Dienstanweisung für die Genehmigung von Veröffentlichungen, Veranstaltungshinweisen, Werbeaushängen, Präsentation digitaler Medien Arbeitsplatz/Tätigkeitsbereich: Gebäudeservice, Hausdienst, Raumvergabe Anwendungsbereich Öffentlich zugänglichen Flächen der Universität Konstanz dürfen für Veröffentlichungen, Veranstaltungshinweise, Werbeaushänge und die Präsentation digitaler Medien im Rahmen der nachfolgenden Dienstanweisung genutzt werden. Zu den öffentlich zugänglichen Flächen zählen das Universitätsgelände außerhalb der Gebäude sowie der Eingangsbereich und alle frei zugänglichen Flure in den Gebäuden. Diese Dienstanweisung gilt für: Veranstaltungshinweise interner Nutzer für interne und externe Veranstaltungen. Veranstaltungshinweise und Werbung externer Nutzer für interne und externe Veranstaltungen. gemeinnützige Organisationen/Veranstaltungen Gewerbliche Werbung externer natürlicher und juristischer Personen. Diese Dienstanweisung gilt nicht für: Die Räume vom Studentenwerk Seezeit auf den Ebenen K3 – K7. Die durch Werbung finanzierten städtischen Bushaltestellen im Bereich der Universität Begriffsbestimmungen Interne Nutzer sind alle natürlichen Personen, die Mitglieder oder Angehörige der Universität Konstanz gemäß dem Landeshochschulgesetz sind sowie deren Vereinigungen ohne Rücksicht auf die Rechtsform, insbesondere die studentischen Vereinigungen nach dem Hochschulgruppenverzeichnis. Externe Nutzer sind alle natürlichen und juristischen Personen, die nicht als interne Nutzer gelten. Gewerbliche Werbung ist jede Veröffentlichung und jeder Hinweis externer Nutzer zu wirtschaftlichen Tätigkeiten, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben werden. Zulässige Werbe- und Veröffentlichungsflächen Flyer-/Flugblattverteilung von Person zu Person findet ohne feste Zuweisung einer Fläche und ausschließlich im Eingangsbereich A5 statt. Die Auslage von Flyern ist nur in den dafür aufgestellten Prospekt- und Flyerständern mit Anmeldung über die DHW erlaubt. Standorte im Gebäude A - Aluminiumleisten unter dem farbigen Glasdach - Holzsäulen unter dem farbigen Glasdach - individuell zugewiesene und beschriftete Vitrinen und Pinnwände - allgemein ausgewiesene Pinnwände Standorte in den übrigen Gebäuden - allgemein und individuell ausgewiesene Pinnwände Prospekt-/Flyerständer der DHW befinden sich: - A5 Zentrum und Eingang Bushaltestelle - A5 Treppe A5/B4 - B4 SSZ - C4 Seminarraumbereich - M6 Hörsäle - N6 Übergang N6/P6 - R5 Eingangsbereich Die Auslage von universitätsinterner Werbung in den Prospektständern erfolgt über einen Ansprechpartner der Deutschen Hochschulwerbung (DHW). Auslagen mit externer Werbung sind kostenpflichtig über DHW zu buchen. Unzulässige Werbe- und Veröffentlichungsflächen Unzulässig sind Aushänge - im Außenbereich - auf Glasflächen, Ausnahme: Innenglasflächen im ASTA-Büro - an Mobiliar in den Fluren (Schließfächer, Schränke, etc.) - an Wänden und Geländern in den Fluren - in Toiletten, Dusch- und Waschräumen - in Hörsälen, Seminarräumen - in Aufzügen - im Bereich von Sicherheits- und Orientierungsbeschilderung - an Sichtbetonwänden und -säulen - an Durchgangstüren in Fluren - an Türen Vergabeverfahren Die Genehmigung zum Aushang von Printmedien erfolgt nur auf schriftlichen Antrag. Dazu ist vor dem Aushang per eMail ([email protected]) eine digitale Version zur Genehmigung bei der Stabstelle Kommunikation und Marketing einzureichen. Die Genehmigung ergeht in folgender Reihenfolge - Universitätsveranstaltungen (z.B. Dies Academicus, Tag der offenen Tür, etc.) - Veranstaltungen interner Nutzer (z. B. Fachschaften, Hochschulgruppen, etc.) - gemeinnützige externe Veranstaltungen - Sonstige Die Vergabe individuell zugewiesener Aushangflächen für Hochschulgruppen erfolgt nach der zeitlichen Reihenfolge des Antragseingangs. Die Genehmigung von gewerblicher Werbung erfolgt ausschließlich über die Deutsche Hochschulwerbung (DHW), Papierfabrik 9, 57072 Siegen, Tel.: 0271-2382850, [email protected]. Bei der Genehmigung von Werbeständen zur Verteilung von Werbegeschenken ist vom Veranstalter ein Muster der Werbegeschenke zu liefern Alle Veranstaltungen können auch über die Monitore im Eingangsbereich beworben werden. Nutzungsentgelt Die Nutzung von Aushangflächen für Veranstaltungshinweise und Werbung interner Nutzer ist kostenfrei. Die Nutzung von Aushangflächen für Veranstaltungshinweise und Werbung externer, gemeinnütziger Nutzer ist kostenfrei. Der Aushang ist auf 10 Plakate pro Veranstaltung beschränkt. Die Nutzung von Aushangflächen für Veranstaltungshinweise und Werbung externer, gewerblicher Nutzer ist kostenpflichtig. Die Vergabe und Abrechnung erfolgt über die Deutsche Hochschulwerbung. Die Universität erhält 40 % der Bruttoeinnahmen. Die Standgebühr für die gewerbliche Nutzung von Flächen beträgt 15,00 EUR / qm / Tag. Die Mindestvergabefläche beträgt 2 qm. Damit sind sowohl Standmiete als auch Nebenkosten abgegolten. Einschränkungen und Verbote Veranstaltungshinweise, Verkaufs- und Werbestände und Aushänge die gegen geltendes Recht verstoßen, die gegen die guten Sitten verstoßen oder aus denen Nachteile für die Universität Konstanz entstehen können, werden nicht genehmigt. Bei Zweifeln ist Rücksprache mit dem Justiziariat zu halten.Werbung für Alkohol, Tabak und sonstige Drogen ist nicht zulässig und wird nicht gestattet. Werbung für politische Parteien ist nicht zulässig und wird nicht gestattet. Im Zeitraum von acht Wochen vor einem Wahltermin für Wahlen zu Europaparlament, zum Deutschen Bundestag, zum Landtag sowie landesweiten Kommunalwahlen dürfen keine Veranstaltungen von hochschulpolitischen Gruppierungen stattfinden, bei denen Repräsentanten von Parteien auftreten. weder Besuche noch Veranstaltungen von oder mit Abgeordneten oder Wahlbewerbern in den Räumlichkeiten der Universität stattfinden. Dasselbe gilt für die Beteiligung von Vertretern einer zur Wahl antretenden Partei, soweit diese in dieser Eigenschaft auftreten. Das Impressum / die Verantwortlichen für den Inhalt der Veröffentlichung müssen aufgeführt werden. Keine Genehmigung erfolgt für: Raumvergaben und Werbestände an juristische Repetitorien Werbung für Ghostwriter etc. Aushänge werden grundsätzlich am 1. und am 15. eines Monats entfernt. Eine Entfernung erfolgt auch vor Sonderveranstaltungen im Eingangsbereich Aushänge dürfen nur so befestigt werden, dass sie wieder leicht zu entfernen sind. Außer an Pinnwänden ist die Verwendung von Tackern und Reisnägeln nicht erlaubt. Aushänge für Veranstaltungen müssen vom Veranstalter spätestens am 2. Tag nach dem Ende der Veranstaltung wieder entfernt werden. Ist dies nicht der Fall, werden die Aushänge kostenpflichtig durch die Reinigungsfirma entfernt. Digitale Medien Beamer- und Monitornutzung im Eingangsbereich Im Eingangsbereich der Universität stehen zwei Monitore sowie ein Beamer zur Verfügung, die für Ankündigung von Veranstaltungen und Aktionen genutzen werden können. Das Veranstaltungsmanagement kümmert sich um die technische Umsetzung. Der Beamer im Eingangsbereich wird bereit gestellt für: Übertragungen aus dem Audimax und den Hörsälen A 701-704 für Präsentation in Zusammenhang mit Flächenvermietungen direkt vor der Beamerleinwand. Die Flächenvergabe erfolgt über die Lehrraumvergabe. In diesem Zusammenhang ist folgendes zu berücksichtigen: Die Datei sollte spätestens drei Tage vor dem gewünschten Veröffentlichungstermin beim Veranstaltungsmanagement ([email protected]) eingereicht werden. kurze und knappe Präsentationen, da die Präsentationen in einer "Wiederholungsschleife" laufen. Dateiformate für - Beamer: MP3-file, Powerpoint-Präsentation - Monitor: PDF-File, JPEG-File, Powerpoint-Präsentation Für den Inhalt der Datei ist die einreichende Person verantwortlich. Datum: 28.11.2013 Unterschrift des Vorgesetzten: Stand: 11/2013 DA Plakatierungen.doc