Inhaltsverzeichnis Tabellenverzeichnis .................................................................................................................. III Abbildungsverzeichnis .............................................................................................................. IV 1. Einleitung ............................................................................................................................... 1 2. Abweichendes Verhalten, Kriminalität und Sanktion ............................................................ 4 2.1 Abweichendes Verhalten und Kriminalität ....................................................................... 4 2.2 Die Anomietheorie Robert K. Mertons ............................................................................. 6 2.2.1 Kritik an der Anomietheorie ...................................................................................... 9 2.3 Sanktion als Folge von Kriminalität ............................................................................... 10 3. Der soziale Schicht- und Milieubegriff ................................................................................ 12 3.1 Soziale Schicht ................................................................................................................ 12 3.2 Soziale Milieus ................................................................................................................ 15 4. Bewährungshilfe in Mecklenburg Vorpommern .................................................................. 17 4.1 Bewährungsstrafe, Führungsaufsicht, Bewährungshilfe und Widerruf – Begriffliche .. 17 Klärungen ............................................................................................................................. 17 4.2 Die Sozialen Dienste der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern ...................................... 19 4.2.1 Aufbau der Bewährungshilfe.................................................................................... 19 4.2.2 Aufgaben der Sozialen Dienste ................................................................................ 20 4.3 Neuerungen der differenzierten Leistungsgestaltung ..................................................... 21 5. Stand der Forschung in Deutschland ................................................................................... 23 6. Entwicklung der Hypothesen ................................................................................................ 28 7. Daten und Methoden ............................................................................................................ 32 7.1 Daten .............................................................................................................................. 32 7.1.1 Stichprobendesign und Umfang der Erhebung ........................................................ 32 7.1.2 Erhebung der Daten: Aktenanalyse und Fragebogen.............................................. 34 7.1.3 Bias und Repräsentativität ....................................................................................... 36 7.2 Methoden ........................................................................................................................ 38 7.2.1 Kreuztabellen und Chi² Unabhängigkeitstest .......................................................... 38 7.2.2 Logistische Regression – Odds Ratio ...................................................................... 39 8. Operationalisierung ............................................................................................................. 41 8.1 Unabhängige Variable Schicht ....................................................................................... 41 8.2 Abhängige Variablen ...................................................................................................... 43 I 8.3 Konfundierende Variablen ............................................................................................. 44 8.3.1 Konfundierende Variablen der ersten Hypothese .................................................... 44 8.2.2 Konfundierende Variablen der zweiten Hypothese .................................................. 46 9. Ergebnisse ............................................................................................................................ 48 9.1 Univariate Auszählungen ............................................................................................... 48 9.2 Bivariate Untersuchungen .............................................................................................. 49 9.3 Stufenmodelle der logistischen Regression .................................................................... 53 9.3.1 Modell zur Untersuchung der sozialen Schicht und der Kriminalität ..................... 54 9.3.2 Modell zur Untersuchung der sozialen Schicht und des Widerrufes ....................... 57 10. Diskussion der Ergebnisse ................................................................................................. 60 10.1 Allgemeine Diskussionen der Ergebnisse ..................................................................... 60 10.2 Diskussion der ersten Hypothese .................................................................................. 62 10.3 Diskussion der zweiten Hypothese ............................................................................... 66 10.4 Soziale Milieus und Kriminalität .................................................................................. 68 11. Zusammenfassung .............................................................................................................. 70 12. Literaturverzeichnis ........................................................................................................... 72 Anhang ..................................................................................................................................... 79 A. Abbildungen und Tabellen zum Text .................................................................................... 79 B. Univariate Ergebnisse ...................................................................................................... 83 C. Bivariate Ergebnisse ........................................................................................................ 88 D. ²- Tests nach Pearson ................................................................................................... 94 E. SPSS Syntax ...................................................................................................................... 95 F. Fragebogen zur Aktenanalyse………………………………………….………..……………101 II Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Typologie der Formen individueller Anpassung....................................................... 7 Tabelle 2: Beispiel einer einfachen Vier-Felder Kreuztabelle................................................ 38 Tabelle 3: Übersicht der Modelle der logistischen Regression für beide Hypothesen ............ 54 Tabelle 4: Stufenmodell der ersten Hypothese, mit den relativen Risiken vermehrt Straftaten zu begehen in den unteren sozialen Schichten ......................................................................... 55 Tabelle 5: Stufenmodell der zweiten Hypothese, mit den relativen Risiken einen Widerruf zu erhalten in den einzelnen Schichten ......................................................................................... 57 Tabelle 6: Einteilung der Interventionskategorien, nach der Einführung der differenzierten Leistungsgestaltung .................................................................................................................. 81 Tabelle 7: Übersicht der Hypothesen mit ihren abhängigen und konfundierenden Variablen (Drittvariablen) ........................................................................................................................ 82 Tabelle 8: Kreuztabelle der Schicht und der Vorstrafen.......................................................... 88 Tabelle 9: Kreuztabelle des Alters und der Vorstrafen ............................................................ 88 Tabelle 10: Kreuztabelle der Arbeitssituation und der Vorstrafen .......................................... 88 Tabelle 11: Kreuztabelle des Geschlechtes und der Vorstrafen .............................................. 88 Tabelle 12: Kreuztabelle des Suchtverhaltens und der Vorstrafen .......................................... 89 Tabelle 13: Kreuztabelle des Familienstandes und der Vorstrafen ......................................... 89 Tabelle 14: Kreuztabelle des Bildungsgrades und der Anzahl der Fehltermine ..................... 89 Tabelle 15: Kreuztabelle des Bildungsgrades und der Anzahl der Fehltermine ..................... 90 Tabelle 16: Kreuztabelle des Bildungsgrades und das Auftreten eines Kontaktabbruchs....... 90 Tabelle 17: Kreuztabelle des Bildungsgrades und des Auftretens eines Kontaktabbruchs ..... 91 Tabelle 18: Kreuztabelle der Schicht und des Widerrufs ......................................................... 91 Tabelle 19: Kreuztabelle der Strafform und des Widerrufs ..................................................... 91 Tabelle 20: Kreuztabelle der Anzahl an Vorstrafen und des Widerrufs .................................. 91 Tabelle 21: Kreuztabelle der differenzierten Leistungsgestaltung und des Widerrufs ............ 92 Tabelle 22: Kreuztabelle der Anzahl an Fehlterminen und des Widerrufs .............................. 92 Tabelle 23: Kreuztabelle des Kontaktabbruchs und des Widerrufs ......................................... 92 Tabelle 24: Kreuztabelle der Strafform und der Arbeitssituation............................................ 92 Tabelle 25: Kreuztabelle des Widerrufs aufgrund neuer Straftaten und der Schicht .............. 93 Tabelle 26: Kreuztabelle des Widerrufs aufgrund einer neuen Straftat und der Vorstrafenanzahl ...................................................................................................................... 93 Tabelle 27: Kreuztabelle der Sucht und der Schicht ................................................................ 93 III Tabelle 28: Chi²-Testergebnisse zur ersten Hypothese ............................................................ 94 Tabelle 29: Chi²-Testergebnisse zur zweiten Hypothese.......................................................... 94 Tabelle 30: Chi²-Testergebnisse der Hilfshypothese ............................................................... 94 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Soziale Schichtung der westdeutschen Bevölkerung, 2000 ................................ 13 Abbildung 2: Formel zur Berechnung von Chi² ....................................................................... 39 Abbildung 3: Berechnungsformel der Odds und Odds Ratio (OR) .......................................... 40 Abbildung 4: Schichtaufbau der Bevölkerung Deutschlands im Zwiebel-Modell ................... 79 Abbildung 5: Soziale Schichtung der Bevölkerung Deutschlands im Haus-Modell ................ 79 Abbildung 6: Die SINUS-Milieus Deutschlands 2010 ............................................................. 80 Abbildung 7: Organigramm der Sozialen Dienste in Mecklenburg-Vorpommern .................. 80 Abbildung 8: Darstellung der Stichprobenbeschreibung zur Evaluation der differenzierten Leistungsgestaltung .................................................................................................................. 81 Abbildung 9: Darstellung der tatsächlichen verurteilten Personen im Hellfeld 2009 ............ 82 Abbildung 10: Univariate Verteilung der Probanden auf die Schichten ................................. 83 Abbildung 11: Verteilungen der beiden Variablen zur Bildung der Schicht ........................... 83 Abbildung 12: Univariate Verteilung der vorbestraften Probanden ....................................... 84 Abbildung 13: Univariate Verteilung des Alters ...................................................................... 84 Abbildung 14: Univariate Verteilung der Arbeitssituation ...................................................... 84 Abbildung 15: Univariate Verteilung des Vorliegens einer Suchtproblematik ........................ 85 Abbildung 16: Univariate Verteilung des Familienstandes ..................................................... 85 Abbildung 17: Univariate Verteilung des Widerrufs ............................................................... 85 Abbildung 18: Univariate Verteilung der Strafform ................................................................ 86 Abbildung 19: Univariate Verteilung der Anzahl an Vorstrafen ............................................. 86 Abbildung 20: Univariate Verteilung der differenzierten Leistungsgestaltung ....................... 86 Abbildung 21: Univariate Verteilung der Anzahl an Fehlterminen ......................................... 87 Abbildung 22: Univariate Verteilung des Vorliegens eines Kontaktabbruchs ........................ 87 Abbildung 23: Übersicht der Anzahl der Fehltermine untergliedert nach den Bildungsgraden (absolute Zahlen)...................................................................................................................... 90 IV 1. Einleitung Kriminalität spielt in jeder Gesellschaft eine nicht wegzudenkende Rolle. Auch in Deutschland ist täglich kriminelles Verhalten zu beobachten, ob es sich dabei um Diebstahl im Supermarkt, Graffitis an Häuserwänden oder körperliche Gewalt auf der Straße handelt. Die Medien berichten in regelmäßigen Abständen über Personen die in U-Bahnhöfen Passanten gegenüber gewalttätig werden und von anderen Straftaten, wie Mord oder Betrug. Im Jahr 2010 wurden alleine in Deutschland knapp sechs Millionen Straftaten registriert. Das Bundesministerium des Inneren verzeichnet damit zwar erstmals einen Rückgang unter die sechs Millionen Grenze, diese Zahl verdeutlicht aber auch, dass Kriminalität ein nicht wegzudenkendes Problem dieser Gesellschaft darstellt. Wird weiterhin berücksichtigt, dass es sich bei dieser Zahl nur um das Hellfeld, also der Polizei bekannt gewordenen Kriminalität handelt, wächst die Bedeutung von Kriminalität in der Gesellschaft weiter (vgl. BMI 2011: 3, 6). Die Dunkelziffer der Kriminalität liegt noch einmal wesentlich höher. Émile Durkheim und Rainer Geißler stellten im Bezug auf Kriminalität bereits fest, dass es sich dabei um ein normales Phänomen in unserer Gesellschaft handelt (vgl. Durkheim 1974: 3; vgl. Geißler 1987: 156). Kriminalität spielt im gesellschaftlichen Zusammenleben eine Rolle. Das ist auch der Grund, warum sich bereits zahlreiche Soziologen mit dem Problem des abweichenden Verhaltens und dadurch mit der Kriminalität auseinander setzten. Zu diesem Thema existiert allerdings nicht eine allgemeingültige Theorie, vielmehr existieren zahlreiche verschiede Erklärungsansätze nebeneinander. Einer dieser Ansätze versucht die Ursache für Kriminalität in der sozialen Schichtung der Gesellschaft zu begründen. In diesem Erklärungsrahmen spielt die Anomietheorie Robert King Mertons noch heute eine wichtige Rolle, da sie in ihrer Konstruktion sehr plausibel und empirisch fundiert ist (vgl. Geißler 1987: 141). Merton sieht den größten Druck zu abweichendem Verhalten in den unteren sozialen Schichten. Man kann von einer Theorie der Unterschichtenkriminalität sprechen. Diesen Zusammenhang von Schicht und entdeckter Kriminalität konnte Geißler bereits 1987 belegen (vgl. ebd.: 138f.). Der Zusammenhang gewinnt vor allem unter dem Aspekt an Brisanz, da noch immer von einer Schichtung in der Bevölkerung ausgegangen werden kann. Wie die Organisation für wissenschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bekannt gab, ist Deutschland stark von wachsender Einkommensungleichheit betroffen (vgl. OECD 20111). Die Einkommensgruppen der Mittelschicht drohen zunehmend wegzubrechen und die der oberen und 1 Unter: http://www.oecd.org/document/54/0,3746,de_34968570_35008930_49176950_1_1_1_1,00.html [22.12.2011 11:21] 1 unteren Schichten tendenziell weiter zu zunehmen (vgl. Goebel et al. 2010: 3). Ein Anwachsen der Unterschicht würde nach der Theorie Mertons ein Ansteigen der Kriminalität in Deutschland in der Zukunft erwarten lassen. Wird der Blick speziell auf Mecklenburg-Vorpommern gerichtet, so zeigt sich auch hier, dass Kriminalität ein Phänomen ist das zum gesellschaftlichen Alltag zählt. Im Jahr 2010 wurden der Polizei knapp 130 Tausend Straftaten bekannt (vgl. LKA M-V 2011: 5). Die Zahlen sinken zwar auch hier, der Effekt ist allerdings nicht auf eine sinkende Zahl an delinquenten Personen zurückzuführen, sondern viel eher auf den demographischen Wandel des Bundeslandes (vgl. a.a.O.: 4). Würde die Bevölkerungszahl des Landes wider der Prognosen von Bornewasser et al. (2008) steigen, so ließe sich auch ein erneuter Anstieg der Kriminalität vermuten. Die erste Prognose von Bornewasser et al. ab dem Jahr 2005 lässt einen kontinuierlichen Rückgang der Kriminalität auf etwa 103 Tausend Taten im Jahr 2030 annehmen (vgl. Dinkel 2008: 350). Diese Zahl ist jedoch noch immer weit davon ab, das Thema der Kriminalität als ein gelöstes Problem in Mecklenburg-Vorpommern zu betrachten. Mögliche Aspekte, die auch zukünftig Einfluss auf die Kriminalität ausüben könnten, sind das Einkommen und die Bildungssituation. In diesen Punkten liegt Mecklenburg-Vorpommern hinter dem bundesdeutschen Durchschnitt (vgl. Bornewasser 2008: 50, 55.). Wird anhand dieser beiden Determinanten ein Schichtgefüge erstellt, so leben in MecklenburgVorpommern mehr Menschen in unteren sozialen Schichten, als es in anderen Bundesländern der Fall ist. Mit Rückbezug auf Mertons Theorie würde dies wiederrum bedeuten, dass der prozentuale Anteil der kriminell handelnden Personen an der Gesamtbevölkerung höher läge, als in anderen Teilen Deutschlands. Wird das der Fall, ist es nötig Effekte und Einflussfaktoren auf die Kriminalität aufzudecken und diese bestmöglich zu beseitigen oder den Einfluss dieser zu minimieren. Auf Grund der anhaltenden Kriminalität in Deutschland und in Mecklenburg-Vorpommern2, und der Berücksichtigung der Schichtproblematik, soll in dieser Arbeit der Frage nachgegangen werden, ob Kriminalität ein Problem sozialer Schichten und Milieus ist. Dabei wird speziell die Fragestellung untersucht, ob es sich bei Kriminalität um ein Unterschichtenphänomen handelt, wie Robert King Merton es in seiner Anomietheorie bereits formulierte, und ob als Folge von Kriminalität Angehörige der unteren Schichten vermehrt unter Bewährung stehen. Oder ist Kriminalität in allen Schichten M-Vs gleich stark vorzufinden? Ebenfalls soll hinterfragt werden, ob Bewährungen in den unteren sozialen Schichten seltener erfolgreich verlaufen und das Risiko eines Scheiterns, also ein 2 Im weiteren Verlauf der Arbeit wird Mecklenburg-Vorpommern mit M-V abgekürzt. 2 Bewährungswiderruf, hier größer ist. Bei der Untersuchung dieser Fragen soll dem Bildungsgrad der Klienten in der Bewährungshilfe eine große Bedeutung beigemessen werden. Um diesen Punkt zu analysieren wird ebenfalls hinterfragt, ob ein niedriger Bildungsgrad einen Einfluss auf das regelmäßige Wahrnehmen von Terminen mit der Bewährungshilfe hat. Als Ausgangspunkt zur Untersuchung dieser Fragen dienen Daten aus der Bewährungshilfe M-V. Bei der Untersuchung der Fragestellung wird sich hauptsächlich auf die Analyse der Personen in ihrer Schichtzugehörigkeit bezogen. Milieus können aus Gründen des Umfanges der Arbeit und der fehlenden persönlichen Daten, der Klienten in der Bewährungshilfe, im Datensatzes nur am Rande beleuchtet werden. Besonderes Interesse gilt dabei den Aspekten Bildung, Geschlecht, Alter. Es soll untersucht werden, ob diese auf die Fragestellung einen entscheidenden Einfluss nehmen oder nicht. Um der aufgeworfenen Fragestellung nachgehen zu können, sollen zunächst begriffliche und theoretische Vorüberlegungen dargestellt werden. Es wird geklärt was unter abweichendem Verhalten, Schicht, Milieu und Bewährungshilfe zu verstehen ist (Kapitel 2 bis 4). Auf die Theorie Mertons zu abweichendem Verhalten soll vertiefend eingegangen werden. Aufbauend auf die theoretischen Vorüberlegungen, schließt sich eine Darstellung des aktuellen Forschungsstandes in Deutschland an (Kapitel 5). Es werden kurz Studien erläutert, die sich auf Kriminalität im Zusammenhang mit sozialen Schichten und Milieus beziehen. Anknüpfend an diesen Überblick, sollen die Hypothesen für die eigenen Untersuchungen der Fragestellung hergeleitet werden (Kapitel 6). Der folgende Abschnitt der Arbeit befasst sich dann mit einer Beschreibung des verwendeten Datensatzes und den genutzten Methoden zur Untersuchung der Daten (Kapitel 7). Die Operationalisierung, der für die Untersuchung der Hypothesen notwendigen Variablen, schließt sich daran an (Kapitel 8). Im Anschluss erfolgt die Vorstellung der einzelnen Teilergebnisse (Kapitel 9) mit anschließender kritischer Diskussion dieser (Kapitel 10). Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung der gewonnenen Ergebnisse (Kapitel 11). 3 2. Abweichendes Verhalten, Kriminalität und Sanktion Aufbauend auf die eingangs aufgeworfene Fragestellung sollen in diesem Abschnitt zunächst die Begriffe abweichendes Verhalten, Kriminalität und Sanktion umrissen werden. Diese begrifflichen Vorüberlegungen bilden die Grundlage für die späteren Untersuchungen der Forschungsfrage. Aufgrund des Umfanges der Arbeit soll dabei nur auf eine Theorie des abweichenden Verhaltens näher eingegangen werden. Die Wahl fiel auf die Anomietheorie von Robert King Merton, da dieser in seiner Theorie eine Verbindung zwischen sozialer Schicht und Kriminalität aufzeigt. Diese soll im Folgenden dargestellt werden, gefolgt von einer kritischen Betrachtung der Theorie. Ebenso werden erste grundlegende Gedanken über die Kriminalität in der Theorie Émile Durkheims beschrieben und der Begriff der Sanktion erläutert. 2.1 Abweichendes Verhalten und Kriminalität In der Soziologie wird unter abweichendem Verhalten eine große Spanne an Handlungen verstanden, die nicht der sozialen Norm entsprechen. Peuckert definiert es folgendermaßen: Mit abweichendem Verhalten werden Verhaltensweisen bezeichnet, die gegen die in einer Gesellschaft oder einer ihrer Teilstrukturen geltenden sozialen Normen verstoßen und im Falle der Entdeckung soziale Reaktionen hervorrufen, die darauf abzielen, die betreffende Person, die dieses Verhalten zeigt, zu bestrafen, zu isolieren, zu behandeln oder zu bessern (Peuckert, 2008: 108). Konkreter wird dieser weite Begriff, wenn nur die Kriminalität, als eine Form von abweichendem Verhalten, in den Fokus der Begriffsbestimmung gerückt wird. Es handelt sich also im Weiteren um eine juristische Definition von Abweichung. Diese hat sich in der Soziologie als sinnvoll erwiesen (vgl. Lamnek 2001: 44) und auch im Rahmen dieser Arbeit zeigt sich die Erläuterung auf diese Weise am Schlüssigsten, denn in der Auswertung der Daten handelt es sich um strafrechtlich verurteilte Personen. Die Kriminalität selbst kann verstanden werden als ein Verhalten, welches der strafrechtlichen Norm einer Gesellschaft widerspricht und teilweise von Instanzen der Strafverfolgung sanktioniert wird. Das Rechtssystem bildet dabei die formale Antwort auf Kriminalität, indem verschiedenste Strafen verhängt werden können, von Bewährungsstrafen bis hin zu Gefängnisstrafen (vgl. Treiber 2011: 588f.). Die ersten relevanten Beiträge zur Kriminalsoziologie stammten von Émile Durkheim. Sie können als der eigentliche Beginn des „modernen kriminologischen Denkens betrachtet [werden]“ (Eifler 2002: 17; vgl. auch König 1974: X). 4 Durkheim beschreibt Kriminalität als ein normales Phänomen der Gesellschaft, die weiter in jeder Gesellschaft zu finden ist: Es gibt keine Gesellschaft, in der keine Kriminalität existierte. Sie wechselt zwar der Form nach; es sind nicht immer dieselben Handlungen, die so bezeichnet werden. Doch überall und jederzeit hat es Menschen gegeben, die sich derart verhielten, daß die Strafe als Repressionsmittel auf sie angewendet wurde. (Durkheim 1974: 3) Um das Phänomen der Kriminalität aus einer Gesellschaft zu eliminieren, wäre es Durkheims Ansicht nach nötig eine „allumfassende und so absolute Uniformität“ (Durkheim 1974: 6) zu schaffen. Dies ist aber unmöglich, da zum Einen Kriminalität auf diese Weise nur die Form verändern würde: Wird die Scheu gegenüber einer bestimmten Straftat größer und gelingt es schließlich diese komplett aus der Gesellschaft zu eliminieren, werden andere zuvor nur als moralisch bedenkliche Handlungen an die Stelle der in der Gesellschaft nicht mehr begangenen Straftaten rücken. Sie gehen „aus der Gattung der rein moralischen Vergehen in die der Verbrechen über.“ (Durkheim 1974: 5; vgl. Peuckert 2008: 111). Zum Anderen macht die individuelle Verschiedenheit der Menschen eine Eliminierung der Kriminalität unmöglich. Es gibt keine vollkommene Gleichheit unter den Personen einer Gesellschaft, die es brauchen würde um Kriminalität zu beseitigen. Durch die verschiedenen Prägungen und Erfahrungen eines jeden Einzelnen können sich nicht alle Personen gleich verhalten (vgl. Durkheim 1974: 5). Für Durkheim stellt die Kriminalität etwas Notwendiges und Nützliches dar. Sie ist für die Entwicklung von Recht und Moral unabdingbar und macht sie zu einer Grundbedingung eines jeden sozialen Lebens (vgl. Durkheim 1974: 6f.). Sie ist die Voraussetzung für wichtige gesellschaftliche Änderungen und leitet diese gegebenenfalls selbst ein. Er sieht in dem Verbrechen von heute eine mögliche Moral von morgen (vgl. ebd.). Dieser Aspekt der Kriminalität wird auch später in der Anomietheorie von Robert King Merton aufgegriffen. Die Theorie Mertons baut auf Durkheims ersten begrifflichen Erläuterungen der Anomie auf. Bevor im folgenden Kapitel auf die Anomietheorie Mertons eingegangen wird, sollen kurz die Ausführungen Durkheims zur Anomie angeführt werden. Durkheim selbst entwickelte zu seinem Begriff der Anomie zwei Erklärungsansätze. In seinem Werk „Über die Teilung der sozialen Arbeit“ (1977: 410) beschreibt er die Anomie als einen Zustand, indem die Arbeitsteilung keine Solidarität erzeugt. Das liegt daran, dass die Beziehungen der einzelnen Organe nicht geregelt sind. Es fehlen „kollektive moralische Prinzipien, an denen sich das individuelle Verhalten orientieren kann.“ (Eifler 2002: 18). In seinem Werk „Der Selbstmord“ (1993) erklärt Durkheim die Anomie anders. Hier beschreibt Durkheim, dass die Wünsche der Menschen unbegrenzt seien und sie immer weit über das 5 hinausgehen, als das was ihm an Mitteln zur Verfügung steht (vgl. ebd.: 281). Um zu verhindern, dass das Anstreben unerreichbarer Ziele zu einer „ewigen Unzufriedenheit“ (ebd.) führt, müssen dem Menschen Grenzen gesetzt werden, an denen er sich orientieren kann und in dessen Rahmen er Ziele anstreben kann. Laut Durkheim ist die Gesellschaft dazu in der Lage. Fallen diese, von der Gesellschaft definierten, Schranken weg, kommt es zur Anomie. Das Individuum kennt keine Grenzen mehr und es kann zu „sozialen Fehlanpassungen“ (Eifler 2002: 19), wie dem Selbstmord3, kommen. 2.2 Die Anomietheorie Robert K. Mertons Aufbauend auf Durkheims Erklärungen der Anomie, die er in seiner Selbstmordstudie entwarf, entwickelte Robert King Merton eine der noch heute bekanntesten Theorien abweichenden Verhaltens, die Anomietheorie. Dabei bezieht er sich stark auf die Kriminalität als abweichendes Verhalten. Anders als Durkheim versteht Merton die Anomie nicht mehr als eine Eigenschaft der Gesellschaft im Ganzen, sondern als einen gesellschaftlichen Druck der auf das Individuum, also den Einzelnen, ausgeübt wird (vgl. Kunz 1998: 161; Merton 1974: 284). Die Sozialstruktur der Gesellschaft ist für ihn dabei ein zentraler Aspekt der zu abweichendem Verhalten führt. Merton rückt damit von der biologischen Sicht4 auf Kriminalität ab und entwickelt den anthropologischen Ansatz Durkheims weiter (vgl. Gephart 1990: 92). Der Fakt der Sozialstruktur muss jedoch nicht zwangsweise negativ gedeutet werden, denn wie Merton (1974) erklärt: „Wo immer die Sozialstruktur Handlungen unterdrückt, bringt sie auch neue hervor“ (ebd.: 284f.). Dies kommt in seiner „Typologie der Arten individueller Anpassung“ (ebd.: 293) vor allem in der Rebellion zum Ausdruck. Gerade der Punkt der Berücksichtigung der Sozialstruktur macht seine Theorie für die Analyse der bereits aufgeworfenen Fragestellung so interessant und soll im Kommenden näher beschrieben werden. Als Grundlage seiner Theorie stellt Merton zunächst zwei Strukturen heraus, die ursächlich dafür sind, wenn es zu abweichendem Verhalten kommt. Das ist zum Einen die kulturelle Struktur und zum Anderen die soziale Struktur. Merton unterteilt die kulturelle Struktur nochmals und stellt in ihr zwei Elemente von zentraler Bedeutung heraus. Einerseits kulturell festgelegte Ziele, Absichten und Interessen, welche allen, oder unterschiedlich platzierten Mitgliedern der Gesellschaft, als legitime Zielsetzungen dienen und andererseits kulturelle 3 Genauere Ausführungen zu diesem, von Durkheim als anomisch bezeichneten, Selbstmord finden sich in seinem Werk „Der Selbstmord“ (1993). 4 Kriminalität wird hier gesehen als ein Durchbrechen der sozialen Ordnung („gesellschaftliche Triebunterdrückung“ (Merton, 1995: 127) auf Grund der biologischen Triebe des Menschen. 6 Strukturen, die die zulässigen Formen die zur Erreichung der Ziele bestimmt und kontrolliert (vgl. Merton 1974: 286f.). Dem gegenüber steht die soziale Struktur. Sie bezeichnet den „Komplex sozialer Beziehungen […], in die die Mitglieder der Gesellschaft oder Gruppe unterschiedlich einbezogen sind.“ (ebd.: 292). Merton geht, auf die Strukturen aufbauend, in seiner zentralen Hypothese davon aus, „daß abweichendes Verhalten als Symptom für das Auseinanderklaffen von kulturell vorgegebenen Zielen und von sozial strukturierten Wegen, auf denen diese Ziele zu erreichen sind, betrachtet werden kann.