Standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS ab Schuljahr 2013/14 „Drei-Säulen-Modell“ Präsentation + Diskussion Klausuren „Vorwissenschaftliche Arbeit“ (VWA) Schwerpunkt – Sonderform (stand.) Mündliche Prüfung D M (stand.) Pflicht leb. FS (stand.: E oder F) 2. Prüfung Latein oder Französisch (stand.) 1. Prüfung optional 3. Prüfung modularer Aufbau, 3/4 Klausuren A. Schatzl, I/3 3/2 mündl. Prüf. Präsent. & Diskussio n der VWA (Termin von SB 1. Instanz festgelegt) • Standardisiert in D (U, Kr, Sl), M, leb. FS (E, F, I, Sp), L, Gr • nicht standardisiert: weitere (leb.) FS, BiU, Ph, DG, MK, SpK, BE, schulauton. PG • 3 Klausuren verpflichtend (D, M, leb. FS – muss keine stand. FS sein) • optional 3 od. 4 Klausuren • Korrektur und Beurteilung durch Lehrkraft • mündliche Kompensation mündlich • Prüfungsgebiet „VWA einschl. Präsent. und Disk.“ • Freie Wahl der Prüfer/innen • Anmeldung am Ende des 1. Sem. der vorletzten Schulstufe • Approbation durch LSR/SSR • Begrenzter Umfang (45.000 – 60.000 Z.) • 3 Betreuungsgespräche • Beschreibung der Arbeit • Schüler/in- und Lehrer/inprotokoll schriftlich VWA „Drei-Säulen-Modell“ • 3/2 mündliche Prüfungen • 10 – 15 Minuten • Lehrkräfte erstellen am Standort lernzielorientierten Themenpool: 3 Themen/ JWSt., max. 24; • ¼ kann Lehrkraft selbst einbringen; • Beantwortung einer Frage (gestellt von der Lehrkraft; kompetenzorientiert) • Neben Prüfer/in auch Beisitzer/in Autonomer Schulschwerpunkt kann in Säule 1, 2 oder 3 abgebildet werden. © A. Schatzl I/2b 3 Säulen Neue Reifeprüfung 7 Teilprüfungen gesamt – Vorwissenschaftliche Arbeit einschließlich Präsentation und Diskussion – Schriftliche Prüfung • 3 Klausuren verpflichtend (D, M, lebende FS) • optional 3 oder 4 Klausuren Bei 4 Klausuren 2. lebende FS oder Latein – Mündliche Prüfung • 4 Klausuren 2 mündliche Prüfungen (Min. 10 Jahreswochenstunden in der gesamten Oberstufe in beiden Fächern zusammen) • 3 Klausuren 3 mündliche Prüfungen (Min. 15 Jahreswochenstunden in der gesamten Oberstufe in allen drei Fächern zus.) Mündliche Prüfung Anzahl der Themen Jahreswochenstunden über gesamte Oberstufe addiert mal 3 max. 24 Themenbereiche Sonderregelungen 4jährige Fremdsprachen (F/L) 18 Themenbereiche WPF (Ital./SP) 3 jährig 12 Themenbereiche WPF Informatik 4 jährig 18 Themenbereiche mündlich 2 oder 3 mündliche Prüfungen Die Jahreswochenstunden (dh. die gesamten Stunden der gewählten Fächer in der Oberstufe ) müssen min.10 bzw. 15 betragen Dauer: 10 – 15 min Schülerinnen ziehen Themen aus einem Themenpool und beantworten die zum Thema gestellte Aufgabe Vorbereitungszeit: 20 – 30 min • Mündliche Prüfung – Festlegung der Themenbereiche • Themenbereiche werden durch die Fach ARGE der Schule festgelegt – Erarbeitung durch ARGE – Bestätigung durch ARGE (Abstimmung) – Bestätigung durch Schulleitung • Jeder Klassenlehrer kann ¼ der Themen lehrerautonom festlegen um aktuelle Schwerpunkte zu repräsentieren – Erarbeitung durch Klassenlehrer – Bestätigung durch ARGE (Abstimmung) – Bestätigung durch Schulleitung Schüler erfahren die Themenbereiche wie bisher „Kernstoffliste“ vor Anmeldung zur Reifeprüfung • Mündliche Prüfung – Ablauf der mündl. Reifeprüfung • jede Schülerin zieht 2 Themengebiete • die Schülerin entscheidet sich für eines der beiden gezogenen Themen (alle Themen stehen den nachfolgenden Kandidatinnen wieder zur Verfügung) • Fachlehrer stellt eine der (mind.) 2 für dieses Themengebiet vorbereiteten Fragen (kompetenzorientiert) • Alle Prüfungen in einem Gegenstand werden unmittelbar aufeinander folgend abgehalten • Es können auch mehrere Schülerinnen dasselbe Thema ziehen • Prüfungsdauer: 10 – 15 Minuten STUNDENTAFEL OBERSTUFE Pflichtgegenstände 5.Kl. 6.Kl. 7.Kl 8.Kl. Religion 2 2 2 2 Deutsch 3 3 3 3 Englisch (erste lebende Fremdsprache) 3 3 3 3 Fran