Salmonellen - meyer.rechtsanwälte

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Handlungsoptionen der
Lebensmittelüberwachung
bei Salmonellenfunden
Prof. Dr. Alfred Hagen Meyer: April 2016 | © meyer.rechtsanwälte
Mikrobielle Risiken von Lebensmitteln
Bakterien
Schimmelpilze
und Hefen
Ø  exponentielles Wachstum
Ø  teilweise Bildung von:
§  Toxinen (z.B. C. botulinum, S. aureus)
§  Sporen (z.B. B. cereus)
Ø  Lebensmittelverderb
Ø  teilweise Bildung von
Mykotoxinen (Schimmelpilze)
Ø  Lebensmittelverderb
Viren
Parasiten
Ø keine Vermehrung im
Lebensmittel
Ø Überlebensfähigkeit in
kontaminierten Lebensmitteln
Ø hoch-infektiös
Ø benötigen tierischen oder
menschlichen Wirt zur
Vermehrung
Ø Parasitosen
dr. uta verbeek | 17.03.2016
Lebensmittel-bedingte Erkrankungen
Ø Lebensmittelbedingte Infektionen und Intoxikationen gehören zu den häufigsten Erkrankungen des
Menschen
Ø 2 Millionen Menschen sterben nach Angaben der WHO jährlich weltweit durch verdorbene
Lebensmittel
Ø v.a. bei Verzehr von Lebensmitteln tierischer Herkunft
-  Fleisch, Wurst, Eier, Milchprodukte
Ø Kontamination erfolgt auf allen Stufen der Lebensmittelkette
-  v.a. aufgrund von Hygienemängeln oder Fehlern im Temperaturmanagement
Ø Häufig Übertragung der Erreger von kontaminierten Lebensmitteln auf andere Lebensmittel durch
unsachgemäßen Umgang bei der Zubereitung
-  z. B. von rohem Fleisch auf Salat
Ø Häufige Erreger lebensmittelbedingter Infektionen: Salmonellen & Campylobacter
dr. uta verbeek | 17.03.2016
Lebensmittel-bedingte Erkrankungen
Infektionsepidemiologisches Jahrbuch
meldepflichtiger Krankheiten für 2014
dr. uta verbeek | 17.03.2016
Salmonella
Ø  derzeit ca 2.500 Serovare bekannt; 500 Serovare nachweislich humanpathogen
häufige
SalmonelloseSerovare
§  Salmonella Enteritidis
§  Salmonella Typhimurium
Infektionsdosis
§  104 – 106 Keime (Erwachsene)
§  stark fetthaltige LM od. YOPI*: < 102 Keime
Eigenschaften
§  säuretolerant, trocknungstolerant (Salmonellen in trockenen LM über
lange Zeit infektiös)
§  Abtötung: > 70 °C, mind. 10 min
§  keine Abtötung durch Einfrieren
§  Wachstumshemmung: 3-4 % NaCl (Abtötung ab 9 %)
Kritische
Lebensmittel
§  rohes Fleisch bzw. nicht ausreichend erhitzte Fleischerzeugnisse
§  nicht ausreichend erhitzte Eier bzw. eihaltige Speisen/Zubereitungen
Signifikant abnehmende Tendenz von Salmonella-Erkrankungen in Europa seit 2008
Abnahme um 44 % im Vergleich zum Jahr 2008
* YOPI – Young, Old, Pregnant, Immunocompromised
dr. uta verbeek | 17.03.2016
Salmonella
Todesfälle in
Bayern/Dtl.
2010-2015
Bayer. Landtag 7.8.2015
Drs. 17/7308 schriftl.
Anfrage v. Brunn/
Sonnenholzner SPD vom
21.5.2015
dr. uta verbeek | 17.03.2016
Lebensmittelwarnungen – mikrobiologische Agens
Listeria
monocytogenes
Tortelloni (gekühlt); Forellenfilets;
geriebener Käse; (Weich-)Käse
Salmonellen
Curry-/Kuminpulver; Salatkräuter;
Samen für Sprossen; Salami;
gemahlene Haselnüsse;
Nussmüsli;
Teewurst;
Pinienkerne;
Moringa Pulver
Schimmelpilztoxin DON
(Deoxynivalenol)
Nudeln
prof. dr. alfred hagen meyer | 01.07.16
Lebensmittelsicherheit
Art. 14 BasisVO (EG) 178/2002
(1) Lebensmittel, die nicht sicher sind, dürfen
nicht in Verkehr gebracht werden.
