Das Problem der sprachlichen Minderheiten im Europaparlament

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Das Problem der sprachlichen Minderheiten im
Europaparlament – zwischen Schutz,
Revitalisierung und Sparzwang (am Beispiel des
Sorbischen, Kaschubischen, Russinischen im Vergleich
mit dem Bretonischen, Katalanischen und
Okzitanischen/Provenzalischen)
MSW_2/1 oder MSW_2/2 (Kommunikationslinguistik der
russischen/polnischen Sprache), 2+2 LP;
MA Fremdsprachenlinguistik VL 1, 3 LP;
MA Kommunikationslinguistik VL 1, 2 LP
Vorlesung, 2 SWS
Prof. Dr. Peter Kosta
Do 11.15-12.45 1.09.115 17.04.
Das Problem der sprachlichen Minderheiten im
Europaparlament – zwischen Schutz, Revitalisierung
und Sparzwang
Seit dem 1. Januar 1999 sind die Ausführungsbestimmungen der „Europäischen Charta der
Regional- oder Minderheitensprachen“ des
Europarats in der Bundesrepublik Deutschland in
Kraft getreten. Mit der Charta werden die in
einem Vertragsstaat gesprochenen Regional- und
Minderheitensprachen als bedrohter Aspekt des
europäischen Kulturerbes geschützt und
gefördert. Geschützt wird zum einen das Recht,
im privaten Bereich und in der Öffentlichkeit eine
Regional- und Minderheitensprache zu benutzen.
Das Problem der sprachlichen Minderheiten im
Europaparlament – zwischen Schutz, Revitalisierung
und Sparzwang
Zum anderen enthält die Charta
Verpflichtungen, Gelegenheiten für die Nutzung
von Regional- und Minderheitensprachen zu
schaffen und durch entsprechende bildungspolitische Maßnahmen auch finanziell und ideell zu
unterstützen.
Bund und Länder gewährleisten durch die
Übernahme von konkreten Verpflichtungen den
Schutz der Minderheitensprachen Dänisch, Oberund Niedersorbisch, Nord- und Saterfriesisch in
ihrem jeweiligen Sprachgebiet sowie des Romans
der deutschen Sinti und Roma.
Als
Regionalsprache
wird
Niederdeutsch
geschützt.
Das Problem der sprachlichen Minderheiten im
Europaparlament – zwischen Schutz, Revitalisierung
und Sparzwang
Sind diese Maßnahmen ausreichend?
Wie sieht es mit der gegenwärtigen
Entwicklung aus?
Macht
Deutschland
mehr
oder
weniger als Frankreich, Spanien,
Polen, die Ukraine bzw. die Slowakei
für ihre sprachlichen Minderheiten
und Regionalsprachen?
Das Problem der sprachlichen Minderheiten im
Europaparlament – zwischen Schutz, Revitalisierung
und Sparzwang
Gegenstand des Kolloquiums wird die
Lektüre
entsprechender
Protokolle,
Beschlüsse
und
Dokumente
des
Europaparlaments sein sowie die Analyse
und Diskussion konkreter Maßnahmen in
den Regionen, dies auch in Form von
Einzelfallstudien
und
Fragebogenerhebungen (soziolinguistische Feldforschung).
Das Problem der sprachlichen Minderheiten im
Europaparlament – zwischen Schutz, Revitalisierung
und Sparzwang
Ziel ist es, Exkursionen in die jeweilige Gegend
zu unternehmen, um Gespräche mit der
betroffenen Bevölkerung und den zuständigen
Politikern und Parlamentariern zu führen und
dazu einen Studienband zu publizieren.
Das Problem der sprachlichen Minderheiten im
Europaparlament – zwischen Schutz, Revitalisierung
und Sparzwang
Die
LV
ist
als
Fortsetzungsveranstaltung
über
mehrere Semester geplant, nach
jeder LV wird eine Exkursion in die
betroffenen Gebiete und Regionen
Europas gemacht.
In diesem SS 2008 steht das
Niedersorbische auf dem Plan (siehe
auch Gliederung).
Das Problem der sprachlichen Minderheiten im
Europaparlament – zwischen Schutz, Revitalisierung
und Sparzwang
Am Ende der Vorlesungsreihe wird ein
Gespräch mit zuständigen Parlamentariern
des Europaparlaments in Strassburg
geführt und eine Publikation unter
Beteiligung
Masterstudierender
und
Studierender
höherer
Semester
veröffentlicht.
