A B C § urheberrecht Unterrichtsmaterial zum Baustein B Dieser Unterrichtsbaustein steht unter der abgebildeten Creative Commons-Lizenz „Namensnennung - keine kommerzielle Nutzung - keine Bearbeitung 3.0 Deutschland“ (by-nc-nd) und kann unter der Angabe der Quelle RESPE©T COPYRIGHTS und der Webseite www.respectcopyrights.de in unveränderter Fassung genutzt und verbreitet werden. Der Lizenztext ist abrufbar unter: http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/de/ RESPE©T COPYRIGHTS ist eine Initiative der Zukunft Kino Marketing GmbH. www.respectcopyrights.de A B C Einleitung zum Unterrichtsmaterial Die Unterrichtsmaterialien von RESPE©T COPYRIGHTS bereiten für Schülerinnen und Schüler verschiedener Jahrgangsstufen wesentliche Inhalte rund um die Themen Urheberrecht, Filmwirtschaft und Raubkopieren auf. Ziel ist es, Informationen altersgerecht zu vermitteln und in den Klassen einen sachlichen Diskurs zu initiieren. Das Unterrichtsmaterial umfasst die drei voneinander unabhängigen Bausteine A, B und C. A Unterrichtsbaustein B C Klassenstufe 3 bis 6 7 bis 10 11 bis 13 Leitthema Kino und Film Urheberrecht Wert und Werte methodische Ansätze - Comic mit „Cliff-Hanger“ - Alltagserfahrungen - Informationen - Perspektivenwechsel - Rollenspiel - Dilemma-Ansatz - Perspektivenwechsel Themenblöcke A1 - A3 B1 - B7 C1.1 - C1.2 C2.1 - C2.9 C3 Jeder Unterrichtsbaustein umfasst mehrere Themenblöcke, die sich mit verschiedenen Aspekten der Raubkopierer-Thematik befassen. Dabei stellt jeder Themenblock einen Entwurf für 1 bis 2 Unterrichtsstunden dar. Die Themenblöcke sind in Schüler- und Lehrerblätter unterteilt. Die Schülerblätter bestehen aus Informationsabschnitten und dazugehörigen Aufgaben. Die Lehrerblätter nehmen die Aufgabenstellungen für die Schüler auf und ergänzen diese um inhaltliche Impulse und weiterführende Themen. In der Kopfzeile jedes Blattes wird ersichtlich, zu welchem Baustein und Themenblock es gehört und ob es sich um ein Lehrer- oder Schülerblatt handelt. Dieser Unterrichtsbaustein steht unter der abgebildeten Creative Commons-Lizenz „Namensnennung - keine kommerzielle Nutzung keine Bearbeitung 3.0 Deutschland“ (by-nc-nd) und kann unter der Angabe der Quelle RESPE©T COPYRIGHTS und der Webseite www.respectcopyrights.de in unveränderter Fassung genutzt und verbreitet werden. Der Lizenztext ist abrufbar unter: http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/de/ Wichtige Informationen zum Thema Urheberrecht sind im Informationsbereich der Website www.respectcopyrights.de zusammengestellt. Sie können als zusätzliches Material genutzt werden. Über RESPE©T COPYRIGHTS Träger der Kampagne „RESPE©T COPYRIGHTS – Eine Initiative zum Schutz des Originals“ ist die Zukunft Kino Marketing GmbH, eine Tochtergesellschaft des HDF KINO e.V., des Multiplexverbandes Cineropa und des Verbandes der Filmverleiher e.V. (VdF). Die Aufklärungskampagne gegen das Raubkopieren wird zudem unterstützt und begleitet vom Bundesverband Audiovisuelle Medien e.V. (BVV) und vom Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V. (IVD). Darüber hinaus engagieren sich eine Vielzahl von Einzelunternehmen aus den Bereichen Video/DVD, Verleih und Kino für das Projekt. Die Kampagne wird gefördert mit Mitteln der Filmförderungsanstalt (FFA). RESPE©T COPYRIGHTS ist eine Initiative der Zukunft Kino Marketing GmbH. www.respectcopyrights.de A B Urheberrecht EINLEITUNG C Einleitung zum Baustein B: Urheberrecht Der Baustein B richtet sich an Schüler und Lehrer der Klassenstufen 7 bis 10 und steht unter dem Leitthema „Urheberrecht“. Insgesamt gibt es 6 Themenblöcke, die jeweils aus Schüler- und dazugehörigen Lehrerblättern bestehen. Jeder Themenblock stellt einen Entwurf für 1 bis 2 Unterrichtsstunden dar. Die Schülerblätter bestehen aus Informationsabschnitten und dazugehörigen Aufgaben. Die Lehrerblätter nehmen die Aufgabenstellungen für die Schüler auf und ergänzen diese um inhaltliche Impulse und weiterführende Themen. Themenblock B1 Urheberschaft im Alltag B2 Schutz geistigen Eigentums B3 Funktionsweise der Filmwirtschaft B4 Rechtliche Konsquenzen für Raubkopierer B5 Geschäftsmodell Raubkopie B6 Zahlen oder nicht zahlen? B7 User-Generated-Content Vorkenntnisse Betrachtete Aspekte Inhaltliche Bezüge - Vertrieb illegaler Kopien - Bedeutung des Originals in der Kunst - Rolle der GEMA nicht notwendig A3 - Kreativität als Beruf und Broterwerb - Urheberrecht in Deutschland B1 C2.3 - Berufsbilder beim Film - Verwertungskaskade beim Film nicht notwendig A1, A2 - Kampf gegen Raubkopien - Urheberrechtsverletzungen und ihre Folgen B1, B2, B3 A3, C2.3 - Der Fall kino.to - Raubkopieren als Massenphänomen - Funktionsweise Geschäftsmodell Raubkopie - Strafrechtliche Urteile B1, B2, B3, B4 C2.3 - Situation eines Kinobetreibers: Geschäftsmodell, Chancen und Risiken B1, B2, B3, B4, B5 keine - Selbst erstellte Videos - Rechte Dritter - Legale Alternativen - Fallbeispiele - Rechtliche Perspektive B1, B2, B4 B1, C2.1, C2.3, C2.9 RESPE©T COPYRIGHTS ist eine Initiative der Zukunft Kino Marketing GmbH. www.respectcopyrights.de A B 1 Urheberschaft im Alltag Schülerblatt (1/1) C URHEBERSCHAFT IM ALLTAG Der Schutz von kreativen Leistungen und geistigem Eigentum hat an vielen Stellen in unserem Leben eine Bedeutung. Häufig erkennt man im Alltag die Zusammenhänge nicht auf den ersten Blick. I. Originale zu Spottpreisen Endlich angekommen im Land des Traumurlaubs am Mittelmeer. Glühende Sonne, fremde Klänge im Ohr und dazu das bunte Treiben auf den Märkten. Händler bieten „Original-Markenartikel“ an: Nike-Schuhe, Lacoste-Hemden, Cartier-Uhren, Armani-Parfüm und natürlich auch die DVD des neusten Teils von „Fluch der Karibik!“. Alles zu sensationellen Preisen, die zu Hause kein Geschäft anbietet. Außer vielleicht: einige Anbieter im Internet... Also: zuschlagen und Geld sparen?! Würdest du diese Artikel kaufen? Begründe deine Meinung! II. Wieder eine Rembrandt-Fälschung entlarvt! Ein Original von Rembrandt soll den Besitzer wechseln und wird öffentlich versteigert. Die Schätzungen über den möglichen Verkaufserlös bewegen sich im Millionenbereich – wie immer, wenn ein großer Name im Spiel ist. Da ist es nur verständlich, dass Experten im Vorfeld das Kunstwerk auf seine Echtheit und Herkunft überprüfen. Denn würde sich herausstellen, dass der vermeintlich echte Rembrandt von einem Fälscher gemalt wurde, sänke der Wert des Bildes sofort auf einen geringen Bruchteil, und die Interessenten würden vermutlich abspringen… Woher kommt es, dass das Bild so dramatisch an Wert verlieren würde, obwohl es sich physikalisch gesehen nicht verändert hätte? Was unterscheidet ein Original von einer Fälschung? III. D ie GEMA und die Künstler Im Jahr 1903 wurde die Anstalt für musikalische Aufführungsrechte (AFMA) als Vorläufer der heutigen GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ins Leben gerufen. Sie wurde von dem Komponisten Richard Strauss unterstützt und bekannt gemacht, der schon zu Lebzeiten großen Einfluss im Kulturbereich hatte. Die GEMA nimmt durch Lizenzgebühren Gelder ein und verteilt sie an Künstlerinnen und Künstler aus verschiedenen Sparten. Die GEMA wurde etwa zu der Zeit gegründet, als Schallplatte und Radio erfunden wurden. Stelle dar, wie dies zusammenhängen könnte! AUFGABEN 1. Bearbeitet alleine oder in Gruppen die in einer der dargestellten Situationen aufgeworfene Frage. Stellt euch die Ergebnisse aus den Gruppen- oder Einzelarbeiten gegenseitig vor! 2. Informiere dich über das Urheberrecht in Deutschland. Was wird durch das Gesetz in welcher Form geschützt? 3. Warum hat sich Rembrandt zu seiner Zeit nicht für das Urheberrecht interessiert, während es heute für eine junge Buchautorin ein wichtiges Thema ist? 4. Ein Hauptargument für das Urheberrecht ist häufig, dass künstlerische Vielfalt gesichert und Innovationen ermöglicht werden müssen. Erläutere, wie dies zusammenhängen könnte. RESPE©T COPYRIGHTS ist eine Initiative der Zukunft Kino Marketing GmbH. www.respectcopyrights.de A B 1 Urheberschaft im Alltag Lehrerblatt (1/1) C lösungshinweise 1. Bearbeitet alleine oder in Gruppen die in einer der dargestellten Situationen aufgeworfene Frage. Stellt euch die Ergebnisse aus den Gruppen- oder Einzelarbeiten gegenseitig vor! I. Originale zu Spottpreisen Originale werden hier natürlich nicht angeboten, sondern Fälschungen und Raubkopien. In der Begründung für das Für und Wider eines Kaufes greifen all die Argumentationen, die auch im Infobereich der Website www.respectcopyrights. de vorgestellt werden. Wichtig ist auch, darauf hinzuweisen, dass sich scheinbar unbedeutende und irrelevante Einzelfälle aufsummieren. Hinweis: Der Vertrieb illegaler Kopien wird auch im Unterrichtsbaustein A3 thematisiert. II. Wieder eine Rembrandt-Fälschung entlarvt Ein Teil des Wertes eines Kunstwerks liegt in seiner Herkunft, in den Gedanken und Ideen des Künstlers, die wir heute auf sein Werk übertragen. Liebhaber legen Wert darauf, einen Teil Originalität zu bekommen, der letztendlich den „ideellen“ Wert des Kunstwerks ausmacht – über die rein gestalterische Anordnung von Farben und Material hinaus. Dies spielt insbesondere bei den „großen Namen“ eine zentrale Rolle. Selbst wenn es Hinweise gibt, dass ein Werk vermutlich nur von einem Schüler des Meisters stammt, verändert sich das Interesse an dem Kunstwerk. III. Die GEMA und die Künstler Die GEMA ist ein hervorragendes System, um Künstler für ihre Leistungen zu entlohnen. Ob Sänger, Gitarrist oder Texter – jeder Künstler erhält einen kleinen Erlös, wenn Menschen seine Leistungen genießen. Im Laufe der letzten Jahrzehnte bildeten sich zahlreiche weitere Verwertungsgesellschaften zu den Bereichen Buch, Film und Fernsehen. Diese Verwertungsgesellschaften wurden in dem Maße unentbehrlich, wie künstlerische Leistungen über Schallplatten, Tonbänder, Kassetten oder DVDs kopierbar wurden. 2. Informiere dich über das Urheberrecht in Deutschland. Was wird durch das Gesetz in welcher Form geschützt? Informationen zum Urheberrecht in Deutschland finden Sie im Informationsbereich der Website www.respectcopyrights. de und unter den im Servicebereich der Homepage angegebenen Links. 3. Warum hat sich Rembrandt zu seiner Zeit nicht für das Urheberrecht interessiert, während es heute für eine junge Buchautorin ein wichtiges Thema ist? Die Möglichkeiten der Vervielfältigung waren zu Rembrandts Zeiten sehr begrenzt. Lediglich ein sehr guter Maler war damals in der Lage, im Rembrandt-Stil zu malen – und das natürlich mit ähnlichem Zeitaufwand. Zu Rembrandts Zeit hat ein Auftraggeber einen Künstler häufig persönlich beauftragt, ein Werk zu erstellen. „Fälschungen“ in unserem Sinne waren daher kaum möglich, da es eine direkte Beziehung zum Künstler gab. Allerdings hatten berühmte Maler gelegentlich eigene Schulen, sodass nicht immer zugeordnet werden kann, ob der Meister selbst oder einer seiner Schüler oder beide gemeinsam am Kunstwerk gearbeitet haben. In ähnlichen Teams arbeiten heute zum Beispiel Regisseure beim Film. Der wichtigste Unterschied: ihr Kunstwerk ist wesentlich leichter und in großer Anzahl zu vervielfältigen. 4. Ein Hauptargument für das Urheberrecht ist häufig, dass künstlerische Vielfalt gesichert und Innovationen ermöglicht werden müssen. Erläutere, wie dies zusammenhängen könnte. Das Urheberrecht bietet die Möglichkeit, geistiges Eigentum zu schützen, und damit auch die Chance, mit dem eigenen Werk – ob Bild, Film, Buch oder Software – Geld zu verdienen. Es schützt nicht nur die Idee, sondern auch ihre Verwertung. Damit kann auch der finanzielle und zeitliche Freiraum zur Entwicklung neuer Ideen entstehen. Wichtig sind in diesem Zusammenhang auch die Verwertungsgesellschaften, über die pauschal erhobene Gelder für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Produkte an Kreative weitergegeben werden. Weiterführende Themen: Diskussion zu Techniken und Erfindungen, deren Erfolge vom Urheberrecht abhängig waren (z.B. Skulpturen, Musikstücke, Software, technische Geräte wie Handys, Mikrowellen, Computer u.v.m). Denn klar ist, dass es viele Berufe gar nicht geben würde, wenn sie keinen Broterwerb darstellten. RESPE©T COPYRIGHTS ist eine Initiative der Zukunft Kino Marketing GmbH. www.respectcopyrights.de geistigen A B 2 Schutz C Eigentums schülerblatt (1/2) Schutz geistigen Eigentums Kreative Berufe Viele Berufe leben vom Ideenreichtum und der Kreativität der Menschen: Schriftsteller, Designer, Bildhauer, Erfinder, Musiker, Schauspieler, Forscher, Regisseure und viele mehr. Sie alle entwickeln hilfreiche, spannende oder einfach schöne Produkte, geben neue Impulse, fördern das Berufsleben anderer Menschen und unseren Alltag an vielen Stellen. Ihre Leistungen sind ihr „geistiges Eigentum“ und benötigen einen besonderen Schutz. Daher regelt der Staat über das Urheberrecht, dass ein kreativer Kopf von seiner Arbeit leben kann. Der Urheber kann so Einnahmen durch die Verwertung seiner Arbeit erzielen. Dies ist besonders wichtig, wenn eine kreative Leistung eine hohe „Investition“ an Arbeit und Geld erfordert, bevor sie fertig gestellt ist und „verwertet“ werden kann. AUFGABEN 1. Welche weiteren Berufe kennst du, in denen das Urheberrecht eine Rolle spielt? 