Gruppentreffen Graz - End Ecocide on Earth

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Einführung zur Europäischen BürgerInneninitiative
„Stoppen wir den Ökozid in Europa“
Gruppentreffen Graz
13. Februar, 16h
Grüne Akadmie, Paulustorgasse 3/I
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Agenda
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Informationen zur Europäischen BürgerInneninitiative
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Informationen zum Begriff „Ökozid“
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Netzwerk
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Vorstellung Website / OCS
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Brainstorming zu PR Stunts, Flashmobs, Netzwerken,
NGOs, ….
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WAS ist eine Europäische BürgerInneninitiative
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Schlägt einen Rechtsakt (Initiative) vor
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im Zuständigkeitsbereich der EU
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mindestens 1 Million Unterschriften
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mindestens 7 der 27 Mitgliedstaaten unterstützen
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In jedem dieser 7 Mitgliedstaaten ist eine Mindestanzahl
von Unterstützern erforderlich (Ö: 14.250).
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WAS ist eine Europäische BürgerInneninitiative II
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Mindestalter 18 Jahre, außer in Österreich: 16 Jahre.
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Keine Leitung durch Organisationen
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Förderung / Unterstützung durch Orgs möglich
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ZUERST Registrierung bei der EU
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Zuständigkeitserklärung / Annahme durch EU
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DANN Sammlung von Unterstützungsbekundungen.
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Laufzeit 1Jahr
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Was passiert nach dem 22. Jänner 2014?
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Die Komission empfängt die OrganisatorInnen zwecks
Erläuterung der Initiative.
Es findet eine öffentlichen Anhörung der Initiative im
Europäischen Parlament statt.
Die Kommission veröffentlicht eine formelle Antwort
Diese Antwort, die in Form einer Mitteilung erfolgt, wird vom
Kollegium der Kommissionsmitglieder formell
angenommen und in allen EU-Amtssprachen veröffentlicht.
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Polly Higgins
Britische Rechtsanwältin, im April 2010
Vorschlag an die Vereinten Nationen :
Ökozid solle zum fünften Verbrechen
gegen den Frieden erklären werden
Die anderen vier Verbrechen:
● Völkermord,
●
Verbrechen gegen die Menschlichkeit,
●
Kriegsverbrechen und
●
Verbrechen der Aggression
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Was ist ein Ökozid
Ökozid ist die erhebliche Beschädigung,
Zerstörung oder der Verlust von Ökosystem(en)
eines bestimmten Gebietes.
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WAS ist ein Ökozid
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Um die Entscheidung zu treffen, ob ein Ökozid vorliegt,
könnte dasGericht auf folgende Definitionen aus dem
ENMOD zurückgreifen:
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weiträumig
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lange andauernd
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schwerwiegend
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WAS sind unsere Forderungen
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Wir fordern, dass der Ökozid in dreierlei Fällen als
Verbrechen gilt:
–
innerhalb der EU (inklusive maritimer Bereiche)
–
wenn EU Konzerne involviert sind
–
wenn EU Bürger involviert sind
Zusätzlich werden der Zugang zum EU Markt für auf
Ökozid basierende Produkte verweigert, sowie
Investitionen in Ökozid verursachende Aktivitäten
verboten.
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WAS sind unsere Forderungen II
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Wir möchten, dass Ökozid in Zukunft als Verbrechen
strafbar wird, für welches sowohl Unternehmen als auch
Privatpersonen nach Strafrecht und dem Prinzip der
Vorgesetztenverantwortlichkeit zur Rechenschaft
gezogen werden können.
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Netzwerk
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Weltweit
ZielOrg: Vereinte Nationen,
Internationaler Strafgerichtshof
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Frist bis 2020
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www.oekozid.org
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www.eradicatingecocide.com
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Europa
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ZielOrg: EU Kommission
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Frist bis 22. Jänner 2014
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www.endecocide.eu
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BRAINSTORMING
Netzwerke
Social Media
Kontakte
PR Stunts
Marketing
Flashmobs
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Presse
Freiwillige
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