Dienstanweisung für die Genehmigung von Veröffentlichungen

Werbung
Dienstanweisung
für die Genehmigung von Veröffentlichungen,
Veranstaltungshinweisen, Werbeaushängen,
Präsentation digitaler Medien
Arbeitsplatz/Tätigkeitsbereich: Gebäudeservice, Hausdienst, Raumvergabe
Anwendungsbereich
Öffentlich zugänglichen Flächen der Universität Konstanz dürfen für Veröffentlichungen, Veranstaltungshinweise, Werbeaushänge und die Präsentation digitaler Medien
im Rahmen der nachfolgenden Dienstanweisung genutzt werden. Zu den öffentlich
zugänglichen Flächen zählen das Universitätsgelände außerhalb der Gebäude sowie
der Eingangsbereich und alle frei zugänglichen Flure in den Gebäuden.
Diese Dienstanweisung gilt für:
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Veranstaltungshinweise interner Nutzer für interne und externe Veranstaltungen.

Veranstaltungshinweise und Werbung externer Nutzer für interne und externe
Veranstaltungen.
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gemeinnützige Organisationen/Veranstaltungen
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Gewerbliche Werbung externer natürlicher und juristischer Personen.
Diese Dienstanweisung gilt nicht für:

Die Räume vom Studentenwerk Seezeit auf den Ebenen K3 – K7.

Die durch Werbung finanzierten städtischen Bushaltestellen im Bereich der Universität
Begriffsbestimmungen

Interne Nutzer sind alle natürlichen Personen, die Mitglieder oder Angehörige
der Universität Konstanz gemäß dem Landeshochschulgesetz sind sowie deren
Vereinigungen ohne Rücksicht auf die Rechtsform, insbesondere die studentischen Vereinigungen nach dem Hochschulgruppenverzeichnis.

Externe Nutzer sind alle natürlichen und juristischen Personen, die nicht als interne Nutzer gelten.

Gewerbliche Werbung ist jede Veröffentlichung und jeder Hinweis externer Nutzer zu wirtschaftlichen Tätigkeiten, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben werden.
Zulässige Werbe- und Veröffentlichungsflächen

Flyer-/Flugblattverteilung von Person zu Person findet ohne feste Zuweisung
einer Fläche und ausschließlich im Eingangsbereich A5 statt. Die Auslage von
Flyern ist nur in den dafür aufgestellten Prospekt- und Flyerständern mit Anmeldung über die DHW erlaubt.

Standorte im Gebäude A
- Aluminiumleisten unter dem farbigen Glasdach
- Holzsäulen unter dem farbigen Glasdach
- individuell zugewiesene und beschriftete Vitrinen und Pinnwände
- allgemein ausgewiesene Pinnwände

Standorte in den übrigen Gebäuden
- allgemein und individuell ausgewiesene Pinnwände

Prospekt-/Flyerständer der DHW befinden sich:
- A5 Zentrum und Eingang Bushaltestelle
- A5 Treppe A5/B4
- B4 SSZ
- C4 Seminarraumbereich
- M6 Hörsäle
- N6 Übergang N6/P6
- R5 Eingangsbereich

Die Auslage von universitätsinterner Werbung in den Prospektständern erfolgt
über einen Ansprechpartner der Deutschen Hochschulwerbung (DHW). Auslagen
mit externer Werbung sind kostenpflichtig über DHW zu buchen.
Unzulässige Werbe- und Veröffentlichungsflächen
Unzulässig sind Aushänge
- im Außenbereich
- auf Glasflächen, Ausnahme: Innenglasflächen im ASTA-Büro
- an Mobiliar in den Fluren (Schließfächer, Schränke, etc.)
- an Wänden und Geländern in den Fluren
- in Toiletten, Dusch- und Waschräumen
- in Hörsälen, Seminarräumen
- in Aufzügen
- im Bereich von Sicherheits- und Orientierungsbeschilderung
- an Sichtbetonwänden und -säulen
- an Durchgangstüren in Fluren
- an Türen
Vergabeverfahren

Die Genehmigung zum Aushang von Printmedien erfolgt nur auf schriftlichen
Antrag. Dazu ist vor dem Aushang per eMail ([email protected]) eine digitale Version zur Genehmigung bei der Stabstelle Kommunikation und Marketing einzureichen.

Die Genehmigung ergeht in folgender Reihenfolge
- Universitätsveranstaltungen (z.B. Dies Academicus, Tag der offenen Tür, etc.)
- Veranstaltungen interner Nutzer (z. B. Fachschaften, Hochschulgruppen, etc.)
- gemeinnützige externe Veranstaltungen
- Sonstige

Die Vergabe individuell zugewiesener Aushangflächen für Hochschulgruppen
erfolgt nach der zeitlichen Reihenfolge des Antragseingangs.

