2 von 42 Absender 20 Stimmen für Hamburg Das neue Wahlrecht zur Hamburgischen Bürgerschaft und zu den Bezirksversammlungen Absender Gliederung 1. Warum ein neues Wahlrecht für Hamburg? 2. Die Bürgerschaftswahl 2.1. Der Landeslistenstimmzettel 2.2. Der Wahlkreislistenstimmzettel 2.3. Die Auszählung der Stimmen 3. Die Wahl zu den Bezirksversammlungen Absender 1. Warum ein neues Wahlrecht? April 2004 Einführung eines neuen Wahlrechts auf der Grundlage eines Volksentscheids Oktober 2006 Bürgerschaft beschließt Änderungen des neuen Wahlrechts Juli 2007 Bürgerschaft beschließt das für die Bürgerschaftswahl 2008 gültige Wahlrecht Absender 1. Warum ein neues Wahlrecht? Februar 2009 Erfolgreiches Volksbegehren der Initiatoren der Volksinitiative aus dem Jahr 2004 Juni 2009 Bürgerschaft beschließt das nun gültige Wahlrecht Absender 2. Die Bürgerschaftswahl Absender 2. Die Bürgerschaftswahl Am Wahltag erhält jede/r Wahlberechtigte 2 Stimmzettel: Landeslistenstimmzettel Wahlkreislistenstimmzettel Die Wahlberechtigten können für beide Stimmzettel maximal 10 Stimmen vergeben: 5 Stimmen für die Landesliste und 5 Stimmen für die Wahlkreisliste. Absender 2.1. Der Landeslistenstimmzettel Jede Partei oder Wählervereinigung stellt eine Liste auf, die hamburgweit gilt. Auf dem Landeslistenstimmzettel stehen: KEINE Einzelbewerberinnen bzw. Einzelbewerber alle kandidierenden Parteien und Wählervereinigungen mit ihren jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten der vollständige Name, das Geburtsjahr und der Beruf aller Kandidatinnen und Kandidaten 5 Kreise hinter jeder Partei bzw. Wählervereinigung und hinter jeder/jedem Kandidatin/Kandidaten, die Sie ankreuzen können. Absender 2.1. Der Landeslistenstimmzettel Absender 2.1. Der Landeslistenstimmzettel Viele Möglichkeiten für 5 Kreuze Sie können Ihre 5 Stimmen kumulieren (anhäufen). Sie können Ihre 5 Stimmen panaschieren (verteilen). Absender 2.1. Der Landeslistenstimmzettel Beispiele für die Vergabe Ihrer 5 Stimmen Kumulieren Panaschieren Sie geben Ihre 5 Stimmen insgesamt der Liste einer Partei oder Wählervereinigung (Listenstimme). Sie verteilen Ihre Stimmen auf unterschiedliche Personen einer Liste Sie geben Ihre 5 Stimmen insgesamt einem/einer Kandidaten/Kandidatin Sie verteilen Ihre Stimmen auf unterschiedliche Personen unterschiedlicher Listen Kumulieren + Panaschieren Sie geben Kandidat X von Partei A 2 Stimmen und weiteren 3 Kandidaten von Partei A jeweils 1 Stimme Sie geben Kandidat X von Partei A 4 Stimmen und Ihre 5. Stimme geben Sie Kandidat Y von Partei B. Sie geben 2 Stimmen der Gesamtliste von Partei A und die übrigen 3 Stimmen Kandidat X von Partei B Absender 2.1. Der Landeslistenstimmzettel Kumulieren Panaschieren Absender 2.1. Der Landeslistenstimmzettel Panaschieren und Kumulieren Absender 2.1. Der Landeslistenstimmzettel Besonderheit des Landeslistenstimmzettels: Sie können Ihre Stimmen sowohl für die Gesamtliste einer Partei bzw. Wählervereinigung als auch für einzelne Kandidatinnen und Kandidaten abgeben. Beispiel A Sie sind mit der Gesamtliste der von Partei A aufgestellten Kandidatinnen und Kandidaten völlig einverstanden. Dann können Sie