Reform BAE

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Informationsveranstaltung
Montag, 16. Juli 2007
Zur Reform des Bachelor of Business
Administration and Economics (BAE)
Prof. Dr. Johann Graf Lambsdorff
Studiendekan,
Vorsitzender des Prüfungsausschusses
§ 18
Zulassung und Anmeldung
• Absatz (2) regelte früher die Wiederholung von einzelnen
Prüfungsleistungen. Dieser Absatz wurde vollständig
gestrichen.
• Die gesetzliche Vorgabe zur Regelung von
Wiederholungsprüfungen regelt nun ausschließlich §6 und
bezieht sich nur noch auf die Wiederholung der gesamten
Bachelorprüfung.
• Damit ist die Anmeldung zu Teilprüfungen vollständig
liberalisiert.
• Weiterhin werden Wiederholungsprüfungen zur
folgenden Semestermitte angeboten. Jeder kann an
diesen Prüfungen teilnehmen.
§6
Bachelorprüfung, Nichtbestehen
und Wiederholung
• (4) 1Die nach Abs. 2 notwendigen ECTS-Leistungspunkte
sollen bis zum Ende des sechsten Fachsemesters erworben
werden. 2Hat der Kandidat oder die Kandidatin diese ECTSLeistungspunkte nicht bis zum Ende des siebten
Fachsemesters erworben und gegenüber dem Prüfungsamt
nachgewiesen, so gilt die Bachelorprüfung als erstmals nicht
bestanden. 3Im Rahmen der in Satz 2 genannten Frist kann
der Versuch zum Erwerb der Leistungspunkte in den
einzelnen Modulen mehrfach unternommen werden, soweit
dieser nicht erfolgreich war.
• (5) 1Eine nicht bestandene Bachelorprüfung kann durch
Fortsetzung der Versuche, die gemäß Abs. 2 erforderlichen
ECTS-Leistungspunkte zu erwerben, einmal wiederholt
werden.
§ 19
Module
1Studienbegleitende Leistungen sind in den
(1)
folgenden Modulen im Umfang von mindestens 75 ECTSLeistungspunkten zu erbringen:
Pflichtmodule
ECTS-Leistungspunkte
Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler
Statistik für Wirtschaftswissenschaftler
Betriebliches Rechnungswesen
Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
Mikroökonomik
Kostenrechnung
Bilanzen
Corporate Finance
Marketing
Makroökonomik
Institutionen, Staat und Wettbewerb
Grundzüge Recht
Wirtschaftsfremdsprache Englisch, Grundstufe 2.1 oder
FFA Aufbaustufe 1
Wirtschaftsfremdsprache Englisch, FFA Aufbaustufe 2
oder FFA Hauptstufe 1.1
Grundlagen der Wirtschaftsinformatik
Summe:
6
8
5
5
5
5
5
5
5
5
5
12
3
3
5
82
§ 19
Module
1Studienbegleitende Leistungen sind in den
(2)
folgenden Modulen im Umfang von mindestens 45 ECTSLeistungspunkte zu erbringen:
Wahlmodule
ECTS-Leistungspunkte
Betriebswirtschaftliche Entscheidungslehre
Wirtschaftsfremdsprache Englisch, FFA
Aufbaustufe 1 oder Hauptstufe 1.2
Beschaffung und Produktion
Personal
Organisation
Steuerplanung
Geschäftsprozessmanagement
Betriebliche Anwendungssysteme
Institutionenökonomik
Controlling
Wirtschafts-, Finanz- und Sozialsysteme
Strategisches Management
Internationales Marketing
Internationale Ökonomik
Summe:
5
3
5
5
5
5
5
4
5
5
5
5
5
5
67
§ 19
Module
1Weitere Lehrveranstaltungen sind aus den unten
(3)
aufgeführten Schwerpunkten zu wählen. 2Den Ausweis
eines Schwerpunktes regelt § 22 Abs. 3. 3Im Übrigen sind
die Studierenden in der Wahl von Lehrveranstaltungen aus
den Schwerpunkten frei:
1. Schwerpunkt Economics (ECON)
2. Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik (WIINF)
3. Schwerpunkt Accounting, Finance and Taxation
(AFT)
4. Schwerpunkt Management und Marketing (MM)
5. Studium
Generale
Leistungspunkte)
(höchstens
6. Zweite Wirtschaftsfremdsprache
ECTS-Leistungspunkte).
15
ECTS-
(höchstens
18
• Eine Folge hiervon ist, dass Seminare nicht mehr
verpflichtend sind.
• Gleichwohl wird ein Besuch dringend angeraten.
• Die Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland ist
möglich, sobald diese einem Schwerpunkt zugeordnet
werden können und ein Vertreter dieses Schwerpunkts
deren Eignung bescheinigt.
