Informationsveranstaltung Montag, 16. Juli 2007 Zur Reform des Bachelor of Business Administration and Economics (BAE) Prof. Dr. Johann Graf Lambsdorff Studiendekan, Vorsitzender des Prüfungsausschusses § 18 Zulassung und Anmeldung • Absatz (2) regelte früher die Wiederholung von einzelnen Prüfungsleistungen. Dieser Absatz wurde vollständig gestrichen. • Die gesetzliche Vorgabe zur Regelung von Wiederholungsprüfungen regelt nun ausschließlich §6 und bezieht sich nur noch auf die Wiederholung der gesamten Bachelorprüfung. • Damit ist die Anmeldung zu Teilprüfungen vollständig liberalisiert. • Weiterhin werden Wiederholungsprüfungen zur folgenden Semestermitte angeboten. Jeder kann an diesen Prüfungen teilnehmen. §6 Bachelorprüfung, Nichtbestehen und Wiederholung • (4) 1Die nach Abs. 2 notwendigen ECTS-Leistungspunkte sollen bis zum Ende des sechsten Fachsemesters erworben werden. 2Hat der Kandidat oder die Kandidatin diese ECTSLeistungspunkte nicht bis zum Ende des siebten Fachsemesters erworben und gegenüber dem Prüfungsamt nachgewiesen, so gilt die Bachelorprüfung als erstmals nicht bestanden. 3Im Rahmen der in Satz 2 genannten Frist kann der Versuch zum Erwerb der Leistungspunkte in den einzelnen Modulen mehrfach unternommen werden, soweit dieser nicht erfolgreich war. • (5) 1Eine nicht bestandene Bachelorprüfung kann durch Fortsetzung der Versuche, die gemäß Abs. 2 erforderlichen ECTS-Leistungspunkte zu erwerben, einmal wiederholt werden. § 19 Module 1Studienbegleitende Leistungen sind in den (1) folgenden Modulen im Umfang von mindestens 75 ECTSLeistungspunkten zu erbringen: Pflichtmodule ECTS-Leistungspunkte Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler Statistik für Wirtschaftswissenschaftler Betriebliches Rechnungswesen Allgemeine Betriebswirtschaftslehre Mikroökonomik Kostenrechnung Bilanzen Corporate Finance Marketing Makroökonomik Institutionen, Staat und Wettbewerb Grundzüge Recht Wirtschaftsfremdsprache Englisch, Grundstufe 2.1 oder FFA Aufbaustufe 1 Wirtschaftsfremdsprache Englisch, FFA Aufbaustufe 2 oder FFA Hauptstufe 1.1 Grundlagen der Wirtschaftsinformatik Summe: 6 8 5 5 5 5 5 5 5 5 5 12 3 3 5 82 § 19 Module 1Studienbegleitende Leistungen sind in den (2) folgenden Modulen im Umfang von mindestens 45 ECTSLeistungspunkte zu erbringen: Wahlmodule ECTS-Leistungspunkte Betriebswirtschaftliche Entscheidungslehre Wirtschaftsfremdsprache Englisch, FFA Aufbaustufe 1 oder Hauptstufe 1.2 Beschaffung und Produktion Personal Organisation Steuerplanung Geschäftsprozessmanagement Betriebliche Anwendungssysteme Institutionenökonomik Controlling Wirtschafts-, Finanz- und Sozialsysteme Strategisches Management Internationales Marketing Internationale Ökonomik Summe: 5 3 5 5 5 5 5 4 5 5 5 5 5 5 67 § 19 Module 1Weitere Lehrveranstaltungen sind aus den unten (3) aufgeführten Schwerpunkten zu wählen. 2Den Ausweis eines Schwerpunktes regelt § 22 Abs. 3. 3Im Übrigen sind die Studierenden in der Wahl von Lehrveranstaltungen aus den Schwerpunkten frei: 1. Schwerpunkt Economics (ECON) 2. Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik (WIINF) 3. Schwerpunkt Accounting, Finance and Taxation (AFT) 4. Schwerpunkt Management und Marketing (MM) 5. Studium Generale Leistungspunkte) (höchstens 6. Zweite Wirtschaftsfremdsprache ECTS-Leistungspunkte). 