Rehabilitation Begriffsbestimmungen • Psychische Störung stellen fünf der zehn weltweit häufigsten Ursachen dauerhafter Behinderung dar. Dazu zählen Depressionen an erster Stelle, sowie Alkoholabhängigkeit, bipolar affektive Erkrankungen, Schizophrenien und Zwangsstörungen. Psychisch Behinderte machen einen Anteil von etwa 22% an der Zahl dauerhaft behinderter Menschen aus. Die WHO spricht von psychischer Störung und nicht mehr von Erkrankung, um Stigmatisierung zu vermeiden. Psychische Störung und kognitive Störung sind nicht das gleiche, können aber gemeinsam auftreten und sich beeinflussen. "Geistige Behinderung bezieht sich auf signifikant unter-durchschnittliche intellektuelle Funktionen, die gleichzeitig mit Mängeln im Anpassungsverhalten existieren und sich während des Entwicklungsalters manifestiert haben.„ (Grossmann, 1973) Rehabilitation Begriffsbestimmungen • Psychische Störungen Störungen, die von psychischen, biologischen oder Verhaltensfunktionen bedingt sind (z.B. eine Störung der Stimmungsregulation (psychische Funktion) wie z.B. bei der Depression) und aktuell bei einer Person zu beobachten sind und zu Leiden (z.B. Schmerz) oder zu Beeinträchtigungen und Freiheitsverlust führen (z.B. der Freiheit, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen oder einem Beruf nachzugehen) oder die das stark erhöhte Risiko mit sich bringen, dass die Person Leiden oder Beeinträchtigungen und Freiheitsverlust erfährt. Der europäische Gesundheitsbericht 2002 stellt folgendes fest: Störungen der psychischen Gesundheit werden immer häufiger. Den Schätzwerten für die Krankheitslast (= Kluft zwischen dem aktuellen Gesundheitszustand und der idealen Situation in der jede/r bis ins hohe Alter frei von Krankheit und Behinderung lebt) zufolge gehören psychische und neurologische Störungen zu den wichtigsten Ursachen von Krankheit und Behinderung. Bis zum Jahre 2020 werden psychische Störungen voraussichtlich Platz zwei unter den Ursachen für verlorene behinderungsfreie Lebensjahre einnehmen (…). Rehabilitation Begriffsbestimmungen Als international anerkannte Grundlage zur einheitlichen Definition bzw. Klassifikation von (physischen und psychischen) Erkrankungen wird das von der WHO initiierte ICD–10 Schema herangezogen. Der ICD-Schlüssel wird in der Medizin zur Systematisierung von Diagnosen benutzt. Die Abkürzung ICD" (International Classification of Diseases) steht übersetzt für "Internationale Klassifikation von Krankheiten". Die Erscheinungsformen im Bereich der psychischen Störung werden unter dem Buchstaben F mit dem Titel „Psychische und Verhaltensstörungen“ beschrieben. 1. In der EU sind 27% (83 Millionen) Männer und Frauen an psychischen Störungen (siehe ICD 10) erkrankt. Ca. 40% sind chronisch, das heißt über Jahre oder gar von der Adoleszenz bis an ihr Lebensende, betroffen, andere nur episodisch kurzzeitig über Wochen und Monate. 2. Das Lebenszeitrisiko, an einer psychischen Störung zu erkranken, liegt allerdings mit über 50% der Bevölkerung wesentlich höher. 3. Bei den meisten Störungen sind Frauen (33%) häufiger betroffen als Männer (22%), mit Ausnahme von Alkohol-, Substanzstörungen und psychotischen Störungen. Rehabilitation Begriffsbestimmungen 4. Einige Störungen, z.B. depressive Störungen, können jederzeit im Leben auftreten. Andere psychische Störungen (am häufigsten Angststörungen, Substanzstörungen und somatoforme Störungen) beginnen vor dem 20. Lebensjahr und manifestierten sich damit im entscheidendsten Zeitab- schnitt für eine erfolgreiche gesundheitliche Entwicklung und Sozialisation. Die Befunde zeigen deutlich, dass frühe psychische Störungen vielfältige negative Effekte auf viele Bereiche des Lebens haben (z.B. akademische Erfolge, berufliche Karriere, Partnerschaft und Familienleben). Bleibt eine adäquate Behandlung einer psychischen Störung im frühen Verlaufsprozess aus, ist das Risiko für eine lebenslange Beeinträchtigung stark erhöht. 