Antrag auf Genehmigung eines Versuchsvorhabens an Tieren über

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An das
Regierungspräsidium Karlsruhe
- Referat 35 Schlossplatz 1-3
76131 Karlsruhe
Antrag auf Genehmigung eines Versuchsvorhabens an Tieren
über den Tierschutzbeauftragten der Einrichtung
Anlagen:
1. Stellungnahme des Tierschutzbeauftragten
2. Liste der Literaturzitate
3. Datenblatt für genetisch veränderte Tiere
4.
5.
6.
7.
Formblatt „Angaben zur biometrischen Planung“ oder statistisches Gutachten
Abkürzungsverzeichnis
Personenbögen
nichttechnische Projektzusammenfassung (NTP) als Ausdruck
(nur für Genehmigungsanträge)
8. 6 Kopien (nur für Genehmigungsanträge) des Formulars (bis Punkt 41, ggf.
anonymisiert) nebst Anlagen (1 - 5)
zusätzlich:
1 Original des Antrages mit allen Anlagen ist direkt dem zuständigen Veterinäramt
zuzusenden.
Bitte benutzen Sie zum Ausfüllen die Hinweise des Regierungspräsidiums Karlsruhe zum
Antrag auf Genehmigung eines Tierversuches.
Mit Unterschrift bestätigen die beteiligten Personen, dass die einschlägigen gesetzlichen
Bestimmungen des TierSchG und der TierSchVersV bekannt sind und willigen ein, dass die
Genehmigungsbehörde in erforderlichem Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen
oder der Versuchsdurchführung ergeben, in Datensammlungen führt und soweit es zur
Durchführung des Tierschutzgesetzes erforderlich ist, an andere staatliche Stellen
übermittelt.
Stand: 01.06.2016
1.
Anschrift der Einrichtung (Institut, Klinik, Firma o.ä.):
2.
Antragsteller
Name:
Telefon:
E-Mail:
..................................................
Ort und Datum
3.
Leiter
..................................................
Unterschrift
☐
Personenbogen liegt bei
Name:
Telefon:
E-Mail:
..................................................
Unterschrift
4.
stellvertretender Leiter
☐
Personenbogen liegt bei
Name:
Telefon:
E-Mail:
..................................................
Unterschrift
5.
Tierschutzbeauftragter
Name:
..................................................
Unterschrift
6.
Planer des Versuchsvorhabens
Name:
Telefon:
E-Mail:
7.
Tierzahl
8.
Tierart
Stand: 01.06.2016
☐
Personenbogen liegt bei
9.
Ort der Durchführung des Versuchsvorhabens (Anschrift, Gebäude, Raum)
IBF, INF 347, 69120 Heidelberg, Unit 1-8
10. Datum des Beginns des Versuchsvorhabens
☐
sofort nach Erhalt der Genehmigung oder
………….…… Datum des Beginns
11. Dauer des Versuchsvorhabens
12. Klassifizierung der Gesamtbelastung des Versuchsvorhabens
☐
keine Wiederherstellung der Lebensfunktion
☐
Gering
☐
Mittel
☐
Schwer
13.
Titel (max. 50 Zeichen mit Leerzeichen)
Zucht von ......
14. NTP-ID (nur bei genehmigungspflichtigen Versuchen)
15. Zusammenfassung (Abstract, max. ½ DIN A 4 Seite)
Stand: 01.06.2016
16. Im Falle von Anzeigen Rechtsgrundlage des Anzeigeverfahrens
entfällt
17. Angabe des Zwecks des Versuchsvorhabens und wissenschaftlich begründete
Darlegung, dass dieser einem der folgenden Zwecke zuzuordnen ist:
☐ Grundlagenforschung
☐ Vorbeugen, Erkennen oder Behandeln von Krankheiten, Leiden,
Körperschäden oder körperlichen Beschwerden
☐ Erkennen oder Beeinflussen physiologischer Zustände oder Funktionen bei
Mensch und Tier
☐ Förderung des Wohlergehens von Tieren oder Verbesserung der
Haltungsbedingungen von landwirtschaftlichen Nutztieren
☐ Erkennung von Umweltgefährdungen
☐ Entwicklung und Herstellung sowie Prüfung von Arzneimitteln, Lebensmitteln,
Futtermitteln oder anderen Stoffen oder Produkten
☐ Prüfung von Stoffen oder Produkten auf ihre Wirksamkeit gegen Schädlinge
☐ Artenschutz
☐ Aus-, Fort- oder Weiterbildung
☐ Gerichtsmedizinische Untersuchungen
wissenschaftliche Begründung für die Zuordnung
Stand: 01.06.2016
18. Wissenschaftlich begründete Darlegung der Unerlässlichkeit des Versuchsvorhabens
unter Berücksichtigung des jeweiligen Standes der wissenschaftlichen
Erkenntnisse (max. 1 DIN A 4 Seite)
Begründung, für welche Verfahren diese Tiere gezüchtet werden sollen.