“ (ebd.: 289). Als Anomie selbst bezeichnet er den Zusammenbruch der kulturellen Struktur. Das geschieht besonders dort, wo eine starke Unstimmigkeit besteht zwischen den kulturellen Elementen auf der einen Seite und den Möglichkeiten, welche die Sozialstruktur zum Handeln bietet, auf der anderen Seite (vgl. ebd.). Die Diskrepanz entsteht dabei dort, wo die gesellschaftlichen Ziele durch die Position in der Gesellschaft, also die Schichtzugehörigkeit, nicht oder nur erschwert normgerecht erreicht werden können. Auf Grundlage der Elemente der kulturellen Struktur entwickelte Merton eine „Typologie der Formen individueller Anpassung“ (Merton 1995: 132) in der Gesellschaft. Er unterscheidet dabei fünf verschiedene Typen der Anpassung. Diese differenziert er anhand von Annahme, Ablehnung und „Ablehnung der bestehenden Werte durch Ersatz durch neue“ (ebd.) in Bezug auf die kulturellen Ziele und die institutionellen Mittel. Es entsteht dabei folgende Übersicht: Tabelle 1: Typologie der Formen individueller Anpassung Anpassungsform 1. Konformität Kulturelle Ziele + Institutionelle Mittel + 2. Innovation (Neuerung) + − 3. Ritualismus − + 4. Apathie (Rückzug) − − 5. Rebellion ± ± („+“ = Annahme; „−“ = Ablehnung; „±“ = Ablehnung der bestehenden Werte durch Ersatz durch neue) Quelle: Merton, 1974: 293 In der Konformität sieht Merton den größten Anteil der Menschen einer Gesellschaft angepasst. Sie akzeptieren die Ziele und Normen der Gesellschaft und das Handeln dieser Personen ist nicht abweichend. Wäre dieser Typ nicht der am Weitesten verbreitete, so könnte die Stabilität der Gesellschaft nicht aufrecht erhalten werden (vgl. Merton 1974: 294). Die eigentliche Form der Anpassung, in welcher sämtliche Formen von Kriminalität zusammengefasst werden können, ist die der Innovation (vgl. Peuckert 2008: 116). Hierbei kommt es zur „Anwendung institutionell nicht erlaubter, aber oft wirksamer Mittel“ (Merton 1974: 294), 7 um die kulturell vorgegebenen Ziele dennoch zu erreichen. Begründet ist dies darin, dass das kulturelle Ziel akzeptiert, die institutionellen Normen jedoch nicht internalisiert werden (vgl. ebd.). Dabei liegt der stärkste Druck sich abweichend zu verhalten auf den unteren Schichten einer Gesellschaft. Die Erklärung sieht Merton darin, dass das kulturelle Ziel des Erfolges mit den der Unterschicht zur Verfügung stehenden Mitteln, nicht umsetzbar ist. Die kulturellen Ziele und die Möglichkeiten, die die Sozialstruktur bietet, klaffen hier weit auseinander. Die unteren sozialen Schichten werden vor „unvereinbare Anforderungen“ (a.a.O. 297f.) gestellt. Sie sollen nach Wohlstand streben, doch sind ihnen die Wege dazu versperrt. Es bleibt den Angehörigen dieser Schichten keine Alternative, als auf abweichende Verhaltensweisen zurückzugreifen, um das kulturelle Ziel dennoch zu erreichen. Merton selbst erläutert das Problem wie folgt: „Durch das Zusammentreffen von kulturell vorgegebenen Werten und der Sozialstruktur erst wird der starke Druck zum Abweichen ausgelöst“ (ebd.). Merton sieht einen Grund dafür darin, dass die Gesellschaft das gleiche Ziel für alle definiert, ohne zu berücksichtigen, dass es Personen gibt die dieses kulturelle Ziel nicht verfolgen. Schranken, die durch die soziale Schichtung entstehen, kennt die Gesellschaft dabei nicht (vgl. ebd.). Der von Merton hier eingeführte Erklärungsansatz von Unterschichtenkriminalität soll auch als theoretische Grundlage der eigenen folgenden Untersuchungen dienen. Neben der Innovation gibt es noch drei weitere Anpassungsformen. In der Form des Ritualismus herrscht laut Merton keine Kriminalität. Hier sieht er die untere Mittelschicht verortet, jedoch bezieht er sich dabei auf Amerika (vgl. Merton 1995: 145ff., vgl. Kapitel 2.2.1). Die kulturellen Ziele werden abgelehnt beziehungsweise herunter geschraubt. Auf diese Weise sollen Frustrationen und Gefahren vermieden und Sicherheit und Zufriedenheit erlebt werden (vgl. ebd.). Der Rückzug ist in der Typologie Mertons der seltenste Anpassungstyp. Hierbei kommt es zur Aufgabe sowohl der kulturellen Ziele als auch der institutionalisierten Mittel. Sie gehören laut Merton zwar in die Gesellschaft, aber nicht zu ihr. Zu diesen Menschen gehören „Psychotiker, Autisten[…], Alkoholiker und Drogensüchtige“ (ebd.). Die letzte Anpassungsform ist die der Rebellion. Hier kommt es zur Entfremdung von den vorherrschenden gesellschaftlichen Zielen und Normen (vgl. ebd.: 150). Eine neue und veränderte Sozialstruktur wird von den Menschen dieser Anpassung angestrebt. Diese kann sogar in eine neue, geänderte Sozialstruktur führen5. Die Theorie Mertons hat im Anschluss noch einige Erweiterungen und Präzisierungen, die zu einer konkreteren empirisch prüfbaren Theorie führen sollten, erfahren (vgl. Lamnek 2001: 5 Siehe hierzu auch dieses Kapitel, Seite 4, erster Absatz 8 134)6. Die Erweiterungen zielen hauptsächlich darauf ab die Kritikpunkte der Theorie Mertons zu beseitigen. Auf diese Kritik soll im folgenden Abschnitt kurz eingegangen werden. 2.2.1 Kritik an der Anomietheorie Bei Merton ist der Begriff der Anomie dadurch geprägt, dass er Kriminalität mit abweichendem Verhalten mehr oder weniger gleichsetzt. Die Plausibilität der Theorie bezieht sich, so Lamnek (2001: 246), hauptsächlich auf Abweichungen von den Normen des Strafrechtes. Dieser Fakt ist jedoch im Zusammenhang mit dieser Arbeit nicht hinderlich, da sich die später folgenden Analysen auf abweichendes Verhalten im Sinne von Kriminalität und Verletzung der Strafrechtsnorm beziehen. Weiter stellt Mertons Theorie nicht den Anspruch zu klären, welche Folgen abweichendes Verhalten hat. Es geht ihm um die Erklärung welche sozialstrukturellen Aspekte ursächlich sind für Devianz (vgl. ebd.: 142; Merton 1974: 284). Kritik erfährt die Theorie auch dadurch, dass Merton seine Theorie stark an dem erfolgsorientierten Amerika ausrichtet. Kunz (1998: 162) kritisiert, dass Merton den Erfolg als das kulturell vorgegebene Ziel sieht und damit verbunden die äußeren Anzeichen dieses Ziels, der Reichtum und die Macht. Dieses Konzept lässt sich kaum noch auf heutige Gesellschaften anwenden, da nicht-materielle Ziele dominanter werden (vgl. Kunz 1998: 162; vgl. auch Merton 1995: 136). Merton selbst geht auf diesen Kritikpunkt in seiner Theorie ein und sagt, dass es neben dem Ziel des Erfolges noch andere gemeinsame Ziele gibt. Als Beispiel hierfür führt er geistige und künstlerische Leistungen an. Werden diese von der kulturellen Struktur mit Prestige versehen und ermöglicht die soziale Struktur einen Zugang zu diesen Alternativen, so kann das System stabilisiert werden und potentiell abweichende Personen können sich dank dieses „Hilfs-Wertesystems“ (Merton 1995: 152, 173) doch konform verhalten. Hierin kann gleichzeitig eine Erklärung gefunden werden, warum sich nicht alle Menschen der Unterschicht deviant verhalten. Generell wird an der Anomietheorie Mertons kritisiert, dass er keine Bedingungen nennt, wann sich eine Person konform verhält, eine andere Person in gleicher Lage jedoch rebelliert (vgl. Kunz 1998: 163; Franke 2000: 95; Jung 2007: 77). Diese Kritik findet ihre Berechtigung darin, dass auch erfolgreiche Personen kriminell werden und anders herum Personen der Unterschicht Normkonform handeln trotz des hohen 6 Zu nennen seien hier die Erweiterungen durch Dubin und Harary (nachzulesen bei Lamnek (2001: 127-134). Die wohl umfangreichste Präzisierung der Anomietheorie erfolgte aber durch Karl-Dieter Opp, dem es hauptsächlich um die Erklärung abweichenden Verhaltens geht und der die sozialstrukturellen und kulturellen Elemente ausklammert (vgl. ebd.: 134-141; auch Opp, 1974: Abweichendes Verhalten und Gesellschaftsstruktur). 9 „Anomie-drucks“ (Kunz 1998: 163). Merton bietet für diese Personen keine Erklärung. Es besteht noch ein Klärungsbedarf der auch an dieser Stelle nicht gelöst werden kann. Dennoch stellt diese Theorie eine gute Erklärungsmöglichkeit für abweichendes Verhalten und Kriminalität im Rahmen dieser Arbeit dar. Sie berücksichtigt die soziale Struktur und sieht Kriminalität in den unteren sozialen Schichten angesiedelt. Somit bietet die Theorie eine gute Ausgangsbasis für die folgenden Untersuchungen, da Kriminalität als ein gesellschaftliches Phänomen betrachtet wird und Abweichung nicht im Individuum gesehen wird. Es würde also eine Schichtspezifik in der Kriminalität M-Vs begründen. 2.3 Sanktion als Folge von Kriminalität Unter Sanktionen versteht sich nicht zwingend etwas Negatives. Es bezeichnet lediglich eine Reaktion auf ein Verhalten oder Handeln, „mit dem Ziel Konformität zu erzeugen“ (Schäfers 2008: 33). Konformität in der Gesellschaft kann beispielsweise durch Loben, eines als positiv empfundenen Handelns, erreicht werden. Diese Form der Sanktion nennt sich daher auch positive Sanktion (vgl. ebd.). Wird jedoch Verhalten, dass von der Norm einer Gesellschaft negativ abweicht - speziell Kriminalität - aufgedeckt, kommt es zu einer negativen Sanktion auf diese Handlung. Diese Mechanismen einer Gesellschaft sind Teil der sozialen Kontrolle. Ihre Aufgabe ist es, innerhalb der Gesellschaft die soziale Ordnung zu erhalten (vgl. Meier 2009: 1). Unter sozialer Kontrolle werden „alle Strukturen, Prozesse und Mechanismen verstanden, mit deren Hilfe eine Gesellschaft oder soziale Gruppe versucht, ihre Mitglieder dazu zu bringen, ihren Normen Folge zu leisten.“ (Peuckert 2008: 108). Diese beschriebene Kontrolle umfasst sowohl externe, als auch interne Kontrollprozesse7. Handelt es sich um externe Prozesse sozialer Kontrolle, geht es um die konkrete Bestrafung einer die Norm verletzenden Person. Die externen Kontrollprozesse können wiederrum untergliedert werden in formale und informale Sanktionen. Bei den formalen Sanktion sprechen Treiber/ Lautmann (2011) davon, dass feststeht „worauf reagiert wird, wer reagiert und welchen Inhalt die Reaktion hat“ (ebd.: 589). Bei der informellen Bestrafung obliegt es der geschädigten Person oder Personengruppe, wie sie den Normbrecher bestraft (vgl. Kaiser 1996: 209f.). Im Falle der für diese Arbeit relevanten Begriffsklärung liegt das Hauptaugenmerk auf den formalen (negativen) Sanktionen. In großen und komplexen Gesellschaften wie Deutschland ist es erforderlich solche formalen Sanktionen festzulegen. Sack (2007) erklärt die Not- 7 Auf eine Erläuterung der internen Kontrollprozesse, welche sich mit der Sozialisation und der Persönlichkeit von Personen befassen wird nicht näher eingegangen. Siehe hierzu Peuckert 2008. 10 wendigkeit von formellen Sanktionen mit zahlreichen konkurrierenden Vorstellungen über angemessenes Handeln. Die Tatsache, dass die Menschen nicht in so engen Gemeinschaften zusammenleben als das informelle Sanktionen innerhalb der Gemeinschaft ausreichen würden, ist ebenfalls ein Grund. Reicht eine informelle Bestrafung, wie etwa Spott, nicht mehr aus, muss auf formelle Sanktionen zurückgegriffen werden (vgl. ebd.: 195ff.). Das Recht stellt dabei unter allen formalen Sanktionierungen das am „stärksten formalisierte und rational durchgebildete“ (Kaiser 1996: 210; Meier 2009: 3) Teilsystem dar. Stellt man den Zusammenhang zwischen Kriminalität und formalen Sanktionen her, so bedingt Ersteres eine Tat die eine Norm der Gesellschaft verletzt. Diese Tat hat bereits Eingang in das Strafgesetz gefunden und durch die „Gewalt und Berechtigung des Staates zur Verhängung von Sanktionen“ (Sack 2007: 196) werden die geltenden Normen geschützt, die der Straftäter gebrochen hat. Das Strafrecht ist in dem Falle von besonderer Bedeutung (vgl. Meier 2009: 3). Es dient zur Ahndung besonders gravierender, gegen das Recht verstoßender, Handlungen und soll den Menschen vor starkem Schaden schützen (vgl. Sack 2007: ebd.). Welche Handlungen dies genau umfasst und in welcher Form sie sanktioniert werden ist im Strafgesetzbuch verankert. Von kleinen kriminellen Handlungen, die nicht weiter gerichtlich verfolgt werden, reicht das Maß der Bestrafung in Deutschland bis zu einer Bewährungs- oder Gefängnisstrafe mit einer anschließenden Führungsaufsicht (siehe zur Erklärung der Begriffe Kapitel 4.1)8. Zur Umsetzung der formalen Sanktionen dient der Gesellschaft ein eigens dafür geschaffener Sanktionsapparat (vgl. Treiber 2011: 589). Dazu gehören die Gerichte, die Polizei und die Staatsanwaltschaft. Im Wandel der Gesellschaft entstehen stets neue Straftaten (vgl. Sack 2007: 196). Andere Taten sind heute nicht mehr als Straftaten anzusehen, als Beispiel hierfür ist die Homosexualität anzusehen. 8 Auf die rechtswissenschaftlichen Hintergründe von Sanktionen und einzelne gesetzliche Regelungen soll an dieser Stelle nicht vertiefend eingegangen werden. 11 3. Der soziale Schicht- und Milieubegriff Bereits in der Anomietheorie Mertons spielt die Sozialstruktur und konkreter die soziale Schicht einer Person eine zentrale Rolle für abweichendes Verhalten. Dem gegenüber steht ein jüngeres Konzept aus der Sozialstrukturanalyse, die sozialen Milieus. Beide Konzepte unternehmen den Versuch einer Unterteilung und Analyse der Gesellschaft in Untergruppen. Die Milieuanalyse baut dabei auf der Schichtanalyse auf, indem versucht wird Kritikpunkte an letzterem zu beseitigen. Diese beiden Entwürfe einer Unterteilung der Gesellschaft in einzelne Schichten beziehungsweise Milieus sollen auf den kommenden Seiten kurz in ihren Kernpunkten kritisch zusammenfassend erläutert werden. Dabei wird zunächst auf das ältere Modell, die sozialen Schichten, eingegangen. Anschließend wird das Milieukonzept beschrieben. 3.1 Soziale Schicht Die Analyse der Sozialstruktur, im Hinblick auf die Unterscheidung sozialer Sichten, ist zurückzuführen auf die 30er Jahre das 20. Jahrhunderts. Der Begriff der sozialen Schicht wurde zu der Zeit von Theodor Geiger entscheidend soziologisch präzisiert (vgl. Geißler 2008: 93; Pöge 2007: 10ff.). Grundlage dafür bot der Klassenbegriff von Karl Marx, mit dem Geiger sich in seiner Studie zur „Soziale[n] Schichtung des deutschen Volkes“ (1932) ausführlich auseinandersetzt und festhält, dass „ein Bevölkerungsteil von bestimmter ökonomisch-sozialer Lage [ein] typisches Rekrutierungsfeld einer Schicht von bestimmter Mentalität“ ist (ebd.: 5). Aufbauend auf diesem ersten Versuch der Definition sozialer Schichten wurde das Konzept Geigers in den kommenden Jahrzehnten entscheidend weitergeführt und inspiriert die Schichtdiskussionen bis in die Gegenwart (vgl. Rössel 2009: 138). So auch Geißler (2008), der in Weiterentwicklung Geigers, eine zusammenfassende Definition gibt: Die Begriffe Schicht und Klasse9 fassen Menschen in ähnlicher sozioökonomischer Lage zusammen, mit der aufgrund ähnlicher Lebenserfahrungen ähnliche Persönlichkeitsmerkmale […] sowie ähnliche Lebenschancen und Risiken verbunden sind (ebd.: 94) Soziale Schichten einer Gesellschaft entstehen durch eine Einteilung in Gruppen, bezeichnet als Schichten, anhand vertikaler Ungleichheiten. Geißler bezeichnet dies als „Vertikalität“ (a.a.O.: 103). Die Schichten können anhand eines Merkmals festgemacht werden (eindimen- 9 Klassenmodelle unterscheiden sich in der Regel durch eine sehr viel ökonomischere Sichtweise von Schichtmodellen. So werden Einteilungen der Klassen beispielsweise an dem Besitz von Produktionsmitteln festgemacht. Durch diese ökonomische Perspektive auf Gesellschaft und die starke Berücksichtigung von Konflikten und Machtverhältnissen zwischen den Klassen soll dieser Begriff in den folgenden Beschreibungen nicht weiter berücksichtigt werden (zur genaueren Erläuterung der Unterschiede siehe Geißler 2008: 94ff.). 12 sionale Modelle), oftmals das Berufsprestige, oder anhand mehrerer Konstruktions-kriterien (mehrdimensionale Modelle), wie Einkommen, Bildung, Qualifikation und Berufs-prestige/position (vgl. Endruweit 2000: 5; vgl. Rössel 2009: 126, 135; Geißler 2008: 103). Anhand dieser Kriterien werden die Personen in Schichten eingeteilt. Die Grenzen zwischen den einzelnen Schichten sind dabei, in modernen und differenzierten Gesellschaften, nicht als starr zu betrachten. Die Schichten gehen ineinander über und überlappen sich (vgl. Geißler, 2008: 101). Ebenfalls existieren verschiedene Schichten nebeneinander, nicht ausschließlich übereinander. Dies zeigt sich im Zwiebel-Modell von Bolte (Bolte/Hradil 1988: 220) und im Haus-Modell Dahrendorfs (Dahrendorf 1971: 97, die entsprechenden Modelle befinden sich im Anhang, Abbildungen 4 und 5). In der Weiterentwicklung des Dahrendorf Modells bei Geißler (Geißler 2008: 100) ist dies ebenfalls zu beobachten, wie in Abbildung I zu sehen ist. Es handelt sich bei allen Modellen um mehrdimensionale Darstellungen des Schichtgefüges. Das von Bolte hervorgebrachte Modell unterscheidet sieben verschiedene Schichten, von der Oberschicht bis zum „sozialen Bodensatz“ (Bolte/Hradil 1988: 218ff.). Dahrendorf entwickelte sein Modell, in Anlehnung an das Theodor Geigers weiter, indem er neben ökonomischen Aspekten und Machtverhältnissen auch die Schichtmentalitäten berücksichtige und die Schichteinteilung differenzierter betrachtet (vgl. Ziegler 2009: 16f.; vgl. Geißler 2008: 99). Der von Geiger beschriebene Mittelstand ist in Dahrendorfs Augen zunehmend hetero- Abbildung 1: Soziale Schichtung der westdeutschen Bevölkerung, 2000 morph, also zu verschieden in den Mentalitäten. Eine Mittelschicht könnte folglich nicht alle Menschen beschreiben (Dahrendorf 1971: 96f). So führt Dahrendorf in seinem Modell weitere Mittelschichten ein. Ganz oben sieht er in seinem Modell, dass ebenfalls sieben Schichten umfasst, die „Elite“ (ebd.: 97). Darunter gibt es sechs weitere Schichten, die Teils neben- und untereinander existieren. Er bemerkt dabei, dass „Schichten reale Gruppierungen [bilden], auch wenn anzuerkennen bleibt, daß sie in sich differenziert sind und an ihren Grenzen mit benachbarten Schichten verschwimmen.“ (ebd.: 94). Geißler entwickelt das Modell Dahrendorfs weiter. Er 13 Quelle: Geißler, 2008: 100 baut dessen Haus-Modell um und modernisiert es (vgl. Geißler 2008: 100). Berücksichtigt werden auch Migranten (siehe Abbildung 1). Die Berechnungen der Schichten wurden auf der Basis des Sozioökonomischen Panel (SOEP) 2000 getroffen. Weiter fällt auf, dass Geißler in seinem Modell noch mehr Schichten differenziert, verglichen mit Dahrendorf. Allen drei Modellen ist gemein, dass sie zwischen Ober-, Mittel- und Unterschicht unterscheiden. Diese Schichten werden in allen Modellen abermals untergliedert, sollen an dieser Stelle aber nicht explizit erläutert werden. Was alle drei Modelle berücksichtigen ist die Möglichkeit, sich zwischen den Schichten zu bewegen. Bezeichnet wird dieses Phänomen als soziale Mobilität, wobei eine Person die soziale Position wechselt. Geht es um Bewegungen zwischen sozialen Positionen, die sich als besser oder schlechter differenzieren lassen, spricht man von vertikaler Mobilität (vgl. Hradil 2001: 377). Solche Wechsel können bedingt sein durch eine sich ändernde Berufsposition oder ein höheres Einkommen. Die Modelle der sozialen Schichtung sind in den letzten Jahrzehnten verstärkt der Kritik ausgesetzt worden. Stefan Hradil kritisiert das Schichtkonzept in seinem Werk zur „Sozialstrukturanalyse in einer fortgeschrittenen Gesellschaft“ (1987). Er beanstandet eine sehr ökonomische und berufsorientierte Ausrichtung der Schichtanalyse (Hradil 1987: 88ff; Hradil 2001: 370; vgl. Rössel 2009: 142f.). Diese Ausrichtung macht es schwer unter anderem Arbeitslose, Studenten oder Rentner in das Schichtmodell zu integrieren. Weitere Kritik erfährt das Schichtmodell dadurch, dass die in den 70er Jahren in den Fokus gerückten „neuen Dimensionen sozialer Ungleichheiten“ (Hradil 1987: 88) keine Berücksichtigung finden in der Einteilung der Schichten. Eine Unterteilung der Geschlechter, nach der Region oder dem Alter wird in den sozialen Schichten nicht vorgenommen (ebd.; vgl. Hradil, 2001: 371; vgl. Rössel, 2009: 147; vgl. Geißler, 2008: 114). Ebenso finden Faktoren wie soziale Sicherheit oder die Wohnbedingungen keinen Eingang in die Modelle. Die größte Kritik misst Hradil jedoch dem Fakt bei, dass die Schichtmodelle die Mentalitäten und Lebensweisen der Menschen nicht berücksichtigen. Die ausschließlich vertikale Schichtung der Gesellschaft lässt zu, dass innerhalb einer Schicht Menschen mit vollkommen unterschiedlichen Lebensweisen leben. Als Beispiel führt er an, dass nach Einstufung objektiver Merkmale ein Landwirt mit wenig Besitz in der gleichen Schicht zu verorten ist wie ein Beamter im mittleren Dienst (vgl. Hradil 2001: 90). Es mangelt in dieser Schichtgleichstellung an dem Gedanken, dass diese Menschen eine völlig unterschiedliche Mentalität haben und völlig andere Lebensstile. Gerade in Hinblick auf die Pluralisierung der 14 Lebensstile10 und der zunehmenden „Auflösung der schichtspezifischen Subkulturen“ (Geißler 2008: 115, vgl. Hradil 1987: 166) ist es bedeutender geworden ein Modell zu entwickeln, dass auch die Vielzahl der neuen Lebensarten abbildet. Als Konsequenz aus diesem Gedanken zieht Hradil den Schluss, dass ein neues Modell der „Sozialstrukturkonzeption“ (Hradil 1987: 93) benötigt wird, dass es vermag auch die verschiedenen Einstellungen und Lebensweisen zu erfassen. Dieses Konzept wird in den sozialen Milieus versucht umzusetzen. 3.2 Soziale Milieus Aufbauend auf der Kritik an den sozialen Schichten bildete sich in den 1980er Jahren ein neues Konzept zur Einteilung der Gesellschaft heraus. Dabei handelt es sich um die Konkretisierung des bereits zuvor existierenden Milieubegriffs. Das Konzept wurde entscheidend von Stefan Hradil weiterentwickelt: So fassen „soziale Milieus“ Gruppen Gleichgesinnter zusammen, die gemeinsame Werthaltungen und Mentalitäten aufweisen und auch die Art gemeinsam haben, ihre Beziehungen zu Mitmenschen einzurichten und ihre Umwelt in ähnlicher Weise zu sehen und zu gestalten (Hradil, 2001: 45). Es lassen sich in den sozialen Milieus zwei Arten von Ungleichheiten unterscheiden, welche Berücksichtigung in dem Konzept finden. Zum Einen sind das die von Hradil beschriebenen subjektiven Aspekte, wie die Mentalität oder Ziele einer sozialen Gruppierung, zum Anderen die objektiven Lebensbedingungen, wie Einkommen und Bildung (vgl. Hradil 1987: 165f.). Diese objektiven Faktoren prägen die Milieus allerdings nicht völlig, sie bieten lediglich einen Rahmen, der die subjektive Lebensweise zu beeinflussen, zu begrenzen und anzuregen weiß (vgl. ebd.; Hradil 2001: 426). Milieus werden als ein „gemeinsames Produkt beider Arten von Konstitutionsprozessen begriffen“, eine Unabhängigkeit von den ökonomischen Faktoren herrscht also nicht (ebd., vgl. Burzan 2011: 104). Hierin liegt der Unterschied zu den Schichtmodellen, welche die Mentalitäten zwar berücksichtigen, diese jedoch als eine Folge der Schichtzuordnung sehen und anhand dieser keine Einteilung vornehmen. Im Schichtgefüge bezieht sich die Zuordnung ausschließlich auf die objektiven Faktoren der gesellschaftlichen Ungleichheiten. Bei einem sozialen Milieu handelt es sich in erster Linie um eine Zusammenfassung von Menschen mit gleicher Gesinnung in ihrer Lebensgestaltung. Die Gestaltung ihres Lebens geschieht auf eine ähnliche Art und Weise (vgl. Hradil 2001: 426). Bezieht man das Konzept 10 Expliziter geht Ulrich Beck in seinem Werk Risikogesellschaft auf die These der zunehmenden Pluralisierung und Individualisierung der Lebensstile ein. Er formuliert den Gedanken, dass Schichten immer mehr aus der Lebenswelt der Menschen verschwinden werden und im Alltag weniger von Bedeutung sind (vgl. Geißler, 2008: 114f.) 15 der Milieus, bei denen die subjektiven Faktoren im Vordergrund stehen, nun wieder auf die objektiven Faktoren, so lässt sich trotzdem beobachten, dass es „typische Unterschicht-, Mittelschicht- und Oberschichtmilieus“ (ebd.) gibt. Der Rückbezug auf die Schichten ist innerhalb der Milieus wieder gegeben. In einer sozialen Schicht sind jedoch mehrere Milieus vorzufinden und ebenfalls gibt es Milieus, welche sich über Schichtgrenzen hinweg erstrecken (vgl. ebd.). Die Übergänge zwischen den einzelnen Milieus sind dabei fließend und lassen sich nicht scharf gegeneinander abgrenzen (vgl. Geißler 2008: 110), diese Eigenschaft ließ sich bereits in den Schichten vorfinden, in der die Schichtgrenzen auch nicht als starr betrachtet werden sollten. Hradil trifft weiterhin die Unterscheidung zwischen Mikro- und Makromilieus. Bei Ersteren handelt es sich um Lebensstilgruppen in denen die Angehörigen miteinander direkt in Kontakt stehen, beispielsweise Familien. Makromilieus stellen hingegen Milieus dar, in denen alle Angehörigen mit gleichem Lebensstil versammelt sind ohne jeden persönlichen Kontakt und aus vollkommen verschiedenen Personenkreisen (vgl. Hradil 1987: 167f.). Ein Beispiel eines Makromilieu-Modells sind die SINUS-Milieus (Abbildung 6 im Anhang). In diesem Modell ist die Verknüpfung von subjektiven Aspekten der Ungleichheit mit den Objektiven sehr hoch (vgl. Burzan 2011: 104). Es werden „demografische Eigenschaften wie Bildung, Beruf oder Einkommen mit den realen Lebenswelten der Menschen, d.h. mit ihrer Alltagswelt, ihren unterschiedlichen Lebensauffassungen und Lebensweisen“ (Sinus Institut 201111) verbunden zu Subkulturen. Anhand einer vertikalen Achse, in der die sozialen Schichten zu finden sind, und einer horizontalen Achse, die die Lebensweise der Menschen einteilt, werden die Milieus an zwei Achsen aufgespannt. Endruweit (2000) kritisiert an dem Milieukonzept, dass es kaum Kongruenz in den einzelnen verschiedenen Milieumodellen gibt (vgl. ebd.: 13). Es gibt neben den vorgestellten SINUSMilieus noch andere Modelle, die eine völlig andere Einteilung der Milieus vornehmen. Ein Beispiel dafür sind die Erlebnismilieus nach Gerhard Schulze. Schulze erstellt seine Milieus anhand des Alters und der Bildung (vgl. Ziegler 2009: 27; vgl. Rössel 2009: 345). Ein anderer Ansatz ist der von Michael Vester. Er verknüpft die SINUS-Milieus mit der Klassenanalyse, in Anlehnung an die Arbeit Pierre Bourdieus. Vester berücksichtigt dabei neben den subjektiven Ungleichheiten der Mentalitäten auch Unterschiede zwischen den Milieus, also Herrschaftsbeziehungen oder soziale Benachteiligungen (vgl. Geißler 2008: 112). In welchem Maße dieses noch recht junge Konzept der sozialen Milieus Einzug in die Forschungen fand soll im fünften Kapitel der Arbeit näher erläutert werden. 11 unter: http://www.sinus-institut.de/loesungen/sinus-milieus.html [30.12.2011 12:49] 16 4. Bewährungshilfe in Mecklenburg Vorpommern Als Folge von aufgedeckter Kriminalität kommt es, wie zuvor beschrieben, oftmals zu strafrechtlichen Sanktionen. Diese läuft in vielen Fällen auf eine Zusammenarbeit von verurteiltem Straftäter mit der Bewährungshilfe hinaus. Die Bewährungshilfe soll im anschließenden Abschnitt dargestellt werden. Da die Struktur und der Aufbau der Bewährungshilfe von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist, soll im Weiteren nur auf den Aufbau und die Aufgaben der Bewährungshilfe in M-V eingegangen werden. Erörtert werden soll ebenfalls die „differenzierte Leistungsgestaltung“ der Bewährungshilfe. Diese wurde 2008 in M-V neu eingeführt und soll zu einer Verbesserung der Betreuung der Klienten der Bewährungshilfe beitragen. Um spezielle Prozesse in der Bewährungshilfe zu diskutieren ist es zunächst notwendig zu klären, was eine Bewährungsstrafe ist und was unter einem Bewährungswiderruf zu verstehen ist. 4.1 Bewährungsstrafe, Führungsaufsicht, Bewährungshilfe und Widerruf – Begriffliche Klärungen Als Voraussetzung dafür, dass es zu einer Zusammenarbeit von Bewährungshelfer und Straftäter kommt, bedingt es zunächst einer vom Gericht verhängten Bewährungsstrafe. Weigelt fasst die Bewährungsstrafe dabei so: „[Eine] Bewährungsstrafe; […] meint wohl immer den – zumindest teilweisen – probeweisen Verzicht auf die Vollstreckung einer durch richterliches Urteil angeordneten Sanktion.“ (Weigelt 2009: 1). Um eine solche Bewährungsstrafe zu erhalten bedarf es zahlreicher strafrechtlicher Gesetze, die hier nicht im Einzelnen erläutert werden können. Die Bewährung hängt immer mit einer zuvor verhängten Freiheits- oder Jugendstrafe zusammen. Bei einer Freiheitsstrafe unter zwei Jahren kann es zu einer ausschließlichen Aussetzung der Strafe zur Bewährung kommen, ist bei über einem Jahr Strafe allerdings schon unwahrscheinlich12. Ist die vom Gericht verhängte Freiheits- oder Jugendstrafe länger als zwei Jahre, kommt es in jedem Fall zur Verbüßung eines Teils der Strafe. Eine Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung ist möglich (vgl. ebd.: 15; vgl. Jäger 2010: 234). Wird ein Strafrest von über einem Jahr Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt, ist es gesetzlich vorgesehen, mit einer Bewährungshilfe zusammenzuarbeiten (vgl. Kaiser 1996: 1004). Muss die Freiheitsstrafe vollends verbüßt werden oder besteht die Gefahr einer erneuten Straftat erfolgt eine Führungsaufsicht. Straftaten von besonderer Relevanz für eine Führungsaufsicht sind beispielsweise Sexualverbrechen, Betrug oder Brandstiftung (vgl. Jäger 12 Die genaue Beschreibung der gesetzlichen Rahmenbedingungen würde an dieser Stelle zu weit führen. Nachzulesen aber bei Weigelt 2009: 19-23 17 2010: 229f.). Die Dauer einer Bewährungsstrafe ist zwischen Erwachsenen- und Jugendstrafrecht unterschiedlich. Im Falle einer Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht kann eine Bewährungsstrafe zwei bis drei Jahre umfassen und darf diese nicht überschreiten (vgl. Weigelt 2009: 24, Kaiser 1996: 1004). Im allgemeinen Strafrecht beträgt die Mindestdauer ebenfalls zwei Jahre, kann aber bis zu fünf Jahren andauern (vgl. Meier 2009: 108). Das Mindestmaß, so Weigelt (2009), ist so zu begründen, dass in weniger als zwei Jahren „ein nachhaltiger Erfolg […] in kürzerer Zeit nicht erwartet werden kann.“ (S. 24). Dabei ist es dem Gericht nach beiden gesetzlichen Verurteilungsformen möglich eine Bewährungsstrafe zu verlängern oder zu verkürzen. Eine Bewährungsstrafe kann mit vom Gericht verhängten Auflagen und Weisungen versehen sein. Bei Auflagen handelt es sich um eine „strafähnliche Maßnahme“ (ebd.: 25). Sie dienen dazu einen Ausgleich zu schaffen für die begangene Straftat und sind somit eine Art Ersatz dafür, dass dem Straftäter nicht die Freiheit entzogen wird (vgl. ebd.; vgl. Meier 2009: 108). Ein Beispiel dafür sind Geldstrafen. Weisungen dagegen sollen dem Täter als Hilfe während der Bewährung dienen. Weisungen greifen in das Leben des Verurteilten ein und sollen ihn befähigen im weiteren Lebensverlauf ein straffreies Leben zu führen (vgl. Weigelt ebd.). Zusammenfassend bei Kaiser (1996) heißt es: „Die Strafaussetzung muss sich nicht im bedingten Strafausspruch erschöpfen, sondern kann mit Weisungen und Auflagen sowie der Unterstellung unter die Bewährungsaufsicht verbunden werden.