Es ist auch möglich, eine Bachelorarbeit
bzw. eine Masterarbeit zu diesem Thema
anzufertigen.
Das Problem der sprachlichen Minderheiten im
Europaparlament – zwischen Schutz, Revitalisierung
und Sparzwang
Eingangsvoraussetzungen:
Bereitschaft, sich in Form von
Workshops
und
Feldforschungsstudien aktiv an der Kartierung der
europäischen
Kleinsprachen
zu
beteiligen, aktive Kenntnis und
Beherrschung einer der im Titel
genannten Sprachen
Das Problem der sprachlichen Minderheiten im
Europaparlament – zwischen Schutz, Revitalisierung
und Sparzwang
Leistungsbewertung: Maximal 2+2
LP (BA) bzw. 3 LP (Master) für die
Übernahme eines Referats und einer
Feldforschungsstudie (Fallstudie oder
Workshop)
Das Problem der sprachlichen Minderheiten im
Europaparlament – zwischen Schutz, Revitalisierung
und Sparzwang
Literatur:
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Das Problem der sprachlichen Minderheiten im
Europaparlament – zwischen Schutz, Revitalisierung
und Sparzwang
Gliederung der Lehrveranstaltung
17.04.08 Zur Vorgeschichte und zum Gesetzesentwurf der
Europäische Charta der Regional- oder
Minderheitensprachen Straßburg/Strasbourg, 5.XI.1992
24.04.08 Die Situation der Sorben in der Niederlausitz – die
aktuelle Diskussion um die Abbagerung, die Verabschiedung
des Etats für das Haushaltsjahr 2008 und den Vertrag des
Bundes und der Länder Brandenburg und Sachsen mit der
Stiftung für das Sorbische Volk [Winkler]
01.05.08 Maifeiertag und Christi Himmelfahrt
08.05.08 Zur Situation des Obersorbischen (Referat)
[Hoy, Kisser]
15.05.08 Zur Situation des Kaschubischen (Referat)
[Suchogórska, Czarnecka]
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Europaparlament – zwischen Schutz, Revitalisierung
und Sparzwang
Gliederung/Referatsthemen:
22.05.08 Zur Situation des Russinischen
(Referat: Fiedler)
29.05.08 Zur Situation des Bretonischen
(Referat) (Tkatchenko, Malenkova)
05.06.08 Zur Situation des Katalanischen
(Referat) (Mironov)
12.06.08 Zur Situation des Okzitanischen
(Provenzalischen) (Krawiec)
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Europaparlament – zwischen Schutz, Revitalisierung
und Sparzwang
Workshops:
19.06.08 Soziolinguistischen Fragebogen
erstellen (AG 1: Mironov, Gnielka, Suchogórska,
Czarnecka)
19.06.08 Feldforschungstudie vorbereiten (AG 2:
Fiedler, Kisser)
26.06.08 Abreise in die Niederlausitz
27.06.08 Cottbus, Peitz, Horno (Rogow)
28.06.08 Rückfahrt nach Potsdam
03.07.08 Auswertung der Ergebnisse
10.07.08 Auswertung der Ergebnisse
17.07.08 Diskussion, Vorbereitung einer Studie
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Europaparlament – zwischen Schutz, Revitalisierung
und Sparzwang
17.04.08 Zur Vorgeschichte und zum Gesetzesentwurf der
Europäische Charta der Regional- oder
Minderheitensprachen Straßburg/Strasbourg, 5.XI.1992
Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über die
Regierungsvorlage (437 der Beilagen): Europäische
Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
samt Erklärungen
I. Zur Entstehung der Charta
Die Arbeiten an der Europäischen Charta der Regional- und
Minderheitensprachen gehen insbesondere auf Initiativen
der parlamentarischen Versammlung des Europarates und
der ständigen Konferenz der Kommunal- und
Regionalbehörden Europas (CLRAE) zurück.
Das Problem der sprachlichen Minderheiten im
Europaparlament – zwischen Schutz, Revitalisierung
und Sparzwang
Ein Ad-hoc-Sachverständigenausschuss für Regional- oder
Minderheitensprachen (CAHLR) erstellte nach längeren
Vorarbeiten für das Ministerkomitee des Europarates den
endgültigen Wortlaut der Charta.