1. Verwendung in einem bereits bestehenden Versuchsvorhaben: Angabe des
Aktenzeichens des Versuchsvorhabens und kurze Darstellung, was untersucht
wird
2. Verwendung in einem zukünftigen Verfahren (Tötung nach §4, Tierversuch
nach §7): kurze Darstellung der geplanten Untersuchungen ohne ausführliche
Beschreibungen; Begründung, warum diese Untersuchungen unerlässlich sind
19. Wissenschaftlich begründete Darlegung, dass der Versuchszweck nicht durch
andere Methoden oder Verfahren als den Tierversuch erreicht werden kann
20. Ausschöpfung zugänglicher Informationsmöglichkeiten
(z.B. Datenbanken, Suchbegriffe)
20.1 Wissenschaftlich begründete Darlegung, dass das angestrebte Versuchsergebnis noch
nicht hinreichend bekannt ist
21. Falls es sich um einen Doppel-/Wiederholungsversuch handelt, wissenschaftlich
begründete Darlegung, dass die Überprüfung des hinreichend bekannten angestrebten
Versuchsergebnisses durch einen Doppel- oder einen Wiederholungsversuch
unerlässlich ist.
22. Begründung für die Wahl der Tierart und
(bei genetisch veränderten Tieren) für die Wahl der Linie:
Beschreibung der Linie/n mit kurzer Erläuterung der Belastung
Datenblätter müssen beigelegt werden, die Linienbezeichnung auf den
Datenblättern muss mit der Bezeichnung der Linien hier übereinstimmen.
23. Geschlecht:
X männlich
X weiblich
23.1 Begründung für die Wahl des Geschlechts
Zur Zucht sind sowohl Männchen als auch Weibchen notwendig.
24. Gesamtzahl der Tiere für den geplanten Versuchszeitraum
Die Gesamtzahl der Tiere ergibt sich aus der errechneten Zahl für die Zucht abzüglich
der Tiere, die in nachfolgenden genehmigungspflichtigen Versuchsvorhaben nach
§7 TSchG eingesetzt werden sollen (Beispiel: 1000 Tiere werden gezüchtet,
davon werden 200 Tiere für einen weiteren Versuch benötigt, 800 Tiere sind im
Rahmen des Zuchtantrages zu beantragen). Tier aus der Zucht, die nur für
Tötungen verwendet werden, müssen im Rahmen des Zuchtantrages beantragt
werden.
24.1 Tabelle der Gruppenaufteilung
Stand: 01.06.2016
Angabe der benötigten Tierzahlen, aufgetrennt nach:
Zuchttiere Zuchttiere Zuchtüber- Zuchtüberbelastet
unbelastet schuss
schuss
belastet
unbelastet
Experimenta Experimentaltiere
ltiere
belastet
unbelastet
24.2 Versuchsplan und Begründung für die Anzahl der Gruppen und deren Größe
Gesamtzahl der
gezüchteten
Tiere
Zahl der davon für Experimente verwendeten Tiere
Tötung:
n=..............
keine gesonderte Anmeldung
erforderlich, Tiere werden in diesem
Antrag mitgenehmigt
Versuch nach §7: Tierversuch nach §7 TierSchG
n=...............
(Genehmigung/Anzeige)
 Antragsstellung ist in Bearbeitung bzw.
erfolgt nach Zucht der Tiere
 Genehmigung/Anzeige liegt bereits vor
Aktenzeichen: .......................
 Erhaltungszucht
Tierzahlberechnung Zucht als gesonderte Anlage Biometrie beilegen
24.3 Haupt-Zielmerkmale des Versuchs, anhand deren die Gruppengrößen berechnet
wurden
25. Handelt es sich um eigens für Tierversuche gezüchtete Tiere?
X
ja
25.1 Wenn nein, Begründen hierfür
Stand: 01.06.2016
☐
nein
25.2 Züchter der Tiere
☒
eigene Zucht
☐
ja
nein
Züchter (Name, Anschrift) eigene Adresse angeben
25.3 Wenn eigens für Tierversuche gezüchtete Tiere nicht verwendet werden können, ist ein
Antrag auf Zulassung einer Ausnahme nach § 19 Abs. 1 TierSchVersV mit Begründung
zu stellen
25.4 Begründung, wenn eine Entnahme aus der Natur für erforderlich gehalten wird
26. Die vorgesehenen Tiere wurden bereits in einem Versuchsvorhaben im Sinne des
§ 18 TierSchVersV verwendet.
