Merkblatt Yersiniose (Yersinien - Enteritis) - Main-Kinzig

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Merkblatt Yersiniose
(Yersinien - Enteritis)
Was ist die Yersiniose?
Die Yersiniose (Yersinien – Enteritis) ist eine weltweit verbreitete Infektionserkrankung des
Darmes, welche durch Bakterien (Yersinia enterocolitica, seltener Yersinia pseudotuberculosis)
hervorrufen wird. Die Erkrankung wird oft bei Reisen in Länder mit niedrigem Hygienestandard
erworben. Kinder und Jugendliche, sowie alte und immungeschwächte Menschen sind häufiger
betroffen.
Wie erfolgt die Übertragung?
Die Übertragung der Erreger erfolgt über verunreinigtes Trinkwasser oder Nahrungsmittel.
Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist auch durch Schmierinfektion bei unzureichender
Hygiene (Toiletten-, Hände, Lebensmittelhygiene) möglich.
Ein weiterer Übertragungsweg kann über direkten Kontakt zu infizierten Heimtieren (z.B.
Kaninchen, Meerschweinchen, Hunde und Katzen) bei unzureichender persönlicher Hygiene
erfolgen.
Wann bricht die Erkrankung aus und wie lange ist man ansteckend?
Die Zeit der Infektion bis zum Ausbruch der Krankheit (Inkubationszeit) beträgt etwa 7 – 10 Tage.
Ansteckungsfähigkeit besteht, solange Yersinienbakterien über den Stuhl des Menschen
ausgeschieden werden. In Einzelfällen kann diese auch noch nach der Genesung über einen
längeren Zeitraum bestehen. Eine Dauerausscheidung ist sehr selten.
Welche Krankheitszeichen (Symptome) treten auf?
Die Krankheit äußert sich in unterschiedlicher Schwere.
Insbesondere bei Kleinkindern beginnt sie gewöhnlich akut mit wässrigen Durchfällen.
Diese werden häufig von krampfartige Bauchschmerzen, Übelkeit und Erbrechen und von
Appetitlosigkeit mit verminderter Nahrungsaufnahme begleitet. Zusätzlich kann leichtes Fieber
auftreten. Es kann ein Flüssigkeits- und Salzverlust, woraus Komplikationen resultieren können
(wie z.B. Austrocknungserscheinungen (Exsikkose)), welche besonders für Kinder, sowie alte und
immungeschwächte Menschen gefährlich sind.
Bei älteren Kindern und Erwachsenen kann es zu einer Lymphadenits mesenterica (ein
Anschwellen von Lymphknoten im Bauchraum als Begleiterscheinung einer Entzündungsreaktion
im Bereich des Blinddarmes) mit starken Bauchschmerzen kommen. Dies kann dem Krankheitsbild
einer Blinddarmentzündung ähneln und wird daher auch als „Pseudoappendizitis“ bezeichnet
wird. Nicht selten erfolgt aufgrund der Symptome eine Wurmfortsatz-Entfernung. Schwere
Verlaufsformen mit einer generalisierten Entzündungsreaktion (Sepsis) sind bei
abwehrgeschwächten Personen bekannt. Selten treten nach einer Infektion Gelenkentzündungen
und Hautveränderungen (Erythema nodosum) auf.
Merkblatt Yersiniose
(Yersinien - Enteritis)
Wie erfolgt eine Behandlung?
Über die Behandlung entscheidet ihre behandelnde Ärztin/Ihr behandelnder Arzt.
Bei Patienten in gutem Allgemeinzustand ist in der Regel eine symptomatische Therapie mit oralem
Flüssigkeitsersatz ausreichend, allerdings kann auch eine stationäre Krankenhausbehandlung zum
Ausgleich des Mineralstoffs- und Flüssigkeitshaushaltes über Infusionslösungen erforderlich
werden. Eine Behandlung mit Antibiotika erfolgt meist nur bei schweren Krankheitsverläufen.
Wie kann ich mich oder andere Personen vor einer Ansteckung schützen?
Persönliche Hygiene
 Nach jeder Toilettenbenutzung, vor der Zubereitung von Speisen und vor dem Essen, nach dem
Wechseln von Windeln, sowie nach Tierkontakt sollten sorgfältig die Hände mit Flüssigseife
(keine Stückseife) gewaschen werden! Die Verwendung von personenbezogenen Handtücher
oder Einmalhandtücher und Pflegeartikel sind zu empfehlen.