Am 25. Juni 1992 nahm das Ministerkomitee die Charta als
Konvention an und legte sie am 5. November 1992 in
Strassburg zur Zeichnung auf. Österreich hat die Charta am
5. November 1992 unterzeichnet.
Bis zum 20. November 2000 haben zwölf Mitgliedstaaten
(Frankreich, Island, Italien, Luxemburg, Malta, die frühere
jugoslawische Republik Mazedonien, Österreich, Rumänien,
Spanien, Ukraine, das Vereinigte Königreich, Zypern) die
Charta unterzeichnet und elf Mitgliedstaaten (Dänemark,
Deutschland, Finnland, Kroatien, Liechtenstein,
Niederlande, Norwegen, Slowenien, Schweden, Schweiz,
Ungarn) die Charta ratifiziert.
Das Problem der sprachlichen Minderheiten im
Europaparlament – zwischen Schutz, Revitalisierung
und Sparzwang
Das Ministerkomitee erteilte die Zustimmung zur
Veröffentlichung des Erläuternden Berichts.
Dieser enthält Hinweise auf die Bedeutung, den
Zweck und die Vorgeschichte der Charta und
seine einzelnen Bestimmungen.
Der Erläuternde Bericht zeichnet die bis ins Jahr 1957
zurückreichenden Initiativen des Europarates zum Schutz der
Regional- oder Minderheitensprachen im Einzelnen nach. Danach
gingen diese Initiativen von der Tatsache aus, dass es im
Hoheitsgebiet vieler europäischer Länder regional ansässige
autochthone Gruppen gibt, die eine andere Sprache als die
Mehrheit der Bevölkerung sprechen.
Dies sei eine natürliche Folge geschichtlicher Abläufe, bei denen
die Bildung von Staaten nicht nach rein sprachbezogenen
Grundsätzen stattgefunden hat.
Das Problem der sprachlichen Minderheiten im
Europaparlament – zwischen Schutz, Revitalisierung
und Sparzwang
Die demographische Situation solcher Regional- oder
Minderheitensprachen sei sehr unterschiedlich; die Zahl
derjenigen, die diese Sprache sprechen, reiche von einigen
Tausend bis zu mehreren Millionen Menschen, und
ebensolche Unterschiede gäbe es in Bezug auf Recht und
Praxis der einzelnen Staaten hinsichtlich dieser Sprachen.
Jedoch sei vielen gemeinsam, dass sie mehr oder weniger
gefährdet seien.
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Europaparlament – zwischen Schutz, Revitalisierung
und Sparzwang
Seit vielen Jahren haben daher verschiedene Gremien innerhalb
des Europarates ihre Besorgnis über die Lage der Regional- oder
Minderheitensprachen zum Ausdruck gebracht. Zwar enthält die
Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und
Grundfreiheiten in Art. 14 den Grundsatz der Nichtdiskriminierung
und verbietet – im Hinblick auf den Genuss der durch die
Konvention gewährleisteten Rechte und Freiheiten – unter
anderem die Diskriminierung auf Grund der Sprache oder der
Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit. Damit wird aber nur
ein Recht für den Einzelnen eingeräumt, keiner Diskriminierung
unterworfen zu werden, nicht jedoch ein System, das einen
positiven Schutz für Minderheitensprachen vorsieht.
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und Sparzwang
II. Zielsetzung, Inhalt und Gliederung der Charta
Wie in der Präambel erläutert, ist der Hauptzweck der Charta
kultureller Natur. Die Charta soll die Regional- oder
Minderheitensprachen als einen bedrohten Aspekt des
europäischen Kulturlebens schützen und fördern. Aus diesem
Grund enthält sie nicht nur ein Diskriminierungsverbot hinsichtlich
Benutzung dieser Sprachen, sondern sieht auch Maßnahmen vor,
die die positive Unterstützung für diese Sprachen anbieten: Es
geht darum, im Rahmen des Zumutbaren und Möglichen die
Benutzung der Regional- oder Minderheitensprachen im
Bildungswesen und in den Medien sicherzustellen und ihre
Benutzung im Justiz- und Verwaltungsbereich, im Wirtschafts- und
Sozialleben sowie bei kulturellen Tätigkeiten zu erlauben bzw. zu
fördern.
Das Problem der sprachlichen Minderheiten im
Europaparlament – zwischen Schutz, Revitalisierung
und Sparzwang
Mit der Charta sollen Regional- oder Minderheitensprachen, nicht
jedoch sprachliche Minderheiten, geschützt und gefördert werden.
