Transfusionsgesetz

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27.7.2007
Einweisung der Mitarbeiter in das
Qualitätsmanagementhandbuch Blut
Dienstanweisung für das Klinikum
Transfusionsmedizin-Einweisung
Einweisung im Auftrag des
Transfusionsbeauftragten der Klinik für
Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie,
Plastische Chirurgie, Herr Dr. Ch. Eulzer
Dr. B. Mehlhorn
Anästhesist
Ärztliches Qualitätsmanagement
Qualitätsbeauftragter Hämotherapie des
Klinikums
Qualitätsbeauftragter Hämotherapie UKJ
Einweisung der Mitarbeiter in das
Qualitätsmanagementhandbuch Blut
Dienstanweisung für das Klinikum
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Definition Qualitätssicherung
Qualitätssicherung
ist die Zusammenfassung aller
geplanten und systematisch
durchgeführten Tätigkeiten,
die dazu geeignet sind, ein angemessenes Vertrauen zu erreichen,
daß etwas vorgegebenen
Anforderungen genügt.
(DIN ISO 8402)
Qualitätsbeauftragter Hämotherapie UKJ
Einweisung der Mitarbeiter in das
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Vorgegebene Anforderungen
•Transfusionsgesetz
•Arzneimittelgesetz
•Richtlinien Hämotherapie der
Bundesärztekammer 5.11.05
•Ergänzungen der RiLi 20.5.07
•Leitlinien Hämotherapie
•Transfusionsordnung
•Standardarbeitsanweisungen
• http://intranet/itm/qm_blut/start.html
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Gesetzliche Grundlage
Transfusionsgesetz
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Gesetzliche Grundlage
Transfusionsgesetz
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Gesetzliche Grundlage
Transfusionsgesetz
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Gesetzliche Grundlage
Transfusionsgesetz
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Gesetzliche Grundlage
Transfusionsgesetz
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Rechtliche Grundlage
„Rinder-Thrombin“ aus USA
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Chargendokumentation
Patienten- und produktbezogene
Dokumentation - Pflicht eines jeden Arztes!
Aber: Die Blutbank dokumentiert für uns
produktbezogen - daher Anforderung immer
patientenbezogen!
Welche Produkte werden nicht
patientenbezogen aus der Blutbank bezogen,
unterliegen also der besonderen
Aufmerksamkeit bei der Dokumentation?
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Anwendung
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Bedsidetest
• Wann muß der
Bedsidetest
durchgeführt werden?
• Wann kann er
entfallen?
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Bedsidetest
• Nur von Blut, welches den Raum noch
nicht verlassen hat!
• Nur unter „direkter“ Aufsicht des Arztes
• Von jedem Arzt erneut / in jeder Schicht
erneut
• Dokumentation:
– Auf dem Begleitschein unten (nur so oft
dokumentieren, wie der Test durchgeführt
wurde – der Begleitschein ist kein Lückentext, den man
komplett ausfüllen muß)
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Bedsidetest
• Vor Gabe jeder Art von
blutgruppenkompatibel zu gebenden
Produkten (EK, TK, FFP, lyo-Plasma) –
auch im Notfall
• Bei Serientransfusionen (am selben
Tag) ist keine erneute Testung des
Empfängers notwendig
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Entnahme X-Blut / BG
Beschriftung des Röhrchens vor Entnahme!
• Name, Vorname, Geburtsdatum (ggfs.
Klebchen)
• Unterschrift des Abnehmenden (für
durchgeführte Identitätssicherung – offene
Frage stellen!)
• Anamnese (Antikörper durch
Schwangerschaft, Vor-Transfusionen etc.)
• Zeit-Vorgaben ans Labor (Cave:
Behinderung anderer Notfälle, Kosten)
• Nicht zu viele und nicht zu wenig Konserven
(Cave: Innenstadt, Zahl der X-Proben je
Koserve ist begrenzt…)
• Unterschrift Arzt („Rezept“!)
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Gabe
• Bedsidetest (durchführen/dokumentieren)
• Konservencheck auf:
– Hämolyse/Gasbildung/Verfärbung/Aggregate
– Abnahme- und Verfalldatum der Konserve
– Blutgruppe der Konserve
• Konservenbegleitschein mit
– Name des Patienten
– Blutgruppe des Patienten (Roter Schein!)
– Blutgruppe der Konserve
– Nummer der Konserve
– Datum der Kreuzprobe
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Gabe
• 200µm-Filter (weiß) (DIN 58360 TG) außer
– Vollbluttransfusion (sehr selten)
– Retransfusion von Wundblut (hier ist jedoch bei uns
im Cell-Saver ein 40µm-Filter eingebaut)
– ANH-Blut-Rückgabe (Autologe Normovoläme
Hämodilution)
• Standzeit des Filters/EK 6 Stunden
– Wechsel des Filters, wenn er sich verstopft hat
Also b.B. mehrere EK/FFP durch einen Filter
• EK nicht erwärmen! außer
– Massivtransfusionen (und dann warme EK sofort
transfundieren, da der Erythrozytenstoffwechsel
durch die Wärme wieder aktiviert wurde)
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Dokumentation grundsätzlich
• Indikation! (hier sind aber nur
dokumentationspflichtig
Indikationen, die nicht zwanglos
aus den gesamten bekannten
Befunden hervorgehen)
• Wirksamkeit
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Dokumentation Schein
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Max Muster
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Dokumentation OP Apotheken-Produkte
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Neuigkeiten in den Richtlinien
Anforderung von EK nicht mehr bei
„Transfusionswahrscheinlichkeit
vonm mehr als 10%“,
sondern
„wenn eine Transfusion ernsthaft in
Betracht kommt“ und
„unter Berücksichtigung von
einrichtungsinternen Besonderheiten“
(Transportwege etc.)
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Neuigkeiten in den Richtlinien
Ist eine Aufklärung des Patienten bei
der Anwendung von Blutprodukten
nicht möglich, z. B. in einer
Notfallsituation, dann ist der Patient
nachträglich über die stattgefundene
Anwendung von Blutprodukten und
insbesondere die Infektionsrisiken,
ggf. Immunisierungsrisiken,
aufzuklären.
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Rückgabe
• Zum Verwurf
• Zur Weiterverwendung
–Immer mit Rückgabeprotokoll
–Immer mit allen
Begleitscheinen
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Vorstellung der Homepages
• Institut für Transfusionsmedizin
• QM-Handbuch Blut des
Klinikums
– Durchführung einer Transfusion
– Notfalltransfusion
• Der QM-Beauftragte Blut
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Resumee
• X-Blut rechtzeitig einsenden
• Chargendokumentation durch Versand der gelben
Scheine in die klinische Chemie
• Verwechslung von Blutkomponenten ausschließen
•
Beschriftung der Proben-Röhrchen vor Entnahme
• Vergleich bei Entnahme der Patienten-Identität mit
der Beschriftung des Proben-Röhrchens
• Jeder Arzt muß einen neuen Bedsidetest machen
• Dokumentation der Wirksamkeit durch Labortests
(Vorher-Nachher)
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