Wieso Checkliste und Selbstevaluierung

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CC - Tierschutz –
in Schaf- und Ziegenhaltenden
Betrieben
Version 2010/11
Wieso Checkliste und
Selbstevaluierung
Ab 1. 1. 07 ist Tierschutz auch CC relevant –
Grundlage für den Erhalt von Förderungen
Wer das Bundestierschutzgesetzt einhält = CC-okay
Wird auch vom Amtstierarzt überprüft
Kontrollstichprobe : mind. 1% der Antragsteller
Auswahl der Betriebe erfolgt mittels Risikoanalyse auf
Basis INVEKOS – Stichprobe (Flächen/Tiere)
Bei Verstoß: Kürzung des Gesamtbetrages bei Direktund ÖPUL – Zahlungen
Ausmaß der Kürzung : je nach schwere 0 - 5%
Wieso Checkliste und
Selbstevaluierung
Checkliste: ist die Grundlage für die amtliche Überprüfung
d.h. die Kontrollorgane nehmen diese Liste bei der
Kontrolle
Selbstevaluierung: heißt soviel wie „eigene Bewertung“
Selbstevaluierung ist empfohlene Grundlage für
Eigenkontrolle Tierschutz bei AMAProduktionsbestimmungen
Jeder Schaf- und Ziegenhalter soll die Checkliste für sein
Tierkategorie selbst durchgehen
Fragestellung nach dem JA / NEIN – Prinzip beantworten
(AMA-Gütesiegel-Richtlinie)
JA : Forderung des Tierschutzgesetztes erfüllt
NEIN: Forderung des Tierschutzgesetztes nicht erfüllt
Art der Beanstandungen bei
CC-Kontrollen 2009
Aufzeichnungen
Tiermeldungen
Schaf- bzw. Ziegenkennzeichnung
Fehler im Bestandsverzeichnis
Nitrat
Düngerlagerung
Feldmieten
Grundwasser
Indirekte Eintragungen
Anwendungshinweise Checkliste I
16.05.2016 /Folie 7
Handhabung der Checkliste
Durchgehen der Kontrollpunkte im „trockenen“
Feststellung der Maße im Stall
Dazu Handbuch CC – Tierschutz Schafe/Ziegen
verwenden
Übertragen und berechnen der Platzverhältnisse/Tier
Kritische Punkte überdenken ev. Rückfragen
Inhalte
Bodenbeschaffenheit
Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt
Luft, Licht, Lärm
Tränke und Fütterung
Betreuung
Eingriffe
Ganzjährige (überwiegende) Haltung im Freien
(überwiegende gilt für Ziegen)
A Bodenbeschaffenheit
Schafe werden nicht auf Vollspalten- oder Volllochböden gehalten 
ausreichende große, planbefestigte Liegefläche muss vorhanden sein (A 2)
Mindestliegeflächen in teilperforierten Buchten für Schafe bzw. Ziegen :
Tierkategorie
Mindestliegeflächen
Mutterschaf ohne Lamm
0,65 m²/ Mutterschaf – 0,55 m²/Mutterziege
Mutterschafmit 1 Lamm
0,95 m²/ Mutterschaf mit Lamm – 0,90 m²/ Mutterziege
mit Kitz
Mutterschaf mit mehr als 1 Lamm
1,20 m²/Mutterschaf mit Lämmern – 1,10 m²/
Mutterziege mit Kitzen
Lämmer/ Kitze bis 6 Monate
0,4 m²/Tier
Jungschafe/-Ziegen über 6 bis 12 Mon.
0,5 m²/Tier
Widder/ Böcke
1,20 m²/Tier
A Bodenbeschaffenheit
Max.2 cm Spaltenbreite für Schafe – max. 1,5 cm für Ziegen,
Auftrittsbreite mind. 4 cm (Lochböden d 1,8-2 cm)
planbefestigte, Liegeflächen ausreichend eingestreut oder weisen weiche
und wärmegedämmte Beläge auf
BIO:
der Liegebereich muss mindestens 1/3 der Mindeststallfläche
betragen; Haltung auf perforierten Böden ist nicht erlaubt
Optimal eingestreute Liegefläche
Haltung auf Vollspaltenboden ist
verboten!
