Vorbesprechung_-_Examen_Fruehjahr_2014

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Studienseminar für Gymnasien in
Wiesbaden
Informationen zur Vorbereitung
der Zweiten Staatsprüfung
im Frühjahr 2014
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Themenschwerpunkte
 Ausbildungsschwerpunkte (mündliche Prüfung)
 Erstellung des Tagesprüfungsplanes
 Termine im Vorfeld der Meldung zur Zweiten
Staatsprüfung
 Meldung zur Zweiten Staatsprüfung
 HLBGDV § 9 Teilnahme vorgesetzter Behörden,
von Gästen und der Kirchen
 Entwürfe für die Prüfungslehrproben
 Gesamtbewertung der Zweiten Staatsprüfung
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Ausbildungsschwerpunkte (mündliche
Prüfung)
 Festlegung am Ende eines jeden Semesters
 maximal zwei Literaturangaben
 drei Schulrechtsschwerpunkte
 Weiterleitung per E-Mail an alle Mitglieder des
Prüfungsausschusses und das Sekretariat
Siehe Formular
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Erstellen des Tagesprüfungsplanes
 Wahl der Klassen/Kurse (Sek I und Sek II) in
Absprache mit der Schulleitung
 zeitliche Festlegung der Lehrproben (2./3.
Stunde oder 2./4. Stunde (Anfrage bei
Fremdprüfer/in)
 Weiterleitung per E-Mail an alle Mitglieder des
Prüfungsausschusses und das Sekretariat
 spätester Termin: 04.03.2014, 12.00 Uhr
Siehe Formular
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Termine im Vorfeld der Meldung
 Abgabe der pädagogischen Facharbeit:
Ordnungsfrist: 28.02.2014, 12.00 Uhr
 Abgabe Tagesprüfungsplan - spätester Termin:
04.03.2014, 12.00 Uhr
 Kenntnisnahme des Gutachtens der Schulleiterin
oder des Schulleiters vor dem Meldetermin
Siehe Terminplan
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Meldung zur Zweiten Staatsprüfung
 spätester Termin: 01.04.2014, bis 16.00 Uhr
 Formular
- Lehrkraft des Vertrauens
- Teilnahme von Gästen
- Beginn und Ort der ersten Prüfungslehrprobe
 Übersicht über Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen und Bewertung der Module
 Ausbildungsschwerpunkte in den Modulen einschließlich
Schulrecht (Formular). Weiterleitung per E-Mail an alle
Mitglieder des Prüfungsausschusses und das Sekretariat
 Nachweis Erste-Hilfe-Kurs
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Lehrkraft des Vertrauens
HLBG § 44 Abs. 5
(5) Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst
kann eine Lehrkraft ihres Vertrauens
benennen, die an der Prüfung und an
den Beratungen des Prüfungsausschusses
mit beratender Stimme teilnimmt.
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HLBGDV § 9 Teilnahme vorgesetzter Behörden,
von Gästen und der Kirchen
(1) Vertreterinnen und Vertreter des Kultusministeriums und der
Ausbildungsbehörde dürfen bei den Prüfungen, Beratungen des
Prüfungsausschusses und der Bekanntgabe der Bewertungen
anwesend sein.
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HLBGDV § 9 Teilnahme vorgesetzter
Behörden, von Gästen und der Kirchen
(2) Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses
entscheidet unbeschadet des Abs. 1 über die Teilnahme von
Gästen. Gäste können sein:
1. Personen, die ein dienstliches Interesse an der Teilnahme
haben oder
2. Personen, die eine entsprechende Prüfung ablegen wollen,
sofern sie die Zulassung als Zuhörende rechtzeitig beantragt
haben und die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat
das Einverständnis erklärt hat. Während der Beratungen des
Prüfungsausschusses und der Bekanntgabe der Bewertungen
sind Gäste nach Satz 2 Nr. 2 nicht zugelassen. Gäste nach Satz 2
Nr. 1 sind nur mit Zustimmung der oder des
Prüfungsvorsitzenden zugelassen.
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HLBGDV § 9 Teilnahme vorgesetzter
Behörden, von Gästen und der Kirchen
(3) Zur Prüfung in evangelischer oder katholischer Religion ist
eine Vertreterin oder ein Vertreter der jeweiligen Kirche
einzuladen. Bei der Festlegung der Prüfungsergebnisse wirkt sie
oder er nicht mit.
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Entwürfe für die Prüfungslehrproben
 Formale Gestaltung (siehe Hinweise)
 Zustellung: zwei Werktage vor der Prüfung, bis
12.00 Uhr per E-Mail an alle Mitglieder der
Prüfungskommission und das Sekretariat
 Samstag gilt als Werktag
 Vorlage der Entwürfe mit Originalunterschrift in
einfacher Ausfertigung am Prüfungstag
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Gesamtbewertung der Zweiten Staatsprüfung
Ausbildungsstand 60
%
M1UF 1
5%
M1 UF2
5%
M2UF1
5%
M2 UF2
5%
MEBB
5%
MDFB
5%
MLA1
5%
MLA2
5%
Zweite
Staatsprüfung
40%
Pädagogische
Facharbeit
Lehrprobe 1
15%
10 %
Lehrprobe 2
15%
Schulleiter
-gutachten
10%
Mündliche Prüfung
10%
12
Studienseminar für Gymnasien in
Wiesbaden
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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