Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Finanzierung und Abwicklung von Schutzprojekten der Wildbachverbauung in Bayern 12. Juni 2015, Fuschl (Salzburg) Tagung - „Die Rolle der Wassergenossenschaften/Wasserverbände in der Wildbach- und Lawinenverbauung“ Dr.-Ing. Tobias Hafer Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Referat 56, Wasserwirtschaft im ländlichen Raum, Gewässerökologie, Wildbäche 1 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Zuständigkeiten in Bayern beim HWS Gewässer Länge [km] Zuständigkeit Zuständigkeit für für Unterhaltung Ausbau Gew. I. Ordnung 4.200 km Freistaat Freistaat * Gew. II. Ordnung 4.800 km Freistaat Freistaat * Wildbach (ausgebaut) Gew. III Ordnung 1.500 km Freistaat Freistaat * Wildbach (nicht ausgebaut) Gew. III Ordnung 11.800 km Kommune** Freistaat * Gew. III Ordnung 77.000 km Kommune** Kommune** * Kommune muss sich finanziell beteiligen. ** Kommune erhält vom Freistaat eine Förderung. Folie: 2 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Förderung der Kommunen bei Gew. III Kommunen haben Ausbaupflicht (soweit Wohl der Allgemeinheit und Finanzierung gesichert) Kommunen müssen selbstständig Ing-Büro und Baufirmen beauftragen und betreuen. Kommunen können Beiträge von denen verlangen, welche durch Ausbau Vorteile (Nutzenmehrung, Schadensminderung) haben. Kommunen erhalten Förderung vom Staat (Dringlichkeitslisten) Aufgaben der Wasserwirtschaftsämter (17 Stück in Bayern): beraten Ing-Büros und Kommunen (z.B. Bemessungsabfluss) sind Amtlicher Sachverständiger im Wasserrechtsverfahren Bewilligung von Fördermitteln Technische Gewässeraufsicht Fördersätze = strategische Steuerung Folie: 3 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Förderregeln nichtstaatlicher Wasserbau Kosten / Wirtschaftlichkeit Beispiele von Fördersätzen Allgemein Strategische Steuerung: genannte Fördersätze sind Höchstsätze Abweichungen nur durch StMUV-Entscheidung 1.1 integrale Rückhaltemaßnahme auf Basis eines 65 % integralen HWS- und Rückhaltekonzepts 1. Hochwasserschutz 75 % 1.2 Verbesserung natürlicher Rückhalt (RZWas 2.1.1) 50 % 1.3 HWS durch Gewässerausbau 2. Gewässerrenaturierung (RZWas 2.1.2) Ergänzende hydromorphologische Maßnahmen gemäß WRRL-Bewirtschaftungsplan (Umsetzung durch Gewässerausbau) 3. Gewässerpflege & -unterhaltung (RZWas 2.1.3) 3.1 Ergänzende hydromorpholog. Maßnahmen gemäß WRRL-Bewirtschaftungsplan (Umsetzung über Gewässerunterhaltung) 3.2 Naturnahe Gewässerunterhaltung nach GEK Möglichkeit eines 10%Bonus für HWS in interkommunaler Zusammenarbeit (aber nicht mehr als 75%) 75 % 45 % 30 % Teilnahme durch Vorhabensträger an Gewässernachbarschaften gekoppelt (sonst: max. 25%) Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Interkommunale Zusammenarbeit beim Hochwasserschutz – statt Kirchturmdenken Wesentliche Vorteile • Übergreifende Konzepte liefern bessere Lösungen (fachlich und wirtschaftlich!) • Größeres Planungsgebiet ermöglicht mehr Spielraum bei der Variantenbetrachtung (Optimierung der Planung!) • Ein abgestimmtes Gesamtvorhaben ist weniger aufwendig und deutlich günstiger als viele Einzelvorhaben durch einzelne Gemeinden • Große HWS-Vorhaben werden durch Zusammenarbeit zum Teil erst finanzierbar und umsetzbar. • Kompetenzen und Ressourcen werden gebündelt (bei Planung, Bau, Unterhalt) • Zweckverband bündelt Erfahrung und lernt mit jedem Projekt • Für WWA hat für mehrere Projekte den Zweckverband als zentralen Partner • Organisatorischer Mehraufwand durch Förderbonus + 10% mehr als ausgeglichen • Unterhaltung und Hochwasserfall ist besser bewältigbar (Fachkompetenz, Personalstärke, Fortbildung, Übung, etc.) Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Bsp.: HWS Gennach-Hühnerbach im Lkr. Ostallgäu • Wiederholt Hochwasserschäden (1999, 2002, 2005) • Verwaltung des Hochwasserschutz-Zweckverbands durch Verwaltungsgemeinschaft Buchloe seit 2007 • 14 Einzelbauvorhaben (10 HRB) in 11 Kommunen (30.000 EW davon 12.000 EW Buchloe) 2 Landkreisen • Planungen und Bauumsetzung erfolgen auf Grundlage eines gemeinsamen Konzepts Gennach 50 km • Gesamtbaukosten aller Maßnahmen betragen rund 20 Mio. Euro (Förderung: 14 Mio. €) • Unterhaltung und Betrieb der HWS-Anlagen wird ebenfalls über den Zweckverband abgewickelt Hühnerbach 34 km 247 km² Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Bsp.: HWS Gennach-Hühnerbach im Lkr. Ostallgäu Umlageschlüssel auf die 11 Kommunen für Bau: • 10 % nach Verhältnis der Gewässerlängen in der jeweiligen Gemarkung zu Gesamtlänge • 40 % nach Verhältnis EZG zu Gesamteinzugsgebiet • 50 % nach dem Verhältnis der beim HW 01.01.2000 (~HQ100) überschwemmten bebauten Gemeindeflächen Umlage zw. 3% - 18 % 8 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Staatliche Maßnahmen an Gew. I und II sowie Wildbäche Staat hat Ausbaupflicht (soweit Wohl der Allgemeinheit und Finanzierung gesichert) Wasserwirtschaftsämter wickeln die Maßnahme ab. Staat verlangt Beiträge von denen, die Vorteile vom Ausbau haben (Bürger,..). Kommunen können diese Beiträge übernehmen. Kommune könnte dann diese Beiträge wiederum auf Bürger (Vorteilsziehende) umlegen. Finanzierung gilt als gesichert, wenn Staat und Kommune entsprechende Finanzmittel haben. 9 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Abschluss einer Beteiligtenvereinbarung mit Kommune Gew. 1 und 2 • Pflichten Freistaat (Planung, Grunderwerb, Bau, Rechnungstellung) • Pflichten Kommune: • Beteiligtenleistung 50% (Planung, Bau, Grunderwerb) • Unterstützung bei Öffentlichkeitsarbeit, Grunderwerb….. • Unterhaltungsarbeiten (unbare Beteiligtenleistung) Wildbäche • Pflichten Freistaat (Planung, Bau, Rechnungstellung) • Pflichten Kommune: • Beteiligtenleistung 30% (Baukosten) • Grunderwerb und Dienstbarkeiten unentgeltlich durch Kommune • Unterstützung bei Öffentlichkeitsarbeit,….. • Unterhaltungsarbeiten (unbare Beteiligtenleistung) 10 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Was zahlen die Kommunen effektiv ? Gewässer Länge [km] Kosten für Kommune Zuständigkeit für Ausbau und Unterhalt Gew. I. Ordnung 4.200 km 50% - unbare L. Freistaat * Gew. II. Ordnung 4.800 km 50% - unbare L. Freistaat * Wildbach (Ausbau) Gew. III Ordnung 13.300 km 30% - unbare L. + Freistaat * Grunderwerb Gew. III Ordnung 77.000 km 25 % - 50 % + späterer Unterhalt Kommune** * Kommune muss sich finanziell beteiligen. ** Kommune erhält vom Freistaat eine Förderung. Folie: 11 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Finanzielle Belastung der Kommune Keine Berücksichtigung von Finanzkraft der Kommune in Bayern Kommune könnte Beiträge bzw. ihre Ausbaukosten auf Vorteilsziehende (Nutzenmehrung, Schadensabwehr) umlegen. Kommunen können ihre baren Beteiligtenbeiträge bei staatlichen HWS-Maßnahmen durch unbare Beteiligtenleistungen reduzieren, durch Übernahme von Betrieb, Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten bzw. Reinvestitionen Folie: 12 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Unbare Beteiligtenleistungen Handlungsanleitung vom Landesamt für Umwelt Kapitalisierung anhand von Erfahrungswerten Folie: 13 