Kritische Temperatur-Grenzwerte Bitte beachten Sie, dass die Werte hier zum Teil noch auf Zeit vor dem neuen EULebensmittelhygiene-Recht stammen und erst angepasst werden können, wenn die entsprechenden nationalen Durchführungsverordnungen bekannt gegeben wurden. Wareneingang Innereien ≤ 3 °C Hackfleisch ≤ 2 °C Fleisch ≤ 7 °C Lager Rohwaren, Halbfertig- und Fertigprodukte Innereien ≤ 3 °C Hackfleisch ≤ 2 °C ≤ -12 °C ≤ -18 °C Frischfisch ≤ 2 °C Räucherfisch ≤ 7 °C Feinkost, Fleischwaren ≤ 7 °C Frischgeflügel ≤ 4 °C Fisch ≤ 2 °C Fleisch / Wurst ≤ 4 °C Tiefkühlkost* ≤ -18 °C Molkereiprodukte ≤ 7 °C (empfohlen) Molkereiprodukte ≤ 10 °C (empfohlen) Obst & Gemüse ≤ 10 °C (empfohlen) Backwaren mit nicht durchgebackener Füllung oder Auflagen ≤ 7 °C (empfohlen) Eier ≤ 8 °C Geflügel gefroren tiefgefroren Warme Küche Durcherhitzen (Kerntemperatur) > 70 °C Aufbewahrung (bis zur Ausgabe) > 65 °C Kalte Küche Aufbewahrung (bis zur Ausgabe) < 7 °C Tiefkühlware Speiseeis* ≤ -18 °C Tiefkühlprodukte* ≤ -18 °C Speisenausgabe (kalt) Feinkost, Rohkost, Aufschnittplatten ≤ 7 °C Speiseeis ≤ -10 °C Unkonservierte Salate, Dressings (Milch, Ei), Desserts ≤ 7 °C *Bei tiefgefrorenen Lebensmitteln ist kurzfristig ein Anstieg der Temperatur um 3°C, d.h. auf -15°C erlaubt. Temperatur-Grenzwerte Seite: 1