2. Benenne Beispiele für kreative Projekte, bei denen viel Geld und Zeit investiert werden müssen und bei denen es daher besonders wichtig ist, dass sie über das Urheberrecht geschützt werden! Worträtsel a) Das Kopieren von Dateien auf CD oder DVD nennt man b) Urheberrecht heißt auf Englisch 9 R 10 H 4 c) Illegal kopierte Musik und Filme – meist von schlechter Qualität – findet man heute beim Spaziergang über fast jeden R 7 d) Die GVU kämpft gegen die Verletzung von H 8 6 e) Um das illegale Abfilmen von Filmen in Kinos nachverfolgen zu können, gibt es heute digitale R Z E 12 2 f) Der Vertrieb von illegalen Kopien kann in Deutschland mit bis zu 3 Jahren Haft bestraft werden. g) Für viele Speicher- und Aufnahmemedien – wie Leerkassette oder DVD-ROM – wird in Deutschland ein zusätzlicher Beitrag erhoben, der an Verwertungsgesellschaften abgeführt und dann an die Künstler weitergeleitet wird. Die bekannteste Verwertungs gesellschaft ist die . A 5 h) Die bekannteste Tauschbörse im Internet war lange Zeit Napster. Heute kann man dort vor allem S 1 herunterladen, allerdings jetzt gegen eine Gebühr. i) Neben dem Strafrecht kann beim Raubkopieren auch das 11 L R angewandt werden. Lösung: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Folgende Websites bieten Informationen bei der Suche nach den Lösungswörtern: www.urheberrecht.org, www.dpma.de, www.gema.de, www.gvu.de, www.respectcopyrights.de, www.napster.com RESPE©T COPYRIGHTS ist eine Initiative der Zukunft Kino Marketing GmbH. www.respectcopyrights.de geistigen A B 2 Schutz C Eigentums schülerblatt (2/2) Das neue Urheberrecht in Deutschland Das neue Urheberrecht ist mit dem so genannten „Zweiten Korb“ zur „Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Die Reform war nötig geworden, um das Urheberrecht an das digitale Zeitalter und die neuen technischen Möglichkeiten anzupassen. Wie gut kennst du dich schon aus? AUFGABE 3. Was ist erlaubt? Was ist verboten? Kreuze an! I. Filme aus dem Free-TV für private Zwecke auf DVD brennen. II. Kopieren einer Musik-CD mit Kopierschutz für private Zwecke. III. Filme downloaden von Internet-Portalen wie iTunes und maxdome. IV. Privates Kopieren von Filmen, sofern sie nicht offensichtlich aus illegalen Quellen kommen. V. Privates Vervielfältigen von Raubkopien. VI. Urheberrechtlich geschützte Inhalte in Peer-to-Peer-Netzwerken zur Verfügung stellen. ERLAUBT RESPE©T COPYRIGHTS ist eine Initiative der Zukunft Kino Marketing GmbH. www.respectcopyrights.de VERBOTEN geistigen A B 2 Schutz C Eigentums Lehrerblatt (1/1) lösungshinweise 1. Welche weiteren Berufe kennst du, in denen das Urheberrecht eine Rolle spielt? z.B. Softwareentwickler, Choreograf 2. Benenne Beispiele für kreative Projekte, bei denen viel Geld und Zeit investiert werden müssen und bei denen es daher besonders wichtig ist, dass sie über das Urheberrecht geschützt werden! z.B. bei der Entwicklung neuer Medikamente gegen Krankheiten wie Malaria oder bei der Gestaltung eines Stadtparks, für den ein Künstler Skulpturen entwirft Worträtsel a) Brennen b) Copyright c) Flohmarkt d) Urheberrechten e) Wasserzeichen f) fünf g) GEMA h) Musik i) Zivilrecht Lösungswort: Kinoerlebnis 3.Erlaubt / Verboten I. Filme aus dem Free-TV für private Zwecke auf DVD brennen. II. Kopieren einer Musik-CD mit Kopierschutz für private Zwecke. III. Filme downloaden von Internet-Portalen wie iTunes und maxdome. IV. Privates Kopieren von Filmen, sofern sie nicht offensichtlich aus illegalen Quellen kommen. V. Privates Vervielfältigen von Raubkopien. VI. Urheberrechtlich geschützte Inhalte in Peer-to-Peer-Netzwerken zur Verfügung stellen. ERLAUBT VERBOTEN Hinweis: Das Urheberrecht wird fortwährend angepasst, um neuen Entwicklungen gerecht zu werden. Für die nahe Zukunft ist vom Bundesjustizministerium die Vorlage des „Dritten Korbs“ zur „Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ geplant. Zudem wird auf internationaler Ebene über die Vereinheitlichung von Regeln zum Urheberrecht nachgedacht. In Baustein C2.3 wird auf die Entwicklung des Urheberrechts ausführlicher eingegangen. Informationen zum aktuellen Urheberrecht liefern u.a. die Internetseiten www.gesetze-im-internet.de/urhg und www.urheberrecht.org. Weiterführende Themen: - Urheberrecht in anderen Ländern und EU-Richtlinien RESPE©T COPYRIGHTS ist eine Initiative der Zukunft Kino Marketing GmbH. www.respectcopyrights.de A B 3 Funktionsweise C der Filmwirtschaft Schülerblatt (1/2) Funktionsweise der Filmwirtschaft Berufsbilder beim Film Bei der Postproduktion Die Geschichte • Filmschnitt und Bearbeitung • Soundspezialisten • Special-Effects • Synchronsprecher • Erfinder der Idee • Geschichtenschreiber • Drehbuchautor • Verfasser des Storyboards Die Akteure • Casting-Agent • Schauspieler • Statisten • Visagisten und Friseure • Stylisten und Garderobieren Berufe rund um den Film Am Set Die Steuerer • Kameraleute • Kabelträger • Beleuchtungstechniker • Tontechniker • Requisiteure • Bühnenbildner • Regisseur • Regieassistenz • Projektmanager • Produzenten • Best Girl/Best Boy Die Verbreitung des Films • Mitarbeiter im Kopierwerk • Logistikspezialisten • Werbeexperten, Grafiker, Texter • DVD-Produzenten • Entwickler und Programmierer für DVD-Zusatzmaterial • Vertriebsorganisation und Lizenzhändler • Videotheken und Kinos AUFGABE 1. Welche Berufsbilder kennst du bereits? Welche sind attraktiv für dich? Tauscht euch in der Gruppe über eure Erfahrungen und Interessen aus! Einige Zahlen zur Filmwirtschaft WAS WIE VIEL Erscheinung illegaler Filmkopien im Internet vor dem offiziellen Anteil zusätzlicher Kinobesuche, den es ohne illegale Kopien Kinostart1 2,25 Tage gäbe2 Produktionskosten für einen aufwendigen Kinofilm in Deutschland 12,6 % 5 bis 30 Mio. Euro Jährlicher Schaden durch Raubkopieren für die deutsche Filmwirtschaft mehrere hundert Mio. Euro (zzgl. Umsatzsteuerverluste im Millionenbereich für den Staat) Eingeleitete Verfahren gegen Raubkopierer durch die GVU im Jahr 2010 Neu aufgenommene Ermittlungen gegen Urheberrechtsverletzungen im Jahr 367 20103595 Abgeschlossene Strafverfahren mit Sanktionierung der Täter im Jahr 20104422 Durchschnittlicher Preis einer Kinokarte im Jahr 20105 7,27 Euro Kinobesuche pro Einwohner im Jahr 201061,55 Durchschnittlicher Preis einer DVD im Jahr 20107 Durchschnittlicher Preis einer Blue-ray im Jahr 20108 11,51 Euro 16,04 Euro 1 Quelle: „Available für Download (AFD)“-Studie aus dem Jahr 2009. Die Studie wurde von der Zukunft Kino Marketing GmbH in Auftrag gegeben und von der Firma OpSec Security (vormals P4M – Die InternetAgenten) durchgeführt. Grundlage der Studie sind alle 465 Kinofilme, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2008 bis zum 30. September 2009 in den deutschen Kinos gestartet sind. Berücksichtigt wurden bei der Untersuchung alle relevanten Foren, Portale, Newsserver und Filesharing-Technologien. 2 Quelle: „Consumer File Sharing of Motion Pictures“-Studie. Die Studie wurde von Prof. Dr. Thorsten Hennig-Thurau und Victor Henning, Bauhaus-Universität Weimar, gemeinsam mit Prof. Dr. Henrik Sattler, Universität Hamburg, durchgeführt und im Jahr 2007 veröffentlicht. 3 Quelle: GVU Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen 4 Quelle: GVU Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen 5 Quelle: FFA Filmförderungsanstalt 6 Quelle: FFA Filmförderungsanstalt 7 Quelle: BVV Bundesverband Audiovisuelle Medien e.V. 8 Quelle: BVV Bundesverband Audiovisuelle Medien e.V. RESPE©T COPYRIGHTS ist eine Initiative der Zukunft Kino Marketing GmbH. www.respectcopyrights.de A B 3 Funktionsweise C der Filmwirtschaft Schülerblatt (2/2) AUFGABEN 2. Berechne: Wie viele Kinobesucher müsste ein Film etwa erreichen, um für den Produzenten Kosten von 5 Millionen Euro wieder einzuspielen? Vergleiche mit den Besucherzahlen aktueller deutscher Kinofilme (z.B. im STERN oder unter http://www.filmstarts. de/charts/)! 3. Recherchiere die Institutionen der Filmförderung in Deutschland und die Fördermöglichkeiten, die sie für junge Filmschaffende anbieten. Nach welchen Kriterien wird ausgewählt? Die Wertschöpfungskette bei Filmen Film bedeutet Entertainment, sich entspannt zurücklehnen und unterhalten lassen. Dabei vergisst man häufig, dass hinter dem perfekten Filmerlebnis harter Einsatz steckt. Monatelang arbeiten hunderte von Menschen an der Entstehung eines Films. Der personelle und finanzielle Aufwand ist oft gigantisch. Dabei entstehende Kosten sollen durch die mehrstufige Auswertung des Films – die sogenannte Kaskadenauswertung – wieder eingespielt werden. Die Wertschöpfungskette in der Filmindustrie 1. Kino Filmstart im Kino 2. DVD-/Blue-ray Verleih und Verkauf in Videotheken und im Handel (in der Regel ab ca. 6 Monaten) 3. Video on Demand (VoD) Abrufdienste gegen Entgelt 4. Pay-TV Bezahlfernsehen 5. Free-TV für jeden zu empfangen 0 6 12 18 24 Monate Quelle: Vgl. § 20 FFG (Filmfördergesetz) Die Zeitangaben sind jeweils eine grobe Verallgemeinerung und variieren je nach Filmproduktion. In jeder Verwertungsstufe wird das eingenommene Geld mit den jeweiligen Vertriebs- und Verwertungspartnern geteilt, sodass nur ein vorab festgelegter Anteil für den Ausgleich der Produktionskosten verwendet werden kann. AUFGABEN 4. Warum gibt es bei einem neuen Film den Kinostart und den DVD-Verkauf nicht gleichzeitig? Erläutere die Vorteile der Kaskadenauswertung für einen Film! 5. Versetze dich in die Situation eines jungen Filmemachers, der sein neues Filmprojekt umsetzen möchte. Überlege: Über welche Wege kann das Verhältnis zwischen Ausgaben (für die Produktion eines Filmes) und Einnahmen in ein gutes Gleichgewicht gebracht werden? RESPE©T COPYRIGHTS ist eine Initiative der Zukunft Kino Marketing GmbH. www.respectcopyrights.de A B 3 Funktionsweise C der Filmwirtschaft Lehrerblatt (1/2) lösungshinweise 1.Welche Berufsbilder kennst du bereits? Welche sind attraktiv für dich? Tauscht euch in der Gruppe über eure Erfahrungen und Interessen aus! Die Gruppendiskussion dient dazu, den Jugendlichen die Vielzahl der Berufe und die dafür erforderlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten bewusst zu machen. Insgesamt ist in der Filmwirtschaft ein großer Personalstamm notwendig, der über sehr spezielles Wissen verfügt und ohne den ein hochwertiger Film nicht entstehen könnte. Hinweis: Der Baustein A1 setzt sich ebenfalls mit Berufen rund um den Film auseinander. 2. Berechne: Wie viele Kinobesucher müsste ein Film etwa erreichen, um für den Produzenten Kosten von 5 Millionen Euro wieder einzuspielen? Vergleiche mit den Besucherzahlen aktueller deutscher Kinofilme (z.B. im STERN oder unter http://www.filmstarts.de/charts/)! Geht man von einem Preis von 5 Euro pro Karte aus, müssten den Film über eine Million Zuschauer besuchen, um die Produktionskosten zu decken. Aber nicht das gesamte Eintrittsgeld wird an den Produzenten weitergeleitet! Beispiele für Zuschauerzahlen: Der Film „Männerherzen“ wurde von Oktober 2009 bis Februar 2010 von rund 2.100.000 Zuschauern besucht. Den Film „Wickie und die starken Männer“ sahen zwischen September und Dezember 2009 sogar knapp 5 Millionen Zuschauer in den deutschen Kinos. Er war damit der erfolgreichste Kinder- und Familienfilm des Jahres 2009. 3. Recherchiere die Institutionen der Filmförderung in Deutschland und die Fördermöglichkeiten, die sie für junge Filmschaffende anbieten. Nach welchen Kriterien wird ausgewählt? Auf Bundesebene ist hier die Filmförderungsanstalt (FFA) als wichtigste Institution zu nennen. Die wenigsten Filme sind im Kino so erfolgreich, dass sie die Produktionskosten wieder einspielen. Schwierig ist dies für Filme, die nicht auf ein Massenpublikum abzielen oder ungewöhnliche Ideen umsetzen. Um neue Entwicklungen und Innovationen im Filmbereich zu unterstützen, bietet die deutsche Filmförderung Finanzierungen an, die für junge Filmschaffende oft die einzige Chance zur Realisierung ihrer Projekte sind. Aber auch hier müssen die Filme anschließend vor dem Publikum bestehen und einen Teil der Kosten wieder einspielen. So kann das Geld dann neuen Projekten zur Verfügung gestellt werden. Die Förderkriterien können auf der Homepage der FFA eingesehen werden: http://www.ffa.de/. Weitere Institutionen: - Filmförderinstitutionen der Bundesländer, z.B. FilmFernsehFonds (FFF) Bayern - Beauftragter der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und Medien (BKM) - Deutscher Filmförderfonds der Bundesregierung 4.Warum gibt es bei einem neuen Film den Kinostart und den DVD-Verkauf nicht zeitgleich? Erläutere die Vorteile der Kaskadenauswertung für einen Film. Erläuterung der Grafik zur „Wertschöpfungskette bei Filmen“ Die Zeitangaben sind grobe Annäherungen an die Realität. Einige Filme laufen über Jahre im Kino, insbesondere wenn sie einen Kultcharakter bekommen (z.B. „Rocky Horror Picture Show“), andere kommen beim Publikum nicht an und verschwinden schon nach wenigen Wochen aus den Kinos. Als zeitliche Richtschnur gilt die Abstufung in SechsMonats-Schritten, wobei die Verwertung in den vorgelagerten Verwertungswegen durchaus weiterläuft und erst nach und nach ausklingen wird. Durch die Kaskadenauswertung werden Gruppen mit verschiedenen Mediengewohnheiten angesprochen (Kinogänger vs. TV-Seher). Die erste Verwertungsstufe, das Kino, erfordert vom Besucher eine sehr bewusste Entscheidung für einen Film. Das heißt, er ist bereit, die Eintrittskarte zu zahlen, um einen interessanten Kinoabend erleben zu können. Durch die zeitliche Staffelung kann ein Film anschließend an Videotheken und TV-Gesellschaften des Bezahlfernsehens verkauft werden. Diese würden die Rechte nicht einkaufen, wenn ein Film bereits im „Free-TV“ zu sehen wäre. Hinweis: Der Baustein A2 setzt sich ebenfalls mit der Wertschöpfungskette in der Filmindustrie auseinander. RESPE©T COPYRIGHTS ist eine Initiative der Zukunft Kino Marketing GmbH. www.respectcopyrights.de A B 3 Funktionsweise C der Filmwirtschaft Lehrerblatt (2/2) lösungshinweise 5.Versetze dich in die Situation eines jungen Filmemachers, der sein neues Filmprojekt umsetzen möchte. Überlege: Über welche Wege kann das Verhältnis zwischen Ausgaben (für die Produktion eines Filmes) und Einnahmen in ein gutes Gleichgewicht gebracht werden? Als Anregung für das Gruppengespräch dienen einige Maßnahmen, zu deren erhofften Effekten sich allerdings (fast) immer auch Gegenbeispiele finden lassen: Bekannte Schauspieler buchen mehr Kinobesucher durch „Zugpferde“ bessere Darstellung in der Presse hohe Ausgaben für Gagen Noch unbekannte Drehbuchautoren und junge Schauspieler nutzen spannende und innovative Ideen günstigere Gagen Projektmanagement mangels Erfahrung schwieriger Gefahr von Anfängerfehlern Partnerschaft mit einem Radio-/TV-Sender eingehen kostenlose Werbung andere Medien werden vielleicht nicht berichten Co-Finanzierung durch Banken oder Filmförderungsanstalten Filmprojekt kann mit einem soliden Produktionskostenzuschuss gestartet werden aufwendigere Prozedur (mehr Bürokratie) Kampagne gegen Raubkopieren unterstützen eventuell mehr Einnahmen über Kino und Rechteverkauf unklar: Wie findet meine Zielgruppe das? Viel Werbung und Merchandising machen öffentliches Interesse und Besucherzahlen steigen (hoffentlich) hohe Kosten Weiterführende Themen: - Techniken der Filmbearbeitung RESPE©T COPYRIGHTS ist eine Initiative der Zukunft Kino Marketing GmbH. www.respectcopyrights.de A B 4 Rechtliche C Konsequenzen... Schülerblatt (1/2) Rechtliche Konsequenzen für Raubkopierer AUFGABEN 1. Das Poster stammt aus der Kampagne „Hart, aber gerecht!“ aus dem Jahr 2004. Wie wirkt es auf dich? Überzogen, bedrohlich, cool, ärgerlich, witzig, nur fair, ...? Tausche dich mit anderen aus. Versucht Gründe für die unterschiedliche Wirkung des Motivs zu finden. Was meinst du: Erreichten die Autoren das, was sie wollten? 