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B Bewegungsmöglichkeit &
Sozialkontakt I
Schafe werden nicht in Anbindehaltung gehalten
Vorrübergehend erlaubt zum Zweck von Pflegemaßnahmen,
Tierschauen und sonstigen Veranstaltungen
(Schafe < 11 Mon.) Lämmer und Jungschafe werden in
Gruppen gehalten
Ausnahme: bei Erkrankungen und nach tierärztlicher
Anordnung
Einzelbuchten für über 12 Mon. alte Schafe
ermöglichen Sichtkontakt mit anderen Tieren
Schafe in Einzelhaltung erhalten an mind. 90 d im Jahr
Weidegang oder Auslauf
Vorübergehende Anbindehaltung
ist nur für Messen, Tierschauen
und für Behandlungsmaßnahmen
erlaubt
Ausreichend Licht, Luft und Bewegung
fördert die Gesundheit und das
Wohlbefinden der Tiere
B Bewegungsmöglichkeit &
Sozialkontakt II
Jedem Tier steht mind. die in nachstehender Tabelle
angeführte Bodenfläche im Stall zur Verfügung SCHAFE:
Tierkategorie
Gruppenbucht
Einzelbucht
Mutterschaf ohne Lamm
0,80 m²/ Mutterschaf (BIO
1,50m²)
1,20 m²/ Mutterschaf (BIO 2,0 m²)
Mutterschaf mit 1 Lamm
1,20 m²/ Mutterschaf mit
Lamm
2, 00 m²/ Mutterschaf mit Lamm
(BIO 2,0 m²)
Mutterschaf mit mehr als 1
Lamm
1,50 m²/ Mutterschaf mit
Lämmern
2,30 m²/Mutterschaf mit Lämmern
(BIO mit 2 Lämmern 2,3 m², mit 3
Lämmern 2,55 m²)
Lämmer bis 6 Mon.
0,50 m²/Tier
Jungschafe (6-12 Mon.)
0,60 m²/Tier
Widder
1,50 m²/Tier
3,00 m²/Tier
Buchtengestaltung
B Bewegungsmöglichkeit &
Sozialkontakt III
Jedem Tier steht mind. die in nachstehender Tabelle
angeführte Bodenfläche im Stall zur Verfügung ZIEGEN:
Tierkategorie
Gruppenbucht
Einzelbucht
Mutterziege ohne Kitz
0,70 m²/ Mutterziege (BIO
1,50m²)
1,10 m²/ Mutterziege (BIO 2,0 m²)
Mutterziege mit 1 Kitz
1,10 m²/ Mutterziege mit Kitz
1,80 m²/ Mutterziege mit Kitz (BIO
1,85 m²)
Mutterziege mit mehr als 1 Kitz
1,40 m²/ Mutterziege mit
Kitzen
2,10 m²/Mutterziege mit Kitzen
(BIO mit 2 Kitzen 2,2 m², mit 3
Kitzen 2,55 m²)
Kitze bis 6 Mon.
0,50 m²/Tier
Jungziege (6-12 Mon.)
0,60 m²/Tier
Bock
1,50 m²/Tier
3,00 m²/Tier
Besonders Jungtiere erkunden gerne
Strukturierung in Funktionsbereiche wirkt sich positiv auf das Tierverhalten aus
C Luft, Licht, Lärm
Es sind funktionstüchtige Lüftungssysteme vorhanden
Bei hauptsächlich mechanischer Lüftung sind funktionierende
Alarmsysteme und geeignete funktionstüchtige Ersatzsysteme
vorhanden
Es wird für einen ausreichenden und dauernden Luftwechsel
gesorgt
Schädliche Zugluft im Tierbereich wird vermieden
Fensterfläche betragen mind. 3% der Stallbodenfläche – oder die
Tiere haben stets Zugang ins Freie
Der Tierbereich weist über mind. 8 Stunden pro Tag mind. 40 Lux
auf
Lärmpegel wird so gering wie möglich gehalten und dauernder
oder plötzlicher Lärm wird vermieden
D Tränke und Fütterung
Tränkeeinrichtungen sind so zu gestalten, dass eine artgemäße Wasseraufnahme
möglich ist
Tiere haben Zugang zu einer ausreichenden Menge an Wasser
Das Tränkwasser ist nicht verunreinigt
Tier : Fressplatz -Verhältnis von 1:1 (bei rationierter Fütterung oder zeitlich
begrenzter Futtervorlage) bzw. 2,5:1 (bei ad libitum Fütterung bei ganztägiger
Futtervorlage) wird nicht überschritten
Fressplatzbreite in Gruppenhaltungssystemen für Schafe und Ziegen entspricht
mindestens folgenden Werten:
Tierkategorie
Fressplatzbreite
Mutterschaf/-Ziege auch mit Lämmern
40 cm pro Tier
Lämmer, Jungschafe bis 6 Mon.
20 cm pro Tier
Jungschafe, -ziegen (6-12 Mon.)