(2) Lebensmittel gelten als nicht sicher, wenn
davon auszugehen ist, dass sie
a) gesundheitsschädlich sind,
für den Verzehr durch den Menschen
ü b)
Zusammensetzung
ungeeignet sind.
ü  Kennzeichnung
prof. dr. alfred hagen meyer | 01.07.16
VO 178/2002 - Lebensmittelsicherheit
Artikel 14 BasisVO (EG) Nr. 178/2002
(1)  Lebensmittel, die nicht sicher sind, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.
(2)  Lebensmittel gelten als nicht sicher, wenn davon auszugehen ist, dass sie
a)
gesundheitsschädlichen sind,
b)
für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet sind.
(3)  […] zu berücksichtigen:
a)
die normalen Bedingungen seiner Verwendung durch den Verbraucher […]
sowie
b)
die dem Verbraucher vermittelten Informationen einschließlich der Angaben
auf dem Etikett […].
(4)  […] zu berücksichtigen
a)
die wahrscheinlichen sofortigen und/oder kurzfristigen und/ oder langfristigen
Auswirkungen […],
b)
die wahrscheinlichen kumulativen toxischen Auswirkungen,
c)
die besondere gesundheitliche Empfindlichkeit einer bestimmten
Verbrauchergruppe […]
prof. dr. alfred hagen meyer | 01.07.16
VO 2073/2005
prof. dr. alfred hagen meyer | 01.07.16
Lebensmittelsicherheit
Art. 14 BasisVO (EG) 178/2002
(6) Gehört ein nicht sicheres Lebensmittel zu einer Charge, einem
Posten oder einer Lieferung von Lebensmitteln der gleichen
Klasse der Beschreibung, so ist davon auszugehen, dass
sämtliche Lebensmittel in dieser Charge, diesem Posten oder
dieser Lieferung ebenfalls nicht sicher sind, es sei denn, bei
einer ein-gehenden Prüfung wird kein Nachweis dafür gefunden,
ü dass
Zusammensetzung
der Rest der Charge, des Postens oder der Lieferung nicht
ist.
ü sicher
Kennzeichnung
prof. dr. alfred hagen meyer | 01.07.16
Rücknahme - Rückruf
Art. 19 BasisVO 178/2002
(1) Erkennt ein Lebensmittelunternehmer (…), dass ein von ihm (…)
vertriebenes Lebensmittel den Anforderungen an die
Lebensmittelsicherheit nicht entspricht [= Art. 14], so leitet er
unverzüglich Verfahren ein, um das betreffende Lebensmittel vom
Markt zu nehmen (…).
ð
Rücknahme = stiller Rückruf
ü 
Zusammensetzung
Wenn
das Produkt den Verbraucher bereits erreicht haben könnte, (…)
ruftKennzeichnung
[der Lebensmittelunternehmer] erforderlichenfalls bereits an diese
ü 
gelieferte Produkte zurück (…).