Daher wird die Betonung auf die kulturelle Dimension sowie die
Benutzung einer Regional- oder Minderheitensprache in allen
Lebensaspekten ihrer Benutzer gelegt.
Die Charta sieht für diejenigen, die Regional- oder
Minderheitensprachen sprechen, keine Individual- oder
Kollektivrechte vor. Dennoch werden die Verpflichtungen der
Vertragsparteien im Hinblick auf den Status dieser Sprachen und
die innerstaatlichen Rechtsvorschriften, die in Übereinstimmung
mit der Charta stehen müssen, einen offensichtlichen Einfluss auf
die Lage der betroffenen Bevölkerungsgruppen und ihre einzelnen
Mitglieder haben.
Das Problem der sprachlichen Minderheiten im
Europaparlament – zwischen Schutz, Revitalisierung
und Sparzwang
Die Charta befasst sich nicht mit der Lage neuer,
oft nicht europäischer Sprachen, die in jüngster
Zeit in den Unterzeichnerstaaten als Ergebnis von
Wanderungsbewegungen, in Erscheinung
getreten sind.
Der CAHLR war der Auffassung, dass diese
Probleme gesondert, gegebenenfalls in einer
eigenen Übereinkunft, behandelt werden sollten.
Das Problem der sprachlichen Minderheiten im
Europaparlament – zwischen Schutz, Revitalisierung
und Sparzwang
Der Schutzgegenstand der Charta ist die Sprache, genauer
die Regional- oder Minderheitensprache. Der Begriff der
Sprache, wie er in der Charta verwendet wird, konzentriert sich
in erster Linie auf die kulturelle Aufgabe der Sprache. Daher
wird sie nicht subjektiv in einer Weise definiert, dass ein
Individualrecht geschützt wird, d.h. das Recht, „seine
eigene Sprache“ zu sprechen, wobei es jedem Einzelnen
überlassen bleibt, diese Sprache zu bestimmen. Auch wird keine
politisch-soziale oder ethnische Definition gegeben, in der
man die Sprache als Kommunikationsmittel einer
bestimmten sozialen oder ethnischen Gruppe beschreiben
könnte. Da das Ziel der Charta nicht darin besteht, die
Rechte ethnischer/kultureller Minderheitengruppen
festzulegen, sondern darin, die Regional- oder
Minderheitensprachen als solche zu schützen und zu
fördern, kann die Charta davon absehen, den Begriff
sprachlicher Minderheiten zu definieren.
Das Problem der sprachlichen Minderheiten im
Europaparlament – zwischen Schutz, Revitalisierung
und Sparzwang
Der CAHLR entschied sich für den Ausdruck „Regional- oder
Minderheitensprachen“, den er anderen Ausdrücken wie
„weniger verbreitete Sprachen“ vorzog. Das Adjektiv
„regional“ bezeichnet Sprachen, die in einem begrenzten
Teil des Hoheitsgebiets eines Staates gesprochen werden,
in dem sie außerdem von der Mehrheit der Bürger
gesprochen werden können. Der Ausdruck „Minderheiten-“
bezieht sich auf Situationen, in denen die Sprache entweder
von Personen gesprochen werden, die nicht auf einen
bestimmten Teil des Hoheitsgebietes eines Staates
konzentriert sind, oder von einer Personengruppe, die zwar
auf einen Teil des Hoheitsgebietes des Staates konzentriert
ist, jedoch der Bevölkerung in dieser Region, welche die
Mehrheitssprache des Staates spricht, zahlenmäßig
unterlegen ist.
Das Problem der sprachlichen Minderheiten im
Europaparlament – zwischen Schutz, Revitalisierung
und Sparzwang
Beide Ausdrücke beziehen sich daher auf
tatsächliche Umstände und nicht auf
Rechtsbegriffe und gelten auf jeden Fall für die
Lage in einem bestimmten Staat (z.B. kann eine
Minderheitensprache in einem Staat eine
Mehrheitssprache in einem anderen Staat sein).
Nähere Ausführungen finden sich in den
Erläuterungen zu Art. 1, der – unter anderem –
eine Legaldefinition des Begriffs „Regional- oder
Minderheitensprachen“ enthält.
