Merkblatt Salmonellen - Landratsamt Schwarzwald-Baar

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Merkblatt
Salmonellen
Erreger:
Salmonellen sind Bakterien, die hauptsächlich durch kontaminierte Lebensmittel auf den Menschen übertragen werden können.
Reservoir:
Die Infektionsquellen sind zumeist rohe tierische Nahrungsmittel, besonders Eier und Eierprodukte sowie Eischaum und Mayonnaise. Außerdem können sich diese Bakterien in rohem Geflügel,
Fleisch oder daraus zubereiteten, nicht ganz durchgebratenen oder gekochten Speisen befinden.
Hähnchen und Hackfleisch sind durch Salmonellen besonders belastet.
Infektionsweg:
Eine Infektion mit diesen Bakterien erfolgt durch den Verzehr kontaminierter (= mit den Erregern
in Kontakt gekommener) Lebensmittel.
Inkubationszeit:
Die Zeit der Infektion bis zum Ausbruch der Krankheit beträgt in der Regel 12-24 Stunden.
Symptome:
Die ersten Symptome sind Leibschmerzen, Durchfall, gelegentlich Fieber, Erbrechen und Kopfschmerzen. Normalerweise dauert eine Salmonellenerkrankung nur wenige Stunden oder Tage.
Die meisten Menschen überstehen die Erkrankung folgenlos. Bei Kleinkindern, älteren Menschen
und Menschen mit geschwächtem Immunsystem kann eine Salmonellose jedoch einen schweren
Verlauf nehmen und sogar zum Tode führen.
Therapie:
Eine Behandlung mit Antibiotika ist normalerweise nicht notwendig, da die Symptome meist
rasch wieder abklingen.
Erregernachweis:
Die geeignete Nachweismethode ist eine Stuhluntersuchung.
Maßnahmen für Patienten und Kontaktpersonen zuhause:
• Gründliche Händehygiene: häufiges Händewaschen (mindestens 30 Sekunden
einschäumen, gründlich abwaschen und abtrocknen), insbesondere nach jedem Toilettengang. Erwachsenen wird empfohlen, nach jedem Toilettenbesuch eine Händedesinfektion durchzuführen:
• Die trockenen Hände sind mit einem alkoholischen Desinfektionsmittel 30 Sekunden einzureiben (Gebrauchsanweisung beachten), bei grober Verschmutzung sollten die Hände
vorher gründlich mit Wasser und Flüssigseife gewaschen werden. Über geeignete Mittel
informiert Sie Ihr Gesundheitsamt oder Ihre Apotheke.
• Händewaschen vor der Verarbeitung von Lebensmitteln und zwischen unterschiedlichen
Arbeitsgängen bei der Zubereitung von Speisen.
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•
•
Keine Gemeinschaftshandtücher verwenden.
Täglich die Toilette mit einem geeigneten Desinfektionsmittel (Auskunft über geeignete
Mittel erhalten Sie bei Ihrer Apotheke oder im Gesundheitsamt) reinigen. Besser noch:
getrennte Toilette für die Dauer der Erkrankung sowie für die Zeit der Bakterienausscheidung benutzen.
Maßnahmen bei Ausbrüchen:
Bei einer Erkrankung ist umgehend das Gesundheitsamt zu benachrichtigen, damit geeignete
Maßnahmen eingeleitet und weitere Erkrankungen verhindert werden können.
Vorbeugende Maßnahmen:
• Der Verzehr von rohen oder unzureichend gegarten Fleischprodukten sollte vermieden
werden.
• Zur sicheren Abtötung der Erreger sollten diese Lebensmittel bei einer Temperatur von
70 °C erhitzt werden.
• Fleisch sollte immer gekühlt oder gefroren aufbewahrt werden. Bei unter 5 °C wird eine
Vermehrung der Bakterien vermindert, jedoch werden diese nicht abgetötet.
• Eingefrorenes Fleisch sollte nicht bei Raumtemperatur aufgetaut werden, sondern im
Kühlschrank oder in der Mikrowelle, um eine Bakterien-Vermehrung zu verhindern.
• Achten Sie darauf, dass Auftauwasser von Fleischprodukten nicht mit anderen Speisen in
Berührung kommt
• Rohes Fleisch und Geflügel sollten immer von anderen Lebensmitteln getrennt aufbewahrt und zubereitet werden.
• Auf den Verzehr von Roh- und Vorzugsmilch sollte verzichtet werden.
• Waschen Sie Ihre Hände sorgfältig vor und nach Zubereitung von Speisen.
Gesetzliche Vorgaben für Mitarbeiter aus Lebensmittelbetrieben (§ 42 Infektionsschutzgesetz):
Erkrankte Personen dürfen nicht mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Es besteht Betretungsverbot für Küchen. Der Arbeitgeber muss informiert werden und ein Arzt aufgesucht werden. Die
Wiederaufnahme der Arbeit ist erst nach drei Stuhlproben mit negativem Erregernachweis erlaubt. Bitte nehmen Sie bei Unklarheiten Kontakt mit dem Gesundheitsamt auf.
Meldepflicht:
Gem. § 7 Abs. 1 Nr. 4i Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist der direkte oder indirekte Nachweis von
Salmonellen, soweit er auf eine akute Infektion hinweist, dem Gesundheitsamt namentlich zu
melden.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Gesundheitsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Abteilung Gesundheitsschutz und Umweltmedizin
Schwenninger Straße 2
78048 Villingen-Schwenningen
Tel.: 07721 913-7190
Fax: 07721 913-8918
E-Mail: [email protected]
Stand: März 2012
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