Bebauungsplan „Weinbrennerstraße 77-81 (Bürgerzentrum Mühlburg)“, Karlsruhe - Mühlburg beigefügt: Begründung und Hinweise - Vorentwurf - BPL Weinbrennerstr.77 -2- Bearbeitungsstand:15.10.2015 Inhaltsverzeichnis: A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) ....................... 4 1. Aufgabe und Notwendigkeit .................................................................. 4 2. Bauleitplanung ......................................................................................... 4 2.1 2.2 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 Vorbereitende Bauleitplanung ................................................................ 4 Verbindliche Bauleitplanung ...................................................................... 5 Bestandsaufnahme .................................................................................. 5 Räumlicher Geltungsbereich ..................................................................... 5 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz ........ 5 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung .................................. 5 Eigentumsverhältnisse............................................................................... 6 Belastungen .............................................................................................. 6 4. 4.1 4.2 4.3. 4.3.1 4.3.2 4.3.3 4.3.4 4.3.5 4.4 4.5 4.5.1 4.5.2 4.5.3 4.6 4.6.1 4.6.2 4.7 4.8 5. 5.1 5.2 6. 6.1 6.2 6.3 7. Planungskonzept...................................................................................... 6 Art der baulichen Nutzung ......................................................................... 8 Maß der baulichen Nutzung ....................................................................... 8 Erschließung .............................................................................................. 8 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ................................................. 8 Motorisierter Individualverkehr ................................................................... 8 Ruhender Verkehr ..................................................................................... 8 Geh- und Radwege.................................................................................... 8 Ver- und Entsorgung.................................................................................. 9 Gestaltung / Architektur ............................................................................. 9 Grünordnung / Artenschutz ........................................................................ 9 Grünplanung, Pflanzungen ........................................................................ 9 Ausgleichsmaßnahmen ........................................................................... 10 Maßnahmen für den Artenschutz............................................................. 10 Belastungen ............................................................................................. 10 Boden ...................................................................................................... 10 Immissionen ............................................................................................ 10 Stadtklima / Klimawandel ......................................................................... 12 Klimaschutz ............................................................................................. 12 Sozialverträglichkeit / Sozialplan.......................................................... 13 Sozialverträglichkeit der Planung............................................................. 13 Sozialplan ................................................................................................ 13 Statistik ................................................................................................... 13 Flächenbilanz .......................................................................................... 13 Geplante Bebauung ................................................................................. 13 Bodenversiegelung .................................................................................. 14 Bodenordnung ....................................................................................... 14 8. 8.1 8.2 8.3 9. Kosten (überschlägig) ............................................................................ 14 Beitragsfähige Erschließungskosten........................................................ 14 Sonstige Kosten zu Lasten der Stadt....................................................... 15 Städtische Kosten insgesamt .................................................................. 15 Finanzierung ........................................................................................... 15 BPL Weinbrennerstr.77 B. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. -3- Bearbeitungsstand:15.10.2015 Hinweise ................................................................................................. 