Französisch (zweite lebende Fremdsprache), Latein 3 3 3 3 Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung 2 2 1 2 Geographie und Wirtschaftskunde 2 2 2 2 Mathematik 3 3 3 3 Biologie und Umweltkunde 2 2 2 2 Chemie - - 2 2 Physik - 2 2 2 Haushaltsökonomie und Ernährung (Theorie) - 2 - - Ernährung und Haushalt (Praktikum mit begleitender Theorie) - - 3 - Psychologie und Philosophie (einschließlich Praktikum) - 1 2 2 Informatik 2 - - - Musikerziehung 2 1 2 2 Bildnerische Erziehung 2 1 2 2 Werkerziehung 2 - - - Leibesübungen 3 2 2 2 Summe der Pflichtgegenstände Wahlpflichtgegenstände (vertiefend bzw. zusätzlich) 31 29 - 32 ◄ 30 8 ► Wahlpflichtgegenstände – neue Rolle • Bisher : Vertiefung und Erweiterung Prüfungsschwerpunkt • Neu : Jeder Wahlpflichtgegenstand ist eigenständig maturabel , wenn er mindestens vierstündig bis mindestens zur vorletzten Schulstufe unterrichtet wurde. Ausnahmen: Sprachen und Informatik 3 jährig Wahlpflichtgegenstände • Maximales Kursangebot: – Anzahl der Oberstufenklassen (6. – 8.Klasse) x 4 z. B. 6 Oberstufenklassen 24 Kurse • jede Schülerin wählt Kurse über 8 Jahreswochenstunden für die 6.-8. Klasse • Kurse müssen in 7. bzw. 8. Klasse besucht werden um maturabel zu sein (also 6+7 oder 7+8) • ab 7 Schülerinnen kann ein Kurs zustandekommen Wahlpflichtgegenstände – neue Rolle Wenn zwei Pflichtgegenstände die Summe von zehn Stunden nicht erreichen (z.B. PP und Chemie), dann ist eine – Kombination aus Pflichtgegenstand mit einem (b) –Wahlpflichtgegenstand möglich • (z.B. Chemie, PP – mit besuchtem (b) –Wahlpflichtgegenstand entweder aus Chemie oder PP) • Ein vierstündiger (b) – Wahlpflichtgegenstand muss jedenfalls zur Gänze (z.B. 7. und 8. Klasse) in eine solche Kombination eingebracht werden. • Wurde allerdings ein einjähriger Wahlpflichtgegenstand „gebucht“, um auf die im Lehrplan festgesetzte Stundenanzahl von Wahlpflichtgegenständen zu kommen, ist dieser für eine Ergänzung auf 10 bzw. 15 Stunden zulässig. Wahlpflichtgegenstände – neue Rolle (b) – Wahlpflichtgegenstände können auch als Ergänzung zu einem dazu gehörigen Pflichtgegenstand herangezogen werden, wenn die Summe der zur mündlichen Prüfung gewählten Prüfungsgebiete die geforderte Anzahl der Unterrichtsstunden nicht erreicht Wahlpflichtgegenstände – neue Rolle Es ist nicht zulässig, zu einem Pflichtgegenstand den dazugehörigen (b) – Wahlpflichtgegenstand als weiteres Prüfungsgebiet zu wählen (z.B. GSK/PB und Wahlpflichtgegenstand GSK/PB), um zu den geforderten 10 für zwei Gegenstände bzw. 15 Stunden für drei Gegenstände zu kommen. Wahlpflichtgegenstände a) Ergänzende Wahlpflichtgegenstände Gegenstand 6. Klasse 7. Klasse 8. Klasse Summe Lebende Fremdsprachen GERS Niveau AZ Französisch (falls nicht 2 2 2 6 maturabel Italienisch 2 2 2 6 maturabel Spanisch 2 2 2 6 maturabel Latein (falls nicht Pflichtfach) 2 2 2 6 maturabel Informatik 2 2 2 6 maturabel Pflichtfach) Ergänzend zu alternativen Pflichtgegenständen Musikerziehung (falls nicht - 2 2 4 maturabel Bildnerische Erziehung (falls nicht Pflichtfach) - 2 2 4 maturabel Ernährung und Haushalt Praktikum - - 2 2 Nicht maturabel Pflichtfach) Wahlpflichtgegenstände b) Vertiefende Wahlpflichtgegenstände Gegenstand 6. Klasse 7. Klasse 8. Klasse Summe Religion (2) (2) (2) 2 oder 4 Deutsch (2) (2) (2) 2 oder 4 Englisch (2) (2) (2) 2 oder 4 Französisch (sofern Pflichtgegenstand) (2) (2) (2) 2 oder 4 Latein (sofern Pflichtgegenstand) (2) (2) (2) 2 oder 4 Geschichte und Sozialkunde , Politische Bildung (2) (2) (2) 2 oder 4 Geogaphie und Wirtschaftskunde (2) (2) (2) 2 oder 4 Mathematik (2) (2) (2) 2 oder 4 Biologie und Umweltkunde (2) (2) (2) 2 oder 4 Chemie - (2) (2) 2 oder 4 Physik (2) (2) (2) 2 oder 4 Psychologie, Pädagogik und Philosophie - (2) (2) 2 oder 4 Musikerziehung (sofern Pflichtgegenstand) - (2) (2) 2 oder 4 Bildnerische Erziehung - (2) (2) 2 oder 4 (sofern Pflichtgegenstand) Maturabel, sofern 4 Stunden in Summe erreicht werden 6.