☐
ja
☐
nein
26.1 Wenn Ja, Beschreibung der Art, Dauer und Belastung der bislang erfolgten Eingriffe an
den betreffenden Tieren, Aktenzeichen und Angabe der zuständigen Behörde
27. Art, Durchführung und Dauer der vorgesehenen Eingriffe oder Behandlungen
einschließlich der Betäubungen bezogen auf die jeweilige Versuchsgruppe. Detaillierte
Darstellung sämtlicher Maßnahmen sowie Tötungsverfahren, zeitlicher Verlauf sowie
spezielle Haltungsanforderungen
Verpaarungsschema angeben
Genotypisierung: Schwanzspitzenbiopsie (sofern Ohrlochstanze zur
Genotypisierung nicht ausreichend ist)
Im Alter von ca. 3 Wochen (Maus) bzw. ca. 2,5 Wochen (Ratte) werden die
Tiere zur Biopsie in eine Fixiervorrichtung gesetzt. Die Schwanzspitze wird
auf einen Tupfer platziert und mit jeweils einer neuen Spezialklinge maximal
< 5 mm weit abgesetzt. Sofort anschließend wird die Schnittwunde mit
Gewebekleber verschlossen. Auf eine Narkose wird verzichtet, da auch eine
kurze Inhalationsnarkose belastender wäre als der weniger als eine Sekunde
dauernde Schnitt.
Wenn Tötungen vorgesehen sind, Art der Tötung angeben
28. Angabe, welche Eingriffe oder Behandlungen unter Betäubung durchgeführt und welche
Betäubungsverfahren angewandt werden sollen
Eingriffe
Wirkstoff
Dosis (mg/kg)
29. Werden schmerzhafte Eingriffe ohne Betäubung durchgeführt?
☒
Stand: 01.06.2016
ja
☐
nein
Applikationsart
29.1 Wenn Ja, Begründung hierfür
Zur genetischen Charakterisierung wird (falls eine Verwendung des Materiales aus
der Ohrlochung nicht möglich ist) eine Schwanzspitzenbiopsie durchgeführt. Der
Eingriff dauert weniger als 1 Sekunde und die kleine Wunde wird mit
Histoacrylkleber verschlossen. Die Belastung für die Tiere ist als gering
einzuschätzen. Auf eine Narkose wird verzichtet, da auch eine kurze Narkose wie
beispielsweise eine Inhalationsnarkose belastender wäre als der weniger als eine
Sekunde dauernde Schnitt.
30. Werden an einem Tier erheblich schmerzhafte und dauerhaft anhaltende Eingriffe
oder Behandlungen durchgeführt, die nicht gelindert werden können
☐
☐
ja
nein
30.1 Wenn Ja, Begründung hierfür
31. Beschreibung und Bewertung der Einzelbelastungen (Intensität und Dauer von
Schmerzen, Leiden oder Schäden) und deren Einstufung des Schweregrades gem.
Anhang VIII der RL 2010/63/EU bezogen auf die jeweilige Tierart
keine Belastung:
z.B. WT Tiere
geringe Belastung:
einmalige Schwanzspitzenamputation schwere Belastung:
entfällt
Hier die durch die genetische Veränderung entstehende
Belastung benennen und beschreiben. Falls Maßnahmen
zur Verringerung der Belastung durchgeführt werden, auch
diese angeben. Dadurch verringert sich möglicherweise
die Gesamtbelastung der gezüchteten Tiere.
geringe/mittlere/
schwere Belastung
32. Bewertung der Gesamtbelastung, Einstufung des Schweregrades gem. Anhang VIII der
RL 2010/63/EU bezogen auf die jeweilige Tierart
☐
keine Wiederherstellung der Lebensfunktion
☐
Gering
☐
Mittel
☐
Schwer
33. Benennung versuchsspezifischer, konkreter Abbruchkriterien mit der Angabe,
welche Kriterien, durch welche Personen, wie häufig kontrolliert werden.
