Vorlesung RSoz1 vom 7. März 2012

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Rechtssoziologie I
Vorlesung vom 7. März 2012
Prof. Dr. Lukas Gschwend
Universität Zürich
Frühjahrssemester 2012
Lektüre
Manfred Rehbinder, Rechtssoziologie, 7. A. 2009,
§4
A. Wissenschaftstheoretische Grundlagen
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1. Wissenschaftstheoretisches Verhältnis von
Jurisprudenz und Soziologie
1.1 Gemeinsamkeiten und Ähnlichkeiten
- Gegenstand: Zwischenmenschliche Beziehungen
1.2 Unterschiede
- andere Erkenntnisinteressen (soziale Wirklichkeit versus
positive Normativität)
- andere Methoden (empirisch-induktiv versus begrifflich
deduktiv)
- andere Sprache (sozialwissenschftliches Glossar versus
juristische Begrifflichkeit)
A. Wissenschaftstheoretische Grundlagen
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1.3 Umgang mit dem Wertungsproblem
- Max Weber: Postulat der Werturteilsfreiheit
- Karl Popper: Kritischer Rationalismus
- Theodor Adorno/Jürgen Habermas: Dialektisch-kritische
Schule
- Gibt es wertfreie Kritik?
2. Forschungstechnik
2.1 Empirische Sozialforschung
- quantitative und/oder qualitative systematische und
methodengeleitete Erhebung und Auswertung von Daten
- Hypothese – empirische Überprüfung – Theorie/Modell
- Quantitativ – Qualitativ
A. Wissenschaftstheoretische Grundlagen
Soziologie
quantitativ
qualitativ
empirisch
neopositivistisch
theoretisch
kritisch-dialektisch
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B. Methoden der Rechtstatsachenforschung
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1. Untersuchungsgegenstand
1.1 Untersuchungsobjekt
- qualitativ: der Forscher gelangt anhand von Einzelfällen
mittels Deskription und Analyse zu nicht quantifizierten und
nicht quantifizierbaren inhaltlichen Aussagen von
beschränkter Allgemeingültigkeit
- Vorteile der qualititativen Rechtstatsachenforschung:
Authentizität, keine statistischen Verwerfungen, Detailreichtum
- Hauptnachteil der qualitativen Rechtstatsachenforschung:
Keine Repräsentativität, Einfluss der Forscherpersönlichkeit
B. Methoden der Rechtstatsachenforschung
-
-
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quantitativ: die durch den Forschungsplan nach vorgegebenen
Kriterien erhobenen Daten werden statistisch ausgewertet.
Mittel: Totalstatistik oder Stichprobenerhebung
Vorteile der quantitativen Rechtstatsachenforschung:
Generalisierbarkeit der Aussagen
Nachteile der quantitativen Rechtstatsachenforschung:
Statistische Verzerrungen, Kumulation von Fehlern in der
Datenerhebung
1.2 Fragestellung
- Was will der Forscher mit seiner Forschung erfahren?
- Deskriptive Forschung fragt nach der Beschaffenheit eines
Phänomens.
- Verifizierende Forschung fragt nach den Zusammenhängen
zwischen verschiedenen sozialen Phänomenen.
B. Methoden der Rechtstatsachenforschung
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2. Untersuchungsanordnung
2.1 Experimentelle Anordnung
- Durchführung von Tests, welche eine genaue Deskription
eines Verhaltens ermöglichen oder aber im Fall einer
verifizierenden Fragestellung zuverlässige Aussagen
ermöglichen betr. Verifizierung oder Falsifizierung der
vorgeschalteten Modellvorstellung
- Feldexperiment, Laborexperiment, Testexperiment in
gedachter Umwelt
- Probleme?
B. Methoden der Rechtstatsachenforschung
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2.2 Historische und komparative Anordnung
- historisch: zeitlicher Längsschnitt
- komparativ: räumlicher Längs- bzw. Querschnitt
- Probleme?
3. Untersuchungstechnik
2.1 Dokumenten- oder Aktenanalyse
- Rechtsstatistiken, Gerichts- und Verwaltungsakten
- Probleme: Lebendes Recht aus toten Akten?
2.2 Befragung
- Interview
- Probleme: exogene Beeinflussung des Interviewpartners
2.3 Beobachtung
C. Soziologische Grundbegriffe und Parameter 10
1. Gesellschaft und Kultur als soziokulturelles
Gesamtsystem
2. Einzelperson – Gruppe – Gesellschaft
-
Wechselwirkung zwischen Individuen und Gruppen sowie
Gesellschaft
Gruppen lassen sich extern wie auch intern definieren
3. Verhalten und Verhaltensmuster
-
Personen und Gruppen werden sozial massgeblich durch ihr
Verhalten wahrgenommen.
Dem Begriff der Kultur auf Ebene der Gesellschaft entspricht
der Begriff des Verhaltensmusters als Anwendungsfall der
Umsetzung kultureller Werte auf Ebene der Individuen und
Gruppen.
C. Arbeitsinstrumente der Rechtssoziologie
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4. Rolle und Status
-
-
Soziale Rollen als Zusammenfassung äusserer und innerer
Verhaltensmuster im Kontext ihrer Funktionalität. Sie
bezeichnen Ansprüche der Gesellschaft an die Inhaber von
Positionen.
Status ist das fixe Gegenstück zur Dynamik der Rolle.
Status und Rollen stehen in Abhängigkeit von sozialen
Kategorien und Aggregaten.
5. Institutionen
-
-
Durch Institutionen werden typische, regelmässige und
gleichförmige Verhaltensmuster fixiert. Die Institutionen
werden ihrerseits durch sie geschaffen.
Haupt und Nebeninstitutionen
C. Arbeitsinstrumente der Rechtssoziologie
6. Kultur und Verhaltensmuster
-
Kultur als Total der den Angehörigen einer Gesellschaft
gemeinsamen Institutionen und Verhaltensmuster
Verhaltensmuster und Verbindlichkeit
Werte als kulturelle Errungenschaften
Wertewandel und Realisierung von Wertvorstellungen
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