ð
Rückruf
prof. dr. alfred hagen meyer | 01.07.16
VO 2073/2005 - mikrobiologische Kriterien
Kapitel 1. Lebensmittelsicherheitskriterien
Salmonella
Lebensmittelkategorie
1.14. Eierzeugnisse,
außer Erzeugnisse, bei
denen das Salmonellenrisiko
durch das
Herstellungsverfahren oder die
Zusammensetzung
des Erzeugnisses
ausgeschlossen
ist
n
c
Grenzwert
(m = M)
5
0
in 25 g nicht
nachweisbar
Stufe, für die das Kriterium gilt
In Verkehr gebrachte
Erzeugnisse während der
Haltbarkeitsdauer
prof. dr. alfred hagen meyer | 01.07.16
VO 2073/2005 - mikrobiologische Kriterien
Der Lebensmittelunternehmer
Untersuchungen von Lebensmitteln
entsprechend
VO 2073/2005 Anhang I
Grenzwertüberschreitungen bei
Lebensmittelsicherheitskriterien (Anhang I, Kapitel 1)
Chargenrückholung, Rückruf gem. Art. 19 BasisVO 178/2002
Noch nicht im Einzelhandel befindliche Erzeugnisse können weiterverarbeitet werden
Beseitigung der entsprechenden Gefahr
die Partie kann für andere Zwecke verwendet werden, vorausgesetzt:
•  keine Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier
•  im Rahmen der HACCP-gestützten Verfahren + guten Hygienepraxis festgelegt
•  von der zuständigen Behörde genehmigt
prof. dr. alfred hagen meyer | 01.07.16
VO 2073/2005 - mikrobiologische Kriterien
beachte:
Anwendung von Art. 10 und 14 BasisVO 178/2002 nicht ausgeschlossen,
wenn Untersuchung gleichwohl sicherheitsrelevanten Keim zeigt
Hier: C. sakazii
VGH München LMRR 2007, 18
prof. dr. alfred hagen meyer | 01.07.16
Salmonellen
Rechtliche Vorgaben für Hersteller und Überwachung
dichtes Netz an Regularien bzgl. Überwachung, Monitoring und Meldepflichten,
namentlich insbesondere
• Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 vom 17. November 2003 zur Bekämpfung
von Salmonellen und bestimmten anderen durch Lebensmittel
übertragbaren Zoonoseerregern
• Verordnung (EU) Nr. 517/2011 vom 25. Mai 2011 zur Durchführung der
Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 im Hinblick auf ein Ziel der Europäischen Union
zur Senkung der Prävalenz bestimmter Salmonella-Serotypen bei Legehennen
der Spezies Gallus gallus
• Verordnung zum Schutz gegen bestimmte Salmonelleninfektionen beim
Haushuhn und bei Puten (Geflügel-Salmonellen-Verordnung - GflSalmoV)
• Tiergesundheitsgesetz
• Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten.
prof. dr. alfred hagen meyer | 01.07.16
Geflügel-Salmonellen-Verordnung
§ 14 Abs. 1 Nr. 2 GflSalmoV – Betriebseigene Kontrollen
Zur Erfüllung seiner Probenahme- und Untersuchungspflicht nach Anhang II
Buchstabe B Nummer 1 der VO (EG) Nr. 2160/2003 hat der Besitzer eines
Hühneraufzuchtbetriebes sicherzustellen, dass
(…)
die Herden seines Hühneraufzuchtbetriebes nach Maßgabe der Nummern 2.2
und 3 des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 517/2011 mindestens 14 Tage
a) bevor die Tiere der Herde in die erste Legephase eintreten oder
b) vor dem Verbringen in einen Legehennenbetrieb
untersucht werden.
VERORDNUNG (EG) Nr. 2160/2003 zur Bekämpfung von Salmonellen und bestimmten anderen durch Lebensmittel übertragbaren
Zoonoseerregern
VERORDNUNG (EU) Nr. 517/2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 zur Senkung der Prävalenz bestimmter
Salmonella- Serotypen bei Legehennen der Spezies Gallus gallus
prof. dr. alfred hagen meyer | 01.07.16
Geflügel-Salmonellen-Verordnung
§ 19 GflSalmoV – Einstallen von Junghennen
Der Besitzer eines Legehennenbetriebes darf Junghennen zum Zwecke der
Konsumeierproduktion in seinen Betrieb nur einstallen, soweit sie aus einer Herde
stammen, die
1.
mit negativem Ergebnis auf Salmonellen der Kategorie 1 [Salmonella
Enteridis & Typhimurium] nach Maßgabe des § 14 Absatz 1 untersucht
worden ist und
2.
nach Maßgabe des § 13 Absatz 1 und 2 geimpft worden ist.