Ggf. als Anlage ein Bewertungsschema (Score Sheet) beifügen
für den Belastungsgrad spezifische Abbruchkriterien angeben, so dass eine
möglicherweise schwere Belastung der Tiere vermieden wird
Stand: 01.06.2016
34. Wissenschaftlich begründete Darlegung, dass die zu erwartenden Schmerzen, Leiden
oder Schäden der Versuchstiere im Hinblick auf den Versuchszweck ethisch vertretbar
sind
Bitte angeben
35. Bei länger anhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden,
wissenschaftlich begründete Darlegung, dass das angestrebte Versuchsergebnis
vermutlich für wesentliche Bedürfnisse von Mensch und Tier einschließlich der Lösung
wissenschaftlicher Probleme von hervorragender Bedeutung ist
36. Verfahren nach Abschluss des Versuchs
Beabsichtigter Verbleib der Tiere, die nicht versuchsbedingt getötet werden
☐
Weiterleben der Tiere ohne Beeinträchtigung des Wohlbefindens
☐
Anderweitige Unterbringung
☐
Freilassung
☒
Tötung
Begründung und Tötungsverfahren:
Hier müssen die Tiere benannt werden, die nicht in Versuchen eingesetzt werden
(überschüssige Zuchttiere, Tiere mit ungeeignetem Genotyp) und das Tötungsverfahren
angeben (meist CO2 Inhalation)
37. Darlegung, dass die zur Durchführung des Versuchsvorhabens erforderlichen Anlagen,
Geräte und sonstigen sachlichen Mittel vorhanden sind
sind vorhanden
38. Darlegung, dass die organisatorischen Voraussetzungen, insbesondere für die
Aufgabenerfüllung des Tierschutzbeauftragten gegeben sind
sind gegeben
39. Darlegung, dass eine den Anforderungen entsprechende Unterbringung und
Pflege einschließlich der Betreuung der Tiere sowie ihre medizinische Versorgung
sichergestellt ist
ist sichergestellt
40. Darlegung, dass die Einhaltung der Anforderungen an die Durchführung der
Tierversuche nach dem Tierschutzgesetz und der Tierschutz-Versuchstierverordnung
und die Erfüllung der Aufzeichnungspflicht erwartet werden kann
kann erwartet werden
41. Personen, die im Rahmen der Versuchsdurchführung Eingriffe oder Behandlungen an
Tieren durchführen (ausgenommen Betäubung)
Name
Tierpfleger der IBF
Stand: 01.06.2016
Tätigkeit
Verpaarung
Schwanzspitzenbiopsie/Ohrl
ochung
Personenbogen liegt bei
liegt der Behörde vor
Angabe der Person, die
für die Zucht
verantwortlich ist und
als Ansprechpartner in
Tierbase aufgeführt
werden soll
Angabe der Person/en,
die die Tötungen
durchführen
42. Im Falle einer Betäubung Namen der Personen, die die Betäubung durchführen oder
die Durchführung der Betäubung beaufsichtigen
Name
Tätigkeit
Personenbogen liegt bei
43. Berechtigung der Personen zur Benutzung der Einrichtung, in der die Tierversuche
durchgeführt werden
Berechtigung liegt vor
44. Angaben, ob die genannten Personen bei der Einrichtung beschäftigt sind
Personen sind bei der Einrichtung beschäftigt
45. Gegebenenfalls Angabe, ob sie mit Zustimmung des verantwortlichen Leiters der
Einrichtung zur Benutzung der Einrichtung befugt sind
Personen sind befugt
46. Name und Qualifikation der für die Pflege und Betreuung der Tiere verantwortlichen
Personen (Personenbogen nicht erforderlich)
Name
PD Dr. Sabine Chourbaji
Beruf
Biologin
Qualifikation
Fachwissenschaftlerin Versuchstierkunde
47. Name und Qualifikation der für die medizinische Versorgung verantwortlichen Person
(Personenbogen nicht erforderlich)
Name
Dr. Kristianna Becker
Dr. Susanne Serba
Dr. Sabine Soltek
Beruf
Tierärztin
Tierärztin
Tierärztin
Qualifikation
Fachtierärztin Versuchstierkunde
Fachtierärztin Versuchstierkunde
Fachtierärztin Versuchstierkunde
48. Name und Anschrift des Tierarztes, dem nach Abschluss des Versuchs die
überlebenden Tiere vorgestellt werden und der über das Verfahren nach Abschluss des
Versuches entscheidet
49. Das Versuchsvorhaben wird gefördert von
☐
öffentlichen Drittmittelgebern, wie z.B. dem Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF) oder der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG).
☐
privaten Drittmittelgebern, z.B. der Pharmazeutischen Industrie.
Stand: 01.06.2016
50
Wünschen Sie, dass ein anonymisierter Antrag der Tierschutzkommission vorgelegt
wird? (Im Falle einer gewünschten Anonymisierung müssen die für die Kommission
vorgesehenen Unterlagen vom Antragsteller anonymisiert und gekennzeichnet
beigefügt werden)
☐
Stand: 01.06.2016
ja
☐
nein
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