2. Eine einzelne Person hat oft kein schlechtes Gewissen und kein Unrechtsbewusstsein, wenn sie die Kopie eines Films illegal erstellt oder erwirbt. Überlege: Woran liegt es, dass im Falle des Raubkopierens offensichtlich illegales Verhalten häufig nicht als Unrecht empfunden wird? RESPE©T COPYRIGHTS ist eine Initiative der Zukunft Kino Marketing GmbH. www.respectcopyrights.de A B 4 Rechtliche C Konsequenzen... Schülerblatt (2/2) Straf- und Zivilrecht Neben dem Strafrecht kann beim Raubkopieren auch das Zivilrecht angewandt werden. Es regelt den Anspruch auf Schadensersatz. Um welche Summen geht es dabei? Ein fiktiver Fall: Angenommen, man kann Herrn X nachweisen, dass er illegal 1.000 DVDs gebrannt hat. Dann könnte der Rechteinhaber von Herrn X für jede Kopie Schadensersatz in Form einer Lizenzgebühr verlangen. Deren Höhe wird auf der Grundlage des Händlerabgabepreises ermittelt, der bei aktuellen DVD-Titeln bei etwa zwölf Euro liegt. Dadurch ergibt sich eine Schadensersatzforderung in Höhe von 12.000 Euro. Keine Rolle spielt dabei, ob Herr X die 1.000 Kopien auch tatsächlich verkaufen konnte. Ferner können auf Herrn X Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von mehreren Tausend Euro zukommen. Noch höher wäre die Schadensersatzsumme, wenn es sich um Verkäufe aktueller Kinofilme handelt, die noch gar nicht im Handel erschienen sind. Hier kann der Rechteinhaber nämlich mit Erfolg argumentieren, dass die für die Schadensersatzberechnung anzusetzende Lizenzgebühr um ein Vielfaches höher ist. Denn würde ein Rechteinhaber einem DVD-Hersteller eine Lizenz für den Vertrieb von DVDs während der Kinoauswertung erteilen, so könnte er sicherlich ein Vielfaches des üblichen Preises fordern. Gleiches gilt für das illegale OnlineAngebot von Kinofilmen: Hier kann die Schadensersatzforderung für einen einzigen (!) Film durchaus einen sechsstelligen Betrag ausmachen. (Argumentation nach Rechtsanwalt Dr. Andreas Dustmann, Kanzlei Boehmert & Boehmert, 2005) AUFGABEN 3. Recherchiere weitere Details zu den strafrechtlichen und zivilrechtlichen Aspekten des Urheberrechtsgesetzes. 4. Wie verändert sich mein Rechtsbewusstsein, wenn ich „im Kleinen“ eine illegale Handlung für mich positiv bewerte? Einen interessanten Vergleich bietet die „Broken-Window-Theorie“ aus der Stadtentwicklung: Wenn man in bestimmten Vierteln ein eingeschlagenes Fenster nicht ersetzt, dann verwahrlosen zunehmend auch das Haus und der Straßenzug. Diskutiert, ob sich dieser Gedanke auf das illegale Kopieren übertragen lässt. RESPE©T COPYRIGHTS ist eine Initiative der Zukunft Kino Marketing GmbH. www.respectcopyrights.de A B 4 Rechtliche C Konsequenzen... lehrerblattt (1/1) Aufgaben und Lösungen 1. Das Poster stammt aus der Kampagne „Hart, aber gerecht!“ aus dem Jahr 2004. Wie wirkt es auf dich? Überzogen, bedrohlich, cool, ärgerlich, witzig, nur fair, ...? Tausche dich mit anderen aus. Versucht Gründe für die unterschiedliche Wirkung des Motivs zu finden. Was meinst du: Erreichten die Autoren das, was sie wollten? Laut eines Schreibens der Initiatoren der Kampagne „Hart, aber gerecht!“ sollten „die provokativ-humorvollen Spots dazu anr egen, illegale Filmkopien kritisch zu hinterfragen. Ziel war es, der breiten Bevölkerung die Illegalität des Raubkopierens aufzuzeigen und durch Darstellung der Rechtsfolgen ins Bewusstsein zu rücken.“ Bis zu 5 Jahre Haft und zivilrechtliche Forderungen sind in Raubkopierfällen möglich. Die Kampagne setzte daher auf eine Mischung aus Information und Abschreckung, um eine Verhaltensänderung insbesondere bei jungen Menschen zu erreichen. 2.Eine einzelne Person hat oft kein schlechtes Gewissen und kein Unrechtsbewusstsein, wenn sie die Kopie eines Films illegal erstellt oder erwirbt. Überlege: Woran liegt es, dass im Falle des Raubkopierens offensichtlich illegales Verhalten häufig nicht als Unrecht empfunden wird? Diese Frage zielt in erster Linie auf die moralische Dimension. Handeln im kleinen, privaten Rahmen wird anders bewertet als das gleiche Handeln in einem größeren Rahmen. Selbstverständlich ist beides juristisch gleich und als illegal zu bewerten (mit den gesetzlichen Ausnahmen der privaten Kopien). Der enorme Schaden für die Filmwirtschaft entsteht jedoch als Summe vieler „persönlich legitimierter“ Einzelhandlungen. Wenn nur 100.000 Personen eine DVD nicht kaufen, sondern schwarz brennen oder erwerben, so sind dies bereits über 1.000.000 Euro, die für die Refinanzierung eines Films fehlen. Dass dies keineswegs übertriebene Größenordnungen sind, zeigen Studien zum Kopier- und Downloadverhalten. 3. Recherchiere weitere Details zu den strafrechtlichen und zivilrechtlichen Aspekten des Urheberrechtsgesetzes. Grundlegende Informationen zum Straf- und Zivilrecht befinden sich beispielsweise im Informationsbereich der Website www.respectcopyrights.de sowie auf dem Informationsportal iRights.Info. Hinweis: Baustein A3 setzt sich ebenfalls mit rechtlichen Konsequenzen für Urheberrechtsverletzer auseinander. Mehr zur Entwicklung des Urheberrechts findet sich in Baustein C2.3. 4. Wie verändert sich mein Rechtsbewusstsein, wenn ich „im Kleinen“ eine illegale Handlung für mich positiv bewerte? Einen interessanten Vergleich bietet die „Broken-Window-Theorie“ aus der Stadtentwicklung: Wenn man in bestimmten Vierteln ein eingeschlagenes Fenster nicht ersetzt, dann verwahrlosen zunehmend auch das Haus und der Straßenzug. Diskutiert, ob sich dieser Gedanke auf das illegale Kopieren übertragen lässt. Die Broken-Window-Theorie bildet die Grundlage für eine so genannte Null-Toleranz-Strategie. Diese zielt auf eine konsequente Verfolgung auch kleinerer Rechtsverstöße ab. In Bezug auf illegales Kopieren muss das Brennen einer einzelnen DVD somit ebenso konsequent verfolgt werden, wie das Vervielfältigen und Vertreiben von Filmen in großem Umfang. Dieses führt auch dazu, dass viele Menschen aufgrund kleinerer Vergehen „kriminalisiert“ werden. Weiterführende Themen: - Juristische Urteile zu Urheberrechtsverletzungen in der letzten Zeit RESPE©T COPYRIGHTS ist eine Initiative der Zukunft Kino Marketing GmbH. www.respectcopyrights.de A B 5 Geschäftsmodell C Raubkopie Schülerblatt (1/5) Geschäftsmodell Raubkopie - Der Fall Kino.to I. Staatsanwaltschaft schließt illegale Filmplattform Kino.to wurde im Jahr 2008 gegründet und entwickelte sich in den Folgejahren zum größten deutschsprachigen Portal für Raubkopien von Filmwerken. Bis zu vier Millionen Mal am Tag haben Menschen die Webseite genutzt, um sich unter anderem die neuesten Filme kostenlos anzuschauen. Insgesamt sollen den Nutzern 1,1 Millionen Links zu Filmen, Fernsehserienfolgen und Dokumentationen zur Verfügung gestellt worden sein. Nach jahrelangen Ermittlungen wurde das Streaming-Portal kino.to im Juni 2011 vom Netz genommen. Nach der Schließung tauschte sich die Internetgemeinde intensiv zum Thema Urheberrecht im Netz aus. Hier einige Auszüge aus der Debatte: etzt wurde! J n e s s lo h der gesc ie Seite rie nicht mehr in d s s a d , e „Schade eine Lieblingss ssung sehen.“ m alfa h in ic ig n r kan en O ig h c a r p s englisch nover aus Han , e r h a J 14 - Julia, „Egal ob kino. to oder sonst welche Porta Dienstleister, le. Das sind die eine Leis tu ng, Speicher Bandbreite lie platz und fern. Ihr Ang ebot genutzt, also wo ist das Pro wird von Millionen Usern blem? Dass auf den Seiten Werbu ng läuft, stör weiter. Schlie t mich nicht ßlich müssen die Betreiber damit verdien ja auch Geld en.“ - Marko, 16 „Internet bedeutet doch auc h Freiheit! Stattdessen DVDs zu kaufen , ist mir einfach zu teuer!“ - Justin, 16 Jahre, aus Chem nitz - im Internet ätzend und haben d sin n ie op bk au „R lme, Musik wie viel könnten Fi Um n! re rlo ve ts ch ni n paar tiger sein, wenn ei und Software güns nheit Geld ei em lg Al r f Kosten de au t ch ni en st oi Eg !“ scheffeln würden hre, aus Berlin - - Charlotte, 15 Ja Jahre, aus K öln - AUFGABE 1. Was hältst du von den Meinungen der vier Jugendlichen? Tausche dich mit deinen Mitschülern darüber aus, was für und was gegen einzelne Haltungen spricht! RESPE©T COPYRIGHTS ist eine Initiative der Zukunft Kino Marketing GmbH. www.respectcopyrights.de A B 5 Geschäftsmodell C Raubkopie Schülerblatt (2/5) II. Raubkopieren als Massenphänomen? Schaubild 1: Nutzer von Seiten mit illegalen Medieninhalten (Filme, Spiele, Musik, Hörbuch, E-book, etc.) (in Deutschland, 1. Halbjahr 2011) AUFGABE 2. Schau dir die Daten des Schaubildes 1 an: Welche Altersgruppen nutzen besonders häufig Seiten mit illegalen Medieninhalten? Finde mögliche Ursachen für die unterschiedliche Verteilung zwischen den Altersgruppen und überlege, welche Gründe einen besonders hohen Einfluss auf die Nutzung von Seiten mit illegalen Medieninhalten in einer Altersgruppe haben könnten! RESPE©T COPYRIGHTS ist eine Initiative der Zukunft Kino Marketing GmbH. www.respectcopyrights.de A B 5 Geschäftsmodell C Raubkopie Schülerblatt (3/5) Schaubild 2: Ticketverkäufe in Millionen – Vergleich der Kinobesucherzahlen nach Altersgruppen (bezogen auf 2010 im Vergleich zu 2001) Differenz 2010 zu 2001 43 10 bis 19 Jahre -29% 31 57 20 bis 29 Jahre 32 36 30 bis 39 Jahre 20 40 bis 49 Jahre 21 20 -45% -4% 9 50 bis 59 Jahre +17% 11 7 60+ Jahre -44% +62% 11 2001 2010 Quelle: Vgl. FFA (2011). Der Kinobesucher 2010. AUFGABE 3. Schaubild 2 zeigt für verschiedene Altersgruppen einen Vergleich der Kinobesuchszahlen zwischen den Jahren 2001 und 2010. Überlege, an welchen gesellschaftlichen Entwicklungen es liegen könnte, dass die absolute Zahl der Ticketverkäufe in manchen Altersgruppen angestiegen ist, während sie in anderen zurückging. Die Kinobranche verweist in der Regel auf den engen Zusammenhang zwischen der Nutzung von Seiten mit illegalen Medieninhalten und einem Rückgang der Besucherzahlen im Kino. Ist das aus deiner Sicht nachvollziehbar und plausibel? Begründe deine Meinung! RESPE©T COPYRIGHTS ist eine Initiative der Zukunft Kino Marketing GmbH. www.respectcopyrights.de A B 5 Geschäftsmodell C Raubkopie Schülerblatt (4/5) III. Das Raubkopierer-Business – Funktionsweise des Geschäftsmodells Schaubild 3: Funktionsweise des Geschäftsmodells bei illegalen Filmplattformen am Beispiel kino.to € Werbe- € partner Management Film Host 1 Host 2 Werbung Uploader & € Freischalter Werbung Film PortalSeite € Management Akteur PremiumService Handlung Geldfluss Nutzer Quelle: In Anlehnung an GVU (2011). Geschäftsbericht 2010, S. 9 AUFGABE 4. Im Schaubild 3 wird die kriminell organisierte Struktur von kino.to aufgezeigt. Trage für die Handlungsschritte 1 bis 7 die Zahlen in die Kreise der Grafik ein. Erkläre in eigenen Worten, wie die Betreiber das Geschäft mit Raubkopien für sich selbst profitabel gemacht haben! 1) Der Nutzer geht auf die Portalseite und sucht nach einem Film. 2) Die Portalseite listet Links zu Filmen auf, die auf verschiedenen Streamhostern (Host 1, Host 2) liegen. 3) Der Nutzer sieht auf der Portalseite und beim Host Werbung. Dabei handelt es sich oft um Abo-Fallen oder andere Abzock-Angebote. 4) Die Betreiber von Host und Portalseite bekommen für die Einblendung der Werbung Geld von den Werbepartnern. 5) Für einen schnelleren und werbefreien Zugang zu den Filmen kann der Nutzer gegen Zahlung einer Gebühr an den Host einen Premium-Service in Anspruch nehmen. Dem Host entgehen dadurch Einnahmen für Werbung, er bekommt aber Geld für die Bereitstellung des besonderen Zugangs. 6) Das Management betreibt die Portalseite und einige der Streamhoster (Host 1, Host 2) und ist daher an den meisten Einnahmen beteiligt. 7) Das Management finanziert mit den Einnahmen die notwendige Technik und Mitarbeiter, die die Filme beschaffen und ins Netz stellen (Uploader & Freischalter). RESPE©T COPYRIGHTS ist eine Initiative der Zukunft Kino Marketing GmbH. www.respectcopyrights.de A B 5 Geschäftsmodell C Raubkopie Schülerblatt (5/5) IV. Strafrechtliche Urteile Nach der Schließung von kino.to im Juni 2011 begannen die Gerichtsprozesse gegen die Hintermänner des illegalen Streaming-Portals. Die Anklage gegen die Hauptverantwortlichen lautet: „gemeinschaftliche und gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken in mehr als 1,1 Millionen Fälllen“. Laut der Generalstaatsanwaltschaft Dresden waren die Angebote eindeutig darauf ausgerichtet, „maximale Gewinne aus Werbung und Abo-Fallen zu erzielen, auf die die Besucher von kino.to gelockt wurden“. Die ersten Urteile im Fall kino.to sind mit Ende des Jahres 2011 bereits gefällt. Weitere werden in den kommenden Monaten folgen. Steckbriefe zur Verurteilung ehemaliger kino.to-Mitarbeiter Dennis B., 24 Jahre*, ledig, Hartz-IV-Empfänger > Mitarbeiter der unteren Hierarchieebene. > Einer der aktivsten Uploader im System kino.to. Lud TV-Serien auf verschiedene Hoster und trug die dazugehörigen Links in das kino.to-Datenbanksystem ein. Verdiente damit jährlich im vierstelligen Euro-Bereich. > Verurteilt im Jahr 2011 zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten auf Bewährung, zuvor 6 Monate in Untersuchungshaft. Michael H., 47 Jahre*, verheiratet, 2 Kinder, selbstständiger Internetdienstanbieter > Mitarbeiter der mittleren Hierarchieebene. > Beschaffte die Server und mietete die Internetrechner für das Portal an. War für die technische Betreuung und die Kommunikation mit dem Support in den Rechenzentren zuständig. Betrieb einen der leistungsfähigsten kino.to-Hoster. Verdiente mit kino.to mehrere hunderttausend Euro. > Verurteilt im Jahr 2011 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und fünf Monaten, zuvor 6 Monate in Untersuchungshaft. Dirk B., 28 Jahre*, in Scheidung lebend, 1 Kind Der „Kopf der Gruppe“. Geschäftsführer und Inhaber von kino.to > Mitarbeiter der oberen Hierarchieebene. > Wurde bereits im Jahr 2004 wegen Urheberrechtsverletzungen vorbestraft. Hatte ein kleines Medienunternehmen als Scheinfirma angemeldet. > Auf spanischen Konten wurden 2,5 Millionen Euro sichergestellt, seine Luxuslimousine wurde beschlagnahmt. > Das Urteil steht zu Beginn des Jahres 2012 noch aus. Bei einem Strafmaß von bis zu fünf Jahren Haft für den Einzelfall drohen ihm im Falle von Tatmehrheit bis zu 15 Jahre Gefängnis. * Stand: Dezember 2011 AUFGABEN 5. Lies dir die Steckbriefe dieser ehemaligen kino.to-Mitarbeiter unterschiedlicher Hierarchieebenen durch und diskutiere in der Klasse die Höhe des jeweiligen Strafmaßes. Hättest du als Richter anders oder ähnlich entschieden? 6. Überlege auch, welche Folgen sich durch die Verurteilung für die Täter ergeben! RESPE©T COPYRIGHTS ist eine Initiative der Zukunft Kino Marketing GmbH. www.respectcopyrights.de A B 5 Geschäftsmodell C Raubkopie LehRErblatt (1/3) Lösungshinweise 1. Was hältst du von den Meinungen der vier Jugendlichen? Tausche dich mit deinen Mitschülern darüber aus, was für und was gegen einzelne Haltungen spricht! Mit der Schließung von kino.to durch die Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES) ging im Juni 2011 einer der schwersten Fälle von Urheberrechtsverletzungen im Internet zu Ende. Mehrere Millionen Deutsche, Österreicher und Schweizer haben das Portal regelmäßig besucht. In Deutschland zählte es zu den 50 am häufigsten besuchten Internetseiten. Für eine Vielzahl von Internetnutzern stellt ein Verstoß gegen das Urheberrecht keinen Grund dar, den eigenen illegalen Konsum einzuschränken. Der Schaden wird bagatellisiert oder gar angezweifelt. Insbesondere bei jungen Menschen, die mit dem Internet aufgewachsen sind, ist das Verständnis für den materiellen Gegenwert von geistiger Arbeit weniger stark ausgeprägt. Wer sich den neuesten Kinofilm nicht leisten kann oder will, lädt ihn einfach herunter – und wird damit zum Teil einer „Generation kostenlos“, die der Kreativindustrie und Medienschaffenden enormen Schaden zufügt. Dabei spielt auch fehlendes Wissen eine große Rolle. So hielten rund 40% der Nutzer das Ansehen von Filmen auf kino.to für erlaubt1. 