Das Problem der sprachlichen Minderheiten im
Europaparlament – zwischen Schutz, Revitalisierung
und Sparzwang
Die Charta gliedert sich zunächst in
einen Teil I (Allgemeine
Bestimmungen) und einen Teil II
(Ziele und Grundsätze in
Übereinstimmung mit Art. 2 Abs. 1),
der insbesondere einen
gemeinsamen Kern von Grundsätzen
festlegt, der auf alle Regional- oder
Minderheitensprachen Anwendung
findet.
Das Problem der sprachlichen Minderheiten im
Europaparlament – zwischen Schutz, Revitalisierung
und Sparzwang
Andererseits enthält Teil III (Maßnahmen zur
Förderung des Gebrauchs von Regional- oder
Minderheitensprachen im öffentlichen Leben im
Einklang mit den nach Art. 2 Abs. 2
eingegangenen Verpflichtungen) der Charta eine
Reihe von besonderen Bestimmungen, die den
Schutz der Regional- oder Minderheitensprachen
in den verschiedenen Bereichen des Lebens der
Gemeinschaft betreffen: Die einzelnen Staaten
können innerhalb bestimmter Grenzen frei
entscheiden, welche dieser Bestimmungen auf
jede der innerhalb ihrer Grenzen gesprochenen
Sprachen angewendet werden sollen.
Das Problem der sprachlichen Minderheiten im
Europaparlament – zwischen Schutz, Revitalisierung
und Sparzwang
Das Problem der sprachlichen Minderheiten im
Europaparlament – zwischen Schutz, Revitalisierung
und Sparzwang
Das Problem der sprachlichen Minderheiten im
Europaparlament – zwischen Schutz, Revitalisierung
und Sparzwang
http://conventions.coe.int/Treaty/ger
/Treaties/Html/148.htm
Das Problem der sprachlichen Minderheiten im
Europaparlament – zwischen Schutz, Revitalisierung
und Sparzwang
Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
(Straßburg/Strasbourg, 5.XI.1992)
Präambel
Die Mitgliedstaaten des Europarats, die diese Charta unterzeichnen,
in der Erwägung, dass es das Ziel des Europarats ist, eine engere Verbindung
zwischen seinen Mitgliedern herbeizuführen, um insbesondere die Ideale und
Grundsätze, die ihr gemeinsames Erbe bilden, zu wahren und zu fördern;
in der Erwägung, dass der Schutz der geschichtlich gewachsenen Regional- oder
Minderheitensprachen Europas, von denen einige allmählich zu verschwinden drohen,
zur Erhaltung und Entwicklung der Traditionen und des kulturellen Reichtums Europas
beiträgt;
in der Erwägung, dass das Recht, im privaten Bereich und im öffentlichen Leben eine
Regional- oder Minderheitensprache zu gebrauchen, ein unveräußerliches Recht in
Übereinstimmung mit den im Internationalen Pakt der Vereinten Nationen über
bürgerliche und politische Rechte enthaltenen Grundsätzen darstellt und dem Geist
der Konvention des Europarats zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
entspricht;
Das Problem der sprachlichen Minderheiten im
Europaparlament – zwischen Schutz, Revitalisierung
und Sparzwang
Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
Straßburg/Strasbourg, 5.XI.1992
http://conventions.coe.int/Treaty/ger/Treaties/Html/148.htm
eingedenk der im Rahmen der KSZE geleisteten Arbeit und insbesondere der
Schlussakte von Helsinki von 1975 und des Dokuments des Kopenhagener Treffens
von 1990;
unter Betonung des Wertes der interkulturellen Beziehungen und der
Mehrsprachigkeit sowie in der Erwägung, dass der Schutz und die Förderung der
Regional- oder Minderheitensprachen sich nicht nachteilig auf die Amtssprachen und
die Notwendigkeit, sie zu erlernen, auswirken sollte;
in dem Bewusstsein, dass der Schutz und die Stärkung der Regional- oder
Minderheitensprachen in den verschiedenen Ländern und Regionen Europas einen
wichtigen Beitrag zum Aufbau eines Europas darstellen, das auf den Grundsätzen der
Demokratie und der kulturellen Vielfalt im Rahmen der nationalen Souveränität und
der territorialen Unversehrtheit beruht;
unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse und der geschichtlich
gewachsenen Traditionen in den verschiedenen Regionen der Staaten Europas,
sind wie folgt übereingekommen:
Das Problem der sprachlichen Minderheiten im
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und Sparzwang
http://conventions.coe.int/Treaty/ger/Treaties/Html/148.htm
Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
Straßburg/Strasbourg, 5.XI.1992
Teil I – Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 – Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Charta:
–
bezeichnet der Ausdruck "Regional- oder Minderheitensprachen"
Sprachen,
die herkömmlicherweise in einem bestimmten Gebiet eines
Staates von Angehörigen dieses Staates gebraucht werden, die
eine Gruppe bilden, deren Zahl kleiner ist als die der übrigen
Bevölkerung des Staates, und
die sich von der (den) Amtssprache(n) dieses Staates
unterscheiden;
er umfasst weder Dialekte der Amtssprache(n) des Staates noch
die Sprachen von Zuwanderern;
Das Problem der sprachlichen Minderheiten im
Europaparlament – zwischen Schutz, Revitalisierung
und Sparzwang
Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
Straßburg/Strasbourg, 5.XI.1992
– bezeichnet der Ausdruck "Gebiet, in dem die Regional- oder
Minderheitensprache gebraucht wird", das geographische
Gebiet, in dem die betreffende Sprache das Ausdrucksmittel
einer Zahl von Menschen ist, welche die Übernahme der in
dieser Charta vorgesehenen verschiedenen Schutz- und
Förderungsmaßnahmen rechtfertigt;
– bezeichnet der Ausdruck "nicht territorial gebundene
Sprachen" von Angehörigen des Staates gebrauchte Sprachen,
die sich von der (den) von der übrigen Bevölkerung des
Staates gebrauchten Sprache(n) unterscheiden, jedoch keinem
bestimmten Gebiet innerhalb des betreffenden Staates
zugeordnet werden können, obwohl sie herkömmlicherweise
im Hoheitsgebiet dieses Staates gebraucht werden.
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Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
Straßburg/Strasbourg, 5.XI.1992
Artikel 2 – Verpflichtungen
Jede Vertragspartei verpflichtet sich, Teil II auf alle in ihrem Hoheitsgebiet
gebrauchten Regional- oder Minderheitensprachen anzuwenden, die der
Begriffsbestimmung in Artikel 1 entsprechen.
In Bezug auf jede nach Artikel 3 im Zeitpunkt der Ratifikation, Annahme
oder Genehmigung bezeichnete Sprache verpflichtet sich jede
Vertragspartei, mindestens fünfunddreißig aus Teil III ausgewählte
Absätze oder Buchstaben anzuwenden, darunter mindestens je drei aus
den Artikeln 8 und 12 und je einen aus den Artikeln 9, 10, 11 und 13.
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Straßburg/Strasbourg, 5.XI.1992
Hausaufgaben zum nächsten Mal (24.04.08):
Lesen Sie die Artikel 4-8 der Europäischen Charta der
Regional- oder Minderheitensprachen und diskutieren bzw.
reflektieren Sie die folgenden Begriffe vor dem Hintergrund
einer Ihnen bekannten Regional- oder
Minderheitensprache:
(1) Übereinstimmung mit den Grundsätzen der
Souveränität und der territorialen Unversehrtheit der
Staaten
(2) die Anerkennung der Regional- oder
Minderheitensprachen als Ausdruck des kulturellen
Reichtums
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Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
Straßburg/Strasbourg, 5.XI.1992
(3) die Achtung des geographischen Gebiets jeder Regionaloder Minderheitensprache, um sicherzustellen, dass
bestehende oder neue Verwaltungsgliederungen die
Förderung der betreffenden Regional- oder
Minderheitensprache nicht behindern;
(4) die Erleichterung des Gebrauchs von Regional- oder
Minderheitensprachen in Wort und Schrift im öffentlichen
Leben und im privaten Bereich und/oder die Ermutigung zu
einem solchen Gebrauch;
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Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
Straßburg/Strasbourg, 5.XI.1992
(5) die Bereitstellung geeigneter Formen und Mittel für das
Lehren und Lernen von Regional- oder
Minderheitensprachen auf allen geeigneten Stufen;
(6) die Bereitstellung von Einrichtungen, die es Personen,
die eine Regional- oder Minderheitensprache nicht
sprechen, aber in dem Gebiet leben, in dem sie gebraucht
wird, ermöglichen, sie zu erlernen, wenn sie dies
wünschen;
(7) die Förderung des Studiums und der Forschung im
Bereich der Regional- oder Minderheitensprachen an
Universitäten oder in gleichwertigen Einrichtungen;
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