 Die Toilette und andere Sanitäreinrichtungen sind einmal täglich mit einem Haushaltsreiniger
zu behandeln. Wenn möglich sollen Erkrankte eine separate Toilette und personenbezogene
Handtücher benutzen.
 Mit Ausscheidungen (Stuhl, Erbrochenen etc.) verunreinigte Gegenstände, Kleidungsstücke,
Wäsche und Flächen sollen umgehend gewaschen oder gereinigt werden. Bei Kontakt damit
sollten haushaltsübliche Handschuhe getragen werden.
 Unterwäsche, Bettwäsche, Handtücher und Waschlappen, Küchen- und Spültücher des
Erkrankten sollten mit einem Vollwaschmittel bei mindestens 60 °C, besser noch im
Kochwaschgang gewaschen werden.
 Haustiere ggfs. dem Tierarzt vorstellen.
 Baden Sie generell nicht in Gewässern, in denen Abwässer zugeleitet werden.
Die Anwendung eines Händedesinfektionsmittels bzw. eines Flächendesinfektionsmittels kann
die Hygienemaßnahmen unterstützen (Beachten Sie neben Herstellerangaben und
Einwirkzeit auch die Empfehlungen ihres behandelnden Arztes /ihrer behandelnden Ärztin
und des zuständigen Gesundheitsamtes)
(Allgemeine) Küchen-/Nahrungsmittelhygiene
 Erkrankte sollen keine Speisen für andere Personen zubereiten!
 Achten Sie bei der Küchenarbeit auf größtmögliche Sauberkeit. Waschen Sie sich vor
Arbeitsbeginn und zwischen verschiedenen Arbeitsschritten die Hände mit warmem Wasser und
Flüssigseife, vor allem nach Kontakt mit unbehandelten tierischen Lebensmittel (z.B. rohes
Schweinefleisch). Wechseln Sie häufig Geschirr- und Küchentücher. Reinigen Sie den
Arbeitsplatz gründlich und spülen Sie alle Geräte (Küchenmaschinen, Schneidebretter, Messer,
Vorratsschalen, Schüsseln usw.) sofort nach dem Gebrauch mit heißem Wasser ab. Benutzen
Sie nur saubere und einwandfreie Bürsten, Schwämme und Tücher.
 Verwahren Sie leicht verderbliche Lebensmittel tierischer Herkunft und alle daraus hergestellten
Speisen möglichst im Kühlschrank, auf jeden Fall aber bei Temperaturen unter 4 °C. Yersinien
können sich auch bei kühlen Temperaturen im Kühlschrank weiter vermehren. Mit dem
Erreger belastete oder verdorbene Speisen sind im Regelfall als solche nicht erkennbar!
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(Yersinien - Enteritis)
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Rohmilch auf keinen Fall Säuglingen, Kleinkindern, Schwangeren und älteren und/oder
immungeschwächten Personen geben bzw. vorher abkochen! Der Konsum pasteurisierter Milch
ist zu bevorzugen.
Tierische Lebensmittel nicht nur anbraten oder nur ankochen! Mit einer Abtötung von Erregern
kann nur gerechnet werden, wenn Lebensmittel vor dem Verzehr für mindestens zehn Minuten
bei über 70° C erhitzen werden. Auch länger aufbewahrte fertige Gerichte sollten vor dem
Verzehr nicht nur aufgewärmt sondern erneut bis zum Kochen erhitzt oder nochmals
durchgebraten werden
Eine thermische Reinigung von Essgeschirr und Besteck in der Geschirrspülmaschine bei
mindestens 60°C ist zu bevorzugen.
Bei Aufenthalt in Ländern mit niedrigem Hygienestandard sollte nur abgekochte bzw.
durchgegarte Lebensmittel verzehrt werden und nur industriell abgepackte Getränke getrunken
werden. Wasser aus Quellen oder Brunnen muss, bevor Sie es trinken oder Speisen damit
zubereiten, abgekocht werden. Auf Konsum von Eis oder Eiswürfel, ungekochten
Nahrungsmitteln, ungeschältes Obst, Rohgemüse/-salate etc., sollte wenn möglich verzichtet
werden.
Ist die Erkrankung gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtig?
