Merkblatt Yersiniose (Yersinien - Enteritis) Was ist die Yersiniose? Die Yersiniose (Yersinien – Enteritis) ist eine weltweit verbreitete Infektionserkrankung des Darmes, welche durch Bakterien (Yersinia enterocolitica, seltener Yersinia pseudotuberculosis) hervorrufen wird. Die Erkrankung wird oft bei Reisen in Länder mit niedrigem Hygienestandard erworben. Kinder und Jugendliche, sowie alte und immungeschwächte Menschen sind häufiger betroffen. Wie erfolgt die Übertragung? Die Übertragung der Erreger erfolgt über verunreinigtes Trinkwasser oder Nahrungsmittel. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist auch durch Schmierinfektion bei unzureichender Hygiene (Toiletten-, Hände, Lebensmittelhygiene) möglich. Ein weiterer Übertragungsweg kann über direkten Kontakt zu infizierten Heimtieren (z.B. Kaninchen, Meerschweinchen, Hunde und Katzen) bei unzureichender persönlicher Hygiene erfolgen. Wann bricht die Erkrankung aus und wie lange ist man ansteckend? Die Zeit der Infektion bis zum Ausbruch der Krankheit (Inkubationszeit) beträgt etwa 7 – 10 Tage. Ansteckungsfähigkeit besteht, solange Yersinienbakterien über den Stuhl des Menschen ausgeschieden werden. In Einzelfällen kann diese auch noch nach der Genesung über einen längeren Zeitraum bestehen. Eine Dauerausscheidung ist sehr selten. Welche Krankheitszeichen (Symptome) treten auf? Die Krankheit äußert sich in unterschiedlicher Schwere. Insbesondere bei Kleinkindern beginnt sie gewöhnlich akut mit wässrigen Durchfällen. Diese werden häufig von krampfartige Bauchschmerzen, Übelkeit und Erbrechen und von Appetitlosigkeit mit verminderter Nahrungsaufnahme begleitet. Zusätzlich kann leichtes Fieber auftreten. Es kann ein Flüssigkeits- und Salzverlust, woraus Komplikationen resultieren können (wie z.B. Austrocknungserscheinungen (Exsikkose)), welche besonders für Kinder, sowie alte und immungeschwächte Menschen gefährlich sind. Bei älteren Kindern und Erwachsenen kann es zu einer Lymphadenits mesenterica (ein Anschwellen von Lymphknoten im Bauchraum als Begleiterscheinung einer Entzündungsreaktion im Bereich des Blinddarmes) mit starken Bauchschmerzen kommen. Dies kann dem Krankheitsbild einer Blinddarmentzündung ähneln und wird daher auch als „Pseudoappendizitis“ bezeichnet wird. Nicht selten erfolgt aufgrund der Symptome eine Wurmfortsatz-Entfernung. Schwere Verlaufsformen mit einer generalisierten Entzündungsreaktion (Sepsis) sind bei abwehrgeschwächten Personen bekannt. Selten treten nach einer Infektion Gelenkentzündungen und Hautveränderungen (Erythema nodosum) auf. Merkblatt Yersiniose (Yersinien - Enteritis) Wie erfolgt eine Behandlung? Über die Behandlung entscheidet ihre behandelnde Ärztin/Ihr behandelnder Arzt. Bei Patienten in gutem Allgemeinzustand ist in der Regel eine symptomatische Therapie mit oralem Flüssigkeitsersatz ausreichend, allerdings kann auch eine stationäre Krankenhausbehandlung zum Ausgleich des Mineralstoffs- und Flüssigkeitshaushaltes über Infusionslösungen erforderlich werden. Eine Behandlung mit Antibiotika erfolgt meist nur bei schweren Krankheitsverläufen. Wie kann ich mich oder andere Personen vor einer Ansteckung schützen? Persönliche Hygiene Nach jeder Toilettenbenutzung, vor der Zubereitung von Speisen und vor dem Essen, nach dem Wechseln von Windeln, sowie nach Tierkontakt sollten sorgfältig die Hände mit Flüssigseife (keine Stückseife) gewaschen werden! Die Verwendung von personenbezogenen Handtücher oder Einmalhandtücher und Pflegeartikel sind zu empfehlen. Die Toilette und andere Sanitäreinrichtungen sind einmal täglich mit einem Haushaltsreiniger zu