Bewerbungsinformationen MASTERSTUDIENGANG SOZIOLOGIE

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Bewerbungsinformationen
MASTERSTUDIENGANG SOZIOLOGIE
Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter Bewerber,
vielen Dank für Ihr Interesse am Masterstudiengang Soziologie der Universität Hamburg!
Mit diesem Informationsblatt möchten wir Sie über die Zugangsvoraussetzungen sowie über das Bewerbungs- und Auswahlverfahren informieren. Bitte nehmen Sie die folgenden Hinweise aufmerksam
zur Kenntnis und berücksichtigen diese bei Ihrer Bewerbung. Nutzen Sie bitte auch die in diesem
Merkblatt genannten weiterführenden Informationsangebote und wenden sich bei Fragen an die angegebenen Ansprechpartner (► 7.).
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihre Bewerbung!
Inhaltsübersicht
1. Bewerbungsfrist und -verfahren ............................................................................................................ 1
2. Zugangsvoraussetzungen ..................................................................................................................... 2
3. Bewerbungsunterlagen ......................................................................................................................... 3
4. Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischer Vorbildung ............................................................... 4
5. Auswahlverfahren und -kriterien ........................................................................................................... 4
6. Zulassung und Immatrikulation ............................................................................................................. 5
7. Ansprechpartner und weitere Informationen ......................................................................................... 6
Die folgenden Informationen gelten vorbehaltlich des Hochschulzugangsgesetzes, der Universitätszulassungssatzung, der Zugangsund Auswahlsatzungen und der Immatrikulationsordnung. Änderungen vorbehalten.
1. Bewerbungsfrist und -verfahren
Das Zulassungsverfahren findet einmal jährlich zum Wintersemester statt. Die Bewerbung muss
zwischen dem 1. Juni und dem 15. Juli des jeweiligen Jahres erfolgen. Innerhalb dieser Frist erfolgt die
Bewerbung in zwei Schritten:
Erster Schritt:
Online-Bewerbung über das Bewerbungsportal des Studien-Infonetzes „STiNE“:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/bewerbung/master/online-bewerbung.html
Zweiter Schritt: Einsendung des unterschriebenen Ausdrucks der vollständigen Online-Bewerbung und
der obligatorischen Bewerbungsunterlagen (► 3.) an:
Universität Hamburg
Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Fakultätsverwaltung
Studienbüro Sozialwissenschaften
Kennwort: Bewerbung MA-Soziologie
Allendeplatz 1
20146 Hamburg
Eine Bewerbung gilt als fristgerecht eingereicht, wenn bis zum 15. Juli die Online-Bewerbung vollständig abgeschlossen und alle obligatorischen Bewerbungsunterlagen (► 3.) postalisch (maßgeblich ist
das Datum des Poststempels) eingereicht wurden.
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Frequently Asked Questions
1. Kann ich meine Bewerbung auch vor oder nach der Bewerbungsfrist durchführen?
Sowohl vor Beginn als auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist ist eine Bewerbung nicht möglich. Das Online-Portal steht nur innerhalb
der Bewerbungsfrist zur Verfügung. Postalische Bewerbungen, die außerhalb der Bewerbungsfrist eingereicht werden, werden im
Verfahren nicht berücksichtigt.
2. Ist es möglich, einzelne Bewerbungsunterlagen (► 3.) nachzureichen?
Grundsätzlich müssen alle Bewerbungsunterlagen fristgerecht eingereicht werden. Sollte das Abschlusszeugnis über den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt werden können, kann die Auswahlkommission auf der Grundlage der ersatzweise einzureichenden Nachweise (► 3.) eine vorläufige Zulassung aussprechen. In diesem Fall
muss das Abschlusszeugnis jedoch spätestens bis zum Ende der Rückmeldefrist für das zweite Semester des Masterstudiums vorgelegt werden.
3. Kann ich mich auch für mehrere Masterstudiengänge an der Universität Hamburg bewerben?
Grundsätzlich können Sie sich pro Bewerbungsverfahren nur für einen Masterstudiengang an der Universität Hamburg bewerben.
