Einführung in die Filmförderung Bremen, den 8. Juli 2008 Agenda – Einführung in die Filmförderung Bundesförderungen Länderförderungen Die Filmförderungsanstalt FFA-Projektfilmförderung Allgemeine Informationen zum DFFF BVA-191326-489-VMS2-v6-he Bundesförderungen Bundesförderungen • Filmförderungsanstalt (FFA) • Deutscher Filmförderfonds (DFFF) • Filmförderung des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) • Kuratorium junger deutscher Film Budget gesamt • 170 Mio. EUR Besonderheiten • Regionale Unabhängigkeit BVA-191326-489-VMS2-v6-he Agenda – Einführung in die Filmförderung Bundesförderungen Länderförderungen Die Filmförderungsanstalt FFA-Projektfilmförderung Allgemeine Informationen zum DFFF BVA-191326-489-VMS2-v6-he Länderförderungen Länderförderungen u.a. • Mitteldeutsche Medienförderung • Medienboard Berlin-Brandenburg • FilmFernsehFonds Bayern • Filmstiftung NRW Budget gesamt • 123 Mio. EUR Besonderheiten • Regionale Abhängigkeit BVA-191326-489-VMS2-v6-he Agenda – Einführung in die Filmförderung Bundesförderungen Länderförderungen Die Filmförderungsanstalt FFA-Projektfilmförderung Allgemeine Informationen zum DFFF BVA-191326-489-VMS2-v6-he Die Filmförderungsanstalt – FFA vs. Länderförderung FFA Länderförderung • Anstalt des öffentlichen Rechts • Keine Steuergelder • Gesetzesbindung (FFG) • Keine regionale Bindung • Privatrechtliche GmbH • U.a. finanziert durch Steuer- – Die Erbringung eines Regionaleffektes ist nicht erforderlich gelder • Keine Bindung an das FFG – Kein Mindestanteil bei europäischen Koproduktionen – Es werden auch Fernsehproduktionen gefördert • Regionale Bindung – Es wird die Erbringung eines Regionaleffektes zur Stärkung der regionalen Filmwirtschaft gefordert BVA-191326-489-VMS2-v6-he Die Filmförderungsanstalt – Förderbereiche und -instrumente der FFA Förderbereiche Förderinstrumente • Filmförderung • Darlehen • Bedingt rückzahlbare Darlehen • Zuschüsse • Eigene Tätigkeit und – Produktionsförderung – Drehbuchförderung – Verleih-/Vertriebsförderung • Strukturförderung – Filmtheaterförderung – Videothekenförderung – Weiterbildungsförderung – Forschung/Innovation/ Rationalisierung BVA-191326-489-VMS2-v6-he Beteiligung Agenda – Einführung in die Filmförderung Bundesförderungen Länderförderungen Die Filmförderungsanstalt FFA-Projektfilmförderung Allgemeine Informationen zum DFFF BVA-191326-489-VMS2-v6-he FFA-Projektfilmförderung – Allgemeine Informationen Projektfilmförderung • Budget im Jahr 2008 rund 15,7 Mio. EUR (inkl. dt.-franz. Förderung) • Projektfilmförderung erfolgt in Form eines bedingt rückzahlbaren Darlehens • Es können Darlehen bis zu 1.000.000,00 EUR beantragt werden • Entscheidung über Förderanträge obliegt den 11 weisungsgebundenen Mitgliedern der Vergabekommission, die – sachkundig auf dem Gebiet des Filmwesens – maßgebliche und aktuelle Praxiserfahrung – sachverständig in Finanzierungsfragen sein müssen • Das Kommission entscheidet fünf mal im Jahr über Förderanträge • Der Antrag muss zu dem jeweiligen Einreichtermin vollständig eingegangen sein • Die aktuellen Einreichtermine sind im Internet unter www.ffa.de aufgeführt BVA-191326-489-VMS2-v6-he FFA-Projektfilmförderung – Förderkriterien Welche Filme werden gefördert • Die vorgelegten Unterlagen lassen ein Filmvorhaben erwarten, das geeignet erscheint, die Qualität und die Wirtschaftlichkeit des deutschen Filmes zu verbessern – Inhaltliche Bewertung u.a. anhand des Drehbuches und der Stab- und Besetzungsliste – Präsentation eines Verleihers für die Auswertung auf dem deutschen Kinomarkt ist notwendig – Auch internationalen Verwertungschancen (Weltvertrieb) können in die die Beurteilung mit einfließen BVA-191326-489-VMS2-v6-he FFA-Projektfilmförderung – Formale Kriterien • Es muss sich um einen programmfüllenden Kinofilm handeln • Drehbeginn nicht vor Antragstellung • Erbringung eines Eigenanteils von 15% der anerkannten Herstellungskosten BVA-191326-489-VMS2-v6-he FFA-Projektfilmförderung – Formale Kriterien Ein Projekt ist förderungsberechtigt wenn • Der Produzent eine Niederlassung in Deutschland hat • Der Regisseur Deutscher ist oder Staatsangehöriger eines EU-Staates (es gibt Ausnahmen) • Eine Endfassung des Filmes in deutscher Sprache hergestellt wird • Die Uraufführung des Filmes in deutscher Sprache im Inland erfolgt oder der Film als deutscher Beitrag auf einem A-Festival uraufgeführt wird • Bei einer internationalen Koproduktion gemäß eines zwei- oder mehrseitigen Abkommens die Finanzierungsbeteiligung des deutschen Produzenten mindestens 20% beträgt • Bei einer internationalen Koproduktion, für die kein Abkommen vorliegt, die Finanzierungsbeteiligung des deutschen Produzenten mindestens 30% beträgt Bei Erfüllung der vorgenannten Vorraussetzungen wird der Film als deutscher Film anerkannt und erhält eine Bescheinung der Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) BVA-191326-489-VMS2-v6-he FFA-Projektfilmförderung – Änderungen nach neuem FFG • Anhebung der Produktionsförderung • Bei gleich geeigneten Projekten werden bei der Vergabe der Mittel geleistete Rückzahlungen und der Zugang zu Referenzmitteln berücksichtigt • Förderung des Verleihs im Stadium der Filmherstellung mit 150.000 EUR möglich • Aufhebung der Regelförderung von 250.000 EUR • Aufhebung eines gegenüber den Vorschriften des Aktien- und GmbH-Gesetzes erhöhten Grund- oder Stammkapitals von 100.000 EUR (Mindestkapitalsumme von 25.000 EUR für Firmen mit Sitz im Ausland erforderlich) • Absenkung des erforderlichen Eigenanteils von 15% auf 5% der anerkannten Herstellungskosten • Verlängerung der Rückzahlungsfrist von fünf auf zehn Jahre, Anpassung an Tilgungsbedingungen beteiligter Länderförderer möglich • Förderung von internationalen Koproduktionen mit 10%igen Finanzierungsanteil möglich, wenn ein entsprechendes Filmabkommen eine solche Beteiligung vorsieht BVA-191326-489-VMS2-v6-he Agenda – Einführung in die Filmförderung Bundesförderungen Länderförderungen Die Filmförderungsanstalt FFA-Projektfilmförderung Allgemeine Informationen zum DFFF BVA-191326-489-VMS2-v6-he Allgemeine Informationen zum DFFF • Förderung durch BKM Durchführung FFA • Fördersumme jährlich 60 Mio. EUR • Für 3 Jahre • Produktionsförderung für deutsche Kinofilme • Automatische Förderung – kein Gremium • Zuschuss • Fördersumme: 20% auf deutsche anerkannte Herstellungskosten (German Spend) BVA-191326-489-VMS2-v6-he