“ (ebd.: 1004) Stellt das Gericht fest, dass ein Straftäter Hilfe braucht um keine weiteren Straftaten zu begehen, obliegt es ihm eine Unterstellung unter die Bewährungshilfe zu verhängen (vgl. Meier 2009: 114f.; vgl. Weigelt 2009: 27). Die Unterstellung dient dem Zweck, dem Verurteilten Hilfe zu bieten, aber auch ihn zu kontrollieren (siehe hierzu auch Kapitel 4.2.2). Eine Unterstellung erfolgt ebenfalls dann, wenn der Täter eine Freiheitsstrafe von mehr als neun Monaten erhalten hat und das siebenundzwanzigste Lebensjahr noch nicht erreicht ist. Im Jugendstrafrecht erfolgt eine Unterstellung obligatorisch, wenn eine Freiheitsstrafe verhängt wurde (vgl. ebd.; vgl. Weigelt 2009: 135). Stellt das Gericht keinen erhöhten Hilfebedarf fest, so ist es ihm auch nicht gestattet eine Unterstellung unter die Bewährungshilfe zu verordnen (vgl. Meier 2009: 115). Verstößt der Straftäter gegen seine Auflagen und Weisungen grob oder beharrlich, kann es zu einem Widerruf kommen (vgl. Kaiser 1996: 1008; vgl. Weigelt 2009: 215). Beispiele hierfür sind das Nichtzahlen von Geldstrafen oder das Nichtleisten von Arbeitsstunden. Eine neue Straftat hat ebenfalls einen Widerruf zur Folge. Als Folge des Widerrufs muss der Delinquent zurück in das Gefängnis und den Rest der Freiheitsstrafe verbüßen (vgl. Meier 2009: 120). 18 4.2 Die Sozialen Dienste der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern Wird in M-V ein Straftäter einer Bewährungshilfe unterstellt, so nehmen diese Aufgabe die Sozialen Dienste der Justiz des Landes M-V wahr (vgl. LaStar 201213). Diese nahmen im Jahr 1991 ihre Tätigkeit auf, indem die Bereiche der Führungsaufsicht, Bewährungs- und Gerichtshilfe zusammengeführt wurden. Formal waren sie zu der Zeit den einzelnen Landgerichten M-Vs untergeordnet, was organisatorisch zu Problemen führte (vgl. Grosser 2009: 75ff.; vgl. Jesse/Kramp 2009: 62). Die Organisationsreformen und –strukturen sollen nachfolgend kurz beschrieben werden. Die Aufgaben der Bewährungshelfer14 werden anschließend erörtert. 4.2.1 Aufbau der Bewährungshilfe Für eine gute Zusammenarbeit mit den straffällig gewordenen Personen ist es wichtig eine Organisationsstruktur aufzuweisen, die eine bestmögliche Betreuung der Straftäter bietet. Die bereits beschriebene Unterordnung unter die jeweiligen Landgerichte führte zu erheblichen Nachteilen, da durch diese dezentralen Strukturen keine bestmögliche und effektivste Arbeit mit den Klienten möglich war. Eine Reform wurde notwendig (vgl. Jesse/ Kramp 2009: 62). Im Zuge dieser Neuorganisation wurden die Sozialen Dienste vollständig aus den Landgerichten ausgegliedert und als eine eigene Abteilung des Justizvollzugs dem Justizministerium nachgeordnet (vgl. ebd.; vgl. Weigelt 2009: 27f.; vgl. Grosser 2009: 77; vgl. Jäger 2009: 196f.). Sie bilden nun eine weitgehend selbständige, zentralisierte und „nichtrechtsfähige Anstalt“ (Grosser 2009: 77). Es gibt seit der Neustrukturierung eine zentrale Geschäftsführung, der die einzelnen Geschäftsbereiche untergeordnet sind. Eine entsprechende Darstellung der neuen Organisationsstrukturen befindet sich im Anhang (Abbildung 7). Diese Geschäftsstellen befinden sind in M-V in Rostock, Schwerin, Stralsund und Neubrandenburg. Dabei hat jede wiederrum einen Geschäftsstellenleiter, dem die Bewährungshelfer des entsprechenden Geschäftsbereiches unterstehen (vgl. ebd.; Jäger 2009: 197). Diese Dienststellen sind auch die Anlaufstellen für die Unterstellten um ihre Termine bei ihrem Bewährungshelfer wahrzunehmen. 13 Unter: http://www.lastar.mv-justiz.de/sdj.html [02.01.2012 19:30] aus Gründen der Übersichtlichkeit wird nur die männliche Form verwendet, sie soll aber gleichermaßen für die weiblichen Bewährungshelfer gelten 14 19 4.2.2 Aufgaben der Sozialen Dienste Die Aufgaben der Bewährungshelfer in M-V erstrecken sich über zwei Teilbereiche. Zum Einen sollen sie die verurteilten Straftäter kontrollieren und zum Anderen sollen sie Hilfestellungen geben. Weigelt (2009) spricht hierbei von einer „Doppelfunktion“ (ebd.: 28)15, die den Bewährungshelfer in die Situation eines Rollenkonfliktes bringt (vgl. ebd.). Der Konflikt entsteht dabei in der Situation, dass der Bewährungshelfer auf der einen Seite den Klienten überwachen soll in der Einhaltung der Weisungen und Pflichten, welche ihm vom Gericht auferlegt wurden (vgl. LaStar M-V 201116). Über die Einhaltung soll der Bewährungshelfer dem Gericht regelmäßig berichten. Auf der anderen Seite soll der Bewährungshelfer den Klienten betreuen und helfen. In der Betreuung wird die Hauptaufgabe der Helfer gesehen. Der Bewährungshelfer soll dabei Unterstützung leisten in den Bereichen „Wohnung, Familie und Arbeit“ (vgl. Weigelt 2009: 27f.; vgl. LaStar M-V 2011), aber auch bei Überschuldung oder gesundheitlichen Problemen (Sucht oder psychische Erkrankungen). Dazu soll ein möglichst vertrauensvolles Verhältnis aufgebaut werden. Die Erkenntnisse über die Lebensführung der Straftäter sollen von der Bewährungshilfe ebenso dem Gericht übermittelt werden (vgl. Weigelt: ebd.). In dieser Situation ist der Rollenkonflikt begründet, auf der einen Seite soll ein Vertrauen zum Klienten aufgebaut werden, auf der andern Seite kann die Berichtspflicht gegenüber dem Gericht zu Misstrauen seitens des Straftäters führen (vgl. Weigelt 2009: 28). Zur Aufgabe machen es sich die Sozialen Dienste auch, die Straftäter sozial in die Gesellschaft zu integrieren. So sollen neue Straftaten verhindert, und dem Klienten die Möglichkeit eines straffreien Lebens gegeben werden (vgl. LaStar M-V 2011.; vgl. Grosser 2009: 81). Zur Förderung eines künftig straffreien Lebens arbeitet die Bewährungshilfe verstärkt mit externen Bildungsträgern zusammen. Das soll möglichst passgenaue Qualifizierungsmaßnahmen für die Klienten bieten (Justizministerium M-V 201117). Grosser (2009) spricht in Verbindung dieser beiden Aufgabenbereiche von einer „sozialräumliche[n] Orientierung“ (ebd.: 82). Dazu sollen die integrativen Maßnahmen am Lebensmittelpunkt des Straftäters, in Zusammenarbeit mit sozialen Einrichtungen, umgesetzt werden. Weiter fasst er die Aufgaben so zusammen: 15 ähnlich Schaal: „doppelte[s] Mandat“ (2009: 92), Grosser: „doppelter Auftrag“ (2009: 80), sowie Meier: „Doppelrolle“ (2009: 115) 16 unter: http://www.lastar.mv-justiz.de/index_lang.html [21.11.2011 11:36] 17 Unter: http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/jm/Themen/-Strafvoll zug_und_Soziale_Dienste/index.jsp [30.12.2011 12:56] 20 Kernaufgabe ist es, in der jeweiligen Fallkonstellation die Auseinandersetzung zu den persönlichen, sozialen und wirtschaftlichen Lebenslagen im Zusammenhang mit der Delinquenz zu führen und daraus Maßnahmen abzuleiten, die wirksam zur Rückfallvermeidung beitragen. (ebd.: 81) In wie weit es den Sozialen Diensten gelingt einen Rückfall ihrer Klienten zu vermeiden soll in Kapitel 9 ausführlich untersucht und dargelegt werden. 4.3 Neuerungen der differenzierten Leistungsgestaltung Neben der Reform in der Organisationsstruktur kam es 2008 zu einer weiteren Neuerung in der Bewährungshilfe. Mit der Einführung der „differenzierten Leistungsgestaltung“ (Grosser 2009: 84; Schaal 2009: 90ff.) sollte ein Konzept entwickelt werden, welches die situativen Variablen des Lebens der Straftäter erhebt und analysiert. Eine Zuordnung der Klienen in Fallgruppen soll dadurch ermöglicht werden (vgl. Schaal 2009: 94). Mit der Einführung der differenzierten Leistungsgestaltung änderte sich die Fallarbeit der Bewährungshelfer in der Form, dass diese künftig aus vier Arbeitsprozessen (Anamnese, Diagnose, Intervention, Evaluation) bestehen sollte. In der „Eingangsphase“ (Schaal 2009: 98f.) sollen erste wichtige Daten zur Straftat und der persönlichen Lebenssituation in einer Anamnese erhoben werden. In dieser drei Monate dauernden Phase schätzt der Bewährungshelfer den Kontroll- und Hilfebedarf des Klienten ein (vgl. ebd.) und erstellt ebenfalls eine Diagnose. Diese beruht auf den gewonnenen Fakten der Anamnese. Zudem erstellt der Bewährungshelfer Diagnosen über mögliche Erwartungen, Probleme oder Bedürfnisse des Straftäters und bespricht diese mit ihm (vgl. a.a.O.: 101). Aus der Zusammenführung der Anamnese und der Diagnose wird eine Planung der Intervention, sprich des Bewährungsverlaufes, erstellt und der Delinquent18 einer Interventionskategorie zugeordnet (Übersicht der Interventionskategorien befindet sich im Anhang, Tabelle 6). Alle bislang abgelaufenen Prozesse fanden vor der Einführung der differenzierten Leistungsgestaltung nicht statt. Weder wurde explizit eine Anamnese noch eine Diagnose erstellt. Schaal (2009) spricht davon, dass „das Modell […] inhaltlich in jeder Hinsicht als qualitative Alternative zur bisherigen quantitativen Bewertung der Leistungen […] nach Fallzahlen betrachtet werden“ kann (ebd.: 116). Die Einteilung in eine der bereits angesprochenen Interventionskategorien ist die wesentliche Änderung in den Sozialen Diensten seit 2008. Es gibt dabei drei standardisierte Kategorien, in welche die Klienten eingeteilt werden. Es handelt sich um die Formelle-, Standard- oder Intensiv-Kategorie (vgl. a.a.O.: 103f.). Diese unterscheiden sich maßgeblich darin, in welcher Frequenz der Unterstellte Termine mit seinem Bewährungshelfer wahrnehmen muss. 18 Die Begriffe Delinquent und Proband stehen synonym für die Klienten der Bewährungshilfe. 21 Führungsaufsichtsfälle sind dabei oft, und Sexualstraftäter immer, in der Intensiv-Intervention zu führen und müssen alle 14 Tage Kontakt zu ihrem Betreuer halten. In der StandardIntervention reicht eine Kontaktfrequenz von vier bis acht Wochen. Diese nimmt in der Formellen-Intervention weiter ab und ein vierteljährlicher Kontakt reicht aus. Die Kategorien können dabei im Verlauf der Bewährungsunterstellung geändert werden, sobald ein erhöhter oder geminderter Kontroll- und/oder Hilfebedarf angezeigt ist (vgl. ebd.; vgl. Tabelle 6). Im Prozess der Intervention selbst sammelt der Bewährungshelfer fortwährend neue Informationen über den Delinquenten und sein Leben. Gerade mit Blick auf die bereits beschriebenen Aufgaben der Sozialen Dienste (siehe Kapitel 4.2.2) ist es nötig in den Gesprächen neue Informationen zu gewinnen, die dem Gericht anschließend mitgeteilt werden können. Unter dem letzten Arbeitsprozess, der Evaluation, versteht sich die im Zuge der Einführung des Modells eingeführte Standardisierung. Diese ist sowohl in einer einheitlichen Dokumentation zu finden, als auch im standardisierten Kategorienmodell. Das Kategorienmodell gab es vor der Einführung der differenzierten Leistungsgestaltung nicht. Das soll bestmögliche Betreuung bieten, je nach Bedarf der Intervention des Klienten (vgl. a.a.O.: 112f.; vgl. Grosser 2009: 84). Die Einführung des Modells der differenzierten Leistungsgestaltung und die damit verbundenen Standardisierungen in der Kontaktdichte zwischen Bewährungshelfer und Delinquenten sollen zu einer geringeren Rückfall- beziehungsweise Widerrufsquote beitragen (vgl. Justizministerium M-V 2011). Am 31.12.2009 befanden sich 3951 Personen unter Bewährung und 593 in Führungsaufsicht bei den Sozialen Diensten in Betreuung. Über 50% der Bewährungshilfeunterstellten waren dabei der Standard-Intervention zuzuordnen und 7% der Intensivkategorie (vgl. Justizministerium M-V 2010: 28). Ob die Einstufung in ein solches Kategorienschema und die damit verbundene vorgeschrieben Kontaktdichte tatsächlich einen Einfluss auf das Risiko eine Widerrufes ausüben können, soll im Kapitel 9 ausführlich untersucht und daran anschließend diskutiert werden. 22 5. Stand der Forschung in Deutschland Im Folgenden sollen Studien vorgestellt werden, welche sich in Deutschland bereits mit dem Thema Kriminalität und Schicht befasst haben. Auf Grund der Relevanz und des Umfanges der Arbeit werden dabei nur deutsche Untersuchungen im Überblick dargestellt. Es werden sechs Studien beschrieben, die sich mit der Schicht als einen möglichen Faktor von Kriminalität auseinandersetzen und eine Studie, die Kriminalität im Zusammenhang mit sozialen Milieus untersucht. Eine der ältesten Studien in Deutschland, die sich mit dem Thema der Kriminalität intensiv befasst, ist die Studie von Peter Dillig zum Selbstkonzept und Kriminalität aus dem Jahr 1976. Verglichen wurden 104 Häftlinge aus Fürsorgeanstalten mit 100 kriminell unauffälligen Personen. Die Befragten waren zum Zeitpunkt der Untersuchung zwischen 15 und 19 Jahre alt (vgl. Ziegler 2009: 345). Die Aussagekraft dieser Studie hinsichtlich der Schichtthematik ist allerdings als sehr begrenzt zu betrachten. Kriminelles Verhalten ist in erster Linie in ungünstigen familiären Bedingungen von Dillig begründet worden (vgl. a.a.O.: 354ff.). Die Schichtproblematik spielt nur eine untergeordnete Rolle. Im Rahmen dieser Arbeit ist ein Rückbezug auf Dilligs Arbeit als nicht sinnvoll zu erachten, da der soziale Hintergrund der Studienteilnehmer auf die Väter-Generation bezogen wird. Den sozialen Hintergrund der Probanden bilden unter anderem die Arbeitssituation und schulische Bildung des Vaters (vgl. ebd.). Die Schichtzuordnung erfolgt demzufolge nicht anhand der Determinanten der Delinquenten selbst. Oberwittler befasste sich 2001 ebenfalls mit dem Aspekt der Jugendkriminalität. In einer schriftlichen Befragung in Köln und Freiburg erhob er Daten von Schülern der achten bis zehnten Klassen (13 bis 16 Jahre) allgemeinbildender Schulen (vgl. Oberwittler 2001: 10f.). In seinen Untersuchungen fand Oberwittler heraus, dass unter den Jugendlichen die meisten Intensivtäter die Haupt- und Sonderschulen besuchen. Abweichende Verhaltensweisen an Gymnasien und Realschulen sind eher als „Bagatelldelikte“ (a.a.O.: 28) zu bezeichnen. Oberwittler stellt fest, dass delinquentes Verhalten häufiger bei Jugendlichen aus unvollständigen Familien auftritt. Ein Zusammenhang zwischen dem sozioökonomischen Status der Herkunftsfamilie und der Delinquenz des Jugendlichen fällt aber nur schwach aus (vgl. ebd.: 50ff.). Kriminalität selbst zeigt sich in allen Schichten beziehungsweise in Familien mit unterschiedlich guten oder schlechten sozioökonomischen Rahmenbedingungen gleichermaßen. Eine Ausnahme bildet die Gruppe der Intensivtäter (vgl. a.a.O.: 28, 101). Im Rückschluss bedeutet dies, dass eine Verbindung zwischen den unteren Schichten und kriminellem Verhalten generell nur schwach bestätigt werden kann. Die Häufung von Intensivtätern an Haupt- und Sonderschulen lässt im Ansatz darauf hindeuten, dass schwere 23 Kriminalität verstärkt in den unteren Schichten zu finden ist (vgl. ebd.; vgl. Hradil 2001: 483). Jedoch sei auch bei dieser Studie angemerkt, dass auf ihrer Grundlage keine generellen Rückschlüsse auf Kriminalität in den sozialen Schichten getroffen werden können. Wie auch Dillig greift Oberwittler in seiner Studie nur auf Jugendliche zurück und befragt diese zu delinquentem Verhalten. Die Probanden aus Oberwittlers Studie haben dabei nicht zwingend Erfahrungen mit formellen Sanktionierungen gesammelt oder eine Haftstrafe verbüßt. Das erlaubt es nicht die Kriminalität auf das Erwachsenenalter zu übertragen (vgl. Ziegler 2009: 366). Die Jugendlichen haben selbst oftmals noch kein eigenes Einkommen und werden anhand des elterlichen Haushaltseinkommens einem sozioökonomischen Status oder einer Schicht zugewiesen. Sowohl Dillig als auch Oberwittler geht es primär um die Klärung familiärer Aspekte die zu Kriminalität führen. Faktoren wie das Einkommen stellen nur eine untergeordnete Rolle dar. Begründet werden kann dies anhand fehlender Faktoren die eine Einteilung in Schichten ermöglichen würden. Kunadt (2011) untersuchte in ihrer Studie ebenfalls die Jugendkriminalität, in diesem Fall in Zusammenhang mit dem sozialen Raum. Speziell ging es ihr dabei um den Einfluss der Wohnumgebung auf kriminelles Handeln. Die zur Delinquenz befragten Jugendlichen wurden anhand des Stadtteils in dem sie leben in drei Gruppen eingeteilt. Die Gruppen unterschieden sich in ihren sozialräumlichen Determinanten (vgl. Kunadt 2011: 259ff.). Eine der Determinanten ist der sozioökonomische Status. In ihrer Analyse fand Kundat jedoch kein erhöhtes Kriminalitätsaufkommen in den sozial schwachen Stadtteilen (vgl. ebd.). Die Jugendlichen der sozialstrukturell benachteiligten Gebiete zeigten nicht zwingend eine erhöhte Anzahl an kriminellen Handlungen und unterschieden sich nicht signifikant von den beiden Stadtteilgruppen mit besserer sozialstruktureller Lage (vgl. a.a.O.: 261). Eine Studie, die die Verbindung von Schicht und Kriminalität stärker zu verknüpfen sucht, ist die Arbeit von Hans Göppinger (1983) zu dem „Täter in seinen sozialen Bezügen“. Er untersuchte dafür 200 männliche Häftlinge im Alter zwischen 20 und 30 Jahren und verglich diese mit einer Zufallsstichprobe aus der „Durchschnittsbevölkerung“ (Ziegler 2009: 315). Die Zuordnung zu den Schichten erfolgte in seiner Studie anhand einer Einteilung der beruflichen Tätigkeit des Haupternährers der Familie. Auf dieser Grundlage wurde in der Gruppe der Häftlinge eine deutliche Überrepräsentation in der Unterschicht hervorgerufen (vgl. Göppinger 1983: 30). Göppingers Ergebnisse der Vergleichsuntersuchungen zeigen, dass ein Großteil der Häftlingsprobanden in äußerst problematischen Verhältnissen aufgewachsen ist. Dies schließt soziale und strafrechtliche Auffälligkeiten einer der Erziehungspersonen mit ein. Jedoch lassen sich keine schichtspezifischen Zusammenhänge mit der 24 Kriminalität ausmachen (vgl. Göppinger 1983: 39ff.). Eine häufigere Belastung der Häftlingsprobanden kann mit der Schichtzugehörigkeit nicht erklärt werden. In vielen Fällen hält Göppinger es für plausibel, dass ein „spezifisches Eigenverhalten der Probanden“ (ebd.) die Schichtzugehörigkeit als Folge hat. In Untersuchungen zu den schulischen Leistungen der Häftlinge stellte sich heraus, dass die delinquenten Personen häufiger in der Schule sitzen blieben und diese auch seltener mit einem Abschluss verließen. Die Häftlingsprobanden erlangten, bezogen auf die Vergleichsgruppe, schlechtere Schulabschlüsse und mehr als 50% nicht einmal den Hauptschulabschluss (vgl. a.a.O.: 86). Göppinger bezieht seine Ergebnisse dabei stark auf familiäre Aspekte die die Kriminalität beeinflussen, wie bereits zuvor die Studie Dilligs. Anders als die Untersuchungen von Dillig, Oberwittler und Göppinger analysierte Mehlkop (2004) in seiner Studie den direkten Zusammenhang von sozialer Schicht und Delinquenz. Dazu nutzte er die Daten der Allgemeinen Bevölkerungsumfrage der Sozialwissenschaften (ALLBUS) 1990 und 2000. Durch den beschränkten Informationsgehalt bezogen sich seine Analysen ausschließlich auf die Delikte „Ladendiebstahl“ und „Steuerhinterziehung“ (Mehlkop 2004: 119ff.). Mehlkop formulierte die These, dass Mitglieder der unteren Schichten in beiden Straftat-Populationen überrepräsentiert sein müssten, wenn ein Schichteffekt zutreffend ist. Die darauf aufbauenden Untersuchungen konnten diese These nicht bestätigen (vgl. ebd.). Im Delikt der Steuerhinterziehung stellt Mehlkop sogar einen umgekehrten Zusammenhang fest, hier sind die oberen Schichten eher bereit diese Straftat zu begehen. In seinen Augen ist dies damit verbunden, dass die mittleren und oberen Sozialschichten sich dadurch einen größeren Vorteil erhoffen (vgl. ebd.). Im Delikt des Ladendiebstahls konnte ein negativer Zusammenhang bestätigt werden. Personen der unteren Schichten erhoffen sich, so Mehlkop, zusätzliche Vorteile durch den Diebstahl. In den oberen Schichten mangelt es an solch zusätzlichen Vorteilen und der Diebstahl stellt keine alternative Handlungsweise dar (vgl. ebd.). Mehlkop erweiterte seine Untersuchungen im Jahr 2011 und analysierte, ob es sich bei Kriminalität um eine rationale Wahl handelt (vgl. Mehlkop 2011). Hierzu befragte er über 2100 in Dresden lebende Personen auf postalischem Wege (vgl. ebd.: 117). Befragte Probanden sollten sich in dieser Studie subjektiv einer Schicht zuordnen. Untersuchungen anhand dieser Zuordnung ergaben, wie bereits in seiner Studie 2004, keinen generellen Zusammenhang von Schicht und Kriminalität. Es lässt sich lediglich in einigen Delikten ein schwacher Zusammenhang beobachten (vgl. a.a.O.: 292ff.). Es stellte sich in der Studie heraus, dass gleich drei Delikte stärker in den oberen Schichten Zuspruch finden. Es handelt sich dabei um Versicherungsbetrug, Schwarzfahren und Steuerbetrug (vgl. ebd.). Durch die 25 Erhebung der Daten in einer schriftlichen Befragung konnte neben der polizeilich bekannten Kriminalität (Hellfeld) auch auf Taten zurückgegriffen werden, die die Befragten bereit waren zu gestehen, ohne dass sie dafür verurteilt wurden (Dunkelfeld; vgl. ebd.). Eine der wenigen Studien zu sozialen Milieus und Kriminalität stellt die Studie von Pöge (2007) dar. Er stellt in seiner Untersuchung zu den sozialen Milieus und Jungendkriminalität fest, dass in einzelnen Milieus ein Zusammenhang zwischen dem kriminellen Verhalten und sozioökonomischen Status besteht (vgl. Pöge 2007: 224ff.). Untersucht wurden Musik- und Werte-milieus von Jugendlichen in Münster und Duisburg in den Jahren 2003 und 2005 (vgl. a.a.O.: 61ff.). Konkret zeigte sich im Musikmilieu der „reinen Hip-Hopper“ (a.a.O.: 216) eine hohe Kriminalitätsbelastung. Diese Beobachtung konnte in beiden Städten zu beiden Zeitpunkten gemacht werden. Das Milieu ist dabei gleichzeitig geprägt von einem „niedrigen sozialen Index“ (ebd.). Der soziale Index bildet sich bei Pöge aus der Anzahl der Bücher der Schüler zu Hause, der Art der Wohnung und der Selbsteinschätzung im Bezug auf Armut und Reichtum. In anderen Musikmilieus konnte zwischen einem niedrigen sozialen Status und gesteigerter Kriminalität kein Zusammenhang ausgemacht werden. In den von Pöge untersuchten Wertmilieus konnten keine starken Zusammenhänge des sozialen Index mit dem kriminellen Verhalten beobachtet werden. In wie weit die Musikmilieus in Pöges Analysen die gesellschaftlichen Milieus abbilden ist fraglich. Eine Einteilung anhand der Musikgeschmäcker und Vorlieben zu treffen scheint sehr abstrakt und schlecht auf ältere Personen übertragbar. Kritisch an den Studien sei zu bemerken, dass sie sich fast ausschließlich mit Jungendkriminalität befassen. Dies ist mit Sicherheit dem Fakt geschuldet, dass die Gruppe Jugendlicher und junger Erwachsener einen nicht unwesentlich hohen Anteil an Kriminellen ausmachen. In M-V waren 2010 24,3% und in ganz Deutschland 25,1%, der von der Polizei als Tatverdächtig eingestuften Personen, unter 21 Jahre alt (vgl. BMI 2011: 28; vgl. LKA MV 2011: 53f.). Lediglich Mehlkop und Göppinger beziehen in ihren Studien auch höhere Altersgruppen mit ein. Das macht diese Studien für die eigenen Untersuchungen am vergleichbarsten. Denn die eigenen Untersuchungen sollen Personen älterer Jahrgänge mit einschließen, da diese ebenso eine Rolle in der Betrachtung der Kriminalität M-Vs spielen. Die vorliegenden Studien, da sie sich oftmals mit Jugend auseinandersetzen, entwickeln die Schichtzugehörigkeit anhand der sozioökonomischen Merkmale der Eltern. Das erschwert eine Vergleichbarkeit der eigenen folgenden Analysen mit den vorgestellten Studien, da nicht auf eine solche Methode zurückgegriffen werden soll. 26 Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass in den einzelnen Studien nur selten, und wenn dann nur leichte, Zusammenhänge zwischen Schicht oder Milieu und Kriminalität ausgemacht werden können. Eine Vergleichbarkeit der Studien untereinander und mit den eigenen Ergebnissen wird weiter dadurch erschwert, dass sich die Grundlagen zur Berechnung der Schicht oftmals stark unterscheiden. Verwiesen sei hierbei speziell auf Pöge. Er entwickelt seinen sozialen Index unter anderem anhand des Merkmals, wie viele Bücher der Haushalt führt. Eine solche Einteilung wirkt im Falle dieser Arbeit abwegig und lässt sich für eine sinnvolle Schichteinteilung an dieser Stelle nicht anwenden. Kriminalität von Jugendlichen in einer Befragung zu erfassen ist als schwierig zu betrachten. Die Bereitschaft zum ehrlichen Antworten spielt dabei eine große Rolle (vgl. Geißler 1987: 155ff.). Hier sei die Studie von Oberwittler erwähnt, der die Befragung der Jugendlichen vor der gesamten Klasse, einschließlich des Lehrers, durchführte. Es kommen bei solchen Befragungsmethoden schnell Zweifel auf, in wie weit die Schüler in diesen Interviews vollkommen ehrlich antworten (vgl. Oberwittler 2001: 16, 18). Eine Vergleichbarkeit von Studien zur selbstberichteten Delinquenz mit offiziell erfasster Kriminalität ist schwer zu gewährleisten. Befragungen, gerade die von Jugendlichen, erfassen Kriminalität nicht im Sinne des Strafgesetzes, da diese kriminellen Handlungen für Personen ohne gesetzliches Wissen unverständlich erscheinen (vgl. Geißler 1987: 156). Selbstberichtete Delinquenz bei Jugendlichen bezieht Diebstahl eines Radiergummis oder Schule schwänzen mit ein. Das ist in strafrechtlicher Hinsicht, gerade in Bezug auf Bewährungsstrafen, nicht von Belangen (vgl. ebd.). Mit der Untersuchung von Häftlingen befassten sich lediglich die Analysen von Göppinger und Dillig. Es besteht zwischen den vorliegenden Studien zur selbstberichteten Delinquenz und der Untersuchung von strafrechtlich zu Bewährung Verurteilten vermutlich eine Diskrepanz in der Schwere der untersuchten abweichenden Handlungen. Die Analyse des Einflusses der sozialen Schicht auf die Kriminalität wurde bis dato in Deutschland nicht auf der Bewährungshilfe Unterstellte Personen bezogen. Ebenso stellt der Rückgriff auf Daten aus M-V ein Novum dar, da keine der Studien zuvor mit Daten zur Delinquenz dieses Bundeslandes gearbeitet hat. Sie unterscheidet sich dahingehend von allen vorhandenen Untersuchungen und schränkt eine Vergleichbarkeit zu diesen ein. Im folgenden Abschnitt sollen auf den erworbenen theoretischen Grundlagen, und des Einblicks in verschiede Studien zur Analyse der Kriminalität, Hypothesen abgeleitet werden. 27 6. Entwicklung der Hypothesen Aufbauend auf den aktuellen Stand der Forschung in Deutschland und der beschriebenen Theorie Robert K. Mertons, wann es zu kriminellem beziehungsweise abweichendem Verhalten kommt, sollen an dieser Stelle Hypothesen entwickelt werden. Auf deren Grundlage wird in den kommenden Kapiteln untersucht, ob diese anhand der Daten bestätigt werden können oder abgelehnt werden müssen. Von Bedeutung sind bei der späteren Untersuchung die sozialen Schichten, in welche die Klienten der Bewährungshilfe eingeteilt werden (dazu siehe Kapitel 8.1). Die erste Hypothese soll, aufbauend auf der Anomietheorie Robert K. Mertons, lauten: „Personen der unteren sozialen Schichten begehen vermehrt Straftaten und stehen somit öfter unter Bewährung19.“ Merton formuliert zusammenfassend, dass auf den unteren sozialen Schichten ein erhöhter Druck lastet, die von der Gesellschaft formulierten Ziele zu erreichen. Begründet in den ihnen fehlenden Mitteln (Einkommen), die in den anderen Schichten verfügbar sind, begehen sie kriminelle Handlungen (genauer siehe Kapitel 2.2). Geißler (1987) stellt in seinen Untersuchungen zur Kriminalität ebenfalls eine Überrepräsentation der unteren sozialen Schichten fest, geht es um „entdeckte“ (ebd.:138) Kriminalität. Die aufgestellte Hypothese findet in bereits bestehenden Studien keine Bestätigung. Die Untersuchungen Mehlkops und Göppingers, welche neben der Jugendkriminalität Kriminalität von Erwachsenen mit einbezogen, können den Zusammenhang von sozialer Schicht und Kriminalität nicht bestätigen. Mehlkop war es nur möglich, in seinen Untersuchungen anhand des ALLBUS, Betrachtungen hinsichtlich zweier Delikte durchführen (Ladendiebstahl und Steuerbetrug). Er fand heraus, dass in den höheren sozialen Schichten die Bereitschaft des Steuerbetruges sogar höher ist, als in den unteren Schichten (vgl. Mehlkop 2004: 119). Ähnliche Ergebnisse zeigten sich in Mehlkops Untersuchungen anhand eigens erhobener Daten. Hier konnte er drei Delikte ausmachen, welche ebenfalls in den höheren Schichten öfter begangen werden. Diese Ergebnisse würden der eigenen Hypothese widersprechen (vgl. Mehlkop 2011: 293). Göppinger der anhand von Aktenanalysen und Befragungen Daten zu sämtlichen Taten der Probanden gewinnen konnte (vgl. Ziegler 2009: 316) fand zwar Zusammenhänge hinsichtlich problematischer Lebensumstände, die die Kriminalität beeinflussen, jedoch stellt die Zugehörigkeit zu einer Schicht selbst keinen Zusammenhang mit der Kriminalität dar (vgl. Göppinger 1983: 39ff.). Die Studien von Dillig, Oberwittler und Kunadt bieten nur begrenzt Rückschlussmöglichkeiten auf die aufgestellte Hypothese, da der 19 Der Begriff Bewährung schließt in den Untersuchungen die Führungsaufsicht und den Strafrest zur Bewährung mit ein. 28 Bezug ausschließlich zu Jugendlichen hergestellt wird. Dies soll in der Untersuchung der eigenen These nicht passieren. Eine Analyse aller Altersgruppen wird angestrebt. Ob sich in den Fällen der Bewährungshilfe, trotz gegensätzlicher Erkenntnisse bereits bestehender Studien ein Zusammenhang erschließt, soll in den auf die Hypothese aufbauenden Analysen untersucht werden. Aspekte wie ein unter dem Durchschnitt Deutschlands liegendes Einkommen und höhere Anteile an Personen ohne Schulabschluss in M-V, machen die Beleuchtung des Aspektes der Schicht in M-V, in Bezug auf Kriminalität, relevant und eine Untersuchung sinnvoll (vgl. Bornewasser 2008: 50ff.). In einer zweiten Fragestellung soll untersucht werden, ob in den unteren sozialen Schichten eine Bewährungsunterstellung seltener erfolgreich verläuft und es so gehäuft zu Widerrufen kommt. Die Hypothese, die auf diese Frage hinführend entwickelt wird, lautet: „Personen der unteren sozialen Schichten durchlaufen die Bewährung seltener erfolgreich und erhalten als Folge öfter einen Widerruf.