Informationen zu Mumps

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Informationen zu Mumps
(Ziegenpeter, Parotitis epidemica)
1. Allgemeine Informationen
Mumps ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit. Mumpsviren kommen weltweit vor und eine Übertragung
kann das ganze Jahr über stattfinden. Die Erkrankung betrifft vorwiegend Kinder und Jugendliche, aber auch
Erwachsene können sich infizieren und erkranken.
2. Wie wird die Krankheit übertragen?
Mumpsviren können leicht durch Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch übertragen werden, zum Beispiel beim
Husten oder Niesen. Auch beim Kontakt mit Gegenständen, die mit infektiösem Speichel verunreinigt sind, können
Mumpsviren übertragen werden.
3. Inkubationszeit
Die Dauer von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Erkrankung (Inkubationszeit) kann 12 Tage bis 25 Tage
betragen.
4. Krankheitszeichen und Krankheitsverlauf
Die Mumps-Erkrankung kann mit Allgemeinbeschwerden wie z.B. Fieber, Kopfschmerz und Muskelschmerzen
beginnen. Danach kommt es typischerweise zu einer einseitigen oder beidseitigen Entzündung und Schwellung der
Ohrspeicheldrüse. Die Erkrankten leiden an geschwollenen Wangen, Fieber und Schmerzen beim Kauen.
Mindestens 30% der Infektionen verlaufen ohne oder mit nur geringen Krankheitszeichen.
Im Rahmen der Erkrankung kann eine Reihe von Komplikationen auftreten, die mit steigendem Alter häufiger
werden. Hierzu zählen z.B. eine Entzündung der Hirnhaut oder des Herzmuskels. Auch andere Drüsen des Körpers
wie z.B. die Bauchspeicheldrüse können sich entzünden. Bei Jungen und Männern kann eine Entzündung der
Hoden auftreten, die in seltenen Fällen zur Zeugungsunfähigkeit führt. Bei Mädchen und Frauen kann eine
Entzündung der Eierstöcke oder der Brustdrüse auftreten.
Die Mumps-Erkrankung führt in der Regel zu einer lebenslangen Immunität. Zweiterkrankungen sind möglich, aber
selten.
5. Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Ansteckungsfähigkeit des Erkrankten besteht schon 7 Tage vor Beginn der Ohrspeicheldrüsenschwellung und
kann noch bis zu 9 Tage danach anhalten. Sie ist 2 Tage vor bis 4 Tage nach Erkrankungsbeginn am größten. Auch
Infektionen ohne das Vorliegen von Krankheitszeichen sind ansteckend.
6. Therapie / Impfung
Eine spezifische Therapie zur Behandlung der Erkrankung gibt es nicht. Sie kann nur symptomatisch gelindert
werden mit Medikamenten gegen Schmerzen und zur Fiebersenkung.
Die wirksamste Vorbeugung gegen Mumps ist die zweimalige Impfung. Diese wird in Form eines
Kombinationsimpfstoffs gegen Masern-Mumps-Röteln (MMR) oder Masern-Mumps-Röteln-Windpocken (MMRV)
verabreicht. Nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) soll die erste
Impfung im Alter von 11-14 Monaten und die zweite Impfung im Alter von 15-23 Monaten erfolgen. Versäumte
Impfungen sollen umgehend, spätestens bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nachgeholt werden.
Alle Personen, die nach 1970 geboren sind und die nicht sicher immun gegen Mumps sind, sollen ebenfalls geimpft
werden. Dies gilt insbesondere, wenn sie in Gesundheitsdienstberufen, in Gemeinschaftseinrichtungen oder in
Ausbildungseinrichtungen für junge Erwachsene tätig sind.
7. Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen?
Personen, die an Mumps erkrankt oder dessen verdächtig sind, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie z.B.
Kindertagesstätten oder Schulen nicht besuchen bzw. nicht dort tätig sein, bis nach Urteil eines Arztes eine
Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist (§ 34 Infektionsschutzgesetz). Gleiches gilt
für Personen, in deren Wohngemeinschaft eine Erkrankung an Mumps oder ein Mumps-Verdachtsfall aufgetreten
ist. Erkrankte können die Kindertagesstätte bzw. die Schule nach Abklingen der Krankheitserscheinungen,
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frühestens jedoch 5 Tage nach Beginn der Mumpserkrankung, wieder besuchen. Ein schriftliches ärztliches Attest
ist nicht erforderlich.
8. Ist die Erkrankung meldepflichtig?
Ja! Meldepflichtig ist gemäß §§ 6 bis 9 und 34 Infektionsschutzgesetz:
 Für Gemeinschaftseinrichtungen (Kindertagesstätte, Schule etc.): der Verdacht auf oder die Erkrankung
an Mumps, wenn Personen betroffen sind, die eine Gemeinschaftseinrichtung besuchen. Es besteht
Meldepflicht der Eltern gegenüber der Gemeinschaftseinrichtung ihrer Kinder.
 Für Ärzte: der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an Mumps.
 Für Labore: der direkte oder indirekte Nachweis des Mumpsvirus, soweit er auf eine akute Infektion
hinweist.
Sie haben noch Fragen?
Bitte wenden Sie sich an das Gesundheitsamt in Ihrem Bezirk:
Gesundheitsamt Hamburg-Altona
Tel.: 42811-2638, -3005, -2110
Gesundheitsamt Hamburg-Mitte
Tel.: 42854-2542, -4643, -2344
Gesundheitsamt Hamburg-Bergedorf
Tel.: 42891-2216, -2329
Gesundheitsamt Hamburg-Nord
Tel.: 42804-2675, -2671, -2679
Gesundheitsamt Hamburg-Eimsbüttel
Tel.: 42801-3400, -3401
Gesundheitsamt Hamburg-Wandsbek
Tel.: 42881-2419, -3658, -3686
Gesundheitsamt Hamburg-Harburg
Tel.: 42871-2324, -2140
Herausgeber:
Arbeitskreis Infektionsepidemiologie
V.i.S.d.P.
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Institut für Hygiene und Umwelt
Marckmannstraße 129a, 20539 Hamburg,
Tel.: 040 42845-77, www.hamburg.de/hu
Stand: Juni 2015
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