Informationen zu Mumps (Ziegenpeter, Parotitis epidemica) 1. Allgemeine Informationen Mumps ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit. Mumpsviren kommen weltweit vor und eine Übertragung kann das ganze Jahr über stattfinden. Die Erkrankung betrifft vorwiegend Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene können sich infizieren und erkranken. 2. Wie wird die Krankheit übertragen? Mumpsviren können leicht durch Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch übertragen werden, zum Beispiel beim Husten oder Niesen. Auch beim Kontakt mit Gegenständen, die mit infektiösem Speichel verunreinigt sind, können Mumpsviren übertragen werden. 3. Inkubationszeit Die Dauer von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Erkrankung (Inkubationszeit) kann 12 Tage bis 25 Tage betragen. 4. Krankheitszeichen und Krankheitsverlauf Die Mumps-Erkrankung kann mit Allgemeinbeschwerden wie z.B. Fieber, Kopfschmerz und Muskelschmerzen beginnen. Danach kommt es typischerweise zu einer einseitigen oder beidseitigen Entzündung und Schwellung der Ohrspeicheldrüse. Die Erkrankten leiden an geschwollenen Wangen, Fieber und Schmerzen beim Kauen. Mindestens 30% der Infektionen verlaufen ohne oder mit nur geringen Krankheitszeichen. Im Rahmen der Erkrankung kann eine Reihe von Komplikationen auftreten, die mit steigendem Alter häufiger werden. Hierzu zählen z.B. eine Entzündung der Hirnhaut oder des Herzmuskels. Auch andere Drüsen des Körpers wie z.B. die Bauchspeicheldrüse können sich entzünden. Bei Jungen und Männern kann eine Entzündung der Hoden auftreten, die in seltenen Fällen zur Zeugungsunfähigkeit führt. Bei Mädchen und Frauen kann eine Entzündung der Eierstöcke oder der Brustdrüse auftreten. Die Mumps-Erkrankung führt in der Regel zu einer lebenslangen Immunität. Zweiterkrankungen sind möglich, aber selten. 5. Dauer der Ansteckungsfähigkeit Die Ansteckungsfähigkeit des Erkrankten besteht schon 7 Tage vor Beginn der Ohrspeicheldrüsenschwellung und kann noch bis zu 9 Tage danach anhalten. Sie ist 2 Tage vor bis 4 Tage nach Erkrankungsbeginn am größten. Auch Infektionen ohne das Vorliegen von Krankheitszeichen sind ansteckend. 6. Therapie / Impfung Eine spezifische Therapie zur Behandlung der Erkrankung gibt es nicht. Sie kann nur symptomatisch gelindert werden mit Medikamenten gegen Schmerzen und zur Fiebersenkung. Die wirksamste Vorbeugung gegen Mumps ist die zweimalige Impfung. Diese wird in Form eines Kombinationsimpfstoffs gegen Masern-Mumps-Röteln (MMR) oder Masern-Mumps-Röteln-Windpocken (MMRV) verabreicht. Nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) soll die erste Impfung im Alter von 11-14 Monaten und die zweite Impfung im Alter von 15-23 Monaten erfolgen. Versäumte Impfungen sollen umgehend, spätestens bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nachgeholt werden. Alle Personen, die nach 1970 geboren sind und die nicht sicher immun gegen Mumps sind, sollen ebenfalls geimpft werden. Dies gilt insbesondere, wenn sie in Gesundheitsdienstberufen, in Gemeinschaftseinrichtungen oder in Ausbildungseinrichtungen für junge Erwachsene tätig sind. 7. Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen? Personen, die an Mumps erkrankt oder dessen verdächtig sind, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie z.B. Kindertagesstätten oder Schulen nicht besuchen bzw. nicht dort tätig sein, bis nach Urteil eines Arztes eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist (§ 34 Infektionsschutzgesetz). Gleiches gilt für Personen, in deren Wohngemeinschaft eine Erkrankung an Mumps oder ein Mumps-Verdachtsfall aufgetreten ist. Erkrankte können die Kindertagesstätte bzw. die Schule nach Abklingen der Krankheitserscheinungen, Informationen zu Mumps (Ziegenpeter, Parotitis epidemica) frühestens jedoch 5 Tage nach Beginn der Mumpserkrankung, wieder besuchen. Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich. 8. Ist die Erkrankung meldepflichtig? Ja! Meldepflichtig ist gemäß §§ 6 bis 9 und 34 Infektionsschutzgesetz: Für Gemeinschaftseinrichtungen (Kindertagesstätte, Schule etc.): der Verdacht auf oder die Erkrankung an Mumps, wenn Personen betroffen sind, die eine Gemeinschaftseinrichtung besuchen. Es besteht Meldepflicht der Eltern gegenüber der Gemeinschaftseinrichtung ihrer Kinder. Für Ärzte: der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an Mumps. Für Labore: der direkte oder indirekte Nachweis des Mumpsvirus, soweit er auf eine akute Infektion hinweist. Sie haben noch Fragen? Bitte wenden Sie sich an das Gesundheitsamt in Ihrem Bezirk: Gesundheitsamt Hamburg-Altona Tel.: 42811-2638, -3005, -2110 Gesundheitsamt Hamburg-Mitte Tel.: 42854-2542, -4643, -2344 Gesundheitsamt Hamburg-Bergedorf Tel.: 42891-2216, -2329 Gesundheitsamt Hamburg-Nord Tel.: 42804-2675, -2671, -2679 Gesundheitsamt Hamburg-Eimsbüttel Tel.: 42801-3400, -3401 Gesundheitsamt Hamburg-Wandsbek Tel.: 42881-2419, -3658, -3686 Gesundheitsamt Hamburg-Harburg Tel.: 42871-2324, -2140 Herausgeber: Arbeitskreis Infektionsepidemiologie V.i.S.d.P. Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Institut für Hygiene und Umwelt Marckmannstraße 129a, 20539 Hamburg, Tel.: 040 42845-77, www.hamburg.de/hu Stand: Juni 2015