“ In Bezug auf die Ausgangstheorie dieser Arbeit, Mertons Anomietheorie, müsste in den unteren Schichten der Anteil an Widerrufen am höchsten sein. Einen Widerruf erhält eine unterstellte Person unter anderem durch erneute Delinquenz oder einen Verstoß gegen die Auflagen der Bewährungsstrafe (vgl. Meier 2009: 120). In den unteren Schichten ist der Druck abweichend zu handeln nach wie vor am Höchsten (siehe Kapitel 2.2). Das Erreichen der Ziele der Gesellschaft wird für Personen der unteren Schichten auch unter Bewährung nicht einfacher. Oftmals sind unterstellte Personen als Folge einer Haftstrafe, oder auch als Ausgangspunkt der Delinquenz, arbeitslos (vgl. Jacobsen 2008: 171; vgl. Mehlkop 2011: 280). Das hat unter anderem ein niedriges Einkommen zur Folge. Das Fehlen von Einkommen ermöglicht es den Unterstellten nach wie vor nicht die Ziele der Gesellschaft auf legalem Wege zu erreichen und. Daher greifen sie erneut auf abweichende Handlungen zurück um das Ziel dennoch erfüllen zu können. Eine erneute Straftat würde schlussendlich den Widerruf bedeuten. Diese Hypothese wird vor allem in Hinblick auf strafrechtliche Faktoren hin untersucht werden. Ist der Klient vorbestraft, um was für eine Form der Strafe handelt es sich und hält der Klient seine Termine mit seinem Bewährungshelfer ein? Weigelt (2009) stellte in seinen Untersuchungen zur Widerrufsquote fest, dass diese im Falle einer Unterstellung höher liegt, als ohne Bewährungshilfeunterstellung (ebd.: 217f.). Auch Alter, Geschlecht und Anzahl der Vorstrafen spielen eine Rolle bei einem Widerruf. Frauen erhalten seltener einen Widerruf, sowie Personen im höheren Alter, im Vergleich zu jungen Altersgruppen. Die Zahl der Vorstrafen zeigt in seinen Untersuchungen einen negativen Einfluss auf den Bewährungswiderruf. Je mehr Vorstrafen ein Delinquent hat, desto eher kommt es zu einem Widerruf oder einer 29 Wiederverurteilung in einer neuen Straftat (vgl. ebd.: 222f. und 227). Eine Untersuchung des Zusammenhangs von sozialer Schicht und dem Widerruf ist bis dato in Deutschland noch nicht durchgeführt worden. Es kann nicht auf vorliegenden Daten vergleichend oder herleitend zurückgegriffen werden. Ein Grund für einen Widerruf sieht das Gericht darin, dass der Klient die Zusammenarbeit mit dem Bewährungshelfer verweigert. Termine also nicht wahrnimmt oder das Gespräch verweigert (vgl. Meier 2009: 119). Es soll auf der Grundlage der Kontaktpflicht (a.a.O: 112) in einer Hilfshypothese untersucht werden, ob „Personen mit niedriger Bildung seltener ihre Termine bei der Bewährungshilfe wahrnehmen.“ Die Untersuchung dieser Hilfshypothese bietet im besten Fall eine Ergänzung in der späteren Diskussion der zweiten Hypothese. Denn kommt es als Folge zahlreicher Fehltermine zu einem Kontaktabbruch mit dem Bewährungshelfer, kann das zu einem Widerruf führen. Allgemeinhin wird ein Zusammenhang der Bildung mit der Kriminalität jedoch als bestätigt angesehen (vgl. Bornewasser 2008: 50). Ob die Bildung weiter auch Auswirkungen auf das regelmäßige Erscheinen zu Terminen bei der Bewährungshilfe zeigt, strebt die Analyse der Hilfshypothese an. Untersucht wurde ein Zusammenhang dieser beiden Faktoren in Deutschland noch nicht. Es kann nicht vergleichend auf andere Ergebnisse verwiesen werden. Nach der Generierung der Hypothesen soll erläutert werden, warum die Untersuchungen sich ausschließlich auf die sozialen Schichten bezieht. Das Milieukonzept kann nur eine untergeordnete Berücksichtigung in dieser Arbeit finden. Mit der Entwicklung von geeigneten sozialen Milieus ist ein hoher zeitlicher Aufwand verbunden. Der kann im Rahmen dieser Arbeit nicht bewerkstelligt werden (vgl. Ziegler 2009: 36). Ein weiterer Kritikpunkt der die Erstellung von Milieus erschwert ist der, dass es den Milieus an einer empirischen Fundierung fehlt, es gibt zahlreiche verschieden Milieukonzepte nebeneinander. Ludwig-Mayerhofer (2000) spricht hier von einer „wundersame[n] Milieu-Vermehrung“ (ebd.: 258). In den verschiedenen Milieukonzepten, die über die Jahre hinweg entwickelt wurden, (SINUSMilieus, Erlebnismilieus; siehe hierzu Kapitel 3.2) zeichnet sich keine methodische Grundlage zur Berechnung der Milieus ab. Jeder Milieuforscher entwickelt seine ganz eigene Operationalisierung der für ihn wichtigen Variablen. Ein einheitliches Konzept zur Berechnung fehlt bislang (vgl. ebd.; vgl. Müller-Schneider in Pöge 2007: 31f.). Das Schichtmodell bietet an der Stelle ein einheitlicheres Grundkonzept. Einkommen, Bildung und Berufsprestige bilden oftmals die zentralen Elemente, an denen sich die Schichten berechnen (siehe Kapitel 3.1). Geißler baut in seinem aktuellen Schichtmodell auf Dahrendorf auf und der sein Modell auf das Geißlers. Das stützt abermals die These eines gleichen Konzeptes in den verschiedenen Modellen. 30 Weiter kann das Konzept der Milieus als eine Erweiterung des Schichtmodells verstanden werden. Milieus sind innerhalb der einzelnen Schichten zu finden und differenzieren diese weiter aus (vgl. Ziegler 2009: 33f.; vgl. Endruweit 2000: 39). So bezieht sich zum Beispiel das SINUS-Modell direkt auf die soziale Lage der Menschen. Schultze greift in seinem Modell auf die Bildung zurück, die oftmals eine Dimension der Schichtung darstellt (vgl. Ziegler 2009: ebd.). In seinem Beitrag „Natürlich gibt es heute noch Schichten!“ stellt Rainer Geißler fest (2006), dass fast alle in seiner Studie befragten Studenten (N= 452) die Gesellschaft noch immer als hierarchisch gegliedert wahrnehmen (ebd.: 106f.). In einer weiteren Untersuchung befragte er 1868 Personen in Industriebetrieben. Die Ergebnisse daraus zeigten, dass in beiden Befragungsgruppen über 90% in ihrer Alltagspraxis in einer Einstufung von Klassen und Schichten handeln. Das Schichtbild dominiert dabei deutlich vor dem Klassenmodell (vgl. ebd.). Eine Einteilung in Ober-, Mittel- und Unterschicht ist meistverbreitet, wobei sie oft noch einmal untergliedert werden. Eine Selbstzuordnung zu einer Schicht fällt den Befragten ebenso wenig schwer. Das wichtigstes Unterscheidungskriterium der Schichten stellt für die Befragten das Einkommen dar, Beruf und Bildung schließen gleich daran an (a.a.O. 116, 114). Geißler stellte ebenfalls die Frage nach der Zuordnung der eigenen Familie zu einem sozialen Milieu. Dies vermochten 74 von 102 Befragten Studienanfängern nicht (a.a.O. 126), da ihnen die „Milieu-Kategorie fremd“ (ebd.) war. Wurde eine Zuordnung dennoch getroffen, so wurden die Milieus unter anderem als „Mittelschicht“ oder „gehobene Mittelschicht“ (ebd.) bezeichnet. Ein wirkliches Milieukonstrukt vermochten nur sechs der Befragten zu entwickeln. Diese Studie ist als kritisch zu betrachten, gerade in Hinblick auf ihre Repräsentativität. Die von Geißler ermittelten Zahlen lassen dennoch auf die Vermutung schließen, dass das Schichtmodell weiterhin Anwendung im Alltag findet. Die vielen angesprochenen Punkte, auch die von Geißler vorgestellte Untersuchung zur Aktualität der sozialen Schichten, sollen als Begründung für die Wahl des Schichtkonzeptes dienen. Das findet in den nachfolgend angestrebten Untersuchungen Anwendung. Da eine Analyse beider Konzepte aufgrund des Umfanges nicht möglich ist und die Milieus eine Spezifizierung der Schichten, darstellen, muss an dieser Stelle auf ihre Analyse verzichtet werden. Nichtsdestotrotz bietet das Konzept der sozialen Milieus gute Möglichkeiten das Schichtmodell zu präzisieren. Gerade in Hinblick auf Mentalitäten und Lebensweisen der Menschen bietet das Milieukonzept Chancen einer spezifischeren Analyse. Ein weiterer Grund der gegen die Milieuanalyse spricht, ist in fehlenden Angaben im Datensatz begründet. Der Datensatz soll im folgenden Kapitel beschrieben werden. 31 7. Daten und Methoden Im vorangegangenen Kapitel wurden die Hypothesen aufgestellt, die im weiteren Verlauf der Arbeit untersucht und diskutiert werden sollen. Um eine Analyse zu ermöglichen, ist es notwendig zunächst den verwendeten Datensatz zu beschreiben. Auf welcher Grundlage entstand der Datensatz und welche Methodik steht dahinter. Fehler in den Daten werden beschrieben (Kapitel 7.1). In einem zweiten Abschnitt werden die verwendeten Methoden erläutert, die für die Untersuchung der Hypothese Anwendung finden (Kapitel 7.2). 7.1 Daten Der genutzte Datensatz wurde von der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege Güstrow bereitgestellt und konnte für die folgenden Untersuchungen genutzt werden. Die Daten wurden im Rahmen des Forschungsprojektes zur „Evaluation der differenzierten Leistungsgestaltung bei den Sozialen Diensten der Justiz M-V“ (Bieschke 2009: 1), durch die Analyse von Bewährungshilfeakten in den einzelnen Geschäftsstellen der Sozialen Dienste, gewonnen. Die erhaltenen Daten wurden anschließend in einen Fragebogen und folgend in das Statistikprogramm SPSS übertragen. Dieser Abschnitt der Arbeit stellt den Datensatz in seinen wichtigsten Konzeptionen vor und beschreibt ihn. Grenzen in den Daten werden erläutert. Zunächst wird auf die Erhebung der Daten und das Stichprobendesign eingegangen. Anschließend werden die Aktenanalyse und der Fragebogen beschrieben, bevor abschließend Verzerrungen in den Daten (Bias) und die Repräsentativität des Datensatzes kritisch beleuchtet werden. 7.1.1 Stichprobendesign und Umfang der Erhebung Die Grundlage der Datenerhebung ist die Frage, ob sich durch die Einführung der differenzierten Leistungsgestaltung die Betreuung der Bewährungshilfeprobanden verbessert hat. Auf Grundlage dieser Fragestellung wurde ein Mitarbeiter des höheren Justiz- und Vollzugsdienstes abgeordnet, an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege ein Projekt zur Evaluierung der differenzierten Leistungsgestaltung zu leiten (vgl. Bieschke 2009: A). Um die Evaluation durchzuführen ist es notwendig, vorab festzulegen für wen die Aussagen der Untersuchungen Geltung haben sollen. Diese Menge an Objekten wird als Grundgesamtheit bezeichnet (vgl. Michael 2010: 65f.; vgl. Schnell et al. 2008: 265ff.). Im Falle des vorliegenden Datensatzes ist die Grundgesamtheit die Menge aller Personen, die in M-V zwischen dem 01.01.2006 und dem 18.04.2011 (letzter Tag der Datenerhebung) einem Bewährungshelfer in einer Bewährungs- oder Führungsaufsichtsstrafe 32 unterstellt waren. Relevant sind dabei nur Personen der Interventionskategorie „Standard“ und „Intensiv“. Es sei angemerkt, dass bei Probanden, welche vor der Einführung der differenzierten Leistungsgestaltung (Vergleichsgruppe) unterstellt waren eine nachträgliche Einteilung in die Gruppen durch den Bewährungshelfer erfolgen musste (vgl. Bieschke 2009: 9,11). Aufgrund der großen Anzahl an Elementen in der Grundgesamtheit wurden nicht über alle Probanden der Grundgesamtheit Daten erhoben (Vollerhebung), sondern nur für eine Teilmenge der unterstellten Klienten (vgl. Schnell et al. 2008: 267). Für diese Teilerhebung ist es erforderlich feste Regeln zu bestimmen, wie die Auswahl der Elemente der Teilmenge erfolgen soll. Bezeichnet wird diese Auswahl als Stichprobe (vgl. ebd.). Die Stichprobe sollte insgesamt 500 Einzelfälle umfassen, 250 Probanden die bereits vor der differenzierten Leistungsgestaltung unterstellt waren (Vergleichsgruppe) und 250 Klienten die nach der Einführung neu unterstellt wurden (Untersuchungsgruppe; vgl. Bieschke 2009: 8). Am Ende umfasst der Datensatz mit 876 Fällen deutlich mehr unterstellte Probanden. Die Auswahl der Probanden, und somit deren Akte, erfolgte anhand einer Liste aller Bewährungshilfefälle der Sozialen Dienste der Justiz im angegebenen Zeitraum. Es wurden gebildete Subgruppen (siehe Abbildung 8 im Anhang) so lange mit Fällen aufgefüllt, bis diese den nötigen Umfang erreicht hatten (vgl. ebd.). Die einzelnen Subgruppen unterscheiden sich dahingehend, dass sie zwischen der Strafform (Bewährungsstrafe, Strafrest zur Bewährung, Führungsaufsicht), der Verurteilung nach allgemeinem Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht und der Interventionskategorie (Standard/Intensiv) unterschieden. Es bilden sich am Ende 18 Subgruppen heraus. Eine Kontrolle hinsichtlich wichtiger soziodemographischer Eigenschaften, wie Alter oder Geschlecht, fand nicht statt (vgl. ebd.). Das Auswahlverfahren selbst ist schwer zu umreißen. Durch das Vorliegen einer Liste mit allen unterstellten Probanden ist es möglich zufällig Probanden auszuwählen, die in die Stichprobe aufgenommen werden. Alle Elemente der Grundgesamtheit haben dabei die gleiche Chance in die Stichprobe aufgenommen zu werden (vgl. Schnell et al. 2008: 273f.; vgl. Michael 2010: 70). Bezeichnet wird dieses Verfahren als einfache Zufallsstichprobe. Da die beschriebenen Subgruppen ab einem gewissen Zeitpunkt bewusst mit Fällen aufgefüllt wurden und andere Fälle kategorisch ausgeschlossen wurden (formelle Fälle), kann nicht von einer reinen Zufallsauswahl ausgegangen werden (vgl. Bieschke 2009: 8). Es kommt zu einer bewussten Auswahl von typischen Fällen durch die mit der Erhebung der Daten beauftragte Person. Hierbei werden Personen ausgewählt, die für die Grundgesamtheit als besonders charakteristisch betrachtet werden (vgl. Schnell et al. 2008: 299). Die Fälle werden dabei so 33 ausgewählt, dass sie dem Untersuchungsziel entsprechen. Der Forscher selbst ist es der dabei anhand der für ihn relevanten Kriterien festlegt, was einen typischen Fall darstellt (vgl. Michael 2010: 67). In dieser Evaluation sind anhand der Stichprobenbeschreibung die typischen Fälle ersichtlich. Probanden der Formellen-Intervention werden beispielsweise aus der Untersuchung ausgeschlossen (vgl. Abbildung 8). Die Erhebung der einzelnen Elemente der Stichprobe erfolgte mittels der Akten bei den Sozialen Diensten der Justiz in M-V vor Ort. Den mit der Erhebung der Daten beauftragten Personen wurden die Akten in den Dienststellen zur Verfügung gestellt und konnten dort analysiert werden. Zum Zusammentragen der Daten aus den Akten dient ein standardisierter Fragebogen, der zu jeder Akte auszufüllen ist. Die Daten im Fragebogen können anschließend in das Statistikprogramm SPSS übertragen werden (vgl. Bieschke 2009: 10ff.). Nach einem ersten Pretest, der zur Überprüfung des Fragebogens durchgeführt wurde, konnten in den Jahren von 2008 bis 2011 die Daten erhoben werden. 7.1.2 Erhebung der Daten: Aktenanalyse und Fragebogen Die eigentliche Erhebung des Datensatzes erfolgt mittels der Aktenanalyse, oder auch Dokumentanalyse von 876 Akten. Nach einer Analyse der Akte können die für die Untersuchung wichtigen Daten in einen Fragebogen übernommen und anschließend in die Statistiksoftware SPSS übertragen werden. Die Arbeitsweise der Sozialen Dienste sieht es vor, dass zu jedem der unterstellten Probanden eine Akte angelegt wird. Diese Akte enthält das Urteil des Gerichtes, die Anamnese und Diagnose des Delinquenten, sowie zu jedem wahrgenommenen Termin eine Zusammenfassung der Gesprächsinhalte. Seit der Einführung der differenzierten Leistungsgestaltung liegen dafür standardisierte Formulare vor (siehe hierzu Kapitel 4.3). Werden die in den Akten erfassten Daten von Dritten unabhängigen Personen erhoben, so kann von einer Erhebung prozessproduzierter Daten gesprochen werden. Die Analyse solcher Daten ermöglicht es, bestimmte Ereignisse (Vorstrafen) und soziodemographische Aspekte (Geschlecht, Alter) des Klienten zu erheben (vgl. Michael 2010: 93). Die Untersuchung hinsichtlich fester und standardisierter Kriterien wird als Dokumentanalyse bezeichnet. Es ist eine Form der Inhaltsanalyse, konkreter der reduktiven Inhaltsanalyse. Dabei handelt es sich um eine zusammenfassende und strukturierende Analyse, die versucht für alle in einem Kategorienschema vorgesehenen Variablen eine deutliche Aussage im Text zu finden (vgl. Lamnek 2010: 455f.). In diesem Falle werden für jeden Klienten in den einzelnen Akten Aussagen gesucht. Es ist bei dieser Form der Inhaltsanalyse nicht nötig sämtliche Inhalte der Akte zu dokumentieren. 34 Nur für die Evaluation wichtige Dimensionen der Probanden werden erhoben (vgl. Schnell et al. 2008: 411). Das angesprochene Kategorienschema liegt den mit der Erhebung beauftragten Personen in Form eines Fragebogens zur Aktenanalyse vor. Nach diesem Schema werden die Akten untersucht. Wird eine Antwort auf eine Frage im Frageborgen gefunden, ist die Antwort die Ausprägung der Variablen (vgl. Lamnek 2010: 455f.). Eine solche Form der Datenerhebung bietet den Vorteil, dass keine Verzerrungen entstehen wie zum Beispiel im Fall einer Befragung von Personen (Stichwort: soziale Erwünschtheit). In dieser Tatsache kann jedoch gleichzeitig ein Nachteil gesehen werden. Es können feststehende Daten erhoben werden, doch keine Einstellungen der hinter den Akten stehenden Personen (vgl. ebd.). Auch sind die Akten wiederrum von Menschen (Bewährungshelfer) geführt. Diese können untereinander stark in ihrer Dokumentationsart variieren (vgl. Michael 2010: 94). Der eine Bewährungshelfer dokumentiert möglicherweise kaum Gesprächsdetails, ein anderer dafür umso ausführlicher. Das Niederschreiben der einzelnen Gesprächsinhalte kann zugleich durch subjektive Bewertungen des Bewährungshelfers geprägt sein. Um die in den Akten enthaltenen Daten quantitativ zusammenzutragen wurde auf den Fragebogen zurückgegriffen. Er kann nach oder während der inhaltlichen Studie der Akte durch die Person ausgefüllt werden, die mit der Erhebung der Daten beauftragt wurde. Bevor solch ein Fragebogen konzipiert wird, ist es nötig anhand einiger vorab analysierter Dokumente zu prüfen, welche Informationen überhaupt entnommen werden können und wie standardisiert und umfangreich die Akten selbst sind (vgl. Michael 2010: 94). Die Erarbeitung des Fragebogens erfolge in diesem Projekt anhand einiger vorab zur Verfügung gestellter Akten der Sozialen Dienste (Pretest siehe auch 7.1.1; vgl. Bieschke 2009: 12). Um den mit der Erhebung betrauten Personen eine Richtlinie dafür zu bieten, irrelevante Informationen zu filtern, werden im Fragebogen standardisierte Kategorien gebildet. Sie stellen Oberbegriffe der einzelnen zu erhebenden Informationen dar (vgl. Schnell et al. 2008: 409). Dieses Kategorienschema ist in dem Fragebogen gut ersichtlich. Der Fragebogen enthält acht große Themen (zum Beispiel: Soziobiographie, Bewährungsverlauf, Devianz, Gesundheit), die teils mit Unterkategorien versehen wurden. Der Fragebogen, welcher in seiner Konzeption folgend kurz dargestellt werden soll, befindet sich im Anhang der Arbeit. In Erläuterung der Fragetypen wird Bezug auf einzelne Beispiele des Erhebungsbogens genommen. Die mit der Datenerhebung betrauten Personen selbst haben keinen Kontakt zu den in den Akten untersuchten Klienten. Sie können die Gespräche zwischen Bewährungshelfer und Delinquenten nur anhand der Akte beurteilen. Aus diesem Grund werden im Fragebogen ausschließlich Fragen zu den Eigenschaften der Straftäter erfasst. Fragen zur Überzeugung 35 oder Verhalten der Probanden werden nicht gestellt (vgl. Schnell et al. 2008: 325ff.). Der Fragebogen selbst ist gestaltet mit offenen, geschlossenen, Hybrid- und Filterfragen. In den offenen Fragen wird keine Antwortmöglichkeit vorgegeben. So können Verzerrungen in den Ant-worten vermieden werden. Sie haben allerdings den Nachteil, dass sie einen enormen Aufwand in der Auswertung der Daten darstellen (Beispiel: Frage 61b; vgl. Schnell et al. 2008: 332f.; vgl. Michael 2010: 79). Es sind ebenfalls geschlossene Fragen enthalten, welche die Antwortmöglichkeiten vorgeben (Beispiel: Frage 10a). Bei einigen der geschlossenen Fragen ist Mehrfachnennung möglich (Beispiel: Frage 11). Die Möglichkeit der Mehrfachnennung muss dabei im Fragebogen ersichtlich sein (vgl. Michael 2010: 82). Hybridfragen stellen eine Kombination aus einer offenen und geschlossenen Frage dar. Sie bietet die Option, neben den vorgegebenen Antworten, eine eigene hinzuzufügen (Beispiel: Frage 62b). Ist ein Fragenkomplex nicht relevant für den in der Akte untersuchten Probanden, so kommt es zur Anwendung einer Filterfrage (Beispiel: Frage 37a; vgl. Schnell et al. 2008: 344). Eine gewisse Anzahl an Fragen kann übersprungen werden bei nicht Zutreffen einer Eigenschaft. 7.1.3 Bias und Repräsentativität Eine empirische Untersuchung verfolgt stets das Ziel von der untersuchten Stichprobe auf die Grundgesamtheit schließen zu können. Das bedeutet, dass von den Werten der Verteilungsund Zusammenhangsmaße in der Stichprobe auch auf die Verteilungs- und Zusammenhangsmaße in der Grundgesamtheit geschlossen werden kann (Inferenzstatistik). Zu berücksichtigen ist dabei immer eine festgelegte Fehlergrenze (vgl. Michael 2010: 69f.). Ein solcher Rückschluss und damit ein repräsentatives Ergebnis ist nur möglich, wenn es sich bei dem Auswahlmechanismus um einen Zufälligen handelt (vgl. Schnell et al. 2008: 305ff.). Eine reine Zufallsauswahl kann hier nicht bestätigt werden (siehe Abschnitt 7.1.1). Die Ergebnisse können folglich nicht als repräsentativ angesehen werden. Durch den Ausschluss der formellen Interventionskategorie wird bereits ein großer Anteil an Probanden der Bewährungshilfe in der Evaluation vernachlässigt. Eine Begründung dafür kann an dieser Stelle nicht gefunden werden. Im Folgenden soll auf Verzerrungen eingegangen werden, die im Datensatz enthalten sind. Zurückgegriffen werden soll dabei auch auf persönliche Erfahrungen in der Erhebung der Daten. Eine große Verzerrung in den Daten ist darin zu finden, dass einige der Subgruppen stark überrepräsentiert sind. Allein die beabsichtigen Anteile der Vergleichs- und Untersuchungsgruppe konnten nicht eingehalten werden. Angestrebt war eine 50/50 Relation der Gruppen (je 250 Fälle). Im Datensatz sind letztendlich 60% der Probanden der Vergleichs36 gruppe zuzuordnen (siehe hierzu auch Kapitel 9.1). Sie sind folglich überrepräsentiert. Wie bereits erwähnt, wurde die Betreuung der Probanden in der formellen Interventionskategorie gänzlich vernachlässigt. Die Bewährungshilfe betreute am Stichtag des 31.12.2009 jedoch allein 14% der unter Bewährung stehenden und 13% der unter Führungsaufsicht stehenden Delinquenten in dieser Form (vgl. Justizministerium M-V 2010: 29, 31). Die Stichprobenbeschreibung geht weiter davon aus, dass Probanden mit einer Bewährungsstrafe zu 40% in die Stichprobe eingehen sollen (200 von 500). Die Bewährungshilfestatistik des Statistischen Bundesamtes gibt für das Jahr 2008 in M-V jedoch an, dass am 31.12.2008 64,1% der nach allgemeinem Strafrecht verurteilten in einer Bewährungsstrafe unterstellt waren (vgl. Destatis 2011b: 14). Das macht einen deutlich höheren Anteil aus. In der eigentlichen Stichprobe sind letztendlich 53,5% der Probanden der reinen Bewährungsstrafe zuzuordnen. Das weicht noch immer stark vom realen Anteil ab. Der Datensatz enthält mit 39,3% ebenfalls einen wesentlich höheren Anteil an Probanden, die nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden, als es am 31.12.2008 tatsächlich der Fall war, zu diesem Stichtag waren 23,6% der Unterstellten nach dem Jugendstrafrecht verurteilt (vgl. a.a.O: 12-13). Sie sind im Datensatz überrepräsentiert. Nachdem eine Einteilung anhand der Form der Strafe und des Strafgesetzes (allgemeine oder Jugendstrafe) getroffen wurde, wird angenommen, dass die Einzelfälle in diesen Gruppen die Interventionskategorien Standard und Intensiv zu gleichen Anteilen auftreten. Am 31.12.2009 waren jedoch lediglich 7% aller Bewährungshilfe Unterstellten in der intensiven Kategorie eingeteilt. Die Gruppe der intensiv betreuten Täter ist in der Stichprobe somit deutlich überrepräsentiert. Ähnlich ist es bei den Führungsaufsichtsfällen, im Datensatz sind 82,7% der Fälle der Intensivbetreuung zuzuordnen. Die Sozialen Dienste verzeichneten 2009 jedoch nur einen Anteil von 22,8% der Führungsaufsichtsfälle als Intensiv-Probanden (vgl. Justizministerium M-V 2010: 31). Die mit der Aktenanalyse beauftragten Personen können in ihrer Analyse ebenfalls Fehler gemacht haben. Es können beispielsweise Daten aus der Akte falsch in den Fragebogen übernommen worden sein oder falsch in das Programm SPSS übertragen worden sein. Auch Variablen die die persönlichen Ressourcen der Probanden erfassen (Beispiel: Frage 93), können von jedem der Daten-Erheber unterschiedlich gedeutet worden sein und so zu unterschiedlichen Antworten geführt haben. Es ist auffallend, dass die Anteile der Fälle der Stichprobe nicht denen entsprechen, die die Sozialen Dienste in M-V tatsächlich betreuen. Das schränkt die Repräsentativität der Daten, neben der bewussten Auswahl der Fälle, weiter ein. Welche Ergebnisse die Untersuchungen der Hypothesen dennoch hervorbringen, soll das Kapitel neun schildern. 37 7.2 Methoden Die Methoden bilden die Grundlage für eine Analyse von Daten. Um einen Einblick zu geben, wie die zuvor aufgestellten Hypothesen untersucht wurden, sollen die angewandten Methoden der Datenanalyse im Folgenden kurz beschrieben werden. 7.2.1 Kreuztabellen und Chi² Unabhängigkeitstest Eine einfache Methode um einen Zusammenhang zweier Variablen (bivariate Analyse) darzustellen bietet die Kreuztabelle, oder auch Kontingenztabelle. Sie stellt die Ausprägungen zweier Variablen systematisch dar (vgl. Diaz-Bone 2006: 66). Die Tabelle entsteht, wenn die Ausprägungen der einen Variablen den Zeilen, die Ausprägungen der anderen Variablen den Spalten zugeordnet werden. Die Kreuzung der beiden Variablen spannt die Tabelle dann auf (vgl. ebd.). Bei einem gerichteten Zusammenhang, wie im Falle dieser Arbeit, ist es Bedingung, dass die Ausprägung der unabhängigen Variablen x (in diesem Fall die soziale Schicht) den einzelnen Spalten zugeordnet werden und die Ausprägungen der abhängigen Variablen (Kriminalität/ Widerruf) den Reihen oder Zeilen (vgl. ebd.). Ein exemplarisches Beispiel einer Kreuztabelle ist hier gegeben. Tabelle 2: Beispiel einer einfachen Vier-Felder Kreuztabelle ∑ (Zeilensummen) ∑ (Spaltensummen) n (Gesamtfallzahl) Die Ausprägungen der unabhängigen Variable x werden mit „j“ beschrieben und die Ausprägungen der abhängigen Variable y mit „i“ (vgl. Kühnel/Krebs 2007: 308). Das gemeinsame Auftreten von beiden Variablen und wird mit bezeichnet (ebd.). Die Spalten- und Zeilensummen stellen die aufsummierten Einzelwerte der entsprechenden Zeilen oder Reihen dar. Sie geben die univariate Verteilung der Variablen wider (vgl. Diaz-Bone 2006: 68; vgl. Kühnel/ Krebs 2007: 308). Sie werden bezeichnet mit für die Spalten und für die Zeilen. Werden die Einzelausprägungen aufsummiert, so ergibt sich die Fall-zahl „n“, die die Summe aller Merkmalsträger der bivariaten Analyse darstellt (vgl. ebd.) Soll überprüft werden, ob zwischen den beiden Variablen in einer Kreuztabelle statistische Unabhängigkeit besteht, nutzt man zur Berechnung oftmals „Pearsons ²“ (Diaz-Bone 2006: 38 80). Dazu werden die empirisch beobachteten Werte aus der Kontingenztabelle verglichen mit den bei statistischer Unabhängigkeit theoretisch erwarteten Häufigkeiten (vgl. Diaz-Bone 2006: 78ff.). Die erwarteten Häufigkeiten ergeben sich aus den, zu den einzelnen Ausprägung gehörenden, Randsummen. Diese werden multipliziert und anschließend durch die Fallzahl dividiert (vgl. ebd.; siehe hierzu Abbildung 2). Die einzelnen theoretischen Häufigkeiten werden bezeichnet mit Ausprägungskombination . Liegt eine statistische Unabhängigkeit vor, ergibt sich für jede = und somit ein ²-Wert von Null (vgl. ebd.; vgl. Kühnel/ Krebs 2007: 332). Sind sie Variablen jedoch nicht voneinander unabhängig, ist der Wert ² größer als Null. Dabei ist der Wert umso größer, je größer die Abweichungen der beobachteten von den theoretischen Häufigkeiten ist (vgl. Kühnel/ Krebs 2007: 333; vgl. Diaz-Bone 2006: 80f.). Nachfolgende Grafik veranschaulicht dabei noch einmal die Berechnung von ² und den theoretischen Häufigkeiten. Abbildung 2: Formel zur Berechnung von Chi² 20 (Quelle: Diaz-Bone 2006: 78 und 80) Kritisch sei abschließend zu bemerken, dass die Größe von ² keine Aussage über die Stärke des Zusammenhanges zulässt und der Wert so nicht interpretierbar ist (vgl. ebd.). Lediglich eine Aussage, ob ein Zusammenhang besteht oder nicht ist möglich. 7.2.2 Logistische Regression – Odds Ratio Ein Maß, welches die Stärke des Zusammenhangs zweier Variablen misst, sind die Odds Ratio. Grundlage dafür bilden die Odds. Diese bilden die Basis für die „binäre logistische Regressionsanalyse“ (Fromm 2010: 109). Sie findet immer dann Anwendung, wenn die abhängige Variable zur Untersuchung der Hypothese nur zwei Ausprägungen aufweist (vgl. Diaz-Bone 2006: 232). Die unabhängige Variable, oder Variablen, können in der Untersuchung auch mehr als zwei Ausprägungen besitzen. Die Odds, als Grundlage der Odds Ratio, stellen eine Relation von einer Wahrscheinlichkeit ( zu ihrer Gegenwahrscheinlichkeit ( dar (vgl. Fromm 2010: 110). Bezogen wird diese Relation auf die einzelnen Ausprägungen der unabhängigen Variablen ( 20 . In diesem Die Bezeichnungen r und s stehen für die Anzahl der Reihen und Spalten und ergeben sich aus der Anzahl der Ausprägungen der Variablen. 39 konkreten Fall das Eintreten eines Widerrufes zur Gegenwahrscheinlichkeit des NichtEintretens des Widerrufes21, in Abhängigkeit von den einzelnen sozialen Schichten (unabhängige Variable). Aufbauend auf der in Tabelle 2 eingeführten Kreuztabelle und deren Bezeichnungen, berechnen sich die Odds, sowie Odds Ratio (OR) wie folgt: Abbildung 3: Berechnungsformel der Odds und Odds Ratio (OR) = = (Quelle: Diaz-Bone 2006: 74f.) Dabei ist zu beachten wie die abhängige Variable kodiert ist, da sich auf Grundlage der Kodierung andere Verhältnisse der Variablen (Odds) ergeben (vgl. ebd.). Setzt man nun die Odds in ein Verhältnis zueinander, erhält man die Odds Ratio (siehe Abbildung 3). Diese geben schlussendlich die Stärke des Zusammenhanges in einem Zahlenwert an (vgl. ebd.:75ff.). Dieser kann zwischen Null und dem positiv Unendlichen liegen. Beträgt der Wert des Odds Ratio (OR) Eins, ist kein Zusammenhang vorhanden (vgl. ebd.). Bei Werten kleiner und größer als Eins liegt ein Zusammenhang vor. Bei einem Wert zwischen Null und Eins ist das Risiko des Eintretens der abhängigen Variablen (Widerruf, erhöhte Kriminalität), im entsprechenden Zusammenhang mit der oder den unabhängigen Variablen, geringer. Bei einem Wert größer als Eins ist das Risiko des Eintretens erhöht (vgl. ebd.). Die Odds Ratio können dabei die Stärke des Zusammenhanges zwischen einer unabhängigen Variablen mit der abhängigen Variablen messen, es können aber auch mehrere Variablen in die Berechnung und Kontrolle mit einbezogen werden (vgl. Fromm 2010: 109). So kann neben der Schicht beispielsweise das Geschlecht oder das Alter mit in die Untersuchung einbezogen werden. Man spricht dann von einem Nettoeffekt, in diesem Fall der Schicht auf einen Bewährungswiderruf. Wird Ausschließlich der Zusammenhang der Schicht und dem Widerruf betrachtet, ohne die Kontrolle durch Effekte anderer Variablen, so handelt es sich um den Bruttoeffekt. Die logistische Regression geht noch einen Schritt weiter, hier werden die erhaltenen Odds logarithmiert. Das Verfahren zur Erstellung einer logistischen Regressionsgleichung soll an dieser Stelle jedoch nicht weiter beschrieben werden, da im weiteren Verlauf der Arbeit mit den Odds Ratio gearbeitet wird und diese interpretiert werden. 