Bewerben Sie sich jedoch für den Masterstudiengang Soziologie, haben Sie in der Bewerbung die Möglichkeit, einen Zweit- und einen
Drittwunsch aus dem Master-Studienangebot der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften anzugeben. Bitte beachten Sie
aber, dass Ihr Zweit- und Drittwunsch nachrangig berücksichtigt werden, also nur dann in die weiteren Auswahlverfahren eingehen,
sofern in diesen Studiengängen alle geeigneten Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt wurden, welche die jeweiligen Studiengänge als Erstwunsch angegeben haben, und noch freie Plätze zur Verfügung stehen.
2. Zugangsvoraussetzungen
Für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren für den Masterstudiengang Soziologie bestehen folgende
besonderen Anforderungen, für die entsprechende Nachweise einzureichen sind (► 3.):
1. erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss im Fach Soziologie oder in einem sozialwissenschaftlichen Studiengang mit soziologischen Schwerpunkten
2. ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache, um sich an englischsprachigen Lehrveranstaltungen aktiv beteiligen, englischsprachige Fachliteratur verstehen und wissenschaftliche Beiträge
in mündlicher und schriftlicher Form (einschließlich Prüfungen) erbringen zu können
Frequently Asked Questions
1. Ich habe ein nicht-soziologisches bzw. nicht-sozialwissenschaftliches Hauptfach studiert. Ist eine Bewerbung trotzdem möglich?
Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Sie nicht Soziologie oder Sozialwissenschaften als Hauptfach studiert haben. Allerdings sollten Sie in diesem Fall im Rahmen des Motivationsschreibens (► 3.) darstellen und durch entsprechende Belege nachweisen, dass
Sie dennoch über die erwarteten Vorkenntnisse und Qualifikationen verfügen. Soziologische bzw. sozialwissenschaftliche Studienschwerpunkte können zum Beispiel durch ein entsprechendes Nebenfach, den Abschluss einzelner soziologischer bzw. sozialwissenschaftlicher Lehrveranstaltungen und Module, eine Abschlussarbeit mit entsprechend thematischem Fokus oder fachlich einschlägige
Berufs- bzw. Praxiserfahrung nachgewiesen werden.
Letztendlich obliegt die Entscheidung über die fachliche Eignung der Bewerberinnen und Bewerber unter Berücksichtigung aller Faktoren der Auswahlkommission, so dass in Zweifelsfällen vorab keine Einschätzung über die Zulassungschancen von fachferneren
Bewerberinnen und Bewerbern gegeben werden kann.
2. Ist für den Nachweis ausreichender Kenntnisse der englischen Sprache die Teilnahme an einem Sprachtest erforderlich?
Die Teilnahme an einem Sprachtest ist nicht erforderlich. Im Rahmen der Online-Bewerbung müssen Sie jedoch in Form einer Selbsteinschätzung angeben, ob Sie über die erwartete Sprachkompetenz verfügen. Bitte beachten Sie, dass einzelne Lehrveranstaltungen
und Module des Masterstudiengangs Soziologie in englischer Sprache stattfinden werden und die intensive Auseinandersetzung mit
anspruchsvoller englischsprachlicher Literatur für ein sozialwissenschaftliches Studium ebenso unabdingbar ist wie die Fähigkeit, wissenschaftliche Beiträge (mündlich und schriftlich) in englischer Sprache formulieren zu können.
Sofern Sie über Fremdsprachen-Zertifikate verfügen, empfehlen wir Ihnen, diese als Anlage zum Motivationsschreiben Ihrer Bewerbung beizufügen.
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3. Bewerbungsunterlagen
Innerhalb der Bewerbungsfrist sind folgende Unterlagen postalisch an die angegebene Bewerbungsanschrift (► 1.) zu senden:
1. unterschriebener Ausdruck der vollständig abgeschlossenen Online-Bewerbung;
2. Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses (Kopie, nicht beglaubigt);
3. Transcript of Records mit ausgewiesener aktueller Durchschnittsnote;
Sofern keine aktuelle Durchschnittsnote ausgewiesen ist, ist diese vom Prüfungsamt/der Prüfungsverwaltung des jeweiligen Studiengangs zu errechnen und zu bestätigen.