behandeln. Wenn möglich sollen Erkrankte eine separate Toilette und personenbezogene Handtücher benutzen. Mit Ausscheidungen (Stuhl, Erbrochenen etc.) verunreinigte Gegenstände, Kleidungsstücke, Wäsche und Flächen sollen umgehend gewaschen oder gereinigt werden. Bei Kontakt damit sollten haushaltsübliche Handschuhe getragen werden. Unterwäsche, Bettwäsche, Handtücher und Waschlappen, Küchen- und Spültücher des Erkrankten sollten mit einem Vollwaschmittel bei mindestens 60 °C, besser noch im Kochwaschgang gewaschen werden. Haustiere ggfs. dem Tierarzt vorstellen. Baden Sie generell nicht in Gewässern, in denen Abwässer zugeleitet werden. Die Anwendung eines Händedesinfektionsmittels bzw. eines Flächendesinfektionsmittels kann die Hygienemaßnahmen unterstützen (Beachten Sie neben Herstellerangaben und Einwirkzeit auch die Empfehlungen ihres behandelnden Arztes /ihrer behandelnden Ärztin und des zuständigen Gesundheitsamtes) (Allgemeine) Küchen-/Nahrungsmittelhygiene Erkrankte sollen keine Speisen für andere Personen zubereiten! Achten Sie bei der Küchenarbeit auf größtmögliche Sauberkeit. Waschen Sie sich vor Arbeitsbeginn und zwischen verschiedenen Arbeitsschritten die Hände mit warmem Wasser und Flüssigseife, vor allem nach Kontakt mit unbehandelten tierischen Lebensmittel (z.B. rohes Schweinefleisch). Wechseln Sie häufig Geschirr- und Küchentücher. Reinigen Sie den Arbeitsplatz gründlich und spülen Sie alle Geräte (Küchenmaschinen, Schneidebretter, Messer, Vorratsschalen, Schüsseln usw.) sofort nach dem Gebrauch mit heißem Wasser ab. Benutzen Sie nur saubere und einwandfreie Bürsten, Schwämme und Tücher. Verwahren Sie leicht verderbliche Lebensmittel tierischer Herkunft und alle daraus hergestellten Speisen möglichst im Kühlschrank, auf jeden Fall aber bei Temperaturen unter 4 °C. Yersinien können sich auch bei kühlen Temperaturen im Kühlschrank weiter vermehren. Mit dem Erreger belastete oder verdorbene Speisen sind im Regelfall als solche nicht erkennbar! Merkblatt Yersiniose (Yersinien - Enteritis) Rohmilch auf keinen Fall Säuglingen, Kleinkindern, Schwangeren und älteren und/oder immungeschwächten Personen geben bzw. vorher abkochen! Der Konsum pasteurisierter Milch ist zu bevorzugen. Tierische Lebensmittel nicht nur anbraten oder nur ankochen! Mit einer Abtötung von Erregern kann nur gerechnet werden, wenn Lebensmittel vor dem Verzehr für mindestens zehn Minuten bei über 70° C erhitzen werden. Auch länger aufbewahrte fertige Gerichte sollten vor dem Verzehr nicht nur aufgewärmt sondern erneut bis zum Kochen erhitzt oder nochmals durchgebraten werden Eine thermische Reinigung von Essgeschirr und Besteck in der Geschirrspülmaschine bei mindestens 60°C ist zu bevorzugen. Bei Aufenthalt in Ländern mit niedrigem Hygienestandard sollte nur abgekochte bzw. durchgegarte Lebensmittel verzehrt werden und nur industriell abgepackte Getränke getrunken werden. Wasser aus Quellen oder Brunnen muss, bevor Sie es trinken oder Speisen damit zubereiten, abgekocht werden. Auf Konsum von Eis oder Eiswürfel, ungekochten Nahrungsmitteln, ungeschältes Obst, Rohgemüse/-salate etc., sollte wenn möglich verzichtet werden. Ist die Erkrankung gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtig? Gemeinschaftseinrichtungen: Gemeinschaftseinrichtungen: Für Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen, wenn in ihrer Einrichtung betreute Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, an einer infektiösen Durchfallerkrankung erkrankt oder dessen verdächtigt sind. Es besteht auch eine Informationspflicht der Sorgeberechtigten gegenüber der