Satz 1 gilt auch für Betriebe, in denen weniger als 350 Legehennen erwerbsmäßig
gehalten werden.
prof. dr. alfred hagen meyer | 01.07.16
Geflügel-Salmonellen-Verordnung
§ 20 GflSalmoV – Betriebseigene Kontrollen
Zur Erfüllung seiner Probenahme- und Untersuchungspflicht nach Anhang II
Buchstabe B Nummer 1 der VO (EG) Nr. 2160/2003 hat der Besitzer eines
Legehennenbetriebes sicherzustellen, dass in den Herden seines Betriebes
• während der Legephase Proben nach Maßgabe der Nummern 2.1 und 2.2
des Anhangs der VO (EU) Nr. 517/2011 entnommen und
• diese Proben nach Maßgabe der Nummern 3.1 bis 3.4 des Anhangs der VO (EU)
Nr. 517/2011 in einer Untersuchungseinrichtung untersucht werden.
(…)
Der Besitzer eines Legehennenbetriebes hat über die nach Satz 1 durchgeführten
Maßnahmen Aufzeichnungen zu führen und die Aufzeichnungen drei Jahre
lang, gerechnet vom Datum der jeweiligen Aufzeichnung, aufzubewahren.
VERORDNUNG (EG) Nr. 2160/2003 zur Bekämpfung von Salmonellen und bestimmten anderen durch Lebensmittel übertragbaren
Zoonoseerregern
VERORDNUNG (EU) Nr. 517/2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 zur Senkung der Prävalenz bestimmter
Salmonella- Serotypen bei Legehennen der Spezies Gallus gallus
prof. dr. alfred hagen meyer | 01.07.16
Verordnung (EG) Nr. 2160/2003
ANHANG II
BEKÄMPFUNG DER ZOONOSEN UND ZOONOSEERREGER GEMÄSS ANHANG 1
B. Mindestanforderungen für die Probenahmen
1. Nach Genehmigung des betreffenden Bekämpfungsprogramms gemäß Artikel 5 müssen
die Lebensmittelunternehmer folgende Proben nehmen und auf die in Anhang I Spalte 1
genannten Zoonosen und Zoonoseerreger analysieren lassen, wobei die
Mindestanforderungen für die Probenahmen gemäß der folgenden Tabelle einzuhalten sind.
prof. dr. alfred hagen meyer | 01.07.16
Geflügel-Salmonellen-Verordnung
Hühnerzuchtbetriebe, § 9 GflSalmoV – Maßregeln vor amtlicher Feststellung
Ergeben die Untersuchungen nach § 8 Absatz 1 oder 2 Nummer 1 oder 3 den Verdacht
auf eine Infektion mit Salmonellen der Kategorie 1 oder 2, dürfen aus dem
betroffenen Betrieb oder, im Falle eines Betriebes mit Betriebsabteilungen, aus der
betroffenen Betriebsabteilung Hühner und Eier nicht verbracht werden.
Legehennenbetrieb, § 21 GflSalmoV – Maßregeln vor amtlicher Feststellung
Ergeben die Untersuchungen nach § 20 Absatz 1 Satz 1 den Verdacht auf eine
Infektion mit Salmonellen der Kategorie 1, gilt § 9 entsprechend. Satz 1 ist auch auf
Betriebe anzuwenden, in denen weniger als 1 000 Legehennen erwerbsmäßig gehalten
werden.
§ 35 Abs. 2 GflSalmoV – Schutzmaßregeln bei Salmonella Gallinarum Pullorum
Impfungen gegen Salmonella Gallinarum Pullorum sind verboten. Die zuständige
Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen von Satz 1 zulassen, soweit Belange der
Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.
prof. dr. alfred hagen meyer | 01.07.16
Geflügel-Salmonellen-Verordnung
§ 37 GflSalmoV – Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig i.S.d. § 32 Abs. 2 Nr. 4 Buchst. a des Tiergesundheitsgesetzes
handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
6.
entgegen (…) § 14 Absatz 1 Satz 1, entgegen § 20 Absatz 1 Satz 1 (…) nicht
sicherstellt, dass eine dort genannte Probe oder das dort genannte Kükeneinlegepapier in der
vorgeschriebenen Weise entnommen, zerkleinert, hergestellt, transportiert, behandelt oder
untersucht wird,
8.
entgegen § 9 Satz 1, auch in Verbindung mit § 21 Satz 1, dieser auch in
Verbindung mit § 21 Satz 2, Hühner oder Eier verbringt,
12.
entgegen § 19 Satz 1 eine Junghenne einstallt,
14.
entgegen § 35 Abs. 1 Satz 1 gegen Salmonella Gallinarum Pullorum impft.
