und Hilfsmitteln Intraartikuläre Injektion von Glucocorticoiden be

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Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln
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Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln
Intraartikuläre Injektion von Glucocorticoiden bei Arthrose als IGeL?
Bei bestimmten Krankheitsbildern, insbesondere bei Arthrose, ist die intraartikuläre Injektion von Glucocorticoiden
indiziert. Obwohl die Gesetzliche Krankenversicherung diese Therapie erstattet,
wird sie gelegentlich als IGeL angeboten.
Wann ist die intraartikuläre Injektion
von Glucocorticoiden bei Arthrose eine
GKV-Leistung?
– Die Therapie ist medizinisch notwendig und zweckmäßig.
– Das entsprechende Arzneimittel ist für
die Therapie zugelassen.
Ob ein Arzneimittel für eine bestimmte
Indikation zugelassen ist, kann in der
zugehörigen Fachinformation nachgelesen werden. Typische Zulassungen injizierbarer Glucocorticoide umfassen die
Therapie der „entzündlich aktivierten,
schmerzhaften Arthrose“ (z. B. Lipotalon®) bzw. die „intraartikuläre Injektion
bei persistierenden Entzündungen in
einem oder wenigen Gelenken nach Allgemeinbehandlung von chronisch-ent-
KVS-Mitteilungen Heft 1/2013
zündlichen Gelenkerkrankungen sowie
bei aktivierter Arthrose“ (z. B. Triam
40®, Volon A®). Die Präparate sind in den
genannten Fällen eine GKV- Leistung.
In der Regel reicht eine einmalige intraartikuläre Injektion für eine erfolgreiche
Symptomlinderung aus. Wird eine erneute Injektion als notwendig erachtet,
sollte diese frühestens nach 3 – 4 Wochen
erfolgen. Wenn sich nach 3 – 4 Injektionen keine zufriedenstellende klinische
Wirkung zeigt, empfiehlt sich die Einleitung einer anderen Therapie.
Die intraartikuläre Gabe von Glucocorticoiden ist nicht unproblematisch, da sie
als offener Gelenkeingriff zu betrachten
und nur unter streng aseptischen Bedingungen durchzuführen ist. Grundsätzlich
erhöht die Gabe von Glucocorticoiden
substanzimmanent die Gefahr einer Gelenkinfektion. Die längerfristige und
wiederholte Anwendung kann die Verschlimmerung verschleißbedingter Veränderungen insbesondere in gewichtstragenden Gelenken nach sich ziehen. Eine
Vielzahl von Nebenwirkungen, Gegenanzeigen und Kontraindikationen schränken
den Einsatz weiter ein und fordern einen
sehr bewussten Einsatz dieser Medikationsform.
Wann ist die intraartikuläre Injektion
von Glucocorticoiden bei Arthrose als
IGeL durchzuführen und welche Konsequenzen sind damit verbunden?
Wenn die Behandlung trotz fehlender
Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit erfolgt, zum Beispiel außerhalb der zugelassenen Indikationen bei nicht aktivierter, trockener Arthrose oder auf
Wunsch des Patienten.
Bei der potentiellen Nebenwirkung der
Gelenkzerstörung infolge iatrogener Infektion sollte die Patientenaufklärung
sehr gut dokumentiert sein und unbedingt
erwähnt werden, dass hier ein Off-LabelUse vorliegt, bei dem der Hersteller nicht
für Folgeschäden haftet.
– Verordnungs- und Prüfwesen/ri –
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