Die Genehmigung von gewerblicher Werbung erfolgt ausschließlich über die
Deutsche Hochschulwerbung (DHW), Papierfabrik 9, 57072 Siegen, Tel.:
0271-2382850, [email protected].
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Bei der Genehmigung von Werbeständen zur Verteilung von Werbegeschenken ist vom Veranstalter ein Muster der Werbegeschenke zu liefern

Alle Veranstaltungen können auch über die Monitore im Eingangsbereich beworben werden.
Nutzungsentgelt
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Die Nutzung von Aushangflächen für Veranstaltungshinweise und Werbung interner Nutzer ist kostenfrei.
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Die Nutzung von Aushangflächen für Veranstaltungshinweise und Werbung externer, gemeinnütziger Nutzer ist kostenfrei. Der Aushang ist auf 10 Plakate
pro Veranstaltung beschränkt.

Die Nutzung von Aushangflächen für Veranstaltungshinweise und Werbung externer, gewerblicher Nutzer ist kostenpflichtig. Die Vergabe und Abrechnung
erfolgt über die Deutsche Hochschulwerbung. Die Universität erhält 40 % der
Bruttoeinnahmen.

Die Standgebühr für die gewerbliche Nutzung von Flächen beträgt 15,00 EUR /
qm / Tag. Die Mindestvergabefläche beträgt 2 qm. Damit sind sowohl Standmiete
als auch Nebenkosten abgegolten.
Einschränkungen und Verbote

Veranstaltungshinweise, Verkaufs- und Werbestände und Aushänge die gegen geltendes Recht verstoßen, die gegen die guten Sitten verstoßen oder
aus denen Nachteile für die Universität Konstanz entstehen können, werden
nicht genehmigt. Bei Zweifeln ist Rücksprache mit dem Justiziariat zu halten.Werbung für Alkohol, Tabak und sonstige Drogen ist nicht zulässig und
wird nicht gestattet.

Werbung für politische Parteien ist nicht zulässig und wird nicht gestattet.

Im Zeitraum von acht Wochen vor einem Wahltermin für Wahlen zu Europaparlament, zum Deutschen Bundestag, zum Landtag sowie landesweiten
Kommunalwahlen dürfen


keine Veranstaltungen von hochschulpolitischen Gruppierungen stattfinden, bei denen Repräsentanten von Parteien auftreten.
weder Besuche noch Veranstaltungen von oder mit Abgeordneten oder
Wahlbewerbern in den Räumlichkeiten der Universität stattfinden.

Dasselbe gilt für die Beteiligung von Vertretern einer zur Wahl antretenden
Partei, soweit diese in dieser Eigenschaft auftreten.

Das Impressum / die Verantwortlichen für den Inhalt der Veröffentlichung
müssen aufgeführt werden.

Keine Genehmigung erfolgt für:


Raumvergaben und Werbestände an juristische Repetitorien
Werbung für Ghostwriter etc.
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Aushänge werden grundsätzlich am 1. und am 15. eines Monats entfernt. Eine Entfernung erfolgt auch vor Sonderveranstaltungen im Eingangsbereich

Aushänge dürfen nur so befestigt werden, dass sie wieder leicht zu entfernen
sind. Außer an Pinnwänden ist die Verwendung von Tackern und Reisnägeln
nicht erlaubt.

Aushänge für Veranstaltungen müssen vom Veranstalter spätestens am 2.
Tag nach dem Ende der Veranstaltung wieder entfernt werden. Ist dies nicht
der Fall, werden die Aushänge kostenpflichtig durch die Reinigungsfirma entfernt.
Digitale Medien
Beamer- und Monitornutzung im Eingangsbereich
Im Eingangsbereich der Universität stehen zwei Monitore sowie ein Beamer zur Verfügung, die für Ankündigung von Veranstaltungen und Aktionen genutzen werden
können. Das Veranstaltungsmanagement kümmert sich um die technische Umsetzung.
Der Beamer im Eingangsbereich wird bereit gestellt für:

Übertragungen aus dem Audimax und den Hörsälen A 701-704

für Präsentation in Zusammenhang mit Flächenvermietungen direkt vor der
Beamerleinwand. Die Flächenvergabe erfolgt über die Lehrraumvergabe.
In diesem Zusammenhang ist folgendes zu berücksichtigen:

Die Datei sollte spätestens drei Tage vor dem gewünschten Veröffentlichungstermin beim Veranstaltungsmanagement
([email protected]) eingereicht werden.
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kurze und knappe Präsentationen, da die Präsentationen in einer "Wiederholungsschleife" laufen.
Dateiformate für
-
Beamer: MP3-file, Powerpoint-Präsentation
-
Monitor: PDF-File, JPEG-File, Powerpoint-Präsentation
Für den Inhalt der Datei ist die einreichende Person verantwortlich.
Datum: 28.11.2013
Unterschrift des Vorgesetzten:
Stand: 11/2013
DA Plakatierungen.doc
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