16 Versorgung und Entsorgung .................................................................... 16 Entwässerung .......................................................................................... 16 Niederschlagswasser ............................................................................... 16 Archäologische Funde, Kleindenkmale.................................................... 17 Baumschutz ............................................................................................. 17 Altlasten ................................................................................................... 17 Erdaushub / Auffüllungen ........................................................................ 18 Private Leitungen ..................................................................................... 18 Barrierefreies Bauen ................................................................................ 18 Erneuerbare Energien ............................................................................. 18 Begrünung, Dachbegrünung .................................................................... 18 BPL Weinbrennerstr.77 -4- A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) 1. Aufgabe und Notwendigkeit Bearbeitungsstand:15.10.2015 Ziel des Bebauungsplans ist die Errichtung eines Bürgerzentrums für Mühlburg in einem gemeinsamen Gebäude mit der Stadtteilbibliothek, die aus der Rheinstraße 95 umzieht. Die Stadtteilbibliothek Mühlburg befindet sich dort seit 1959 in Räumen, die inzwischen zu klein und nicht barrierefrei sind. Mit dem Grundstück an der Weinbrennerstraße wurde für beide Nutzungen ein zentraler, gut zu erreichender, barrierefreier Standort gefunden. In den Projektgruppen der Stadtteilentwicklung im Rahmen des SSP Mühlburg (Soziale Stadt Programm) hat sich der Wunsch nach einem Bürgerzentrum für den Stadtteil entwickelt. Das Sanierungsgebiet läuft seit 2007. Der Verein „Bürgerzentrum Mühlburg“ wurde 2010 gegründet. Das Bürgerzentrum ist derzeit provisorisch in der ehemaligen Seldeneck’schen Brauerei in der Hardtstraße 37a, Bau 2 untergebracht. Das Raumangebot ist sehr gering und soll erweitert werden. Der Neubau des Bürgerzentrums und der Stadtteilbibliothek wird an das Gebäude Weinbrennerstraße 79 angebaut. Im Untergeschoss befindet sich die neue Tiefgarage mit 36 Stellplätzen für die Bewohner. Der Kinderspielplatz und auch die übrigen Außenanlagen der drei Hochhäuser werden neu gestaltet. Der Kinderspielplatz soll danach auch für die Allgemeinheit zugänglich sein. Zwischen dem Bürgerzentrum und dem Gebäude Nr. 81 werden 18 ebenerdige Stellplätze für die Bewohner der Hochhäuser errichtet. Die Stadtteilbibliothek erhält adäquate Räume und ist zukünftig barrierefrei zugänglich, ebenso das Bürgerzentrum. Für das Hochhaus Nr. 79 wird ein barrierefreier Zugang aus der Tiefgarage direkt ins Gebäude geschaffen. Die Weinbrennerstraße wird zwischen Entenfang bis zur Nuitsstraße umgebaut, um den Unfallschwerpunkt an der Einmündung Nuitsstraße/Weinbrennerstraße sicherer zu machen, mehr öffentliche Stellplätze zu schaffen und den Radverkehr auf der Straße zu führen. Die Stellplätze für das Bürgerzentrum und die Stadtteilbibliothek werden auf dem ehemals öffentlichen Parkplatz nordwestlich des Gebäudes Weinbrennerstraße 81 geschaffen. 2. Bauleitplanung 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung Der gültige Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe stellt den Planbereich als „Wohnbaufläche“ dar. Der Bebauungsplan wird allgemeines Wohngebiet (WA) festsetzen. BPL Weinbrennerstr.77 2.2 -5- Bearbeitungsstand:15.10.2015 Verbindliche Bauleitplanung Die beabsichtigte Bebauungsplanänderung sieht eine Teiländerung der Bebauungspläne „Mühlburg-Ost“ Nr. 261 (rechtsverbindlich seit 03.05.1956) und „Nutzungsartfestsetzung“ Nr. 614 (rechtsverbindlich seit 22.02.1985) vor. Für den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans werden diese Pläne aufgehoben. 3. Bestandsaufnahme 3.1 Räumlicher Geltungsbereich Das ca. 1,30 Hektar große Planungsgebiet liegt in Karlsruhe – Mühlburg. Maßgeblich für die Abgrenzung des Planungsgebietes ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes. 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz Das Wohngebiet liegt am Rande der Albaue, ist aber durch Trassen von Schnellstraße und Straßenbahn von ihr getrennt. Nur eine im Süden anschließende öffentliche Grünfläche wirkt mit ihren Bäumen in das Gebiet hinein. Die Freiflächen innerhalb des Plangebietes sind gekennzeichnet durch einen recht dichten jüngeren Baumbestand aus ganz überwiegend heimischen Arten. Eine Baumreihe entlang der Weinbrennerstraße prägt in diesem Abschnitt den Straßenraum. Das Artenschutzgutachten hat ergeben, dass aufgrund des geringen Alters der Bäume keine Baumhöhlen und Rindenspalten als Quartiere für Höhlenbrüter und Fledermäuse vorhanden sind. 