+8. Klasse oder 7. + 8. Klasse oder nur 8. Klasse ANMELDUNG FÜR WAHLPFLICHTGEGENSTÄNDE (sechste Klasse im Schuljahr 2012/2013) Familienname: Klasse (derzeit): ......................................................................................... ............ Vorname: Katalognummer: .................................................................................................. ........... Ich möchte folgende Wahlpflichtgegenstände besuchen (bitte die in den nächsten Klassen gewünschten Gegenstände in den entsprechenden Klassenspalten ankreuzen): Wahlplichtgegenstände der Gruppe a) "zusätzlich" Wahlpflichtgegenstand a) 6.Kl. 7.Kl. 8.Kl. Latein (sofern nicht Pflichtgegenstand) Vor Weihnachten erfolgt zunächst eine unverbindliche Vorwahl Französisch (sofern nicht Pflichtgegenstand) Italienisch Spanisch Informatik Musikerziehung (sofern nicht Pflichtgegenstand) ------ Bildnerische Erziehung (sofern nicht Pflichtgegenstand) ------ Ernährung und Haushalt (Praktikum) ------ ------ Sprachen und Informatik müssen - falls gewählt - drei Jahre (6., 7 und 8. Kl.) besucht werden. ME und BE müssen - falls gewählt - in der 7. und in der 8. Klasse besucht werden. Wahlplichtgegenstände der Gruppe b) "vertiefend" Wahlpflichtgegenstand b) 6.Kl. 7.Kl. 8.Kl. Die verbindliche Anmeldung erfolgt dann im Jänner. Religion Deutsch Englisch Französisch (sofern Pflichtgegenstand) Latein (sofern Pflichtgegenstand) Geschichte und Sozialkunde, Politische Bildung und Rechtskunde Geographie und Wirtschaftskunde Mathematik Biologie und Umweltkunde Chemie ---------- Physik Psychologie, Pädagogik und Philosophie ---------- Musikerziehung (sofern Pflichtgegenstand) ----------- Bildnerische Erziehung (sofern Pflichtgegenstand) ----------- Bitte beachten Sie: Die Gesamtzahl der Stunden aus a) und b) muss 8 ergeben (viermal muss angekreuzt werden) Innsbruck, am .................................... - um das Angebot der WPF-Fächer festlegen zu können. ................................................................ Unterschrift der Schülerin „Drei-Säulen-Modell (1)“ Wirksamwerden • Vier Jahre nach Inkrafttreten – nach einem kompletten Oberstufendurchgang: Haupttermin 2014 • BHS im Haupttermin 2015 Zentral erstellte Aufgabenbeispiele • in Deutsch (U, Kr, Sl), Mathematik (gemäß den Lehrplananforderungen), leb. FS (E, F, I, Sp), Latein, Griechisch • Korrektur und Beurteilung nach vorgegebenen Korrekturschlüssel Zusammensetzung der Kommission • 2 ständige Mitglieder (excl. Vorsitzendem/r): Schulleiter/in, Klassenvorstand/-ständin • 2 temporäre Mitglieder: Prüfer/in und (fachlich versierte/r) Beisitzer/in mit „einer“ Stimme Keine Jahresprüfung • Abschlussklasse muss positiv absolviert sein, bevor zu den Klausuren angetreten werden kann: Jahresprüfung mit 1 „Nicht genügend“ vor den Klausuren im HT A. Schatzl, I/3 „Drei-Säulen-Modell (2)“ 3 Termine • Sommer (9 bzw. 10 Wochen vor Ende des U-Jahres) • Herbst (innerh. von 7 Wochen ab Beginn des U-Jahres) • Frühjahr (innerh. von 7 Wochen nach den Weihnachtsferien) Maturabilität – mündl. Prüfung • mindest. 10/15 Unterrichtsstunden für 2/3 Gegenstände • Erreichen 2 Gegenstände die Summe 10 nicht, kann auch ein entsprech. WPG dazu genommen werden. Kompensationsprüfung • Schüler/in hat Wahl, ob mündl. Kompensation od. schriftl. Wh. • Aufgabenstellung: extern/intern (vgl. Klausuren), Dauer: 20 – 30 Minuten • Gesamtkalkül: maximal „Befriedigend“, Klausel im RP-Zeugnis RP - Zeugnis • weist den individuellen Bildungsgang des/der Schülers/in aus: Ausmaß an Stunden („Stundentafel“), Themenstellung der VWA, getrennte Beurteilung der schriftlichen und mündlichen Leistungen („Kompetenzorientierung“) A. Schatzl, I/3