2.Schau dir die Daten des Schaubildes 1 an: Welche Altersgruppen nutzen besonders häufig Seiten mit illegalen Medieninhalten? Finde mögliche Ursachen für die unterschiedliche Verteilung zwischen den Altersgruppen und überlege, welche Gründe einen besonders hohen Einfluss auf die Nutzung von Seiten mit illegalen Medieninhalten in einer Altersgruppe haben könnten! Die Statistik zeigt, dass von den 47,2 Millionen privaten Internetnutzern in Deutschland im 1. Halbjahr 2011 14 Millionen (30%) Seiten mit illegalen Medieninhalten (Filmen, Spielen, Musik, Hörbüchern, E-books, etc.) besucht haben. Die beiden größten Nutzergruppen stellen die 18-29-Jährigen (4,0 Millionen, 41% der Internetbevölkerung dieser Altersklasse) und die 14-17-Jährigen (1,3 Millionen, 40% der Internetbevölkerung dieser Altersgruppe) dar. Unter den Älteren ist die Nutzung von Seiten mit illegalen Medieninhalten dagegen weniger stark verbreitet. Mögliche Gründe dafür, dass vergleichsweise viele junge Menschen Seiten mit illegalen Medieninhalten nutzen: - Kennen sich bestens mit dem Internet aus und nutzen es intensiv. - Wissen, wie sie sich Filme und Musik besorgen können. - Haben geringe Kenntnisse über Urheberrecht und geistiges Eigentum. - Haben kaum Unrechtsbewusstsein in Bezug auf geistiges Eigentum. - Haben eher geringes Einkommen, so dass Kostenlos-Angebote besonders verlockend sind. - ... Mögliche Gründe für die vergleichsweise geringe Nutzung von Seiten mit illegalen Medieninhalten bei älteren Menschen: - Kennen sich weniger gut mit dem Internet aus und nutzen es weniger intensiv. - Ihr Wissen in Bezug auf die schier unendlichen Möglichkeiten des Netzes ist begrenzt. - Wissen um die möglichen Konsequenzen der Nutzung von Seiten mit illegalen Medieninhalten und beziehen bei ihren Überlegungen auch Auswirkungen auf den eigenen Beruf und die Familie mit ein. - Haben eine höhere Wertschätzung für geistiges Eigentum und Urheberrechte. - Sind finanziell besser ausgestattet als jüngere Menschen und somit eher bereit, für Medieninhalte zu bezahlen. - ... Hinweis: Weitere Informationen zum Internetnutzungsverhalten liefert u.a. der (N)ONLINER Atlas – Deutschlands größte Studie zur Internetnutzung – der Initiative D21 in Zusammenarbeit mit TNS Infratest http://www.nonliner-atlas. de. 1 Bundesverband Musikindustrie e.V., Börsenverein des Deutschen Buchhandels, GfK & GVU (2011). Studie zur digitalen Content-Nutzung (DCN-Studie) 2011. RESPE©T COPYRIGHTS ist eine Initiative der Zukunft Kino Marketing GmbH. www.respectcopyrights.de A B 5 Geschäftsmodell C Raubkopie LehRerblatt (2/3) Lösungshinweise 3. Schaubild 2 zeigt für verschiedene Altersgruppen einen Vergleich der Kinobesuchszahlen zwischen den Jahren 2001 und 2010. Überlege, an welchen gesellschaftlichen Entwicklungen es liegen könnte, dass die absolute Zahl der Ticketverkäufe in manchen Altersgruppen angestiegen ist, während sie in anderen zurückging. Die Kinobranche verweist in der Regel auf den engen Zusammenhang zwischen der Nutzung von Seiten mit illegalen Medieninhalten und einem Rückgang der Besucherzahlen im Kino. Ist das aus deiner Sicht nachvollziehbar und plausibel? Begründe deine Meinung! Wird die absolute Zahl der Ticketverkäufe in verschiedenen Altersgruppen zwischen den Jahren 2001 und 2010 verglichen, sollte über gesellschaftliche Gründe nachgedacht werden, die dafür ursächlich sein könnten. Ein Hauptargument ergibt sich aus dem demografischen Wandel. Laut statistischem Bundesamt2 hat sich die Anzahl der unter 20-jährigen an der Gesamtbevölkerung in den letzten 10 Jahren um etwa 2 Millionen Menschen reduziert, was zur Folge hat, dass der Gesamtticketverkauf in dieser Gruppe zurückgeht. Die Zahl der über 60-jährigen ist dagegen in den letzten 10 Jahren um 1,5 Millionen Menschen gestiegen, so dass hier auch ein höherer Ticketabsatz zu erwarten ist. Der starke prozentuale Rückgang junger Kinobesucher lässt sich jedoch nicht allein durch die demografische Entwicklung erklären. Es ist daher anzunehmen, dass aufgrund des Konsums illegaler Medieninhalte deutlich weniger junge Menschen ins Kino gehen, um sich dort Filme anzuschauen. Zudem können Aspekte wie (auch geschlechterspezifisch) ein verändertes Freizeitverhalten, Einkommensentwicklungen usw. ursächlich sein. 4. Im Schaubild 3 wird die kriminell organisierte Struktur von kino.to aufgezeigt. Trage für die Handlungsschritte 1 bis 7 die Zahlen in die Kreise der Grafik ein. Erkläre in eigenen Worten, wie die Betreiber das Geschäft mit Raubkopien für sich selbst profitabel gemacht haben! Werbe- € partner € 4 Management Host 1 HOST 2 Werbung € 2 Werbung Film PortalSeite 6 Management 3 1 PremiumService 7 € Akteur Handlung Geldfluss 5 Nutzer Quelle: In Anlehnung an GVU (2011). Geschäftsbericht 2010, S.9 2 Statistisches Bundesamt (2010). Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Fachserie 1, Reihe 1.3. RESPE©T COPYRIGHTS ist eine Initiative der Zukunft Kino Marketing GmbH. www.respectcopyrights.de A B 5 Geschäftsmodell C Raubkopie LehRerblatt (3/3) Lösungshinweise Kino.to war ein professionell organisiertes und auf illegalen Profit ausgerichtetes System, dessen Drahtzieher lange unerkannt bleiben konnten. Das unscheinbare Kürzel .to verweist dabei auf das Insel-Königreich Tonga im Südpazifik, das viel Geld mit dem Verkauf von Internetdomains verdient. Den Eigentümern der Domains wird höchste Diskretion zugesichert und die Kooperation mit internationalen Behörden wird abgelehnt – eine perfekte Grundlage für dubiose Geschäftemacherei. Um den Standort der Server zu verschleiern, verwenden viele Streaming-Betreiber so genannte Proxy-Server. Diese verhindern, dass die wahre Adresse der Server preisgegeben wird. Kriminelle mieten außerdem häufig Rechnerkapazitäten im vermeintlich sicheren Ausland an, um sich einer Strafverfolgung in Deutschland zu entziehen. Auch im Fall kino.to wurde der Standort der Server mehrfach gewechselt und die Webseite von einem niederländischen Rechenzentrum in ein russisches verlagert. Lukrative Einnahmen konnten die Betreiber vor allem durch die Vermietung von Werbeflächen, Premium-Accounts und insbesondere Abo-Fallen, z.B. für angeblich kostenlose Verträge für Anti-Viren-Software, generieren. Die Betreiber der Portalseite kino.to waren gleichzeitig auch als Betreiber einiger Filehoster aktiv, auf denen die Filme gespeichert wurden und konnten sich so zusätzliche Einnahmen sichern. Diese Doppelfunktion war attraktiv, da sich die Werbung überwiegend auf den Eingangsseiten der Hoster befand und Premium-Accounts nur für die Hoster verkauft werden konnten. Sie hat außerdem zum reibungslosen Funktionieren in der arbeitsteiligen Organisation des Systems beigetragen. 5.Lies dir die Steckbriefe dieser ehemaligen kino.to-Mitarbeiter unterschiedlicher Hierarchieebenen durch und diskutiere in der Klasse die Höhe des jeweiligen Strafmaßes. Hättest du als Richter anders oder ähnlich entschieden? Im Gerichtsurteil gegen einen der Haupttäter stellte das Amtsgericht Leipzig (Schöffengericht) klar, dass beim Nutzen von Streams eine Verbreitung und Vervielfältigung stattfindet. „Schließlich fand zumindest eine vorübergehende Erstellung eines Vervielfältigungsstücks beim Nutzer von kino.to statt. ... Denn auch beim Streaming werden die über das Internet empfangenen Daten zunächst auf dem Rechner zwischengespeichert, um sodann in einer flüssigen Bildwiedergabe auf dem Bildschirm des Nutzers ausgegeben werden zu können. §16 Urheberrechtsgesetz stellt insofern klar, dass auch vorübergehend erstellte Vervielfältigungsstücke dem Urheberrechtsschutz unterfallen.“ Neben der Bereitstellung von Raubkopien kann demnach auch die Nutzung über Portale wie kino.to als gesetzeswidrig angesehen werden. Es ist zwar nicht davon auszugehen, dass es eine Klagewelle gegen alle Nutzer von kino.to geben wird. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat aber erklärt, zu prüfen, ob sie möglicherweise noch gegen PremiumKunden der kino.to-Filehoster Strafverfahren einleitet, da diese das System mitfinanziert haben. 6.Überlege auch, welche Folgen sich durch die Verurteilung für die Täter ergeben! Der Fall kino.to hat gezeigt, dass gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzer mit mehrjährigen Freiheitsstrafen rechnen müssen. Nur wenige konnten sich das bisher vorstellen. Zwar sind die Strafen für die Mitarbeiter der unteren Hierarchieebenen geringer ausgefallen als die der Hauptverantwortlichen, aber auch sie müssen Haftstrafen antreten und mit den negativen Auswirkungen auf Beruf und Familie oder einem Mangel an sozialer Anerkennung leben. Hinweis: Der Unterrichtsbaustein C2.3 beschäftigt sich ebenfalls mit der juristischen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen. Weiterführende Themen: - Beobachtung der öffentlichen Diskussion zum Thema Urheberrecht im Netz (Wie äußern sich welche Akteure?). - Legale Angebote im Netz. - Weitere Raubkopierer-Angebote, die geschlossen wurden. Ein prominentes Beispiel stellt der Fall „Megaupload“ dar. RESPE©T COPYRIGHTS ist eine Initiative der Zukunft Kino Marketing GmbH. www.respectcopyrights.de oder A B 6 Zahlen nicht zahlen? schülerblatt (1/4) C zahlen oder nicht zahlen? Die Ausgangssituation Das Kino im Stadtzentrum ist durch sein interessantes Filmangebot gerade bei Schülern sehr beliebt. Derzeit machen dem Besitzer Horst Müller aber zwei Dinge Sorgen: Seit einigen Jahren nimmt die Anzahl der Kinobesucher deutlich ab. Offensichtlich gehen viele Schüler nicht mehr ins Kino, wenn sie sich einen Film schon zu Hause anschauen konnten. Seit der vergangenen Woche macht ihm außerdem sein wichtigster Filmverleiher Ärger. Der Hintergrund: Durch die Presse ging die Meldung, dass bei einer Razzia Hunderte von Raubkopien aktueller Kinofilme gefunden wurden. Anhand der digitalen Wasserzeichen in den Filmen konnte nachgewiesen werden, dass zumindest ein Originalfilm in Herrn Müllers Kino von der Leinwand abgefilmt worden war. Die Filmproduktionsfirmen fordern nun, dass Horst Müller als Kinobetreiber durch Einlasskontrollen oder andere Maßnahmen dafür sorgen muss, dass keine illegalen Aufnahmen im Kinosaal gemacht werden. Sein Verleiher droht ihm sogar, dass er ansonsten keine Premierenfilme mehr für die Vorführungen bekommen würde! Herr Müller ist ratlos: Er mag die jungen Leute, will sie gerne wieder mehr für das Kino gewinnen und braucht dafür natürlich attraktive Kinofilme. Gleichzeitig möchte er die Schüler nicht durch Kontrollen und Vorschriften verärgern. Allerdings versteht er auch die Interessen der Schauspieler, Produzenten und Regisseure, die natürlich über die Filmverwertung Geld für ihre Arbeit bekommen müssen. Herr Müller entscheidet sich, diese Sache nicht allein lösen zu wollen. Er lädt Jugendliche ein, gemeinsam mit ihm eine Lösung für das Problem und für sein Kino zu suchen. Es soll eine Podiumsdiskussion im Kino stattfinden. Das Thema wird lauten „Zahlen oder nicht zahlen?“ Als Gäste sind Personen mit sehr unterschiedlichen Meinungen eingeladen. AUFGABE Wählt als Kleingruppe eine der unten beschriebenen Personen aus. Versetzt euch in die Lage der Person und bereitet euch auf ihren Auftritt bei der Podiumsdiskussion vor, d.h. erarbeitet wichtige Argumente für ihre Position zum Thema „Raubkopieren“ allgemein und im Hinblick auf das konkrete Problem im Kino von Herrn Müller! Wie könnt ihr andere davon überzeugen, dass „eure“ Einstellung die richtige ist? Welche Lösungen schlagt ihr für das aktuelle Kinoproblem vor? RESPE©T COPYRIGHTS ist eine Initiative der Zukunft Kino Marketing GmbH. www.respectcopyrights.de oder A B 6 Zahlen nicht zahlen? schülerblatt (2/4) C 1) Yvonne - träumt vom Leben als Schauspielerin Ich weiß, dass ich Talent zum Schauspielern habe. Ich habe früher in der Theater AG schon die Hauptrollen gespielt und bin dann direkt nach der Schule auf die Schauspielschule. Aber man muss realistisch sein: Die ganz großen Rollen kann ich jetzt noch nicht bekommen. Aber bei kleinen Produktionen will ich dabei sein und meine Karriere aufbauen. Ich habe auch bereits Kontakt zu einigen kleinen Produktionsfirmen aufgenommen. Letzte Woche war ich bei einem Casting für eine kleine Filmrolle. Ich hatte mir auch schon gute Chancen ausgerechnet. Leider kam heute die schlechte Nachricht: Das Projekt wurde vom Produzenten abgesagt. Der letzte Kinofilm der Produktionsfirma hat einfach nicht genug Gelder eingespielt, sodass die Produktion des neuen Films vorläufig nicht finanziert werden kann. Zu viele Leute ziehen sich Filme heutzutage einfach illegal aus dem Netz. Ich habe mich entschieden, dass auch ich selbst andere dazu bringen muss, wieder mehr DVDs zu kaufen und ins Kino zu gehen, statt schwarz zu kopieren. Nur dann haben die Firmen auch Geld für die kleinen Filme. Und ich bekomme hoffentlich meine Chance! 2) Horst Müller - der Besitzer des Kinos Ich besitze das kleine Kino im Stadtzentrum. Es ist durch sein gutes Filmangebot gerade bei Schülern sehr beliebt. Derzeit machen mir allerdings zwei Dinge Sorgen. Seit einiger Zeit gehen immer weniger Leute ins Kino. Offensichtlich kommen viele Schülerinnen und Schüler nicht mehr her, wenn sie sich einen Film schon zu Hause angeschaut haben. Ich habe den Eindruck, sie kennen einen neuen Film schon, bevor ich ihn im Kino habe. Noch mehr Ärger steht ins Haus: Bei einer Razzia fand die Polizei Hunderte von Raubkopien aktueller Kinofilme. Anhand der digitalen Wasserzeichen in den Filmen konnte nachgewiesen werden, dass einer der Originalfilme in meinem Kino von der Leinwand abgefilmt worden war. Klar ist das verboten. Und ich habe keine Ahnung, wer das gemacht hat. Jetzt habe ich den Ärger mit den Produktionsfirmen. Sie wollen, dass ich besser dafür sorge, dass in meinem Kino keine illegalen Aufnahmen gemacht werden. Wenn ich Pech habe, bekomme ich überhaupt keine Premierenfilme mehr. Soll ich jetzt auch noch Einlasskontrollen machen? Ich bin ratlos: Ich mag die jungen Leute, will sie gerne wieder mehr für das Kino gewinnen und brauche dafür natürlich attraktive Kinofilme. Gleichzeitig möchte ich die Schüler nicht durch Kontrollen und Vorschriften verärgern. Allerdings verstehe ich auch die Interessen der Schauspieler, Produzenten und Regisseure, die natürlich über die Filmverwertung Geld für ihre Arbeit bekommen müssen. 