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Auf den Grundstücken Nr. 4168, 4169 und 5408 befindet sich jeweils ein Hochhaus mit Wohnnutzung. Die Gebäude Weinbrennerstraße Nr. 77 und 81 haben 14 Geschosse, das Gebäude Nr. 79 hat 17 Geschosse. Auf den Grundstücken Nr. 4169 und 5408 befindet sich eine zweigeschossige, offene Parkpalette mit 34 oberirdischen Stellplätzen für die Hochhäuser und 32 Stellplätze unterirdisch, insgesamt somit 66 Stellplätze. Das obere Parkdeck liegt ca. 90 cm über dem Gehweg der Weinbrennerstraße und dem Eingang Haus Nr. 77. Das straßenseitige Gelände ist als Böschung zum Parkdeck ausgebildet, so dass der Übergang ebenerdig verläuft. Der Fußweg am Eingang zum Haus Nr. 79 befindet sich auf Parkdeckhöhe und fällt als Rampe in Richtung Haus Nr. 81 um 75 cm. Auf den Grundstücken Nr. 4169 und 5408 ist ein Spielplatz für die Hochhäuser angelegt, der zukünftig auch für die Allgemeinheit zugänglich sein soll. Nordwestlich des Gebäudes Weinbrennerstraße Nr. 81 befindet sich ein öffentlicher Parkplatz. Hier wird das Grundstück neu gebildet, auf dem die 11 baurechtlich notwendigen Stellplätze für das Bürgerzentrum und die Stadtteilbibliothek untergebracht werden. BPL Weinbrennerstr.77 -6- Bearbeitungsstand:15.10.2015 Die Hochhäuser und die Stellplätze werden über die Weinbrennerstraße und über die Staudingerstraße erschlossen. 3.4 Eigentumsverhältnisse Die Grundstücke Nr. 4168, 4169 und 5408 mit den Hochhäusern Weinbrennerstraße 77, 79 und 81, der Parkpalette, dem Kinderspielplatz und den Garagen befinden sich im Eigentum der Volkswohnung GmbH. Das Grundstück Nr. 4128 befindet sich im Eigentum der Stadt Karlsruhe. Das neu gebildete Grundstück für die Stellplätze des Bürgerzentrums wird von der Volkswohnung erworben werden. 3.5 Belastungen Immissionen: Die Belastungen durch Lärm, Luft und Klima entsprechen der innerstädtischen Lage mit verdichteter Bebauung, vielfältigen Nutzungen, hohem Verkehrsaufkommen und Lärmbelastung durch den Kfz- und Straßenbahnverkehr. Im Rahmen einer durchgeführten schalltechnischen Untersuchung wurden die Lärmbelastungen und die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen untersucht. Boden: Derzeit sind der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, auf dem Plangelände keine Altlasten, Altlastverdachtsflächen oder schädlichen Bodenveränderungen bekannt (Erhebungsstand 31.12.2011). Im Rahmen eines Baugrundgutachtens wurden jedoch anthropogene Auffüllungen bis in eine Tiefe von 3,0 m angetroffen. 4. Planungskonzept Das Planungsgebiet befindet sich in Mühlburg an der Weinbrennerstraße, und grenzt an den Entenfang, das Zentrum Mühlburgs. Nachdem die Entscheidung getroffen wurde, das Bürgerzentrum Mühlburg zusammen mit dem Neubau der Stadtteilbibliothek und der Wiederherstellung der Stellplätze als Tiefgarage hier zu errichten, hat die Volkswohnung GmbH als Grundstückseigentümerin und Projektverantwortliche eine Mehrfachbeauftragung mit fünf Architekturbüros durchgeführt. Das Ergebnis der Mehrfachbeauftragung ist die Grundlage für den Bebauungsplan. Bürgerzentrum: Das Bürgerzentrum Mühlburg ist Ort der Begegnung, Forum für bürgerschaftliches Engagement, Plattform für Interessens- und Selbsthilfegruppen sowie ein Ort, an dem bürgernahe, auf den Stadtteil zugeschnittene Dienstleistungen angeboten werden können. Das Bürgerzentrum ermöglicht Begegnung, ein vielfältiges, nichtkommerzielles Angebot aus Bildung, Kultur, Sport und Spiel. Aktivitäten rund um die Gesundheit und Beratungsangebote gehören ebenfalls dazu. Das Bürgerzentrum ist ein besonderer kultureller Anziehungspunkt im Stadtteil mit Lesungen, Ausstellungen, Kursangeboten, Vorträgen und Diskussionsforen. Das Bürgerzentrum soll ein Ort des Miteinanders für alle Bürgerinnen und Bürger BPL Weinbrennerstr.77 -7- Bearbeitungsstand:15.10.2015 Mühlburgs sein. Besonders wichtige Zielgruppen sind Familien mit Kindern, ältere Menschen sowie Migrantinnen und Migranten. Im Bürgerzentrum finden zahlreiche regelmäßige Veranstaltungen, Treffen und Versammlungen von Projektträgern, Initiativen und Vereinen statt, ebenso Einzelveranstaltungen unterschiedlicher Nutzer. Die Räume des Bürgerzentrums können für private Feste und gewerbliche Zwecke angemietet werden. Für alle Veranstaltungen muss aus Lärmschutzgründen beachtet werden, dass Fenster und Türen der Veranstaltungsräume geschlossen gehalten werden und sehr laute Veranstaltungen ab 22 Uhr ausgeschlossen sind. Aus Rücksichtnahme gegenüber den Bewohnern der Hochhäuser werden für das Bürgerzentrum keine Außenanlagen angeboten. Den Nutzern bzw. Gästen der Räume wird beim Aufenthalt im Freien (kommen und gehen, insbesondere bei Unterhaltungen) ein ruhiges Verhalten auferlegt. Stadtteilbibliothek Mühlburg: Die Stadtteilbibliothek Mühlburg ist ein gern besuchter Treffpunkt. Hier kann man Zeitungen und Bücher lesen, Bücher und DVDs ausleihen und sich über wichtige