Islam

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Lamya Kaddor, M.A.
Der Islam
Geschichtlicher Hintergrund
Der Koran
Die Sunna und die Hadithe
Die Sunniten und die Schiiten
Die Scharia
Die fünf Säulen des Islam
Lamya Kaddor, M.A.
Geschichtlicher Hintergrund
Der Prophet Muhammad ist 570
n.Chr. in Mekka geboren.
M. hat im Alter von 40 Jahren seine
erste Offenbarung / Sendung
bekommen als er auf dem Berg Hira
eine Art Meditation ausübte.
Der Erzengel Gabriel überbrachte M.
die erste Sure mit dem Namen Iqra´
(96).
Inhalt der ersten Sure des Korans:
„Sprich: Gott ist einer. Er ist der
Ewige. Er ist nicht gezeugt und er
hat nicht gezeugt. Ihm gleich ist
keiner.“
Es ist das Ziel des Menschen, sich
dem einen und einzigen Gott völlig
hinzugeben.
Im Jahre 622 beginnt mit der Higra
(Auswanderung)
die
islamische
Zeitrechnung mit dem Jahr Eins.
Lamya Kaddor, M.A.
Geschichtlicher Hintergrund:
Die Frage der Nachfolger
Nach Muhammads Tod im Jahre 632 wurden folgende Freunde bzw. Verwandte
Verwandte zu seinen
Nachfolgern erwä
erwählt:
1. Kalif: Abu Bakr (632-634)
(konnte die islamische Gemeinschaft, die zu dieser Zeit eine kritische
kritische Phase wegen des
Todes Muhammads hatte, zusammenhalten )
2. Kalif: Omar ibn al-Khattab (634-644)
(unter ihm wurde ganz Persien eingenommen sowie Ägypten und Syrien)
3. Kalif: Uthman ibn Affan (644-656)
(endgü
(endgültige Redaktion des Koran fü
führt man auf ihn zurü
zurück)
4. Kalif: Ali ibn Abu Talib (656-661)
(fü
(führte die entscheidende Schlacht bei Badr gegen die Omayyaden)
Das Jahr 661 ist von besonderer Bedeutung für den weiteren Verlauf der islamischen
Geschichte. Denn hier entsteht das große Schisma: Die Abspaltung von den Sunniten
als sog. Schiiten
Lamya Kaddor, M.A.
Der Koran (I) (Qur´an)
Der Koran ist das Buch schlechthin in seiner
Gesamtheit in „reiner“ arabischen Sprache, der
Sprache des Hedjaz offenbart, und er duldet weder
Umformungen noch Zusätze, noch Weglassungen.
Es ist das Buch, über das kein Zweifel zulässig ist.
Der Ausdruck Koran (al-Qur´an) leitet sich vom
Verb qara´a (lesen, rezitieren) und vom Substantiv
qira´a her, das „Lektüre, Rezitation“ bedeutet und
auf das Diktat des Erzengel an den Propheten
anspielt, das ca. 610/611 begangen hat und 632
n.Chr. beendet war.
Der Koran wurde nach und nach in Mekka (man
spricht auch von der ersten Periode: 611-622) und in
Medina (zweite Periode 622-632) offenbart. Er
umfasst 114 Suren (Kapitel) und ihrerseits 6219
Verse beinhalten. Der Vers, das Grundelement des
Korans, ist ein mächtiges Zeichen, das die
Gegenwart Gottes garantiert, als „Wunder“ gilt und
den Ausdruck des über alle Maßen erhabenen
göttlichen Willens darstellt.
Lamya Kaddor, M.A.
Der Koran (II) (Qur´an)
Die
Suren
sind
in
60
Abteilungen
zusammengefasst, die von unterschiedlicher
Länge sind.
Die 2. Sure (Die Kuh) beinhaltet 286 Verse und ist
damit die längste im ganzen Koran, wobei die
1113. Sure (Die Menschen) mit drei Versen die
kürzeste ist.
Die Einführungssure ist die Fatiha und ist
Hauptbestandteil im Gebet eines jeden Muslims.
So heißt es in der sog. Eröffnenden:
Im Namen des Barmherzigen und gnädigen
Gottes.
Lob sei Gott, dem Herrn der Menschen in aller
Welt, dem Barmherzigen und Gnädigen, der am
Tag des Gerichts regiert.
Dir dienen wir, und Dich bitten wir um Hilfe.
Führe uns den geraden Weg, den Weg derer,
denen Du Gnade erwiesen hast, nicht den Weg
derer, die Deinem Zorn verfallen sind und
irregehen.
Lamya Kaddor, M.A.
