PPP Erhard Lausegger

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„Die Rechtsstellung von Führungskräften“
Die Behandlung von Führungskräften im
Sozial- und Steuerrecht
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Universität Graz
Graz, am 5. Oktober 2006
Mag. Erhard Lausegger
Wirtschaftsprüfer u. Steuerberater
Geschäftsführer der
LBG Wirtschaftstreuhand Österreich
8020 Graz, Niesenbergergasse 37
Tel.: 0316 / 720 200 - 0
mailto: [email protected]
Roter Faden
1. Einordnungskriterien für Geschäftsführerbezüge
2. Der Geschäftsführer im Sozialversicherungsrecht
3. Der Geschäftsführer im Steuerrecht
4. Überblick über die sozialversicherungsrechtliche- und
steuerliche Behandlung des Geschäftsführers
2
1. Einordnungskriterien der GF-Bezüge
Die steuerliche u. sozialversicherungsrechtliche Einordnung von
Geschäftsführerbezügen eines Gesellschafter – Geschäftsführers
kann im wesentlichen anhand nachstehender Kriterien erfolgen:
 Höhe der Beteiligung
 Vorliegen einer Sperrminorität
 Vorliegen eines echten oder freien Dienstverhältnisses
3
GF im Sozialversicherungsrecht
1. Pflichtversicherung nach ASVG
2. Pflichtversicherung nach § 2 Abs 1 3 GSVG
GSVG-Versicherung“)
3. Pflichtversicherung nach § 2 Abs 1 Z 4 GSVG
Selbständiger“)
(„normale
(„Neuer
4. Pflichtversicherung nach ASVG – GSVG?
- Ein Kosten- und Leistungsvergleich
4
Prüfung der Versicherungspflicht
ASVG
§ 4 Abs. 2
Echter Dienstnehmer
GSVG
1. Schritt
§ 2 Abs 1 Z 1 bis 3
2. Schritt
§ 4 Abs. 4
Freier Dienstnehmer mit
- überwiegen persönlicher
Leistungserbringung und
- überwiegender Verwendung
fremder Betriebsmittel
Gewerbetreibender mit
Gewerbeberechtigung oder
Freiberufler, dessen
Tätigkeit die Zugehörigkeit
zu Kammer begründet
3. Schritt
4. Schritt
§ 2 Abs 1 Z 4
Neuer Selbständiger
mit Einkünften gemäß
§ 22 und/oder § 23 EStG
5
Pflichtversicherung nach ASVG
1. Pflichtversicherung nach ASVG
Seit 1.1.1999 ist jeder lohnsteuerpflichtige G-GF bis 25 % Beteiligung mit oder
ohne Weisungsgebundenheit (Sperrminorität) als echter Dienstnehmer nach
ASVG pflichtversichert


Die ab 1.1.1999 geltende Regelung bewirkt, dass
jeder lohnsteuerpflichtige G-GF nach § 4 Abs 2 ASVG sozialversicherungspflichtig ist,
aber nicht jeder nach § 4 Abs 2 ASVG sozialversicherte G-GF lohnsteuerpflichtig ist
6
Pflichtversicherung nach GSVG
2. Pflichtversicherung nach § 2 Abs 1 Z 3 GSVG
Eine Pflichtversicherung nach GSVG liegt immer dann vor, wenn


keine ASVG -Versicherung gegeben ist und
wenn der Beschäftigung ein Auftrag, ein Werkvertrag oder ein arbeitsrechtlicher
freier Dienstvertrag
zugrunde gelegt wird.
Für die Pflichtversicherung nach GSVG müssen 3 Voraussetzungen gegeben
sein:



er ist handelsrechtlicher Geschäftsführer
er ist Gesellschafter der Gesellschaft und
die Gesellschaft muss Wirtschaftskammermitglied sein.
7
Pflichtversicherung nach GSVG
3. Pflichtversicherung nach § 2 Abs 1 Z 4 GSVG
Der Pflichtversicherung als „Neuer Selbständiger“ unterliegt der
Geschäftsführer nur dann, wenn


