Yersinien - Regionalverband Saarbrücken

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Ihr Gesundheitsamt informiert!
Information zur Erkrankung an Yersiniose
Wie äußert sich die Erkrankung?
Die Yersiniose ist eine weit verbreitete Darminfektion, die durch Bakterien (Yersinia enterocolitica)
hervorgerufen wird. Kinder und Jugendliche sind am häufigsten betroffen.
Die Erkrankung beginnt etwa 7 bis 10 Tage nach der Ansteckung mit breiigem Durchfall, Übelkeit, Erbrechen, Bauchkrämpfen und Fieber. Bei älteren Kindern und Erwachsenen können starke Bauchschmerzen auftreten, die häufig eine Blinddarmentzündung vortäuschen.
Bei Erwachsenen können Yersinien auch grippeähnliche Beschwerden verursachen. In seltenen Fällen
treten nach der Infektion lang anhaltende Gelenkentzündungen auf.
Bisweilen kann die Erkrankung auch nahezu unbemerkt verlaufen. Solange Erreger mit dem Stuhl ausgeschieden werden, besteht Ansteckungsgefahr.
Welche Übertragungswege sind bekannt?
Die Infektion mit Yersinien erfolgt hauptsächlich durch verunreinigtes Trinkwasser (z.B. im Urlaub) und
den Verzehr erregerhaltiger Nahrungsmittel. Die Bakterien werden mit dem Stuhl ausgeschieden.
Bei unzureichender Hygiene (z. B. nach dem Toilettenbesuch), können die Bakterien über die Hände
von Mensch zu Mensch weitergegeben werden (fäkal-orale Übertragung, sog. Schmierinfektion).
Wie wird die Yersiniose behandelt?
In aller Regel reicht eine Behandlung der Beschwerden aus (sog. symptomatische Behandlung).
Trinken Sie ausreichend, um Flüssigkeits- und Salzverluste, die durch Erbrechen und Durchfall entstehen, auszugleichen. Achten Sie auf Bettruhe und körperliche Schonung. In schweren Fällen kann eine
Behandlung mit Antibiotika und/oder Infusionen notwendig sein.
Wie schütze ich mich und andere vor Ansteckung?
• Waschen Sie Ihre Hände vor dem Essen und nach jedem Toilettenbesuch gründlich.
• Bewahren Sie rohes Fleisch und Wurstwaren sofort nach dem Einkauf im Kühlschrank auf.
• Verzehren Sie Speisen innerhalb von zwei Stunden nach dem letzen Aufwärmen. Speisen sollten langfristig nicht warm gehalten werden.
• Kochen Sie Wasser aus Quellen oder Brunnen ab, bevor Sie es trinken oder Speisen damit zubereiten.
• Verwenden Sie zu Hause ein eigenes Handtuch oder Einmalhandtücher. Achten Sie darauf, dass Sie
Ihre eigene Seife verwenden oder Flüssigseife aus geeigneten Spendern benutzen.
• In Gemeinschaftseinrichtungen sollten grundsätzlich Einmalhandtücher und Flüssigseife
aus geeigneten Spendern verwendet werden.
Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen?
Kinder unter 6 Jahren dürfen Gemeinschaftseinrichtungen vorübergehend nicht besuchen, weil sie andere Kinder damit anstecken könnten. Bereits der Verdacht auf eine solche Erkrankung führt zu einem
Besuchsverbot.
Ist der Stuhl normal geformt, kann das Kind die Einrichtung wieder besuchen.
Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich. Für Erwachsene und Schulkinder über sechs Jahren gilt diese
Regelung somit nicht.
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Dies ist im § 34 des Infektionsschutzgesetzes festgelegt und entspricht den Empfehlungen für die Wiederzulassung in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen. Herausgegeben vom Robert KochInstitut und dem Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin.
Darf ich im Lebensmittelbereich arbeiten?
Wenn bei Ihnen ein Krankheitsverdacht oder eine Erkrankung an Yersiniose vorliegt, dürfen Sie bestimmte Lebensmittel (§ 42 IfSG) nicht gewerbsmäßig herstellen, behandeln oder in Umlauf bringen. Sie
dürfen keine Tätigkeiten in Küchen von Gaststätten, Kantinen, Krankenhäusern o. ä. Einrichtungen ausüben.
Dies gilt auch für Personen, die mit Bedarfsgegenständen in Berührung kommen (z. B. Kochgeschirr),
weil dadurch eine Übertragung auf Lebensmittel zu befürchten ist.
Dies ist in den §§ 42-43 des Infektionsschutzgesetzes vorgeschrieben, Nichtbeachtung kann bestraft
werden.
Haben Sie noch Fragen ?
Regionalverband Saarbrücken
- Gesundheitsamt –
Stengelstraße 10-12
66117 Saarbrücken
Tel.: 0681 506-5377
Mail: [email protected]
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