„Politik der Rechte!?“ Die Bedeutung des Menschenrechtsansatzes für die Akteure in Staat und Wohlfahrtpflege Internationale Fachkonferenz zur Umsetzung der VNBehindertenrechtskonvention in der Praxis der Diakonie RWL und Ev. Hochschule RWL „Menschen, Recht, Inklusion“ Freitag, 07. Juni 2013, Bochum Dr. Valentin Aichele, LL.M. 1 Überblick 1 Einleitung 2 Menschenrechtsansatz 3 Vier Perspektiven – vier Beispiele 4 Allgemeine Überlegungen / Fazit Dr. Valentin Aichele, LL.M. 2 Inhalte • Menschenwürde • Individuelle Rechte • Prinzipien, etwa eigene Entscheidungen zu treffen, Selbstbestimmung, Inklusion, Nichtdiskriminierung, Partizipation etc. Dr. Valentin Aichele, LL.M. 3 Aufgabe • „Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention“ • Paradigmenwechsel weg von der Politik der Fürsorge, hin zur „Politik der Rechte“ • Fortentwicklung von Systemen nach Maßgabe der Menschenrechte, etwa Arbeit, Gesundheit, Pflege etc. • Aufbau einer inklusiven Gesellschaft Dr. Valentin Aichele, LL.M. 4 Stand der Umsetzung: Positive Aspekte • Breite Überzeugung, dass die UN-BRK das richtige gerechte Ziel ist • Viele sind „auf dem Weg“ – etwa Gremien, Aktionspläne, Initiativen etc. • Wachsendes Bewusstsein für die Größe der Aufgabe, etwa Vielfalt von Behinderungen Dr. Valentin Aichele, LL.M. 5 Stand der Umsetzung: Probleme • Segregation, Ausgrenzung, Diskriminierung in vielen Lebensbereichen • Zentrale Umsetzungsansätze, etwa Gesetze, greifen (noch) nicht • Widerstände tun sich auf; Gegnerschaft wird offenkundig, Beispiel Inklusions-Debatte • Arbeit teilweise unter sehr schwierigen Bedingungen Dr. Valentin Aichele, LL.M. 6 Fragen • Warum gibt es (nur) kleine Fortschritte? • Wie organisiert man den notwendigen gesellschaftlichen Wandel? • Wie bringt man den Staat dazu, das Richtige zu tun? • Welche Verantwortung trage ich? Welchen Beitrag kann ich dazu leisten? Dr. Valentin Aichele, LL.M. 7 These Mehr Menschenrechte wagen! Dr. Valentin Aichele, LL.M. 8 Menschenrechtsansatz • Individuelle Rechte • Staat: menschenrechtliche Pflichten – Menschenrechte achten, schützen und gewährleisten – U.a. durchsetzbare Rechtsansprüche, effektiver Rechtsschutz, Entschädigung • Zivilgesellschaft: Menschenrechtliche Verantwortung Dr. Valentin Aichele, LL.M. 9 Vier Perspektiven – vier Beispiele Konsequente Verwirklichung der Menschenrechte: • Menschen mit Behinderungen • Staat • Wohlfahrtsorganisationen • Soziale Arbeit Dr. Valentin Aichele, LL.M. 10 Perspektive 1: Menschen mit Behinderungen • Beispiel: Bildung (Artikel 24 UN-BRK) • Problem: Segregation, Verweis auf eine Sondereinrichtung • Ansatz: Recht auf Zugang zu guter Bildung in der Regelschule • Beitrag: Einfordern, Partizipation • Was noch? Dr. Valentin Aichele, LL.M. 11 Menschen mit Behinderungen • Verstehen, dass sie Teil eines Lern- und gesellschaftlichen Veränderungsprozesses sind • Selbst aktiv werden / sich vor wagen • Politische Partizipation (Selbsthilfeorganisationen) oder andere Formen der Mitwirkung Dr. Valentin Aichele, LL.M. 12 Perspektive 2: Staat • • • • Beispiel: Mobilität (Artikel 17, 20 UN-BRK) Problem: Fixierung Ansatz: Pflicht Beitrag: Rechtsschutz, Veränderung eines Systems • Was noch? Dr. Valentin Aichele, LL.M. 13 Staat • Anerkennung der Menschenrechte • Sensibilisierung, Bewusstseinsbildung Veränderungsbereitschaft • Geeignete Maßnahmen, insbesondere Aufbau von Kompetenzen und Kapazitäten • Prioritäten setzen • Ressourcenentscheidungen, etwa Umbau der Systeme etc. Dr. Valentin Aichele, LL.M. 14 Perspektive 3 Wohlfahrtsorganisation • Beispiel: Leben in der Gemeinschaft (Artikel 19 UN-BRK) • Problem: Sonderwelten • Ansatz: Verantwortung • Beitrag: Deinstitutionalisierung • Was noch? Dr. Valentin Aichele, LL.M. 15 Bedeutung für nichtstaatliche Organisationen • Organisationsentwicklung (Selbstverständnis, Zielsetzung, Vielfalt) • Dienstleistungen und Angebote (Ausrichtung, Art, Qualität, Barrierefreiheit) • Fachpolitische Arbeit (Inhalte, Argumentation) Dr. Valentin Aichele, LL.M. 16 Perspektive 4: Soziale Arbeit • Beispiel: Eigenes rechtliches Handeln, einschließlich Entscheidung (Artikel 12 UN-BRK) • Problem: Bevormundung; Fremdbestimmung • Beitrag: Unterstützung, Berufsverständnis • Was noch? Dr. Valentin Aichele, LL.M. 17 Bedeutung für Soziale Arbeit • Berufsgruppen der Sozialen Arbeit definieren ihren Auftrag von den Menschenrechten her • „Integration der Menschenrechte in die allgemeine Konzeption Sozialer Arbeit als Handlungswissenschaft und Praxis“ (Staub-Bernasconi) • Menschenrechtsbildung Dr. Valentin Aichele, LL.M. 18 Allgemeine Überlegungen / Fazit • Die UN-BRK steht für den Aufbruch in eine neue Zeit der Gleichberechtigung • Die Konzentration auf den Menschenrechtsansatz setzt entscheidende Potentiale frei! • Die inklusive Gesellschaft verlangt grundlegende Veränderungen, an denen jede und jeder mitwirken kann und sollte Dr. Valentin Aichele, LL.M. 19 Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Valentin Aichele, LL.M. 20