5. Wann immer eine Störung auftritt, gibt es eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine zusätzliche Diagnose (= Komorbidität). Eine von zwei Personen, die unter einer psychischen Störung leiden, erfüllt die Kriterien für mindestens eine weitere Diagnose (z.B. Angst und Depression). 6. Es gibt keine Befunde für bedeutsame Unterschiede zwischen EU-Ländern oder -Regionen hinsichtlich der Auftretenswahrscheinlichkeit von psychischen Störungen. Rehabilitation Begriffsbestimmungen 7. Es gibt wenig Anhaltspunkte für erhöhte Raten psychischer Störungen im letzten Jahrzehnt (außer Depression und Drogengebrauch). 8. Die Hauptmasse der gesamten gesundheitsökonomischen Kosten von psychischen Störungen sind keine direkten, sondern indirekte Kosten des Gesundheitssystems. Die gemeinsamen Analysen des European Brain Council und der ECNP-Arbeitsgruppe ergaben, dass psychische Störungen jedes Jahr fast 300 Milliarden Euro Gesamtkosten (2007)ausmachen, von denen allein 132 Milliarden Euro mit indirekten Kosten (krankheitsbedingte Ausfalltage, früherer Eintritt in den Ruhestand, vorzeitige Sterblichkeit und verringerte Arbeitsproduktivität wegen psychischen Problemen) zusammenhängen. Nur 110 Milliarden Euro werden demgegenüber für direkte Kosten (Hospitalisierung und Hausbesuche von Patienten) ausgegeben. Die Kosten für die Medikamentöse Therapie beansprucht dagegen nur 4% der Gesamtkosten von psychischen Störungen; die für psychotherapeutische Leistungen liegen weit unter 1%. Rehabilitation Begriffsbestimmungen Die Erfolge der langfristig stabilen Eingliederung des Personenkreises psychisch behinderter Menschen müssen gegenüber Körper-, Lern- und Sinnesbehinderten anders bewertet werden. Längsschnittuntersuchungen zeigen, dass sich bei psychischen Behinderungen nach einer Grobeinteilung drei Gruppen unterscheiden lassen: 1. Die psychische Erkrankung war mehr eine Episode und ist abgeklungen. In der behinderten Person selbst, aber auch im sozialen Umfeld, sind genügend stabilisierende Kräfte vorhanden, die ein "normales" berufliches und gesellschaftliches Leben ermöglichen. Rehabilitation Begriffsbestimmungen 2. Es bestehen eine erhöhte Labilität (Restsymptome/Basisstörungen, erhöhte psychische Verletzbarkeit) sowie Schwankungen der Leistungsfähigkeit. Kurzfristige Klinikeinweisungen sind eventuell notwendig. Bei geeigneten Arbeitsbedingungen (Flexibilität der Arbeitszeit und der Belastung) und Hilfen (Medikamente, Bezugsperson, Lebenssituation) können diese Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert werden. Erfahrungen haben gezeigt, dass psychisch Behinderte für eine berufliche Tätigkeit gut motivierbar sind. Zu berücksichtigen sind jedoch folgende Punkte: • Nebenwirkungen von Arzneimitteln (Sensorik, Motorik, Konzentration). • Einschränkung der Arbeitsplanung, Selbstständigkeit, Flexibilität (was einen klar überschaubaren und strukturierten Arbeitsplatz erfordert). • Geringe Toleranzbreite gegenüber Unter- und Überforderung. • Das Arbeitstempo ist oft unter der Norm (schnelle Überforderung durch