Strafmaß: Geldbuße bis 30.000 €
(gem. § 32 Abs. 3 TierseuchenG i.V.m. § 37 Abs. 1 Nr. 6 GflSalmoV)
prof. dr. alfred hagen meyer | 01.07.16
Geflügel-Salmonellen-Verordnung
§ 23 Maßregeln nach amtlicher Feststellung
Ist in einem Legehennenbetrieb auf Grund einer Untersuchung nach § 22 eine
Infektion mit Salmonellen der Kategorie 1 [S. Enteridis & Typhimurium]
amtlich festgestellt worden, dürfen
[…]
2. Eier aus dem Betrieb oder der betroffenen Betriebsabteilung nur
a)
unmittelbar zur Verarbeitung in einen nach Artikel 4 Absatz 2 der
Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Verarbeitungsbetrieb für
Eiprodukte,
b)
c)
als Eier der Klasse B nach Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr.
589/2008 oder
zur unschädlichen Beseitigung verbracht werden.
prof. dr. alfred hagen meyer | 01.07.16
Geflügel-Salmonellen-Verordnung
Fand eine amtliche Untersuchung statt, deren Ergebnis eine Infektion
mit Salmonellen der Kategorie 1 war, gelten die Maßregeln des § 23
Geflügel-Salmonellen-Verordnung unmittelbar für den Betrieb.
Eine amtliche Verfügung dient insofern nur noch der Anordnung sich
bereits aus dem geltenden Recht ergebender Pflichten gegenüber dem
Betrieb.
Die Geflügel-Salmonellen-Verordnung wiederholt i.Ü. lediglich geltendes
EU-Recht; die maßgebliche Verordnung (EG) Nr. 1237/2007 der
Kommission vom 23.10.2007, welche die Verordnung (EG) Nr. 2160/2003
hinsichtlich des Inverkehrbringens von Eiern aus mit Salmonellen
infizierten Legehennenherden änderte, gilt unmittelbar in jedem
Mitgliedstaat.
VG Stuttgart · Beschluss vom 19. Januar 2010 · Az. 4 K 4527/09
prof. dr. alfred hagen meyer | 01.07.16
Verordnung (EG) Nr. 2160/2003
VO (EG) Nr. 1237/2007 vom 23. Oktober 2007 zur Änderung der VO (EG) Nr.
2160/2003 hinsichtlich des Inverkehrbringens von Eiern aus mit Salmonellen
infizierten Legehennenherden (OJ L 280, 24.10.2007, p. 5–9)
D. Besondere Anforderungen an Legehennenherden
[…]
2. Eier, die aus Herden mit unbekanntem Gesundheitsstatus stammen, bei denen
der Verdacht besteht, dass sie infiziert sind, oder die mit Salmonella-Serotypen
infiziert sind, für die ein Reduktionsziel festgelegt wurde, oder die als
Infektionsquelle in einem spezifischen lebensmittelbedingten Ausbruch beim
Menschen ermittelt wurden,
dürfen nur dann für den menschlichen Verzehr verwendet werden, wenn sie in
einer Weise behandelt werden, dass die Tilgung aller Salmonella-Serotypen mit
Belang für die öffentliche Gesundheit gemäß den Rechtsvorschriften der
Gemeinschaft über Lebensmittelhygiene gewährleistet ist.
prof. dr. alfred hagen meyer | 01.07.16
Verordnung (EG) Nr. 2160/2003
VO (EG) Nr. 1237/2007 vom 23. Oktober 2007 zur Änderung der VO (EG) Nr.
