Landesamt für Gesundheit und Soziales Pertussis Stand: November 2010 Abteilung Gesundheit Dezernat Infektionsschutz / Prävention Ansprechpartner Frau Dr. med. M.Littmann Erreger Inkubationszeit Übertragung Klinik Seite 1 von 2 Telefonnummer E-Mail Adresse 0381/4955312 [email protected] Bordetella pertussis 7 – 10 (5 – 21) Tage Tröpfcheninfektion Stadium catarrale Dauer 1 - 2 Wochen. Symptomarm. Leichte uncharakteristische respiratorische Symptome (ARE). Infektiosität am höchsten Stadium convulsivum Dauer 4 - 6 (- 20) Wochen. Charakteristischer „Keuchhusten“: anfallsartige, oft vor allem nächtliche Hustenattacken mit nachfolgendem inspiratorischen Ziehen, anschließend häufig Hervorwürgen von zähem Schleim und/oder Erbrechen Stadium decrementi Dauer 2 – 6 (- 10) Wochen. Langsames Abnehmen der Anfallsfrequenz/-intensität. Bei Jugendlichen und Erwachsenen häufig atypisches Krankheitsbild Diagnostik Erreger-Nachweis: Tiefer Nasopharyngealabstrich oder nasopharyngeale Sekrete - Kultur (Spezialtransportmedium) in den ersten 2 Krankheitswochen - PCR (spezielle Tupfer) (höchste Sensitivität) bis zur 6. Krankheitswoche Antikörper-Nachweis - Hohe IgG-Titer (Anti-Pertussistoxin IgG 100 ELISA-Units/ml (EU/ml)) im Einzelserum und/oder - IgG-/IgA-Antikörpernachweis (4-facher Titeranstieg) im Serumpaar (Abstand 2-4 Wochen), z. B. mit ELISA, sprechen für eine Erkrankung. Da eine Impfantwort nicht von einer Infektion unterschieden werden kann, sollte bei einer Impfung innerhalb des letzten Jahres immer ein Serumpaar untersucht werden Therapie Antibiotika Neugeborene/Säuglinge: Erythromycin 40 mg/kg KG pro Tag in 3-4 Dosen für 7(14) Tage; Ab 6 Monaten: Azithromycin 10 mg/kg KG 1x täglich für 5 Tage Kinder: Azithromycin 10 mg/kg KG 1x täglich für 3 Tage oder Azithromycin 10 mg/kg KG 1x täglich für 1 Tag und 5 mg/kg KG für weitere 4 Tage oder Clarithromycin 15 mg/kg KG in 2 Dosen für 7 Tage Jugendliche/Erwachsene: Azithromycin 500 mg 1x täglich für 3 Tage oder Clarithromycin 2x 500 mg pro Tag für 7 Tage Immunität Nach Infektion mit B. pertussis: ca. 3,5 bis 12 Jahre. Nach Impfung: ca. 5 Jahre, danach kontinuierlich abnehmend. Meldepflicht Nach Infektionsschutzgesetz nicht meldepflichtig. In Mecklenburg-Vorpommern nach erweiterter Landesverordnung (InfektionsschutzanpassungsVO) meldepflichtig (Arzt- und Labormeldung) bei Verdacht, Erkrankung, Tod. Gertrudenstraße 11, 18057 Rostock Tel. 0381/4955312 Fax 03891/4955314 [email protected] Seite 1 von 2 Landesamt für Gesundheit und Soziales Schutzmaßnahmen Bei Erkrankten (Einleitung durch behandelnden Arzt) - Absonderung im häuslichen Milieu (Hospitalisierung bei Säuglingen und Kleinkindern) - Diagnostik (Nasen-Rachen-Abstrich, Serologie) - Therapie - Meldung an Gesundheitsamt - Tätigkeits- / Besuchsverbot bis . 5 Tage nach Beginn der Antibiotika-Gabe . frühestens 3 Wochen nach Beginn erster Symptome ohne antimikrobielle Therapie Bei engen Kontaktpersonen ( Einleitung durch Gesundheitsamt und Arzt) - Erfassung der engen Kontaktpersonen. - Vorgehen hinsichtlich Chemoprophylaxe bzw. Impfung: . Chemoprophylaxe mit Makroliden für enge Kontaktpersonen ohne Impfsschutz (Unterbrechung der Infektketten); Da auch geimpfte Personen vorübergehend mit Bordetellen besiedelt sein können, sollen sie eine Chemoprophylaxe erhalten, wenn sich in ihrer Umgebung gefährdete Personen, z. B. Säuglinge oder Personen mit kardialen oder pulmonalen Grundleiden befinden. Zusätzlich bei . Ungeimpften und unvollständig Geimpften: Einmalige Pertussis-Impfung. Prävention . vollständig Geimpften: Einmalige Pertussis-Impfung, wenn letzte Impfung > 5 Jahre zurück - Kein Tätigkeits- / Besuchsverbot, solange keine Symptome auftreten (dann sofort Diagnostik einleiten). Immunprophylaxe (Aktive Immunisierung lt. STIKO-Empfehlung) Impfungen im Säuglings- und Kindesalter - Grundimmunisierung im 3., 4. und 5. Lebensmonat und Auffrischimpfung im 2. Lebensjahr (11.-14. Lebensmonat). - 1. Auffrischimpfung: 5. – 6. Lebensjahr mit Tdap. - 2. Auffrischimpfung: 9. – 17. Lebensjahr mit Tdap-IPV. Impfungen im Erwachsenenalter - Erwachsene erhalten die nächste fällige Td-Impfung einmalig als Tdap-/TdapIPVKombinationsimpfung. Dieses gilt auch für notwendige Auffrischimpfungen im Verletzungsfall. Sofern in den letzten 10 Jahren keine Pertussis-Impfung erfolgt ist, sollen - Frauen im gebärfähigen Alter präkonzeptionell (sonst bevorzugt in den ersten Tagen nach der Geburt des Kindes) - Enge Haushaltskontaktpersonen (Eltern, Vater, Geschwister) und Betreuer (z. B. Tagesmütter, Babysitter, ggf. Großeltern) möglichst 4 Wochen vor der Geburt des Kindes - Personal in Gesundheitseinrichtungen - Personal in Gemeinschaftseinrichtungen 1 Dosis Pertussis-Impfstoff erhalten. Auffrischimpfungen Impfung nur mit Kombinationsimpfstoffen Tdap / Tdap-IPV möglich: Tdap: Tdap-IPV: - Boostrix (GlaxoSmithKline) ab Beginn 5. Lebensjahr - Covaxis (Sanofi Pasteur MSD) ab Beginn 5. Lebensjahr - Boostrix-Polio (GlaxoSmithKline) ab Beginn 5. Lebensjahr - Repevax (Sanofi Pasteur MSD) ab Beginn 4. Lebensjahr Bei bestehender Pertussis-Indikation können die Tdap-/TdapIPV-Kombinationsimpfstoffe auch verwendet werden, wenn im Zeitraum von weniger als 5 Jahren (Mindestabstand zur letzten Td-Impfung 4 Wochen) zuvor ein Td-haltiger Impfstoff verimpft worden ist. Gertrudenstraße 11, 18057 Rostock Tel. 0381/4955312 Fax 03891/4955314 [email protected] Seite 2 von 2