Lamya Kaddor, M.A. Der Islam Geschichtlicher Hintergrund Der Koran Die Sunna und die Hadithe Die Sunniten und die Schiiten Die Scharia Die fünf Säulen des Islam Lamya Kaddor, M.A. Geschichtlicher Hintergrund Der Prophet Muhammad ist 570 n.Chr. in Mekka geboren. M. hat im Alter von 40 Jahren seine erste Offenbarung / Sendung bekommen als er auf dem Berg Hira eine Art Meditation ausübte. Der Erzengel Gabriel überbrachte M. die erste Sure mit dem Namen Iqra´ (96). Inhalt der ersten Sure des Korans: „Sprich: Gott ist einer. Er ist der Ewige. Er ist nicht gezeugt und er hat nicht gezeugt. Ihm gleich ist keiner.“ Es ist das Ziel des Menschen, sich dem einen und einzigen Gott völlig hinzugeben. Im Jahre 622 beginnt mit der Higra (Auswanderung) die islamische Zeitrechnung mit dem Jahr Eins. Lamya Kaddor, M.A. Geschichtlicher Hintergrund: Die Frage der Nachfolger Nach Muhammads Tod im Jahre 632 wurden folgende Freunde bzw. Verwandte Verwandte zu seinen Nachfolgern erwä erwählt: 1. Kalif: Abu Bakr (632-634) (konnte die islamische Gemeinschaft, die zu dieser Zeit eine kritische kritische Phase wegen des Todes Muhammads hatte, zusammenhalten ) 2. Kalif: Omar ibn al-Khattab (634-644) (unter ihm wurde ganz Persien eingenommen sowie Ägypten und Syrien) 3. Kalif: Uthman ibn Affan (644-656) (endgü (endgültige Redaktion des Koran fü führt man auf ihn zurü zurück) 4. Kalif: Ali ibn Abu Talib (656-661) (fü (führte die entscheidende Schlacht bei Badr gegen die Omayyaden) Das Jahr 661 ist von besonderer Bedeutung für den weiteren Verlauf der islamischen Geschichte. Denn hier entsteht das große Schisma: Die Abspaltung von den Sunniten als sog. Schiiten Lamya Kaddor, M.A. Der Koran (I) (Qur´an) Der Koran ist das Buch schlechthin in seiner Gesamtheit in „reiner“ arabischen Sprache, der Sprache des Hedjaz offenbart, und er duldet weder Umformungen noch Zusätze, noch Weglassungen. Es ist das Buch, über das kein Zweifel zulässig ist. Der Ausdruck Koran (al-Qur´an) leitet sich vom Verb qara´a (lesen, rezitieren) und vom Substantiv qira´a her, das „Lektüre, Rezitation“ bedeutet und auf das Diktat des Erzengel an den Propheten anspielt, das ca. 610/611 begangen hat und 632 n.Chr. beendet war. Der Koran wurde nach und nach in Mekka (man spricht auch von der ersten Periode: 611-622) und in Medina (zweite Periode 622-632) offenbart. Er umfasst 114 Suren (Kapitel) und ihrerseits 6219 Verse beinhalten. Der Vers, das Grundelement des Korans, ist ein mächtiges Zeichen, das die Gegenwart Gottes garantiert, als „Wunder“ gilt und den Ausdruck des über alle Maßen erhabenen göttlichen Willens darstellt. Lamya Kaddor, M.A. Der Koran (II) (Qur´an) Die Suren sind in 60 Abteilungen zusammengefasst, die von unterschiedlicher Länge sind. Die 2. Sure (Die Kuh) beinhaltet 286 Verse und ist damit die längste im ganzen Koran, wobei die 1113. Sure (Die Menschen) mit drei Versen die kürzeste ist. Die Einführungssure ist die Fatiha und ist Hauptbestandteil im Gebet eines jeden Muslims. So heißt es in der sog. Eröffnenden: Im Namen des Barmherzigen und gnädigen Gottes. Lob sei Gott, dem Herrn der Menschen in aller Welt, dem Barmherzigen und Gnädigen, der am Tag des Gerichts regiert. Dir dienen wir, und Dich bitten wir um Hilfe. Führe uns den geraden Weg, den Weg derer, denen Du Gnade erwiesen hast, nicht den Weg derer, die Deinem Zorn verfallen sind und irregehen. Lamya Kaddor, M.A. Die Sunna und die Hadithe (I) Abu l-Qasim Muhammad ibn ´Abd Allah ibn `Abd al-Muttalib ist der vollständige