21 Exemplarisch wurde hier auf die zweite Hypothese als Beispiel zurückgegriffen. 40 8. Operationalisierung Der kommende Abschnitt stellt die für die Untersuchung der Hypothesen nötigen Variablen vor. Es sollen die Ausprägungen erläutert und begründet werden. Zunächst wird auf die unabhängige Variable Schicht eingegangen. Daran schließen sich die abhängigen Variablen der Hypothesen an, zum Einen Kriminalität und zum Anderen der Widerruf. Im letzten Abschnitt werden Variablen vorgestellt, bei denen ein Einfluss auf den Zusammenhang der unabhängigen und der abhängigen Variablen der Hypothesen vermutet wird (konfundierende Variablen). 8.1 Unabhängige Variable Schicht Als unabhängige Variable zur Untersuchung der Hypothesen dient die soziale Schicht, in die die Klienten der Bewährungshilfe eingeteilt werden. Die soziale Schicht soll in diesen Untersuchungen nicht in einer eindimensionalen Einstufung (vgl. Rössel, 2009: 134ff; Hradil, 2001: 41f.) erfolgen, sondern anhand von zwei Dimensionen. Diese sind die Bildung und das Einkommen. Das macht es erforderlich zunächst zu erläutern, wie diese beiden Variablen in der Untersuchung untergliedert sind. Bildung In den letzten Jahrzehnten kam es zu einem umfangreichen und schnellen Ausbau der sekundären und tertiären Bildungsbereiche. Dieser Wandel wird auch als Bildungsexpansion bezeichnet (vgl. Geißler 2008: 274; vgl. Geißler 1987: 79). In diesem Zug wurden besonders Real- und Gesamtschulen, Gymnasien, aber auch Hochschulen und Fachhochschulen ausgebaut. Durch die Expansion gewinnt die Bildung als eine zentrale Ressource der sozialen Platzierung in der Gesellschaft an Bedeutung. Mittlere und hohe Bildungsabschlüsse werden erforderlich für den Einstieg in das Berufsleben (vgl. ebd.). Die Bildung hat einen maßgeblichen Einfluss auf den Sozialstatus einer Person und bestimmt die Schichtzugehörigkeit mit (vgl. Geißler 2008: 281; vgl. Geißler 1987: 79). Zum Bildungsstand der Unterstellten wurden vier Gruppen gebildet. Ausschlaggebend für die Zuordnung zu den einzelnen Bildungsgruppen ist die besuchte Schulform und das Erreichen eines Abschlusses in dieser Schulform. In der Gruppe der Personen mit „keiner oder sehr niedriger Bildung“ sind Personen ohne schulische Bildung und solche, die die Sonder-, Förder- Grund-, Volks-, oder Hauptschule besuchten ohne einen Abschluss zu erhalten. Unterstellte mit „niedriger Bildung“ haben die genannten Schulformen mit einem Abschluss beendet. In die Gruppe fielen ebenfalls Delinquenten, die die Real- oder Fachschule, sowie die zehnte Klasse der Polytechnischen Oberschule ohne einen Abschluss beendet haben. 41 Probanden mit „mittlerer Bildung“ haben diese Schulformen erfolgreich mit einem Abschluss beendet. Personen mit „hoher Bildung“ sind diejenigen, die das Gymnasium, die Erweiterte Oberschule oder das Fachgymnasium besucht haben. Aufgrund der geringen Fallzahl kann nicht zwischen Personen mit und ohne Abschluss differenziert werden (n= 8). Einkommen Einkommen kann als ein guter Indikator dafür gewertet werden, wie der Lebensstandart einer Person ist (vgl. Geißler 2008: 79; vgl. Geißler 1987:138f). Es eignet sich gut zur Einteilung von Schichten und findet in anderen Modellen ebenfalls Anwendung (Geißlers Haus-Modell). Zur Bildung verschiedener Einkommensgruppen wurde zunächst der Mittelwert der Einkommen in der Stichprobe berechnet. Dies ist möglich, da die Einkommensvariable metrisch verteilt ist. Der Mittelwert beträgt 530,44 Euro (abgerundet auf 530 Euro). Anhand des Wertes wurden die unteren 25% (265 Euro) und die oberen 75% (788 Euro) des Einkommens berechnet, sodass vier Einkommensklassen gebildet werden konnten (weniger als 265 Euro; 266 bis 530 Euro; 531 bis 788 Euro und mehr als 788 Euro). Soziale Schicht Die soziale Schicht eines Delinquenten bildet sich aus der Kombination des Einkommens und der Bildung. Probanden, welche keine, eine sehr niedrige oder niedrige Bildung vorweisen wurden in die Unterschicht eingeordnet. Haben sie dabei mehr Einkommen, als 50% des Mittelwertes aller Probanden, so sind sie der „oberen Unterschicht“ zugeordnet, Personen mit weniger Einkommen der „unteren Unterschicht“. Bewährungsunterstellte mit mittlerer oder hoher Bildung sind in der Mittelschicht verortet. Die Einteilung in untere und obere Mittelschicht erfolgte wie in der Unterschicht. Haben Personen weniger Einkommen als 50% des Mittelwertes zur Verfügung gehören sie der „unteren Mittelschicht“ an. Personen die mehr Einkommen zur Verfügung haben der „oberen Mittelschicht“. Die Berechnungen und Bezeichnungen sind dabei angelehnt an Geißler (1987: 138f.), der zur Untersuchung von Kriminalität in den Schichten eben diese Aspekte berücksichtigte. Zusätzlich greift Geißler auf den Beruf des Straftäters zurück (vgl. ebd.). Berufe können in der eigenen Untersuchung nicht berücksichtigt werden, da mit knapp 50% die Ausfallquote einer Berufsangabe im Datensatz sehr hoch ist. Die Bildung einer Oberschicht fällt weg, da keiner der Probanden die Kriterien hierfür erfüllt (zu geringe Einkommen). 42 8.2 Abhängige Variablen Durch das Aufstellen von zwei Hypothesen, sowie einer Hilfshypothese, sind im Folgenden zwei abhängige Variablen zu beschreiben. Die unabhängige Variable der Hilfshypothese „Bildung“ wurde bereits im vorherigen Abschnitt besprochen. Kriminalität Die erste Hypothese untersucht, in Bezug auf Mertons Anomietheorie, die Frage ob Personen der unteren sozialen Schichten vermehrt kriminell handeln. Gemessen wird dazu, ob Personen der unteren Schichten ein erhöhtes Risiko aufweisen, kriminell zu werden als Probanden in höheren Schichten. Da in dem Datensatz nur auf bereits begangene Kriminalität zurückgegriffen werden kann, soll als Indikator für das Risiko erhöhter Kriminalität in den Unterschichten der Sachverhalt der Vorstrafe dienen. Ist eine Person vor der im Datensatz erfassten Unterstellung schon einmal aufgrund krimineller Handlung verurteilt worden, oder handelt es sich um eine Person, die das erste Mal wegen einer Straftat verurteilt wurde. Unterschieden werden zwei Kategorien, Probanden mit mindestens einer Vorstrafe und Probanden ohne Vorstrafen (Ersttäter). Widerruf Um der Frage nachzugehen, ob Delinquenten der unteren sozialen Schichten vermehrt Widerrufe erhalten, muss diese Variable zunächst erschlossen werden. In der Erhebung der Daten zur Evaluation der differenzierten Leistungsgestaltung wurde der Erhalt eines Widerrufes der Bewährung direkt erfragt (siehe Fragebogen im Anhang, Frage 37a). Es wird unterschieden zwischen Personen die in der aktuellen Bewährungsstrafe einen Widerruf erhalten haben und denen die bis zum Zeitpunkt der Datenerhebung keinen Widerruf erhalten haben. Zu bedenken ist dabei, dass Widerrufe, die nach der Erhebung der Daten ausgesprochen wurden keine Berücksichtigung finden können (siehe hierzu Kapitel 10.3). Anzahl der Fehltermine In der Hilfshypothese heißt es, dass Personen mit niedriger Bildung seltener ihre Termine bei der Bewährungshilfe wahrnehmen. Um den Zusammenhang der unabhängigen Variable Bildung mit der Zahl der versäumten Termine zu messen, muss eine Einteilung der Fehltermine in Gruppen erfolgen. Der Fragebogen zur Analyse der Bewährungshilfeakten hat die Zahl der versäumten Termine direkt erfragt (Frage 53b). Eine Gruppe enthält dabei Personen, die alle Termine wahrgenommen haben. Eine Kategorie fasst Probanden mit wenigen Fehltermine zusammen. Sie versäumten einen bis fünf Termine. In einer weiteren Kategorie tritt das Versäumen der Termine mit sechs bis fünfzehn nicht wahrgenommenen 43 Kontakten gehäuft auf. Und schließlich wurde eine Kategorie gebildet, in der Delinquenten zu finden sind mit mehr als fünfzehn Fehlterminen. 8.3 Konfundierende Variablen In diesem Abschnitt werden die Variablen beschrieben, bei denen ein Zusammenhang mit den abhängigen Variablen vermutet wird. Hierbei werden ebenfalls die Ausprägungen vorgestellt und ein Zusammenhang mit der Kriminalität oder dem Widerruf hergestellt. 8.3.1 Konfundierende Variablen der ersten Hypothese Alter Neben der sozialen Schicht spielt auch das Alter einer Person eine entscheidende Rolle dabei, ob vermehrt kriminell gehandelt wird und diese Handlung zu einer Bewährungsunterstellung führt. Heranwachsende und Jugendliche werden häufiger wegen Vergehen oder Verbrechen verurteilt als Erwachsene (vgl. Destatis 201222). Es sind vor allem jüngere Straftäter, die einer Bewährungshilfe unterstellt werden. In den neuen Bundesländern liegt ihr Anteil dabei etwas über dem in den alten Ländern (vgl. Weigelt 2009: 137ff. und 246; vgl. Meier 2009: 115). Es ist zu vermuten, dass sie auch im Datensatz einen erheblichen Anteil ausmachen und den Einfluss der Schicht auf das kriminelle Verhalten beeinflussen könnten. Zur Überprüfung des Alterseffektes auf den Schichteffekt wurden fünf Altersgruppen gebildet. Personen unter 26 Jahren bilden die jüngste Gruppe, die ältesten Probanden sind in der Gruppe der über 45 Jährigen zusammengefasst. Eine weitere Gruppierung umfasst Personen von 26 bis 30 Jahren. Die Bewährungshilfeunterstellten bis unter das 30. Lebensjahr machen bereits einen großen Anteil an allen Unterstellten aus (vgl. Weigelt 2009: 139). Die beiden letzten Altersgruppen sind die der 31 bis 35 Jährigen und die der 36 bis 45 Jährigen. Arbeitssituation Die Arbeitssituation scheint einen großen Einfluss darauf auszuüben, ob die Wahrscheinlichkeit kriminellen Handelns steigt. Neben fehlendem Einkommen begründet durch Arbeitslosigkeit, können Aspekte wie der Umgang mit der falschen Gesellschaft, das Vorhandensein von zu viel Freizeit oder das Fehlen fester routinemäßiger Tagesabläufe, zu Kriminalität führen (vgl. Mehlkop 2011: 280). Um einen Einfluss der Arbeitssituation zu bestätigen oder zu widerlegen, wird der Effekt untersucht. Dazu werden die Einteilungen in Personen in „Arbeit, Ausbildung oder einer Nebentätigkeit“ nachgehend und „arbeitslos, 22 Unter: http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Statistiken/Rechtspflege /Strafverfolgung/Tabellen/Content75/VerurteilteDeutsche,templateId=renderPrint.psml [11.01.2012 15:50] 44 Rentner“ getroffen. In diesen beiden Kategorien nicht enthalten sind Schüler, Frauen in Mutterschutz und Berufsunfähige. Geschlecht In der Untersuchung krimineller Aktivität hinsichtlich des Geschlechtes zeigt sich, dass Frauen wesentlich seltener kriminell aktiv werden als Männer. Ihr Anteil in der Bewährungsunterstellung ist in etwa so groß wie der Anteil von Frauen an der Gesamtkriminalität und der liegt bei 11% (vgl. Weigelt 2009: 139f.; vgl. Destatis 2012). Weibliche Kriminelle beschränken sich zudem auf nur wenige Delikte (vgl. Oberwittler 2001: 21). Für das Land MV wird jedoch ein Anstieg der Kriminalität von Frauen erwartet (vgl. Dinkel 2008: 350f.). Eine Untersuchung des Geschlechtsaspektes scheint also sinnvoll. Die Kategorien sind dabei entsprechend der Geschlechter gebildet und mit „männlich“ und „weiblich“ bezeichnet. Suchtproblematik Ob das Vorliegen einer Suchtproblematik einen Einfluss auf die Anzahl krimineller Handlungen ausübt, soll ebenfalls überprüft werden. Denn knapp 50% der im Datensatz erfassten Personen weisen ein Alkohol- oder Drogenproblem auf (genauer siehe Abschnitt 9.1). Dabei ist weiter zu beachten, dass der Alkoholkonsum in M-V über dem deutschen Durchschnitt liegt. Gerade bei Personen mit einem kritischen Konsum des Genussmittels in liegt M-V allen Altersgruppen über dem gesamtdeutschen Durchschnitt (vgl. Bornewasser 2008: 65f.). Um zu untersuchen, ob ein Zusammenhang zwischen dem Tatbestand der Begehung krimineller Handlungen und dem Konsum von Alkohol oder Drogen besteht, werden die Delinquenten in zwei Kategorien eingeteilt, die Probanden mit einem Suchtproblem und die ohne ein Suchtproblem. Familienstand In dem Werk „Social Deviance and Crime“ stellte Charles R. Tittle (2000) fest, dass Personen ohne feste soziale Anbindung an andere Personen, verstärkt abweichend handeln. Als eine solche Anbindung bezeichnet er die Ehe, in der Personen sich gewöhnlich an ihren Partner binden (vgl. ebd.: 334). Aufbauend auf Tittles Erklärungen soll ein Zusammenhang von Kriminalität und Familienstand untersucht werden. Differenziert wurde zwischen „alleinstehenden“ Personen (Ledige, Geschiedene oder Witwen/Witwer) und in „Ehe oder Partnerschaft“ lebenden Personen. 45 8.2.2 Konfundierende Variablen der zweiten Hypothese Strafform Bei der Untersuchung des Effektes der Schicht auf den Erhalt eines Widerrufs soll zunächst geprüft werden, ob die Strafform einen Einfluss auf diesen Zusammenhang hat. Der Anteil an intensiv betreuten Probanden ist in der Führungsaufsicht wesentlich höher (um 15%; vgl. Justizministerium M-V 2010: 29, 31). Der Bewährungshelfer hat dadurch bessere Kontrollund Hilfsmöglichkeiten. Ob diese intensivere Betreuung von Führungsaufsichtsfällen zu weniger Widerrufen führt soll mittels dieser Variable untersucht werden. Es werden dazu drei Kategorien gebildet: Personen die eine Bewährungsstrafe erhalten haben, Personen die eine Reststrafe auf Bewährung verbüßen und Probanden die unter Führungsaufsicht stehen. Anzahl der Vorstrafen Hinsichtlich der Anzahl an Vorstrafen soll untersucht werden, ob mit steigender Anzahl an Vorstrafen auch das Risiko eines Widerrufs steigt. Mit Vorstrafen ist gemeint, ob der unterstellte Proband vom Gericht zuvor schon einmal zu einer Strafe verurteilt wurde. Es kann sich dabei um Geld-, Gefängnis- und/oder Bewährungsstrafen, aber auch Arbeitsstunden, handeln. Weigelt (2009) stellte in eigenen Untersuchungen fest, dass mit einer steigenden Anzahl an Vorstrafen auch der Anteil an widerrufenen Strafen steigt (vgl. ebd.: 226 und 236). Ob ein solcher Effekt auch in dem verwendeten Datensatz Einfluss hat, wird untersucht werden. Dazu wurden folgende Kategorien gebildet: Personen ohne eine Vorstrafe („keine“), Personen mit einer bis drei Vorstrafen („1 bis 3“), Personen mit vier oder fünf Vorstrafen („4 bis 5“), Personen mit sechs bis zehn Vorstrafen („6 bis 10“) und Personen mit mehr als zehn Vorstrafen („mehr als 10“). Differenzierte Leistungsgestaltung Durch die Einführung der differenzierten Leistungsgestaltung konnte die Betreuungs- und Kontrollintensität der Bewährungshelfer besser an die Bedürfnisse der Unterstellten angepasst werden. Bei einem hohen Rückfallrisiko in die Kriminalität wurde die Kontakthäufigkeit intensiviert und die Möglichkeiten der Hilfe und Kontrolle verbessert (siehe hierzu Kapitel 4.3). Für 22% der Probanden intensivierte sich durch die Einführung die Arbeit mit der Bewährungshilfe (vgl. Justizministerium M-V 2010: 29). Ob durch die bessere Betreuung der Klienten das Rückfallrisiko und damit das Risiko des Erhaltens eines Widerrufs gesenkt werden konnte, soll durch diese Kontrollvariable geprüft werden. Dazu wird unterschieden 46 zwischen den Probanden die bereits vor der Einführung der differenzierten Leistungsgestaltung unterstellt waren und denen die danach unterstellt wurden. Anzahl der Fehltermine Der Bewährungshilfe kommt die Aufgabe der Hilfe und Kontrolle von den straffällig gewordenen Unterstellten zu (siehe hierzu Kapitel 4.2.2). Um diese Aufgabe erfüllen zu können ist es nötig mit dem Delinquenten regelmäßige Gespräche zu führen. Je nach Einschätzung des Rückfallrisikos kommt es dabei zu mehr oder weniger Kontakten (vgl. Justizministerium M-V 2010: 29). Hält der Proband diese Termine nicht ein, ist es dem Bewährungshelfer nicht möglich, intervenierend in die Handlungen des Probanden einzugreifen. Es entsteht möglicherweise ein erhöhtes Risiko, dass der Klient erneut straffällig wird und es dadurch zu einem Widerruf der Strafe kommt (vgl. Meier 2009: 118). Dieses Risiko soll geprüft werden. Dazu wurden die unterstellten Personen anhand ihrer Fehltermine in verschiedene Gruppen eingeteilt. Die Probanden ohne Fehltermine („keine“), die mit einem bis fünf versäumten Terminen („1 bis 5“), die mit sechs bis fünfzehn nicht wahrgenommenen Terminen bei ihrem Bewährungshelfer („6 bis 15“) und die Personen mit mehr als fünfzehn versäumten Terminen („Mehr als 15“). Kontaktabbruch Steht ein verurteilter Straftäter unter Bewährungsunterstellung, so hat er die Verpflichtung sich regelmäßig bei der Bewährungshilfe zu melden. Verweigert er die Zusammenarbeit mit dem Bewährungshelfer, kommt er seiner Verpflichtung gegenüber dem Gericht nicht nach. Der Klient kann dadurch einen Widerruf der Bewährungsstrafe erhalten (vgl. Meier 2009: 112 und 119). Nimmt der Delinquent drei aufeinanderfolgende vereinbarte Termine nicht wahr und es kommt zu einer Benachrichtigung des Bewährungshelfers an das Gericht, so ist von einem Kontaktabbruch die Rede (siehe Fragebogen Frage Nr.55b). Ob Kontaktabbrüche seitens des Delinquenten in diesen Untersuchungen einen Einfluss auf das Risiko eines Widerrufs in den einzelnen Schichten ausüben, wird geprüft. Unterschieden wird dazu zwischen Probanden die mindestens ein Mal den Kontakt zu ihrem Bewährungshelfer abbrechen und denen ohne die Meldung des Abbruchs an das Gericht. Eine Übersicht über die verwendeten Variablen in den beiden Hypothesen, sowie der Hilfshypothese, soll in Tabelle 7 des Anhangs gegeben werden. Sie fasst noch einmal die abhängige und die konfundierenden Variablen der Hypothesen zusammen. 47 9. Ergebnisse Nachdem in den vorangegangenen Kapiteln die Hypothesen erläutert, der Datensatz vorgestellt und die Methoden, sowie Operationalisierungen der Variablen besprochen wurden, werden an dieser Stelle die Ergebnisse der angewandten Methoden vorgestellt. Dazu werden zunächst die univariaten Auszählungen, anschließend die bivariaten Untersuchungen der sozialen Schicht mit den abhängen Variablen, sowie Drittvariablen beschrieben. Abschließend wird zu jeder der Hypothesen ein Stufenmodell der Odds Ratio vorgestellt und erörtert. 9.1 Univariate Auszählungen Dieser Abschnitt soll die wichtigsten univariaten Ergebnisse der verwendeten Variablen zusammentragen. Dabei sollen die abhängen, die unabhängigen und die konfundierenden Variablen beleuchtet werden. Die entsprechenden Grafiken dazu befinden sich im Anhang (Abbildungen 10 bis 22). Zunächst werden die Häufigkeitsverteilungen der Variablen der ersten Hypothese dargelegt. Die Auszählung der Schichten zeigt, dass mit 58,7% der größte Anteil an Delinquenten in der unteren Unterschicht verortet sind. In der oberen Unterschicht und der unteren Mittelschicht sind es in etwa gleich viele Klienten, mit 15,8% beziehungsweise 16,1%. Der Anteil nimmt in der oberen Mittelschicht weiter ab und beträgt nur noch 9,4%. Bei Betrachtung der beiden Variablen die zur Bildung der sozialen Schichten dienen fällt auf, dass mit 48,8% die Mehrheit einen niedrigen Bildungsgrad hat. Daran schließen sich Delinquenten mit keiner beziehungsweise sehr niedriger Bildung mit 25,8% an. Etwas weniger Klienten der Bewährungshilfe haben eine mittlere Bildung mit 24,0%. Auffallend ist, dass nur 1,4% eine hohe Bildung aufweisen. Der Blick auf die Einkommensklassen zeigt, dass auch hier prozentual die meisten Probanden in der untersten Einkommensgruppe zu finden sind. 43,5% der Personen haben ein Einkommen unter 265€. Ein Einkommen zwischen 266€ und 530€ haben noch 31,3%, ein Einkommen zwischen 531€ und 788€ haben noch 15,1%. Mehr als 788€ haben 10,0% der Straftäter in der Stichprobe zur Verfügung. Eine Analyse der abhängigen Variable der ersten Hypothese zeigt, dass 88,0% der unter Bewährung stehenden schon einmal vorbestraft waren. Nur 12,0% sind das erste Mal strafrechtlich verurteilt worden. In den konfundierenden Variablen der ersten Hypothese zeigen sich folgende Verteilungen. Die Altersstruktur verdeutlicht, dass mit 26,3% (unter 25 Jahren) und 27,9% (25 bis 30) die beiden jüngsten Altersgruppen im Datensatz die größten Gruppen stellen. Der Anteil an Personen unter Bewährung sinkt mit steigendem Alter. In der Altersgruppe der 31 bis 35 48 Jährigen sind 16,8% der Stichprobe, die der Gruppe der 36 bis 45 Jahre alten Personen sind 15,9% und in der der über 45 Jährigen sind 13,1% verortet. Die Analyse der Arbeitssituation zeigt, dass 26,2% der Probanden einer Arbeit, Ausbildung oder Nebentätigkeit nachgehen. 73,8% sind arbeitslos. In der Geschlechterstruktur zeigt sich eine noch stärkere Ungleichverteilung. Die männlichen Delinquenten gehen in den Datensatz mit 93,2% ein, die weiblichen entsprechend mit 6,8%. Bei Untersuchung der Suchtproblematik zeigt sich ein ausgewogenes Bild: 49,4% haben keine Alkohol- oder Drogensucht, 50,6% sind alkohol- und/ oder drogenabhängig. Im Familienstand ist diese Gleichverteilung wieder aufgehoben, denn 80,7% der Straftäter sind alleinstehend und 19,3% leben in Ehe oder in Partnerschaft. In den univariaten Auszählungen der zweiten Hypothese weist die abhängige Variable „Widerruf“ aus, dass 16,0% einen Widerruf der Bewährung erhielten und 84,0% nicht. In den Verteilung der Drittvariablen zeigt sich, dass die meisten Klienten eine Bewährungsstrafe erhalten haben (55,5%). Einen Strafrest zur Bewährung verbüßen 30,0% und unter Führungsaufsicht stehen 14,5% der Delinquenten. Eine genauere Aufgliederung der Vorstrafen offenbart, dass von den 88,0%, die bereits vorbestraft sind, 27,2% der Probanden eine bis drei Vorstrafen erhalten haben, 19,1% vier bis fünf. 30,5% der Klienten haben zwischen sechs und zehn Vorstrafen und 11,2% mehr als zehn. Von den im Datensatz erfassten Personen waren 60,5% bereits vor der Einführung der differenzierten Leistungsgestaltung unterstellt. 39,5% der Delinquenten wurden im Rahmen des neuen Modells einer Interventionskategorie zugeordnet. Von den unterstellten Klienten haben 42,9% alle vereinbarten Termine mit ihrem Bewährungshelfer wahrgenommen, weitere 29,6% versäumten einen bis fünf Termine. Sechs bis fünfzehn Termine verpassten 20,4% und mehr als fünfzehn Termine versäumten 7,1% der Unterstellten. Es kam unter allen Probanden bei 15,3% zu einem Abbruch des Kontaktes mit der Bewährungshilfe. Bei 84,7% der Probanden gab es keinen dem Gericht gemeldeten Kontaktabbruch. Welche Verteilungen sich in Kreuzung der einzelnen Variablen mit den abhängigen Variablen ergeben und ob die Variablen statistisch miteinander zusammenhängen, soll der kommende Abschnitt darlegen. 9.2 Bivariate Untersuchungen Zur Untersuchung der bivariaten Zusammenhänge zwischen den abhängigen Variablen und der unabhängigen, wie auch konfundierenden Variablen wird auf die in Kapitel 7.2.1 beschriebene Kreuztabelle und den -Test zurückgegriffen. Dieser Test soll prüfen, ob ein statistischer Zusammenhang zwischen den Variablen bestätigt werden kann. Ein Zusammen49 hang kann nur dann festgestellt werden, wenn sich eine Signifikanz in den Ergebnissen zeigt. Die Signifikanz gibt an, ob das erhaltene Ergebnis in der Stichprobe zufällig zustande gekommen ist oder nicht. Ist es nicht zufällig, kann ein Rückschluss auf die Grundgesamtheit gezogen werden. Um von signifikanten Ergebnissen zu sprechen, ist es nötig ein Signifikanzniveau (p) festzulegen. Dabei bedeutet ein Niveau von 0,01, dass das erhaltene Ergebnis zu 99,0% nicht-zufällig und damit signifikant ist (vgl. Oberwittler 2001: 116; Schnell et al. 2008: 447f.). In den vorgestellten Ergebnissen wird von folgenden Signifikanzniveaus (abgekürzt mit Sig.) ausgegangen: p≤0,01*** (hoch signifikant), p≤0,05** (signifikant), p≤0,1* (schwach signifikant) und n.s (nicht signifikant). Die Untersuchung der statistischen Zusammenhänge für die erste Hypothese ergab, dass ein hoch signifikanter Zusammenhang zwischen der unabhängigen Variable „soziale Schicht“ und der abhängigen Variable, ob zuvor bereits Kriminalität begangen und verurteilt wurde ( = 21,226***), besteht. Dabei sind 92,7% aus der unteren Unterschicht bereits mindestens einmal kriminell in Erscheinung getreten, in der oberen Unterschicht waren es 87,8%. Demgegenüber sind 12,2% der Klienten in dieser Schicht noch nicht vorbestraft. In der unteren Mittelschicht sinkt der prozentuale Anteil weiter. Es sind noch 81,1% mit einer Vorstrafe. Der Wert sinkt weiter. In der oberen Mittelschicht sind es schließlich 75,8% mit mindestens einer Vorstrafe (Tabelle 8 im Anhang). Folgend sollen die bivariaten Analysen der Variablen geschildert werden, bei denen ein Einfluss auf den Zusammenhang von abhängiger und unabhängiger Variable in der ersten Hypothese vermutet wird. Sie werden geprüft auf ihre statistische Unabhängigkeit von abhängigen Variablen. In der Analyse des Alters und der Kriminalitätserfahrung zeigt sich ein hoch signifikanter Zusammenhang ( = 19,548***). Die beiden Variablen sind nicht statistisch unabhängig. In der Altersgruppe der über 45 Jährigen sind 25,6% strafrechtlich vor dieser Unterstellung nicht in Erscheinung getreten. In der Altersgruppe unter 25 Jahren sind es nur 8,5% ohne Vorstrafen. Der prozentual zweithöchste Anteil an Unterstellten, welche zuvor bereits strafrechtlich verurteilt worden ist, ist in der Gruppe der 31 bis 35 Jährigen auszumachen. 91,3% von ihnen sind vorbestraft. In der Gruppe der 36 bis 45 Jahre alten Delinquenten ist der Anteil mit 87,0% Vorbestraften nur etwas geringer als in der Gruppe der 26 bis 30 Jährigen. Die Untersuchung von kriminell begangenen Handlungen vor dieser Unterstellung und der Arbeitssituation zeigt abermals einen hoch signifikanten Zusammenhang ( = 10,021***). Von den Personen in Arbeit, Ausbildung oder in einer Nebentätigkeit sind 82,3% vorbestraft. Bei den Personen ohne Arbeit sind es 91,0% mit mindestens einer Vorstrafe. 50 Die bivariate Analyse des Geschlechtes und der Kriminalitätserfahrung weist keine Signifikanz auf. Es besteht kein statistischer Zusammenhang zwischen beiden Variablen ( = 1,329n.s.). Es zeigt sich dennoch, dass bei den männlichen unterstellten Personen 11,6% nicht vorbestraft sind. Bei den Frauen haben 17,0% zuvor noch keine gerichtlich geahndete kriminelle Handlung begangen. Ein Zusammenhang zwischen einer kriminellen Vorgeschichte des Unterstellten und dem Vorliegen einer Suchterkrankung kann mit hoch signifikantem Ergebnis bestätigt werden ( = 7,932***). Liegt keine Suchtproblematik vor, sind 16,3% der Delinquenten strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten. Bei Vorliegen einer Alkohol- oder Drogensucht sind es nur 9,1% ohne eine Vorstrafe. Die letzte Drittvariable die auf ihren statistischen Zusammenhang mit der abhängigen Variablen „Kriminalität“ untersucht werden soll, ist der Familienstand. Die beiden Variablen erwiesen sich als statistisch unabhängig voneinander ( = 0,755n.s.). Der Anteil Alleinstehender ohne Vorstrafen ist dabei mit 12,6% etwas höher als bei den Personen in einer Ehe oder Partnerschaft, mit 9,9%. Die entsprechenden Kreuztabellen aller bivariaten Zusammenhänge der ersten Hypothese sind im Anhang zu finden (Tabellen 9 bis 13). Bevor die Ergebnisse der bivariaten Analyse zur zweiten Hypothese vorgestellt werden, werden zunächst die Resultate der Hilfshypothese dargelegt. Die Resultate sollen eine Vertiefung für die Analyse der zweiten These bilden. Die Untersuchung des Zusammenhanges von Bildung und der Anzahl an Fehlterminen zeigt, dass ein hoch signifikanter Zusammenhang besteht ( 22,173***). Unter Berücksichtigung, dass vier Zellen eine erwartete Häufigkeit von weniger als fünf aufweisen, wurde die Untersuchung erneut durchgeführt. Unter der Bedingung des Auslassens der hohen Bildung, da in dieser Gruppe insgesamt nur zehn Klienten der Bewährungshilfe enthalten waren, erweist sich der Zusammenhang zwischen der Bildung und der Anzahl der Fehltermine nicht mehr als signifikant ( 7,817n.s.). Von den Klienten mit mittlerem Bildungsgrad nehmen 47,8% alle ihre Termine wahr, im Fall der niedrigen Bildung sind es 41,4% der Personen und bei den Unterstellten ohne oder mit sehr niedriger Bildung sind es 38,9%. Jedoch sind es auch die Delinquenten mit mittlerer Bildung, die prozentual am Häufigsten mehr als fünfzehn Termine versäumen (7,5%). Hier sind es nur 4,0% der Straftäter des niedrigsten Bildungsgrades. In den Gruppen mit einem bis fünf Fehlterminen und mit sechs bis fünfzehn nicht wahrgenommenen Terminen mit dem Bewährungshelfer, bilden die Straftäter mit niedriger Bildung die Gruppe mit dem prozentual höchsten Anteil (32,0% und 25,1%). Die Personen mit mittlerer Bildung sind hier wieder die mit dem niedrigsten Anteil (28,3% und 16,4%). Verurteilte Probanden 51 mit niedriger Bildung sind mit 28,8% und 22,1% zwischen den beiden anderen Bildungsgruppen, in der Mitte, verortet. Die hohe Bildung wurde aufgrund schlechter Interpretierbarkeit vernachlässigt (Tabelle 14 bis 17 im Anhang) Wird der Zusammenhang des Bildungsstandes der Delinquenten damit gemessen, ob sie den Kontakt zu ihrem Bewährungshelfer abbrechen, so zeigen sich in beiden Fällen (mit der hohen Bildung und ohne) hoch signifikante Zusammenhänge ( einer erwarteten Häufigkeit kleiner als fünf (mit hoher Bildung)/ 12,046*** eine Zelle mit 11,787*** ohne hohe Bildung). Am Häufigsten kommt es zu einem Kontaktabbruch in der Gruppe von Personen ohne, beziehungsweise mit sehr niedriger Bildung (19,9%). Probanden mit einem niedrigen Bildungsgrad weisen einen ähnlich hohen Anteil an Kontaktabbrechern auf (16,7%). In der Gruppe der Klienten mit mittlerem Bildungsgrad sind es noch 7,5% die den Kontakt zu ihrem Bewährungshelfer abbrechen. In der hohen Bildungsstufe brechen 10,0% (hier durch die geringe Fallzahl zwei Person) den Kontakt ab. Aufbauend auf die Hilfshypothese werden die Zusammenhänge der unabhängigen und konfundierenden Variablen der zweiten Hypothese mit der abhängigen Variable „Widerruf“ beschrieben. In der Analyse mit der unabhängigen Variable der Schicht zeigt sich ein hoch signifikanter Zusammenhang mit dem Widerruf ( 15,483***). Am Häufigsten erhalten dabei Personen der unteren Unterschicht, mit 20,3%, einen Widerruf, gefolgt von der oberen Unterschicht mit 12,3%. In der Mittelschicht sind die Zahlen etwas niedriger. In der unteren Mittelschicht erhalten 8,5% einen Widerruf und in der oberen Mittelschicht schließlich noch 7,5%. Der prozentuale Anteil an Widerrufen sinkt mit gehobener Schichtzugehörigkeit. Folgend werden die Ergebnisse der Zusammenhangsanalyse der Drittvariablen mit dem Erhalt eines Widerrufs vorgestellt. Dabei zeigte sich, dass alle konfundierenden Variablen einen hoch signifikanten Zusammenhang damit haben, ob der Unterstellte einen Widerruf erhält. In der Analyse der Strafform ( = 13,868***) ereignen sich die meisten Widerrufe in der Form des Strafrestes zur Bewährung (20,6%), der Anteil an Widerrufen in der Bewährungsstrafe liegt mit 16,1% etwas darunter. Die wenigsten Widerrufe erhalten prozentual die Probanden unter Führungsaufsicht. Hier kommt es in 94,3% der Fälle zu keinem Widerruf der Strafe. Die Analyse der Anzahl an Vorstrafen weisen einen negativen Zusammenhang auf ( = 16,469***). Zu beobachten ist, dass je mehr Vorstrafen der Delinquent hat, je öfter kommt es zu einer Widerrufung der Bewährungsstrafe. Bei den Klienten ohne jegliche Vorstrafe sind es 2,3%, die einen Widerruf erhalten. In der Gruppe der Probanden mit einer bis drei Vorstrafen erhalten bereits 16,2% einen Widerruf. Dieser Anteil steigt weiter an, je mehr Vorstrafen 52 vorliegen. Unter den Personen mit mehr als zehn Vorstrafen sind es 22,5% die einen Widerruf erhalten. Das sind etwas über 20% mehr als in der Gruppe der Erstverurteilten. Statistisch nicht voneinander unabhängig sind auch die Einführung der differenzierten Leistungsgestaltung und der Erhalt eines Widerrufs ( = 11,910***). Erhielten vor der Reform im Jahr 2008 noch 19,5% einen Widerruf, sind es nach der Einführung nur noch 10,7% der Unterstellten. Die Anzahl an Fehlterminen eines Probanden unter Bewährungsunterstellung und der Erhalt eines Widerrufes erweisen sich ebenfalls als nicht voneinander unabhängig ( = 14,346***). Prozentual die meisten Widerrufe erhielten dabei Personen mit sechs bis fünfzehn Fehlterminen mit der Bewährungshilfe. Bei mehr als fünfzehn versäumten Terminen sinkt der Anteil an Widerrufen wieder auf 12,3%. Der Anteil ist damit genauso hoch wie in der Gruppe der Personen die einen bis fünf Termine nicht wahrnahmen. Damit liegt der Anteil an Widerrufen sogar unter dem der Probanden ohne jeglichen Fehltermin. Hier waren es 12,6% die einen Widerruf erhalten haben. Die letzte Variable, bei der ein Zusammenhang mit dem Widerruf geprüft wird, ist der Kontaktabbruch. Dieser Zusammenhang erweist sich abermals als hoch signifikant ( = 40,106***). Von den Delinquenten, die den Kontakt zu ihrem Bewährungshelfer abbrechen, erhalten 34,4% im Verlauf der Unterstellung einen Widerruf. Bei den Klienten ohne einen Kontaktabbruch sind es 12,4% die vom Gericht den Widerruf ihrer Bewährungsstrafe erfahren. Die Kreuztabellen zur Veranschaulichung der Ergebnisse befinden sich auch für die Untersuchung der zweiten Hypothese im Anhang (Tabellen 19 bis 23). Eine Übersicht der - Werte zu beiden Hypothesen, sowie der Hilfshypothese, befindet sich ebenfalls im Anhang (Tabellen 28 bis 30). 