Informationen zu Yersinien 1. Allgemeines Yersinien sind weltweit verbreitete Bakterien, die beim Menschen Magen-Darminfektionen auslösen können. Die Bakterien kommen im Darm zahlreicher Säugetiere und auch in Vögeln vor. 2. Wie wird die Krankheit übertragen? Die Übertragung der Erreger erfolgt in der Regel über verunreinigte Lebensmittel tierischer Herkunft, hier sind insbesondere rohes oder ungenügend erhitztes Schweinefleisch sowie rohe Milch zu erwähnen. In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, dass sich Yersinien auch bei kühlen Temperaturen (Kühlschrank) weiter vermehren können. Zudem kann es über verunreinigtes Trinkwasser zu einer Übertragung kommen, seltener von Mensch zu Mensch über die Hände bei unzureichender persönlicher Hygiene (z.B. nach dem Toilettenbesuch). Auch der direkte Kontakt zu infizierten Tieren (besonders Heimtieren wie z.B. Kaninchen, Meerschweinchen, Hunde und Katzen) kann bei unzureichender persönlicher Hygiene zu einer Infektion führen. 3. Krankheitszeichen und Krankheitsverlauf Ca. 3-10 Tage nach der Ansteckung kommt es zu breiigen Durchfällen, Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen und Fieber. Die Durchfälle können auch blutig sein. Es kann zu starken Bauchschmerzen kommen, die eine Blinddarmentzündung vortäuschen können. Bei Erwachsenen können Yersinien grippeähnliche Beschwerden verursachen. Selten treten nach einer Infektion Gelenkentzündungen und Hautveränderungen auf. Die Erkrankung dauert meist wenige Tage, kann aber auch bis zu 1-2 Wochen anhalten. Der Erreger wird über ca. 23 Wochen mit dem Stuhl ausgeschieden, in einigen Fällen kann sich die Ausscheidung aber auch über 2-3 Monate und länger erstrecken. Solange die Yersinien mit dem Stuhl ausgeschieden werden, besteht Ansteckungsgefahr. 4. Therapie In der Regel werden nur die Beschwerden der Erkrankung behandelt. Wichtig ist, genügend zu trinken, um Flüssigkeits- und Salzverluste auszugleichen, die durch Erbrechen und Durchfall entstehen. Bei schweren Krankheitsverläufen kann eine Behandlung mit Antibiotika erforderlich sein. 5. Persönliche Hygiene/ Küchenhygiene Nach jedem Gang zur Toilette, vor dem Zubereiten von Speisen sowie vor dem Essen sorgfältig die Hände mit Flüssigseife (keine Stückseife) waschen! Dies führt zwar nicht zur Keimabtötung, aber zur deutlichen Keimzahlreduzierung. Personenbezogene Verwendung von Handtüchern und Waschlappen. Für die Säuberung der benutzten Toilette (Sitz, Spülknopf, Griff der WC-Bürste, Wasserhahn, Türgriff) täglich einen Sanitärreiniger verwenden. Ein separates WC für die erkrankte Person wäre optimal, ist zu Hause aber nicht dringend erforderlich. Unterwäsche, Bettwäsche, Handtücher und Waschlappen des Kranken sollten mit einem Vollwaschmittel bei mindestens 60 °C, besser noch im Kochwaschgang gewaschen werden. Essgeschirr und Besteck sollten heiß abgespült werden. Spült man per Hand ab, das Geschirr vorher mit kochendem Wasser übergießen und 2 Minuten darin liegen lassen. Nach Kontakt mit rohem Fleisch immer sorgfältig die Hände waschen. Fleisch vor dem Verzehr gut durchgaren. „Rohmilch ab Hof“ vor dem Verzehr abkochen oder pasteurisierte Milch verwenden. Küchenschwämme und Spülbürsten regelmäßig heiß reinigen oder erneuern. Regelmäßiges Waschen der Küchen- und Spültücher mit einem Vollwaschmittel bei mindestens 60 °C oder im Kochwaschgang. Die Anwendung eines Händedesinfektionsmittels bzw. eines Flächendesinfektionsmittels kann die Hygienemaßnahmen unterstützen. 6. Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen? Kinder unter 6 Jahren, die an einer infektiösen Gastroenteritis (Magen-Darminfektion, z.B. durch Yersinien) erkrankt oder dessen verdächtig sind, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen (§ 34 Infektionsschutzgesetz). Die Einrichtung darf erst nach Abklingen des Durchfalls (geformter Stuhl) wieder besucht werden. Allerdings sollte auch dann noch verstärkt auf die Hygiene geachtet werden. Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich. Informationen zu Yersinien 7. Welche Regelungen gelten für die Arbeit in Lebensmittelbereichen? Erkrankte, Erkrankungsverdächtige und Ausscheider dürfen nicht mit dem Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tätig sein oder beschäftigt werden, wenn sie dabei mit diesen in Berührung kommen (§ 42 Infektionsschutzgesetz). Zu diesen Lebensmitteln zählen: Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus, Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis, Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus, Eiprodukte, Säuglings- und Kleinkindernahrung, Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse, Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage, Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen, Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr. 8. Ist die Erkrankung meldepflichtig? Ja! Meldepflichtig ist gemäß §§ 6 bis 9, 34 und 42 Infektionsschutzgesetz: Für Gemeinschaftseinrichtungen: der Verdacht auf oder die Erkrankung an infektiöser Gastroenteritis (z.B. durch Yersinien), wenn Kinder unter 6 Jahren betroffen sind, die eine Gemeinschaftseinrichtung (Kindergarten, etc.) besuchen. Es besteht Meldepflicht der Eltern gegenüber der Gemeinschaftseinrichtung ihrer Kinder. Für Ärzte: der Verdacht auf oder die Erkrankung an einer akuten infektiösen Gastroenteritis (z. B. durch Yersinien), wenn Personen betroffen sind, die im Lebensmittelbereich arbeiten oder wenn mehrere Erkrankungsfälle auftreten, die einen zeitlichen und/oder örtlichen Zusammenhang vermuten lassen. Für Labore: der direkte Nachweis von Yersinia enterocolitica, darmpathogen. Sie haben noch Fragen? Bitte wenden Sie sich an das Gesundheitsamt in Ihrem Bezirk: Gesundheitsamt Hamburg-Altona Tel.: 42811-2638, -3005, -2110 Gesundheitsamt Hamburg-Mitte Tel.: 42854-2542, -4643, -2344 Gesundheitsamt Hamburg-Bergedorf Tel.: 42891-2216, -2329 Gesundheitsamt Hamburg-Nord Tel.: 42804-2675, -2671, -2679 Gesundheitsamt Hamburg-Eimsbüttel Tel.: 42801-3400, -3401 Gesundheitsamt Hamburg-Wandsbek Tel.: 42881-2419, -3658, -3686 Gesundheitsamt Hamburg-Harburg Tel.: 42871-2324, -2140 Herausgeber: Hamburger Arbeitskreis Infektionsepidemiologie V.i.S.d.P. Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Institut für Hygiene und Umwelt Marckmannstraße 129a, 20539 Hamburg, Tel.: 040 42845-77, www.hamburg.de/hu Stand: Juni 2015