Die zweite Hauptquelle des Islam ist die Sunna, der vorbildliche Weg, dessen Hauptaufgabe darin bestand, die göttliche Offenbarung zu verkünden und sie authentisch zu interpretieren. Der Koran bezeichnet Muhammad als Vorbild und Beispiel für die Gläubigen (Sure 33:21), denn „ er befiehlt Ihnen das Rechte und verbietet ihnen das Verwerfliche, erlaubt ihnen die köstlichen Dinge und verbietet ihnen die schlechten, und er nimmt ihnen die Last und die Fesseln, die auf ihnen Lagen, ab“ (7:157). Die Art und Weise, wie Muhammad inmitten seiner Gemeinde lebte und seine Pflichten als vorbildlicher Muslim erfüllte, wie er die Gläubigen auf den Wegen Gottes führte und die erforderlichen Regeln festlegte – all das verdeutlicht seinen Weg und findet sich in den Berichten und Erzählungen (Hadithe) verschiedener Gewährsleute. Name Muhammads, des Propheten. Er leitet sich vom Verb hamada ab und bedeutet „loben, preisen“. (Muhammad = der Gepriesene) Lamya Kaddor, M.A. Die Sunna und die Hadithe (II) – Inhalt des Hadith Der Hadith enthält folgende Kategorien von Überlieferungen: • Die Aussprüche des Propheten Muhammads, seine Anweisungen, seine Wertungen und Stellungnahmen zu verschiedenen Fragen. • Sein Verhalten, seine Handlungsweise, seine Art, die religiösen Pflichten zu erfüllen. • Sein Verhalten gegenüber dem, was seine Gemeinde tat, wobei er einiges verboten, missbilligt oder gar neu eingeführt hat. Bei all diesen Überlieferungen gilt als maßgeblich und verbindlich nur das, was der Führung der Gemeinde und der Feststellung von Rechtsnormen diente, nicht jedoch das, was der persönliche Lebensstil Muhammads war. Unter den wichtigsten zu nennenden Hadith-Sammlungen gehören Sahih Bukhari und Sahih Muslim ebenso wie Sunan Abu Dawud. Die Sunniten und die Schiiten Lamya Kaddor, M.A. Das Schism a der Schiiten Muhammad (570-632) Higra: 622 gest. im Jahre 11 Hg. 1. Kalif Abu Bakr (reg. 11-13 Hg./632-634) 2. Kalif Omar ibn al Khattab (reg. 13-23 Hg./634-644) 3. Kalif Uthman ibn Affan (reg. 23-35 Hg./644-656) 1. Imam / 4. Kalif Ali ibn Abu T alib (reg.35-40 Hg./ 656-661 als 4. Kalif) - Kalifensitz ist Bagdad (reg. 11-40 Hg./632-661 als 1. Imam) 2. Imam Hasan (reg. 40-50 Hg.) 1. Omayyadenkalif Mu´awiya (Damaskus) (reg. 40-61 Hg.) 3. Imam Husayn (reg. 50-61 Hg.) Omayyadendynastie 14 Kalifen (reg. 40-133 Hg.) 4. Imam Ali Zayn al-Abidin (reg. 61-94 Hg.) Zayd (Halbbruder von Ali) "Zayditen" im nördlichen Jemen und im Iran Abbasidendynastie 37 Kalifen (reg. 132-656 Hg.) 5. Imam Muhammad al-Baqir (reg. 94-117 Hg.) Fatimiden in Ägypten Gegenkalifat (reg. 909-1171) Ayyubiden in Syrien Vertreibung der Kreuzritter Moguln stürzen das Abbasidenkalifat (um 1250 n. Chr.) 6. Imam Ja´far as-Sadiq (117-148 Hg.) Isma´il (Bruder von Musa) "Ismailiten"-im Jahre 900 n.Chr. Fatimidenkalifat in Ägypten 7. Imam Musa al-Kazim (reg. 148-182 Hg.) Agha Khan heutiger religiöser Führer hauptsächlich in Zentralasien, Ostküste Afrikas,Westküste Indiens 8. Imam Ali ar-Rida (reg. 182-203 Hg.) 9. Imam Muhammad at-T aqi (reg. 203-220 Hg.) 10. Imam Ali al-Hadi (reg. 220-254 Hg.) 11. Imam Hasan al-Askari (reg. 254-260 Hg.) 12. Imam Muhammad al-Mahdi (reg. 260-jetzt) Mamluken türkische Offizierssöldner Osmanen (1290-1922) Lamya Kaddor, M.A. Verbreitungsraum der Muslime Lamya Kaddor, M.A. Die Wege der Urteilsfindung Die Scharia Scharia Göttliches Urteil von menschlichem Handeln 1. Rechtsquelle Der Koran Göttliche Offenbarung 3. Rechtsquelle Qiyas Anlalogieschluß 2. Rechtsquelle Die Sunna