Mindestanforderungen für die Haltung verschiedener Hühnerartiger

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Mindestanforderungen für die Haltung verschiedener Hühnerartiger im Rahmen des Freilandhaltungsverbots
Die notwendig Fläche richtet sich nach der Tierzahl und Tierart. Die dieser Information angefügte Liste gibt empfohlene Werte wieder und sie sind keine
einzuhaltende Mindestvorschriften.
1. Die Fläche des Unterstandes bzw. Stalles und die Fläche im abgeschlossenen Aussenklimabereich kann in diesem speziellen Fall addiert werden.
2. Die Masse gelten für adulte Tiere. Je nach Typ sind Abweichungen nach oben und unten sinnvoll. Für Jungtiere können die Masse entsprechend reduziert
werden.
3. Um Auseinandersetzungen zu vermeiden sind nötigenfalls die Tiere in kleinere Gruppen aufzuteilen.
4. Der Beschäftigung der Tiere ist unter diesen Mindestanforderungen hohe Bedeutung beizumessen.
1 Tier
2 - 5 Tiere
6 - 10 Tiere
> 10 Tiere
zusätzlich
Hühner
2 m2, möglichst keine Einzelhaltung
5 m2
10 m2
1.0 m2 pro zusätzliches Tier
Einstreu und ev. Staubbadegelegenheit sowie
erhöhte Ruheplätze vorsehen
Truten
4 m2, möglichst keine Einzelhaltung
10 m2
20 m2
1.0 m2 pro zusätzliches Tier
Einstreu und ev. Staubbadegelegenheit sowie
erhöhte Ruheplätze vorsehen
Pfauen
4 m2, möglichst keine Einzelhaltung
10 m2
20 m2
1.0 m2 pro zusätzliches Tier
Gänse
4 m2, möglichst keine Einzelhaltung
10 m2
20 m2
1.0 m2 pro zusätzliches Tier
Fasane
3 m2, möglichst keine Einzelhaltung
6 m2
10 m2
0.5 m2 pro zusätzliches Tier
Enten *
3 m2, möglichst keine Einzelhaltung
6 m2
10 m2
0.5 m2 pro zusätzliches Tier
Staubbadegelegenheit und erhöhte
Ruheplätze vorsehen
allenfalls Badegelegenheit, wenn Vernässung
und Verschmutzung des Bodens vermieden
werden kann
Perlhühner
3 m2, möglichst keine Einzelhaltung
6 m2
10 m2
0.5 m2 pro zusätzliches Tier
Staubbadegelegenheit und erhöhte
Ruheplätze vorsehen
Rebhühner
3 m2, möglichst keine Einzelhaltung
6 m2
10 m2
0.5 m2 pro zusätzliches Tier
Staubbadegelegenheit und erhöhte
Beobachtungsplätze vorsehen
Wachteln
1 m2, möglichst keine Einzelhaltung
1 m2
2 m2
je 1m2 für weitere 5 Tiere
Strukturierung, Staubbadegelegenheit und
Unterschlupf vorsehen
Staubbadegelegenheit und erhöhte
Ruheplätze vorsehen
allenfalls Badegelegenheit, wenn Vernässung
und Verschmutzung des Bodens vermieden
werden kann
* Tauch,- Ruder,- Meeresenten und Säger brauchen ein Schwimm- und Tauchbecken, für anderes Wassergeflügel Badegelegenheit, wenn Vernässung und
Verschmutzung des Bodens vermieden werden kann.
Zentrum für tiergerechte Haltung:
Geflügel/Kaninchen
Burgerweg 22, CH-3052 Zollikofen
Ernst Fröhlich
Hans Oester
Tel.: (+41) 031 915 35 10
Tel.: (+41) 031 915 35 15
E-Mail: [email protected]
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