Erklärung der Anwälte von Franz Beckenbauer SPIEGEL

Werbung
Erklärung
der Anwälte von Franz Beckenbauer
SPIEGEL, BILD und Süddeutsche Zeitung (SZ) liegen falsch. Die gestrige Stellungnahme
des DFB schildert den Sachverhalt weitgehend zutreffend.
Festzuhalten bleibt:
1.
Franz Beckenbauer hat für seine werblichen Aktivitäten für den von ihm geworbenen
Sponsor Oddset eine erfolgsabhängige prozentuale Beteiligung an den Einnahmen des
DFB aus diesem Geschäft erhalten. Die Höhe dieser prozentualen Beteiligung wurde
nach dem Ende der WM 2006 vom DFB ermittelt.
Die Behauptung von BILD:
„Beckenbauer kassierte 5,5 Millionen für WM 2006“
ist somit ebenso falsch wie die Behauptung der SZ:
„Beckenbauers 5,5 Millionen für ein Ehrenamt“
2.
Franz Beckenbauer hat diese Einnahmen unverzüglich an seinem Wohnsitz in
Österreich ordnungsgemäß versteuert.
Die Behauptung des SPIEGEL
-2-
„Versteuert wurden die Beckenbauer-Millionen erst vier
Jahre, nachdem er das Geld kassiert hatte.“
ist somit falsch.
3.
Der DFB musste nach einer Betriebsprüfung im Jahr 2010 eine sog. Abzugssteuer
leisten, die fällig wird, wenn Zahlungen an einen Steuerausländer geleistet werden;
diese Abzugssteuer hatte der DFB 2006 nicht gezahlt. Franz Beckenbauer hat sie dem
DFB unverzüglich, nachdem er über das Ergebnis der Betriebsprüfung in Kenntnis
gesetzt worden war, erstattet.
4.
Dem DFB ist der gesamte Komplex von Beginn an bekannt. Es gab keine
Geheimverträge und keine „versteckte Millionen-Zahlung“. Der Vertrag von Oktober
2004 wurde auch nicht, wie DFB-Chef Reinhard Grindel suggeriert, zwischen Franz
Beckenbauer und dem Organisatonskomitee (OK) abgeschlossen, sondern zwischen
Franz Beckenbauer und dem DFB.
5.
Die
Rechtsanwälte
Freshfields
haben
im
Rahmen
ihrer
umfangreichen
Untersuchungen auch diesen Sachverhalt in seiner Gesamtheit untersucht, geprüft und
für ordnungsgemäß befunden.
6.
Dass Franz Beckenbauer für den von ihm geworbenen Sponsor Oddset, der dies,
nebenbei, zur Bedingung gemacht hatte, werblich tätig war, wurde 2003/2004
ausgiebig kommuniziert; so hieß es beispielsweise auf Shortnews.de am 25. Oktober
2003: „Beckenbauer will, unter bestimmten Bedingungen, auch für Oddset Werbung
machen.“ oder im Handelsblatt vom 3. August 2004: „Um die Erträge weiter zu
steigern, wird OK-Chef Beckenbauer als so genannter Testimonial Oddset zur
Verfügung stehen.“
-3-
Die von wiwo.de kolportierte Behauptung von DFB-Chef Reinhard Grindel
„Beckenbauer hat Öffentlichkeit getäuscht“
trifft somit nicht zu.
7.
Die journalistische Sorgfaltspflicht gebietet u.a., den Betroffenen zu hören, bevor ein
Artikel über ihn veröffentlicht wird. Weder SPIEGEL noch BILD haben dies getan.
München,
Hamburg
Prof. Dr. Werner Leitner
Michael Nesselhauf
Herunterladen