15 ECTS- (höchstens 18 • Eine Folge hiervon ist, dass Seminare nicht mehr verpflichtend sind. • Gleichwohl wird ein Besuch dringend angeraten. • Die Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland ist möglich, sobald diese einem Schwerpunkt zugeordnet werden können und ein Vertreter dieses Schwerpunkts deren Eignung bescheinigt. • Eine sehr unvollständige Liste der im nächsten Semester zu besuchenden Veranstaltungen sieht folgendermaßen aus: Schwerpunkt Management und Marketing Schwerpunkt Accounting, Finance and Taxation Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik Schwerpunkt Economics Gründungsmanagement: Case Studies und Business 5 Konzernrechnungslegung (Schildbach) Volkswirtschaftliche Fallstudien (VWL-Ratsstelle*) ERP Praktikum (Kleinschmidt) Simulation (Lendner) Ertragsteuern (Haase) Europäische Wirtschaftsintegration (VWL-Ratsstelle*) Bachelorseminar Wirtschaftsinformatik (Kleinschmidt) 5 Bachelorseminar Beschaffung und Produktion (Ziegler)5 Internationale Besteuerung (Haase) Öffentliche Einnahmen (Allinger) Bachelorseminar Wirtschaftsinformatik (Streng, Bachelorseminar Personal (Bühner) Grundlagen des Financial Planning (Steiner) Bachelorseminar Wirtschaftsethik (Allinger) 7 Kleinschmidt) Bachelorseminar Organisation (Bühner) Bachelorseminar Financial Modelling (Wilhelm) Bachelorseminar Sozialpolitik (Kleinhenz) 7 Bachelorseminar Management von Bachelorseminar (Steiner) * Änderungen der Veranstaltungen noch möglich. Mediendienstleistungen Bachelorseminar (Wagner)(Fischer und Spann) 55 57 4 5 7 5 7 7 7 7 7 7 7 • Im Rahmen des Studium Generale sollen Studierende interdisziplinäre Schwerpunkte ihrer Ausbildung eigenständig entwickeln • Sie sollen sich mit der Methodik und Thematik der Disziplinen anderer Fakultäten vertraut machen. • Studierende können bis zu 15 Kreditpunkte durch Scheine bei Angeboten anderer Fakultäten sammeln. Diese werden dann durch das Prüfungsamt anerkannt. • Die Auswahl von Veranstaltungen wird nicht reglementiert. Die Durchführung obliegt den Studierenden in Absprache mit den jeweiligen Prüfern. • Ausgeschlossen von der Anerkennung sind Angebote des Sprachenzentrums und unserer Fakultät (z.B. für andere Fakultäten. • Im Rahmen des Studium Generale können auch Veranstaltungen zu Schlüsselqualifikationen (soft skills) besucht werden, um Sozialkompetenz ergänzend zum Studium zu erwerben. • Derzeit werden folgende Module ausgeschrieben: Rhetorik, Präsentieren, kreatives Denken, Mitarbeiterführung, Verhandeln, Projektmanagement, Kommunikation in Teams … • Dort wird jeweils 1 ECTS-Leistungspunkt erworben. Dieser wird nicht benotet, aber auf die 180 zu erwerbenden ECTS-Leistungspunkte angerechnet. Module Zweite Wirtschaftsfremdsprache In Abhängigkeit von den Vorkenntnissen können unterschiedliche Kurskombinationen gewählt werden. Auf Wunsch des Studenten können mit einer entsprechenden Erklärung einzelne Veranstaltungen durch höherwertige Veranstaltungen unter Anrechnung der dort erworbenen ECTS-Punkte auf das Modul Zweite Wirtschaftsfremdsprache ersetzt werden. Keine Vorkenntnisse Alle Sprachen außer Französisch und Spanisch Grundstufe 1.1 Grundstufe 1.2 Grundstufe 2.1 SWS ECTS-Punkte 4 4 4 6 6 6 Summe: 18 4 4 4 6 6 6 Summe: 18 Grundkenntnisse Alle Sprachen Grundstufe 2.1 Grundstufe 2.2 FFA Aufbaustufe 1 § 24 Inkrafttreten 1Diese (1) Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 2Gleichzeitig wird die Prüfungsund Studienordnung für den Studiengang Business Administration and Economics … mit den sich aus Abs. 2 ergebenden Einschränkungen aufgehoben. 1Bisher (2) von Studierenden erworbene ECTSLeistungspunkte behalten ihre Gültigkeit. 2Sofern der Vollzug dieser Studien- und Prüfungsordnung im Einzelfall eine Schlechterstellung von Studierenden, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Prüfungs- und Studienordnung bereits im Bachelorstudiengang Business Administration and Economics eingeschrieben sind, bewirkt, hat der Prüfungsausschuss auf Antrag durch geeignete Maßnahmen diesen Nachteil auszugleichen.