Überlieferung über Handlungen des Propheten 4. Rechtsquelle Igma´ Übereinstimmung ´Adat Bräuche Lamya Kaddor, M.A. Die Scharia Religiöses und staatliches Recht Scharia bedeutet auf arabisch „der geebnete, rechte Weg“ Weg“ und bezeichnet damit die Gesamtheit der gö göttlichen Gesetze. Da der Islam keinen Unterschied zwischen der Gemeinschaft aller Muslime, der Umma und dem Staat macht, ist die Scharia religiö religiöses und staatliches Recht zugleich. Dieser Anspruch wird jedoch nur in den wenigsten islamischen Lä Ländern auch eingelö eingelöst. Fast alle muslimischen Staaten verfü verfügen über eine kodifiziertes, vom Staat aufgestelltes Rechtssystem aus ZivilZivil- und Strafrecht. Dort ist die Scharia vor allem religiö religiöses Recht und wird vor allem in Familienangelegenheiten herangezogen. Das Ziel der Scharia ist der Schutz der Grundrechte des Menschen als Individuum. Dies schließ schließt das Recht auf Leben und Besitz, auf politische und religiö religiöse Freiheit, sowie den Schutz der Rechte der Frau und von Minderheiten mit ein. Die vier Wurzeln der Scharia Die islamische Rechtsordnung, die sich aus der Scharia ergibt, basiert nicht allein auf dem Koran. Hinzu kommt vor allem die Sunna, die Sammlung der überlieferten Äußerungen und Handlungen des Propheten Muhammad. Sollten weder Koran noch Sunna zu einer Auskunft bzw. Lö Lösung des Problems fü führen, so kann man den sog. Qiyas (Analogieschluss) anwenden. So wurde z.B. das Verbot des Weingenusses im Islam per Analogieschluss auf sä sämtliche alkoholischen Geträ Getränke ausgedehnt. Falls der Qiyas immernoch nicht zu einem Urteil fü führt, so kommt das Prinzip des Igma´ (Übereinstimmung) zur Geltung. Damit ist der Konsens der islamischen Gemeinschaft in Fragen des Rechtslebens und des Glaubens gemeint. Anders ausgedrü ausgedrückt heiß heißt dies: Stimmen alle bedeutenden Rechtsgelehrten einer Generation in einer Frage überein, dann findet dies Eingang in die Scharia. Lamya Kaddor, M.A. Die fünf Säulen des Islams (I) 1. Glaubensbekenntnis (Schahada) La illaha illa allah – muhammad rasul allah. (Es gibt keinen Gott auß außer Gott und Muhammad ist sein Gesandter.) Sie macht allerdings eine Vorbedingung nötig, die die Muslime mit „guter“ guter“ oder „lobenswerter Absicht“ (niya) Absicht“ bezeichnen. Das Gebä Gebäude des Glaubens selbst ist auf dieser niya errichtet, der ursprü ursprünglichen Absicht, die man mit einem aus der Psychologie entlehnten Ausdruck als „Anlage zur Aufrichtigkeit“ Aufrichtigkeit“ (sidq) definieren kann. 2. Gebet (Salat) Für jeden Muslim ist es Pflicht, das fünfmalige Gebet pro Tag auszuü auszuüben – jeweils morgens, mittags, nachmittags, abends, spä spätabends. Lamya Kaddor, M.A. Die fünf Säulen des Islams (II) 3. Fasten (Sawm) Das 3030-tägige Fasten wird vom ersten bis zum 30. Ramadan (Name eines islamischen Mondmonats) durchgefü durchgeführt. Es wird von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang weder etwas gegessen noch getrunken. Jedoch soll das Fasten nur von gesunden Menschen, die sich weder auf Reisen begehen noch andere Hindernisse haben, begangen werden. 4. Almosen (Zakat) 2,5% muss jeder Muslim von seinem reinen geschä geschäftlichen Vermö Vermögen an Bedü Bedürftige abfü abführen. Geschä Geschäftlich ist alles das, das nicht im Eigenbedarf genutzt wird. 5. Pilgerfahrt nach Mekka (Hagg) Einmal im Leben sollte ein Muslim die Pilgerfahrt vollziehen, allerdings nur, wenn er finanziell und kö körperlich dazu in der Lage ist.