Gemeinschaftseinrichtung. Ärzte: Meldepflicht für Krankheitsverdacht oder Erkrankung an einer akuten infektiösen Durchfallerkrankung, wenn Personen betroffen sind, die im Lebensmittelbereich arbeiten oder wenn mehrere Erkrankungsfälle auftreten, die einen zeitlichen und/oder örtlichen Zusammenhang vermuten lassen Labore: der direkte oder indirekte Nachweis Yersinia enterocolitica, darmpathogen soweit er auf eine akute Infektion hinweist. Welche Gesetzlichen Regelungen müssen beachtet werden?? Über Besuchs- und/oder Tätigkeitverbote sowie die Wiederzulassung entscheidet das Gesundheitsamt. Für Gemeinschaftseinrichtungen (§ 34 IfSG)? Kinder unter 6 Jahren, die an einer infektiösen Durchfallerkrankung durch Yersinien erkrankt oder dessen verdächtig sind, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen. Die Einrichtung kann nach klinischer Genesung und Abklingen des Durchfalls (geformter Stuhl) wieder besucht werden. Allerdings sollte auch dann noch verstärkt auf die Hygiene geachtet werden. Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich. Ausscheider: Es gibt keinen medizinischen Grund, asymptomatischen Kindern, die Yersinien ausscheiden, den Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen zu untersagen. Kontaminierte Nahrungsmittel, nicht aber asymptomatische Ausscheider, sind die relevanten Infektionsquellen! Merkblatt Yersiniose (Yersinien - Enteritis) Für Kontaktpersonen Ein Ausschluss von Kontaktpersonen von Gemeinschaftseinrichtungen ist nicht erforderlich, solange keine Symptome auftreten. Für die Arbeit in Lebensmittelbereichen (§42 IfSG)? Erkrankte, Erkrankungsverdächtige und Ausscheider einer infektiösen Durchfallerkrankung durch Yersinien dürfen nicht mit dem Herstellen, Behandeln oder In- Verkehr bringen von bestimmten Lebensmitteln tätig sein oder beschäftigt werden, wenn sie dabei mit diesen in Berührung kommen. Wiederzulassung nach klinischer Genesung und Abklingen des Durchfalls (geformter Stuhl). Allerdings sollte auch dann noch verstärkt auf die Hygiene geachtet werden. Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich. Bei längerer Erregerausscheidung sollte gemeinsam mit dem Gesundheitsamt eine individuelle Lösung gefunden werden, um ggf. eine Zulassung zu ermöglichen. Lebt in der häuslichen Gemeinschaft des Erkrankten jemand, der in einem Lebensmittelbetrieb tätig ist, sollte diese Person dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. Wo erhalte ich weitere Informationen? Das Gesundheitsamt steht Ihnen beratend zur Verfügung. Individuelle Fragen sollten Sie mit Ihrem Hausarzt besprechen. Auch im Internet z.B. auf den Seiten des Robert Koch-Instituts (www.rki.de) haben Sie die Möglichkeit, nähere Informationen zu Ihrer Erkrankung zu erhalten. Mit freundlichen Empfehlungen Ihr Gesundheitsamt des Main Kinzig Kreises -Abteilung Hygiene und UmweltmedizinBarbarossastraße 24 63571 Gelnhausen Telefon: 06051 / 85 – 11650 Fax: 06051 / 85 – 911677 E-Mail: [email protected] Das Merkblatt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit der Ausführungen und kann nicht vollständig und abschließend die gesamten Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wiedergeben. Es entbindet keineswegs die verantwortlichen Personen, sich über aktuell geltenden Rechtsvorschriften ausreichend zu informieren und diese zu beachten. Die Informationen in dieser Handreichung wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch kann keinerlei Gewähr für Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen und Daten übernommen werden. Haftungsansprüche gegen die Autoren bzw. 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