An das Regierungspräsidium Karlsruhe - Referat 35 Schlossplatz 1-3 76131 Karlsruhe Antrag auf Genehmigung eines Versuchsvorhabens an Tieren über den Tierschutzbeauftragten der Einrichtung Anlagen: 1. Stellungnahme des Tierschutzbeauftragten 2. Liste der Literaturzitate 3. Datenblatt für genetisch veränderte Tiere 4. 5. 6. 7. Formblatt „Angaben zur biometrischen Planung“ oder statistisches Gutachten Abkürzungsverzeichnis Personenbögen nichttechnische Projektzusammenfassung (NTP) als Ausdruck (nur für Genehmigungsanträge) 8. 6 Kopien (nur für Genehmigungsanträge) des Formulars (bis Punkt 41, ggf. anonymisiert) nebst Anlagen (1 - 5) zusätzlich: 1 Original des Antrages mit allen Anlagen ist direkt dem zuständigen Veterinäramt zuzusenden. Bitte benutzen Sie zum Ausfüllen die Hinweise des Regierungspräsidiums Karlsruhe zum Antrag auf Genehmigung eines Tierversuches. Mit Unterschrift bestätigen die beteiligten Personen, dass die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des TierSchG und der TierSchVersV bekannt sind und willigen ein, dass die Genehmigungsbehörde in erforderlichem Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Versuchsdurchführung ergeben, in Datensammlungen führt und soweit es zur Durchführung des Tierschutzgesetzes erforderlich ist, an andere staatliche Stellen übermittelt. Stand: 01.06.2016 1. Anschrift der Einrichtung (Institut, Klinik, Firma o.ä.): 2. Antragsteller Name: Telefon: E-Mail: .................................................. Ort und Datum 3. Leiter .................................................. Unterschrift ☐ Personenbogen liegt bei Name: Telefon: E-Mail: .................................................. Unterschrift 4. stellvertretender Leiter ☐ Personenbogen liegt bei Name: Telefon: E-Mail: .................................................. Unterschrift 5. Tierschutzbeauftragter Name: .................................................. Unterschrift 6. Planer des Versuchsvorhabens Name: Telefon: E-Mail: 7. Tierzahl 8. Tierart Stand: 01.06.2016 ☐ Personenbogen liegt bei 9. Ort der Durchführung des Versuchsvorhabens (Anschrift, Gebäude, Raum) IBF, INF 347, 69120 Heidelberg, Unit 1-8 10. Datum des Beginns des Versuchsvorhabens ☐ sofort nach Erhalt der Genehmigung oder ………….…… Datum des Beginns 11. Dauer des Versuchsvorhabens 12. Klassifizierung der Gesamtbelastung des Versuchsvorhabens ☐ keine Wiederherstellung der Lebensfunktion ☐ Gering ☐ Mittel ☐ Schwer 13. Titel (max. 50 Zeichen mit Leerzeichen) Zucht von ...... 14. NTP-ID (nur bei genehmigungspflichtigen Versuchen) 15. Zusammenfassung (Abstract, max. ½ DIN A 4 Seite) Stand: 01.06.2016 16. Im Falle von Anzeigen Rechtsgrundlage des Anzeigeverfahrens entfällt 17. Angabe des Zwecks des Versuchsvorhabens und wissenschaftlich begründete Darlegung, dass dieser einem der folgenden Zwecke zuzuordnen ist: ☐ Grundlagenforschung ☐ Vorbeugen, Erkennen oder Behandeln von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder körperlichen Beschwerden ☐ Erkennen oder Beeinflussen physiologischer Zustände oder Funktionen bei Mensch und Tier ☐ Förderung des Wohlergehens von Tieren oder Verbesserung der Haltungsbedingungen von landwirtschaftlichen Nutztieren ☐ Erkennung von Umweltgefährdungen ☐ Entwicklung und Herstellung sowie Prüfung von Arzneimitteln, Lebensmitteln, Futtermitteln oder anderen Stoffen oder Produkten ☐ Prüfung von Stoffen oder Produkten auf ihre Wirksamkeit gegen Schädlinge ☐ Artenschutz ☐ Aus-, Fort- oder Weiterbildung ☐ Gerichtsmedizinische Untersuchungen wissenschaftliche Begründung für die Zuordnung Stand: 01.06.2016 18. Wissenschaftlich begründete Darlegung der Unerlässlichkeit des Versuchsvorhabens unter Berücksichtigung des jeweiligen Standes der wissenschaftlichen Erkenntnisse (max. 1 DIN A 4 Seite) Begründung, für welche Verfahren diese Tiere gezüchtet werden sollen. 