Themen informieren. Es stehen ca. 15.000 Sachbücher, Romane, Kinderbücher, traditionelle Brettspiele und neueste Konsolenspiele zur Verfügung. Das Medienangebot wird ständig auf einen aktuellen Stand gebracht. Internet und W-Lan sind vorhanden. Die Bibliothek wird sowohl von Schulklassen als auch von vielen Einzelnen oder Familien besucht. Im Lernstudio können Erwachsene wie Schüler ungestört lernen und alles für ihre Bildung tun. Die Bibliothek ist während der Öffnungszeiten grundsätzlich für alle offen. Kinderspielplatz und Freianlagenplanung: Der Spielplatz soll eine bessere Ausstattung mit Spielangeboten erhalten und dadurch auch für die Kinder, die das Stadtteilzentrum besuchen, ein Anziehungspunkt werden. Ziel der Freianlagenplanung ist es, den durch Bäume geprägten Charakter der Anlage zu erhalten und die Baumverluste so weit wie möglich zu ersetzten. Anstelle des Baumschirms an der Weinbrennerstraße wird in Zukunft ein offener Platz vor dem Eingang des Zentrums sein. Parkplatz Entenfang: Am Parkplatz Entenfang werden die 11 baurechtlich notwendigen Stellplätze für das Bürgerzentrum und die Stadtteilbibliothek hergestellt. Umbau der Weinbrennerstraße: Die Weinbrennerstraße soll zwischen dem Entenfang und der Nuitsstraße umgebaut werden. Dort besteht heute ein Fahrradunfallhäufungspunkt im Verlauf der Weinbrennerstraße, den man durch die Neuordnung des bestehenden Straßenquerschnittes und dem Umbau im Bereich der Wichernstraße entschärfen möch- BPL Weinbrennerstr.77 -8- Bearbeitungsstand:15.10.2015 te. Später könnte man diesen Umbau auch weiterführen. Da nach dem Umbau keine Radfahrer mehr in den Gehwegbereich geleitet werden, ergibt sich auch ein Sicherheitsgewinn für die Fußgänger. Des Weiteren entstehen bei der Neuordnung des Querschnittes durch beidseitige Senkrechtparkierung mehr öffentliche Stellplätze. 4.1 Art der baulichen Nutzung Die Art der baulichen Nutzung wird von einem reinen Wohngebiet in ein allgemeines Wohngebiet (WA) geändert. Damit sind kulturelle und soziale Nutzungen zulässig. Außerdem wird damit der Lage des Areals direkt im Zentrum von Mühlburg Rechnung getragen. Gartenbaubetriebe und Tankstellen sollen jedoch nicht zulässig sein, um die Wohnnutzung nicht zusätzlich zu beeinträchtigen. 4.2 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung, das sich aus den in der Planzeichnung ausgewiesenen Baubereichen ergibt, bleibt mit einer Grundflächenzahl von ca. 0,3 innerhalb des Rahmens für das allgemeine Wohngebiet. 4.3. Erschließung 4.3.1 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Das Planungsgebiet befindet sich in direkter Nähe zum Entenfang (Distanz zum Eingang des Bürgerzentrums ca. 75 m). Dort befinden sich Haltestellen von 5 Straßenbahn- und 4 Buslinien. 4.3.2 Motorisierter Individualverkehr Die Erschließung erfolgt über die Weinbrennerstraße und über die Staudingerstraße. 4.3.3 Ruhender Verkehr Die baurechtlich notwendigen 11 Stellplätze für das Bürgerzentrum und die Stadtteilbibliothek werden auf dem Parkplatz, der unmittelbar am Entenfang angrenzt, untergebracht. Die Stellplätze für die Hochhäuser werden in der Tiefgarage (36 Stellplätze) und auf dem Parkplatz westlich des Bürgerzentrums untergebracht (18 Stellplätze). 12 weitere Stellplätze sind über die Staudingerstraße angebunden. 4.3.4 Geh- und Radwege Gehwege sind beidseits der Weinbrenner- und der Staudingerstraße vorhanden. Der Radverkehr wird durch den Umbau der Weinbrennerstraße auf die Straße geleitet. BPL Weinbrennerstr.77 -9- Bearbeitungsstand:15.10.2015 4.3.5 Ver- und Entsorgung Das Plangebiet ist vollständig erschlossen. Eine Fernwärmeleitung quert das Grundstück Nr. 4169. Die Gebäude werden daran angeschlossen. Eine Regenwasserversickerung ist nicht möglich, da die Gebäude sowie die Tiefgaragenunterbauung einen Großteil der Grundstücksfläche in Anspruch nehmen. Die verbleibenden Restflächen werden entweder genutzt (Stellplätze, Fahrradabstellplätze, Mülleinhausung, Kinderspielplatz) oder sind auf Grund der vorhandenen Auffüllungen rund um das bestehende Wohnhochhaus nicht geeignet für eine Regenwasserversickerung. 4.4 Gestaltung / Architektur Der eingeschossige Neubau des Bürgerzentrums mit Stadtteilbibliothek nimmt Bezug auf vorhandene Raumkanten und Baufluchten. Er bildet mit dem Wohnhochhaus Weinbrennerstraße Nr. 79 eine bauliche Einheit und einen prägnanten Stadtbaustein. Der gemeinsame Eingang für das Bürgerzentrum und die Stadtteilbibliothek liegt an der Weinbrennerstraße und führt in ein offenes Foyer, von dem alle Nutzungsbereiche erschlossen werden. Das Gebäude ist barrierefrei über eine Rampe an der Weinbrennerstraße zu erreichen. Der neue Zugang zum Hochhaus Weinbrennerstraße Nr. 79 erfolgt über die Westfassade über einen neu gestalteten Eingangsbereich. Ihm vorgelagert ist eine kleine platzartige Situation, die als Wohnhof fungiert und damit der Hausgemeinschaft einen geschützt liegenden Außenbereich mit Verweilqualität bietet. Der Neubau des Bürgerzentrums und der Stadtteilbibliothek stellt sich als kompaktes Volumen dar, dessen helle Oberflächen aus sandfarbenem Putz mit Effektzuschlägen eine dezent erhabene und gleichzeitig robuste Gesamterscheinung schaffen. Ergänzt wird das Wechselspiel aus rauen sandfarbenen Wandoberflächen und transparenten Glasflächen durch Fassadenelemente mit weißen Profilen und Materialien. Die Fassadenöffnungen des Neubaus sind als großflächige Glas-/ Aluminiumelemente ausgebildet. Am östlichen Flügel mit den Räumen des Bürgerzentrums werden die Fenster und Fenstertüren bandartig zusammengefasst und die Veranstaltungsräume zusätzlich mit einem Vordach aus Betonfertigteilen akzentuiert. Die Stadtteilbibliothek erhält entsprechend der Grundrisszonierung eine große Glasfassade mit integrierten Verschattungs- und Lichtlenkelementen aus drehbaren vertikalen Aluminiumlamellen. Das Flachdach des Anbaues wird begrünt. Das zentrale Foyer wird über ein Glasdach belichtet. 4.5 Grünordnung / Artenschutz 4.5.1 Grünplanung, Pflanzungen Die Baumverluste werden durch Pflanzung heimischer Baumarten überwiegend bei den Stellplätzen weitgehend ausgeglichen. Das Dach des Stadtteilzentrums erhält eine intensive Dachbegrünung mit einem Mosaik aus verschiedenen Substraten mit unterschiedlichen Einbauhöhen und ei- BPL Weinbrennerstr.77 - 10 - Bearbeitungsstand:15.10.2015 ner Einsaat aus in Karlsruhe heimischen Gräsern und Kräutern trockener Standorte. Auch diese Begrünung trägt indirekt zum Ausgleich der Baumverluste bei. 4.5.2 Ausgleichsmaßnahmen Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weniger als 20.000 m² festsetzt. Er wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Ein Ausgleich der durch den Bebauungsplan zu erwartenden Eingriffe ist deshalb nicht erforderlich. 4.5.3 Maßnahmen für den Artenschutz Bei der am 20.01.2014 durchgeführten artenschutzrechtlichen Begehung durch Herrn Dipl.-Biol. Erwin Rennwald wurden die zu fällenden Bäume und die abzubrechenden Gebäude (Parkdeck/Tiefgarage) auf für Fledermäuse geeignete Strukturen und die zu fällenden Eichen auf Holzkäfer untersucht sowie eine Potenzialeinschätzung der Brutvögel vorgenommen. Brutvögel sind im Gebiet außer der Amsel nur im geringen Umfang zu erwarten, etwa Buchfink, Rotkehlchen, am südlichen Rand eventuell auch Mönchsgrasmücke. Mit Arten der Roten Liste ist nicht zu rechnen. Bei den Fledermäusen und Holzkäfern wurden keine Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatschG festgestellt. Keiner der zur Fällung vorgesehenen Bäume muss aus artenschutzrechtlichen Gründen erhalten werden. Die Fällung von Bäumen kann jedoch nur in der Zeit zwischen dem 01.10 und 28.02 erfolgen. Die mit dem Wegfall von Gehölzen verbundene Reduktion der Nahrung wird mit Neuanpflanzung von Gehölzen begegnet. 4.6 Belastungen 4.6.1 Boden Aufgrund der vorhandenen anthropogenen Auffüllungen ist im Vorfeld der Maßnahme durch einen Sachverständigen (z.B. Ing.-Büro) ein Aushub- und Entsorgungskonzept zu erstellen. Das Konzept ist mit der Stadt Karlsruhe, Umweltund Arbeitsschutz abzustimmen. 4.6.2 Immissionen Zur Klärung der Frage, in wie weit der Betrieb der geplanten Nutzungen in der Umgebung des Plangebiets durch Immissionen aus Nutzungen im Plangebiet, insbesondere der Betrieb des Bürgerzentrums, beeinträchtigt werden könnte, ist ein schalltechnisches Gutachten erarbeitet worden (GERLINGER + MERKLE Ingenieurgesellschaft für Akustik und Bauphysik mbH). Im Einzelnen wurde folgendes untersucht: - Ermittlung der Emissionen des Bürgerzentrums (Gebäudeabstrahlung und Parkplatz am Entenfang) und der dadurch verursachten Immissionen auf die betroffenen Gebäude innerhalb und außerhalb des Bebauungsplangebietes. Berechnung und Darstellung von Vorgaben für Schalldämmung und Nutzung des Bürgerzentrums BPL Weinbrennerstr.77 - - - 11 - Bearbeitungsstand:15.10.2015 Ermittlung der Emission der geänderten Parkierung für das Wohnen im Plangebiet und Vergleich der Immissionen der Bestandssituation und der geplanten Situation Darstellung von Schallschutzmaßnahmen für diesen Bereich Ermittlung der Immissionen des öffentlichen Verkehrs auf das Bürgerzentrum Vorgabe von Schallschutzmaßnahmen nach DIN 4109 Die Immissionen des öffentlichen Verkehrs auf die vorhandenen Wohngebäude wurden hier nicht detailliert untersucht, da sich durch den Bebauungsplan die Immissionen und die Immissionsorte nicht ändern. Da aber die Gebietseinstufung von Reinem Wohngebiet (WR) auf ein Allgemeines Wohngebiet (WA) geändert werden soll, ergeben sich geringere Überschreitungen der Orientierungswerte für die städtebauliche Planung. Tiefgarage und oberirischer Parkplatz: Im Bereich der geplanten Tiefgaragenzu- und –abfahrt werden, laut Gutachten, die Immissionsrichtwerte nicht überschritten. Die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA-Lärm für ein WA von 40 dB(A) wird sowohl für den Istzustand als auch für den Planzustand im