„Die Rechtsstellung von Führungskräften“ Die Behandlung von Führungskräften im Sozial- und Steuerrecht Foto Universität Graz Graz, am 5. Oktober 2006 Mag. Erhard Lausegger Wirtschaftsprüfer u. Steuerberater Geschäftsführer der LBG Wirtschaftstreuhand Österreich 8020 Graz, Niesenbergergasse 37 Tel.: 0316 / 720 200 - 0 mailto: [email protected] Roter Faden 1. Einordnungskriterien für Geschäftsführerbezüge 2. Der Geschäftsführer im Sozialversicherungsrecht 3. Der Geschäftsführer im Steuerrecht 4. Überblick über die sozialversicherungsrechtliche- und steuerliche Behandlung des Geschäftsführers 2 1. Einordnungskriterien der GF-Bezüge Die steuerliche u. sozialversicherungsrechtliche Einordnung von Geschäftsführerbezügen eines Gesellschafter – Geschäftsführers kann im wesentlichen anhand nachstehender Kriterien erfolgen: Höhe der Beteiligung Vorliegen einer Sperrminorität Vorliegen eines echten oder freien Dienstverhältnisses 3 GF im Sozialversicherungsrecht 1. Pflichtversicherung nach ASVG 2. Pflichtversicherung nach § 2 Abs 1 3 GSVG GSVG-Versicherung“) 3. Pflichtversicherung nach § 2 Abs 1 Z 4 GSVG Selbständiger“) („normale („Neuer 4. Pflichtversicherung nach ASVG – GSVG? - Ein Kosten- und Leistungsvergleich 4 Prüfung der Versicherungspflicht ASVG § 4 Abs. 2 Echter Dienstnehmer GSVG 1. Schritt § 2 Abs 1 Z 1 bis 3 2. Schritt § 4 Abs. 4 Freier Dienstnehmer mit - überwiegen persönlicher Leistungserbringung und - überwiegender Verwendung fremder Betriebsmittel Gewerbetreibender mit Gewerbeberechtigung oder Freiberufler, dessen Tätigkeit die Zugehörigkeit zu Kammer begründet 3. Schritt 4. Schritt § 2 Abs 1 Z 4 Neuer Selbständiger mit Einkünften gemäß § 22 und/oder § 23 EStG 5 Pflichtversicherung nach ASVG 1. Pflichtversicherung nach ASVG Seit 1.1.1999 ist jeder lohnsteuerpflichtige G-GF bis 25 % Beteiligung mit oder ohne Weisungsgebundenheit (Sperrminorität) als echter Dienstnehmer nach ASVG pflichtversichert Die ab 1.1.1999 geltende Regelung bewirkt, dass jeder lohnsteuerpflichtige G-GF nach § 4 Abs 2 ASVG sozialversicherungspflichtig ist, aber nicht jeder nach § 4 Abs 2 ASVG sozialversicherte G-GF lohnsteuerpflichtig ist 6 Pflichtversicherung nach GSVG 2. Pflichtversicherung nach § 2 Abs 1 Z 3 GSVG Eine Pflichtversicherung nach GSVG liegt immer dann vor, wenn keine ASVG -Versicherung gegeben ist und wenn der Beschäftigung ein Auftrag, ein Werkvertrag oder ein arbeitsrechtlicher freier Dienstvertrag zugrunde gelegt wird. Für die Pflichtversicherung nach GSVG müssen 3 Voraussetzungen gegeben sein: er ist handelsrechtlicher Geschäftsführer er ist Gesellschafter der Gesellschaft und die Gesellschaft muss Wirtschaftskammermitglied sein. 7 Pflichtversicherung nach GSVG 3. Pflichtversicherung nach § 2 Abs 1 Z 4 GSVG Der Pflichtversicherung als „Neuer Selbständiger“ unterliegt der Geschäftsführer nur dann, wenn keine ASVG – Versicherung normale GSVG – Versicherung eintritt. 