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Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Verbraucherschutz
Finanzierung und Abwicklung von
Schutzprojekten der Wildbachverbauung in
Bayern
12. Juni 2015, Fuschl (Salzburg)
Tagung - „Die Rolle der Wassergenossenschaften/Wasserverbände in der Wildbach- und
Lawinenverbauung“
Dr.-Ing. Tobias Hafer
Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Referat 56, Wasserwirtschaft im ländlichen Raum, Gewässerökologie, Wildbäche
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Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Verbraucherschutz
Zuständigkeiten in Bayern beim HWS
Gewässer
Länge
[km]
Zuständigkeit
Zuständigkeit für
für Unterhaltung Ausbau
Gew. I. Ordnung
4.200 km
Freistaat
Freistaat *
Gew. II. Ordnung
4.800 km
Freistaat
Freistaat *
Wildbach (ausgebaut)
Gew. III Ordnung
1.500 km
Freistaat
Freistaat *
Wildbach (nicht ausgebaut)
Gew. III Ordnung
11.800 km
Kommune**
Freistaat *
Gew. III Ordnung
77.000 km
Kommune**
Kommune**
* Kommune muss sich finanziell beteiligen.
** Kommune erhält vom Freistaat eine Förderung.
Folie: 2
Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Verbraucherschutz
Förderung der Kommunen bei Gew. III
 Kommunen haben Ausbaupflicht (soweit Wohl der Allgemeinheit
und Finanzierung gesichert)
 Kommunen müssen selbstständig Ing-Büro und Baufirmen
beauftragen und betreuen.
 Kommunen können Beiträge von denen verlangen, welche durch
Ausbau Vorteile (Nutzenmehrung, Schadensminderung) haben.
 Kommunen erhalten Förderung vom Staat (Dringlichkeitslisten)
 Aufgaben der Wasserwirtschaftsämter (17 Stück in Bayern):




beraten Ing-Büros und Kommunen (z.B. Bemessungsabfluss)
sind Amtlicher Sachverständiger im Wasserrechtsverfahren
Bewilligung von Fördermitteln
Technische Gewässeraufsicht
 Fördersätze = strategische Steuerung
Folie: 3
Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Verbraucherschutz
Förderregeln nichtstaatlicher Wasserbau
Kosten
/ Wirtschaftlichkeit
Beispiele
von Fördersätzen
Allgemein
Strategische Steuerung:
genannte Fördersätze sind Höchstsätze
Abweichungen nur durch StMUV-Entscheidung
1.1 integrale Rückhaltemaßnahme auf Basis eines 65 %
integralen HWS- und Rückhaltekonzepts
1. Hochwasserschutz
75 %
1.2 Verbesserung natürlicher Rückhalt
(RZWas 2.1.1)
50 %
1.3 HWS durch Gewässerausbau
2. Gewässerrenaturierung
(RZWas 2.1.2)
Ergänzende hydromorphologische Maßnahmen
gemäß WRRL-Bewirtschaftungsplan
(Umsetzung durch Gewässerausbau)
3. Gewässerpflege &
-unterhaltung
(RZWas 2.1.3)
3.1 Ergänzende hydromorpholog. Maßnahmen
gemäß WRRL-Bewirtschaftungsplan
(Umsetzung über Gewässerunterhaltung)
3.2 Naturnahe Gewässerunterhaltung nach GEK
Möglichkeit eines 10%Bonus für HWS in
interkommunaler
Zusammenarbeit (aber
nicht mehr als 75%)
75 %
45 %
30 %
Teilnahme durch
Vorhabensträger an
Gewässernachbarschaften
gekoppelt (sonst: max.
25%)
Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Verbraucherschutz
Interkommunale Zusammenarbeit beim Hochwasserschutz –
statt Kirchturmdenken
Wesentliche Vorteile
•
Übergreifende Konzepte liefern bessere Lösungen (fachlich und wirtschaftlich!)
•
Größeres Planungsgebiet ermöglicht mehr Spielraum bei der Variantenbetrachtung
(Optimierung der Planung!)
•
Ein abgestimmtes Gesamtvorhaben ist weniger aufwendig und deutlich günstiger als viele
Einzelvorhaben durch einzelne Gemeinden
•
Große HWS-Vorhaben werden durch Zusammenarbeit zum Teil erst finanzierbar und umsetzbar.
•
Kompetenzen und Ressourcen werden gebündelt (bei Planung, Bau, Unterhalt)
•
Zweckverband bündelt Erfahrung und lernt mit jedem Projekt
•
Für WWA hat für mehrere Projekte den Zweckverband als zentralen Partner
•
Organisatorischer Mehraufwand durch Förderbonus + 10% mehr als ausgeglichen
•
Unterhaltung und Hochwasserfall ist besser bewältigbar (Fachkompetenz, Personalstärke,
Fortbildung, Übung, etc.)
Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Verbraucherschutz
Bsp.: HWS Gennach-Hühnerbach im Lkr. Ostallgäu
• Wiederholt Hochwasserschäden (1999, 2002, 2005)
• Verwaltung des Hochwasserschutz-Zweckverbands durch Verwaltungsgemeinschaft Buchloe
seit 2007
• 14 Einzelbauvorhaben (10 HRB) in 11 Kommunen (30.000 EW davon 12.000 EW Buchloe) 2 Landkreisen
• Planungen und Bauumsetzung erfolgen auf Grundlage eines gemeinsamen Konzepts
Gennach
50 km
• Gesamtbaukosten aller Maßnahmen betragen rund 20 Mio. Euro (Förderung: 14 Mio. €)
• Unterhaltung und Betrieb der HWS-Anlagen wird ebenfalls über den Zweckverband
abgewickelt
Hühnerbach
34 km
247 km²
Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Verbraucherschutz
Bsp.: HWS Gennach-Hühnerbach im Lkr. Ostallgäu
Umlageschlüssel auf die 11 Kommunen für Bau:
• 10 % nach Verhältnis der Gewässerlängen in der jeweiligen
Gemarkung zu Gesamtlänge
• 40 % nach Verhältnis EZG zu Gesamteinzugsgebiet
• 50 % nach dem Verhältnis der beim HW 01.01.2000 (~HQ100)
überschwemmten bebauten Gemeindeflächen
Umlage zw. 3% - 18 %
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Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Verbraucherschutz
Staatliche Maßnahmen an Gew. I und II sowie
Wildbäche
 Staat hat Ausbaupflicht (soweit Wohl der Allgemeinheit und
Finanzierung gesichert)
 Wasserwirtschaftsämter wickeln die Maßnahme ab.
 Staat verlangt Beiträge von denen, die Vorteile vom Ausbau haben
(Bürger,..). Kommunen können diese Beiträge übernehmen.
 Kommune könnte dann diese Beiträge wiederum auf Bürger
(Vorteilsziehende) umlegen.
 Finanzierung gilt als gesichert, wenn Staat und Kommune
entsprechende Finanzmittel haben.
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Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Verbraucherschutz
Abschluss einer Beteiligtenvereinbarung mit Kommune
Gew. 1 und 2
• Pflichten Freistaat (Planung, Grunderwerb, Bau, Rechnungstellung)
• Pflichten Kommune:
• Beteiligtenleistung 50% (Planung, Bau, Grunderwerb)
• Unterstützung bei Öffentlichkeitsarbeit, Grunderwerb…..
• Unterhaltungsarbeiten (unbare Beteiligtenleistung)
Wildbäche
• Pflichten Freistaat (Planung, Bau, Rechnungstellung)
• Pflichten Kommune:
• Beteiligtenleistung 30% (Baukosten)
• Grunderwerb und Dienstbarkeiten unentgeltlich durch Kommune
• Unterstützung bei Öffentlichkeitsarbeit,…..
• Unterhaltungsarbeiten (unbare Beteiligtenleistung) 10
Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Verbraucherschutz
Was zahlen die Kommunen effektiv ?
Gewässer
Länge
[km]
Kosten für
Kommune
Zuständigkeit für
Ausbau und
Unterhalt
Gew. I. Ordnung
4.200 km
50% - unbare L.
Freistaat *
Gew. II. Ordnung
4.800 km
50% - unbare L.
Freistaat *
Wildbach (Ausbau)
Gew. III Ordnung
13.300 km
30% - unbare L. + Freistaat *
Grunderwerb
Gew. III Ordnung
77.000 km
25 % - 50 %
+ späterer
Unterhalt
Kommune**
* Kommune muss sich finanziell beteiligen.
** Kommune erhält vom Freistaat eine Förderung.
Folie: 11
Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Verbraucherschutz
Finanzielle Belastung der Kommune
 Keine Berücksichtigung von Finanzkraft der Kommune in Bayern
 Kommune könnte Beiträge bzw. ihre Ausbaukosten auf
Vorteilsziehende (Nutzenmehrung, Schadensabwehr) umlegen.