Nachtzeitraum berechnet. Gleiches stellt sich auch für den Bereich der oberirdischen Parkplätze dar. Die Einhaltung der Orientierungswerte der DIN 18005 für ein WA von 45 dB(A) wird sowohl für den Istzustand als auch für den Planzustand im Nachtzeitraum berechnet. Parkplatz am Entenfang: Ein Vergleich dieses Parkplatzes vorher/nachher ergibt, dass ein nächtliches PkwTürenschlagen zu einem gewissen Spitzenpegel führt, wobei es hinsichtlich des Schalleistungspegels der Schallquelle keinen Unterschied macht, ob hier ein Vorgang im Zusammenhang mit dem Bürgerzentrum oder ein öffentlicher Vorgang (öffentlicher Parkplatz wie bisher) stattfindet. Ergänzend ist anzumerken, dass das davon betroffene Gebäude stark vom Verkehrslärm der umliegenden Straßen und Schienenstrecken betroffen ist und daher am Gebäude selbst passive Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster) im Zuge der Sanierung erforderlich sind. Da die Geräusche des Parkplatzes sich im wesentlichen aus Pkw-Park- und Fahrgeräusche zusammensetzten, sind sie in Geräuschstruktur und Frequenzverteilung ähnlich wie die Geräusche des Verkehrs auf den öffentlichen Straßen und werden sich nach Einschätzung des Gutachters nicht als auffällig herausheben. Auch eine Überdachung des Parkplatzes kann nicht als effektive Maßnahme angesehen werden, da dadurch die Gesamtsituation nicht wesentlich verbessert wird. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit, diese Maßnahme nachzurüsten, sofern sie sich später als erforderlich und sinnvoll erweist. Wohngebäude: Das Gebäude Weinbrennerstraße Nr. 81 wurde bereits saniert. Für das Gebäude Weinbrennerstr. Nr. 79, welches saniert werden wird, werden die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen nach DIN 4109 berechnet und festgelegt. BPL Weinbrennerstr.77 - 12 - Bearbeitungsstand:15.10.2015 Bürgerzentrum: Da Tagsüber die Bibliothek als schutzbedürftiger Raum zu betrachten ist, wird im Gutachten der Lärmpegelbereich IV nach der DIN 4109 angegeben. Damit verbunden ist ein erforderliches resultierendes Schalldämm-Maß der Außenbauteile von Büro- oder ähnlichen Räumen von erf. R’w,res = 35 dB. Dies gilt im Wesentlichen auch für die restlichen Büroräume im neu geplanten Gebäude. Bei der Nutzung des Mehrzweckraumes wird eine resultierende Schalldämmung der Außenbauteile von erf. R’w,res = 40 dB gefordert. Da diese Bereiche mit einer gut schalldämmenden Fassade und einer Lüftungseinrichtung geplant sind, entsprechen sie den Vorgaben der DIN 4109. Die Nutzung als Bürgerzentrum ist tagsüber bis 22 Uhr schalltechnisch weitgehend unproblematisch. Bei Veranstaltungen sind Türen und Fenster jedoch geschlossen zu halten. Nach 22 Uhr sind einerseits sehr laute Veranstaltungen ausgeschlossen und andererseits eine Beschränkung des Innenpegels einzuhalten. Daher sind für diese Räume Lüftungsanlagen erforderlich. Zusammenfassend ergibt die Untersuchung, dass die Geräuschimmissionen des Bürgerzentrums tagsüber vergleichsweise unkritisch sind. Nächtliche laute Veranstaltungen sowie der nächtliche Aufenthalt von Personen im Freien sind schalltechnisch nicht unproblematisch. Zur Bewältigung dieses Konfliktes wurden folgende Maßnahmen vorgesehen: Festsetzung von Schalldämm-Maßen der Fassade Bürgerzentrum, Einschränkung der Nutzung mit Ausschluss sehr lauter Veranstaltungen nachts und Beschränkung des Innenpegels. Den Gästen ist mittels Mietvertrag der Räume durch die Veranstalter beim Aufenthalt im Freien ein ruhiges Verhalten aufzuerlegen, während der Nachtzeit ist ein Aufenthalt von Personen (insbesondere Unterhaltungen) im Freien nicht möglich, bei Veranstaltungen, die in den Nachtzeitraum ragen, sollen Fenster und Türen der lauten Räume geschlossen gehalten werden. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind in dem vorliegenden Gutachten dokumentiert. 4.7 Stadtklima / Klimawandel Die mit dem Planverfahren angestrebten baulichen Veränderungen sind im Hinblick auf das Stadtklima als unbedenklich einzustufen. Die bioklimatische Belastungssituation kann im umliegenden Quartier als mittel beschrieben werden. Die geplante intensive Begrünung des Flachdachs und die Verwendung von hellen Oberflächenmaterialien können im Hinblick auf die Klimaanpassung als Gunstfaktoren angesehen werden, besonders unter Berücksichtigung einer erhöhten Versiegelung infolge weiterer Stellplätze westlich des Bürgerzentrums. 