Zeitdruck). • Phasenhafte Schwankungen (eventuelle Klinikaufenthalte). Rehabilitation Begriffsbestimmungen 3. Es besteht ein chronischer Verlauf der Erkrankung. Restsymptome, aber auch ein zum Teil krankheitsbedingter Abbau sind vorhanden. Diese Personengruppe kann im Regelfall nicht in den allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert werden. Es bedarf besonderer "beschützender" oder "teilbeschützender" Bedingungen. Rehabilitation Klassische Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation Der Eingang ins Unterstützungssystem in Wien erfolgt grundsätzlich über alle Anbieter. Allerdings kann davon ausgegangen werden, dass sowohl Clearing als auch das AMS eine zentrale Anlaufstelle für Betroffene darstellen. Das niedrigschwelligste (= geringste Eintrittsschwelle) Unterstützungsangebot haben Clearing Plus (Beratungsangebot für max. 12 Monate) und spezifische Kursmaßnahmen (Imbus - für 16 Wochen) beim BBRZ. Beide Maßnahmen haben in erster Linie die Aufgabe die Situation abzuklären und gemeinsam mit den Betroffenen den weiteren Verlauf Richtung berufliche Integration zu planen. Beide Einrichtungen haben ihren Fokus nicht in der direkten Arbeitsvermittlung sondern in erster Linie in der Abklärung, Stabilisierung, Heranführung der Betroffenen und in weiterer Folge der Vermittlung in die geeignete weiterführende Maßnahme. Dies können sein: 2.2. 2.3. 2.4. 2.5. 2.6. Beschäftigungstherapie (BT) Arbeitsassistenz (AASS) spezielle Kursmaßnahmen (BIKU, pro mente Wien Catering und Restaurant, Laube) allgemeine Kursmaßnahmen (diverse AMS und BSB Maßnahmen) Begleitende Hilfen Rehabilitation Klassische Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation Diese weitgehende Differenzierung der bestehenden Angebote ist jedoch andererseits auch erforderlich, da die angesprochene Klientel einerseits ein weites Spektrum beruflicher Vorerfahrungen mit sich bringt und andererseits aufgrund der Störung in unterschiedlichem Maße von Beeinträchtigungen ihrer Leistungsfähigkeit betroffen ist. • Beschäftigungstherapie (BT) Niederschwelliges Angebot. Wirkt hauptsächlich tagesstrukturierend, sollte der erste und nicht der letzte Schritt der beruflichen Integration sein. • Arbeitsassistenz (IBI) In Wien gibt es eine Arbeitsassistenz die sich auf die Beratung und Begleitung von Menschen mit psychischer Erkrankung spezialisiert hat. Das Angebot der Arbeitsassistenz ist sehr hochschwellig – das bedeutet, dass die Betroffenen sehr selbständig agieren müssen, vieles auch Zwischen den Terminen mit den ArbeitsassistentInnen alleine erledigen müssen. Die Heranführung, Stabilisierung und das Trainieren von Selbständigkeit sind besonders wichtige Angebote für die die Arbeitsassistenz. Rehabilitation Klassische Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation • Spezielle Kursmaßnahmen (BIKU, pro mente Wien Catering und Restaurant, Laube) Auf die Zielgruppe der Menschen mit psychischer Erkrankung spezialisierte Einrichtungen der beruflichen Integration sind relativ rar. Im Augenblick besteht neben BIKU und Laube noch das Cafe Max von Pro Mente. • Allgemeine Kursmaßnahmen (diverse AMS und BSB Maßnahmen) Vereinzelt werden die TeilnehmerInnen natürlich auch in andere (allgemeine) Maßnahmen vermittelt. • Begleitende Hilfen Jene Angebote, die krankheitsspezifisch angeboten werden (PSD, Ambulatorien, Tagesstätten…) Rehabilitation Konzepte Rehabilitation Für die praktische Gestaltung der genannten Maßnahmen haben sich folgende Leitlinien als hilfreich erwiesen: • Generell muss bei der Rehabilitation ein weit größerer Zeitraum geplant werden, als dies bei anderen Behinderungen erforderlich ist. • Ein Umstieg zwischen verschiedenen Maßnahmetypen muss jederzeit möglich, die Dauer der Maßnahmen flexibel gestaltbar sein. • Nach erfolgreichem Abschluss einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme muss nahtlos, ohne Wartezeiten, eine Berufsausbildung oder Arbeitsvermittlung möglich sein. • Ein Wechsel der Massnahmenorte und wichtiger Bezugspersonen ist zu vermeiden oder längerfristig vorzubereiten (Kontinuität ist wichtiger als Intensität). • Individuelle Neigung und Eignung sind besonders zu berücksichtigen. • Die Maßnahme muss auf die jeweilige krankheitsbedingte Belastbarkeit abgestimmt werden. Rehabilitation Konzepte der Rehabilitation • Die Arbeitszeit ist möglichst flexibel zu gestalten (Ruhezeiten, Rückzugsmöglichkeiten bei Überforderung, Arbeitspläne vor und nach Krisen). • Durch angepasste Anforderungen müssen Überforderungen und Unterforderungen möglichst vermieden werden. • Bei sich abzeichnendem Scheitern der Maßnahme sind frühzeitig entsprechende Alternativen vorzubereiten (erhöhte Krisenanfälligkeit). • Persönliche Unterstützung über längere Zeit ist wesentlich, um Stellen halten zu können. • Konzepte, die Training unmittelbar am Arbeitsplatz ermöglichen, sind erfolgreicher als Stufenkonzepte. Rehabilitation Konzepte der Rehabilitation • Stufenkonzept: Die Eingliederung beginnt mit einem Arbeitstraining in einer geschützten Werkstätte, es folgen beruflichen Massnahmen und später eventuell die Vermittlung an einen Arbeitsplatz in der Wirtschaft. In der Diskussion unter Fachleuten wird darauf hingewiesen, dass dieses Modell dem System des "supported employment", mit dem in den USA gute Erfahrungen gemacht wurden, unterlegen ist. Statt einer langen Kette von vorbereitenden Trainings wird die Eingliederung durch Rehabilitationsfachleute "on the job" durchgeführt. Dieses arbeitsplatznahe Modell scheint nicht nur erfolgreicher zu sein, sondern es hat auch den Vorteil, dass die stigmatisierende Segregation der behinderten Menschen in speziellen Einrichtungen für Behinderten entfällt oder zumindest auf das absolut nötige Minimum reduziert werden kann. Neben einer aktiven Unterstützung bei der Suche eines geeigneten Arbeitsplatzes wird darin auch vorgeschlagen, einen Anspruch auf begleitende Beratung im Hinblick auf die Aufrechterhaltung eines bestehenden Arbeitsplatzes gesetzlich zu schaffen. Rehabilitation Neue Konzepte der Rehabilitation Ein wesentliches - und vielfach beforschtes Modell - ist dabei das von Drake, Becker und anderen entwickelte IPS (Individual Placement and Support). Die Autoren haben eine Fidelity Scale entwickelt, d.h. eine Skala von 25 Kriterien, die sich in vergleichenden wissenschaftlichen Untersuchungen als relevant für eine erfolgreiche Umsetzung erwiesen haben. Anhand dieser Skala kann dann beurteilt werden, wie konsequent ein Projekt sich an Supported Employment im Sinne des IPS orientiert (Daten zur Zeit hauptsächlich aus USA). Zielgruppe sind Personen, die noch nicht ins Arbeitsleben integriert waren oder nicht mehr an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren können sowie Rehabilitanden, die Probleme bei der Rückkehr an den alten Arbeitsplatz haben. Das Vorgehen ist hier durch Vorbereitungstrainings und Leistungserprobungen, das Platzieren am alten oder an einem neuen Arbeitsplatz, dortiges Training und Unterstützung sowie Nachbetreuung