4. Motivationsschreiben (max. zwei Seiten in deutscher oder englischer Sprache) unter Berücksichtigung der folgenden Fragen:
a) Was war Ihr bisheriges Interesse an der Soziologie? Mit welchen Themen haben Sie sich im
Rahmen Ihres Erststudiums (bspw. in Ihrer Bachelorarbeit) besonders intensiv beschäftigt?
b) Gibt es Themen aus Ihrem Erststudium, die Sie im Rahmen Ihres Masterstudiums an der
Universität Hamburg fortführen und vertiefen möchten? Wenn ja, welche?
c) Warum möchten Sie den Masterstudiengang Soziologie an der Universität Hamburg absolvieren? Welcher der in Hamburg angebotenen Schwerpunkte interessiert Sie besonders?
Es wird empfohlen, dem Motivationsschreiben aussagekräftige Anlagen (z. B. Zertifikate, Arbeitszeugnisse usw.) als Belege für die Darstellung anzufügen.
Im Falle der Zulassung zum Masterstudiengang Soziologie sind weitere Unterlagen, insbesondere der
Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur), das Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses als beglaubigte Kopie und eine Krankenversicherungsbescheinigung, direkt beim zentralen
Team für Bewerbung und Zulassung im CampusCenter der Universität Hamburg einzureichen
(► 6.). Im Bewerbungsverfahren sind jedoch zunächst nur die o. g. Unterlagen einzureichen.
Frequently Asked Questions
1. Ist eine Bewerbung möglich, obwohl mir noch kein Zeugnis über meinen ersten Hochschulabschluss vorliegt oder Prüfungen bzw. Prüfungsergebnisse ausstehen?
Sofern das Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt oder Prüfungen bzw. Prüfungsergebnisse ausstehen, kann die Auswahlkommission
eine Bewerbung im Verfahren dennoch berücksichtigen und eine vorläufige Zulassung aussprechen. Die Zulassung wird jedoch unwirksam, wenn der erste Hochschulabschluss nicht rechtzeitig bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiums nachgewiesen werden kann.
2. Was ist ein Transcript of Records?
Eine Transcript of Records ist eine vom Prüfungsamt/der Prüfungsverwaltung ausgestellte offizielle Übersicht aller von Ihnen erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen („Leistungskonto“). Das Transcript of Records muss insbesondere folgende Informationen enthalten: Titel der in Ihrem bisherigen Studium absolvierten Module und Lehrveranstaltungen, erzielte Prüfungsergebnisse und Leistungspunkte sowie die aktuelle Durchschnittsnote (GPA, Grade Point Average).
3. Sollen Zertifikate, Zeugnisse usw. als beglaubigte Kopie eingereicht werden?
Im Bewerbungsverfahren reichen Sie bitte keine Originale oder beglaubigte Kopien ein, da Sie die eingesendeten Unterlagen nicht zurückerhalten werden. Wenn Sie eine Zulassung für den Masterstudiengang Soziologie erhalten, werden Sie im Rahmen der Immatrikulation aufgefordert werden, einzelne Dokumente (z. B. Hochschulzugangsberechtigung, Zeugnis über den ersten Hochschulabschluss) als beglaubigte Kopie einzureichen.
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4. Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischer Vorbildung
Von Bewerberinnen und Bewerber, die die Zugangsvoraussetzungen „Hochschulzugangsberechtigung“ und/oder „erster Hochschulabschluss“ im Ausland erworben haben, ist im Rahmen des
Immatrikulationsverfahrens (► 6.) ein Nachweis über die erforderlichen Deutschkenntnisse
einzureichen.
Dieses Dokument ist im Bewerbungsverfahren noch nicht vorzulegen. Lediglich der Nachweis über das
Erststudium ist bereits im Bewerbungsverfahren in deutsch- oder englischsprachiger Version einzureichen (Zeugnis und Transcript of Records).