2160/2003 hinsichtlich des Inverkehrbringens von Eiern aus mit Salmonellen
infizierten Legehennenherden (OJ L 280, 24.10.2007, p. 5–9)
D. Besondere Anforderungen an Legehennenherden
2. […]
Eier, die aus Herden mit unbekanntem Gesundheitsstatus stammen, bei denen der
Verdacht besteht, dass sie infiziert sind, oder die mit Salmonella-Serotypen
infiziert sind, für die ein Reduktionsziel festgelegt wurde, oder die als
Infektionsquelle in einem spezifischen lebensmittelbedingten Ausbruch beim
Menschen ermittelt wurden, werden
a) als Eier der Klasse B […]
4. Damit falsch positive Erstergebnisse ausgeschlossen werden, kann die zuständige
Behörde die im vorliegenden Teil Nummer 2 festgelegten Beschränkungen aufheben
[…]
b) iii) bakteriologische Untersuchung von Schale und Inhalt von 4 000 Eiern
jeder Herde in Ansätzen von höchstens 40 Eiern.
prof. dr. alfred hagen meyer | 01.07.16
TiergesundheitsG
§ 4 TierGesG – Anzeigepflicht
(1) Bricht eine auf Grund einer Rechtsverordnung nach Absatz 4 anzeigepflichtige
Tierseuche aus oder zeigen sich Erscheinungen, die den Ausbruch einer solchen Tierseuche
befürchten lassen, so hat der Halter der betroffenen Tiere dies unverzüglich der nach
Landesrecht zuständigen Behörde (zuständige Behörde) unter Angabe seines Namens und
seiner Anschrift sowie
1.des Standortes und der Haltungsform der betroffenen Tiere und
2.der sonstigen für die jeweilige Tierseuche empfänglichen gehaltenen Tiere
unter Angabe der jeweiligen Tierzahl anzuzeigen. (…)
(3) Zur unverzüglichen Anzeige sind auch die Tierärzte und Leiter tierärztlicher oder sonstiger
öffentlicher oder privater Untersuchungs- oder Forschungseinrichtungen sowie (…)
verpflichtet. Satz 1 gilt auch für Tiergesundheitsaufseher, Tiergesundheitskontrolleure,
Veterinärassistenten, Veterinäringenieure, Veterinärtechniker, Veterinärhygienekontrolleure,
amtliche Fachassistenten, Lebensmittelkontrolleure, Futtermittelkontrolleure, (…) wenn sie,
bevor ein behördliches Einschreiten stattgefunden hat, von dem Ausbruch einer
anzeigepflichtigen Tierseuche oder von Erscheinungen, die den Ausbruch einer solchen
Tierseuche befürchten lassen, Kenntnis erhalten.
prof. dr. alfred hagen meyer | 01.07.16
TiergesundheitsG
§ 13 TierGesG – Verbringungs- und Einfuhrverbote
(1) Das innergemeinschaftliche Verbringen, die Einfuhr, die Ausfuhr und die
Durchfuhr
1. seuchenkranker und verdächtiger Tiere sowie von Erzeugnissen nach § 2
Nummer 15 Buchstabe a solcher Tiere,
2. von toten Tieren oder deren Teile oder von Erzeugnissen nach § 2 Nummer 15
Buchstabe a solcher Tiere, soweit die Tiere zum Zeitpunkt ihres Todes
seuchenkrank oder verdächtig gewesen oder an einer Tierseuche verendet
sind, oder
3. von Erzeugnissen nach § 2 Nummer 15 Buchstabe b
sind verboten.
prof. dr. alfred hagen meyer | 01.07.16
TierGesG – Rechtsfolge bei Verstößen
§ 31 TierGesG – Strafvorschriften
Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.entgegen § 13 Absatz 1 Satz 1 ein Tier, ein totes Tier, ein Teil eines Tieres oder
ein Erzeugnis innergemeinschaftlich verbringt, einführt oder durchführt (…)
§ 32 TierGesG – Bußgeldvorschriften
(…)
(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.entgegen § 4 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach §
4 Absatz 4 Satz 1, jeweils auch in Verbindung mit § 4 Absatz 2 oder Absatz 3 oder
einer Rechtsverordnung nach § 4 Absatz 4 Satz 2, eine Anzeige nicht, nicht
richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet,
4. einer Rechtsverordnung nach (…) zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung
für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist,
5. entgegen § 13 Abs. 2 ein lebendes oder totes Tier, ein Teil eines Tieres oder ein
Erzeugnis verbringt.