mit kontinuierlichem Abbau der Hilfen gekennzeichnet. Dieser Ansatz wurde in seiner Wirksamkeit in einer Vielzahl von Untersuchungen bezüglich der Wiedereingliederungsquote belegt (Crowther, Marshall, Bond & Huxley, 2003; Lehman, 1995). Supported Employment entstand in den USA wesentlich aus dem Kampf um gleiche Rechte für Menschen mit Behinderungen und in der Auseinandersetzung mit Diskriminierung und Stigma. Rehabilitation Neue Konzepte der Rehabilitation „first place, than train“ Individual Placement and Support (IPS) stützt sich auf zwei grundlegende Vorgehensweisen: Erstens die Unterstützung beim Finden eines Arbeitsplatzes, der den Wünschen des Betroffenen entspricht. Zweitens die kontinuierliche Weiterbetreuung nach erfolgreicher Platzierung. Betreut im Sinnen eines Coachings werden dabei sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber. Die Aufgaben des Job Coachs beinhalten im Wesentlichen die Akquisition geeigneter Arbeitsplätze, die Erarbeitung eines den Erfordernissen angepassten Beschäftigungsplanes und ggf. auch die Mobilisierung weiterer Betreuungssysteme mit dem Ziel der Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses (Hofmann 2004). Ein Job Coach in Vollzeitlicher Beschäftigung sollte ca. 25 Patienten betreuen. Von entscheidender Wichtigkeit für die erfolgreiche Integration ist dabei nicht nur die Motivation des Betroffenen, sondern auch diejenige des Job Coachs. In den USA wurden mittlerweile nahezu 20 verschiedene Studien zum IPS durchgeführt. Die Wiedereingliederungsraten psychisch Kranker unter IPS sind demnach in den USA etwa doppelt so hoch wie diejenigen unter konventioneller Betreuung (Crowther et al. 2001, Twamley et al. 2003). Rehabilitation Neue Konzepte der Rehabilitation Rehabilitation Neue Konzepte der Rehabilitation Rehabilitation Neue Konzepte der Rehabilitation Rehabilitation Neue Konzepte der Rehabilitation In Wien wird Supported Employment z.B. von Reintegra und Caritas angeboten in Form von: • • • • • • • 1. Arbeitsassistenz 2. Berufsausbildungsassistenz 3. Clearing 4. Jobcoaching 5. persönliche Assistenz am Arbeitsplatz 6. technische Ausstattung des Arbeitsplatzes (Individualförderung) Rehabilitation Kosten Kostenträger in Österreich sind in der Regel: Das Arbeitsmarktservice Das Bundessozialamt Die Landesregierung Die Gemeinden (Fond soziales Wien…) in einzelnen fällen die Pensionsversicherungsanstalt Finanzierung können projektbezogen oder personenbezogen sein. Projektbezogene Kosten hängen vom Projekttyp ab (SÖB, GBP, Trainingsmaßnahmen). Personenbezogene Kosten werden mit einem Tagsatz festgesetzt. In der Regel hängt die Höhe des Tagsatzes mit der Schwerpunktlegung der Fördereinrichtung. Ist aber Verhandlungssache und wird nicht veröffentlicht – es gibt Spannungsbreiten zwischen €70 und €200. Tageseinrichtungen werden eher mit Tagsatz finanziert. Rehabilitation Quellennachweis Kalkan Rana: Auswirkungen der Erlangung von Berufstätigkeit auf die Lebensqualität von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen. Dissertation. Universitätsklinikum Ulm. 2009 Situation der beruflichen Integration junger Menschen mit psychischer Erkrankung in Wien. Bericht der Koordinationsstelle AMS BSB FSW. Stand Dezember 2007 Kawohl Wolfram, Rössler Wulf: Schizophrenie: Rehabilitation und Supported Employment. Klinik für soziale Psychiatrie und Allgemeinpsychiatrie ZH West. Zürich. pro Mente Sana zu Fragen der beruflichen Integration von psychisch behinderten Menschen in der 4. IVG-Revision