1. Verwendung in einem bereits bestehenden Versuchsvorhaben: Angabe des Aktenzeichens des Versuchsvorhabens und kurze Darstellung, was untersucht wird 2. Verwendung in einem zukünftigen Verfahren (Tötung nach §4, Tierversuch nach §7): kurze Darstellung der geplanten Untersuchungen ohne ausführliche Beschreibungen; Begründung, warum diese Untersuchungen unerlässlich sind 19. Wissenschaftlich begründete Darlegung, dass der Versuchszweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren als den Tierversuch erreicht werden kann 20. Ausschöpfung zugänglicher Informationsmöglichkeiten (z.B. Datenbanken, Suchbegriffe) 20.1 Wissenschaftlich begründete Darlegung, dass das angestrebte Versuchsergebnis noch nicht hinreichend bekannt ist 21. Falls es sich um einen Doppel-/Wiederholungsversuch handelt, wissenschaftlich begründete Darlegung, dass die Überprüfung des hinreichend bekannten angestrebten Versuchsergebnisses durch einen Doppel- oder einen Wiederholungsversuch unerlässlich ist. 22. Begründung für die Wahl der Tierart und (bei genetisch veränderten Tieren) für die Wahl der Linie: Beschreibung der Linie/n mit kurzer Erläuterung der Belastung Datenblätter müssen beigelegt werden, die Linienbezeichnung auf den Datenblättern muss mit der Bezeichnung der Linien hier übereinstimmen. 23. Geschlecht: X männlich X weiblich 23.1 Begründung für die Wahl des Geschlechts Zur Zucht sind sowohl Männchen als auch Weibchen notwendig. 24. Gesamtzahl der Tiere für den geplanten Versuchszeitraum Die Gesamtzahl der Tiere ergibt sich aus der errechneten Zahl für die Zucht abzüglich der Tiere, die in nachfolgenden genehmigungspflichtigen Versuchsvorhaben nach §7 TSchG eingesetzt werden sollen (Beispiel: 1000 Tiere werden gezüchtet, davon werden 200 Tiere für einen weiteren Versuch benötigt, 800 Tiere sind im Rahmen des Zuchtantrages zu beantragen). Tier aus der Zucht, die nur für Tötungen verwendet werden, müssen im Rahmen des Zuchtantrages beantragt werden. 24.1 Tabelle der Gruppenaufteilung Stand: 01.06.2016 Angabe der benötigten Tierzahlen, aufgetrennt nach: Zuchttiere Zuchttiere Zuchtüber- Zuchtüberbelastet unbelastet schuss schuss belastet unbelastet Experimenta Experimentaltiere ltiere belastet unbelastet 24.2 Versuchsplan und Begründung für die Anzahl der Gruppen und deren Größe Gesamtzahl der gezüchteten Tiere Zahl der davon für Experimente verwendeten Tiere Tötung: n=.............. keine gesonderte Anmeldung erforderlich, Tiere werden in diesem Antrag mitgenehmigt Versuch nach §7: Tierversuch nach §7 TierSchG n=............... (Genehmigung/Anzeige) Antragsstellung ist in Bearbeitung bzw. erfolgt nach Zucht der Tiere Genehmigung/Anzeige liegt bereits vor Aktenzeichen: ....................... Erhaltungszucht Tierzahlberechnung Zucht als gesonderte Anlage Biometrie beilegen 24.3 Haupt-Zielmerkmale des Versuchs, anhand deren die Gruppengrößen berechnet wurden 25. Handelt es sich um eigens für Tierversuche gezüchtete Tiere? X ja 25.1 Wenn nein, Begründen hierfür Stand: 01.06.2016 ☐ nein 25.2 Züchter der Tiere ☒ eigene Zucht ☐ ja nein Züchter (Name, Anschrift) eigene Adresse angeben 25.3 Wenn eigens für Tierversuche gezüchtete Tiere nicht verwendet werden können, ist ein Antrag auf Zulassung einer Ausnahme nach § 19 Abs. 1 TierSchVersV mit Begründung zu stellen 25.4 Begründung, wenn eine Entnahme aus der Natur für erforderlich gehalten wird 26. Die vorgesehenen Tiere wurden bereits in einem Versuchsvorhaben im Sinne des § 18 TierSchVersV