3) Marion Herbst - die Moderatorin Als Redakteurin unserer Lokalzeitung im Ort wurde ich gefragt, ob ich die Diskussion moderieren kann. Ich habe sofort zugesagt. Wegen meiner zwei Kinder möchte ich selbst mehr darüber wissen, was eigentlich beim Kopieren erlaubt und was verboten ist. Klar, dass ich bei der Veranstaltung selbst keine Position vertreten darf. Ich muss einfach dafür sorgen, dass das Gespräch am Laufen bleibt. Zu Beginn sollen alle Personen einmal zu Wort kommen. Jeder soll sagen, wie er zu dem Thema steht und was die Gründe dafür sind. Aber ich werde schon mal kritisch nachfragen. Nur weil jemand gut reden kann, muss er ja nicht Recht haben. Einige Fragen habe ich natürlich vorbereitet. Außerdem muss ich dafür sorgen, dass die Zuhörer dem Gespräch folgen können. Sie sollen in der zweiten Hälfte des Gesprächs richtig mitdiskutieren. Schließlich müssen wir eine Lösung für das Kino im Ort finden. RESPE©T COPYRIGHTS ist eine Initiative der Zukunft Kino Marketing GmbH. www.respectcopyrights.de oder A B 6 Zahlen nicht zahlen? schülerblatt (3/4) C 4) Ebru - die Internetexpertin der Schule Ich bin auf dem Land groß geworden – nur Tiere und Natur! Das Internet hat mir das Tor zur Welt geöffnet. Im Netz treffe ich meine Freunde. Mit denen tausche ich mich über alles aus: von aktuellen politischen Ereignissen bis zu guten Ideen für das nächste Biologiereferat. Über das Internet bekomme ich alle Informationen, die ich brauche. Es ist meine Basis für Studium und Beruf. Weil die Freiheit im Netz so wichtig ist, wehre ich mich gegen alle Versuche, das Internet einzuschränken. Jeder sollte die Informationen dort für sich nutzen und mit anderen teilen können – Filme als Teil der Kultur und der Bildung gehören auch dazu. Für die organisierte „Kopier-Mafia“ habe ich natürlich keinerlei Sympathien, die wollen schließlich nur Geld abziehen. Aber Tauschbörsen sind für mich ein Ort, an dem ich auch weiterhin Musik und Filme downloaden will, ohne meine knappe Kasse belasten zu müssen. Es hat mich sehr empört, dass viele freie Tauschbörsen im Internet geschlossen worden sind. 5) Boris - lebt von Filmen, auf seine eigene Art Das Leben ist hart genug, als dass ich mich um die Moral anderer Leute kümmern kann. Mein Geld zum Leben verdiene ich, indem ich anderen genau die Filme besorge, die sie gerne schauen wollen. Schließlich kann sich ja nicht jeder leisten, ins Kino zu gehen oder DVDs zu kaufen. Und den Armen muss doch geholfen werden... Das Prinzip ist ganz einfach. Man kauft bei mir online Datenkontingente, mit denen man anschließend fast alle Top-Filme im Netz runterladen kann. Klaro – die meisten im Original. Und das alles zu einem wirklichen Schnäppchenpreis. Daran verdiene ich dann auch mein Geld – und nicht mal so schlecht. Ich finde, die großen Produktionsbosse können mir von ihrem fetten Kuchen ruhig ein Stückchen abgeben. Dass das nicht ganz zum deutschen Gesetz passt, ist klar. Aber ich habe einfach Server im Ausland angemietet und daher können mir die deutschen Behörden nichts anhaben. Logisch, dass ich auch hier nicht meinen richtigen Namen sage oder mein Gesicht zeige. 6) Julian - der Nachwuchsmusiker Musik ist mein Leben und als leidenschaftlicher Gitarrenspieler und Sänger habe ich vor einigen Jahren mit zwei Freunden eine eigene Band gegründet. Wir drei proben hart und haben auch schon kleine Konzerte gegeben. Regelmäßig laden wir unsere Songs bei Myspace hoch und haben auch schon unsere eigene Fangemeinde. Wenn ich nächstes Jahr mit der Schule fertig bin, will ich richtig professionell in das Musikbusiness einsteigen. Vielleicht brauche ich eine Plattenfirma? In jedem Fall heißt das, ich muss mit Musik Geld verdienen können. Sicher reicht es dann nicht mehr, Musik gratis ins Netz zu stellen. Ich will, dass Leute dann dafür bezahlen. Schließlich stecken wir auch richtig viel Arbeit in unsere Songs. RESPE©T COPYRIGHTS ist eine Initiative der Zukunft Kino Marketing GmbH. www.respectcopyrights.de oder A B 6 Zahlen nicht zahlen? schülerblatt (4/4) C 7) Sascha - Filmfan, chronisch pleite Ich gehe in die 10. Klasse der nahe gelegenen Schule. Ich liebe Filme! Meine Kumpels und ich quatschen gerne über große Blockbuster wie „The Dark Knight“ oder „Hancock“. Damit ich in meiner Clique mitreden kann, will ich natürlich immer die aktuellsten Filme sehen und auf dem neuesten Stand sein. Geld für Kino habe ich fast gar keins. Meine Eltern können mir einfach nicht mehr Taschengeld geben und zum Jobben fehlt mir die Zeit. Aber ich sehe auch gar nicht ein, warum ich für Filme etwas zahlen soll. Schließlich gibt es genug Möglichkeiten, an die neuesten Filme zu kommen. Fast jeden aktuellen Film kann ich mir problemlos und kostenlos aus dem Netz ziehen. Oder ich frage meinen Schulfreund Alex, der hat viele Filme vom Flohmarkt als Kopie auf Lager – meist auch dann, wenn sie noch im Kino laufen. Dass diese Wege nicht so ganz legal sind, weiß ich natürlich. Aber ich finde, dass es auch OK ist, wenn ich in meiner Situation für Filme möglichst nichts ausgeben muss. Und zu dieser Meinung stehe ich auch! Später, wenn ich mal viel verdiene, dann zahl ich auch dafür. 8) Paul - hält Urheberrechte für nicht zeitgemäß Ich bin 17, großer Musik-Fan und DJ. Ich verbringe viel Zeit im Netz und weiß auch immer, wo ich die neuesten Hits herbekomme. Allerdings sind mir die Urheberrechte ein Dorn im Auge, denn ich sehe nicht ein, diese hohen Preise für angesagte Songs zu bezahlen. Schließlich brauch ich die Musik ja nur, um meine Freunde auf Partys richtig in Stimmung zu bringen. Das Wichtigste: Die Vervielfältigung von Musik kostet mit digitalen Medien ja fast nichts mehr. Aus diesem Grund setze ich mich für einen freien Zugang von Filmen und Musik im Netz ein. Und eigentlich gehören diese altmodischen Urheberrechte abgeschafft. Sie machen aus allen Musikfans Kriminelle. Das ist doch richtig schräg. Ich sehe ja ein, dass die Künstler so ganz ohne Einnahmen natürlich nicht leben können. Ich glaube aber, das klappt freiwillig viel besser als durch Verbote und Gesetzte. Wir brauchen daher Internetplattformen, über die jeder freiwillig einen Betrag spenden kann, wenn er Musik oder Filme runter geladen hat. Das Geld wird dann an die Künstler ausbezahlt. RESPE©T COPYRIGHTS ist eine Initiative der Zukunft Kino Marketing GmbH. www.respectcopyrights.de oder A B 6 Zahlen nicht zahlen? lehrerblatt (1/2) C Zielstellung des Rollenspiels Über dieses Rollenspiel befassen sich Jugendliche mit ihrer eigenen Haltung zum illegalen Kopieren von Medien. In verschiedenen Rollen werden typische Positionen - pro und contra - erarbeitet. Anhand eines konstruierten Problemfalls („Das Kino im Ort könnte schließen müssen!“) soll aus Sicht der verschiedenen Rollen schließlich eine gemeinsame Lösung entwickelt werden. Übergreifendes Ziel ist eine differenzierte Wahrnehmung des Themas und damit die Ausbildung begründeter persönlicher Haltungen. Der Ablauf im Überblick 1. Phase: Einführung (10 min.) • Erläuterung der Spielsituation und Rollen • Verteilung der Rollen • Zuordnung der Teilnehmer 2. Phase: Vorbereitung in Kleingruppen oder Einzelarbeit (mindestens 15 min.) • Entwicklung der Persönlichkeiten • Erarbeitung der wichtigen Argumente • Lösungsansatz für die Ausgangssituation 3. Phase: Podiumsdiskussion als Rollenspiel (30-40 min.) • Begrüßung und Einführung durch Moderator • Einzelstatements aller Teilnehmer • 3-4 Leitfragen an die Teilnehmer • Fragen der Gäste im Publikum. Ziel: Lösung für Ausgangslage • Verabschiedung der Gäste und Teilnehmer 4. Phase: Beendigung Spielsituation (10-20 min.) • Entlassen der Personen aus ihren Rollen • Besprechen der Spieler, wie es ihnen ergangen ist, ggf. Rückmeldungen anderer Teilnehmer 5. Phase: Reflektion / Perspektiven (20-40 min.) • Auswertung der erarbeiteten Problemlösung • Reflexion des eigenen Verhaltens in vergleichbaren Situationen • Einladung von Experten (Polizist, Filmproduzent, ...); ggf Verabredung von Verhaltenskodizes oder weiteren Projekten zum Urheberrecht, ... Vorbereitung der Rollen: In der 2. Phase sollten alle Jugendlichen eingebunden werden. Dazu bieten sich zwei Wege an: a)Jede Rolle wird durch ein kleines Team vorbereitet. Dieses entwickelt gemeinsam die Argumente für seinen Vertreter auf dem Podium. b) Einige Personen kümmern sich während der Kleingruppenphase um die Vorbereitung des Raumes. Je nach zur Verfügung stehender Zeit können hier bereits Zusatzinformationen zum Urheberrecht für die Vorbereitung bereit gestellt werden. Fünf Regeln für die Moderatorin/den Moderator: 1. Einhalten der Redezeiten beachten. Ausschweifende Redner freundlich „abwürgen“. 2.Ist die Lautstärke der Beiträge ausreichend - auch für die Zuhörer in der letzten Reihe? Ggf. die Besucher fragen! 3. Die ersten Beiträge kommen von den Podiumsgästen. Es sollten dann aber auch immer mehr die Besucher einbezogen werden - mit Fragen oder eigenen Vorschlägen. 4. Bei Beiträgen auch kritisch nachfragen, aber einzelne Personen nicht in die Enge treiben. (Auch wenn es schwer fällt: Als Moderator immer neutral bleiben!) 5. Bezug zum Problem herstellen. Ihre Aufgabe ist es, dass die Teilnehmer am Ende eine Lösung entwickeln. RESPE©T COPYRIGHTS ist eine Initiative der Zukunft Kino Marketing GmbH. www.respectcopyrights.de oder A B 6 Zahlen nicht zahlen? C lehrerblatt (2/2) Vorbereitung des Raumes und der Personen für die Spielsituation Der Raum sollte so gestaltet sein, dass ein möglichst realistisches Szenario für den Fall aufgebaut wird. Dazu gehört ein Bühnenbereich mit Stühlen und Tischen für die Podiumsgäste, ein großes Veranstaltungsplakat im Saal, der bestuhlte Bereich für die Gäste. Vielleicht auch ein Empfangstresen, ... • Für den/die Moderator/in: Karteikarten mit Infos zu allen Gästen mit Leitfragen, ... • Für Experten: Namensschilder, Verkleidungen, Wassergläser, (unechte) Tischmikrofone, ... • Für Gäste: 2 Personen mit (unechten) Gästemikrofonen, ... Beispiele für Moderationsfragen • A ls Urheber im Kunst und Kulturbereich kann ich (ähnlich wie bei technischen Erfindungen) entscheiden, ob meine kreativen Einfälle veröffentlicht werden - und auch Geld dafür verlangen. Schränkt der Kommerz nicht die Kreativität der Künstler eher ein? • Viele Filme werfen doch ganz guten Gewinn ab. Warum reagieren so viele Filmschaffende so allergisch auf Raubkopien? • Neben den eher abstrakten Meinungen zum Urheberrecht wollen wir heute ja auch eine Lösung für das Kino im Ort finden. Was würden Sie denn Herrn Müller empfehlen? Teilnehmerzahlen Eine gute Diskussion kann zustande kommen, wenn neben dem/der Moderator/in mindestens 3 kontroverse Rollen plus Kinobetreiber besetzt sind. Diese können bis auf 8 Personen ausgeweitet werden. Mehr Podiumspersonen sind nicht zu empfehlen, da die Expertenreden dann zu viel Zeit in Anspruch nehmen. Die Zahl der Gäste sollte mindestens doppelt so groß sein, wie die Zahl der Podiumsteilnehmer. Der Kinobetreiber kann ebenfalls als Rolle im Podium vertreten sein. Alternativ wird diese Position vom Moderator in der Darstellung der Ausgangslage nur vorgestellt. Pro- und Contra-Verteilung der Rollen für die Podiumssituation Basis Yvonne (1) Nachwuchsschauspielerin Horst Müller (2) Kinobesitzer Marion Herbst (3) Moderatorin Ebru (4) Internetexpertin Boris (5) „Raubkopierer“ Erweiterung Julian (6) Nachwuchsmusiker pro Sascha (7) chronisch pleite moderat Paul (8) ist gegen das Urbheberrecht contra Methodische Weiterführung • N ach der Podiumsdiskussion kann ein offenes Gespräch in der Lerngruppe folgen, in der eigene Meinungen zum Thema Raubkopieren offen gelegt und diskutiert werden. (Insbesondere damit der Wechsel von einer fiktiven Rolle zur eigenen Position gelingen kann, ist die klare Beendigung der Spielsituation wichtig!) • Alle Schülerinnen und Schüler beantworten vor und nach der Unterrichtseinheit anonym einen Fragebogen zum Thema. Ein Vergleich der Ergebnisse kann Veränderungen deutlich machen und selbst wieder zum Thema werden. • Um die gesamte Schule und das Umfeld einzubeziehen, wird in der Lerngruppe eine Meinungsumfrage entwickelt und durchgeführt. Die Ergebnisse fließen in die Diskussion ein oder werden in der Schülerzeitung publiziert. RESPE©T COPYRIGHTS ist eine Initiative der Zukunft Kino Marketing GmbH. www.respectcopyrights.de A B 7 User-GeneratedC Content Schülerblatt (1/8) User-Generated-Content: Welche rechtlichen Grenzen hat Kreativität? Thema I: Marvin erstellt ein Video 1 Der 13-jährige Marvin hat die Sommerferien mit seinen Eltern an der portugiesischen Algarve-Küste verbracht. Die Region ist bekannt für viel Sonnenschein, gute Windverhältnisse und hohe Wellen. Zum letzten Geburtstag hatte Marvin daher von seinen Eltern einen einwöchigen Surfkurs für den Urlaub geschenkt bekommen. Nun konnte er das Geschenk endlich einlösen. 2 Marvin ist ein echtes Naturtalent und hat das Wellenreiten trotz der kurzen Zeit schon richtig gut drauf. Er bittet seine Eltern, ein kurzes Video von ihm zu drehen, das ihn in Aktion zeigt. Das machen die stolzen Eltern natürlich gerne. 3 Auf dem Video ist für wenige Sekunden auch die 15-jährige Anita aus Marvins Nachbarfamilie zu sehen, die das gleiche Urlaubsziel gewählt hat. Anita hatte es sich vor dem Wasser auf einer Luftmatratze bequem gemacht und war unter der Nachmittagssonne eingeschlafen. Ein tolles Motiv für Marvins Film. 4 Zurück zu Hause setzt sich Marvin an seinen Rechner und schaut sich das Video mehrfach an. So richtig unterhaltsam findet er es noch nicht. Daher entscheidet er sich dafür, das Video mit einem passenden Musiktitel zu hinterlegen. Beim Stöbern auf seiner LieblingsMusikplattform stößt er auf einen kürzlich erschienen SurfSong, der ihm sofort gefällt. 