Erklärung der Anwälte von Franz Beckenbauer SPIEGEL, BILD und Süddeutsche Zeitung (SZ) liegen falsch. Die gestrige Stellungnahme des DFB schildert den Sachverhalt weitgehend zutreffend. Festzuhalten bleibt: 1. Franz Beckenbauer hat für seine werblichen Aktivitäten für den von ihm geworbenen Sponsor Oddset eine erfolgsabhängige prozentuale Beteiligung an den Einnahmen des DFB aus diesem Geschäft erhalten. Die Höhe dieser prozentualen Beteiligung wurde nach dem Ende der WM 2006 vom DFB ermittelt. Die Behauptung von BILD: „Beckenbauer kassierte 5,5 Millionen für WM 2006“ ist somit ebenso falsch wie die Behauptung der SZ: „Beckenbauers 5,5 Millionen für ein Ehrenamt“ 2. Franz Beckenbauer hat diese Einnahmen unverzüglich an seinem Wohnsitz in Österreich ordnungsgemäß versteuert. Die Behauptung des SPIEGEL -2- „Versteuert wurden die Beckenbauer-Millionen erst vier Jahre, nachdem er das Geld kassiert hatte.“ ist somit falsch. 3. Der DFB musste nach einer Betriebsprüfung im Jahr 2010 eine sog. Abzugssteuer leisten, die fällig wird, wenn Zahlungen an einen Steuerausländer geleistet werden; diese Abzugssteuer hatte der DFB 2006 nicht gezahlt. Franz Beckenbauer hat sie dem DFB unverzüglich, nachdem er über das Ergebnis der Betriebsprüfung in Kenntnis gesetzt worden war, erstattet. 4. Dem DFB ist der gesamte Komplex von Beginn an bekannt. Es gab keine Geheimverträge und keine „versteckte Millionen-Zahlung“. Der Vertrag von Oktober 2004 wurde auch nicht, wie DFB-Chef Reinhard Grindel suggeriert, zwischen Franz Beckenbauer und dem Organisatonskomitee (OK) abgeschlossen, sondern zwischen Franz Beckenbauer und dem DFB. 5. Die Rechtsanwälte Freshfields haben im Rahmen ihrer umfangreichen Untersuchungen auch diesen Sachverhalt in seiner Gesamtheit untersucht, geprüft und für ordnungsgemäß befunden. 6. Dass Franz Beckenbauer für den von ihm geworbenen Sponsor Oddset, der dies, nebenbei, zur Bedingung gemacht hatte, werblich tätig war, wurde 2003/2004 ausgiebig kommuniziert; so hieß es beispielsweise auf Shortnews.de am 25. Oktober 2003: „Beckenbauer will, unter bestimmten Bedingungen, auch für Oddset Werbung machen.“ oder im Handelsblatt vom 3. August 2004: „Um die Erträge weiter zu steigern, wird OK-Chef Beckenbauer als so genannter Testimonial Oddset zur Verfügung stehen.“ -3- Die von wiwo.de kolportierte Behauptung von DFB-Chef Reinhard Grindel „Beckenbauer hat Öffentlichkeit getäuscht“ trifft somit nicht zu. 7. Die journalistische Sorgfaltspflicht gebietet u.a., den Betroffenen zu hören, bevor ein Artikel über ihn veröffentlicht wird. Weder SPIEGEL noch BILD haben dies getan. München, Hamburg Prof. Dr. Werner Leitner Michael Nesselhauf