8 ASVG versus GSVG 4. Kostenvergleich – ASVG versus GSVG a) Beitragsvergleich auf Basis Höchstbeitragsgrundlage 2006 Höchst - BMG Beitragssatz Beitrag Mehrbetrag ASVG p.a. ASVG (Angestellter) GSVG € 52.500,-- € 52.500,-- 39,4 % 24,35 % (Arbeitgeber- u. Arbeitnehmeranteil mit IESG, ohne AKU) (Unfallversicherung € 87,60 p.a.) € 20.685,-- € 12.871,35 € 7.814,-- 9 ASVG versus GSVG b) Leistungsvergleich Pensionsversicherung gibt es keinen Unterschied (gleich hohe Pension) Krankenversicherung in der GSVG – Krankenversicherung besteht ein 20 %-iger Selbstbehalt bei Arztkosten – nicht jedoch bei Spitalsaufenthalt Geldleistungsberechtigte müssen die Kosten vorstrecken und bekommen bis zu 80 % des Tarifes von der Krankenversicherung ersetzt. Arbeitslosenversicherungsschutz ist nur bei der Pflichtversicherung nach ASVG gegeben. 10 GF im Steuerrecht 1. Steuerliche Einordnung der GF-Bezüge in Abhängigkeit von der Beteiligungshöhe sowie deren steuerlichen Konsequenzen a) b) c) d) e) f) g) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Einkünfte aus selbständiger Arbeit Besteuerung – Lohnsteuer - Einkommensteuer Betriebsausgaben – Werbungskosten Möglichkeit der Abfertigungszusage Möglichkeit der Pensionsvorsorge Allfällige Lohnnebenkosten 11 GF im Steuerrecht Fremdgeschäftsführer Beteiligungsausmaß Gesellschaftergeschäftsführer ohne Beteiligung bis 25 % NSA NSA > 25 % und < 50 % >= 50 % SA SA E E 1 Einkünfte aus a Nichtselbstständige Arbeit b Selbständige Arbeit 2 Lohnsteuerabzug / Einkommensteuerpflicht a Lohnsteuer (Jahressechstelbegünstigung) b Einkommensteuer 3 Werbungskosten / Betriebsausgaben L L Wko Wko BA-Pauschale 6 % BA-Pauschale 6 % Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Nein Nein Ja 5 Pensionsvorsorge Ja Ja Ja Ja 6 Lohnnebenkosten Ja Ja ? ? 4 Abfertigungszusage MVK - Beiträge Abfertigungsrückstellung - vor 1.1.2003 Abfertigungsrückstellung - § 14 Abs 1 Z 3 EStG 12 Überblick Fremd - GF Fremdgeschäftsführer Beteiligungsausmaß Merkmale eines Dienstverhältnis ohne Beteiligung Ja Nein 1 Lohnsteuerabzug / Einkommensteuerpflicht a Lohnsteuer b Einkommensteuer L E 2 Pflichtversicherung a echter Dienstnehmer - § 4 Abs 2 ASVG b Neuer Selbständiger - § 2 Abs 1 Z 4 GSVG c Alter Selbständiger - § 2 Abs 1 Z 3 GSVG 3 Lohnnebenkosten 4 Umsatzsteuer 5 Arbeitnehmereigenschaft DN NS Ja Nein Nein Ja Ja Nein 13 Überblick Gesellschafter - GF Gesellschaftergeschäftsführer Beteiligungsausmaß Merkmale eines Dienstverhältnis bis 25 % Ja > 25 % und < 50 % >= 50 % Nein Ja Nein Ja Nein E E E E E NS AS NS AS NS AS 1 Lohnsteuerabzug / Einkommensteuerpflicht a Lohnsteuer b Einkommensteuer L 2 Pflichtversicherung a echter Dienstnehmer - § 4 Abs 2 ASVG b Neuer Selbständiger - § 2 Abs 1 Z 4 GSVG c Alter Selbständiger - § 2 Abs 1 Z 3 GSVG 3 Lohnnebenkosten 4 Umsatzsteuer 5 Arbeitnehmereigenschaft DN DN NS AS Ja Nein Ja Nein ? ? Nein Ja Nein Ja Ja Ja Ja (wkSp) Nein Ja (wkSp) Nein Nein Nein 14 Information & Kommunikation Unternehmer - Steuerberater Aktuelle Steuer- und Wirtschaftstipps für Klein- und Mittelbetriebe LBG newsletter Steuer- und Wirtschaftstipps per e-mail. Kostenlose Bestellung auf unserer homepage: www.lbg.at LBG aktuell: Informationen für KMU, mehrmals jährlich LBG Klienten-Seminare: Speziell für KMUs, in vielen Regionen Österreichs LBG website: Aktuelle Steuertipps, Veranstaltungshinweise, Kostenlose Fachinformationen und Steuer-Broschüren. … damit Sie verständliche, kurze und gezielte KMU-Informationen erhalten. 15 Vielen Dank! 30 STANDORTE - ÖSTERREICHWEIT UNSERE KLIENTEN: