Musterantrag zur Generierung von Chimären

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An das Regierungspräsidium Karlsruhe -­ Referat 35 -­ Schlossplatz 1-­3 76131 Karlsruhe Antrag auf Genehmigung eines Versuchsvorhabens an Tieren Anzeige von Eingriffen und Behandlungen an Tieren über den Tierschutzbeauftragten der Einrichtung Anlagen: 1. Stellungnahme des Tierschutzbeauftragten 2. Liste der Literaturzitate 3. Datenblatt für genetisch veränderte Tiere 4. Formblatt „Angaben zur biometrischen Planung“ oder statistisches Gutachten 5. Abkürzungsverzeichnis 6. Personenbögen 7. nichttechnische Projektzusammenfassung (NTP) als Ausdruck (nur für Genehmigungsanträge) 8. 6 Kopien (nur für Genehmigungsanträge) des Formulars (bis Punkt 41, ggf. anonymisiert) nebst Anlagen (1 -­ 5) zusätzlich: 1 Original des Antrages mit allen Anlagen ist direkt dem zuständigen Veterinäramt zuzusen-­
den. Bitte benutzen Sie zum Ausfüllen die Hinweise des Regierungspräsidiums Karlsruhe zum Antrag auf Genehmigung eines Tierversuches. Mit Unterschrift bestätigen die beteiligten Personen, dass die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des TierSchG und der TierSchVersV bekannt sind und willigen ein, dass die Genehmigungsbehörde in erforderlichem Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Versuchsdurchführung ergeben, in Datensammlungen führt und soweit es zur Durchführung des Tierschutzgesetzes erforderlich ist, an andere staatliche Stellen übermit-­
telt. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Anschrift der Einrichtung (Institut, Klinik, Firma o.ä.): Antragsteller Name: Telefon: E-­Mail: .................................................. Ort und Datum Leiter .................................................. Unterschrift Personenbogen liegt bei Name: Telefon: E-­Mail: stellvertretender Leiter .................................................. Unterschrift Personenbogen liegt bei Name: Telefon: E-­Mail: .................................................. Unterschrift Tierschutzbeauftragter Name: Planer des Versuchsvorhabens Name: Telefon: E-­Mail: Tierzahl Tierart .................................................. Unterschrift Personenbogen liegt bei 9. Ort der Durchführung des Versuchsvorhabens (Anschrift, Gebäude, Raum) 10. Datum des Beginns des Versuchsvorhabens sofort nach Erhalt der Genehmigung oder ………….…… Datum des Beginns 11. Dauer des Versuchsvorhabens 12. Klassifizierung der Gesamtbelastung des Versuchsvorhabens keine Wiederherstellung der Lebensfunktion Gering Mittel Schwer 13. Titel (max. 50 Zeichen mit Leerzeichen) Generierung von ..... 14. NTP-­ID 15. Zusammenfassung (Abstract, max. ½ DIN A 4 Seite) 16. 17. Im Falle von Anzeigen Rechtsgrundlage des Anzeigeverfahrens entfällt Angabe des Zwecks des Versuchsvorhabens und wissenschaftlich begründete Darlegung, dass dieser einem der folgenden Zwecke zuzuordnen ist: Grundlagenforschung Vorbeugen, Erkennen oder Behandeln von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder körperlichen Beschwerden Erkennen oder Beeinflussen physiologischer Zustände oder Funktionen bei Mensch und Tier Förderung des Wohlergehens von Tieren oder Verbesserung der Haltungsbedingungen von landwirtschaftlichen Nutztieren Erkennung von Umweltgefährdungen Entwicklung und Herstellung sowie Prüfung von Arzneimitteln, Lebensmitteln, Futtermitteln oder anderen Stoffen oder Produkten Prüfung von Stoffen oder Produkten auf ihre Wirksamkeit gegen Schädlinge Artenschutz Aus-­, Fort-­ oder Weiterbildung Gerichtsmedizinische Untersuchungen wissenschaftliche Begründung für die Zuordnung 18. Wissenschaftlich begründete Darlegung der Unerlässlichkeit des Versuchsvorhabens unter Berücksichtigung des jeweiligen Standes der wissenschaftlichen Erkenntnisse (max. 1 DIN A 4 Seite) Begründung, warum die Generierung der Tiere notwendig ist 19. Wissenschaftlich begründete Darlegung, dass der Versuchszweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren als den Tierversuch erreicht werden kann 20. Ausschöpfung zugänglicher Informationsmöglichkeiten (z.B. Datenbanken, Suchbegriffe) 20.1 Wissenschaftlich begründete Darlegung, dass das angestrebte Versuchsergebnis noch nicht hinreichend bekannt ist 21. Falls es sich um einen Doppel-­/Wiederholungsversuch handelt, wissenschaftlich be-­
gründete Darlegung, dass die Überprüfung des hinreichend bekannten angestrebten Versuchsergebnisses durch einen Doppel-­ oder einen Wiederholungsversuch unerläss-­
lich ist. 22. Begründung für die Wahl der Tierart und (bei genetisch veränderten Tieren) für die Wahl der Linie: 23. Geschlecht: X männlich X weiblich 23.1 Begründung für die Wahl des Geschlechts Zur Generierung sind sowohl Männchen als auch Weibchen notwendig. 24. Gesamtzahl der Tiere für den geplanten Versuchszeitraum Angabe erforderlich 24.1 Tabelle der Gruppenaufteilung Gruppe Behandlung Anzahl Generierung Spendertiere weiblich 24 transgener Empfängertiere weiblich 10 Tiere Vasektomierte Böcke 2 Summe 36 Tiere 24.2 Versuchsplan und Begründung für die Anzahl der Gruppen und deren Größe Vasektomie: Für die Erzeugung von scheinträchtigen Ammen, in die die befruchteten, mikroinjizier-­
ten Eizellen implantiert werden, werden vasektomierte Mäuse benötigt. Diese können bis zum Nachlassen der Libido eingesetzt werden. Hierfür werden 2 vasektomierte Männchen benötigt. Superovulation und Embryotransfer: Die Anzahl der benötigten Tiere zur Herstellung von genetisch veränderten Linien ist biometrisch nicht vorauszuplanen und daher anhand von Erfahrungswerten abzu-­
schätzen (Angaben IBF Heidelberg). Pro Generierung werden 24 Mäuse für die hormonelle Superovulation und die Ent-­
nahme von befruchteten Eizellen benötigt. Für den Transfer der manipulierten Eizellen werden weitere 10 Tiere gebraucht. In der Regel ist mit 3-­10 Foundertieren zu rech-­
nen. 24.3 Haupt-­Zielmerkmale des Versuchs, anhand deren die Gruppengrößen berechnet wur-­
den entfällt 25. Handelt es sich um eigens für Tierversuche gezüchtete Tiere? X ja ☐ nein 25.1 Wenn nein, Begründen hierfür 25.2 Züchter der Tiere eigene Zucht ☐ ja X nein Züchter (Name, Anschrift): kommerzieller Züchter (Charles River, Janvier...) 25.3 Wenn eigens für Tierversuche gezüchtete Tiere nicht verwendet werden können, ist ein Antrag auf Zulassung einer Ausnahme nach § 19 Abs. 1 TierSchVersV mit Begründung zu stellen 25.4 Begründung, wenn eine Entnahme aus der Natur für erforderlich gehalten wird 26. Die vorgesehenen Tiere wurden bereits in einem Versuchsvorhaben im Sinne des § 18 TierSchVersV verwendet. ☐ ja X nein 26.1 Wenn Ja, Beschreibung der Art, Dauer und Belastung der bislang erfolgten Eingriffe an den betreffenden Tieren, Aktenzeichen und Angabe der zuständigen Behörde 27. Art, Durchführung und Dauer der vorgesehenen Eingriffe oder Behandlungen einschließlich der Betäubungen bezogen auf die jeweilige Versuchsgruppe. Detaillierte Darstellung sämtlicher Maßnahmen sowie Tötungsverfahren, zeitlicher Verlauf sowie spezielle Haltungsanforderungen ES-­Zellinjektion zur Generierung von Chimären a) Verpaarung der superovulierten1 Spenderweibchen mit Böcken desselben Stammes bzw. F1-­Hybridtyps. Am nächsten Morgen Prüfung auf Vaginalpropf, nach 3.5 Tagen Tötung der positiven Weibchen durch CO2-­Inhalation. Entnahme und Spülung des Ute-­
rus zum Sammeln der Blastozysten. Mikroinjektion der ES-­Zellen in das Blastocoel. b) Transfer der Blastozysten in den Uterus von narkotisierten (Inhalationsnarkose: Isof-­
luran, Analgetikum 1x Metamizol 200 mg/kg s.c.), scheinträchtigen2 Empfängerweib-­
chen am Tag 3.5 pc. Dazu wird den Tieren dorsal (nach Rasur und Desinfektion der OP-­Stelle) eine ca. 7 mm lange Längsinzision gesetzt, nacheinander die Uterushörner an die Oberfläche gebracht und nach Durchstechung der Uteruswand mit einer 0,33G Kanüle die Transferpipette durch das Einstichloch in den Uterus geschoben. Die ES-­
Zellen werden dann vorsichtig in das Uterushorn gespült. Nach Rückverlagerung des Uterus nebst Ovidukt und Ovar in den natürlichen Situs wird die Rückendecke mit re-­
sorbierbarem Faden vernäht und die Haut mit Wundklammern verschlossen. In der Re-­
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Die Superovulation der Spenderweibchen erhöht die Anzahl der ovulierten und damit potentiell zu befruchtenden Eizellen u.U. um ein
mehrfaches der physiologischen Zahl. Dies bedeutet direkt die Einsparung von Spenderweibchen. Der zeitliche Ablauf der Injektionen
wie auch der Superovulation selbst ist auch abhängig vom Lichtrhythmus des betreffenden Tierraumes. In der Regel erfolgt jedoch eine
i.p.-Injektion von 5IU PMSG (Pregnant Mares Serum Gonadotropin, entspricht in der Wirkung dem FSH) in den frühen Nachmittagsstunden. Etwa 48h später werden 5 IU hCG (human Chorionic Gonadotropin, entspricht in der Wirkung dem LH) i.p. injiziert. Am späten Nachmittag nach dieser zweiten Injektion werden die superovulierten Weibchen zu den Böcken gesetzt.
2
Werden durch Verpaaren mit einem vasektomierten Bock erhalten; Scheinträchtigkeit ist die hormonelle Voraussetzung für die Annahme der Embryonen durch den weiblichen Organismus. Vasektomie der Böcke: Öffnung des Peritoneums, Vorlagern des Vas deferens
(ca. 5 mm langer Schnitt), beidseitige operative Unterbrechung des Vas deferens und Verschluss der Endstücke durch Thermokautieren
unter Inhalationsnarkose (Isofluran, Analgetikum Metamizol 200 mg/kg s.c.), Wundverschluss, Verschließen der Bauchdecke mit resorbierbarem Faden sowie der Haut durch Wundklammern. Nach 5 Tagen Entfernung der Klammern. Erste Verpaarung nach ca. 2 Wochen
nach Vasektomie.
gel sind postoperative Antibiotikagaben nicht erforderlich. Im Erfolgsfall wird ein Teil der transferierten Blastozysten nach Nidation und komplikationslos laufender Tragzeit auf normalem Wege geboren und vom Muttertier gesäugt. Schwanzbiopsie: Zur genetischen Charakterisierung wird eine <0,5 cm lange Schwanzspitzenresektion im Alter von 3 Wochen durchgeführt. Der Eingriff dauert weniger als 1 Sekunde und die kleine Wunde wird mit Histoacrylkleber verschlossen. 28. Angabe, welche Eingriffe oder Behandlungen unter Betäubung durchgeführt und welche Betäubungsverfahren angewandt werden sollen Eingriffe Wirkstoff Dosis (mg/kg) Applikationsart Transfer Blastocysten Isofluran 2-­5 Vol% inhalativ präoperative Analge-­
Metamizol 200 mg/kg KG subkutan sie 29. Werden schmerzhafte Eingriffe ohne Betäubung durchgeführt? ☐ ja ☐ nein 29.1 Wenn Ja, Begründung hierfür Zur genetischen Charakterisierung wird (falls eine Verwendung des Materiales aus der Ohrlochung nicht möglich ist) eine Schwanzspitzenbiopsie durchgeführt. Der Eingriff dauert weniger als 1 Sekunde und die kleine Wunde wird mit Histoac-­
rylkleber verschlossen. Die Belastung für die Tiere ist als gering einzuschätzen. Eine Narkose für diese Entnahme würde die Tiere mehr belasten als die Prozedur selber. 30. Werden an einem Tier erheblich schmerzhafte und dauerhaft anhaltende Eingriffe oder Behandlungen durchgeführt, die nicht gelindert werden können ☐ ja ☐ nein 30.1 Wenn Ja, Begründung hierfür 31. Beschreibung und Bewertung der Einzelbelastungen (Intensität und Dauer von Schmerzen, Leiden oder Schäden) und deren Einstufung des Schweregrades gem. Anhang VIII der RL 2010/63/EU bezogen auf die jeweilige Tierart keine Belastung: geringe Belastung: einmalige Schwanzspitzenamputation mittlere Belastung: operativer Eingriff. Es wird eine Schmerztherapie durchge
führt. schwere Belastung: entfällt Hier die vermutete Belastung durch die genetische Veränderung angeben und be-­
schreiben. Falls Massnahmen zur Verringerung der Belastung durchgeführt werden, auch diese angeben. Dadurch verringert sich möglicherweise die Gesamtbelas-­
tung der gezüchteten Tiere. 32. Bewertung der Gesamtbelastung, Einstufung des Schweregrades gem. Anhang VIII der RL 2010/63/EU bezogen auf die jeweilige Tierart ☐ keine Wiederherstellung der Lebensfunktion ☐ Gering X Mittel ☐ Schwer 33. Benennung versuchsspezifischer, konkreter Abbruchkriterien mit der Angabe, welche Kriterien, durch welche Personen, wie häufig kontrolliert werden. Ggf. als Anlage ein Bewertungsschema (Score Sheet) beifügen In der Regel sind nach dem Zygotentransfer in die scheinträchtigen Empfänger-­
weibchen keine postoperativen Antibiotikagaben erforderlich. Sollte es dennoch zu Entzündungen im Operationsgebiet oder/und im Bereich der Nahtstelle kommen, die sich in einem abnormen Verhalten der betroffenen Tiere äußert, wie z.B. häu-­
figes Kratzen im Bereich der Operationswunde, Gewichtsabnahme >10%, struppi-­
ges Fell, Apathie, etc., werden diese nach vorheriger Rücksprache mit der zustän-­
digen Tierärztin getötet. Die Kontrollen erfolgen täglich durch die Mitarbeiter des BTL und die Tierpfleger der IBF. für den Belastungsgrad spezifische Abbruchkriterien angeben, so dass eine mög-­
licherweise schwere Belastung der Tiere vermieden wird 34. Wissenschaftlich begründete Darlegung, dass die zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden der Versuchstiere im Hinblick auf den Versuchszweck ethisch vertretbar sind Bitte angeben 35. Bei länger anhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden, wissenschaftlich begründete Darlegung, dass das angestrebte Versuchsergebnis ver-­
mutlich für wesentliche Bedürfnisse von Mensch und Tier einschließlich der Lösung wissenschaftlicher Probleme von hervorragender Bedeutung ist 36. Verfahren nach Abschluss des Versuchs Beabsichtigter Verbleib der Tiere, die nicht versuchsbedingt getötet werden ☐ Weiterleben der Tiere ohne Beeinträchtigung des Wohlbefindens ☐ Anderweitige Unterbringung ☐ Freilassung X Tötung Begründung und Tötungsverfahren: Tötung durch CO2-­Inhalation der vasektomierten Böcke, sofern die Libido nicht mehr vorhanden ist 37. Darlegung, dass die zur Durchführung des Versuchsvorhabens erforderlichen Anlagen, Geräte und sonstigen sachlichen Mittel vorhanden sind 38. Darlegung, dass die organisatorischen Voraussetzungen, insbesondere für die Aufgabenerfüllung des Tierschutzbeauftragten gegeben sind 39. Darlegung, dass eine den Anforderungen entsprechende Unterbringung und Pflege einschließlich der Betreuung der Tiere sowie ihre medizinische Versorgung si-­
chergestellt ist 40. Darlegung, dass die Einhaltung der Anforderungen an die Durchführung der Tierversuche nach dem Tierschutzgesetz und der Tierschutz-­Versuchstierverordnung und die Erfüllung der Aufzeichnungspflicht erwartet werden kann 41. Namen der Personen und deren Tätigkeit (ausgenommen Betäubung) Name Tätigkeit Personenbogen liegt bei beim zuständigen Generierung [x] TSB zu erfragen 42. Im Falle einer Betäubung Namen der Personen, die die Betäubung durchführen oder die Durchführung der Betäubung beaufsichtigen Name Tätigkeit Personenbogen liegt bei beim zuständigen Inhalationsanästhesie [x] TSB zu erfragen 43. Berechtigung der Personen zur Benutzung der Einrichtung, in der die Tierversuche durchgeführt werden 44. Angaben, ob die genannten Personen bei der Einrichtung beschäftigt sind 45. Gegebenenfalls Angabe, ob sie mit Zustimmung des verantwortlichen Leiters der Einrichtung zur Benutzung der Einrichtung befugt sind 46. Name und Qualifikation der für die Pflege und Betreuung der Tiere verantwortlichen Personen (Personenbogen nicht erforderlich) Name Beruf Qualifikation PD Dr. Sabine Chour-­
Biologin Fachwissenschaftlerin für baji Versuchstierkunde 47. Name und Qualifikation der für die medizinische Versorgung verantwortlichen Person (Personenbogen nicht erforderlich) Name Beruf Qualifikation Dr. Kristianna Becker Tierärztin Fachtierärztin Versuchstierkunde Dr. Susanne Serba Tierärztin Fachtierärztin Versuchstierkunde Dr. Sabine Soltek Tierärztin Fachtierärztin Versuchstierkunde 48. Name und Anschrift des Tierarztes, dem nach Abschluss des Versuchs die überleben-­
den Tiere vorgestellt werden und der über das Verfahren nach Abschluss des Versuches entscheidet 49. Das Versuchsvorhaben wird gefördert von öffentlichen Drittmittelgebern, wie z.B. dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) oder der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). privaten Drittmittelgebern, z.B. der Pharmazeutischen Industrie. 50 Wünschen Sie, dass ein anonymisierter Antrag der Tierschutzkommission vorgelegt wird? (Im Falle einer gewünschten Anonymisierung müssen die für die Kommission vorgesehenen Unterlagen vom Antragsteller anonymisiert und gekennzeichnet beige-­
fügt werden) ja nein 
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