Ausführliche Informationen zu den Anforderungen für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischer Vorbildung können im Einzelnen nachgelesen werden unter:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/bewerbung/international/studium-mit-abschluss.html
Bei weitergehenden Fragen wenden sich Bewerberinnen und Bewerber bitte direkt an das Team
für Bewerbung und Zulassung im CampusCenter der Universität Hamburg (► 7.).
Frequently Asked Questions
1. Ich verfüge über keine deutsch- oder englischsprachige Version des Zeugnisses und des Transcript of Records meines ersten Studienabschlusses. Wie gehe ich in einem solchen Fall vor?
Ihre Bewerbung kann im Verfahren nur berücksichtigt werden, wenn das Zeugnis und das Transcript of Records Ihres Erststudiums in
einer deutsch- oder englischsprachigen Version eingereicht wird. Sollte Ihre Hochschule diese Dokumente nicht ausstellen können,
können Sie diese durch einen amtlich vereidigten Übersetzer übersetzen lassen. Die Übersetzung reichen Sie bitte in Kopie ein. Eigens oder durch einen nicht amtlich vereidigten Übersetzer erstellte Dokumente können nicht akzeptiert werden. Die Kosten für die
Übersetzung werden nicht von der Universität Hamburg getragen.
2. Wie und auf welchem Niveau sind die erforderlichen Deutschkenntnisse nachzuweisen?
Als Nachweis für die erforderlichen Sprachkenntnisse gelten die von der Universität Hamburg anerkannten Sprachzertifikate. Empfohlen wird der Test „Deutsch als Fremdsprache“ (TestDaF) und die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“. Welche Ergebnisse zu erzielen sind und welche weiteren Zertifikate anerkannt werden, entnehmen Sie bitte folgender Webseite: http://www.unihamburg.de/campuscenter/bewerbung/international/studium-mit-abschluss/sprachkenntnisse/deutschkenntnisse.html
Der Nachweis ist erst im Rahmen der Immatrikulation (► 6.) einzureichen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an das Team
für Bewerbung und Zulassung im CampusCenter der Universität Hamburg (► 7.).
Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie für ein erfolgreiches Masterstudium der Soziologie nicht nur über solide Englischkenntnisse, sondern auch über sehr gute Deutschkenntnisse verfügen müssen.
5. Auswahlverfahren und -kriterien
Übersteigt die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber, welche die Zugangsvoraussetzungen erfüllen
(► 2.), die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.
Die Auswahl wird von einer Auswahlkommission getroffen, die anhand der folgenden Kriterien und den
folgenden Gewichtungen eine Rangliste für die Zulassung erstellt:
a) Note des Hauptfaches des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses im Studiengang
Soziologie oder Sozialwissenschaften (50%)
b) Motivationsschreiben (max. zwei Seiten in deutscher oder englischer Sprache), in dem die Begründung der Studienwahl anhand vorgegebener Fragen dargestellt wird. Die Einstufung der Begründung erfolgt nach vorab festgelegten Benotungsrichtlinien (50%).
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Für die Bildung der Gesamtnote, die für das Ranking maßgeblich ist, werden die Notenwerte im Verhältnis der angegebenen Prozentwerte gewichtet.
6. Zulassung und Immatrikulation
Das gesamte Verfahren gliedert sich in drei Phasen:
Bewerbungsphase
Durchführung der Online-Bewerbungen und Einsendung der Bewerbungen durch die Bewerberinnen und Bewerber zwischen dem 1. Juni und dem 15. Juli des Jahres.
Auswahlphase
Vorbereitung der Bewerbungen für die Auswahlkommission und Durchführung des Auswahlverfahrens. Diese Phase findet Ende Juli/Anfang August des Jahres statt und endet mit
a) der Mitteilung der Auswahl an Team für Bewerbung und Zulassung im CampusCenter der
Universität Hamburg und
b) der informellen Mitteilung des Auswahlergebnisses gegenüber den Bewerberinnen und Bewerber per E-Mail unmittelbar im Anschluss an das Verfahren.
Zulassungsphase
Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Ergebnisse dem Team für Bewerbung und
Zulassung im CampusCenter der Universität Hamburg mitgeteilt. Dort werden die Zulassungsund Ablehnungsbescheide erstellt. Die Bescheide werden anschließend über den im Rahmen der
Bewerbung angelegten STiNE-Account veröffentlicht.