• Eine sehr unvollständige Liste der im nächsten Semester
zu besuchenden Veranstaltungen sieht folgendermaßen
aus:
Schwerpunkt
Management
und Marketing
Schwerpunkt
Accounting,
Finance
and Taxation
Schwerpunkt
Wirtschaftsinformatik
Schwerpunkt
Economics
Gründungsmanagement:
Case
Studies und Business 5
Konzernrechnungslegung
(Schildbach)
Volkswirtschaftliche
Fallstudien
(VWL-Ratsstelle*)
ERP
Praktikum (Kleinschmidt)
Simulation (Lendner)
Ertragsteuern
(Haase)
Europäische
Wirtschaftsintegration
(VWL-Ratsstelle*)
Bachelorseminar
Wirtschaftsinformatik
(Kleinschmidt) 5
Bachelorseminar
Beschaffung
und
Produktion
(Ziegler)5
Internationale
Besteuerung
(Haase)
Öffentliche
Einnahmen
(Allinger)
Bachelorseminar
Wirtschaftsinformatik
(Streng,
Bachelorseminar
Personal
(Bühner)
Grundlagen
des
Financial
Planning
(Steiner)
Bachelorseminar
Wirtschaftsethik
(Allinger)
7
Kleinschmidt)
Bachelorseminar
Organisation
(Bühner)
Bachelorseminar
Financial
Modelling
(Wilhelm)
Bachelorseminar Sozialpolitik (Kleinhenz)
7
Bachelorseminar
Management
von
Bachelorseminar
(Steiner)
* Änderungen der
Veranstaltungen
noch möglich.
Mediendienstleistungen
Bachelorseminar (Wagner)(Fischer und Spann)
55
57 4
5 7
5 7
7
7 7
7
7 7
• Im Rahmen des Studium Generale sollen Studierende
interdisziplinäre Schwerpunkte ihrer Ausbildung
eigenständig entwickeln
• Sie sollen sich mit der Methodik und Thematik der
Disziplinen anderer Fakultäten vertraut machen.
• Studierende können bis zu 15 Kreditpunkte durch
Scheine bei Angeboten anderer Fakultäten sammeln.
Diese werden dann durch das Prüfungsamt anerkannt.
• Die Auswahl von Veranstaltungen wird nicht
reglementiert. Die Durchführung obliegt den Studierenden
in Absprache mit den jeweiligen Prüfern.
• Ausgeschlossen von der Anerkennung sind Angebote
des Sprachenzentrums und unserer Fakultät (z.B. für
andere Fakultäten.
• Im Rahmen des Studium Generale können auch
Veranstaltungen zu Schlüsselqualifikationen (soft skills)
besucht werden, um Sozialkompetenz ergänzend zum
Studium zu erwerben.
• Derzeit werden folgende Module ausgeschrieben:
Rhetorik, Präsentieren, kreatives Denken,
Mitarbeiterführung, Verhandeln, Projektmanagement,
Kommunikation in Teams …
• Dort wird jeweils 1 ECTS-Leistungspunkt erworben.
Dieser wird nicht benotet, aber auf die 180 zu
erwerbenden ECTS-Leistungspunkte angerechnet.
Module Zweite Wirtschaftsfremdsprache
In Abhängigkeit von den Vorkenntnissen können unterschiedliche Kurskombinationen gewählt werden.
Auf Wunsch des Studenten können mit einer entsprechenden Erklärung einzelne Veranstaltungen durch
höherwertige Veranstaltungen unter Anrechnung der dort erworbenen ECTS-Punkte auf das Modul
Zweite Wirtschaftsfremdsprache ersetzt werden.
Keine Vorkenntnisse
Alle Sprachen außer Französisch und Spanisch
Grundstufe 1.1
Grundstufe 1.2
Grundstufe 2.1
SWS
ECTS-Punkte
4
4
4
6
6
6
Summe:
18
4
4
4
6
6
6
Summe:
18
Grundkenntnisse
Alle Sprachen
Grundstufe 2.1
Grundstufe 2.2
FFA Aufbaustufe 1
§ 24
Inkrafttreten
1Diese
(1)
Satzung tritt am Tage nach ihrer
Bekanntmachung in Kraft. 2Gleichzeitig wird die Prüfungsund Studienordnung für den Studiengang Business
Administration and Economics … mit den sich aus Abs. 2
ergebenden Einschränkungen aufgehoben.
1Bisher
(2)
von Studierenden erworbene ECTSLeistungspunkte behalten ihre Gültigkeit. 2Sofern der
Vollzug dieser Studien- und Prüfungsordnung im Einzelfall
eine Schlechterstellung von Studierenden, die zum
Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Prüfungs- und
Studienordnung bereits im Bachelorstudiengang Business
Administration and Economics eingeschrieben sind,
bewirkt, hat der Prüfungsausschuss auf Antrag durch
geeignete Maßnahmen diesen Nachteil auszugleichen.
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