keine ASVG – Versicherung
normale GSVG – Versicherung
eintritt.
8
ASVG versus GSVG
4. Kostenvergleich – ASVG versus GSVG
a) Beitragsvergleich auf Basis Höchstbeitragsgrundlage 2006
Höchst - BMG
Beitragssatz
Beitrag
Mehrbetrag ASVG p.a.
ASVG (Angestellter)
GSVG
€ 52.500,--
€ 52.500,--
39,4 %
24,35 %
(Arbeitgeber- u. Arbeitnehmeranteil mit IESG, ohne AKU)
(Unfallversicherung € 87,60 p.a.)
€ 20.685,--
€ 12.871,35
€ 7.814,--
9
ASVG versus GSVG
b) Leistungsvergleich
Pensionsversicherung  gibt es keinen Unterschied (gleich hohe Pension)
Krankenversicherung  in der GSVG – Krankenversicherung besteht ein
20 %-iger Selbstbehalt bei Arztkosten – nicht jedoch bei Spitalsaufenthalt
Geldleistungsberechtigte müssen die Kosten vorstrecken und bekommen bis
zu 80 % des Tarifes von der Krankenversicherung ersetzt.
Arbeitslosenversicherungsschutz  ist nur bei der Pflichtversicherung
nach ASVG gegeben.
10
GF im Steuerrecht
1. Steuerliche Einordnung der GF-Bezüge in Abhängigkeit
von der Beteiligungshöhe sowie deren steuerlichen
Konsequenzen
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Einkünfte aus selbständiger Arbeit
Besteuerung – Lohnsteuer - Einkommensteuer
Betriebsausgaben – Werbungskosten
Möglichkeit der Abfertigungszusage
Möglichkeit der Pensionsvorsorge
Allfällige Lohnnebenkosten
11
GF im Steuerrecht
Fremdgeschäftsführer
Beteiligungsausmaß
Gesellschaftergeschäftsführer
ohne Beteiligung
bis 25 %
NSA
NSA
> 25 % und < 50 %
>= 50 %
SA
SA
E
E
1 Einkünfte aus
a Nichtselbstständige Arbeit
b Selbständige Arbeit
2 Lohnsteuerabzug / Einkommensteuerpflicht
a Lohnsteuer (Jahressechstelbegünstigung)
b Einkommensteuer
3 Werbungskosten / Betriebsausgaben
L
L
Wko
Wko
BA-Pauschale 6 %
BA-Pauschale 6 %
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Nein
Nein
Ja
5 Pensionsvorsorge
Ja
Ja
Ja
Ja
6 Lohnnebenkosten
Ja
Ja
?
?
4 Abfertigungszusage
MVK - Beiträge
Abfertigungsrückstellung - vor 1.1.2003
Abfertigungsrückstellung - § 14 Abs 1 Z 3 EStG
12
Überblick Fremd - GF
Fremdgeschäftsführer
Beteiligungsausmaß
Merkmale eines Dienstverhältnis
ohne Beteiligung
Ja
Nein
1 Lohnsteuerabzug / Einkommensteuerpflicht
a Lohnsteuer
b Einkommensteuer
L
E
2 Pflichtversicherung
a echter Dienstnehmer - § 4 Abs 2 ASVG
b Neuer Selbständiger - § 2 Abs 1 Z 4 GSVG
c Alter Selbständiger - § 2 Abs 1 Z 3 GSVG
3 Lohnnebenkosten
4 Umsatzsteuer
5 Arbeitnehmereigenschaft
DN
NS
Ja
Nein
Nein
Ja
Ja
Nein
13
Überblick Gesellschafter - GF
Gesellschaftergeschäftsführer
Beteiligungsausmaß
Merkmale eines Dienstverhältnis
bis 25 %
Ja
> 25 % und < 50 %
>= 50 %
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
E
E
E
E
E
NS
AS
NS
AS
NS
AS
1 Lohnsteuerabzug / Einkommensteuerpflicht
a Lohnsteuer
b Einkommensteuer
L
2 Pflichtversicherung
a echter Dienstnehmer - § 4 Abs 2 ASVG
b Neuer Selbständiger - § 2 Abs 1 Z 4 GSVG
c Alter Selbständiger - § 2 Abs 1 Z 3 GSVG
3 Lohnnebenkosten
4 Umsatzsteuer
5 Arbeitnehmereigenschaft
DN
DN
NS
AS
Ja
Nein
Ja
Nein
?
?
Nein
Ja
Nein
Ja
Ja
Ja
Ja (wkSp)
Nein
Ja (wkSp)
Nein
Nein
Nein
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15
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