4.8 Klimaschutz Die Gebäude sind an die Fernwärme angeschlossen. Die Gebäudehülle und die technische Gebäudeausrüstung ist auf die hohen Anforderungen der EnEV 2016 wie folgt ausgelegt: BPL Weinbrennerstr.77 - Bearbeitungsstand:15.10.2015 - 13 - Hochwärmegedämmte Gebäudehülle aus nachhaltigen Mineraldämmplatten Transparente Fassadenbereiche mit Dreischeibenisolierverglasung Fassadenöffnungen auf optimale Tageslichtausnutzung ausgerichtet Windfanganlage am Hauptzugang als Pufferzone Warmdachkonstruktion mit extensiver Dachbegrünung Vermeidung von Wärmeverlusten während der Heizperiode durch Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Sommerlicher Wärmeschutz durch außenliegende Sonnenschutzanlagen in Kombination mit Sonnenschutzverglasung Bauteilaktivierung der Massivkonstruktionen durch Nachtauskühlung mit Lüftungsunterstützung 5. Sozialverträglichkeit / Sozialplan 5.1 Sozialverträglichkeit der Planung Bei der Planung wurden im Hinblick auf Sozialverträglichkeit insbesondere die nachfolgend erörterten Aspekte berücksichtigt: Das Bürgerzentrum und die Stadtteilbibliothek sind soziale Treffpunkte, die dem Stadtteil mit ihren vielfältigen Angeboten zur Verfügung stehen. Es werden Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt, um den Betrieb des Bürgerzentrums so verträglich wie möglich gegenüber der Wohnbebauung zu gestalten (siehe Punkt 4.6). 5.2 Sozialplan Ein Sozialplan ist für diesen Bebauungsplan nicht erforderlich, da keine nachteiligen Auswirkungen auf die persönlichen Lebensumstände der in diesem Gebiet wohnenden oder arbeitenden Menschen zu erwarten sind. 6. Statistik 6.1 Flächenbilanz 6.2 Allgemeines Wohngebiet Verkehrsflächen Kinderspielplatz ca. 0,71 ha 54,62% ca. ca. 0,56 ha 0,03 ha 43,08% 2,31% Gesamt ca. 1,30 ha 100,00% Geplante Bebauung Bruttogeschossfläche eingeschossiger Anbau BPL Weinbrennerstr.77 6.3 Bearbeitungsstand:15.10.2015 - 14 - Bodenversiegelung1 Gesamtfläche Derzeitige Versiegelung Durch Bebauungsp. max. zulässige versiegelte Fläche ca. ca. 1,3 ha ha 100,00% 0,00% ca. ha 0,00% Hinweise: 7. - In den Festsetzungen sind wasserdurchlässige Beläge für Wege und Durchfahrten vorgeschrieben. Der Versiegelungsgrad reduziert sich dementsprechend. - Die versiegelten Flächen innerhalb der öffentlichen Grünanlage sind bei der Berechnung berücksichtigt. - In den textlichen Festsetzungen ist Dachbegrünung vorgeschrieben. Bodenordnung Zur Verwirklichung des Bebauungsplans ist kein Bodenordnungsverfahren gemäß Baugesetzbuch erforderlich. 8. Kosten (überschlägig) 8.1 Beitragsfähige Erschließungskosten 1 Grunderwerb ca. EUR Erdbewegung- und Freilegung ca. EUR Verkehrsflächen ca. EUR Begrünung ca. EUR Beleuchtung ca. EUR Ausgleichsmaßnahmen ca. EUR Gesamt ca. 0 EUR Rückersatz 95% ca. 0 EUR Stadtanteil 5 % ca. 0 EUR ca. EUR ca. EUR ca. 0 EUR ca. 0 EUR ca. 0 EUR Die maximal zulässige versiegelte Fläche berechnet sich aus den versiegelten Verkehrsflächen, der maximal überbaubaren (auch mit Nebenanlagen) Grundfläche (in der Regel GRZ + 50 %, max. 80 % der Grundstücksfläche) der Baugrundstücke sowie allen anderen zur Versiegelung vorgesehenen Flächen im öffentlichen Raum. BPL Weinbrennerstr.77 8.2 Sonstige Kosten zu Lasten der Stadt Grunderwerb ca. EUR Erdbewegung- und Freilegung ca. EUR Verkehrsflächen ca. EUR Begrünung ca. EUR Beleuchtung ca. EUR ca. EUR ca. EUR ca. EUR ca. EUR ca. 0 EUR Kosten Ziffer 9.1 ca. EUR Kosten Ziffer 9.2 ca. EUR Gesamt ca. 0 EUR Gesamt 8.3 9. Bearbeitungsstand:15.10.2015 - 15 - Städtische Kosten insgesamt Finanzierung Die Kosten sind in den Haushaltsplanungen der kommenden Jahre zu berücksichtigen. Karlsruhe, 28.02.2014 Fassung vom 15.10.2015 Stadtplanungsamt Prof. Dr.-Ing. Karmann-Woessner BPL Weinbrennerstr.77 B. - 16 - Bearbeitungsstand:15.10.2015 Hinweise 1. Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karlsruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Standplatz ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrünenden Sichtschutz zu versehen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Steigung darf 5 % nicht überschreiten. Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum erschließenden Weg liegen und 2,50 m bis 3,50 m Abstand von geplanten bzw. vorhandenen Bäumen einhalten. 2. Entwässerung Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tiefer liegende Grundstücks- u. Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen entwässert werden. Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen üblicherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist deshalb ein Aufstau des Regenwassers auf der Straßenoberfläche möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maßnahmen der Eigentümer bzw. der Anwohner selbst entsprechend zu schützen. 3. Niederschlagswasser Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll gem. § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Eine Versickerung erfolgt über Versickerungsmulden mit belebter Bodenschicht. Die hydraulische Leistungsfähigkeit der Versickerungsmulde ist gemäß Arbeitsblatt DWA-A 138 in der jeweils gültigen Fassung zu bemessen. Die Notentlastung der Versickerungsmulde kann über einen Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem erfolgen. Bei anstehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung auch durch die Kombination mit einer weiteren Versickerungsmulde hergestellt werden (Konkretes siehe Begründung und örtliche Bauvorschriften). Ergänzend kann das auf Dachflächen anfallende Niederschlagswasser gesammelt