Alle zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber sollten beachten, dass nach dem Eingang des
offiziellen Bescheides eine spezifische Frist (i. d. R. eine Woche) festgelegt ist, innerhalb derer
die Immatrikulation vorgenommen und weitere Unterlagen (► 3.) eingereicht werden müssen, um
den Studienplatz anzunehmen. Es wird daher dringend empfohlen, den STiNE- und den bei der
Bewerbung angegebenen E-Mail-Account regelmäßig und möglichst täglich zu kontrollieren.
Alle Fragen im Kontext der Zulassungsphase – also nach der informellen Mittelung des Auswahlergebnisses – richten Bewerberinnen und Bewerber bitte direkt an das Team für Bewerbung und
Zulassung im CampusCenter der Universität Hamburg (► 7.).
Frequently Asked Questions
1. Ich habe den offiziellen Zulassungsbescheid nicht rechtzeitig gesehen und daher die Immatrikulationsfrist versäumt? Kann
ich dennoch mit dem Masterstudium beginnen?
Sofern Sie Ihren Studienplatz nicht rechtzeitig angenommen und alle dafür notwendigen Unterlagen fristgerecht eingereicht haben,
verfällt der Platz und wird an bisher nicht berücksichtigte Bewerberinnen und Bewerber weitergegeben. Sie sollten daher sicherstellen,
dass Sie während des gesamten Verfahrens per E-Mail zuverlässig erreichbar sind und Ihren STiNE-Account regelmäßig auf den Eingang wichtiger Nachrichten überprüfen.
2. Kann ich mich auf die informelle Mitteilung (E-Mail) meines individuellen Auswahlergebnisses verlassen oder ist allein der
offizielle Zulassungsbescheid maßgeblich?
Sie können sich in jedem Fall auf die informelle Mitteilung Ihres individuellen Auswahlergebnisses verlassen, die auf den von Ihnen
eingesandten Unterlagen beruht. Rechtlich bindend ist jedoch ausschließlich der offizielle Zulassungsbescheid. Die Aussagen der
beiden Dokumente werden jedoch nur dann von einander abweichen, wenn die Prüfung Ihrer Dokumente durch das Team für Bewerbung und Zulassung im CampusCenter der Universität Hamburg zu einem anderen Ergebnis kommt als die Auswahlkommission. Bitte
beachten Sie jedoch, dass die Prüfung durch das CampusCenter lediglich nach formalen Kriterien (Vollständigkeit, Fristeinhaltung
usw.) erfolgt, die fachliche Auswahl durch die Auswahlkommission aber nicht in Frage gestellt wird.
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7. Ansprechpartner und weitere Informationen
Studienangebot M.A. Soziologie und studiengangspezifisches Auswahlverfahren
Jörg Ebrecht
Universität Hamburg
Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Studienbüro Sozialwissenschaften
Studienkoordinator Soziologie, Lz: II-331.1
Allendeplatz 1, Raum 223
D-20146 Hamburg
Tel.: +49 40 42838-9120
Fax: +49 40 42838-8295
[email protected]
Webseiten:
Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften: https://www.wiso.uni-hamburg.de/
Studienbüro Sozialwissenschaften: https://www.wiso.uni-hamburg.de/studienbuerosozialwissenschaften
Masterstudiengang Soziologie: https://www.wiso.uni-hamburg.de/studienbuerosozialwissenschaften/studiengaenge/ma-soziologie
Studienangebot der Universität Hamburg, Bewerbungs- und Zulassungsverfahren,
Support bei der Nutzung des STiNE-Portals
Universität Hamburg
CampusCenter
Team für Bewerbung und Zulassung
Alsterterrasse 1
20354 Hamburg
Tel.: +49 40 42838-7000
Kontaktformular:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/beratung/kontakt/kontaktformular-bewerbung-undzulassung.html
Webseiten:
Universität Hamburg: http://www.uni-hamburg.de/
CampusCenter: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter.html
Bewerbungsverfahren „Master“:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/bewerbung/master.html
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