskosten 8.000 € 144.000 € 188.000 € 34.000 € (1,5 BAT1) (Transport 100 €) (inkl. Teleradiologie) (GOÄ 1-fach + KM) Nachtdienst (200 Unters.) variable Kosten 20,- € 12.000,00 € 0€ 12.000 € 12.000 € 0€ 0€ Personal / Raumkosten ? 0€ ? ? ? ? Summe 234.000,00 € 188.000 € 104.000 € 124.000 € 128.000 € 18.250 € Befundungskosten §3 - Genehmigungsbedürftiger Betrieb von Röntgeneinrichtungen (4) Für eine Genehmigung zum Betrieb einer Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie müssen zusätzlich zu den Absätzen 2 und 3 folgende Voraussetzungen erfüllt sein: (…) Die Genehmigung zum Betrieb einer Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie ist auf den NachtWochenend- und Feiertagsdienst zu beschränken. Sie kann über den Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienst hinaus erteilt werden, wenn zusätzlich zu den Voraussetzungen nach Satz l ein Bedürfnis im Hinblick auf die Patientenversorgung besteht. Eine Genehmigung nach Satz 3 ist auf längsten drei Jahre zu befristen. Thesen zur Weiterentwicklung der Radiologie Der Radiologe gehört ins Krankenhaus. Ein Krankenhaus ohne Radiologie hat keine Zukunft. Bildgebende Diagnostik ohne Teleradiologie schon kurzfristig nicht mehr möglich. ist