9.3 Stufenmodelle der logistischen Regression Im Folgenden werden die Ergebnisse der logistischen Regression und die dazu verwendeten Odds Ratio (siehe hierzu Kapitel 7.2.2) der beiden Hypothesen vorgestellt. Es soll beleuchtet werden, ob die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Schicht ein Risiko darauf ausübt, ob Delinquenten häufiger kriminelle Handlungen (Hypothese Eins) begehen oder ein erhöhtes Risiko besteht einen Widerruf zu erhalten (Hypothese Zwei). Dieses Risiko bilden die Odds Ratio ab. Die Darstellung dieser erfolgt in einem Stufenmodell. Berücksichtigt werden in beiden Modellen, neben dem Einfluss der unabhängigen Variable „Schicht“, die konfundierenden Variablen. Mittels dieser soll geprüft werden, ob sich der Einfluss der Schicht auf die Kriminalität und den Erhalt eines Widerrufes (Bruttoeffekt) verändert. Bezeichnet wird 53 diese Kontrolle als Nettoeffekt. In jedem Modell wird dabei eine Drittvariable zur Kontrolle des Effektes der Schicht hinzugefügt, sodass folgende Übersicht entsteht: Tabelle 3: Übersicht der Modelle der logistischen Regression für beide Hypothesen Modell 1 2 3 4 5 6 Hypothese Eins (Effekt der Schicht auf die Kriminalität) Bruttoeffekt der Schicht Nettoeffekt der Schicht , kontrolliert durch das Alter Nettoeffekt der Schicht , kontrolliert durch das Alter und die Arbeitssituation Hypothese Zwei (Effekt der Schicht auf den Erhalt eines Widerrufs) Bruttoeffekt der Schicht Nettoeffekt der Schicht, kontrolliert durch die Strafform Nettoeffekt der Schicht, kontrolliert durch die Strafform und die Anzahl der Vorstrafen Nettoeffekt der Schicht, kontrolliert Nettoeffekt der Schicht , kontrolliert durch die Strafform, die Anzahl der durch das Alter, die Arbeitssituation Vorstrafen und die diff. und das Geschlecht Leistungsgestaltung Nettoeffekt der Schicht , kontrolliert Nettoeffekt der Schicht, kontrolliert durch das Alter, die Arbeitssituation, durch die Strafform, die Anzahl der das Geschlecht und eine Vorstrafen, die diff. Leistungsgestaltung Suchtproblematik und die Anzahl der Fehltermine Nettoeffekt der Schicht, kontrolliert Nettoeffekt der Schicht , kontrolliert durch die Strafform, die Anzahl der durch das Alter, die Arbeitssituation, Vorstrafen, die diff. Leistungsgestaltung, das Geschlecht, eine Suchtproblematik die Anzahl der Fehltermine und einen und den Familienstand Kontaktabbruch 9.3.1 Modell zur Untersuchung der sozialen Schicht und der Kriminalität Das Regressionsmodell (Tabelle 4) zur Analyse der Hypothese (Personen der unteren sozialen Schichten begehen vermehrt Straftaten und stehen so vermehrt unter Bewährung) zeigt zahlreiche signifikante Ergebnisse. Im Modell Eins weist der Bruttoeffekt für die höheren Schichten ein niedrigeres Risiko aus vermehrt kriminelle Handlungen zu begehen, als für die unteren Schichten. Als Referenzkategorie gilt in allen Modellen die untere Unterschicht. In der oberen Unterschicht ist das Risiko vermehrter krimineller Handlungen bereits 43,9% niedriger als in der Referenzkategorie. Jedoch ist das Ergebnis nicht signifikant. In der unteren und oberen Mittelschicht sinkt das Risiko, verstärkt Straftaten zu begehen, weiter. So ist das Risiko in der unteren Mittelschicht um 64,5% geringer, in der oberen Mittelschicht sogar um 75,5%. Beide Werte weisen eine hohe Signifikanz auf. 54 Tabelle 4: Stufenmodell der ersten Hypothese, mit den relativen Risiken vermehrt Straftaten zu begehen in den unteren sozialen Schichten Unabhängige Variablen Schicht Untere Unterschicht Obere Unterschicht Untere Mittelschicht Obere Mittelschicht Alter Älter als 45 36 – 45 31 – 36 26 – 30 Jünger als 26 Arbeitssituation In Arbeit, Ausbildung Arbeitslos Geschlecht Männlich Weiblich Suchtproblematik Nein ja Familienstand Alleinstehend Verheiratet, in Partnerschaft Modell 1 OR Sig. Modell 2 OR Sig. Modell 3 OR Sig. Modell 4 OR Sig. Modell 5 OR Sig. 1,000 1,000 1,000 1,000 0,561 n.s 0,583 n.s 0,744 n.s 0,745 0,335 *** 0,376 *** 0,325 *** 0,327 *** 0,341 *** 0,333 ** 0,245 *** 0,287 *** 0,389 ** 0,390 ** 0,496 n.s 0,523 n.s 1,000 2,091 2,684 1,762 2,267 1,000 2,258 2,871 2,501 4,354 1,000 2,262 2,899 2,520 4,390 1,000 2,115 2,814 2,758 4,661 1,000 1,856 2,680 2,957 5,067 n.s ** n.s * * ** ** *** 1,000 Modell 6 OR Sig. n.s * ** ** *** 0,820 1,000 n.s * ** ** *** 0,764 n.s n.s * ** *** 1,000 1,000 1,000 1,000 2,968 *** 2,979 *** 3,250 *** 3,459 *** 1,000 0,919 1,000 0,857 n.s 1,000 0,840 n.s 1,000 1,682 * 1,000 1,739 * n.s 1,000 2,381 ** (Quelle: Datensatz zur Evaluation diff. Leistungsgestaltung 2011; eigene Berechnung) Wird dieser Effekt kontrolliert durch das Alter, so zeigen sich noch immer hoch signifikante Zusammenhänge in den beiden Mittelschichten. Das Risiko vermehrt straffällig zu werden ist in der unteren Mittelschicht in dem zweiten Modell um 62,4%, in der oberen Mittelschicht um 71,3%, geringer als in der Referenzgruppe. In der oberen Unterschicht ist um 41,7% geringer, jedoch nicht signifikant. Im Zusammenhang mit dem Alter zeigt sich, dass alle Altersgruppen ein höheres Risiko aufweisen öfter kriminell zu handeln, als die Referenzgruppe der über 45 Jährigen. Das höchste Risiko weisen die 31 bis 36 Jährigen auf. Ihr Risiko ist um 168,4% höher, gefolgt von der jüngsten Gruppe und der, der 36 bis 45 Jahre alten Delinquenten. Beide haben mit 126,7% und 109,1% ein ähnlich hohes Risiko verglichen mit den über 45 Jährigen. Dabei weisen nur die letzten beiden Werte Signifikanz auf. 55 Wird der Nettoeffekt kontrolliert durch das Alter und die Arbeitssituation, so ist das Risiko in allen Schichten noch immer niedriger als in der unteren Unterschicht. Das Risiko zur Begehung mehr krimineller Handlungen ist in der oberen Unterschicht um 25,6% geringer, aber nicht signifikant. In der unteren Mittelschicht ist das Risiko um 67,5% niedriger und hoch signifikant. Das Risiko ist in dieser Schicht in Modell Drei geringer als in der oberen Mittelschicht mit 61,1% mit Referenz auf die untere Unterschicht. In Analyse der Arbeitssituation zeigt sich, dass arbeitslose Probanden ein 2,968mal höheres Risiko haben öfter kriminell zu handeln, als Personen in Arbeit oder Ausbildung (Referenzkategorie). Der Wert ist hoch signifikant. Im vierten Modell wird zur Kontrolle des Schichteffektes das Geschlecht (Referenzkategorie: männlich) hinzugefügt. Dieses zeigt im Zusammenhang mit der Kriminalität keine signifikanten Ergebnisse, das Risiko der Frauen ist 8,1% geringer. In der Betrachtung der Schichten bleibt eine hohe Signifikanz in der unteren Mittelschicht bestehen. Es ist noch immer die Schicht mit dem geringsten Risiko der vermehrten Kriminalität (67,3% geringer). Die obere Unterschicht hat ein 25,5% niedrigeres Risiko, das der oberen Mittelschicht ist um 61,0% geringer. Ersteres Ergebnis ist allerdings nicht, Zweiteres nur schwach signifikant. In der Analyse des fünften Modells erweist sich schließlich nur noch das Ergebnis der unteren Mittelschicht als (hoch) signifikant. Das Risiko ist hier jetzt mit 65,1%, in Bezug zur Referenzgruppe, etwas gestiegen im Vergleich zum vorherigen Modell. Das Risiko vermehrter Kriminalität ist in der oberen Unterschicht um 18,0% niedriger als in der Referenzgruppe, aber nicht signifikant. In der oberen Mittelschicht ist es mit 50,4% noch immer deutlich geringer, aber nicht mehr signifikant. Personen mit einem Suchtproblem weisen ein schwach signifikant 1,682mal höheres Risiko auf öfter Straftaten zu begehen, als Personen ohne Suchtproblematik (Referenzkategorie). Im letzten Modell wird schließlich noch der Familienstand zur Kontrolle des Schichteffektes hinzugezogen. Nach wie vor bleibt dabei nur Signifikanz in der unteren Mittelschicht bestehen. Diese Schicht hat noch immer ein um 66,7% niedrigeres Risiko der vermehrten Kriminalität. Das Risiko der oberen Unterschicht ist, im Vergleich zu Modell Fünf, wieder gesunken (um 23,6% geringer), das Risiko in der oberen Mittelschicht ist dagegen in diesem Modell gestiegen, aber noch um 47,7% niedriger als in der Referenzgruppe. Beide Werte sind nicht signifikant. Im Familienstand selbst zeigt sich, dass Alleinstehende (Referenzkategorie) ein niedrigeres Risiko haben als nicht Alleinstehende. Deren Risiko vermehrt kriminell aktiv zu werden ist für Personen in Ehe oder Partnerschaft 2,381mal höher. Der Wert ist wiederrum signifikant. 56 9.3.2 Modell zur Untersuchung der sozialen Schicht und des Widerrufes In diesem Abschnitt wird das logistische Regressionsmodell zur Untersuchung der zweiten Hypothese (Personen der unteren sozialen Schichten durchlaufen die Bewährung seltener erfolgreich und erhalten öfter einen Widerruf) vorgestellt. Es zeigt sich dabei, dass das größte Risiko einen Widerruf zu erhalten in der unteren Unterschicht, welche auch die Referenzkategorie ist, liegt. Die obere Mittelschicht hat das niedrigste Risiko, es ist um 68,3% geringer als in der unteren Unterschicht und signifikant. Tabelle 5: Stufenmodell der zweiten Hypothese, mit den relativen Risiken einen Widerruf zu erhalten in den einzelnen Schichten Unabhängige Variable Schicht Untere Unterschicht Obere Unterschicht Untere Mittelschicht Obere Mittelschicht Strafform Bewährung Strafrest zur Bewährung Führungsaufsicht Anzahl der Vorstrafen keine 1 bis 3 4 bis 5 6 bis 10 Mehr als 10 Diff. Leistungsgest. Nein ja Anzahl Fehltermine keine 1 bis 5 6 bis 15 Mehr als 15 Kontaktabbruch Nein ja Modell 1 OR Sig. 1,000 Modell 2 OR Sig. 1,000 Modell 3 OR Sig. 1,000 Modell 4 OR Sig. 1,000 Modell 5 OR Sig. 1,000 Modell 6 OR Sig. 1,000 0,550 * 0,538 ** 0,546 * 0,531 * 0,448 ** 0,451 ** 0,367 *** 0,371 *** 0,389 ** 0,375 ** 0,309 ** 0,355 ** 0,317 ** 0,296 ** 0,306 ** 0,328 * 0,410 n.s 0,430 n.s 1,000 1,000 1,000 1,000 1,000 1,272 n.s 1,030 n.s 1,148 n.s 1,279 n.s 1,276 n.s 0,314 *** 0,208 *** 0,257 *** 0,262 ** 0,263 ** 1,000 5,089 6,554 6,279 10,122 * ** ** *** 1,000 4,793 6,351 6,268 11,251 ** ** ** *** 1,000 3,802 5,230 4,672 8,949 * ** ** *** 1,000 3,305 4,516 4,125 7,521 n.s * * ** 1,000 0,548 ** 1,000 0,530 ** 1,000 0,541 ** 1,000 1,030 2,492 1,132 n.s *** n.s 1,000 0,933 2,090 0,876 n.s ** n.s 1,000 2,25 *** (Quelle: Datensatz zur Evaluation der diff. Leistungsgestaltung 2011; eigene Berechnung) 57 In der unteren Mittelschicht ist es um 63,3% niedriger als in der Referenzgruppe und in der oberen Unterschicht ist es um 45,0% geringer. Dabei ist der letzte Wert schwach signifikant. Eine hohe Signifikanz weist die untere Mittelschicht auf. Unter Kontrolle der Strafform zeigt sich in der unteren Mittelschicht eine hohe Signifikanz. Das Risiko ist in der oberen Mittelschicht weiter gesunken und das Risiko einen Widerruf zu erhalten ist um 70,4% geringer. In der unteren Mittelschicht ist das Risiko etwa gleich geblieben. Es liegt um 62,9% unter dem der Referenzgruppe. In der oberen Unterschicht zeigt sich auch ein leichtes Sinken des Risikos, es liegt um 46,2% unter dem der unteren Unterschicht. In der Strafform zeigt sich, dass Probanden der Führungsaufsicht ein hoch signifikant geringeres Risiko haben einen Widerruf zu erhalten als BewährungsstrafenUnterstellte (Referenz-gruppe). Es ist um 68,6% niedriger. In der Form des Strafrestes ist das Risiko 1,272mal höher, jedoch nicht signifikant. Im Modell Drei wird zur Kontrolle die Anzahl der Vorstrafen der Klienten zugefügt. Die Risiken in den Schichten sind unter der Kontrolle beider Drittvariablen relativ konstant geblieben, jedoch ist das Ergebnis der unteren Mittelschicht nicht mehr hoch signifikant. Das Risiko eines Widerrufs liegt noch immer in allen Schichten unter dem der unteren Unterschicht. In der Untersuchung der Vorstrafenanzahl zeigt sich, dass bereits bei einer bis drei Vorstrafen das Risiko eines Widerrufes um 408,9% erhöht ist, im Vergleich zu Ersttätern (Referenzkategorie). Mit steigender Zahl an Vorstrafen wächst auch das Risiko des Widerrufes. Bei mehr als zehn Vorstrafen ist das Risiko 10,243mal höher als in der Gruppe ohne Vorstrafe. Dieser Wert ist als Einziger hoch signifikant, doch Signifikanz generell lässt sich in allen Gruppen der Vorstrafenanzahl bestätigen. Die zusätzliche Kontrolle mit der Tatsache, ob der Proband vor oder nach der Einführung der differenzierten Leistungsgestaltung unterstellt wurde, ist im vierten Modell untersucht worden. Dabei zeigt sich in der unteren Mittelschichten noch immer ein signifikant, um 62,5% niedrigeres Risiko einen Widerruf zu erhalten. In der oberen Mittelschicht ist es um 67,2% geringer als in der unteren Unterschicht. Damit ist das Risiko in diesem Modell in der oberen Mitte etwas gestiegen, in der unteren Mitte wieder etwas gesunken. Das Risiko in der oberen Unterschicht ist um 42,9% geringer. Letztere beiden Werte sind schwach signifikant. Weiter zeigt sich, dass bei den Unterstellten nach der Einführung der differenzierten Leistungsgestaltung ein um 45,2% niedrigeres Risiko besteht einen Widerruf zu erhalten als vor der Einführung (Referenzkategorie). Der Nettoeffekt zeigt in zusätzlicher Berücksichtigung der Anzahl der Fehltermine, dass sich in der oberen Mittelschicht keine Signifikanz mehr ergibt. Die beiden anderen Werte sind 58 nach wie vor signifikant. Das Risiko eines Widerrufs in der oberen Unterschicht ist weiter gesunken. Es ist um 55,2% niedriger und so ist das Risiko einen Widerruf zu erhalten um fast 10% gesunken. In der unteren Mittelschicht ist das Risiko auch weiter gesunken. Es ist jetzt um 69,1% niedriger als in der Referenzgruppe. Die Analyse der Fehltermine zeigt, dass lediglich ein Wert hoch signifikant ist. Das Risiko des Widerrufs für Delinquenten mit sechs bis fünfzehn Fehlterminen ist 2,492mal höher, als für die Personen ohne einen Fehltermin (Referenzgruppe). Bei einem bis fünf versäumten Terminen ist das Risiko des Widerrufes sogar um 3% höher als in der Referenzgruppe, jedoch ist der Wert nicht signifikant. In der Gruppe der Personen mit mehr als fünfzehn versäumten Terminen ist das Risiko des Widerrufs um 13,2% höher. Doch auch hier lässt sich keine Signifikanz nachweisen. Im letzten Modell wird der Effekt der Schicht auf den Widerruf einschließlich des Kontaktabbruchs kontrolliert. Die Kontrolle erfolgt jetzt mittels fünf konfundierenden Variablen. Dabei zeigt sich nach wie vor in der oberen Unterschicht und den beiden Mittelschichten ein geringeres Risiko des Widerrufs als in der unteren Unterschicht. Am Geringsten ist das Risiko nach wie vor in der unteren Mittelschicht. Es ist um 64,5% niedriger als in der Referenzgruppe. Im Vergleich zu Modell fünf ist das Risiko dieser Gruppe aber dennoch gestiegen. So auch in der oberen Unterschicht. Das Risiko liegt noch immer mit 54,9% unter dem der Referenzgruppe, doch ist es leicht höher als im vorherigen Modell. Beide Werte sind signifikant. Die Probanden, welche der oberen Mittelschicht angehören, haben ein um 57,0% niedrigeres Risiko einen Widerruf zu erhalten, als die Referenzgruppe. Das Risiko ist folglich auch hier angestiegen. Doch zeigt sich keine Signifikanz. In einer abschließenden Betrachtung des Risikos eines Widerrufs, bei einem Abbruch des Kontaktes mit der Bewährungshilfe, wird deutlich, dass das Risiko des Widerrufs bei Kontaktabbruch 2,254mal so hoch ist. Das Ergebnis ist hoch signifikant. Wie die in diesem Kapitel zusammengetragenen Ergebnisse zu bewerten und zu interpretieren sind, soll der kommende Abschnitt der Arbeit klären. Neben der Diskussion der Hypothesen soll dabei noch einmal kritisch auf mögliche Fehler in den Ergebnissen verwiesen werden, die die Aussagekraft beeinflussen können. 59 10. Diskussion der Ergebnisse Dieser Abschnitt setzt sich mit den zuvor beschriebenen Ergebnissen der Untersuchung auseinander. Aufbauend auf dem theoretischen Gerüst der ersten Kapitel, sollen sie interpretiert und bezugnehmend auf die Hypothesen diskutiert werden. Dazu werden nach einer allgemeinen Diskussion der Ergebnisse beide Hypothesen noch einmal einzeln ausgewertet. 10.1 Allgemeine Diskussionen der Ergebnisse Bevor die einzelnen Hypothesen in Bezug auf die erhaltenen Ergebnisse diskutiert werden, findet an dieser Stelle eine allgemeine Betrachtung der Arbeit statt. Zunächst ist davon auszugehen, dass anhand der erhaltenen Ergebnisse nur auf eine kleine Gruppe kriminell handelnder Personen geschlossen werden kann. Die Ergebnisse beziehen sich ausschließlich auf das Hellfeld der Kriminalität, also der Kriminalität die amtlich bekannt geworden ist. Im Hellfeld ist dabei weiter zu differenzieren zwischen registrierten Straftaten und Personen, die tatsächlich der Tat verdächtigt werden (Tatverdächtige). Daneben gibt es noch eine große Zahl an krimineller Handlung, die der Polizei nicht bekannt wird, aber dennoch stattfindet. Bezeichnet wird diese als Dunkelfeld der Kriminalität (vgl. Kaiser 1996: 392f.; vgl. Geißler 1987: 146; vgl. LKA M-V 2011: 3). Forschungen die sich mit diesem Problem in der Kriminalitätserforschung auseinandersetzten, fanden in Dunkelfelduntersuchungen heraus, dass sich unentdeckte Kriminalität gleichmäßig über alle Schichten verteilt und nicht vornehmlich in den unteren Schichten stattfindet. Lediglich in der entdeckten Kriminalität ist eine Überrepräsentation der unteren Schichten zu beobachten (vgl. Geißler 1987: 138). Es lässt sich dennoch eine leichte Häufung von Delinquenz in den unteren Schichten im Dunkelfeld belegen (vgl. Hradil 2001: 481). Gerade schwerere kriminelle Taten konzentrieren sich in den unteren Schichten. Andere Taten treten wiederrum häufiger in den oberen sozialen Schichten auf. Ein Beispiel dafür ist der Betrug. Das macht es notwendig generell die Delikte einzeln und getrennt voneinander hinsichtlich der Schichtproblematik zu untersuchen (vgl. Mehlkop 2004: 122), da sonst eine generelle Betrachtung aller Straftaten zusammen den Schichteffekt verfälscht wieder gibt. Solch umfangreichen Studien konnten hier nicht angestellt werden. Die Fallzahlen vieler Delikte sind in der Stichprobe zu klein um die Schichten sinnvoll darauf abzubilden. Eine Erweiterung der Stichprobe durch weitere Fälle kann solche Analysen in Zukunft ermöglichen. An diesem Punkt der Arbeit soll eine kritische Auseinandersetzung mit den Daten und Variablen erfolgen. In Beschreibung der Stichprobe bleibt allgemeinhin zunächst festzustellen, dass Aussagen über den Zusammenhang von Kriminalität und Schicht nur für eine 60 kleine Gruppe zutreffend sind. Die Untersuchungen bezogen sich, wie eingangs beschrieben, auf das Hellfeld der Kriminalität und auch da nur auf als tatverdächtige ermittelte Personen. Von diesen Tatverdächtigen, die angeklagt werden können, erweist sich bei über der Hälfte der Personen der Tatverdacht als zu gering. Eine Anklage wird fallen gelassen. Kommt es durch ausreichend Beweise zu einer Anklage, wird abermals ein großer Teil der Personen freigesprochen. Es bleibt nur ein geringer Anteil an verurteilten Personen, die tatsächlich zu einer Haft- oder Bewährungsstrafe verurteilt werden (vgl. Abbildung 9 im Anhang). Von den Probanden unter Bewährung hat sich wiederrum nur ein Teil einem Bewährungshelfer zu unterstellen (vgl. Weigelt 2009: 216). Dies verdeutlicht wie klein die Gruppe an Personen ist, über die hier eine Aussage getroffen werden kann. Da weiterhin nur das Bundesland M-V untersucht wird, verkleinert sich der Klientenkreis weiter. Probanden, die in Haft sind oder lediglich eine Geldstrafe zu zahlen haben, können trotz strafrechtlicher Verurteilung nicht in die Analyse einbezogen werden. Ein Ausschluss formell betreuter Personen verzerrt das Bild der Schichtanalyse weiter. Personen dieser Interventionsgruppe können vollkommen anders auf die Schichten verteilt sein. Das würde das Schichtbild insgesamt noch einmal deutlich verändern. Bei der Erstellung der Schichtvariablen sei zu bedenken, dass diese ebenfalls durch Verzerrungen beeinflusst sein kann. Angaben zum Einkommen wurden aus den Akten direkt entnommen. Es ist dabei nicht ersichtlich, ob es sich dabei um das Brutto- oder Nettoeinkommen handelt und wie viele Personen im Haushalt davon leben (vgl. Frage 22 des Fragebogens). Mit der Gewinnung zusätzlicher Daten würde eine genauere und bessere Einteilung der Einkommensgruppen gewährleistet. Neben der Problematik in der Einkommensvariable ist bei der Generierung der Schichten das Problem der Statusinkonsistenz zu berücksichtigen (vgl. Hradil 2001: 33f.). Das entsteht dann, wenn die beiden hier genutzten Dimensionen der Schichtung (Bildung und Einkommen), stark auseinander klaffen. Ein beliebtes Beispiel für solche Inkonsistenz ist der promovierte Taxifahrer (vgl. ebd.). Dieses Problem taucht in der Stichprobe auf. Es gibt Probanden ohne Bildung oder sehr niedriger Bildung in den hohen Einkommensgruppen, aber auch Delinquenten mit hoher Bildung in den niedrigen Einkommensgruppen. Durch zahlreichen fehlende Angaben zum Beruf und einer sehr aufwendigen Einteilung des Berufsprestiges (vgl. Geißler 2008: 101), konnte dieser Faktor in der Schichteinteilung nicht berücksichtigt werden. Das Schichtmodell in diesen Untersuchungen ist dadurch vereinfacht, im Vergleich zu dem Geißlers. Generell ist in den nächsten Jahren für die Kriminalität in M-V anzunehmen, dass die Anzahl der Straftaten im Land sinken wird (vgl. Dinkel 2008: 350). Dabei wird ein Anstieg der weiblichen Kriminalität angenommen. In der Altersstruktur werden sich durch den demo61 grafische Bevölkerungswandel ebenfalls Veränderungen ergeben (vgl. a.a.O.: 335). Die Zahl junger Straftäter wird künftig abnehmen und die der Älteren zunehmen. Die demografische Entwicklung M-V wird sich auf die Diebstahldelikte besonders auswirken. Dadurch dass Diebstähle häufig von jungen Delinquenten begangen werden und der Anteil der jungen Bevölkerung stark abnehmen wird, ist von einem erheblichen Rückgang der Diebstahldelikte auszugehen. M-V ist von der Bevölkerungsalterung besonders stark betroffen und muss sich zunehmend mit dem Problem einer Alterskriminalität auseinander setzten (vgl. a.a.O.: 356). Genauere Betrachtung der Aspekte Geschlecht und Alter finden in Bezug auf Kriminalität im folgenden Abschnitt statt. 10.2 Diskussion der ersten Hypothese Unter Betrachtung der Ergebnisse der bivariaten Analysen und des logistischen Modells, kann die erste Hypothese der Arbeit bestätigt werden. Es besteht ein Zusammenhang zwischen der sozialen Schicht und der Neigung zu kriminellem Verhalten. Dieser Zusammenhang kann jedoch nicht als allgemein gültig betrachtet werden. Er bildet lediglich einen Zusammenhang von Schicht und Kriminalität unter Personen ab, die in M-V unter Bewährungshilfe stehen oder standen. Und auch dort haben sie nicht für alle Probanden Gültigkeit, denn Einschränkungen in der Fallauswahl begrenzen den Kreis der Personen, über die Rückschlüsse geltend sind, weiter. Ein Vergleich mit den Studien Mehlkops und Göppingers zeigt, dass im Gegensatz zu diesen, in denen kein Zusammenhang der Variablen belegt werden konnte, eine Verknüpfung der Variablen besteht (siehe Kapitel 5). Gründe hierfür können in den sehr verschiedenen Stichproben gesehen werden. Aussagen von Hradil und Ziegler würden jedoch die Ergebnisse der beiden Fremdstudien bekräftigen, sie beschreiben das Phänomen der Kriminalität in den unteren Schichten nicht als häufiger, sondern als schwerer. Begangene Taten der Unterschicht werden in der Gesellschaft höhere Schweregrade beigemessen. Als Beispiele werden unter anderem schwere Körperverletzung, Mord und Diebstahl angeführt (vgl. Hradil 2001: 480f.; Ziegler 2009: 371). Wobei Mehlkop in letzerem Punkt auch eine stärkere Belastung auf die Unterschicht belegen konnte (siehe hierzu Kapitel 5). Am Beispiel des Diebstahls lässt sich Mertons Anomietheorie gut verdeutlichen. Durch den hohen, auf den unteren Schichten lastende, Druck gesellschaftliche Ziele wie Wohlstand zu erreichen und die fehlenden Mittel dazu, bedingen, dass sie sich des Raubes oder des Diebstahls bedienen um dennoch zu äußeren Zeichen des Wohlstandes zu gelangen (vgl. Merton 1974: 297; vgl. Oberwittler 2001: 43). Ursache für den starken Zusammenhang von Schicht und Kriminalität kann in diesen Untersuchungen in der soziodemografischen Struktur des Landes gefunden 62 werden. So liegt in M-V das Durchschnittseinkommen unter dem aller anderen Bundesländer, gleichzeitig ist die Zahl an Schulabbrechern ohne einen Abschluss in M-V über dem bundesdeutschen Schnitt (vgl. Bornewasser 2008: 51, 55f.). Diese beiden Faktoren, die auch zur Bildung der Schichtvariablen genutzt wurden, bedingen einen prozentual höheren Anteil an Personen in den unteren Schichten, als es in anderen Bundesländern der Fall ist. Der Schichteffekt auf die Kriminalität fällt dadurch größer aus als in Untersuchungen in anderen Bundesländern (vgl. a.a.O.: 41f.). Dinkel (2008) betont ebenfalls einen deutlichen Unterschied der Bevölkerungsentwicklung und den Häufigkeitsraten der Kriminalität in M-V, verglichen mit anderen Bundesländern (ebd.:349). Dies kann eine Ursache für den vorliegenden Schichteffekt in M-V sein. Eine Abbildung des erhöhten Kriminalitätsrisikos anhand einer binär kodierten Variable bleibt kritisch zu betrachten, da die Zahl der Ersttäter sehr gering ist. In weiterführenden Analysen wäre es sinnvoll eine weitere Differenzierung der Anzahl an Vorstraften durchzuführen. Gerade bei Personen mit wenigen Vorstrafen sei zu berücksichtigen, wie weit diese zurückliegen und um welche Form es sich dabei handelt. Neben der Schicht erwiesen sich andere Faktoren ebenfalls als wichtig in Verbindung mit der Kriminalität in M-V. Der Aspekt des Alters spielt in delinquenten Handlungen eine große Rolle und fand daher bereits in vielen Studien Berücksichtigung. Gerade das Thema Jugendkriminalität wird in den Untersuchungen von Kunadt, Pöge, Oberwittler und Dillig versucht zu ergründen und Ursachen dafür aufzudecken. Auch in den vorangestellten Analysen zeigte sich in den unteren Altersgruppen ein höheres Risiko der Kriminalität. Hohe Jugendarbeitslosigkeit und fehlende Perspektiven im Berufsleben stellen in M-V mögliche Ursachen für das Einschlagen einer kriminellen Karriere dar (vgl. Bornewasser 2008: 50ff., 60). In Bezug auf Mertons Theorie würde die Rolle des Alters bedeuten, dass junge Menschen den Druck der gesellschaftlichen Ziele stärker verspüren als ältere Probanden. Eine Erklärung bietet das Markenbewusstsein junger Personen, der Besitz von Markenprodukten wird als Erfolg, möglicherweise als das gesellschaftliche Ziel, betrachtet (vgl. bpb 2008). Können diese äußeren Anzeichen des Erfolges nicht mit Einkommen erzielt werden, kommt es zum Diebstahl der Dinge. Das Problem der Jugendkriminalität stellte dabei in M-V noch vor einigen Jahren ein großes Problem dar, ist in den letzten Jahren aber stark zurückgegangen (vgl. LKA M-V 2011: 4; vgl. Dinkel 2008: 355ff.). Dies ist jedoch nicht der Tatsache geschuldet, dass präventiv eingreifende Maßnahmen umgesetzt wurden, sondern in der demografischen Entwicklung M-Vs. Ein drastischer Bevölkerungsrückgang in den jungen Altersgruppen führte zu sinkenden Anteilen an der Gesamtkriminalität (vgl. ebd.). Das führt vor 63 allem in den Bereichen der Diebstahlkriminalität zu deutlichen Rückgängen, da junge Delinquenten hier aktiv sind. Dieser Fakt spricht für das Theoriekonstrukt von Merton. Nichtsdestotrotz lag der Anteil der Jugendkriminalität im Jahr 2005 über