Rechtsgeschichte Von Dr. Balbina Bäbler Nesselrath Inhaltsverzeichnis • 1 Was ist antike Rechtsgeschichte und womit beschäftigt sie sich? • 2 Literaturhinweise • 3 Wichtige Sammelwerke / Abkürzungen • 4 Links Was ist antike Rechtsgeschichte und womit beschäftigt sie sich? Die antike Rechtsgeschichte steht zwischen Altertums- und Rechtswissenschaften; ihre Quellen und Methoden sind die der Alten Geschichte und der klassischen Philologie. Meist wird sie an juristischen Fakultäten gelehrt, da die europäische Rechtswissenschaft aus der Exegese der Texte des justinianischen Corpus Iuris Civilis hervorging, aus dem vor allem Elemente der allgemeinen Rechtslehre und die meisten Institutionen des justinianischen Privatrechts direkt rezipiert wurden, während der Gegenwartsbezug des justinianischen Staats-, Straf- und Prozessrechts geringer ist. In der antiken griechischen Welt gab es aufgrund der unterschiedlichen Strukturen und Entwicklungen der politischen Gemeinwesen kein einheitliches Recht, aber allgemeine Ähnlichkeiten der Rechtsauffassungen hinsichtlich Ehe, Familie, Eigentum und Gerichten sowie der Unterscheidung von Freien und Sklaven. Anders als in Rom gab es auch keine Bezeichnung für ?Recht? im heutigen Sinn; nomoi bedeutet die gesamte Rechtsordnung, also auch die Verfassung, während Dike zuerst die Göttin der Gerechtigkeit bezeichnet, später dann für Anklage und Prozess gebraucht wird. Erste Hinweise auf Streitschlichtung durch Adelige (anstelle von Selbsthilfe) gibt es bereits in den homerischen Epen. Die griechische Kolonisation und die Polisbildung (8.-6. Jh. v. Chr.) führte zur Notwendigkeit von Kodifikationen und schriftlicher Festlegung von Verfahrens−normen, auch gegen die Willkür der Adelsrichter (Drakon, erster athenischer Gesetzgeber 621/0 v. Chr.; Reformen des Solon, 594/3 v. Chr.). Das attische Recht, das sich in Verbindung mit der in der griechischen Welt einzigartigen athenischen Demokratie entwickelte, war außerordentlich differenziert und verfügte über ein ausgeklügeltes Anklagesystem (dikai und graphai), zahlreiche Gerichte (Dikasterien), die aus bis zu 500 Laienrichtern bestanden, einem komplizierten Gesetzgebungsverfahren (nomo−thesía) sowie einer ständigen Überprüfung der Rechtskonformität der Gesetze (graphè para−nómon). In den Gerichtsverfahren spielte die Rhetorik eine entscheidende Rolle; vielleicht entwickelte sich deshalb keine Systematisierung und juristische Fachwissenschaft. Eine bleibende griechische Leistung ist aber die Rechtsphilosophie, die sich mit Fragen nach der Gerechtigkeit befasst, und die durch Cicero auch im römischen Denken rezipiert wurde, wo sie aber Teil der Staatsphilosophie wurde. Der Attische Seebund des 5. Jh.s v. Chr. unterwarf zeitweilig auch andere Städte unter die Gerichtsbarkeit Athens. Im Hellenismus war zwar theoretisch der jeweilige König die Rechtsquelle; es bestanden aber unterschiedliche Rechtssysteme (einheimische und die der griechischen Zuwanderer) nebeneinander. In Rom bedeutete ius ?gerechtes Handeln?, was ursprünglich eng an rituelle Handlungen gebunden (was z. B. im Tötungsrecht des pater familias über seine Familie fortbestand), aber vom fas, dem göttlichen Recht, getrennt war. Im Lauf der Zeit wurden in das ius Gesetze, vor allem das Zwölftafelgesetz (entstanden vermutlich um 450 v. Chr. als Kompromiss im Ständekampf zwischen Patriziern und Plebejern) ? von Livius 3,34,6 als ?Quelle allen öffentlichen und privaten Rechts? bezeichnet ? und magistratische sowie kaiserliche Rechtsfortbildungen einbezogen. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgeschichte Das römische Zivilrecht, das am Anfang nur auf die in einem Stadtstaat wohnenden freien Personen zugeschnitten war, musste sich mit der Ausdehnung des Imperiums notwendigerweise weiterentwickeln, z. B. für den Verkehr mit Fremden und Bundes−genossen. Zum ius civilie traten nun das von den Gerichtsmagistraten, dem Stadtprätor (praetor urbanus) und dem Fremdenprätor (praetor peregrinus) geschaffene Amtsrecht (ius honoranum) und das Völkerrecht (ius gentium) hinzu. Hingegen musste das Strafrecht nicht ausgeweitet werden, da in den Provinzen formal das Kriegsrecht weiter bestand. Anders als in Griechenland