Die Sunna und die Hadithe (I)
Abu l-Qasim Muhammad ibn ´Abd Allah ibn `Abd al-Muttalib ist der vollständige
Die zweite Hauptquelle des Islam ist die Sunna, der vorbildliche Weg, dessen
Hauptaufgabe darin bestand, die göttliche Offenbarung zu verkünden und sie
authentisch zu interpretieren. Der Koran bezeichnet Muhammad als Vorbild und
Beispiel für die Gläubigen (Sure 33:21), denn „ er befiehlt Ihnen das Rechte und
verbietet ihnen das Verwerfliche, erlaubt ihnen die köstlichen Dinge und
verbietet ihnen die schlechten, und er nimmt ihnen die Last und die Fesseln, die
auf ihnen Lagen, ab“ (7:157).
Die Art und Weise, wie Muhammad inmitten seiner Gemeinde lebte und seine
Pflichten als vorbildlicher Muslim erfüllte, wie er die Gläubigen auf den Wegen
Gottes führte und die erforderlichen Regeln festlegte – all das verdeutlicht
seinen Weg und findet sich in den Berichten und Erzählungen (Hadithe)
verschiedener Gewährsleute.
Name Muhammads, des Propheten.
Er leitet sich vom Verb hamada ab und bedeutet „loben, preisen“. (Muhammad
= der Gepriesene)
Lamya Kaddor, M.A.
Die Sunna und die Hadithe
(II) – Inhalt des Hadith
Der Hadith enthält folgende Kategorien von
Überlieferungen:
• Die
Aussprüche
des
Propheten
Muhammads, seine Anweisungen, seine
Wertungen
und
Stellungnahmen
zu
verschiedenen Fragen.
• Sein Verhalten, seine Handlungsweise,
seine Art, die religiösen Pflichten zu erfüllen.
• Sein Verhalten gegenüber dem, was seine
Gemeinde tat, wobei er einiges verboten,
missbilligt oder gar neu eingeführt hat.
Bei all diesen Überlieferungen gilt als
maßgeblich und verbindlich nur das,
was der Führung der Gemeinde und
der Feststellung von Rechtsnormen
diente, nicht jedoch das, was der
persönliche Lebensstil Muhammads
war.
Unter den wichtigsten zu nennenden
Hadith-Sammlungen gehören Sahih
Bukhari und Sahih Muslim ebenso
wie Sunan Abu Dawud.
Die Sunniten und die Schiiten
Lamya Kaddor, M.A.
Das Schism a der Schiiten
Muhammad
(570-632)
Higra: 622
gest. im Jahre 11 Hg.
1. Kalif
Abu Bakr
(reg. 11-13 Hg./632-634)
2. Kalif
Omar ibn al Khattab
(reg. 13-23 Hg./634-644)
3. Kalif
Uthman ibn Affan
(reg. 23-35 Hg./644-656)
1. Imam / 4. Kalif
Ali ibn Abu T alib
(reg.35-40 Hg./ 656-661 als 4. Kalif) - Kalifensitz ist Bagdad
(reg. 11-40 Hg./632-661 als 1. Imam)
2. Imam
Hasan
(reg. 40-50 Hg.)
1. Omayyadenkalif
Mu´awiya (Damaskus)
(reg. 40-61 Hg.)
3. Imam
Husayn
(reg. 50-61 Hg.)
Omayyadendynastie
14 Kalifen
(reg. 40-133 Hg.)
4. Imam
Ali Zayn al-Abidin
(reg. 61-94 Hg.)
Zayd
(Halbbruder von Ali)
"Zayditen"
im nördlichen Jemen und im Iran
Abbasidendynastie
37 Kalifen
(reg. 132-656 Hg.)
5. Imam
Muhammad al-Baqir
(reg. 94-117 Hg.)
Fatimiden in Ägypten
Gegenkalifat
(reg. 909-1171)
Ayyubiden in Syrien
Vertreibung der Kreuzritter
Moguln
stürzen das Abbasidenkalifat
(um 1250 n. Chr.)
6. Imam
Ja´far as-Sadiq
(117-148 Hg.)
Isma´il
(Bruder von Musa)
"Ismailiten"-im Jahre 900 n.Chr.
Fatimidenkalifat in Ägypten
7. Imam
Musa al-Kazim
(reg. 148-182 Hg.)
Agha Khan
heutiger religiöser Führer
hauptsächlich in Zentralasien,
Ostküste Afrikas,Westküste Indiens
8. Imam
Ali ar-Rida
(reg. 182-203 Hg.)
9. Imam
Muhammad at-T aqi
(reg. 203-220 Hg.)
10. Imam
Ali al-Hadi
(reg. 220-254 Hg.)
11. Imam
Hasan al-Askari
(reg. 254-260 Hg.)
12. Imam
Muhammad al-Mahdi
(reg. 260-jetzt)
Mamluken
türkische Offizierssöldner
Osmanen
(1290-1922)
Lamya Kaddor, M.A.
Verbreitungsraum der Muslime
Lamya Kaddor, M.A.