verwendet. ☐ ja ☐ nein 26.1 Wenn Ja, Beschreibung der Art, Dauer und Belastung der bislang erfolgten Eingriffe an den betreffenden Tieren, Aktenzeichen und Angabe der zuständigen Behörde 27. Art, Durchführung und Dauer der vorgesehenen Eingriffe oder Behandlungen einschließlich der Betäubungen bezogen auf die jeweilige Versuchsgruppe. Detaillierte Darstellung sämtlicher Maßnahmen sowie Tötungsverfahren, zeitlicher Verlauf sowie spezielle Haltungsanforderungen Verpaarungsschema angeben Genotypisierung: Schwanzspitzenbiopsie (sofern Ohrlochstanze zur Genotypisierung nicht ausreichend ist) Im Alter von ca. 3 Wochen (Maus) bzw. ca. 2,5 Wochen (Ratte) werden die Tiere zur Biopsie in eine Fixiervorrichtung gesetzt. Die Schwanzspitze wird auf einen Tupfer platziert und mit jeweils einer neuen Spezialklinge maximal < 5 mm weit abgesetzt. Sofort anschließend wird die Schnittwunde mit Gewebekleber verschlossen. Auf eine Narkose wird verzichtet, da auch eine kurze Inhalationsnarkose belastender wäre als der weniger als eine Sekunde dauernde Schnitt. Wenn Tötungen vorgesehen sind, Art der Tötung angeben 28. Angabe, welche Eingriffe oder Behandlungen unter Betäubung durchgeführt und welche Betäubungsverfahren angewandt werden sollen Eingriffe Wirkstoff Dosis (mg/kg) 29. Werden schmerzhafte Eingriffe ohne Betäubung durchgeführt? ☒ Stand: 01.06.2016 ja ☐ nein Applikationsart 29.1 Wenn Ja, Begründung hierfür Zur genetischen Charakterisierung wird (falls eine Verwendung des Materiales aus der Ohrlochung nicht möglich ist) eine Schwanzspitzenbiopsie durchgeführt. Der Eingriff dauert weniger als 1 Sekunde und die kleine Wunde wird mit Histoacrylkleber verschlossen. Die Belastung für die Tiere ist als gering einzuschätzen. Auf eine Narkose wird verzichtet, da auch eine kurze Narkose wie beispielsweise eine Inhalationsnarkose belastender wäre als der weniger als eine Sekunde dauernde Schnitt. 30. Werden an einem Tier erheblich schmerzhafte und dauerhaft anhaltende Eingriffe oder Behandlungen durchgeführt, die nicht gelindert werden können ☐ ☐ ja nein 30.1 Wenn Ja, Begründung hierfür 31. Beschreibung und Bewertung der Einzelbelastungen (Intensität und Dauer von Schmerzen, Leiden oder Schäden) und deren Einstufung des Schweregrades gem. Anhang VIII der RL 2010/63/EU bezogen auf die jeweilige Tierart keine Belastung: z.B. WT Tiere geringe Belastung: einmalige Schwanzspitzenamputation schwere Belastung: entfällt Hier die durch die genetische Veränderung entstehende Belastung benennen und beschreiben. Falls Maßnahmen zur Verringerung der Belastung durchgeführt werden, auch diese angeben. Dadurch verringert sich möglicherweise die Gesamtbelastung der gezüchteten Tiere. geringe/mittlere/ schwere Belastung 32. Bewertung der Gesamtbelastung, Einstufung des Schweregrades gem. Anhang VIII der RL 2010/63/EU bezogen auf die jeweilige Tierart ☐ keine Wiederherstellung der Lebensfunktion ☐ Gering ☐ Mittel ☐ Schwer 33. Benennung versuchsspezifischer, konkreter Abbruchkriterien mit der Angabe, welche Kriterien, durch welche Personen, wie häufig kontrolliert werden. Ggf. als Anlage ein Bewertungsschema (Score Sheet) beifügen für den Belastungsgrad spezifische Abbruchkriterien angeben, so dass eine möglicherweise schwere Belastung der Tiere vermieden wird Stand: 01.06.2016 34. Wissenschaftlich begründete Darlegung, dass die zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden der Versuchstiere im Hinblick auf den Versuchszweck ethisch vertretbar sind Bitte angeben 35. Bei länger anhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden, wissenschaftlich begründete Darlegung, dass das angestrebte Versuchsergebnis vermutlich für