werden. Sofern Zisternen eingebaut werden, ist zur Ableitung größerer Regenereignisse bei gefüllten Zisternen ein Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem vorzusehen. Ein Rückstau von der Kanalisation in die Zisterne muss durch entsprechende technische Maßnahmen vermieden werden. Bei an- BPL Weinbrennerstr.77 - 17 - Bearbeitungsstand:15.10.2015 stehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung über eine Versickerungsmulde erfolgen. Bei Errichtung bzw. baulicher Veränderung von Wasserversorgungsanlagen sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2001 sowie Artikel 1 Infektionsschutzgesetz, § 37 Abs. 1 unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Der Betrieb von Zisternen muss beim Gesundheitsamt angezeigt werden. Um eine Verkeimung des öffentlichen Trinkwasserleitungssystems durch Niederschlagswasser auszuschließen, darf keine Verbindung zwischen dem gesammelten Niederschlagswasser und dem Trinkwasserleitungssystem von Gebäuden bestehen. Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Notwendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sollen zur Verringerung der Flächenversiegelung weitgehend wasserdurchlässig ausgebildet werden, z.B. als Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasenpflaster), soweit nicht die Gefahr des Eindringens von Schadstoffen in den Untergrund besteht. Nach Möglichkeit soll auf eine Flächenversiegelung verzichtet werden. 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale Sollten bei der Durchführung vorgesehener Erdarbeiten archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden, ist dies gemäß § 20 DSchG umgehend einer Denkmalschutzbehörde oder der Gemeinde anzuzeigen. Archäologische Funde (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramikreste, Knochen, etc.) oder Befunde (Gräber, Mauerreste Brandschichten, auffällige Erdverfärbungen, etc.) sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde mit einer Verkürzung der Frist einverstanden Ist. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Sicherung und Dokumentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen. Ausführende Baufirmen sollten schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. Evtl. vorhandene Kleindenkmale (z.B. Bildstöcke, Wegkreuze, historische Grenzsteine, Brunnensteine, steinerne Wegweiser und landschaftsprägende Natursteinmauern) sind unverändert an ihrem Standort zu belassen und vor Beschädigungen während der Bauarbeiten zu schützen. Jede Veränderung ist mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen. 5. Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsatzung) verwiesen. 6. Altlasten Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefahren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind un- BPL Weinbrennerstr.77 - 18 - Bearbeitungsstand:15.10.2015 verzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe, zu melden. 7. Erdaushub / Auffüllungen Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür verwendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremdbeimengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu sichern. Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundes-Bodenschutzgesetz) vom 17.03.1998 in der derzeit gültigen Fassung verwiesen. 8. Private Leitungen Private Leitungen sind von der Planung nicht erfasst. 9. Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kindern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 u. § 39 LBO). 10. Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung erneuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen. 11. Begrünung, Dachbegrünung Den Bauanträgen soll ein Begrünungsplan beigefügt sein. Es wird empfohlen, diesen vorab mit dem Gartenbauamt abzustimmen. Dachbegrünung Kräuter ( Anteil 60 % ): Wissenschaftl. Name: Allium schoenoprasum Anthemis tinctoria Anthyllis vulneraria Campanula rotundifolia Centaurea jacea ssp. ang Dianthus armeria Dianthus carthusianorum Dianthus deltoides Echium vulgare Euphorbia cyparissias Helianthemum nummular. Hieracium pilosella Jasione montana Linum perenne Potentilla tabernaemonta. Prunella grandiflora Deutscher Name: Schnittlauch Färber-Kamille Wundklee Rundblättr. Glockenblume Schmalblät. Wies.-flockenbl. Rauhe Nelke Kartäuser-Nelke Heide-Nelke Natternkopf Zypressen-Wolfsmilch Sonnenröschen Kleines Habichtskraut Berg-Sandglöckchen Ausdauernder Lein Frühlings-Fingerkraut Großblütige Brunelle BPL Weinbrennerstr.77 Scabiosa columbaria Sedum acre Sedum album Sedum sexangulare Silene nutans Silene vulgaris Thymus pulegioides - 19 - Tauben-Skabiose Scharfer Mauerpfeffer Weißer Mauerpfeffer Milder Mauerpfeffer Nickendes Leimkraut Gemeines Leimkraut Gewöhnlicher Thymian Gräser ( Anteil 40 % ): Wissenschaftl. Name: Briza media Carex flacca Corynephorus canescans Festuca guestfalica Phleum phleoides Deutscher Name: Zittergras Blaugrüne Segge Silbergras Harter Schafschwingel Glanz-Lieschgras Bearbeitungsstand:15.10.2015