Strafmaß: Geldbuße bis 30.000 €
prof. dr. alfred hagen meyer | 01.07.16
Bayern Ei
Eigenkontrollen zum Nachweis Salmonellen Kat. 1
Bayer. Landtag 10.3.2015 Drs. 17/8662 schriftl. Anfrage Florian v. Brunn SPD vom 20.8.2015
prof. dr. alfred hagen meyer | 01.07.16
Bayern Ei
Eigenkontrollen zum Nachweis Salmonellen Kat. 1
LRA Straubing-Boden, hier Niederharthausen
Bayer. Landtag 10.3.2015 Drs. 17/8662 schriftl. Anfrage Florian v. Brunn SPD vom 20.8.2015
prof. dr. alfred hagen meyer | 01.07.16
Bayern Ei
01/08/2014 2014.1072
France
31/07/2014 2014.1063
Austria
09/07/2014 2014.0938
France
foodborne outbreak suspected
(Salmonella enteritidis) to be caused by
eggs from Germany
foodborne outbreak suspected
(Salmonella enteritidis) to be caused by
eggs from Germany
foodborne outbreak (Salmonella
enteritidis) caused by eggs from Germany
prof. dr. alfred hagen meyer | 01.07.16
Bayern Ei
RASFF
Meldung 2014/0938
Standort Bayern Ei
Ettling/Wallersdorf
LRA DingolfingLandau
Bayer. Landtag 7.8.2015, Drs.
17/7308, Schriftl. Anfrage v. Brunn
SPD, 21.5.2015
prof. dr. alfred hagen meyer | 01.07.16
Bayern Ei
Salmonellen
Phagentyp
PT14b mit
auffälligem
SalmonelloseAusbruch
Sommer 2014
Bayer. Landtag 7.8.2015, Drs.
17/7308, Schriftl. Anfrage v. Brunn
SPD, 21.5.2015
prof. dr. alfred hagen meyer | 01.07.16
Bayern Ei
75 Kontrollen im „4
AugenPrinzip“ (Amtsvet. +
Kontrolleur) des LRA
Straubing-Bogen bei
Bayern Ei 2010-2015
Bayer. Landtag 18.3.2015
Drs. 17/9981 schriftl. Anfrage
Florian v. Brunn SPD vom
17.12.2015
prof. dr. alfred hagen meyer | 01.07.16
Bayern Ei
Kontrollen der in letzten 3 Jahre in Aiterhofen
Bayer. Landtag 14.8.2015, Drs. 17/7310, Schriftl. Anfrage Rosi Steinberger, Die Grünen, 26.5.2015
prof. dr. alfred hagen meyer | 01.07.16
Bayern Ei
Feststellung
Salmonellen
Kategorie 1
Bayer. Landtag 10.3.2015
Drs. 17/8662 schriftl. Anfrage
Florian v. Brunn SPD vom 20.8.2015
prof. dr. alfred hagen meyer | 01.07.16
Bayern Ei
Konsequenzen
Bayer. Landtag 14.8.2015, Drs. 17/7310, Schriftl. Anfrage Rosi Steinberger, Die Grünen, 26.5.2015
prof. dr. alfred hagen meyer | 01.07.16
Bayern Ei
Konsequenzen
Bayer. Landtag 7.8.2015
Drs. 17/7308 schriftl.
Anfrage v. Brunn/
Sonnenholzner SPD vom
21.5.2015
prof. dr. alfred hagen meyer | 01.07.16
Bayern Ei
Amtl. Proben
auf
Salmonellen
seit 1.7.2015
Rückruf
Bayer. Landtag 5.11.2015
Drs. 17/8237 schriftl.
Anfrage v. Brunn SPD
vom 10.8.2015
prof. dr. alfred hagen meyer | 01.07.16
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prof. dr. alfred hagen meyer | 01.07.16
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