wesentliche Bedürfnisse von Mensch und Tier einschließlich der Lösung wissenschaftlicher Probleme von hervorragender Bedeutung ist 36. Verfahren nach Abschluss des Versuchs Beabsichtigter Verbleib der Tiere, die nicht versuchsbedingt getötet werden ☐ Weiterleben der Tiere ohne Beeinträchtigung des Wohlbefindens ☐ Anderweitige Unterbringung ☐ Freilassung ☒ Tötung Begründung und Tötungsverfahren: Hier müssen die Tiere benannt werden, die nicht in Versuchen eingesetzt werden (überschüssige Zuchttiere, Tiere mit ungeeignetem Genotyp) und das Tötungsverfahren angeben (meist CO2 Inhalation) 37. Darlegung, dass die zur Durchführung des Versuchsvorhabens erforderlichen Anlagen, Geräte und sonstigen sachlichen Mittel vorhanden sind sind vorhanden 38. Darlegung, dass die organisatorischen Voraussetzungen, insbesondere für die Aufgabenerfüllung des Tierschutzbeauftragten gegeben sind sind gegeben 39. Darlegung, dass eine den Anforderungen entsprechende Unterbringung und Pflege einschließlich der Betreuung der Tiere sowie ihre medizinische Versorgung sichergestellt ist ist sichergestellt 40. Darlegung, dass die Einhaltung der Anforderungen an die Durchführung der Tierversuche nach dem Tierschutzgesetz und der Tierschutz-Versuchstierverordnung und die Erfüllung der Aufzeichnungspflicht erwartet werden kann kann erwartet werden 41. Personen, die im Rahmen der Versuchsdurchführung Eingriffe oder Behandlungen an Tieren durchführen (ausgenommen Betäubung) Name Tierpfleger der IBF Stand: 01.06.2016 Tätigkeit Verpaarung Schwanzspitzenbiopsie/Ohrl ochung Personenbogen liegt bei liegt der Behörde vor Angabe der Person, die für die Zucht verantwortlich ist und als Ansprechpartner in Tierbase aufgeführt werden soll Angabe der Person/en, die die Tötungen durchführen 42. Im Falle einer Betäubung Namen der Personen, die die Betäubung durchführen oder die Durchführung der Betäubung beaufsichtigen Name Tätigkeit Personenbogen liegt bei 43. Berechtigung der Personen zur Benutzung der Einrichtung, in der die Tierversuche durchgeführt werden Berechtigung liegt vor 44. Angaben, ob die genannten Personen bei der Einrichtung beschäftigt sind Personen sind bei der Einrichtung beschäftigt 45. Gegebenenfalls Angabe, ob sie mit Zustimmung des verantwortlichen Leiters der Einrichtung zur Benutzung der Einrichtung befugt sind Personen sind befugt 46. Name und Qualifikation der für die Pflege und Betreuung der Tiere verantwortlichen Personen (Personenbogen nicht erforderlich) Name PD Dr. Sabine Chourbaji Beruf Biologin Qualifikation Fachwissenschaftlerin Versuchstierkunde 47. Name und Qualifikation der für die medizinische Versorgung verantwortlichen Person (Personenbogen nicht erforderlich) Name Dr. Kristianna Becker Dr. Susanne Serba Dr. Sabine Soltek Beruf Tierärztin Tierärztin Tierärztin Qualifikation Fachtierärztin Versuchstierkunde Fachtierärztin Versuchstierkunde Fachtierärztin Versuchstierkunde 48. Name und Anschrift des Tierarztes, dem nach Abschluss des Versuchs die überlebenden Tiere vorgestellt werden und der über das Verfahren nach Abschluss des Versuches entscheidet 49. Das Versuchsvorhaben wird gefördert von ☐ öffentlichen Drittmittelgebern, wie z.B. dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) oder der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). ☐ privaten Drittmittelgebern, z.B. der Pharmazeutischen Industrie. Stand: 01.06.2016 50 Wünschen Sie, dass ein anonymisierter Antrag der Tierschutzkommission vorgelegt wird? (Im Falle einer gewünschten Anonymisierung müssen die für die Kommission vorgesehenen Unterlagen vom Antragsteller anonymisiert und gekennzeichnet beigefügt werden) ☐ Stand: 01.06.2016 ja ☐ nein