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Muster
Behörde
Dienstanweisung
für die Nutzung der Waffenverwaltungssoftware
DA für die Nutzung der Waffenverwaltungssoftware
1.
Geltungsbereich und Zweck der Dienstanweisung
Diese Dienstanweisung regelt die Nutzung der informationstechnischen Systeme (ITSysteme) im Hinblick auf die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und die
gesetzlichen und behördlichen Anforderungen an die Datensicherheit. Sie gilt für alle
Beschäftigten im Bereich der ………………, die das Waffenverwaltungsverfahren (NWRAnwendung), derzeit WorkOffice von Condition, nutzen.
Das Gesetz zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters (NWRG) in Verbindung mit
dem Waffengesetz verpflichtet alle Waffenbehörden ihre Datensätze unmittelbar und
fortlaufend an das zentrale Nationale Waffenregister zu übermitteln. Hierbei wurde ein
hoher Schutzbedarf der Daten und des elektronischen Verfahrenseinsatzes festgelegt
Ziel der Dienstanweisung ist der Schutz personenbezogener und sonstiger gespeicherter
Daten vor Missbrauch bei der elektronischen Datenverarbeitung und die Sicherstellung
des hohen Schutzbedarfes.
2.
Nutzungsbestimmungen
Für die Nutzung der installierten Informationstechnik gelten folgende Bestimmungen:
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
2.7
Bildschirme müssen so aufgestellt werden, dass sie nicht von Unbefugten
eingesehen werden können.
Der Nutzer ist verpflichtet, die NWR-Anwendung abzumelden, wenn sie nicht
mehr benötigt wird. Auch bei einem kurzzeitigen Verlassen des Arbeitsplatzes ist
der Computer zu sperren und der Bildschirm gegen unbefugte Einsichtnahme zu
schützen.
Besucher und nicht zur Abfrage berechtigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
dürfen sich nicht unbeaufsichtigt in einem Büro mit geöffneter NWR-Anwendung
aufhalten.
Ausgedruckte NWR-Daten sind vor unbefugtem Zugriff geschützt aufzubewahren
Das Fachreferat erstellt ein Rollenkonzept nach den Vorgaben des
Bundesverwaltungsamtes. Hierin sind die Rollen Verantwortlicher der
Waffenbehörde, Fachadministrator des IT-Verfahrens und Nutzer des ITVerfahrens festzulegen und namentlich zu benennen. Für jede Rolle ist eine
Vertretung zu benennen. Das Rollenkonzept ist bei Personalwechsel zu
aktualisieren.
Die für das NWR-Verfahren zugelassenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen
dieses Verfahren ausschließlich über ihre eigenen Nutzerkennungen anwenden.
Die Weitergabe von Passwörtern ist nicht erlaubt. Verwendete Passwörter sind
geheim zu halten. Die Passwortlänge besteht aus mindestens 10 Zeichen und
muss sich aus drei der vier Kriterien zusammensetzen: Grossbuchstaben,
Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen.
Bei
Verdacht
auf
eine
Datenmanipulation
oder
der
Zertifikatsschlüsselkompromittierung hat der Verantwortliche des NWR-
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2.8
3.
Verfahrens unverzüglich den Ansprechpartner der Zentralen Komponente zwecks
Zertifikatssperrung zu informieren.
Im Übrigen wird auf die Allgemeine Geschäftsanweisung insbesondere auf die
Ziffern …………. verwiesen. Aktenordner und Schriftverkehr sind unter Verschluss
zu nehmen. Der Verantwortliche der Waffenbehörde stellt sicher, dass eine
ausreichende Anzahl von verschließbaren Behältnissen zur Verfügung stehen, um
Unterlagen sicher aufbewahren zu können.
Verhalten bei Sicherheitsvorfällen
Jeder Umstand, den Sie als Abweichung von der normalen Funktionsfähigkeit
oder
Nutzung der IT-Geräte wahrnehmen, stellt eine Störung dar. Die Ursache hierfür kann
rein technisch verursacht sein. Dies kann aber auch auf einen Sicherheitsvorfall
hindeuten, der zu Fehlfunktionen führt, wie z.B.
• Fehlfunktion oder Totalausfall von Programmen oder IT-Geräten
• ungewöhnliche Fehlermeldungen,
• auffallend langsame Verbindungen,
• erkennbarer Regelverstoß/Missbrauch.
Jede Abweichung vom Normalbetrieb stellt ein Risiko dar. Melden Sie deshalb jede
Störung Ihrem zuständigen Fachadministrator bzw. dem Ihnen bekannten
Supportdienstleister.
4.
Maßnahmen bei Verstößen
Ein vorsätzlicher, schwerwiegender Verstoß gegen den Datenschutz oder diese
Dienstanweisung kann zum Entzug der Benutzungsrechte führen und darüber hinaus
Konsequenzen dienst- oder strafrechtlicher Art nach sich ziehen.
Der Personalrat hat an der Erstellung dieser Dienstanweisung mitgewirkt.
Diese Dienstanweisung tritt am
in Kraft.
Sie ist von jedem Bediensteten der mit der NWR-Anwendung arbeitet, zu beachten. Ihre
Kenntnisnahme ist mit einer Bestätigung nach Anlage 1 zu dokumentieren, bevor die
Informationstechnik genutzt werden darf. Die Bescheinigung ist zu den Personalakten zu
nehmen.
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, den
___________________________
Behördenleiter
ANLAGEN:
Anlage 1: Kenntnisnahmevermerk
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Anlage 1
Kenntnisnahmevermerk
Herr/Frau .................................................................
beschäftigt bei: ..........................................................
bestätigt
hiermit,
von
der
Dienstanweisung
für
die
Nutzung
Waffenverwaltungssoftware, Stand ......, Kenntnis genommen zu haben.
der
Ort, Datum
Unterschrift
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