5 Er kauft den Song rechtmäßig über das Online-Portal und hinterlegt sein Video damit – dank der technischen Möglichkeiten heutzutage eine Sache von wenigen Minuten. Anschließend lädt er das Video auf YouTube hoch, damit es auch alle seine Freunde sehen können. Hinweis: Alle Begriffe, hinter denen ein steht, sind im Glossar auf dem letzten Schülerblatt des Bausteins erläutert. RESPE©T COPYRIGHTS ist eine Initiative der Zukunft Kino Marketing GmbH. www.respectcopyrights.de A B 7 User-GeneratedC Content Schülerblatt (2/8) AUFGABE 1. Die kurze Geschichte um Marvin und Anita geht weiter. Bildet Kleingruppen und bearbeitet dann als Gruppe eine der drei Situationen a, b oder c. Versetzt euch dabei in das beschriebene Szenario und entwickelt Antworten zu eurer jeweiligen Fragestellung. Einigt euch als Ergebnis auf die aus eurer Sicht sinnvollste Antwort. Schildert im Anschluss euren Mitschülern die Situation und erläutert, zu welchem Ergebnis eure Gruppe gekommen ist. Situationen MARVINs Video Der MUSIKPRODUZENT ANITA Wehrt sich a) Marvin bemerkt nach wenigen Tagen, dass sein Video auf YouTube gesperrt wurde. Nun fragt er sich, was an seinem Vorgehen falsch gewesen sein könnte und wendet sich an YouTube. b) Der Musikproduzent des Surf-Titels entdeckt Marvins Video zufällig auf YouTube. Er hat gemeinsam mit dem Sänger lange an dem Song gearbeitet. Bisher ist der Titel noch nicht sonderlich bekannt. Aber der Produzent hofft, dass er mit diesem Geheimtipp bald die Charts stürmen wird. Morgen hat er ein Gespräch mit der Plattenfirma, um die weitere Vermarktungsstrategie des Songs zu besprechen. Er ist sich sicher, dass Marvin nicht um Erlaubnis für den Song gefragt hat. c) Eine Freundin von Anita sieht das Video auf YouTube und schickt ihr per E-Mail den Link. Anita ist schockiert. Sie will nicht, dass jemand sie in der knappen Badebekleidung sieht. Zudem schläft sie auf der Luftmatratze und hat es noch nie gemocht, beim Schlafen beobachtet zu werden. Was denkt ihr, was zur Sperrung des Videos geführt haben könnte? Sie ruft ihre Freundin an, um zu besprechen, was sie gegen das Video unternehmen kann. Was würdet ihr Anita vorschlagen? Er überlegt: Soll er der Plattenfirma davon erzählen oder nicht. Was würdet ihr dem Musikproduzenten raten? RESPE©T COPYRIGHTS ist eine Initiative der Zukunft Kino Marketing GmbH. www.respectcopyrights.de A B 7 User-GeneratedC Content Schülerblatt (3/8) II. Marvins Video beim Kurzfilmwettbewerb Marvin hat richtig Spaß daran gefunden, auf kreative Weise Videos zu erstellen und zu bearbeiten. Im Internet sieht er einen Aufruf des örtlichen Jugendkulturzentrums zu einem Kurzfilmwettbewerb. Alle eingeschickten Videos sollen auf der Webseite des Vereins veröffentlicht werden, damit die User per Online-Voting für ihren Favoriten stimmen können. Dem besten Jungfilmer winken 500 Euro Preisgeld. e „Alle eingereichten Film ten ch Re n de von i müssen fre n, ne rso Pe e All Dritter sein. rkt die am Beitrag mitgewi tzung Nu er ein n sse haben, mü erbs ew ttb We s de im Rahmen n.“ be ha zugestimmt Marvin hat schon viele Ideen für neue Videos. Schließlich ist das Internet voll von tollen Filmausschnitten, Fotos, Texten und Musik, aus denen er einen richtig spannenden Clip zusammenbauen will. Beim Durchlesen der Teilnahmebedingungen stößt Marvin allerdings auf den rechts abgebildeten Hinweis: AUFGABE 2. Marvin fängt an zu recherchieren, wessen Rechte gemeint sein könnten, und notiert sich alles in Form eines Schaubildes. Sieh dir Marvins Schaubild an. Es zeigt, wessen Rechte bei der Erstellung eines Videos betroffen sein können, wenn dafür Fremdmaterial genutzt wird. Leider ist der Stift nicht gut lesbar. Fülle die Wortlücken im Schaubild vollständig aus! Fotos Musik Eigene Musik: unproblematisch Eigene Fotos: unproblematisch, aber: P_R_ _N L I _ _ _ _ _ _ _ RECHTE Bei Musik von anderen beachten: beachten1! Urheberrecht von _O_ _ ONI_ _ Fremde Fotos: Urheberrecht vom und Textdichter Leistungsschutzrecht von Sänger, P_ _ DU_ _ _ _ , Tonträgerhersteller, _E_ _ _ R T _ _ _ _GESELLSCHAFT , ... F_ _ _ _ _ _ F (gilt auch für Grafiker, Architekt, ...) Mein (selbst) erstelltes Video Videos Texte Eigene Filme ohne fremde Inhalte: unproblematisch, aber Persönlichkeitsrechte beachten! Bei fremden Filmausschnitten: RE_ _ _ _ _UR , _ REH_ _ _ _ AUTOR , Kameramann, Komponist, BÜHN_NBI_ _ NER , Kostümbilder, ... (je nach Grad Eigener Text: kein Problem Wenn ich erkennbar über andere Personen schreibe: _ERS_ _ _IC_ _ _ITSRECHTE Bei fremdem Text: Urheberrecht von A_ _ _ _ Leistungsschutzrecht vom _ER_ _ G , ... Urheberrecht vom der kreativen Leistung) Leistungsschutzrecht von Produzent, SCH_ _ _PI_ _ _ _ , Filmhersteller, Tänzer, ... 1 Bei beachten! Aufnahmen von Minderjährigen ist neben deren Einwilligung auch die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter notwendig. RESPE©T COPYRIGHTS ist eine Initiative der Zukunft Kino Marketing GmbH. www.respectcopyrights.de A B 7 User-GeneratedC Content Schülerblatt (4/8) III. Marvins beste Wahl: Materialien unter freien Lizenzen Manche Urheber erlauben ausdrücklich, dass ihre Werke von anderen kostenlos verbreitet oder bearbeitet werden. Sie verzichten dabei allerdings nicht auf ihr Urheberrecht, sondern willigen in die Nutzung unter bestimmten Bedingungen ein. Der Vorteil für den Nutzer ist, dass der Urheber nicht extra gefragt werden muss, wenn er auf dessen Material zurückgreifen möchte. Ein bekanntes Beispiel dafür sind Creative Commons-Lizenzen . Über sie wird klar geregelt, was mit einem Werk gemacht werden darf und was nicht. Zum Beispiel dürfen manche Werke in eigene Inhalte eingebunden, aber dabei nicht verändert werden. In manchen Fällen ist zudem eine kommerzielle Nutzung untersagt. AUFGABE 3. Schau dir die unten stehende Schlagwortwolke an. Sie listet verschiedene Online-Plattformen auf, die Werke unter freien Lizenzen anbieten. Entscheide dich für eine der farbig markierten Kategorien (Verschiedene Materialien, Fotos, Musik, Texte oder Videos) und recherchiere: a) Was wird auf der Plattform angeboten? b) Welche Lizenzen sind einzuhalten? c) Wie gut geeignet ist das Angebot für die Nutzer? (Umfang, Qualität, Aktualität, Übersichtlichkeit, ...) 4. Stellt in der Klasse eure Einschätzungen zu den Plattformen mit Materialien unter freien Lizenzen vor und diskutiert, welche Plattformen ihr für besonders geeignet haltet. archive.org europeana.eu openclipart.org gutenberg.org youtube.com/creativecommons commons.wikimedia.org wiki.creativecommons.org/sound zeno.org pixabay.com de.wikisource.org jamendo.com/de bilderpool.at Verschiedene Materialien Fotos de.creativecommons.org ccmixter.org Musik Texte Videos RESPE©T COPYRIGHTS ist eine Initiative der Zukunft Kino Marketing GmbH. www.respectcopyrights.de A B 7 User-GeneratedC Content Schülerblatt (5/8) IV. Fallbeispiele – Was geht, was geht nicht? AUFGABE 5. Lies dir die in der Tabelle aufgeführten Fallbeispiele durch. Kreuze an, ob ein Verhalten erlaubt ist oder verboten. Falls dieses nicht eindeutig ist, kommentiere kurz in der rechten Spalte. Fallbeispiel Das kommt darauf an, ... Fotos Fall 1: Du hattest Glück und Philipp Lahm ist dir vor die Linse gelaufen. Dieses Foto willst du direkt per Snapchat mit deinen Freunden teilen. Fall 2: Für deinen Blog über die neuesten Kosmetiktrends erstellst du einen Screenshot einem bekannten Online-Shop. von Fall 3: Du willst dein Referat mit Fotos aus dem Internet anreichern. Damit deine Mitschüler die Inhalte mit nach Hause nehmen können, druckst du deine Präsentation aus und verteilst die Ausdrucke. Musik Fall 4: Du spielst mit deiner Cousine SingStar und trällerst einen Song der Sportfreunde Stiller. Ihr filmt euch beim Singen gegenseitig, dein Gesangsvideo willst du später auf YouTube hochladen. Fall 5: Deine Band will einen weltbekannten Hit covern und auf dem nächsten Dorffest aufführen. Bei der GEMA habt ihr eine Gebühr dafür gezahlt. Fall 6: Du möchtest ein Mashup aus zwei deiner Lieblingssongs erstellen und den Zusammenschnitt später an einen Online-Radiokanal senden. >> RESPE©T COPYRIGHTS ist eine Initiative der Zukunft Kino Marketing GmbH. www.respectcopyrights.de A B 7 User-GeneratedC Content Schülerblatt (6/8) Fallbeispiel Das kommt darauf an, ... Texte Fall 7: Du schreibst eine eigene Kurzgeschichte und reichst sie bei einem Schülerwettbewerb ein. Fall 8: Für den Geburtstag deiner Oma kopierst du ein Goethe-Gedicht aus dem Internet und teilst es an alle Geburtstagsgäste aus. Fall 9: Deine Klasse gestaltet in diesem Monat die kostenlose Online-Schulzeitung und nutzt dafür mehrere Wikipedia -Artikel. Videos Fall 10: Du backst Cupcakes und siehst dir hierfür die Backanleitung in einem Online-Video an. Um dieses deinen Freundinnen zeigen zu können, lädst du das Video schnell runter. Fall 11: Du filmst deinen Bildschirm beim Spielen eines Computer-Games und lädst das von dir kommentierte Video bei einer Internet-Plattform hoch. Fall 12: Ein Video auf einem Online-Portal gefällt dir so gut, dass du es auf deinem Blog einbetten willst. RESPE©T COPYRIGHTS ist eine Initiative der Zukunft Kino Marketing GmbH. www.respectcopyrights.de A B 7 User-GeneratedC Content Schülerblatt (7/8) V. Werk oder Bearbeitung: Rechtliches zu „TV total“ Wer kennt nicht die lustigen Video-Clips, die im Fernsehen gezeigt werden, damit die Zuschauer sich über Situationen, Tiere oder Menschen lustig machen können? Diese Videos werden den Sendern manchmal zugeschickt, manchmal verwenden sie aber auch Ausstrahlungen von anderen Fernsehanstalten, schneiden eine Szene heraus und nutzen diese dann für das eigene Sendeformat. Ein bekanntes Beispiel ist die Fernsehshow „TV total“ mit Stefan Raab. Vor einigen Jahren ereignete sich der folgende Vorfall: Der Entertainer zeigt einen Ausschnitt aus der Regionalsendung „Landparty in Hüttenberg“ des Hessischen Rundfunks. In einem Interview fragt der Reporter eine Frau nach ihrer Spontanität, die sie auf einer Skala von 1 bis 10 einschätzen soll. Die Frau bezeichnet sich als sehr spontan. Daraufhin bittet der Reporter sie, aus dem Stehgreif zu jodeln. Er zählt ihr den Takt vor: „drei, vier“. Anstatt zu jodeln, antwortet die Interviewte mit „drei“. Das Video wird von Stefan Raab an- und abmoderiert, aber nicht anderweitig verändert. Der Hessische Rundfunk beklagt nach der Ausstrahlung die Verletzung seiner Rechte und zieht gegen die Produktionsfirma vor Gericht2. Beide Parteien tragen dort ihre Ansicht zum Fall vor und liefern unterschiedliche Begründungen. Die Verwertungsgesellschaft des Hessischen Rundfunks erklärt: • Es handelt sich um eine Eigenproduktion des Hessischen Rundfunks, damit liegen auch alle Rechte bei dem Sender. • Niemand hat den Sender gefragt, ob der Ausschnitt gezeigt werden darf. Die Produktionsfirma von „TV total“ erklärt: • Das Video wurde nicht abgeändert oder weiterverarbeitet und deswegen in unberechtigter Weise genutzt. • Beim Zeigen des Videos handelt es sich um einen typischen Programmpunkt von „TV total“. Dabei geht es vor allem um die Komik. • Gefordert wird eine Lizenzgebühr in Höhe von 2.556,46 Euro. • Die Sendung „TV total“ ist als gesamtes Kunstwerk zu sehen, in dem fremde Werke gezeigt werden dürfen. • Gefordert wird daher ein Freispruch. AUFGABE 6. Die Richter sind sich uneins. Es stimmt, dass Stefan Raab mit den fremden Video-Sequenzen eine besondere und dazu für viele Zuschauer komische Situation schafft. Berechtigt ihn das auch automatisch, fremde Videos ohne Erlaubnis einzubinden? Wie würdest du entscheiden? Bilde dir eine Meinung und tauscht euch in der Klasse darüber aus. Kommt ihr zu einem einheitlichen Ergebnis? 2 Das abschließende Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) wurde am 20.12.2007 verkündet (Az. | ZR 42/05). RESPE©T COPYRIGHTS ist eine Initiative der Zukunft Kino Marketing GmbH. www.respectcopyrights.de A B 7 User-GeneratedC Content Schülerblatt (8/8) VI. Glossar: Wichtige Begriffe dieses Unterrichtsbausteins Blog: Digitales Tagebuch, in dem der Autor („Blogger“) über Themen wie Reisen, Mode, Technik o.ä. berichtet. Button: Englische Bezeichnung für Knopf/Taste. Meint eine im Internet hervorgehobene Fläche, die angeklickt werden kann. Clipart: Kleine Grafiken verschiedener Kategorien (z.B. Büro, Emotionen, Natur), auf die Personen bei der Erstellung von Grafiken zurückgreifen können. Werden heutzutage in Grafikprogrammen oft automatisch mitgeliefert. Cover: Beim Covern wird ein Musikstück nicht vom ursprünglichen Interpreten gespielt, sondern nachgesungen. Ein häufiges Beispiel ist das Karaoke-Singen. Wichtig zu wissen ist, dass bei einem Cover keine wesentliche Bearbeitung in Komposition und Text vorgenommen wird. Creative Commons-Lizenzen: Vorgefertigte Lizenzen, mit denen der Urheber festlegen kann, ob und wie sein Werk veröffentlicht oder verarbeitet werden darf. Cupcakes: Kleine Kuchen in Tassenform. Dieser Trend stammt ursprünglich aus den USA, mittlerweile gibt es aber auch in Deutschland viele Kochbücher und sogar Backanleitungen bei YouTube (sogenannte Tutorials). Freie Lizenzen: Nutzungslizenzen, die eine kostenlose Nutzung und Weiterverarbeitung urheberrechtlich geschützter Werke erlauben. Im Lizenztext ist geregelt, welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen (z.B. Namensnennung des Urhebers o.ä.). GEMA: Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Die GEMA ist als Verwertungsgesellschaft für die Verwaltung der Rechte von Musikschaffenden (z.B. Komponisten, Textdichter) zuständig. Dadurch soll das geistige Eigentum der Musikschaffenden geschützt und eine angemessene Entlohnung bei der Nutzung ihrer Werke sichergestellt werden. Mashup: Zwei oder mehr verschiedene kreative Inhalte (z.B. Musiktitel, Videosequenzen) werden miteinander vermischt. Es handelt sich dabei um eine Bearbeitung, für deren Veröffentlichung die verschiedenen Rechteinhaber der einzelnen kreativen Inhalte um Erlaubnis gefragt werden müssen. Persönlichkeitsrecht: Umfasst ein Bündel von Rechten, die einen Eingriff in den Lebens- und Freiheitsbereich eines Menschen verhindern sollen (siehe Art. 2 Abs. 1 GG). Zum Beispiel schützt das Recht am eigenen Bild Personen davor, ungewollt in die Öffentlichkeit gezogen zu werden. Remix: Neuabmischung eines Musikstücks. Sample: Klangstück, das mit einem Audioprogramm weiterverarbeitet wurde. Screenshot: Englische Bezeichnung für ein Bildschirmfoto. Snapchat: Eine Anwendung für Smartphones und Tablets, über die sich Textnachrichten und vor allem Bilder versenden lassen. Spam: Unerwünschte elektronische Nachrichten, die häufig Werbung enthalten. Uploader: Englische Bezeichnung für denjenigen, der Dateien im Internet hochlädt. Urheber: Schöpfer eines Werkes, d. h. derjenige, der eine persönlich geistige Schöpfung mit einer gewissen Schöpfungshöhe wie ein Foto oder einen Musiktitel geschaffen hat. Urheberrecht: Einem Urheber stehen grundsätzlich zwei Rechte zu: Das Urheberpersönlichkeitsrecht und das Verwertungsrecht. Im ersten wird dem Urheber die Entscheidung darüber zugestanden, wann und wie er sein Werk veröffentlichen will. Im zweiten wird konkret geregelt, zu welchen Bedingungen urheberrechtlich geschützte Werke vervielfältigt und verbreitet werden können. Das Verwertungsrecht ermöglicht es Urhebern, auch wirtschaftlich von eigenen Werken zu profitieren. Eine wichtige Unterscheidung ist, dass das Urheberpersönlichkeitsrecht (in Deutschland) nicht übertragbar ist, das Verwertungsrecht mittels Lizenzen dagegen schon. User-Generated-Content (UGC): Englische Bezeichnung für „nutzergenerierte Inhalte“. Darunter versteht man z.B. Fotos, Musik, Texte oder Videos, die von den Nutzern selbst erstellt werden. Werk: Persönliche „geistige Schöpfungen“ wie Schriftwerke, Musikwerke, Filmwerke, Computerprogramme, Gegenstände der bildenden Kunst, Baukunst, Zeichnungen wissenschaftlicher oder technischer Art. Müssen eine notwendige „Schöpfungshöhe“ erreichen, um urheberrechtlichen Schutz zu erhalten. Wikipedia: Das größte freie Online-Lexikon. Ist nicht nur kostenlos, sondern steht allen Nutzern zur freien Bearbeitung zur Verfügung. Die Artikel werden von der Wikipedia-Community überprüft, bevor sie online einsehbar sind. YouTube: Weltweit eines der größten Videoportale mit mehr als einer Milliarde Nutzern im Monat. Ermöglicht es, eigene Videos einzustellen, fremde Kanäle zu abonnieren und Videos zu kommentieren. RESPE©T COPYRIGHTS ist eine Initiative der Zukunft Kino Marketing GmbH. www.respectcopyrights.de A B 7 User-GeneratedC Content Lehrerblatt (1/10) Hintergrundinformationen zu Thema I: Marvin erstellt ein Video lösungshinweise 1. Die kurze Geschichte um Marvin und Anita geht weiter. Bildet Kleingruppen und bearbeitet dann als Gruppe je eine der drei Situationen a, b oder c. Versetzt euch dabei in das beschriebene Szenario und entwickelt Antworten zu eurer jeweiligen Fragestellung. Einigt euch als Ergebnis auf die aus eurer Sicht sinnvollste Antwort. Schildert im Anschluss euren Mitschülern die Situation und erläutert, zu welchem Ergebnis eure Gruppe gekommen ist. Videoportale wie YouTube bieten einfache und aufmerksamkeitsstarke Plattformen, um die eigenen Videos ins Internet zu stellen. Sie können dadurch von vielen Menschen gesehen und weiter verbreitet werden. Solange das Video selbst erstellt wurde und keine fremden Inhalte genutzt oder Rechte Dritter verletzt werden, ist das rechtlich auch vollkommen unbedenklich. So ließen sich etwa Naturaufnahmen vom Wochenendausflug oder ein selbst geschriebener Text veröffentlichen. Immer wieder kommt es beim Hochladen von Videos aber zu Verstößen gegen verschiedene Rechte, insbesondere gegen das Urheberrecht und gegen das Persönlichkeitsrecht (siehe auch Unterrichtsbausteine B1 und C2.1, in denen Rechtesituationen abgebildet werden). Das Urheberrecht kann betroffen sein, wenn in Videos kreative Inhalte von anderen abgebildet oder integriert werden, z.B. Musikausschnitte, Filmsequenzen oder Bilder. Aus rechtlicher Sicht dürfen solche Inhalte nur im privaten Kreis genutzt werden, z.B. zu Hause am eigenen Rechner. Sobald sie – z.B. über YouTube – veröffentlicht werden, werden die Urheber- oder Nutzungsrechte anderer berührt. Hier müssen alle Personen um Erlaubnis gefragt werden, die an dem verwendeten kreativen Material irgendwelche Rechte haben, auch wenn man kein Geld damit verdienen möchte. Zusätzlich müssen beim Veröffentlichen von Videos die Persönlichkeitsrechte der Personen beachtet werden, die gezeigt werden. Die Rechteinhaber von Filmen und Musiktiteln gehen dabei mitunter sehr konsequent gegen die Verletzung ihrer Rechte vor. Da jeder Rechner über eine IP-Adresse verfügt, kann meist zurückverfolgt werden, von wem ein Verstoß begangen wurde. Häufig werden Abmahnungen ohne Vorwarnung verschickt. Darin werden die Entfernung der Inhalte und eine Unterlassungserklärung für die Zukunft gefordert. Immer wieder werden dabei auch hohe Anwaltskosten in Rechnung gestellt. 1a. Marvin bemerkt nach wenigen Tagen, dass sein Video auf YouTube gesperrt wurde. Nun fragt er sich, was an seinem Vorgehen falsch gewesen sein könnte und wendet sich an YouTube. Was denkt ihr, was zur Sperrung des Videos geführt haben könnte? Im Jahr 2013 wurden durchschnittlich 100 Stunden Videomaterial pro Minute auf YouTube hochgeladen1. Daher ist es unmöglich, alle Inhalte der Website vollständig zu überprüfen. Alle Nutzer des Portals können jedoch Inhalte bei YouTube melden, die ihrer Meinung nach gegen die Community-Richtlinien verstoßen. Das können unerwünschte Inhalte wie Gewalt oder Spam sein, aber auch Verletzungen des Urheberrechts oder der Privatsphäre. Gemeldete Videos werden von YouTube überprüft und gegebenenfalls gesperrt oder entfernt. Marvin hat sein Video mit dem gekauften Musiktitel hinterlegt Hinweis: Alle Begriffe, hinter denen ein 1 und hochgeladen, ohne vorher bei den Rechteinhabern (das können der Musikproduzent, die Plattenfirma oder die zuständigen Verwertungsgesellschaften sein) die Erlaubnis dafür einzuholen. Vermutlich wurde von den Rechteinhabern eine „Benachrichtigung über Urheberrechtsverletzungen“ bei YouTube eingereicht, sodass das Video gesperrt wurde. In der Regel informiert YouTube seine Nutzer darüber, wenn eines ihrer Videos nicht mehr zu sehen ist und gibt den Grund dafür an. Der Uploader hat dann die Möglichkeit Einspruch zu erheben, falls er sich ungerecht behandelt fühlt. steht, sind im Glossar auf dem letzten Schülerblatt des Bausteins erläutert. http://de.statista.com/statistik/daten/studie/207321/umfrage/upload-von-videomaterial-bei-youtube-pro-minute-zeitreihe/ RESPE©T COPYRIGHTS ist eine Initiative der Zukunft Kino Marketing GmbH. www.respectcopyrights.de A B 7 User-GeneratedC Content Lehrerblatt (2/10) lösungshinweise Verstößt ein Nutzer beim Hochladen mehrfach gegen das Recht, wird sein Konto gekündigt und er kann kein neues Konto mehr erstellen. Alle von ihm hochgeladenen Videos werden entfernt. Derzeit geschieht dies nach drei Urheberrechtsverwarnungen. Andere Videoportale wie Vimeo nutzen ähnliche Sanktionsmechanismen. Einen weiteren Verstoß hat Marvin begangen, weil er Anita nicht um Erlaubnis für die Veröffentlichung des Videos gefragt hat. Da sie für einige Sekunden deutlich in dem Video zu erkennen ist, kann sie ihr Recht am eigenen Bild geltend machen. Dieses gehört zu den Persönlichkeitsrechten, die dafür sorgen, dass niemand ungewollt in die Öffentlichkeit gezogen wird. Für dieses Recht gelten nur wenige Ausnahmen: z.B. wenn die dargestellte Person in der Öffentlichkeit steht, z.B. ein bekann- ter Sänger, eine Schauspielerin oder ein Politiker ist. Nur wenn die Person lediglich beiläufig zu erkennen ist (etwa nur im Hintergrund bei einer Sehenswürdigkeit) oder eine größere Anzahl von Menschen abgebildet wird (etwa bei einem Popkonzert oder einer Demonstration), greift das Recht am eigenen Bild 2 meist nicht. Hier muss immer sehr genau abgewogen werden, welches Interesse überwiegt: das Interesse der Öffentlichkeit an Information oder das Interesse des Einzelnen an seiner Privatsphäre (stark geschützt durch Art. 2 Abs.1 GG). Gut möglich also, dass das Video im beschriebenen Fall gar nicht wegen des Musiktitels, sondern wegen der Einblendung von Anita gesperrt wurde. Diese kann das Video ebenfalls mit Verweis auf die Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte bei YouTube beanstanden. 1b.Der Musikproduzent des Surf-Titels entdeckt Marvins Video zufällig auf YouTube. Er hat gemeinsam mit dem Sänger lange an dem Song gearbeitet. Bisher ist der Titel noch nicht sonderlich bekannt. Aber der Produzent hofft, dass er mit diesem Geheimtipp bald die Charts stürmen wird. Morgen hat er ein Gespräch mit der Plattenfirma, um die weitere Vermarktungsstrategie des Songs zu besprechen. Er ist sich sicher, dass Marvin nicht um Erlaubnis für den Song gefragt hat. Er überlegt: Soll er der Plattenfirma davon erzählen oder nicht. Was würdet ihr dem Musikproduzenten raten? Der Musikproduzent muss eine Abwägung vornehmen – und dabei die Interessen der verschiedenen Rechteinhaber berücksichtigen. Musiktitel sind – genauso wie Filme, Fotos, Texte, Computerprogramme u.ä. – kreative Leistungen. Deren Urheber genießen mit ihrer Schaffung automatisch Schutz. Bei Musikstücken sind nicht nur die Urheberrechte der Komponisten und Texter zu beachten, sondern auch die Leistungsschutzrechte der Sänger. Hinzu kommen die Rechte einer Musikproduktionsfirma an der ursprünglichen Produktion. In der Praxis ist es häufig so, dass die Plattenfirmen, Musikverlage oder Produzenten die Verwertungs- und Nutzungsrechte eines Musikstücks besitzen. Sie handeln entsprechende Verträge mit den Komponisten und Textern sowie den Sängern und Musikern aus. Zudem spielen bei uns in Deutschland die Verwertungsgesellschaften eine Rolle, da ihnen Rechte übertragen werden können (siehe auch Unterrichtsbaustein B1). Dies sind insbesondere die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) und die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten). Während die GEMA die Rechte der Komponisten und Textdichter vertritt, setzt sich die GVL für die Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler, Tonträgerhersteller und Musikvideoproduzenten ein. 2 Weitere Die verschiedenen Rechte sollen sicherstellen, dass die an einem Werk maßgeblich beteiligten Personen auch finanziell an den Einnahmen aus Verkauf und Vermarktung beteiligt werden. Verbreitet sich ein Song ungewollt im Internet, werden die Urheber und Künstler nicht über diese vorgesehenen Wege für ihre Leistungen entlohnt. Andererseits bieten soziale Medien wie Facebook oder YouTube auch die Chance, einen Song erst richtig bekannt zu machen und „Fans“ für sich zu gewinnen. Diese könnten dann möglicherweise den Song käuflich erwerben oder das nächste Konzert besuchen. Es gibt Künstler, die bewusst diese Strategie für sich nutzen. Aus rechtlicher – und auch moralischer – Sicht sollten die verschiedenen Rechteinhaber entscheiden, wie mit einem künstlerischen Werk umgegangen wird. Dem Musikproduzenten ist zu empfehlen, dass er mit seiner Plattenfirma generell bespricht, wie in solchen Fällen wie beim Video von Marvin vorzugehen ist. Es kann vermutet werden, dass es neben der öffentlichen Anerkennung auch ein wirtschaftliches Ziel gibt: Schließlich soll der Song demnächst oben in den Charts ankommen und sich über verschiedene Absatzkanäle wie den stationären Handel und Online-Kanäle gut verkaufen. Ob ein Vorgehen gegen Marvin sinnvoll ist, wird auch davon abhängen, wie relevant die Rechteinhaber dessen Rechteüberschreitung im Verhältnis zu ihren eigenen Interessen bewerten ... Infos unter: http://www.klicksafe.de/themen/datenschutz/grundlagenwissen/datenschutz-im-internet/das-recht-am-eigenen-bild/ RESPE©T COPYRIGHTS ist eine Initiative der Zukunft Kino Marketing GmbH. www.respectcopyrights.de A B 7 User-GeneratedC Content Lehrerblatt (3/10) lösungshinweise 1c.Eine Freundin von Anita sieht das Video auf YouTube und schickt ihr per E-Mail den Link. Anita ist schockiert. Sie will nicht, dass jemand sie in der knappen Badebekleidung sieht. Zudem schläft sie auf der Luftmatratze und hat es noch nie gemocht, beim Schlafen beobachtet zu werden. Sie ruft ihre Freundin an, um zu besprechen, was sie gegen das Video unternehmen kann. Was würdet ihr Anita vorschlagen? Die Abbildung von Anita in dem Video verstößt gegen ihre Persönlichkeitsrechte, zu denen das Recht am eigenen Bild zählt. Ohne ihre Erlaubnis darf Marvin den Ausschnitt, der sie zeigt, nicht veröffentlichen. Nur in wenigen Fällen gibt es Ausnahmen (siehe Lösungshinweis zu 1a). Da Anita und Marvin sich kennen, wäre der einfachste Weg für Anita, Marvin zu bitten, das Video zu entfernen oder zumindest die Sekunden herauszuschneiden, in denen sie abgebildet ist. Videoportale wie YouTube bieten zudem auf ihrer Website ganz konkrete Hinweise, wie bei Rechteverletzungen vorzugehen ist. Direkt unter jedem Video ist ein angefügt, über den die Verletzung ihrer Melde-Button 3 Persönlichkeitsrechte angezeigt werden kann. Die Portale bieten auch den Weg an, per Formular oder E-Mail einen Löschantrag zu stellen3. Auf einigen Videokanälen ist es zudem möglich, dass registrierte Nutzer sich direkt Nachrichten schreiben. Anita könnte Marvin dann auch auf diesem Wege kontaktieren und um die Entfernung des Videos bitten. Wenn Marvin sich weigert, sollte Anita den Verstoß beim Videoportal melden. Wenn weder Marvin noch das Portal reagieren, kann sie im schlimmsten Fall gerichtlich auf Unterlassung klagen. In der Regel ist dies aber nicht nötig, da die Portale Inhalte schnell sperren. Z.B. https://www.youtube.com/reportingtool/; http://vimeo.com/help/violations RESPE©T COPYRIGHTS ist eine Initiative der Zukunft Kino Marketing GmbH. www.respectcopyrights.de A B 7 User-GeneratedC Content Lehrerblatt (4/10) II. Marvins Video beim Kurzfilmwettbewerb lösungshinweise 2. Marvin fängt an zu recherchieren, wessen Rechte gemeint sein könnten, und notiert sich alles in Form eines Schaubildes. Sieh dir Marvins Schaubild an. Es zeigt, wessen Rechte bei der Erstellung eines Videos betroffen sein können, wenn dafür Fremdmaterial genutzt wird. Leider ist der Stift nicht gut lesbar. Fülle die Wortlücken im Schaubild vollständig aus! Fotos Musik Eigene Musik: unproblematisch Eigene Fotos: unproblematisch, aber: PersönlichkeitsRECHTE beachten ! 4 Bei Musik von anderen beachten: Fremde Fotos: Urheberrecht vom Urheberrecht von FOTOGRAF Komponist und Textdichter, Leistungsschutzrecht von Sänger, PRODUZENT , Tonträgerhersteller, VERWERTUNGSGESELLSCHAFT , ... (gilt auch für Grafiker, Architekt, ...) Mein (selbst) erstelltes Video Videos Texte Eigene Filme ohne fremde Inhalte: unproblematisch, aber Persönlichkeitsrechte beachten! Bei fremden Filmausschnitten: REGISSEUR , DREHBUCHAUTOR , Kameramann, Komponist, BÜHNENBILDNER , Kostümbilder, ... (je nach Grad Eigener Text: kein Problem Wenn ich erkennbar über andere Personen schreibe: PERSÖNLICHKEITSRECHTE Bei fremdem Text: Urheberrecht von AUTOR Leistungsschutzrecht vom VERLAG , ... Urheberrecht vom der kreativen Leistung) Leistungsschutzrecht von Produzent, SCHAUSPIELER , Filmhersteller, Tänzer, ... 