30 cm pro Tier
Widder/ Böcke
50 cm pro Tier
Futter und Fütterungseinrichtungen entsprechen den Bedürfnissen der Tiere
Futter und Fütterungseinrichtungen sind nicht verunreinigt
Tränke - und Fütterungsplätze
Ständiger Zugang zu
frischem Wasser ist
notwendig!
Bei ad. libitum Fütterung kann Tier :
Fressplatz-Verhältnis erhöht werden; Für eine
gute leistung ist jedoch ein Fressplatz pro Tier
unbedingt zu empfehlen!
Fütterung – so nicht!
Mangelnde Futterhygiene
27.06.2008/Folie 23
E Betreuung
Die Tiere werden von fachkundigen Personen betreut,
gepflegt und kontrolliert
Für die Betreuung sind genügend Betreuungspersonen
vorhanden
Die Tiere werden mindestens 1 x jährlich geschoren
(Schafe, rassebedingt)
Zustand der Klauen wird regelmäßig überprüft und bei
Bedarf eine Klauenpflege durchgeführt
Kranke oder verletzte Tiere werden unverzüglich
angemessen untergebracht, versorgt (und wenn
erforderlich) einer tierärztlichen Behandlung zugeführt
Betreuungsaufgaben
Problembereich Tiergesundheit
MODERHINKE
schlechte
Umweltbedingungen
(und mangelnde
Pflegemaßnahmen)
sind häufig Ursache
für beginnende
Bestandsprobleme
Problembereich Tiergesundheit
LIPPENGRIND
Problembereich Tiergesundheit
EKTO- und
ENDOPARASITEN
E Betreuung
Alle Tiere mindestens 1 x am Tag kontrolliert
Es werden Aufzeichnungen über alle medizinischen
Behandlungen und die Anzahl toter Tiere geführt
Das für die Unterkünfte und Haltungsvorrichtungen
verwendete Material ist für die Tiere ungefährlich und
lässt sich angemessen reinigen
Haltungsumwelt ist so ausgeführt, dass die Tiere keine
Verletzungen erleiden können.
F Eingriffe
Gummiringe, Ätzstifte und Ätzsalben werden nicht für
Eingriffe am Tier verwendet
Es werden keine anderen als die folgenden zulässigen
Eingriffe durchgeführt
Das Kupieren des Schwanzes wird rechtskonform
durchgeführt
Die Kastration männlicher Schafe wird ausschließlich durch
einen Tierarzt oder einen gewerblichen Viehschneider nach
wirksamer Betäubung durchgeführt
Eingriffe am Tier - Kupieren
• fallen unter nationales Recht
• in der EU findet sich eine große Bandbreite beim
„Schwanz kupieren“
• Charolais Widder aus Frankreich (siehe bild) versus
totales Kupierverbot in den Niederlanden
• Ö geht einen Mittelweg
 rechtskonform, d.h:
• höchstens 1/3 ein kürzen
• die Lämmer sind < 3 Tage alt, ohne Betäubung
• > 3 d Betäubung und Tierarzt erforderlich
• (BIO: nur mittels Schmerzausschaltung und NUR
bei weiblichen Zuchttieren erlaubt)
Eingriffe am Tier - Enthornen
Das Enthornen von weiblichen Zuchtkitzen ist bis zu
einem Alter von maximal 4 Wochen, unter tierärztlicher
Aufsicht, mit wirksamer Betäubung noch bis
31.12.2010 erlaubt.
Behornte Ziegen können
anderen Ziegen
lebensgefährliche
Verletzungen zufügen
Eingriffe am Tier – Kastration
nur durch Tierarzt oder gewerblicher Viehschneider
Nur nach wirksamer Betäubung
Blutig und unblutig erlaubt
Unerlaubte Eingriffe am Tier
Enthornen von Schafen und adulten Ziegen
Entfernen von Afterzitzen bei Schafen und Ziegen
Verwendung von Gummiringen!!!
G Ganzjährige Haltung im Freien
Für jedes Tier steht eine überdachte, trockene und eingestreute
Liegefläche mit Windschutz zur Verfügung
Alle Tiere können ungestört und gleichzeitig auf der Liegefläche liegen
Es wird zusätzlich Futter angeboten, wenn der Futterbedarf nicht
ausreichend durch die Weide gedeckt werden kann
Auch bei tiefen Temperaturen ist sichergestellt, dass Menge und
Energiegehalt des vorhandenen Futters ausreichen, um den
Energiebedarf der Tiere zu decken
Der Boden im Bereich der ständig benützten Fütterungs- und
Tränkebereiche ist befestigt
Kranke und verletzte Tiere werden gesondert und geschützt
untergebracht
Danke für Ihre Aufmerksamkeit
Für die Diskussion stehen wir
gerne zur Verfügung
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