 Gemeinschaftseinrichtungen: Gemeinschaftseinrichtungen: Für Leitungen von
Gemeinschaftseinrichtungen, wenn in ihrer Einrichtung betreute Kinder, die das 6. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben, an einer infektiösen Durchfallerkrankung erkrankt oder dessen
verdächtigt sind. Es besteht auch eine Informationspflicht der Sorgeberechtigten gegenüber
der Gemeinschaftseinrichtung.
 Ärzte: Meldepflicht für Krankheitsverdacht oder Erkrankung an einer akuten infektiösen
Durchfallerkrankung, wenn Personen betroffen sind, die im Lebensmittelbereich arbeiten oder
wenn mehrere Erkrankungsfälle auftreten, die einen zeitlichen und/oder örtlichen
Zusammenhang vermuten lassen
 Labore: der direkte oder indirekte Nachweis Yersinia enterocolitica, darmpathogen soweit er
auf eine akute Infektion hinweist.
Welche Gesetzlichen Regelungen müssen beachtet werden??
Über Besuchs- und/oder Tätigkeitverbote sowie die Wiederzulassung entscheidet das
Gesundheitsamt.
Für Gemeinschaftseinrichtungen (§ 34 IfSG)?
Kinder unter 6 Jahren, die an einer infektiösen Durchfallerkrankung durch Yersinien erkrankt oder
dessen verdächtig sind, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen. Die Einrichtung kann
nach klinischer Genesung und Abklingen des Durchfalls (geformter Stuhl) wieder besucht werden.
Allerdings sollte auch dann noch verstärkt auf die Hygiene geachtet werden. Ein schriftliches
ärztliches Attest ist nicht erforderlich.
Ausscheider: Es gibt keinen medizinischen Grund, asymptomatischen Kindern, die Yersinien
ausscheiden, den Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen zu untersagen. Kontaminierte
Nahrungsmittel, nicht aber asymptomatische Ausscheider, sind die relevanten Infektionsquellen!
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(Yersinien - Enteritis)
Für Kontaktpersonen
Ein Ausschluss von Kontaktpersonen von Gemeinschaftseinrichtungen ist nicht erforderlich,
solange keine Symptome auftreten.
Für die Arbeit in Lebensmittelbereichen (§42 IfSG)?
Erkrankte, Erkrankungsverdächtige und Ausscheider einer infektiösen Durchfallerkrankung durch
Yersinien dürfen nicht mit dem Herstellen, Behandeln oder In- Verkehr bringen von bestimmten
Lebensmitteln tätig sein oder beschäftigt werden, wenn sie dabei mit diesen in Berührung kommen.
Wiederzulassung nach klinischer Genesung und Abklingen des Durchfalls (geformter Stuhl).
Allerdings sollte auch dann noch verstärkt auf die Hygiene geachtet werden. Ein schriftliches
ärztliches Attest ist nicht erforderlich. Bei längerer Erregerausscheidung sollte gemeinsam mit dem
Gesundheitsamt eine individuelle Lösung gefunden werden, um ggf. eine Zulassung zu
ermöglichen.
Lebt in der häuslichen Gemeinschaft des Erkrankten jemand, der in einem Lebensmittelbetrieb tätig
ist, sollte diese Person dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Das Gesundheitsamt steht Ihnen beratend zur Verfügung.
Individuelle Fragen sollten Sie mit Ihrem Hausarzt besprechen.
Auch im Internet z.B. auf den Seiten des Robert Koch-Instituts (www.rki.de) haben Sie die
Möglichkeit, nähere Informationen zu Ihrer Erkrankung zu erhalten.
Mit freundlichen Empfehlungen
Ihr Gesundheitsamt des Main Kinzig Kreises
-Abteilung Hygiene und UmweltmedizinBarbarossastraße 24
63571 Gelnhausen
Telefon: 06051 / 85 – 11650
Fax: 06051 / 85 – 911677
E-Mail: [email protected]
Das Merkblatt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit der Ausführungen und kann nicht vollständig und abschließend die gesamten Vorschriften des
Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wiedergeben. Es entbindet keineswegs die verantwortlichen Personen, sich über aktuell geltenden Rechtsvorschriften
ausreichend zu informieren und diese zu beachten. Die Informationen in dieser Handreichung wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch
kann keinerlei Gewähr für Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen und Daten übernommen werden.
Haftungsansprüche gegen die Autoren bzw. Verantwortlichen dieses Druckerzeugnisses für Schäden materieller oder immaterieller Art, die auf ggf.
fehlerhaften oder unvollständigen Informationen und Daten beruhen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ausgeschlossen. Stand:
08/2016
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