4 Bei beachten! Aufnahmen von Minderjährigen ist neben deren Einwilligung auch die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter notwendig. RESPE©T COPYRIGHTS ist eine Initiative der Zukunft Kino Marketing GmbH. www.respectcopyrights.de A B 7 User-GeneratedC Content Lehrerblatt (5/10) lösungshinweise Je nach Lernniveau der Schülergruppe können auch die Lösungswörter alphabetisch vorgegeben werden, mit der Aufgabe, diese den vier Bereichen zuzuordnen: AUTOR, BÜHNENBILDNER, DREHBUCHAUTOR, FOTOGRAF, KOMPONIST, PERSÖNLICHKEITSRECHTE, PRODUZENT, REGISSEUR, SCHAUSPIELER, VERLAG, VERWERTUNGSGESELLSCHAFT Das Internet lebt heutzutage von Inhalten, die durch die Nutzer selbst erstellt werden (sogenannte nutzergenerierte Inhalte oder User-Generated-Content ). Wie schon bei den Lösungshinweisen im Rahmen von Aufgabe 1 beschrieben, sind bei der Bearbeitung und Veröffentlichung von kreativen Inhalten Urheber-, Leistungsschutz- und Persönlichkeitsrechte zu beachten. Urheberrecht: So steht das Urheberrecht allen Personen zu, die selbst einen „schöpferischen Beitrag“ zur Erstellung eines Werkes geleistet haben. Dieses betrifft z.B. Buchautoren, Komponisten, Drehbuchautoren oder Fotografen. An das Urheberrecht sollte man auch denken, wenn man z.B. ein selbst erstelltes Foto veröffentlicht, auf dem ein urheberrechtlich geschütztes Werk eines anderen Urhebers prominent zu sehen ist. Leistungsschutzrecht: Ausübende Künstler (z.B. eine Musikband oder ein Schauspieler) sind durch das Leistungsschutzrecht geschützt, ebenso wie Personen oder Organisationen, die mit der Herstellung oder Verbreitung von Werken beauftragt sind (z.B. Filmproduzenten). Für all diese Menschen gehört es zu ihrem beruflichen Einkommen, dass sie für ihre Beteiligung und Arbeit am Werk und dessen Verkauf auch finanziell beteiligt werden. Persönlichkeitsrecht: Bei Fotos und Videos muss immer das sogenannte Recht am eigenen Bild beachtet werden, das zu den Persönlichkeitsrechten gehört. Es soll sicherstellen, dass niemand in der Öffentlichkeit abgebildet wird, ohne dass er oder sie dieses erlaubt hat. Dazu gibt es wenige Ausnahmen, etwa im Falle berühmter Persönlichkeiten („Personen des öffentlichen Lebens“), bei Abbildungen als „Beiwerk“ oder bei Menschenansammlungen (siehe Lösungshinweis zu 1a). Marvin darf für seinen Beitrag also nur Ausschnitte verwenden, für die er alle notwendigen Rechte eingeholt hat. Häufig ist dies nicht so einfach zu durchschauen. Umso wichtiger ist es für die Orientierung, die wichtigsten Regelungen zu kennen und zu verstehen. In Zweifelsfällen sollte man, gerade bei Veröffentlichungen, die Einschätzung eines Profis einholen – oder auf unkritische Inhalte zurückgreifen. III. Marvins beste Wahl: Materialien unter freien Lizenzen lösungshinweise 3. Schau dir die unten stehende Schlagwortwolke an. Sie listet verschiedene Online-Plattformen auf, die Werke unter freien Lizenzen anbieten. Entscheide dich für eine der farbig markierten Kategorien (Verschiedene Materialien, Fotos, Musik, Texte oder Videos) und recherchiere: a) Was wird auf der Plattform angeboten? b) Welche Lizenzen sind einzuhalten? Plattformen Informationen Verschiedene Materialien archive.org Gemeinnütziges Projekt „Internet Archive“ zur Langzeitarchivierung digitaler Daten in frei zugänglicher Form. • Angebot: Mehrere Millionen Inhalte (Videos, Texte, Tonaufnahmen, Software) • Lizenzen: Gemeinfreie und CC-lizenzierte Inhalte >> RESPE©T COPYRIGHTS ist eine Initiative der Zukunft Kino Marketing GmbH. www.respectcopyrights.de A B 7 User-GeneratedC Content Lehrerblatt (6/10) Plattformen Informationen Verschiedene Materialien commons.wikimedia.org Von der gemeinnützigen Wikimedia-Stiftung bereitgestellte internationale Mediensammlung. • Angebot: Mehrere Millionen Mediendateien • Lizenzen: Gemeinfreie und CC-lizenzierte Inhalte de.creativecommons.org (CC) Vorgefertigte Lizenzverträge der gemeinnützigen Organisation „Creative Commons“ . • Angebot: Sowohl Open-Content-Lizenzen (sogenannte Creative Commons-Lizenzen) als auch Suchfunktion mit Weiterleitung zu Plattformen mit CC-lizenzierten Inhalten • Lizenzen: Alle CC-Lizenzen von CC-BY bis CC-BY-NC-SA europeana.eu Virtuelle Bibliothek der „Europeana Foundation“ über das wissenschaftliche und kulturelle Erbe Europas der Vor- und Frühgeschichte. • Angebot: Mehrere Millionen Inhalte (Bilder, Texte, Tonaufnahmen, Videos) • Lizenzen: Alle hochgeladene Beiträge fallen per Nutzungsbedingung unter die Creative Commons-Lizenz „Namensnennung und Distribution unter gleicher Lizenz“ (CC-BY-SA) Fotos bilderpool.at Bilderdatenbank des Tiroler Bildungsservice (TiBS). • Angebot: Mehrere tausend Bilder • Lizenzen: Alle Bilder fallen unter die Creative Commons-Lizenz „Namensnennung, nichtkommerziell, Weitergabe unter gleichen Bedingungen“ (CC-BY-NC-SA) openclipart.org Bibliothek mit Illustrationen (Icons und Bilder im Comic- oder Cartoon-Stil). • Angebot: Mehrere tausend Cliparts • Lizenzen: Alle Cliparts sind gemeinfrei pixabay.com Internationale Foto-Community zum Teilen von Bildern. • Angebot: Mehrere hunderttausend Bilder • Lizenzen: Alle Bilder sind gemeinfrei Musik ccmixter.org Musik-Community für Remixes von Creative Commons. • Angebot: Mehrere tausend Samples , Remixes und A cappella-Tonspuren • Lizenzen: Hauptsächlich zur nicht-kommerziellen Nutzung, aber auch Aufbau von Datenbank mit Musik, die zu kommerziellen Zwecken genutzt werden darf jamendo.com/de Kostenlose Internet-Plattform für GEMA-freie Musik. • Angebot: Mehrere hunderttausend Tonaufnahmen • Lizenzen: Alle CC-Lizenzierungen möglich wiki.creativecommons.org/ sound Liste der unter CC-Lizenzen veröffentlichten Musik, englisch, gehört zum „CC Wiki“. • Angebot: Mehrere hundert Tonaufnahmen • Lizenzen: Alle CC-Lizenzen >> RESPE©T COPYRIGHTS ist eine Initiative der Zukunft Kino Marketing GmbH. www.respectcopyrights.de A B 7 User-GeneratedC Content Lehrerblatt (7/10) Plattformen Informationen Texte gutenberg.org Älteste digitale Bibliothek der Welt (seit 1971). Bücher werden hierfür händisch abgetippt oder mittels Buchscanner digitalisiert. • Angebot: Mehrere tausend E-Books • Lizenzen: Alle E-Books sind gemeinfrei (Vorsicht! Legalität basiert auf amerikanischem Recht, dort bereits 50 Jahre nach Tod des Autors Gemeinfreiheit, in Deutschland dagegen nach 70 Jahren) de/wikisource.org Frei zugängliche deutsche Texte der gemeinnützigen Wikimedia-Stiftung. • Angebot: Mehrere tausend Texte • Lizenzen: Gemeinfreie und CC-lizenzierte Inhalte zeno.org Deutschsprachige Volltextbibliothek mit digitalisierten, d.h. gescannten Texten, Briefen und Bildern von verstorbenen Künstlern. • Angebot: Mehrere tausend Texte • Lizenzen: Gemeinfrei, Nutzung laut Nutzungsbedingungen jedoch ausschließlich zu privaten, nicht kommerziellen oder gewerblichen Zwecken Videos youtube.com/ creativecommons Video-Portal, das die gezielte Auswahl von Videos unter CC-Lizenzen ermöglicht. • Angebot: Mehrere Millionen Videos; Auswahl: Filter –> Eigenschaften –> Creative Commons • Lizenzen: Alle CC-Lizenzen lösungshinweise 3c und 4. Wie gut geeignet ist das Angebot für die Nutzer? (Umfang, Qualität, Aktualität, Übersichtlichkeit, ...) Stellt in der Klasse eure Einschätzungen zu den Plattformen mit Materialien unter freien Lizenzen vor und diskutiert, welche Plattformen ihr für besonders geeignet haltet. Die aufgeführten Plattformen eignen sich sehr gut, um freie Inhalte zu finden, herunterzuladen und für eigene Zwecke zu verwenden. Ein Unterscheidungsmerkmal ist der Umfang des Angebots, ein zweites ist der Grad der Spezialisierung von bestimmten Materialien. Die Plattformen unterscheiden sich aber auch durch die Art der Lizenzierung. Fällen der Verwendung von fremden Inhalten den Namen des Urhebers zu nennen. Daher sollte eine Plattform auch diese Information zu jedem verfügbaren Inhalt anbieten. Gerade bei Plattformen, die Inhalte unter verschiedenen Lizenzen anbieten, sollten Nutzer die Möglichkeit erhalten, Inhalte über eine Suchfunktion nach der gewünschten Lizenz filtern zu können. Auf manchen Plattformen können die Urheber selber wählen, welche Art von Lizenz sie verwenden wollen, wenn sie ihr Material einstellen. Auf anderen Plattformen wird in den Nutzungsbedingungen bereits definiert, dass hochgeladene Inhalte per Verzichtserklärung von jedem frei nutzbar sind. Dementsprechend wichtig ist es für die Nutzer, einen schnellen Überblick über die Lizenzen erhalten zu können. Dies ist häufig durch einen übersichtlichen Zugang zu ihren Nutzungsbedingungen gewährleistet. Nach deutschem Recht ist es unabdingbar, in allen Die Plattformen weisen immer wieder darauf hin: Nicht immer ist es der Rechteinhaber selbst, der eine Datei hochlädt. Sollte dieses der Fall sein, können auch bei der Verwendung von Inhalten von den aufgeführten Plattformen Urheberrechtsverletzungen entstehen. Die Portale erklären i.d.R., nicht dafür zu haften. Bei der Nutzung von freien Inhalten muss sich ein Nutzer also am Ende darauf verlassen, dass diese rechtmäßig eingestellt wurden. Sollte er daran Zweifel haben, ist von der Nutzung abzuraten. RESPE©T COPYRIGHTS ist eine Initiative der Zukunft Kino Marketing GmbH. www.respectcopyrights.de A B 7 User-GeneratedC Content Lehrerblatt (8/10) IV. Fallbeispiele – Was geht, was geht nicht? lösungshinweise 5. Lies dir die in der Tabelle aufgeführten Fallbeispiele durch. Kreuze an, ob ein Verhalten erlaubt ist oder verboten. Falls dieses nicht eindeutig ist, kommentiere kurz in der rechten Spalte. Fallbeispiel Das kommt darauf an, ... Fotos Fall 1: Du hattest Glück und Philipp Lahm ist dir vor die Linse gelaufen. Dieses Foto willst du direkt per Snapchat mit deinen Freunden teilen. Fall 2: Für deinen Blog über die neuesten Kosmetiktrends erstellst du einen Screenshot einem bekannten Online-Shop. von Fall 3: Du willst dein Referat mit Fotos aus dem Internet anreichern. Damit deine Mitschüler die Inhalte mit nach Hause nehmen können, druckst du deine Präsentation aus und verteilst die Ausdrucke. Es ist erlaubt, Fotos von z.B. Google für den privaten Zweck herunterzuladen. Das Zeigen in der Klasse ist ebenfalls erlaubt, da diese nicht als öffentlicher Personenkreis gilt. Der Ausdruck und die Verbreitung der Bilder in Handouts sind jedoch nicht erlaubt, es sei denn, die Fotos stünden unter einer freien Lizenz und die entsprechenden Bedingungen würden beachtet. Musik Fall 4: Du spielst mit deiner Cousine SingStar und trällerst einen Song der Sportfreunde Stiller. Ihr filmt euch beim Singen gegenseitig, dein Gesangsvideo willst du später auf YouTube hochladen. Fall 5: Deine Band will einen weltbekannten Hit covern und auf dem nächsten Dorffest aufführen. Bei der GEMA habt ihr eine Gebühr dafür gezahlt. Fall 6: Du möchtest ein Mashup aus zwei deiner Lieblingssongs erstellen und den Zusammenschnitt später an einen Online-Radiokanal senden. Nur erlaubt, sofern alle notwendigen Urheber- und Leistungsschutzrechte eingeholt wurden. >> RESPE©T COPYRIGHTS ist eine Initiative der Zukunft Kino Marketing GmbH. www.respectcopyrights.de A B 7 User-GeneratedC Content Lehrerblatt (9/10) Fallbeispiel Das kommt darauf an, ... Texte Fall 7: Du schreibst eine eigene Kurzgeschichte und reichst sie bei einem Schülerwettbewerb ein. Fall 8: Für den Geburtstag deiner Oma kopierst du ein Goethe-Gedicht aus dem Internet und teilst es an alle Geburtstagsgäste aus. Fall 9: Deine Klasse gestaltet in diesem Monat die kostenlose Online-Schulzeitung und nutzt dafür mehrere Wikipedia -Artikel. Nur erlaubt, sofern die Bedingungen von Wikipedia erfüllt werden (Namensnennung der Autors; Veröffentlichung muss unter dieselbe Lizenz gestellt werden wie bei Wikipedia). Bei Bildern und Videos jeweils die Beschreibungsseiten der Datei einsehen, da hier andere Lizenzen gelten können. Videos Fall 10: Du backst Cupcakes und siehst dir hierfür die Backanleitung in einem Online-Video an. Um dieses deinen Freundinnen zeigen zu können, lädst du das Video schnell runter. Das Video anzusehen ist erlaubt, sofern es „nicht offensichtlich rechtswidrig“ hochgeladen wurde. Vorsicht beim Herunterladen! Die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform geben dazu Auskunft. Fall 11: Du filmst deinen Bildschirm beim Spielen eines Computer-Games und lädst das von dir kommentierte Video bei einer Internet-Plattform hoch. Fall 12: Ein Video auf einem Online-Portal gefällt dir so gut, dass du es auf deinem Blog einbetten willst. Das Einbetten von Videos ist zumeist erlaubt, die Nutzungsbedingungen der Portale geben darüber Auskunft. Nicht erlaubt ist auf jeden Fall das Einbetten offensichtlich rechtswidriger Videos (z.B. mit Gewalt verherrlichenden oder verfassungsfeindlichen Inhalten). RESPE©T COPYRIGHTS ist eine Initiative der Zukunft Kino Marketing GmbH. www.respectcopyrights.de A B 7 User-GeneratedC Content Lehrerblatt (10/10) V. Werk oder Bearbeitung: Rechtliches zu „TV total“ lösungshinweise 6. Die Richter sind sich uneins. Es stimmt, dass Stefan Raab mit den fremden Video-Sequenzen eine besondere und dazu für viele Zuschauer komische Situation schafft. Berechtigt ihn das auch automatisch, fremde Videos ohne Erlaubnis einzubinden? Wie würdest du entscheiden? Bilde dir eine Meinung und tauscht euch in der Klasse darüber aus. Kommt ihr zu einem einheitlichen Ergebnis? Werden fremde Ausschnitte für eigene Werke verwendet, so muss das nicht automatisch illegal sein. Es kommt darauf an, ob mit dem neuen Werk ein „selbstständiges Werk“ mit der dafür notwendigen „Schöpfungshöhe“ geschaffen wird. Geregelt ist diese freie Nutzung von Werken anderer in § 24 UrhG. Allerdings ist es in der Praxis häufig schwer zu entscheiden, ob das eigene Werk tatsächlich ausreichend Abstand zum verwendeten Ausgangswerk aufweist und nicht nur eine Bearbeitung darstellt. Eine Bearbeitung ist dadurch definiert, dass das neu entstandene Werk den Wesenskern der Vorlage beibehält. In diesem Fall muss der Urheber um Erlaubnis für die Verwendung seines Werkes gefragt werden. Im Fall von Satire oder Parodie ist eine Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken häufig ohne Zustimmung des Urhebers möglich. Das erste Mal hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) 1971 im sogenannten „Disney-Parodie“-Urteil dazu geäußert, dass fremde Werke in bestimmten Fällen ohne Zustimmung für eine Parodie genutzt werden können. 5 Das BGH-Urteil5: Im geschilderten Fall von „TV total“ hat der BGH die Selbstständigkeit des neuen Werkes verneint: Allein die Auswahl von Filmen und Videos für das Gesamtkonzept einer Show stelle keine schöpferische Leistung dar. Raab hatte die Vorlage präsentiert und kommentiert, aber in keiner Weise kritisiert, parodiert oder karikiert. Daher sei eine freie Bearbeitung zu verneinen. Im Ergebnis musste die Produktionsgesellschaft 1.278,23 Euro Lizenzgebühren zahlen. abschließende Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) wurde am 20.12.2007 verkündet (Az. | ZR 42/05). Weiterführende Themen: - Kehrseiten des Internets (Cybermobbing, unerwünschte Inhalte, ...) - Datenschutz im Internet - Internationale Urheberrechtsregelungen zu User-Generated-Content (z.B. „Fair Use“-Regelungen in den USA) Dieser Unterrichtsbaustein steht unter der abgebildeten Creative Commons-Lizenz „Namensnennung - keine kommerzielle Nutzung - keine Bearbeitung 3.0 Deutschland“ (by-nc-nd) und kann unter der Angabe der Quelle RESPE©T COPYRIGHTS und der Webseite www.respectcopyrights.de in unveränderter Fassung genutzt und verbreitet werden. Der Lizenztext ist abrufbar unter: http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/de/ Dieser Unterrichtsbaustein wurde von der Initiative RESPE©T COPYRIGHTS in Zusammenarbeit mit dem Erich Pommer Insitut erstellt. (www.epi-medieninstitut.de) RESPE©T COPYRIGHTS ist eine Initiative der Zukunft Kino Marketing GmbH. www.respectcopyrights.de