Die Wege der Urteilsfindung
Die Scharia
Scharia
Göttliches Urteil
von menschlichem Handeln
1. Rechtsquelle
Der Koran
Göttliche Offenbarung
3. Rechtsquelle
Qiyas
Anlalogieschluß
2. Rechtsquelle
Die Sunna
Überlieferung über Handlungen
des Propheten
4. Rechtsquelle
Igma´
Übereinstimmung
´Adat
Bräuche
Lamya Kaddor, M.A.
Die Scharia
Religiöses und staatliches
Recht
Scharia bedeutet auf arabisch „der geebnete,
rechte Weg“
Weg“ und bezeichnet damit die
Gesamtheit der gö
göttlichen Gesetze.
Da der Islam keinen Unterschied zwischen der
Gemeinschaft aller Muslime, der Umma und
dem Staat macht, ist die Scharia religiö
religiöses und
staatliches Recht zugleich.
Dieser Anspruch wird jedoch nur in den
wenigsten islamischen Lä
Ländern auch eingelö
eingelöst.
Fast alle muslimischen Staaten verfü
verfügen über
eine kodifiziertes, vom Staat aufgestelltes
Rechtssystem aus ZivilZivil- und Strafrecht. Dort ist
die Scharia vor allem religiö
religiöses Recht und wird
vor
allem
in
Familienangelegenheiten
herangezogen.
Das Ziel der Scharia ist der Schutz der
Grundrechte des Menschen als Individuum. Dies
schließ
schließt das Recht auf Leben und Besitz, auf
politische und religiö
religiöse Freiheit, sowie den
Schutz der Rechte der Frau und von
Minderheiten mit ein.
Die vier Wurzeln der Scharia
Die islamische Rechtsordnung, die sich aus
der Scharia ergibt, basiert nicht allein auf
dem Koran.
Hinzu kommt vor allem die Sunna, die
Sammlung der überlieferten Äußerungen
und Handlungen des Propheten Muhammad.
Sollten weder Koran noch Sunna zu einer
Auskunft bzw. Lö
Lösung des Problems fü
führen,
so
kann
man
den
sog.
Qiyas
(Analogieschluss) anwenden. So wurde z.B.
das Verbot des Weingenusses im Islam per
Analogieschluss auf sä
sämtliche alkoholischen
Geträ
Getränke ausgedehnt.
Falls der Qiyas immernoch nicht zu einem
Urteil fü
führt, so kommt das Prinzip des Igma´
(Übereinstimmung) zur Geltung. Damit ist
der Konsens der islamischen Gemeinschaft
in Fragen des Rechtslebens und des
Glaubens gemeint. Anders ausgedrü
ausgedrückt heiß
heißt
dies:
Stimmen
alle
bedeutenden
Rechtsgelehrten einer Generation in einer
Frage überein, dann findet dies Eingang in
die Scharia.
Lamya Kaddor, M.A.
Die fünf Säulen des Islams (I)
1. Glaubensbekenntnis (Schahada)
La illaha illa allah – muhammad rasul
allah. (Es gibt keinen Gott auß
außer Gott und
Muhammad ist sein Gesandter.) Sie
macht allerdings eine Vorbedingung
nötig, die die Muslime mit „guter“
guter“ oder
„lobenswerter
Absicht“
(niya)
Absicht“
bezeichnen. Das Gebä
Gebäude des Glaubens
selbst ist auf dieser niya errichtet, der
ursprü
ursprünglichen Absicht, die man mit
einem aus der Psychologie entlehnten
Ausdruck als „Anlage zur Aufrichtigkeit“
Aufrichtigkeit“
(sidq) definieren kann.
2. Gebet (Salat)
Für jeden Muslim ist es Pflicht, das
fünfmalige Gebet pro Tag auszuü
auszuüben –
jeweils morgens, mittags, nachmittags,
abends, spä
spätabends.
Lamya Kaddor, M.A.
Die fünf Säulen des Islams (II)
3. Fasten (Sawm)
Das 3030-tägige Fasten wird vom ersten bis
zum 30. Ramadan (Name eines
islamischen Mondmonats) durchgefü
durchgeführt.
Es wird von Sonnenaufgang bis
Sonnenuntergang weder etwas gegessen
noch getrunken. Jedoch soll das Fasten
nur von gesunden Menschen, die sich
weder auf Reisen begehen noch andere
Hindernisse haben, begangen werden.
4. Almosen (Zakat)
2,5% muss jeder Muslim von seinem
reinen geschä
geschäftlichen Vermö
Vermögen an
Bedü
Bedürftige abfü
abführen. Geschä
Geschäftlich ist alles
das, das nicht im Eigenbedarf genutzt
wird.
5. Pilgerfahrt nach Mekka (Hagg)
Einmal im Leben sollte ein Muslim die
Pilgerfahrt vollziehen, allerdings nur,
wenn er finanziell und kö
körperlich dazu in
der Lage ist.
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