dem deutschen Durchschnitt (vgl. Dinkel 2008: 355ff.). Ein zunehmendes Problem stellt in diesem Zusammenhang auch die Kriminalität im hohen Alter dar, die durch den Bevölkerungswandel zunehmen wird (vgl. ebd.). In den vorliegenden Ergebnissen konnte dieser Effekt allerdings noch nicht beobachtet werden. Eine Erklärung für geschlechtsspezifische Unterschiede lässt sich, bezugnehmend auf die Anomietheorie, bei Franke (2000: 96ff.) finden. Hier heißt es, dass übergeordnete Ziele der Frauen in der Ehe und der Familie zu sehen sind, nicht im finanziellen Erfolg. Diese Ziele sind mit legitimen Mitteln deutlich leichter zu erreichen und der Druck zu Abweichung ist geringer. Bezogen auf die Anpassungsgruppen Mertons geht Franke (ebd.) weiter davon aus, dass Frauen auf Grund des begrenzten Zuganges zu illegitimen Mitteln eher zu Ritualismus neigen und auf diese Weise ihre Ziele herunterschrauben auf ein ihnen erreichbares Niveau. Die Annahme Dinkels (2008), dass es bis 2030 zu einem deutlichen Anstieg des Anteils der Frauenkriminalität kommt, würde zum Teil gegen die Annahmen Frankes sprechen (vgl. Dinkel 2008: 350f.). Zu untersuchen wäre, ob Frauen der unteren Schichten in M-V seltener Ziele wie Familie und Ehe definieren und das des Erfolges beibehalten. Das würde den prognostizierten steigenden Anteil der Frauenkriminalität im Sinne Mertons erklären. Einen wichtigen Einflussfaktor auf die Kriminalität stellt auch die Arbeitssituation dar. Alleine unter den hier untersuchten Personen sind 73,8% ohne Arbeit. Mehlkop spricht in Bezug auf Merton davon, dass die Wahrscheinlichkeit zu kriminellen Handlungen bei erwerbstätigen Personen geringer ist, als bei Arbeitslosen. Denn legal verdiente Einkommen, die in der Regel über dem Betrag des Arbeitslosengeldes (Hartz IV) liegen, bieten auch größere Möglichkeiten legalen Zugang zu Konsumgütern zu erhalten (vgl. Mehlkop 2011: 280). Das Risiko kriminell zu handeln, steigt ohne eine berufliche Tätigkeit (einschließlich Ausbildungen), Gründe können in dem Mangel an Einkommen oder fehlenden täglichen Strukturen und Routinen gefunden werden (vgl. ebd.), so beziehen über die Hälfte der untersuchten Fälle (56,2%, n=835) Hartz IV. Ein anderer Blickwinkel auf den Aspekt der Arbeitslosigkeit zeigt allerdings, dass diese zu einem gewissen Grad auch als Folge der Kriminalität betrachtet werden kann. So sind die Anteile von Personen ohne eine Erwerbstätigkeit dort besonders hoch, wo die Probanden zuvor in Haft waren und ihnen die Möglichkeit einer Erwerbstätigkeit nachzugehen versagt waren. Ein besonders hoher Anteil Arbeitsloser zeigt sich in der Gruppe der Delinquenten unter Führungsaufsicht. Diese verbüßen oftmals eine 64 längere Freiheitsstrafe und die Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt wird dadurch erschwert, der Anteil an vollerwerbstätigen ist hier als am niedrigsten zu verzeichnen. Klienten die ausschließlich eine Bewährungsstrafe verbüßen sind hingegen häufiger in Arbeit oder Ausbildung (vgl. Jacobsen 2008:171; vgl. Tabelle 24 im Anhang). Neben den genannten Aspekten auf das Risiko erhöhter krimineller Handlung spielt auch das Vorliegen einer Sucht eine große Rolle wie die Untersuchungen gezeigt haben. Bezogen auf Mertons Theorie kann in übermäßigem Alkohol- oder Drogenkonsum eine abweichende Handlung gesehen werden. Es würde bedeuten, dass Personen der unteren Schichten stärker abhängig sind. Dies scheint sich für M-V zu bestätigen. Wie Bornewasser (2008) feststellt sind es Personen mit geringem Einkommen, die verstärkt Alkohol konsumieren. Gerade auch die Zahl an Personen mit kritischem Alkoholkonsum liegen in diesem Bundesland über dem bundesdeutschen Durchschnitt (vgl. ebd.: 65f.). Dabei merkt Bornewasser an, dass das höchste Risiko gerade in der Gruppe männlicher Personen mit einem niedrigen Bildungsgrad vorliegt (vgl. ebd.). Die eigenen Daten bestätigen diesen Zusammenhang (vgl. Tabelle 27 im Anhang). In den unteren Schichten weisen folglich mehr Personen neben der verstärkten Kriminalität häufiger eine Suchtproblematik auf. Welcher der Faktoren dabei ursächlich wirkt kann an dieser Stelle nicht untersucht werden. Mertons Theorie, dass sich Personen der unteren sozialen Schichten häufiger abweichend verhalten, kann für Bewährungshilfe Probanden in M-V unter Standard- oder Intensivbetreuung bestätigt werden. Besonders im Hinblick auf Diebstahlkriminalität besitzt die Theorie Mertons große Erklärungskraft (vgl. Geißler 1987: 142). Eine Klärung hinsichtlich des Aspektes des erhöhten Drucks zur Abweichung, aufgrund gesellschaftlich festgelegter Ziele die anders unerreichbar sind, ist nicht möglich. Um Gründe und Intentionen zu erfahren, warum die Delinquenten die Straftaten begangen haben, böte sich eine nachträgliche Befragung der unterstellten Probanden an. Daten die daraus gewonnen werden, könnten Einblick in die Handlungsabsichten der Verurteilten bieten und einen noch detailliertere Verbindungen zur Anomietheorie Mertons herstellen. 65 10.3 Diskussion der zweiten Hypothese Auch die zweite Hypothese kann auf Grundlage der erhaltenen Ergebnisse bestätigt werden. Es besteht ein Zusammenhang zwischen der Schicht und dem Erhalt eines Widerrufs. Das Risiko sinkt mit höherer Schicht. Personen der oberen sozialen Schichten durchlaufen die Bewährung folglich häufiger erfolgreich als die der unteren Schichten. Vertiefend dazu kann auch die Hilfshypothese bestätigt werden. Personen mit niedriger Bildung nehmen ihre Termine bei der Bewährungshilfe seltener wahr. Rückschlüsse und Vergleiche in Bezug auf andere Studien können nicht gezogen werden, da sie in dieser Form noch nicht angestellt wurde. Neben dem Widerruf einer Bewährungsstrafe kann es auch zu einer Wiederverurteilung kommen, ohne das die laufende Unterstellung des Delinquenten vom Gericht widerrufen wird. Weigelt (2008) stellt dabei in seinen Studien fest, dass es bei über einem Drittel der unterstellten Probanden zu erneuter Straffälligkeit kommt ohne das ein Widerruf beschlossen wird (vgl. ebd.: 217f.). Solche Fälle konnten in diesen Untersuchungen nicht analysiert werden. Letztendlich würde das Begehen einer erneut registrierten Straftat aber bedeuten, dass auch ohne einen Widerruf die Bewährungsstrafe nicht erfolgreich war. In Verbindung mit dem Ergebnis der ersten Hypothese bedeutet dies, dass es in den unteren Schichten häufiger zu einem Widerruf aufgrund neuer Straftaten kommen müsste, beziehungsweise generell mehr Fälle erneuter Straffälligkeit registriert werden. Wie belegt wurde, ist das Risiko zu Kriminalität in den unteren Schichten höher. Weiterführende Analysen der Daten zeigen zu diesem Punkt, dass es in der Stichprobe in 68,8% zu einem Widerruf aufgrund einer neuen Straftat kommt. Das erneute begehen einer Straftat kann als der Hauptfaktor für den Erhalt eines Widerrufes in der Stichprobe angesehen werden. Eine weitere Analyse hinsichtlich des Widerrufs aufgrund einer neuen Straftat und der Schichtzugehörigkeit, müsste in Bezug auf die erste Hypothese einen größeren Anteil solcher Widerrufe in den unteren Schichten vermuten lassen. Dies kann nicht bestätigen werden. In allen Schichten kommt es zu etwa gleich vielen Widerrufen aufgrund neuer Straffälligkeit der Unterstellten (siehe hierzu Tabelle 25 im Anhang), beziehungsweise liegt er in den oberen Schichten sogar höher. Weiterhin stellt der Abbruch des Kontaktes zu dem Bewährungshelfer einen wichtigen Faktor zum Erfolg der Bewährung dar. Sowohl in den unteren Schichten, als auch bei Delinquenten mit niedriger Bildung, konnte eine Verbindung belegt werden (vgl. Tabellen 17 und 23 im Anhang). Der Kontaktabbruch seitens des Probanden kann ebenfalls in einen Widerruf führen. Gründe für das Abbrechen des Kontaktes sind nicht im Datensatz genannt und bleiben in anschließenden Analysen zu erheben und untersuchen. 66 Eine bedeutende Rolle kam in den Untersuchungen dem Faktor Anzahl an Vorstrafen zu. Auch Weigelt konnte in seinen empirischen Analysen einen Zusammenhang mit dem Erhalt eines Widerrufs ausmachen (vgl. Weigelt 2009: 226f.). Mit steigender Anzahl an Vorstrafen steigt die Anzahl an widerrufenen Strafen. In den eigenen Untersuchungen wiesen Personen mit mehr als zehn Vorstrafen bereits ein über zehnmal höheres Risiko auf einen Widerruf zu erhalten. Weigelt fand zudem heraus, dass mit steigender Anzahl an Vorstrafen die Zahl an Wiederverurteilungen - also erneute Straftaten - drastisch stieg und die Bewährung hier seltener erfolgreich durchlaufen wird (vgl. ebd.). In welcher Verbindung diese Ergebnisse mit der sozialen Schicht stehen, wurde von ihm nicht untersucht. Gründe für das erneute kriminelle Handeln können nur die Unterstellten selbst nennen. Als Stichwort sei hier wieder die Befra-gung als Möglichkeit der Datengewinnung genannt. Problematisch stellt sich auch die Vernachlässigung der formell betreuten Probanden im Datensatz dar. Es bleibt an dieser Stelle offen, wie sie das Schichtbild der Bewährungshilfeunterstellten verändern würden und es stabil bleibt. Auch im Rückschluss auf den Widerruf kann nicht ausgemacht werden ob diese Delinquenten aufgrund der niedrigen Kontaktdichte eine höhere Anzahl an Wiederrufen erhalten, da die soziale Kontrolle durch den Bewährungshelfer seltener stattfindet. Die Untersuchung hinsichtlich der Strafform würde diese Vermutung bestätigen. Da Probanden der Führungsaufsicht, welche häufiger in der intensiv betreut werden, seltener einen Widerruf erhalten (vgl. Tabelle 19 im Anhang). Sie erfahren eine größere Kontrolle durch eine höhere Kontaktdichte mit dem Bewährungshelfer (vgl. Justizministerium M-V 2010: 29, 31). Um Lücken im Datensatz hinsichtlich der formellen Betreuung auszuschließen, würde eine Erweiterung durch formelle Fälle Aussagen über den Kontrollaspekt durch den Bewährungshelfer besser ermöglichen. Den Erhalt eines Widerrufs anhand des Aspektes der differenzierten Leistungsgestaltung zu interpretieren, ist nur unter Vorbehalten möglich. Das Risiko des Widerrufs ist hier zwar um fast 50% niedriger, jedoch bleibt zu bedenken, dass die Form der differenzierten Betreuung erst seit 2008 (vgl. Schaal 2009: 94) praktiziert wird. Die Zeit in der sich die Delinquenten bewähren konnten oder mussten ist nicht so groß bemessen wie die der Probanden in der Gruppe vor der Einführung der Leistungsgestaltung. Eine Sichtung der Daten hinsichtlich des Beginns der Unterstellung zeigt auch, dass Probanden der Vergleichsgruppe ihre Bewährungsstrafe bereits erfolgreich oder nicht erfolgreich beendet haben, wohingegen die der Untersuchungsgruppe zum Zeitpunkt der Datenerhebung noch laufend sind. Der prozentuale Anteil derjenigen untersuchten Fälle mit einem Widerruf in der Untersuchungsgruppe kann bis zum Ende der Unterstellungszeiten noch steigen und schränkt die Aussagekraft des 67 niedrigeren Risikos in der Gruppe ein. Eine vergleichende Studie zu einem späteren konnte hinsichtlich dieses Aspektes eindeutigere Ergebnisse liefern. Eine bedeutende Rolle in der Betrachtung schichtspezifischer Kriminalität spielt die Bildung der Probanden. Ein Zusammenhang mit der Kriminalität wurde in der Literatur oftmals hervorgehoben. Mit einer Zunahme von Personen mit niedriger Bildung in den nächsten Jahren in M-V wird auch ein Ansteigen der Kriminalität vermutet (vgl. Bornewasser 2008: 50). Ein Zusammenhang der Bildung mit den wahrgenommenen Terminen bei der Bewährungshilfe konnte belegt werden. Inwieweit die Bildung Einfluss auf die Probanden ausübt kriminell zu Handeln bleibt zu untersuchen. Ob Personen mit niedriger Bildung leichter unter dem Druck der Gesellschaft auf illegale Handlungsalternativen zurückgreifen ist eine Frage die mit der Erhebung zusätzlicher Daten beantwortet werden kann. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass es Faktoren in der Bewährungsunterstellung gibt, die sichtlich einen Einfluss auf den Erfolg dieser haben. Neben der Vorstrafenanzahl spielen die Form der Strafe und der Kontaktabbruch ebenfalls bedeutende Rollen. Wie bereits in der ersten Hypothese kann auch hier nicht herausgefunden werden, ob der Erhalt des Widerrufs, der oftmals durch erneute Straffälligkeit begründet ist, mit einem Druck in Verbindung steht, der durch gesellschaftlich vorgeschriebene Ziele erzeugt wird. Es wäre dazu nötig, wie im Falle der ersten Hypothese, zusätzlich Daten in einer anderen Form zu erheben. Dies bietet die Möglichkeit anschließender Analysen und Forschungen, gerade auch in Bezug auf das Thema der sozialen Milieus, die anhand der Daten nicht untersucht werden konnten. 10.4 Soziale Milieus und Kriminalität In der Studie von Pöge konnte in einzelnen Milieus, speziell dem Musikmilieu der Hip Hopper ein Zusammenhang mit der Kriminalität hergestellt werden. Die Bildung solcher Musikmilieus ist jedoch sehr speziell und bildet nicht die sozialen Milieus generell ab. Im Bezug auf höhere Altersstufen ist die Erklärungskraft von Pöges Modell anzuzweifeln. Auch Oberwittler beschrieb, dass gerade schwere Delikte in den unteren sozialen Milieus konzentriert sind (vgl. Oberwittler 2001: 101). Der zur Analyse der Kriminalität genutzte Fragebogen erfasst jedoch keine Daten der Delinquenten in Bezug auf persönliche Werthaltungen oder Freizeitbeschäftigungen, welche eine Zuordnung zu einem Milieu erst ermöglichen würden. Lediglich eine Frage erfasst, ob der Proband generell Freizeitaktivitäten verfolgt. Es fehlen jedoch bereits in dieser Variablen in 35,6% der Fälle Angaben dazu. Aspekte wie Werthaltungen und Lebenseinstellungen sind des Weiteren schwer anhand von Akten zu 68 erheben. Es böte sich im Falle einer Untersuchung hinsichtlich der Milieus an, in Befragungen mit den Delinquenten und deren Bewährungshelfer solche Determinanten zu erheben. Die Gewinnung und Auswertung solcher Daten würde einen enormen Aufwand mit sich bringen um eine Milieu-Variable zu generieren und den Rahmen dieser Arbeit sprengen. Zumal es bis dato an einem einheitlichen Konzept zur Operationalisierung von sozialen Milieus mangelt, die eine Einteilung zusätzlich erschweren (vgl. Ludwig-Mayerhofer 2000: 258). Könnte ein einheitliches Konzept, ähnlich dem Konzept zur Schichteinteilung - das die drei Hauptdeterminanten Beruf, Einkommen und Qualifikation zur Einteilung nutzt (vgl. Mehlkop 2011: 284; vgl. Geißler 2008: 101) - geschaffen werden, so böte es gleichzeitig Ansatzpunkte für weiterführende Arbeiten zu dem Thema der Kriminalität in den sozialen Milieus. Erste Studien belegen bereits einen Zusammenhang der Zugehörigkeit zu einem Milieu und dem Tatbestand der Gewalt. Demnach zeigen die Ergebnisse der Studien von Heitmeyer (1996) und Ulbrich-Herrmann (1996), dass Jugendliche aus den Milieus mit schlechter ökonomischer Lage eher bereit sind Gewalt auszuüben als Jugendliche in Milieus mit einer besseren sozialen Lage (vgl. Hradil 2001: 484). In dem Punkt der Milieus steckt hinsichtlich des Tatbestandes der Kriminalität noch viel Potenzial, dass in zukünftigen Studien Platz finden sollte. 69 11. Zusammenfassung Kriminalität als ein allgegenwärtiges Phänomen in der Gesellschaft stand im Mittelpunkt dieser Arbeit. Um zu verhindern, dass es zu einer Ausuferung der Kriminalität kommt, gibt es von Staat feste Vorschriften der Sanktionierung abweichenden Verhaltens in Form des Strafgesetzes. Innerhalb dieses Gesetzes stellen die Bewährungsstrafe oder Führungsaufsicht zwei der Sanktionsformen dar. Auf Grundlage solcher unter Bewährung stehender Personen wurden in dieser Arbeit Untersuchungen angestellt, die sich mit der Frage auseinander setzten, ob die soziale Schicht einen Einfluss auf kriminelles Verhalten ausübt. Neben der These Geißlers, dass eine Einteilung in Schichten immer noch gängig ist, stellte die Theorie nach Merton, dass Grundgerüst für diese Arbeit dar. Merton geht davon aus, dass Personen der unteren sozialen Schichten dem stärksten Druck ausgesetzt sind sich abweichend zu verhalten. Die Aussagen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, dass sich die Mittelschicht tendenziell kontinuierlich zu verkleinern, und die oberen und unteren Schichten zu wachsen drohen, bekräftigen die Intention einer Untersuchung hinsichtlich eines Schichteffektes auf die Kriminalität. Auf diesen Grundannahmen aufbauend wurden zwei Hypothesen und eine Hilfshypothese entwickelt. Erstere befasste sich mit der Untersuchung der Frage, ob in den unteren sozialen Schichten das Risiko zu kriminellem Verhalten erhöht ist. Diese Annahme konnte in den Daten bestätigt werden. Die unteren sozialen Schichten weisen ein erhöhtes Risiko auf kriminelle Handlungen zu begehen. Dabei spielen Aspekte wie das Alter und die Arbeitssituation der Personen eine wichtige Rolle. Die zweite These behauptete einen Zusammenhang der Schicht mit dem Risiko des Erhaltens eines Widerrufs, und somit ein höheres Risiko des Scheiterns der Bewährung in den unteren Schichten. Auch diese fand Bestätigung in der Analyse der Daten. Ein negativer Zusammenhang von Schicht und dem Erhalt eines Widerrufs wurde festgestellt. Es konnten Faktoren ermittelt werden, die den Erfolg der Bewährung beeinflussen. Genannt seien die Anzahl an Vorstrafen des Delinquenten, die Strafform oder ein Unterstellungsbeginn vor oder nach der Einführung der differenzierten Leistungsgestaltung. Vertiefend zu der zweiten Hypothese wurde weiterhin eine Hilfshypothese entwickelt. Die These besagte, dass Personen mit niedriger Bildung seltener ihre Termine bei der Bewährungshilfe wahrnehmen. Ein Zusammenhang konnte auch in dieser Untersuchung nachgewiesen werden, Personen mit einer niedrigen Bildung versäumen häufiger Termine mit ihrem Bewährungshelfer. Im Vergleich zu bereits zuvor angestellten Untersuchungen fallen die von Mehlkop und Göppinger als die auf, die den eigenen Untersuchungen am ähnlichsten sind. Sie ermöglichen 70 die größte Vergleichbarkeit mit den eigenen Ergebnissen. In beiden Studien konnte, entgegen den eigenen Ergebnissen, kein Zusammenhang der Schicht und der Kriminalität bestätigt werden. Hier wäre es nötig den Blick noch einmal darauf zu richten, worin die Unterschiede in den Schichtkonzeptionen liegen. Andere vorgestellte Studien beschränken sich stark auf den Aspekt der Jugendkriminalität, im Zusammenhang mit der Schicht, und können nur Eingeschränkt auf die eigenen Untersuchung übertragen werden. Schicht wird hier, durch andere Voraussetzungen der untersuchten Personen, anders definiert und hergeleitet. Dieser Punkt erschwert die Vergleichbarkeit weiter. Zu bedenken bleibt in der Diskussion der Ergebnisse, dass einige Aspekte die Aussagekraft einschränken. Die Grundlage der Untersuchung, der Datensatz zur Evaluation der differenzierten Leistungsgestaltung, kann nicht als repräsentativ angesehen werden. Es gibt, im Vergleich zu den tatsächlich unterstellten Probanden der Sozialen Dienste, deutliche Überrepräsentationen in einigen untersuchten Gruppen. Auch kann mittels der Ergebnisse kein allgemein gültiger Schluss auf sämtliche vom Gericht verurteilte, oder gar sämtliche Kriminalität, geboten werden. Aspekte wie die Kriminalität im Dunkelfeld oder verurteilte Personen ohne eine Bewährung sind nicht berücksichtigt. Und möglicherweise sind es diese Personen, die im Datensatz nicht erfasst sind, die den Effekt der Schicht auf die Kriminalität noch einmal bestätigen oder entkräften würden. Diese Vermutungen können mittels Anschlussforschungen untersucht werden. Milieuspezifische Aspekte konnten in Hinblick auf Kriminalität und Devianz nicht untersucht werden. Zu große Lücken in den Daten, machten eine sinnvolle Einteilung in Milieus nicht möglich und dieser Punkt konnte in der Arbeit nur am Rande betrachtet werden. Bietet jedoch gleichzeitig die Möglichkeit mit einer Aufarbeitung und Ausgestaltung der Daten den Aspekt sozialer Milieus und Kriminalität in Anschlussforschungen zu untersuchen und beschreiben. Wird der Datensatz weiterentwickelt und die Kriterien der Repräsentativität können erfüllt werden, so bietet die vorliegende Arbeit eine gute Grundlage der Untersuchung schichtspezifischer Kriminalität hinsichtlich unter Bewährung stehender Delinquenten. Einflüsse auf die Kriminalität können weiter analysiert und mögliche präventive Maßnahmen zur Verhinderung gefunden werden. Trotz bestehender Grenzen der Aussagekraft der Untersuchungen, konnte die Arbeit einen guten Einblick in den Zusammenhang von Kriminalität und sozialer Schichtung, anhand von Bewährungshilfefällen, in M-V geben. Weiter stellt diese Untersuchung bislang die einzige dar, die den Bezug zur Bewährungshilfe herstellt und untersucht. Aufgestellte Hypothesen fanden Bestätigung in der Analyse der Daten und ermöglichten eine kritische Auseinandersetzung mit den Ergebnissen, die zu weiteren Forschungen anregen können. 71 12. Literaturverzeichnis Bieschke, Volker, 2009: Forschungskonzept für die Projekte: „Evaluation der differenzierten Leistungsgestaltung bei den Sozialen Diensten der Justiz M-V“ und „Evaluation der sozialtherapeutischen Abteilung der Jugendanstalt Neustrelitz“; PDF-Datei unter: http://www.fh-guestrow.de/FBRP/KD/Dokumente%5Cforschungskozept.pdf [07.01.2012] Bolte, Karl Martin/ Hradil, Stefan, 1988: Soziale Ungleichheit in der Bundesrepublik Deutschland. 6. Auflage. Opladen: Leske + Budrich Bornewasser, Manfred, 2008: Mecklenburg-Vorpommern: Seine geografische, politische, wirtschaftliche und soziale Lage im Jahr 2006, in: Manfred Bornewasser/Ingmar Weitermeier/Rainer Dinkel(Hrsg.): Demografie und Kriminalität – Eine Prognose zur Kriminalitätsentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern. Frankfurt: Verlag für Polizeiwissenschaft, Prof. Dr. Clemens Lorei, S. 37 – 80 Bundesministerium des Inneren [BMI], 2011: Die Kriminalität in der Bundesrepublik Deutschland – Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2010. Berlin: Bundesministerium des Inneren Bundeszentrale für politische Bildung [bpb], 2008: Was geht? – Markenbewusstsein und Konsumverhalten von Jugendlichen. PDF-Datei unter: http://www.bpb.de/files/8ZARRV .pdf [20.01.2012] Burzan, Nicole, 2011: Soziale Ungleichheit – Eine Einführung in die zentralen Theorien. 4. Auflage. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften Dahrendorf, Ralf, 1971: Gesellschaft und Demokratie in Deutschland. Ungekürzte Ausgabe. München: Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG Diaz-Bone, Rainer, 2006: Statistik für Soziologen. Konstanz: UVK Verlagsgesellschaft mbH Dinkel, Rainer, 2008: Die Ergebnisse der Kriminalitätsprognose, in: Manfred Bornewasser/Ingmar Weitermeier/Rainer Dinkel (Hrsg.): Demografie und Kriminalität – Eine Prognose zur Kriminalitätsentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern. Frankfurt: Verlag für Polizeiwissenschaft, Prof. Dr. Clemens Lorei, S. 349 – 358 Durkheim, Émile, 1974: Kriminalität als normales Phänomen, in: Fritz Sack/ René König (Hrsg.), Kriminalsoziologie. 2. Auflage. Frankfurt/ Main: Akademische Verlagsgesellschaft, S. 3 – 9 Durkheim, Émile, 1977: Über die Teilung der sozialen Arbeit. 1. Auflage. Frankfurt/ Main: Suhrkamp Verlag 72 Durkheim, Émile, 1993: Der Selbstmord. 4. Auflage. Frankfurt/ Main: Suhrkamp Taschenbuch Verlag Eifler, Stefanie, 2002: Kriminalsoziologie. Bielefeld: transcript Verlag Endruweit, Günter, 2000: Milieu und Lebensstilgruppe – Nachfolger des Schichtkonzepts? München/ Mering: Rainer Hampp Verlag Franke, Kirsten, 2000: Frauen und Kriminalität – Eine kritische Analyse kriminologischer und soziologischer Theorien. 1. Auflage. Konstanz: UVK Universitätsverlag Konstanz GmbH Fromm, Sabine, 2010: Datenanalyse mit SPSS für Fortgeschrittene 2: Multivariate Verfahren für Querschnittsdaten. 1. Auflage. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften Geiger, Theodor, 1932: Die soziale Schichtung des deutschen Volkes – Sozio-graphischer Versuch auf statistischer Grundlage. Stuttgart: Ferdinand Enke Verlag Geißler, Rainer, 1987: Soziale Schichtung und Kriminalität, in: Rainer Geißler (Hrsg.), Soziale Schichtung und Lebenschancen in der Bundesrepublik Deutschland. Stuttgart: Ferdinand Enke Verlag, S.138 – 161 Geißler, Rainer, 1987: Soziale Schichten und Bildungschancen, in: Rainer Geißler (Hrsg.), Soziale Schichtung und Lebenschancen in der Bundesrepublik Deutschland. Stuttgart: Ferdinand Enke Verlag, S. 79 – 110 Geißler, Rainer, 2006: „Natürlich gibt es heute noch Schichten!“ – Bilder der modernen Sozialstruktur in den Köpfen der Menschen, in: Helmut Bremer/ Andrea Lange-Vester (Hrsg.), Soziale Milieus und Wandel der Sozialstruktur – Die gesellschaftlichen Herausforderungen und die Strategien der sozialen Gruppe. 1. Auflage. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 102 – 127 Geißler, Rainer, 2008: Die Sozialstruktur Deutschlands – Zur gesellschaftlichen Entwicklung mit einer Bilanz zur Vereinigung. 5. durchgesehene Auflage. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften Gephart, Werner, 1990: Strafe und Verbrechen – Die Theorie Emile Durkheims. 1. Auflage. Opladen: Leske + Budrich Goebel, Jan/Gornig, Martin/Häußermann, Hartmut, 2010: Polarisierung der Einkommen: Die Mittelschicht verliert, in: Klaus Zimmermann et al. (Hrsg.), Wochenbericht 24/2010. Berlin: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung Göppinger, Hans, 1983: Der Täter in seinen sozialen Bezügen – Ergebnisse aus der Tübinger Jungtäter-Vergleichsuntersuchung. Berlin/Heidelberg: Springer-Verlag 73 Grosser, Rudolf, 2009: Soziale Dienste der Justiz Mecklenburg-Vorpommern – Organisation und fachliche Steuerung im öffentlich-rechtlichen Rahmen, in: DBH-Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik und Justizministerium M-V, Kriminalpolitische Herausforderungen – Bewährungs- und Straffälligenhilfe auf neuen Wegen. Köln: DBH-Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V. S. 72 – 89 Hradil, Stefan, 1987: Sozialstrukturanalyse in einer fortgeschrittenen Gesellschaft – Von Klassen und Schichten zu Lagen und Milieus. Opladen: Leske + Budrich Hradil, Stefan, 2001: Soziale Ungleichheit in Deutschland. 8. Auflage. Opladen: Leske + Budrich Jacobsen, Gönke Christin, 2008: Sozialstruktur und Gender – Analyse geschlechtsspezifischer Kriminalität mit der Anomieteorie Mertons. 1. Auflage. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften Jäger, Bernd H., 2010: Die sozialpädagogische Betreuung von straffälligen Menschen in der Bewährungshilfe – Ein Ländervergleich, in der Reihe: Kriminalität und Kriminalpolitik. Bochum: Universitätsverlag Dr. N. Brockmeyer Jesse, Jörg/ Kramp, Sabine: Das Konzept der Integralen Straffälligenarbeit – InStar – in Mecklenburg-Vorpommern, in: DBH-Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik und Justizministerium M-V, Kriminalpolitische Herausforderungen – Bewährungs- und Straffälligenhilfe auf neuen Wegen. Köln: DBH-Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V. S. 61 – 71 Jung, Heike, 2007: Kriminalsoziologie. 2. neu bearbeitete Auflage. Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern, 2010: Justizvollzug und Soziale Dienste der Justiz in Zahlen – Ausgabe 2010. Schwerin, PDF Datei unter: service.mvnet.de/_php /download.php?datei_id=22338 [28.12.2011] Justizministerium Mecklenburg Vorpommern, 2011, unter: http://www.regierungmv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/jm/Themen/Strafvollzug_und_S oziale_Dienste/index.jsp [30.12.2011] Kaiser, Günther, 1996: Kriminologie: Ein Lehrbuch. 3. neubearbeitete und erweiterte Auflage. Heidelberg: C. F. Müller Verlag König, René, 1974: Theorie und Praxis in der Kriminalsoziologie, in: Fritz Sack/ René König (Hrsg.), Kriminalsoziologie. 2. Auflage. Frankfurt/ Main: Akademische Verlagsgesellschaft, S. X 74 Kühnel, Steffen-M./ Krebs, Dagmar, 2007: Statistik für die Sozialwissenschaften – Grundlagen, Methoden, Anwendungen. 4. Auflage. Reinbeck: Rowohlt Taschenbuch Verlag Kunadt, Susann, 2011: Sozialer Raum und Jugendkriminalität – Zum Einfluss der Wohnumgebung auf delinquentes Handeln, in der Reihe: Klaus Boers/ Jost Reinike (Hrsg.), Kriminologie und Kriminalsoziologie – Band 10. Münster: Waxmann Verlag GmbH Kunz, Karl-Ludwig, 1998: Kriminologie. 2. Auflage. Bern; Stuttgart; Wien; Haupt: UTB für Wissenschaft: Uni-Taschenbücher Lamnek, Siegfried, 2001: Theorien abweichenden Verhaltens. 7. Auflage. München: Wilhelm Fink Verlag GmbH & Co. KG Lamnek, Siegfried, 2010: Qualitative Sozialforschung. 5. überarbeitete Auflage. Weinheim/Basel: Beltz Verlag Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit Mecklenburg-Vorpommern [LaStar M-V], 2011: Die Aufgaben der Sozialen Dienste der Justiz, unter: http://www.lastar.mvjustiz.de/index_lang.html [21.11.2011] Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit Mecklenburg-Vorpommern [LaStar M-V], 2012: Soziale Dienste der Justiz, unter: http://www.lastar.mv-justiz.de/sdj.html [02.01.2012] Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern [LKA M-V], 2011: Polizeiliche Kriminalstatistik für das Land Mecklenburg-Vorpommern 2010. Rampe Ludwig-Mayerhofer, Wolfgang, 2000: Von Schicht zu Milieu – Was bringen neue Konzepte sozialer Ungleichheit für die Kriminalsoziologie, in: Wolfgang LudwigMayerhofer, Soziale Ungleichheit, Kriminalität und Kriminalisierung. 1. Auflage. Opladen: Leske + Budrich, S. 235 – 260 Mehlkop, Guido/Becker, Rolf, 2004: Soziale Schichtung und Delinquenz – Eine empirische Anwendung eines Rational-Choice-Ansatzes mit Hilfe von Querschnittsdaten des ALLBUS 1990 und 2000, in Friedrichs/Mayer/Schluchter: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie. 56. Jahrgang, Heft 1 (März 2004), S. 95 – 126 Mehlkop, Guido, 2011: Kriminalität als rationale Wahlhandlung. 1. Auflage. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften Meier, Bernd-Dieter, 2009: Strafrechtliche Sanktionen. 3. aktualisierte Auflage. Berlin/ Heidelberg: Springer-Verlag 75 Merton, Robert K., 1974: Sozialstruktur und Anomie, in: Fritz Sack/ René König (Hrsg.), Kriminalsoziologie. 