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Folie: 14 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Bsp: Hochwasserrückhaltebecken am Chiemsee Hochwasserrückhaltebecken Kronenlänge 105 m / Höhe 8,35 m Volumen 45.000 m³ HQ100 ~ 10 m³/s -> mit Klimazuschlag ~ 11,5 m³/s Gesamtkosten rund 1,2 Mio. € Bare Beteiligtenleistungen 30% (360.000 €) Unbare Leistungen: Gewässerunterhaltung, Landespflege, Hochwasserrückhaltebecken, Wege Bauteilbezeichnung Art der Prüfung Turnus Schieber mit Handbetrieb Überprüfung der Beweglichkeit und Sichtprüfung der Verschlussfunktion jährlich Gitter am Grundablasseinlauf Sichtprüfung – Freihaltung von Schwemmholz und Getreibsel vierteljährlich – von Mai bis September monatlich Hochwasserentlastung Sichtprüfung – Setzungsschäden, Risse, Erosionsschäden jährlich und nach Anspringen der Hochwasserentlastung Grundablass Sichtprüfung durch Bekriechung oder Kamerabefahrung – Risse, Ablagerungen, Setzungsschäden jährlich Folie: 15 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Bsp: Hochwasserrückhaltebecken 150 m Gewässerunterhaltung (< 5 m Flussbreite) 0,15 ha Landespflege (Gehölzpflege) 0,35 ha Böschungsmahd Rückhaltebecken Instandhaltung Rückhaltebecken 230 m Wegeunterhaltung Unterhaltung von 2 Durchlässen + Furt Gesamt pro Jahr ~ 3.000 €/a Kapitalisiert ~ 100.000 € 140 €/a 60 €/a 630 €/a 2.000 €/a 24 €/a 170 €/a Bare Beteiligtenleistungen 30% (360.000 €) sinkt um 100.000 € -> Fazit Beteiligtenbeitrag 22% für Kommune von 1,2 Mio. € Folie: 16 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Umlegen auf Vorteilsziehende (z.B. Bürger) BayWG Art. 42 (2): „Sind die Unternehmer zum Ausbau verpflichtet, so können Sie von denen, die von dem Ausbau Vorteile haben, je nach ihrem Vorteil (Nutzenmehrung, Schadensabwehr), Beiträge und Vorschlüsse verlangen. Die örtlich zuständigen Gemeinden können diesen Beitrag und Vorschüsse übernehmen. Der den Gemeinden erwachsende Aufwand kann auf die nach Satz 1 verpflichtenden Personen umgelegt werden.“ Untypisch in Bayern, nur einzelne Ausnahmefälle Folie: 17 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Handlungsanleitung Checklisten, Musterbriefe Erfahrungen der Stadt Landshut Folie: 18 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Folie: 19 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz staatl. oder kommunale Trägerschaft ? Kommunen zahlen immer mit Identifikation / Akzeptanz der Planung Kirchturmdenken Fachwissen langfristige Unterhaltung Abhängigkeit von Finanzlage der Beteiligten Unbare Beteiligtenleistungen (Entlastung Flussmeisterstellen) Grunderwerb Folie: 20 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Herzlichen Dank! 21 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Ausbau und Unterhaltung von Wildbäche 1992-2015 45 Unterhaltung TG92 + 92p 40 Summe TG92/TG93 Hochwasser Pfingsten 1999 Beteiligtenbeitrag 30 Ausgaben (Mio €) + 92p- Hochwasser August 2005 Ausbau TG 93 35 41.8 41.3 Sofortprogramm (2,2 Mio. €) Hochwasser 2013 + 92p- 32.5 Sofortprogramm (4,2 Mio. €) 28.9 27.2 Win-Maßnahmen 28.9 26.9 24.7 25 20 23.3 19.4 18.7 17.8 17.5 17.1 14.2 11.0 11.5 14.8 13.1 13.5 11.4 11.3 15.9 14.6 14.5 13.0 12.1 10.3 10.2 16.7 5 2.8 9.7 9.1 1.7 7.0 1.4 12.9 12.4 9.2 7.7 2.0 1.5 6.2 4.9 1.7 1.6 5.2 1.3 5.8 1.3 5.6 8.7 8.0 7.5 6.8 14.9 14.8 13.4 15.5 12.6 1.4 1.4 1.4 1.9 1.6 12.0 11.9 6.0 3.3 1.9 14.1 14.3 10 7.3 22.4 18.9 18.2 16.4 15 26.9 24.1 22.2 21.3 14.7 11.4 22.8 20.5 19.8 17.3 22.5 2.6 8.6 8.3 1.9 2.0 2.2 2.3 0 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Folie: 24