Ihre 5 Stimmen der Gesamtliste von Partei A geben. Absender 2.1. Der Landeslistenstimmzettel Beispiel B Sie sind mit der Gesamtliste der von Partei A aufgestellten Kandidatinnen und Kandidaten NICHT einverstanden. Dann geben Sie Ihre 5 Stimmen nicht der Gesamtliste von Partei A, sondern bspw. Kandidat X und Kandidat Y von Partei A. Absender 2.1. Der Landeslistenstimmzettel Beispiel C Sie sind mit der Gesamtliste der von Partei A aufgestellten Kandidatinnen und Kandidaten nur TEILWEISE einverstanden. Dann geben Sie bspw. 2 Stimmen der Gesamtliste von Partei A und die übrigen 3 Stimmen den Kandidatinnen und Kandidaten von Partei A, die Ihnen besonders gut gefallen. Absender 2.1. Der Landeslistenstimmzettel REGEL 5 Stimmen = 5 Kreuze Sie dürfen weniger, aber nie mehr als 5 Kreuze machen. Absender 2.2. Der Wahlkreislistenstimmzettel Auf dem Wahlkreislistenstimmzettel stehen: Parteien und Wählervereinigungen mit ihren jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten der vollständige Name, das Geburtsjahr und der Beruf jeder/jedes Kandidatin/Kandidaten sowie der Stadtteil, in dem die Person wohnt Einzelbewerber und Einzelbewerberinnen mit allen eben benannten personenbezogenen Angaben. Im Gegensatz zum Landeslistenstimmzettel geben Sie hier Ihre Stimme(n) nur einzelnen Personen, aber nie der Liste einer Partei bzw. Wählervereinigung. Absender 2.2. Der Wahlkreislistenstimmzettel Für die Bürgerschaftswahl am 20.02.2011 wird es 17 unterschiedliche Wahlkreislistenstimmzettel geben. DENN Hamburg besteht aus 17 Wahlkreisen. Für jeden Wahlkreis stellt jede Partei bzw. jede Wählervereinigung eine gesonderte Wahlkreisliste auf. Absender 2.2. Der Wahlkreislistenstimmzettel Graphische Darstellung zur Wahlkreiseinteilung Hamburgs Absender 2.2. Der Wahlkreislistenstimmzettel Da die Anzahl der Wahlberechtigten nicht immer gleich ist, sind die Wahlkreise unterschiedlich groß. Daher ist die Anzahl der Kandidatinnen und Kandidaten, die in den Wahlkreisen direkt gewählt werden, unterschiedlich: In kleinen Wahlkreisen (z. B. Harburg) werden 3 Abgeordnete direkt gewählt. In mittleren Wahlkreisen (z. B. Rahlstedt) werden 4 Abgeordnete direkt gewählt. In großen Wahlkreisen (z. B. Bergedorf) werden 5 Abgeordnete direkt gewählt. Absender 2.2. Der Wahlkreislistenstimmzettel Viele Möglichkeiten für 5 Kreuze Sie können Ihre 5 Stimmen kumulieren (anhäufen). Sie können Ihre 5 Stimmen panaschieren (verteilen). Absender 2.2. Der Wahlkreislistenstimmzettel Beispiele für die Vergabe Ihrer 5 Stimmen Kumulieren Panaschieren Sie geben Ihre 5 Stimmen insgesamt Kandidat Y von Partei A. Sie verteilen Ihre Stimmen auf unterschiedliche Personen einer Liste. Sie geben Ihre 5 Stimmen insgesamt einem/einer Einzelbewerber/in Sie verteilen Ihre Stimmen auf unterschiedliche Personen unterschiedlicher Listen Panaschieren + Kumulieren Sie geben Kandidat X von Partei A 2 Stimmen und weiteren 3 Kandidaten von Partei A jeweils 1 Stimme. Sie geben Kandidat X von Partei A4 Stimmen und Ihre 5. Stimme geben Sie einem/einer Einzelbewerber/in. Absender 2.2. Der Wahlkreislistenstimmzettel Absender 2.2. Der Wahlkreislistenstimmzettel REGEL 5 Stimmen = 5 Kreuze Sie dürfen weniger, aber nie mehr als 5 Kreuze machen. Absender 2.3. Die Auszählung der Stimmen 4 Schritte sind erforderlich, damit die gewählten Kandidatinnen und Kandidaten zu ihrem Sitz in der Bürgerschaft kommen: 1. Schritt: Auszählung der Gesamtstimmen der Landeslisten Gesamtstimmen = Personenstimmen + Listenstimmen je Landesliste Absender 2.3. Auszählung der Stimmen Auszählung der Personen- und Listenstimmen der einzelnen Landeslisten, wenn auf sie mindestens 5% der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen entfallen (5%-Klausel) Verteilung der 121 zu vergebenden Sitze auf die Parteien und Wählervereinigungen entsprechend der Anzahl der auf sie entfallenen Gesamtstimmen Absender 2.3. Auszählung der Stimmen Rechenweg Anzahl der Sitze = Gesamtstimmen Wahlzahl Absender 2.3. Auszählung der Stimmen Wie wird die Wahlzahl errechnet? Wahlzahl = Zahl aller gültigen Landesstimmen Zahl der insges. Zu vergebenden Sitze Absender 2.3. Auszählung der Stimmen Rechenbeispiel: 800.000 Wählerinnen/Wähler geben auf dem Landeslistenstimmzettel je 5 Stimmen ab. Dann liegen insgesamt 4 Mio. Landesstimmen vor. Die Wahlzahl beträgt in diesem Fall: 4.000.000 : 121 = 33.057,851 gerundet 33.058 Absender 2.3. Auszählung der Stimmen Von den 4 Mio. Landesstimmen entfallen 1.450.000 Gesamtstimmen auf Partei A. Dann erhält Partei A insgesamt 44 Sitze. DENN: 1.450.000 : 33.058 = 43,8623 aufgerundet 44 Sitze Nach Auszählung der Gesamtstimmen steht also fest, wie sich die 121 Sitze auf die einzelnen Parteien bzw. Wählervereinigungen verteilen. Absender 2.3. Auszählung der Stimmen 2. Schritt: Auszählung der Wahlkreislistenstimmen und Vergabe von 71 Bürgerschaftssitzen Auszählung der Wahlkreisstimmen, die für jede Person einer Wahlkreisliste und für alle Personen einer Wahlkreisliste (Summe der Wahlkreisstimmen) abgegeben wurden Errechnung der Zahl der Sitze, die in einem Wahlkreis auf eine Wahlkreisliste entfallen: Absender 2.3. Auszählung der Stimmen Rechenweg Zahl der Sitze je Wahlkreisliste = Summe der Wahlkreisstimmen Wahlzahl Absender 2.3. Auszählung der Stimmen Wie wird die Wahlzahl errechnet? Zahl der insgesamt in einem Wahlkreis Wahlzahl = abgegebenen Wahlkreisstimmen Zahl der im jeweiligen Wahlkreis zu vergebenden Sitze (3, 4 oder 5) . Absender 2.3. Auszählung der Stimmen Rechenbeispiel: 50.000 Wähler gehen im Wahlkreis X zur Wahl und geben auf dem Wahlkreislistenstimmzettel jeweils 5 Stimmen, also insgesamt 250.000 Stimmen ab. Wahlkreis X ist ein mittelgroßer Wahlkreis, in dem 4 Wahlkreissitze zu vergeben sind. Die Wahlzahl beträgt in diesem Fall 62.500. DENN: 250.000 : 4 = 62.500 Absender 2.3. Auszählung der Stimmen In unserem Beispiel entfallen von den 250.000 abgegebenen Stimmen 95.000 auf Personen, die auf der Wahlkreisliste von Partei A stehen. In diesem Fall erhält Partei A insgesamt 2 Wahlkreissitze. DENN: 95.000 : 62.500 = 1,52 aufgerundet 2 Wahlkreissitze Absender 2.3. Auszählung der Stimmen In unserem Rechenbeispiel gehen die 2 Sitze an die beiden Kandidatinnen und Kandidaten auf der Wahlkreisliste, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten – unabhängig davon, welchen Platz die