Unit 1-4 - prof

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3. Kontenrahmen und
Kontenplan
3.1 Kontenrahmen
3.2 Kontenplan
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3. Kontenrahmen und Kontenplan
Kontenrahmen als Grundlage des Kontenordnungssystems
Nach den GoB soll die Buchführung geordnet und übersichtlich sein.
Für die EDV müssen die Konten datengerecht gestaltet sein und die
Bedürfnisse der einzelnen Wirtschaftszweige müssen berücksichtigt
werden. Diesen vielfältigen Anforderungen kann nur nachgekommen
werden, wenn die Buchführung nach einheitlichen Grundsätzen aufgebaut
ist.
Es bedarf eines Kontenordnungssystems, das die Buchführungskonten
nach bestimmten Kriterien gliedert und einheitlich bezeichnet.
Grundlage hierfür ist der Kontenrahmen
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3.1 Kontenrahmen
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Sind Organisationspläne, die Ordnung und Übersicht in die Vielzahl
der Buchungskonten bringen
Unterschiedliche Kontenrahmen für bestimmte Wirtschaftszweige
und verschiedene Branchen (z.B. Groß- und Außenhandel,
Einzelhandel, Industrie, Handwerk, Versicherungen, Banken, Vereine,
usw.)
Kontenrahmen ist ein Ordnungsschema für die Zuordnung von
Sachkonten
Besteht aus 10 Kontenklassen, die wiederum in Kontengruppen
aufgeteilt sind; innerhalb der Kontengruppen gibt es eine weitere
Untergliederung in Kontenarten
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Beispiel für zwei Kontenrahmen
SKR 03
SKR 04
Klasse 0
Anlagevermögen, Eigenkapital, langfristige
Verbindlichkeiten, RAP
Klasse 0
Anlagevermögen
Klasse 1
Umlaufvermögen, Verbindlichkeiten, Privatkonten
Klasse 1
Umlaufvermögen
Klasse 2
Außerordentliche sowie sonst. betr. Aufwendungen
und Erträge
Klasse 2
Kapital
Klasse 3
Wareneingangs- und Warenbestandskonten
Klasse 3
Rückstellungen, Verbindlichkeiten
Klasse 4
Betriebliche Aufwendungen
Klasse 4
Umsatzerlöse, sonst. betr. Erträge
Klasse 5
Frei
Klasse 5
Materialaufwand
Klasse 6
Frei
Klasse 6
Personalaufwand, sonst. betr. Aufwendungen
Klasse 7
Unfertige Erzeugnisse, halbfertige Arbeiten
Klasse 7
Finanzergebnis, a.o. Ergebnis, Steuern,
Gewinnverwendung
Klasse 8
Erlöskonten
Klasse 8
Frei
Klasse 9
Vortrags- und Abschlusskonten
Klasse 9
Vortrags- und Abschlusskonten
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3.2 Kontenplan
Sachkonten
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Aus dem branchenbezogenen Kontenrahmen entwickelt jedes
Unternehmen seinen individuellen Kontenplan
Enthält die Konten, die im Unternehmen tatsächlich gebraucht werden
Konten die für das Unternehmen ohne Bedeutung sind, können gelöscht
werden
Je umfangreicher der Kontenplan, desto aussagekräftiger
Darauf Achten dass bei zu vielen Konten die Übersichtlichkeit nicht
verloren geht!
„ruhende Konten“ = in Eröffnungsbilanz angelegt und dann bis zum
Jahresabschluss nicht mehr bebucht
Kontenplan gehört zu Organisationsunterlagen und Arbeitsanweisungen
->Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre (§ 257 Abs.4 HGB und §147 Abs.3 AO)
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3.2 Kontenplan
Personenkonten
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Neben Sachkonten werden auch Personenkonten eingerichtet
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Vorteil: Unternehmen hat Überblick über seine Kunden und Lieferanten
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Debitorenkonten ; „kreditorischer Debitor“
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Kreditorenkonten ; „debitorischer Kreditor“
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Für bestehende Überzahlungen auf einem Personenkonto am
Bilanzstichtag (offene Gutschrift, Doppelzahlung), besteht
Saldierungsverbot
OPOS- Listen = Liste der offenen Posten/ offene Salden
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Danke!
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