Muster Behörde Dienstanweisung für die Nutzung der Waffenverwaltungssoftware DA für die Nutzung der Waffenverwaltungssoftware 1. Geltungsbereich und Zweck der Dienstanweisung Diese Dienstanweisung regelt die Nutzung der informationstechnischen Systeme (ITSysteme) im Hinblick auf die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und die gesetzlichen und behördlichen Anforderungen an die Datensicherheit. Sie gilt für alle Beschäftigten im Bereich der ………………, die das Waffenverwaltungsverfahren (NWRAnwendung), derzeit WorkOffice von Condition, nutzen. Das Gesetz zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters (NWRG) in Verbindung mit dem Waffengesetz verpflichtet alle Waffenbehörden ihre Datensätze unmittelbar und fortlaufend an das zentrale Nationale Waffenregister zu übermitteln. Hierbei wurde ein hoher Schutzbedarf der Daten und des elektronischen Verfahrenseinsatzes festgelegt Ziel der Dienstanweisung ist der Schutz personenbezogener und sonstiger gespeicherter Daten vor Missbrauch bei der elektronischen Datenverarbeitung und die Sicherstellung des hohen Schutzbedarfes. 2. Nutzungsbestimmungen Für die Nutzung der installierten Informationstechnik gelten folgende Bestimmungen: 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 Bildschirme müssen so aufgestellt werden, dass sie nicht von Unbefugten eingesehen werden können. Der Nutzer ist verpflichtet, die NWR-Anwendung abzumelden, wenn sie nicht mehr benötigt wird. Auch bei einem kurzzeitigen Verlassen des Arbeitsplatzes ist der Computer zu sperren und der Bildschirm gegen unbefugte Einsichtnahme zu schützen. Besucher und nicht zur Abfrage berechtigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen sich nicht unbeaufsichtigt in einem Büro mit geöffneter NWR-Anwendung aufhalten. Ausgedruckte NWR-Daten sind vor unbefugtem Zugriff geschützt aufzubewahren Das Fachreferat erstellt ein Rollenkonzept nach den Vorgaben des Bundesverwaltungsamtes. Hierin sind die Rollen Verantwortlicher der Waffenbehörde, Fachadministrator des IT-Verfahrens und Nutzer des ITVerfahrens festzulegen und namentlich zu benennen. Für jede Rolle ist eine Vertretung zu benennen. Das Rollenkonzept ist bei Personalwechsel zu aktualisieren. Die für das NWR-Verfahren zugelassenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen dieses Verfahren ausschließlich über ihre eigenen Nutzerkennungen anwenden. Die Weitergabe von Passwörtern ist nicht erlaubt. Verwendete Passwörter sind geheim zu halten. Die Passwortlänge besteht aus mindestens 10 Zeichen und muss sich aus drei der vier Kriterien zusammensetzen: Grossbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen. Bei Verdacht auf eine Datenmanipulation oder der Zertifikatsschlüsselkompromittierung hat der Verantwortliche des NWR- Seite 2 von 5 05/2011 DA für die Nutzung der Waffenverwaltungssoftware 2.8 3. Verfahrens unverzüglich den Ansprechpartner der Zentralen Komponente zwecks Zertifikatssperrung zu informieren. Im Übrigen wird auf die Allgemeine Geschäftsanweisung insbesondere auf die Ziffern …………. verwiesen. Aktenordner und Schriftverkehr sind unter Verschluss zu nehmen. Der Verantwortliche der Waffenbehörde stellt sicher, dass eine ausreichende Anzahl von verschließbaren Behältnissen zur Verfügung stehen, um Unterlagen sicher aufbewahren zu können. Verhalten bei Sicherheitsvorfällen Jeder Umstand, den Sie als Abweichung von der normalen Funktionsfähigkeit oder Nutzung der IT-Geräte wahrnehmen, stellt eine Störung dar. Die Ursache hierfür kann rein technisch verursacht sein. Dies kann aber auch auf einen Sicherheitsvorfall hindeuten, der zu Fehlfunktionen führt, wie z.B. • Fehlfunktion oder Totalausfall von Programmen oder IT-Geräten • ungewöhnliche Fehlermeldungen, • auffallend langsame Verbindungen, • erkennbarer Regelverstoß/Missbrauch. Jede Abweichung vom Normalbetrieb stellt ein Risiko dar. Melden Sie deshalb jede Störung Ihrem zuständigen Fachadministrator bzw. dem Ihnen bekannten Supportdienstleister. 4. Maßnahmen bei Verstößen Ein vorsätzlicher, schwerwiegender Verstoß gegen den Datenschutz oder diese Dienstanweisung kann zum Entzug der Benutzungsrechte führen und darüber hinaus Konsequenzen dienst- oder strafrechtlicher Art nach sich ziehen. Der Personalrat hat an der Erstellung dieser Dienstanweisung mitgewirkt. Diese Dienstanweisung tritt am in Kraft. Sie ist von jedem Bediensteten der mit der NWR-Anwendung arbeitet, zu beachten. Ihre Kenntnisnahme ist mit einer Bestätigung nach Anlage 1 zu dokumentieren, bevor die Informationstechnik genutzt werden darf. Die Bescheinigung ist zu den Personalakten zu nehmen. Seite 3 von 5 05/2011 DA für die Nutzung der Waffenverwaltungssoftware , den ___________________________ Behördenleiter ANLAGEN: Anlage 1: Kenntnisnahmevermerk Seite 4 von 5 05/2011 DA für die Nutzung der Waffenverwaltungssoftware Anlage 1 Kenntnisnahmevermerk Herr/Frau ................................................................. beschäftigt bei: .......................................................... bestätigt hiermit, von der Dienstanweisung für die Nutzung Waffenverwaltungssoftware, Stand ......, Kenntnis genommen zu haben. der Ort, Datum Unterschrift Seite 5 von 5 05/2011