Kandidatinnen und Kandidaten auf der Wahlkreisliste einnehmen. Nur bei gleicher Stimmzahl entscheidet die Listenreihenfolge darüber, welche Person den Sitz in der Bürgerschaft erhält. Absender 2.3. Auszählung der Stimmen 3. Schritt: Vergabe von 50 Bürgerschaftssitzen nach den Landeslisten Zunächst wird für jede Partei bzw. Wählervereinigung festgestellt, wie viele der verbleibenden 50 Sitze ihr zustehen. Dafür muss ein neuer Rechenschritt vollzogen werden. Betrachten wir dafür wieder Partei A: Absender 2.3. Auszählung der Stimmen Partei A hat 44 der 121 Sitze erhalten. Nach Auszählung der Wahlkreislistenstimmen stellt sich heraus, dass Partei A insgesamt 24 Wahlkreissitze zustehen. Für die Sitzverteilung an die Kandidatinnen und Kandidaten, die auf der Landesliste von Partei A stehen, verbleiben noch 20 Sitze. Absender 2.3. Auszählung der Stimmen Um die 20 Sitze auf die Personen zu verteilen, die auf der Landesliste aufgeführt sind, werden 2 Rechenschritte vollzogen: 1. Rechenschritt: Zahl der Listenstimmen x Zahl der noch verbleibenden Sitze Zahl der auf die Landesliste entfallenen Gesamtstimmen Absender 2.3. Auszählung der Stimmen Für Partei A bedeutet dies in Zahlen, wenn sie bspw. 725.000 Listenstimmen und 1.450.000 Gesamtstimmen erhalten hat: 725.000 x 20 : 1.450.000 = 10 10 der 20 Sitze gehen an die ersten 10 der auf der Landesliste von Partei A aufgeführten Kandidaten. Absender 2.3. Auszählung der Stimmen 2. Rechenschritt: Die übrigen 10 Sitze werden an die Kandidatinnen und Kandidaten vergeben, die nicht an Stelle 1-10 der Landesliste stehen. Entscheidend ist für die Vergabe der Sitze jetzt nur die Anzahl der Personenstimmen, die die Kandidatinnen und Kandidaten erhalten haben. Nun sind alle Abgeordneten bekannt, die die 121 Sitze in der Bürgerschaft einnehmen. Absender 2.3. Auszählung der Stimmen 4. Schritt: Errechnung der Gesamtzahl der Sitze in der Bürgerschaft In der Bürgerschaft können mehr als 121 Sitze vergeben werden, wenn zum Beispiel erfolgreiche Einzelbewerberinnen bzw. Einzelbewerber in die Bürgerschaft einziehen Überhang- und Ausgleichsmandate errungen werden die Mehrheitssicherungsklausel zur Anwendung gebracht wird. Absender 3. Die Wahl zu den Bezirksversammlungen Fast alle Regeln, die für die Bürgerschaftswahl gelten, gelten auch für die Wahl zu den Bezirksversammlungen: Jede/r Wahlberechtigte hat 10 Stimmen: 5 Bezirksstimmen für die Wahl nach Bezirkslisten 5 Wahlkreisstimmen für die Wahl nach Wahlkreislisten Absender 3. Die Wahl zu den Bezirksversammlungen Die 10 Stimmen können beliebig panaschiert und/oder kumuliert werden. Nahezu 60% der Abgeordneten in den Bezirksversammlungen werden über Wahlkreislisten, nahezu 40% über Bezirkslisten gewählt. Die Abgeordneten werden in Mehrmandatswahlkreisen gewählt. Die Zahl der Sitze in den Bezirksversammlungen kann sich bspw. durch Überhang- und Ausgleichsmandate erhöhen. Absender 3. Die Wahl zu den Bezirksversammlungen Besonderheiten: In den meisten der 7 Bezirke sind 51 Bezirksabgeordnete zu wählen. Ausnahmen: Bergedorf (45 Abgeordnete) Wandsbek (57 Abgeordnete) Es gilt die 3%-Klausel. Absender Ende Viel Erfolg mit dem neuen Wahlrecht Absender