2. Auflage. Frankfurt/ Main: Akademische Verlagsgesellschaft, S. 283 – 313 Merton, Robert K., 1995: Soziologische Theorie und soziale Struktur. Berlin: Walter de Gruyter & Co. Michael, Heinz-Günter, 2010: Quantitative empirische Sozialforschung. München: Ernst Reinhardt, GmbH & Co KG Verlag Oberwittler, Dietrich/Blank, Thomas/Köllisch, Tilman/Naplava, Thomas, 2001: Soziale Lebenslagen und Delinquenz von Jugendlichen – Ergebnisse der MPI-Schulbefragung 1999 in Freiburg und Köln. Freiburg im Breisgau: Ed. iuscrim, Max-Planck-Institut für Ausländisches und Internationales Strafrecht Organisation für wissenschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung [OECD], 2011: Einkommensungleichheit nimmt OECD-weit zu – in Deutschland besonders schnell, unter: http://www.oecd.org/document/54/0,3746,de_34968570_35008930_49176950_1_ 1_1_1,00.html [22.12.2011] Peuckert, Rüdiger, 2006: Sanktion, in Bernhard Schäfers/ Johannes Kopp (Hrsg.), Grundbegriffe der Soziologie. 9., grundlegend überarbeitete und aktualisierte Auflage. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 245 - 247 Peuckert, Rüdiger, 2008: Abweichendes Verhalten und soziale Kontrolle, in: Hermann Korte/Bernhard Schäfers (Hrsg.), Einführung in die Hauptbegriffe der Soziologie. 7. Grundlegend überarbeitete Auflage. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 107 – 129 Pöge, Andreas, 2007: Soziale Milieus und Kriminalität – Eine Untersuchung von Werteund Musiktypologien in Münster und Duisburg, in der Reihe: Klaus Boers/ Jost Reinike (Hrsg.), Kriminologie und Kriminalsoziologie – Band 5. Münster: Waxmann Verlag GmbH Rössel, Jörg, 2009: Sozialstrukturanalyse – Eine kompakte Einführung. 1. Auflage. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften Sack, Fritz, 2007: Abweichung und Kriminalität, in: Hans Joas (Hrsg.), Lehrbuch der Soziologie. 3. Überarbeitete und erweiterte Auflage. Frankfurt/ Main: Campus Verlag GmbH. S. 183 – 216 76 Schaal, Noreen, 2009: Falldifferenzierung – Differenzierte Leistungsgestaltung in der Bewährungshilfe und Führungsaufsicht, in: DBH-Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik und Justizministerium M-V, Kriminalpolitische Herausforderungen – Bewährungs- und Straffälligenhilfe auf neuen Wegen. Köln: DBH-Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V. S. 90 – 117 Schäfers, Bernhard, 2008: Soziales handeln und seine Grundlagen: Normen, Werte, Sinn, in: Hermann Korte/ Bernhard Schäfers (Hrsg.), Einführung in die Hauptbegriffe der Soziologie. 7. Grundlegend überarbeitete Auflage. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 23 – 44 Schnell, Rainer/Hill, Paul B./Esser, Elke, 2008: Methoden der empirischen Sozialforschung. 8. unveränderte Auflage. München: Oldenbourg Wissenschaftsverlag GmbH Sinus-Institut, 2011: http://www.sinus-institut.de/loesungen/sinus-milieus.html [30.12. 2011] Statistisches Bundesamt [Destatis]/Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung [WZB], 2011a: Datenreport 2011 – Ein Sozialbericht für die Bundesrepublik Deutschland. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung Statistisches Bundesamt [Destatis], 2011b: Rechtspflege – Bewährungshilfe 2008. Wiesbaden: Statistisches Bundesamt Statistisches Bundesamt [Destatis], 2012: Strafverfolgung – Wegen Verbrechen und Vergehen verurteilte Deutsche, unter: http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/d estatis/Internet/DE/Content/Statistiken/Rechtspflege/Strafverfolgung/Tabellen/Content7 5/VerurteilteDeutsche,templateId=renderPrint.psml [11.01.2012 15:50] Tittle, Charles R./Paternoster, Raymond, 2000: Social Deviance and Crime – An Organizational and Theoretical Approach. Los Angeles, California: Roxbury Publishing Company Treiber, Hubert, 2011: Sanktion; Sanktionsapparat, in: Werner Fuchs-Heinritz (Hrsg.) et al., Lexikon zur Soziologie. 5. überarbeitete Auflage. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 588 – 589 Treiber, Hubert/Lautmann, Rüdiger, 2011: Sanktion, formale – informale, in: Werner Fuchs-Heinritz (Hrsg.) et al., Lexikon zur Soziologie. 5. überarbeitete Auflage. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 589 77 Weigelt, Enrico, 2009: Bewähren sich Bewährungsstrafen? - Eine empirische Untersuchung der Praxis und des Erfolgs der Strafaussetzung von Freiheits- und Jugendstrafen, in der Reihe: Institut für Kriminalwissenschaften Uni Göttingen, Göttinger Studien zu den Kriminalwissenschaften. Göttingen: Universitätsverlag Ziegler, Rebecca, 2009: Soziale Schicht und Kriminalität, in der Reihe: Heinz Schöch/ Dieter Dölling/ Bernd-Dieter Meier/ Torsten Verrel ( Hrsg.), Kriminalwissenschaftliche Schriften – Band 24. Berlin: LIT Verlag Dr. W. Hopf 78 Anhang A. Abbildungen und Tabellen zum Text Abbildung 4: Schichtaufbau der Bevölkerung Deutschlands im Zwiebel-Modell (Quelle: Bolte/ Hradil 1988: 220) Abbildung 5: Soziale Schichtung der Bevölkerung Deutschlands im Haus-Modell (Quelle: Dahrendorf 1971: 97) 79 Abbildung 6: Die SINUS-Milieus Deutschlands 2010 (Quelle: Sinus-Institut, 2011: http://www.sinus-institut.de/loesungen/sinus-milieus.html [30.12.2011]) Abbildung 7: Organigramm der Sozialen Dienste in Mecklenburg-Vorpommern Ministerin Staats-sekretär Abteilung 2 Soziale Dienste Dienst und Fachaufsicht Abteilung 1 7 Vollzugsanstalten Oberlandesgericht LG Rostock LG Schwerin LG Stralsund LG Neubrand enburg (Quelle: Jäger 2009: 196) 80 Soziale Dienste Rostock Geschäftsführung Soziale Dienste Soziale Dienste Schwerin Soziale Dienste Stralsund Soziale Dienste Neubrand enburg Tabelle 6: Einteilung der Interventionskategorien, nach der Einführung der differenzierten Leistungsgestaltung Eingangsphase Alle Probanden werden bei Auftragseingang in die Eingangsphase aufgenommen Interventionskategorie Eine Zuordnung erfolgt im Ergebnis der diagnostischen Einstätzung IntensivIntervention - Fallgruppe 1- StandardIntervention - Fallgruppe 2- Formelle Intervention - Fallgruppe 3- Jede Fallgruppe definiert sich über Zuordnungskriterien zum/ zur Kontrollbedarf Anamnese und Unterstützungsbedarf Diagnose Einordnung/ Wechsel der Fallgruppe bei positivem Verlauf Einordnung/ Wechsel der Fallgruppe bei erhöhtem Unterstützungs- und Kontrollbedarf Die Dauer des Aufenthalts in einer Interventionskategorie ist abhängig von der Entwicklung des Probanden in Bezug auf seinen Kontroll- und Unterstützungsbedarf. Der Fallgruppenwechsel wird Dauer: 3 Monate orientiert an den dazu entwickelten Kriterien vorgenommen. Bei Vorliegen von Ausschlusskriterien können Fallgruppen „übersprungen“ werden. Kontaktfrequenz Kontaktfrequenz Kontaktfrequenz 4 Kontaktfrequenz 14-tägig 14-tägig bis 8 Wochen vierteljährlich (Quelle: Schaal, 2009: 103f.) Abbildung 8: Darstellung der Stichprobenbeschreibung zur Evaluation der differenzierten Leistungsgestaltung (Quelle: Bieschke 2009: 9) 81 Tabelle 7: Übersicht der Hypothesen mit ihren abhängigen und konfundierenden Variablen (Drittvariablen) Unabhängige Variable Abhängige Variable Drittvariablen Hypothese 1: Personen der unteren sozialen Schichten begehen vermehrt Straftaten und stehen so vermehrt unter Bewährung. Hypothese 2: Personen der unteren sozialen Schichten durchlaufen die Bewährung seltener erfolgreich ( Widerruf) Hilfshypothese: Personen mit niedriger Bildung nehmen seltener ihre Termine bei der Bewährungshilfe war. Soziale Schicht Soziale Schicht Bildung Kriminalität Widerruf Anzahl der Fehltermine Alter Arbeitssituation Geschlecht Sucht Familienstand Strafform Anzahl der Vorstrafen Diff. Leistg.gestaltg. Anzahl der Fehltermine Kontaktabbruch - Abbildung 9: Darstellung der tatsächlichen verurteilten Personen im Hellfeld 2009 (Quelle: Destatis/WZB 2011a: 289) 82 B. Univariate Ergebnisse Abbildung 10: Univariate Verteilung der Probanden auf die Schichten obere Mittelschicht 9,4% untere Mittelschicht 16,1% untere Unterschicht 58,7% obere Unterschicht 15,8% n= 727 (Quelle: Datensatz zur Evaluation diff. Leistungsgestaltung 2011; eigene Berechnung) Abbildung 11: Verteilungen der beiden Variablen zur Bildung der Schicht Verteilung des Bildungsgrades mittlere Bildung 24,0% niedrige Bildung 48,8% n= 729 hohe Bildung 1,4% keine bzw. sehr niedrige Bildung 25,8% Verteilung der Einkommensgruppen mehr als 788€ 10,1% 531 bis 788€ 15,1% 266 bis 530€ 31,3% unter 265€ 43,5% n= 873 (Quelle: Datensatz zur Evaluation der diff. Leistungsgestaltung 2011; eigenen Berechnungen) 83 Abbildung 12: Univariate Verteilung der vorbestraften Probanden nein 12,0% ja 88,0% n= 732 (Quelle: Datensatz zur Evaluation der diff. Leistungsgestaltung 2011; eigenen Berechnung) Abbildung 13: Univariate Verteilung des Alters älter als 45 13,1% jünger als 25 26,3% 36 bis 45 15,9% 31 bis 35 16,8% 26 bis 30 27,9% n= 875 (Quelle: Datensatz zur Evaluation der diff. Leistungsgestaltung 2011; eigenen Berechnung) Abbildung 14: Univariate Verteilung der Arbeitssituation Arbeit, Ausbildung, Nebentätigkei t 26,2% arbeitslos, Rentner 73,8% n= 805 (Quelle: Datensatz zur Evaluation der diff. Leistungsgestaltung 2011; eigenen Berechnung) 84 Abbildung 15: Univariate Verteilung des Vorliegens einer Suchtproblematik keine Alkoholoder Drogensucht 49,4% Alkohol oder Drogensüchtig 50,6% n= 801 (Quelle: Datensatz zur Evaluation der diff. Leistungsgestaltung 2011; eigenen Berechnung) Abbildung 16: Univariate Verteilung des Familienstandes verheiratet oder in Partnerschaft 19,3% alleinstehend 80,7% n= 861 (Quelle: Datensatz zur Evaluation der diff. Leistungsgestaltung 2011; eigenen Berechnung) Abbildung 17: Univariate Verteilung des Widerrufs Widerruf erhalten 16,0% keinen Widerruf 84,0% n= 868 (Quelle: Datensatz zur Evaluation der diff. Leistungsgestaltung 2011; eigenen Berechnung) 85 Abbildung 18: Univariate Verteilung der Strafform Führungsaufsicht 14,5% Bewährungsstrafe 55,5% Strafrest zur Bewährung 30,0% n= 876 (Quelle: Datensatz zur Evaluation der diff. Leistungsgestaltung 2011; eigenen Berechnung) Abbildung 19: Univariate Verteilung der Anzahl an Vorstrafen mehr als 10 11,2% keine 12,0% 1 bis 3 27,2% 6 bis 10 30,5% 4 bis 5 19,1% n= 732 (Quelle: Datensatz zur Evaluation der diff. Leistungsgestaltung 2011; eigenen Berechnung) Abbildung 20: Univariate Verteilung der differenzierten Leistungsgestaltung nach der Einführung 39,5% vor der Einführung 60,5% n= 876 (Quelle: Datensatz zur Evaluation der diff. Leistungsgestaltung 2011; eigenen Berechnung) 86 Abbildung 21: Univariate Verteilung der Anzahl an Fehlterminen mehr als 15 7,1% 6 bis 15 20,4% keine 42,9% 1 bis 5 29,6% n= 800 (Quelle: Datensatz zur Evaluation der diff. Leistungsgestaltung 2011; eigenen Berechnung) Abbildung 22: Univariate Verteilung des Vorliegens eines Kontaktabbruchs ja 15,3% nein 84,7% n= 870 (Quelle: Datensatz zur Evaluation der diff. Leistungsgestaltung 2011; eigenen Berechnung) 87 C. Bivariate Ergebnisse Tabelle 8: Kreuztabelle der Schicht und der Vorstrafen Schicht untere Unterschicht Vorbestraft nein ja Gesamt obere Unterschicht untere Mittelschicht obere Mittelschicht Gesamt 7,3% 92,7% 12,2% 87,8% 18,9% 81,1% 24,2% 75,8% 12,0% 88,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% (Quelle: Datensatz zur Evaluation diff. Leistungsgestaltung 2011; eigene Berechnung) Tabelle 9: Kreuztabelle des Alters und der Vorstrafen Alter Vorbestraft nein ja Gesamt älter als 45 36 bis 45 31 bis 35 26 bis 30 jünger als 25 Gesamt 25,6% 74,4% 13,0% 87,0% 8,7% 91,3% 11,2% 88,8% 8,5% 91,5% 12,0% 88,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% (Quelle: Datensatz zur Evaluation diff. Leistungsgestaltung 2011; eigene Berechnung) Tabelle 10: Kreuztabelle der Arbeitssituation und der Vorstrafen Arbeitssituation Vorbestraft nein ja Gesamt Arbeit, Ausbildung, Nebentätigkeit arbeitslos, Rentner Gesamt 17,7% 82,3% 9,0% 91,0% 11,3% 88,7% 100,0% 100,0% 100,0% (Quelle: Datensatz zur Evaluation diff. Leistungsgestaltung 2011; eigene Berechnung) Tabelle 11: Kreuztabelle des Geschlechtes und der Vorstrafen Geschlecht Vorbestraft Gesamt nein ja männlich weiblich Gesamt 11,6% 88,4% 17,0% 83,0% 12,0% 88,0% 100,0% 100,0% 100,0% (Quelle: Datensatz zur Evaluation diff. Leistungsgestaltung 2011; eigene Berechnung) 88 Tabelle 12: Kreuztabelle des Suchtverhaltens und der Vorstrafen Sucht keine Alkoholoder Alkohol oder Drogensucht Drogensüchtig Vorbestraft nein ja Gesamt Gesamt 16,3% 83,7% 9,1% 90,9% 12,6% 87,4% 100,0% 100,0% 100,0% (Quelle: Datensatz zur Evaluation diff. Leistungsgestaltung 2011; eigene Berechnung) Tabelle 13: Kreuztabelle des Familienstandes und der Vorstrafen Familienstand Vorbestraft alleinstehend verheiratet oder in Partnerschaft Gesamt 12,6% 87,4% 9,9% 90,1% 12,1% 87,9% 100,0% 100,0% 100,0% nein ja Gesamt (Quelle: Datensatz zur Evaluation diff. Leistungsgestaltung 2011; eigene Berechnung) Tabelle 14: Kreuztabelle des Bildungsgrades und der Anzahl der Fehltermine -einschließlich hoher Bildung- Anzahl Fehltermine Bildung Gesamt keine 1 bis 5 6 bis 15 mehr als 15 keine bzw. sehr niedrige Bildung niedrige Bildung mittlere Bildung hohe Bildung Gesamt 38,9% 32,0% 25,1% 4,0% 41,4% 28,8% 22,1% 7,7% 47,8% 28,3% 16,4% 7,5% 00,0% 75,0% 00,0% 25,0% 41,6% 30,5% 21,2% 6,6% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% (Quell: Datensatz zur Evaluation diff. Leistungsgestaltung 2011; eigene Berechnung) 89 Abbildung 23: Übersicht der Anzahl der Fehltermine untergliedert nach den Bildungsgraden (absolute Zahlen) 140 135 120 100 94 80 60 68 76 72 56 40 45 20 0 44 26 6 0 7 26 12 2 0 keine 1 bis 5 keine bzw. sehr niedrige Bildung mittlere Bildung 6 bis 15 mehr als 15 niedrige Bildung hohe Bildung (Quelle: Datensatz zur Evaluation diff. Leistungsgestaltung 2011; eigene Berechnung) Tabelle 15: Kreuztabelle des Bildungsgrades und der Anzahl der Fehltermine -ohne hohe Bildung- Anzahl Fehltermine Bildung keine 1 bis 5 6 bis 15 mehr als 15 Gesamt keine bzw. sehr niedrige Bildung niedrige Bildung mittlere Bildung Gesamt 38,9% 32,0% 25,1% 4,0% 41,4% 28,8% 22,1% 7,7% 47,8% 28,3% 16,4% 7,5% 42,2% 30,0% 21,5% 6,4% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% (Quelle: Datensatz zur Evaluation diff. Leistungsgestaltung 2011; eigene Berechnung) Tabelle 16: Kreuztabelle des Bildungsgrades und das Auftreten eines Kontaktabbruchs -einschließlich hoher BildungBildung Kontaktabbruch Gesamt nein ja keine bzw. sehr niedrige Bildung niedrige Bildung mittlere Bildung hohe Bildung Gesamt 80,1% 19,9% 83,3% 16,7% 92,5% 7,5% 90,0% 10,0% 84,6% 15,4% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% (Quelle: Datensatz zur Evaluation diff. Leistungsgestaltung 2011; eigene Berechnung) 90 Tabelle 17: Kreuztabelle des Bildungsgrades und des Auftretens eines Kontaktabbruchs -ohne hohe BildungBildung keine bzw. sehr niedrige Bildung Kontaktabbruch nein ja Gesamt niedrige Bildung mittlere Bildung Gesamt 80,1% 19,9% 83,3% 16,7% 92,5% 7,5% 84,5% 15,5% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% (Quelle: Datensatz zur Evaluation diff. Leistungsgestaltung 2011; eigene Berechnung) Tabelle 18: Kreuztabelle der Schicht und des Widerrufs Schicht Widerruf kein Widerruf Widerruf erhalten Gesamt untere Unterschicht obere Unterschicht untere Mittelschicht obere Mittelschicht Gesamt 79,7% 20,3% 87,7% 12,3% 91,5% 8,5% 92,5% 7,5% 84,1% 15,9% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% (Quelle: Datensatz zur Evaluation diff. Leistungsgestaltung 2011; eigene Berechnung) Tabelle 19: Kreuztabelle der Strafform und des Widerrufs Strafform Widerruf keinen Widerruf Widerruf erhalten Gesamt Bewährungsstrafe Strafrest zur Bewährung Führungsaufsicht Gesamt 83,9% 16,1% 79,4% 20,6% 94,3% 5,7% 84,0% 16,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% (Quelle: Datensatz zur Evaluation diff. Leistungsgestaltung 2011; eigene Berechnung) Tabelle 20: Kreuztabelle der Anzahl an Vorstrafen und des Widerrufs Vorstrafen Widerruf Gesamt keinen Widerruf Widerruf erhalten keine 1 bis 3 4 bis 5 6 bis 10 mehr als 10 Gesamt 97,7% 2,3% 83,8% 16,2% 80,7% 19,3% 81,4% 18,6% 77,5% 22,5% 83,5% 16,5% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% (Quelle: Datensatz zur Evaluation diff. Leistungsgestaltung 2011; eigene Berechnung) 91 Tabelle 21: Kreuztabelle der differenzierten Leistungsgestaltung und des Widerrufs Differenzierte Leistungsgestaltung Widerruf keinen Widerruf Widerruf erhalten Gesamt vor der Einführung nach der Einführung Gesamt 80,5% 19,5% 89,3% 10,7% 84,0% 16,0% 100,0% 100,0% 100,0% (Quelle: Datensatz zur Evaluation diff. Leistungsgestaltung 2011; eigene Berechnung) Tabelle 22: Kreuztabelle der Anzahl an Fehlterminen und des Widerrufs Anzahl der Fehltermine Widerruf keinen Widerruf Widerruf erhalten Gesamt keine 1 bis 5 6 bis 15 mehr als 15 Gesamt 87,4% 12,6% 87,7% 12,3% 75,6% 24,4% 87,7% 12,3% 85,1% 14,9% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% (Quelle: Datensatz zur Evaluation diff. Leistungsgestaltung 2011; eigene Berechnung) Tabelle 23: Kreuztabelle des Kontaktabbruchs und des Widerrufs Kontaktabbruch Widerruf Gesamt nein ja Gesamt 87,6% 12,4% 65,6% 34,4% 84,2% 15,8% 100,0% 100,0% 100,0% keinen Widerruf Widerruf erhalten Tabelle 24: Kreuztabelle der Strafform und der Arbeitssituation Strafform Arbeitssituation Gesamt Arbeit, Ausbildung, Nebentätigkeit arbeitslos, Rentner Bewährungsstrafe Strafrest zur Bewährung Führungsaufsicht Gesamt 31,7% 22,3% 13,8% 26,2% 68,3% 77,7% 86,2% 73,8% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% (Quelle: Datensatz zur Evaluation diff. Leistungsgestaltung 2011; eigene Berechnung) 92 Tabelle 25: Kreuztabelle des Widerrufs aufgrund neuer Straftaten und der Schicht Schicht untere Unterschicht obere Unterschicht untere Mittelschicht obere Mittelschicht Gesamt Widerruf aufgrund nein neuer Straftat ja 27,1% 72,9% 21,4% 78,6% 36,4% 63,6% 20,0% 80,0% 27,0% 73,0% Gesamt 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% (Quelle: Datensatz zur Evaluation der diff. Leistungsgestaltung; eigene Berechnung) Tabelle 26: Kreuztabelle des Widerrufs aufgrund einer neuen Straftat und der Vorstrafenanzahl Vorstrafen Widerruf aufgrund Neuer Straftat nein ja Gesamt keine 1 bis 3 4 bis 5 6 bis 10 mehr als 10 Gesamt 50,0% 50,0% 26,7% 73,3% 53,6% 46,4% 19,5% 80,5% 16,7% 83,3% 29,4% 70,6% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% (Quelle: Datensatz zur Evaluation der diff. Leistungsgestaltung; eigene Berechnung) Tabelle 27: Kreuztabelle der Sucht und der Schicht Schicht Sucht untere obere untere Unterschicht Unterschicht Mittelschicht keine Alkohol- oder Drogensucht Alkohol oder Drogensüchtig Gesamt obere Mittelschicht Gesamt 44,1% 59,6% 52,8% 76,9% 51,2% 55,9% 40,4% 47,2% 23,1% 48,8% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% (Quelle: Datensatz zur Evaluation der diff. Leistungsgestaltung; eigene Berechnung) 93 D. ²- Tests nach Pearson Tabelle 28: Chi²-Testergebnisse zur ersten Hypothese Zusammenhang mit Kriminalitätserfahrung Schicht Alter Arbeitssituation Geschlecht Suchtproblematik Familienstand ²-Wert nach Pearson 21,226 19,548 10,021 1,329 7,932 0,755 Freiheitsgrade 3 4 1 1 1 1 Signifikanz *** *** *** n.s *** n.s (Quelle: Datensatz zur Evaluation diff. Leistungsgestaltung 2011; eigene Berechnung) Tabelle 29: Chi²-Testergebnisse zur zweiten Hypothese Zusammenhang mit Erhalt eines Widerrufs Widerruf Strafform Anzahl d. Vorstrafen Diff. Leistungsgest. Anzahl d. Fehltermine Kontaktabbruch ²-Wert nach Pearson 15,483 13,868 16,469 11,910 Freiheitsgrade Signifikanz 3 2 4 1 *** *** *** *** 14,346 3 *** 40,106 1 *** (Quelle: Datensatz zur Evaluation diff. Leistungsgestaltung 2011; eigene Berechnung) Tabelle 30: Chi²-Testergebnisse der Hilfshypothese ²-Wert nach Pearson Bildung (alle) und Anzahl der Fehltermine Bildung (ohne hohe Bildg.) und Anzahl der Fehltermine Bildung (alle) und Kontaktabbruch Bildung (ohne hohe Bildg.) und Kontaktabbruch Freiheitsgrade Signifikanz 22,173 9 *** (vier Zellen mit erwarteter Häugigk. < 5) 7,817 6 n.s. 12,046 3 *** (eine Zelle mit erwarteter Häufigk. < 5) 11,787 2 *** (Quelle: Datensatz zur Evaluation diff. Leistungsgestaltung 2011; eigene Berechnung) 94 E. SPSS Syntax ***Alter neu erstellen: da 2011 gerade vorbei Jahr=Alter***. fre gebjahr. recode gebjahr (1934 thru 1962=1) (1963 thru 1975=2) (1974 thru 1980=3) (1981 thru 1985=4) (1986 thru hi=5) into Alter. val lab Alter 1'älter als 45' 2' 36 bis 45' 3'31 bis 35' 4'26 bis 30' 5'jünger als 25'. ***Bildung***. fre v_012. fre v_013. cro v_012 by v_013. if v_012 = 1 and v_013 = 0 Bildung = 0. if v_012 = 2 and v_013 = 0 Bildung = 0. if v_012 = 3 and v_013 = 0 Bildung = 0. if v_012 = 2 and v_013 = 1 Bildung = 1. if v_012 = 3 and v_013 = 1 Bildung = 1. if v_012 = 4 and v_013=0 Bildung = 1. if v_012 = 4 and v_013 = 1 Bildung = 2. if v_012 = 5 Bildung = 3. if v_012 = 66 and v_013 = 99 Bildung = 99. if v_012 = 66 and v_013 = 99 Bildung = 99. mis val Bildung (99). val lab Bildung 0'keine bzw. sehr niedrige Bildung' 1'niedrige Bildung' 2'mittlere Bildung' 3'hohe Bildung'. ***Einkommen***. fre v_022/stat=all. FREQUENCIES VARIABLES=v_022 /STATISTICS=MEAN /ORDER=ANALYSIS. recode v_022 (0 thru 265=1) (266 thru 530=2) (531 thru 788=3) (789 thru hi=4) into Einkommensgruppen. val lab Einkommensgruppen 1'unter 265€' 2'266 bis 530€' 3'531 bis 788€' 4'mehr als 788€'. fre Einkommensgruppen. ***Soziale Schicht erstellen anhand der Bildung und Einkommen***. ***weniger als 50% Einkommen vom Mittelwert =Unterschicht, mehr= Mittelschicht*** ***Mitteslschicht= mittlere und hohe Bildung; Unterschicht= Keine bis niedrige Bildung***. cro Einkommensgruppen by Bildung/cells=column/stat=chisq. if Bildung = 0 and Einkommensgruppen = 1 Schicht = 1. if Bildung = 0 and Einkommensgruppen = 2 Schicht = 1. if Bildung = 0 and Einkommensgruppen = 3 Schicht = 2. if Bildung = 0 and Einkommensgruppen = 4 Schicht = 2. if Bildung = 1 and Einkommensgruppen = 1 Schicht = 1. 95 if Bildung = 1 and Einkommensgruppen = 2 Schicht = 1. if Bildung = 1 and Einkommensgruppen = 3 Schicht = 2. if Bildung = 1 and Einkommensgruppen = 4 Schicht = 2. if Bildung = 2 and Einkommensgruppen = 1 Schicht = 3. if Bildung = 2 and Einkommensgruppen = 2 Schicht = 3. if Bildung = 2 and Einkommensgruppen = 3 Schicht = 4. if Bildung = 2 and Einkommensgruppen = 4 Schicht = 4. if Bildung = 3 and Einkommensgruppen = 1 Schicht = 3. if Bildung = 3 and Einkommensgruppen = 2 Schicht = 3. if Bildung = 3 and Einkommensgruppen = 3 Schicht = 4. if Bildung = 3 and Einkommensgruppen = 4 Schicht = 4. val lab Schicht 1'untere Unterschicht' 2'obere Unterschicht' 3'untere Mittelschicht' 4'obere Mittelschicht'. ***abhängige Variablen*** ***Widerruf***. fre v_037a. mis val v_037a (99). recode v_037a (1=1) (0=0) into Widerruf. val lab Widerruf 1'Widerruf erhalten' 0'keinen Widerruf'. ***Vorstrafe***. recode v_068b (99=99) (88=0) (0=0) (1 thru hi=1) into Vorbestraft. mis val Vorbestraft (99). val lab Vorbestraft 1'ja' 0'nein'. fre vorbestraft. ***Drittvariablen*** ***Vorstrafen_Drittvariable***. fre v_067. fre v_068b. recode v_068b (99=99) (88=1) (0=1) (1 thru 3=2) (4 thru 5=3) (6 thru 10=4) (11 thru hi=5) into Vorstrafen. mis val Vorstrafen (99). val lab Vorstrafen 1'keine' 2'1 bis 3' 3'4 bis 5' 4'6 bis 10' 5'mehr als 10'. ***Arbeitsssituation***. fre v_020a. recode v_020a (5,6,8,66,99=3) (1,2,9,7=1) (3,4=2) into Arbeitssit. mis val Arbeitssit (3). val lab Arbeitssit 1'Arbeit, Ausbildung, Nebentätigkeit' 2'arbeitslos, Rentner'. ***Strafform***. recode v_008 (1=1) (2=2) (3=3) into Strafform. 96 val lab Strafform 1'Bewährungsstrafe' 2'Strafrest zur Bewährung' 3'Führungsaufsicht'. ***Suchtproblematik***. fre v_078a. recode v_078a (0=1) (1=2) into Sucht. val lab Sucht 1'keine Alkohol- oder Drogensucht' 2'Alkohol oder Drogensüchtig'. ***Familiestand***. fre v_024. recode v_024 (1,3,5,6=1) (2,4=2) into Famstand. val lab Famstand 1'alleinstehend' 2'verheiratet oder in Partnerschaft'. fre Famstand. ***Kontaktabbruch***. mis val v_055a (99). recode v_055a (0=0) (1=1) into Kontaktabbruch. val lab Kontaktabbruch 0'nein' 1'ja'. ***Anzahl der Fehltermine***. fre v_053b. mis val v_053b (99). recode v_053b (88,0=1) (1 thru 5=2) (6 thru 15=3) (16 thru 67=4) into AnzFehltermine. val lab AnzFehltermine 1'keine' 2'1 bis 5' 3'6 bis 15' 4'mehr als 15'. ***Proband der differenzierten Leistungsgestaltung***. fre v_006. recode v_006 (1=2) (2=1) into diff_LGST. val lab diff_LGST 1'vor der Einführung' 2'nach der Einführung'. ****Univariate Auszählungen****. fre Schicht. fre Bildung. fre Einkommensgruppen. fre Vorbestraft. fre Alter. fre Arbeitssit. fre geschlecht. fre Sucht. fre Famstand. fre Widerruf. fre Strafform. fre Vorstrafen. fre diff_LGST. fre AnzFehltermine. fre Kontaktabbruch. 97 ***Bivariate Untersuchungen***. ***Hypothese 1***. cro Vorbestraft by Schicht/cells=column/stat=chisq. cro Vorbestraft by Alter/cells=column/stat=chisq. cro Vorbestraft by Arbeitssit/cells=column/stat=chisq. cro Vorbestraft by geschlecht/cells=column/stat=chisq. cro Vorbestraft by Sucht/cells=column/stat=chisq. cro Vorbestraft by Famstand/cells=column/stat=chisq. ***Hypothese 2***. cro Widerruf by Schicht/cells=column/stat=chisq. cro Widerruf by Strafform/cells=column/stat=chisq. cro Widerruf by Vorstrafen/cells=column/stat=chisq. cro Widerruf by diff_LGST/cells=column/stat=chisq. cro Widerruf by AnzFehltermine/cells=column/stat=chisq. cro Widerruf by Kontaktabbruch/cells=colum/stat=chisq. ___________________________________________________________________________ ***logistische Regression Hypothese 1: Personen der unteren Schichten begehen vermehrt Straftaten und stehen so häufiger unter Bewährung***. ***Bruttoeffekt Schicht und Straftaten***. LOGISTIC REGRESSION VARIABLES Vorbestraft /METHOD=ENTER Schicht /CONTRAST (Schicht)=Indicator (1) /CRITERIA=PIN(.05) POUT(.10) ITERATE(20) CUT(.5). ****Nettoeffekt Vorstrafe-Schicht mit Alter***. LOGISTIC REGRESSION VARIABLES Vorbestraft /METHOD=ENTER Schicht Alter /CONTRAST (Schicht)=Indicator(1) /CONTRAST (Alter)=Indicator(1) /CRITERIA=PIN(.05) POUT(.10) ITERATE(20) CUT(.5). ***Nettoeffekt Vorstrafe-Schicht mit Alter und Arbeitssituation***. LOGISTIC REGRESSION VARIABLES Vorbestraft /METHOD=ENTER Schicht Alter Arbeitssit /CONTRAST (Schicht)=Indicator(1) /CONTRAST (Alter)=Indicator(1) /CONTRAST (Arbeitssit)=Indicator(1) /CRITERIA=PIN(.05) POUT(.10) ITERATE(20) CUT(.5). ***Nettoeffekt Schicht - Straftaten mit Alter, Arbeitssituation und Geschlecht***. LOGISTIC REGRESSION VARIABLES Vorbestraft /METHOD=ENTER Schicht Alter Arbeitssit geschlecht /CONTRAST (Schicht)=Indicator(1) /CONTRAST (Alter)=Indicator(1) /CONTRAST (Arbeitssit)=Indicator(1) /CONTRAST (geschlecht)=Indicator(1) /CRITERIA=PIN(.05) POUT(.10) ITERATE(20) CUT(.5). 98 ***Nettoeffekt Schicht-Straftaten mit Alter, Arbeitssituation, Geschlecht und Suchtproblematik***. LOGISTIC REGRESSION VARIABLES Vorbestraft /METHOD=ENTER Schicht Alter Arbeitssit geschlecht Sucht /CONTRAST (Schicht)=Indicator(1) /CONTRAST (Alter)=Indicator(1) /CONTRAST (Arbeitssit)=Indicator(1) /CONTRAST (geschlecht)=Indicator(1) /CONTRAST (Sucht)=Indicator(1) /CRITERIA=PIN(.05) POUT(.10) ITERATE(20) CUT(.5). ***Nettoeffekt Schicht-Straftaten mit Alter, Arbeitssituation, Geschlecht, Sucht und Familienstand***. LOGISTIC REGRESSION VARIABLES Vorbestraft /METHOD=ENTER Schicht Alter Arbeitssit geschlecht Sucht Famstand /CONTRAST (Schicht)=Indicator(1) /CONTRAST (Alter)=Indicator(1) /CONTRAST (Arbeitssit)=Indicator(1) /CONTRAST (geschlecht)=Indicator(1) /CONTRAST (Sucht)=Indicator(1) /CONTRAST (Famstand)=Indicator(1) /CRITERIA=PIN(.05) POUT(.10) ITERATE(20) CUT(.5). ___________________________________________________________________________ ***logistische Regression Hypothese 2: Personen der unteren Schichten durchlaufen die Bewährung/Führungsaufsicht seltener erfolgreich und erhalten öfter einen Widerruf***. ***Bruttoeffekt Widerruf und Schicht***. LOGISTIC REGRESSION VARIABLES Widerruf /METHOD=ENTER Schicht /CONTRAST (Schicht)=Indicator(1) /CRITERIA=PIN(.05) POUT(.10) ITERATE(20) CUT(.5). ***Nettoeffekt Widerruf-Schicht mit Form der Strafe***. LOGISTIC REGRESSION VARIABLES Widerruf /METHOD=ENTER Schicht Strafform /CONTRAST (Schicht)=Indicator(1) /CONTRAST (Strafform)=Indicator(1) /CRITERIA=PIN(.05) POUT(.10) ITERATE(20) CUT(.5). ***Nettoeffekt Widerruf-Schicht mit Strafform & Anzahl der Vorstrafen***. LOGISTIC REGRESSION VARIABLES Widerruf /METHOD=ENTER Schicht Strafform Vorstrafen /CONTRAST (Schicht)=Indicator(1) /CONTRAST (Strafform)=Indicator(1) /CONTRAST (Vorstrafen)=Indicator(1) /CRITERIA=PIN(.05) POUT(.10) ITERATE(20) CUT(.5). ***Nettoeffekt Widerruf-Schicht mit Strafform, Anzahl der Vorstrafen und diff. Leistungsgestaltung***. 99 LOGISTIC REGRESSION VARIABLES Widerruf /METHOD=ENTER Schicht Strafform Vorstrafen diff_LGST /CONTRAST (Schicht)=Indicator(1) /CONTRAST (Strafform)=Indicator(1) /CONTRAST (Vorstrafen)=Indicator(1) /CONTRAST (diff_LGST)=Indicator(1) /CRITERIA=PIN(.05) POUT(.10) ITERATE(20) CUT(.5). ***Nettoeffekt Widerruf-Schicht mit Strafform, Anzahl der Vorstrafen, diff. Leistungsgestaltung und Fehltermine***. LOGISTIC REGRESSION VARIABLES Widerruf /METHOD=ENTER Schicht Strafform Vorstrafen diff_LGST AnzFehltermine /CONTRAST (Schicht)=Indicator(1) /CONTRAST (Strafform)=Indicator(1) /CONTRAST (Vorstrafen)=Indicator(1) /CONTRAST (diff_LGST)=Indicator(1) /CONTRAST (AnzFehltermine)=Indicator(1) /CRITERIA=PIN(.05) POUT(.10) ITERATE(20) CUT(.5). ***Nettoeffekt Widerruf-Schicht mit Strafform, Anzahl der Vorstrafen, diff. Leistungsgestaltung,Fehltermine und Kontaktabbruch***. LOGISTIC REGRESSION VARIABLES Widerruf /METHOD=ENTER Schicht Strafform Vorstrafen diff_LGST AnzFehltermine Kontaktabbruch /CONTRAST (Schicht)=Indicator(1) /CONTRAST (Strafform)=Indicator(1) /CONTRAST (Vorstrafen)=Indicator(1) /CONTRAST (diff_LGST)=Indicator(1) /CONTRAST (AnzFehltermine)=Indicator(1) /CONTRAST (Kontaktabbruch)=Indicator(1) /CRITERIA=PIN(.05) POUT(.10) ITERATE(20) CUT(.5). ___________________________________________________________________________ ***Untersuchung der Hilfshypothese***. cro Kontaktabbruch by Bildung. cro Fehltermine by Bildung. cro Kontaktabbruch by Bildung/cells=column/stat=chisq. cro AnzFehltermine by Bildung/cells=column/stat=chisq. mis val Bildung (3). cro AnzFehltermine by Bildung/cells=column/stat=chisq. cro Kontaktabbruch by Bildung/cells=column/stat=chisq. ***Diskussion***. cro Arbeitssit by Strafform/cells=column/stat=chisq. cro v_037c_1 by Schicht/cells=total. cro v_037c_1 by vorstrafen/cells=column/stat=chisq. cro Sucht by Schicht/cells=column/stat=chisq. 100 Erklärung Ich erkläre hiermit, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und ohne Benutzung anderer als der angegebenen Hilfsmittel angefertigt habe. Die aus fremden Quellen direkt oder indirekt übernommenen Gedanken, sind als solche kenntlich gemacht. Die Arbeit wurde bisher in gleicher oder ähnlicher Form keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegt. Rostock, den 24.01.2012 ………………………………… Unterschrift