Mindestanforderungen für die Haltung verschiedener Hühnerartiger im Rahmen des Freilandhaltungsverbots Die notwendig Fläche richtet sich nach der Tierzahl und Tierart. Die dieser Information angefügte Liste gibt empfohlene Werte wieder und sie sind keine einzuhaltende Mindestvorschriften. 1. Die Fläche des Unterstandes bzw. Stalles und die Fläche im abgeschlossenen Aussenklimabereich kann in diesem speziellen Fall addiert werden. 2. Die Masse gelten für adulte Tiere. Je nach Typ sind Abweichungen nach oben und unten sinnvoll. Für Jungtiere können die Masse entsprechend reduziert werden. 3. Um Auseinandersetzungen zu vermeiden sind nötigenfalls die Tiere in kleinere Gruppen aufzuteilen. 4. Der Beschäftigung der Tiere ist unter diesen Mindestanforderungen hohe Bedeutung beizumessen. 1 Tier 2 - 5 Tiere 6 - 10 Tiere > 10 Tiere zusätzlich Hühner 2 m2, möglichst keine Einzelhaltung 5 m2 10 m2 1.0 m2 pro zusätzliches Tier Einstreu und ev. Staubbadegelegenheit sowie erhöhte Ruheplätze vorsehen Truten 4 m2, möglichst keine Einzelhaltung 10 m2 20 m2 1.0 m2 pro zusätzliches Tier Einstreu und ev. Staubbadegelegenheit sowie erhöhte Ruheplätze vorsehen Pfauen 4 m2, möglichst keine Einzelhaltung 10 m2 20 m2 1.0 m2 pro zusätzliches Tier Gänse 4 m2, möglichst keine Einzelhaltung 10 m2 20 m2 1.0 m2 pro zusätzliches Tier Fasane 3 m2, möglichst keine Einzelhaltung 6 m2 10 m2 0.5 m2 pro zusätzliches Tier Enten * 3 m2, möglichst keine Einzelhaltung 6 m2 10 m2 0.5 m2 pro zusätzliches Tier Staubbadegelegenheit und erhöhte Ruheplätze vorsehen allenfalls Badegelegenheit, wenn Vernässung und Verschmutzung des Bodens vermieden werden kann Perlhühner 3 m2, möglichst keine Einzelhaltung 6 m2 10 m2 0.5 m2 pro zusätzliches Tier Staubbadegelegenheit und erhöhte Ruheplätze vorsehen Rebhühner 3 m2, möglichst keine Einzelhaltung 6 m2 10 m2 0.5 m2 pro zusätzliches Tier Staubbadegelegenheit und erhöhte Beobachtungsplätze vorsehen Wachteln 1 m2, möglichst keine Einzelhaltung 1 m2 2 m2 je 1m2 für weitere 5 Tiere Strukturierung, Staubbadegelegenheit und Unterschlupf vorsehen Staubbadegelegenheit und erhöhte Ruheplätze vorsehen allenfalls Badegelegenheit, wenn Vernässung und Verschmutzung des Bodens vermieden werden kann * Tauch,- Ruder,- Meeresenten und Säger brauchen ein Schwimm- und Tauchbecken, für anderes Wassergeflügel Badegelegenheit, wenn Vernässung und Verschmutzung des Bodens vermieden werden kann. Zentrum für tiergerechte Haltung: Geflügel/Kaninchen Burgerweg 22, CH-3052 Zollikofen Ernst Fröhlich Hans Oester Tel.: (+41) 031 915 35 10 Tel.: (+41) 031 915 35 15 E-Mail: [email protected]