gab es in Rom schon früh (seit dem 2. Jh. v. Chr.) ein Fachjuristentum; die Rechtsgelehrten berieten die Prätoren, schrieben Kommentare zu Gesetzen und übten eine Art ?Gutachtertätigkeit? aus (responsa, ?Antworten?, d. h. auf juristische Streitfragen). Berühmte Juristen waren etwa M. Manilius (Konsul 149 v. Chr.), M. Iunius Brutus (Prätor 140 v. Chr.), P. Mucius Scaevola (Konsul 133 v. Chr.). Im 2. Jh. n. Chr. erreichte die juristische Argumentation ihre höchste Blüte; seit dem 3. Jh. n. Chr. wurde das Vorhandene in Kommentaren, Responsa-Sammlungen, Digesta (Sammlungen von Entscheidungen), oder Anleitungen (Institutiones, Regulae, Sententiae) gesammelt für den Gebrauch in den Rechtsschulen, deren berühmteste sich seit dem 3. Jh. n. Chr. vor allem im Osten (Alexandria, Antiochia, Athen, Berytos, Konstantinopel) befanden. Ein Teil dieser Literatur ist in den Schriften des Codex Iuris Civilis erhalten, dessen Kodifikation von Kaiser Justinian (527-563 n. Chr.) in Auftrag gegeben und unter Leitung seines ?Justizministers? Tribonian 530-534 angefertigt wurde und der auch Novellen Justinians und seiner ersten beiden Nachfolger und die zeitgenössische Kommentare des 6. und beginnenden 7. Jh.s enthält. Die Anfänge des Faches Rechtsgeschichte gehen auf die humanistische Jurisprudenz zurück, die begann, die römische Rechts- und Verfassungsgeschichte als Antiquitates Iuris Romani von der dogmatischen Behandlung des geltenden ius commune zu sondern. Leibniz unterschied als erster ?innere? und ?äußere? Rechtsgeschichte, d. h. die Geschichte der römischen Institutionen, Rechtssätze und Dogmen einerseits und der geschichtlichen Zustände und Ereignisse, welche die antike römische Rechtsordnung begründet haben, andererseits (G. W. Leibniz, Nova methodus discendae docendaeque jurisprudentiae ex certis principiis, Frankfurt 1667). Erste geschlossene Epochenbilder der antiken römischen Rechtsentwicklung beschrieb Gustav Hugo, Geschichte des römischen Rechts (Berlin 1790). Th. Mommsen gab das Corpus Iuris Civilis und den Codex Theodosianus (die Sammlung der Gesetze seit 312 n. Chr. durch Theodosius II.) heraus. Literaturhinweise • F. Ebel / G. Thielmann, Rechtsgeschichte: von der römischen Antike bis zur Neuzeit (Heidelberg 2003) • W. Eder, Recht, in: H. Sonnabend (Hrsg.), Mensch und Landschaft in der Antike. Lexikon der Historischen Geographie (Stuttgart 2006) 411-415 • D. Flach (Hrsg., Übers. Komm.), Das Zwölftafelgesetz. Leges XII Tabularum (Darmstadt 2004) • L. Gernet, Droit et société dans la Grèce ancienne (Paris 1955 / 1964) • A. R. W. Harrison, The Law of Athens (Oxford, Bd. 1, 1968; Bd. 2, 1971 • LAW 3 s.v . Recht (H. J. Wolf, Griechisches Recht, 2516-2530; Ptolemäisches Recht, 2530-2532; Th. Mayer-Maly, Römisches Recht, 2532-2554; H. Le Bonniec, Strafrecht, 2554-2561). • F. Wieacker, Römische Rechtsgeschichte. 1: Einleitung, Quellenkunde, Frühzeit und Republik (HdA X 3.1.1, München 1988) • J. G. Wolf (Hg.), Römische Rechtsgeschichte. 2: Die Jurisprudenz bis zum Ausgang der Antike im weströmischen Reich und die oströmische Rechtswissenschaft bis zur justinianischen Gesetzgebung. Ein Fragment aus dem Nachlass von F. Wieacker, (HdA X 3.1.2, München 2006) Was ist antike Rechtsgeschichte und womit beschäftigt sie sich? 2 Rechtsgeschichte Wichtige Sammelwerke / Abkürzungen • Cod. Iust.: Corpus Juris Civilis, Codex Iustinianus (Krueger 1900) • Cod. Theod.: Codex Theodosianus • FIRA: S. Riccobono / J. Baviera (Hrsgg.), Fontes iuris Romani anteiustiniani, 3 Bde., 21968 • FirBruns: K. G. Bruns / Th. Mommsen / O Gradewitz (Hrsgg.) Fontes iuris Romani antiqui 71909, Ndr. 1969 • Mommsen, Staatsrecht: Th. Mommsen, Römisches Staatsrecht, 3 Bde., Bd. 1; 31887; Bd. 2f.: 1887f. • Mommsen, Strafrecht: Th. Mommsen, Römisches Strafrecht, 1899, Ndr. 1955 • ZRG: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Romanistische Abteilung Links • Universität Bologna; Digitalisierte Version des Corpus Iuris Civilis • Universität Glasgow; Informationen über das römische Recht; Projekte, Literatur, Materialien • Codex Iustinianus • Knappe Informationen zum römischen Recht; weiterführende Links • Universität Grenoble; ?The Roman Law Library? Wichtige Sammelwerke / Abkürzungen 3