 Kommunen können ihre baren Beteiligtenbeiträge bei staatlichen
HWS-Maßnahmen durch unbare Beteiligtenleistungen reduzieren,
durch Übernahme von Betrieb, Wartungs- und
Unterhaltungsarbeiten bzw. Reinvestitionen
Folie: 12
Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Verbraucherschutz
Unbare Beteiligtenleistungen
 Handlungsanleitung vom Landesamt für Umwelt
 Kapitalisierung anhand von Erfahrungswerten
Folie: 13
Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Verbraucherschutz
Folie: 14
Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Verbraucherschutz
Bsp: Hochwasserrückhaltebecken am Chiemsee
 Hochwasserrückhaltebecken






Kronenlänge 105 m / Höhe 8,35 m
Volumen 45.000 m³
HQ100 ~ 10 m³/s -> mit Klimazuschlag ~ 11,5 m³/s
Gesamtkosten rund 1,2 Mio. €
Bare Beteiligtenleistungen 30% (360.000 €)
Unbare Leistungen: Gewässerunterhaltung, Landespflege,
Hochwasserrückhaltebecken, Wege
Bauteilbezeichnung
Art der Prüfung
Turnus
Schieber mit Handbetrieb
Überprüfung der Beweglichkeit und
Sichtprüfung der Verschlussfunktion
jährlich
Gitter am
Grundablasseinlauf
Sichtprüfung – Freihaltung von
Schwemmholz und Getreibsel
vierteljährlich –
von Mai bis September
monatlich
Hochwasserentlastung
Sichtprüfung – Setzungsschäden,
Risse, Erosionsschäden
jährlich und
nach Anspringen der
Hochwasserentlastung
Grundablass
Sichtprüfung durch Bekriechung oder
Kamerabefahrung –
Risse, Ablagerungen, Setzungsschäden
jährlich
Folie: 15
Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Verbraucherschutz
Bsp: Hochwasserrückhaltebecken
 150 m Gewässerunterhaltung (< 5 m Flussbreite)
 0,15 ha Landespflege (Gehölzpflege)
 0,35 ha Böschungsmahd Rückhaltebecken
 Instandhaltung Rückhaltebecken
 230 m Wegeunterhaltung
 Unterhaltung von 2 Durchlässen + Furt
Gesamt pro Jahr ~ 3.000 €/a
Kapitalisiert ~ 100.000 €
140 €/a
60 €/a
630 €/a
2.000 €/a
24 €/a
170 €/a
Bare Beteiligtenleistungen 30% (360.000 €) sinkt um 100.000 €
-> Fazit Beteiligtenbeitrag 22% für Kommune von 1,2 Mio. €
Folie: 16
Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Verbraucherschutz
Umlegen auf Vorteilsziehende (z.B. Bürger)
 BayWG Art. 42 (2):
„Sind die Unternehmer zum Ausbau verpflichtet, so
können Sie von denen, die von dem Ausbau Vorteile
haben, je nach ihrem Vorteil (Nutzenmehrung,
Schadensabwehr), Beiträge und Vorschlüsse verlangen.
Die örtlich zuständigen Gemeinden können diesen
Beitrag und Vorschüsse übernehmen. Der den
Gemeinden erwachsende Aufwand kann auf die nach
Satz 1 verpflichtenden Personen umgelegt werden.“
Untypisch in Bayern, nur einzelne Ausnahmefälle
Folie: 17
Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Verbraucherschutz
 Handlungsanleitung
 Checklisten, Musterbriefe
 Erfahrungen der Stadt
Landshut
Folie: 18
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Folie: 19
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staatl. oder kommunale Trägerschaft ?








Kommunen zahlen immer mit
Identifikation / Akzeptanz der Planung
Kirchturmdenken
Fachwissen
langfristige Unterhaltung
Abhängigkeit von Finanzlage der Beteiligten
Unbare Beteiligtenleistungen (Entlastung Flussmeisterstellen)
Grunderwerb
Folie: 20
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Umwelt und Verbraucherschutz
Herzlichen Dank!
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Umwelt und Verbraucherschutz
Ausbau und Unterhaltung von Wildbäche
1992-2015
45
Unterhaltung TG92 + 92p
40
Summe
TG92/TG93
Hochwasser
Pfingsten
1999
Beteiligtenbeitrag
30
Ausgaben (Mio €)
+ 92p-
Hochwasser
August 2005
Ausbau
TG 93
35
41.8
41.3
Sofortprogramm
(2,2 Mio. €)
Hochwasser
2013
+ 92p-
32.5
Sofortprogramm
(4,2 Mio. €)
28.9
27.2
Win-Maßnahmen
28.9
26.9
24.7
25
20
23.3
19.4
18.7
17.8
17.5
17.1
14.2
11.0
11.5
14.8
13.1
13.5
11.4
11.3
15.9
14.6
14.5
13.0
12.1
10.3
10.2
16.7
5
2.8
9.7
9.1
1.7
7.0
1.4
12.9
12.4
9.2
7.7
2.0
1.5
6.2
4.9
1.7
1.6
5.2
1.3
5.8
1.3
5.6
8.7
8.0
7.5
6.8
14.9
14.8
13.4
15.5
12.6
1.4
1.4
1.4
1.9
1.6
12.0
11.9
6.0
3.3
1.9
14.1
14.3
10
7.3
22.4
18.9
18.2
16.4
15
26.9
24.1
22.2
21.3
14.7
11.4
22.8
20.5
19.8
17.3
22.5
2.6
8.6
8.3
1.9
2.0
2.2
2.3
0
1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Folie: 24
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