Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln Informationen zum Herausnehmen Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln Intraartikuläre Injektion von Glucocorticoiden bei Arthrose als IGeL? Bei bestimmten Krankheitsbildern, insbesondere bei Arthrose, ist die intraartikuläre Injektion von Glucocorticoiden indiziert. Obwohl die Gesetzliche Krankenversicherung diese Therapie erstattet, wird sie gelegentlich als IGeL angeboten. Wann ist die intraartikuläre Injektion von Glucocorticoiden bei Arthrose eine GKV-Leistung? – Die Therapie ist medizinisch notwendig und zweckmäßig. – Das entsprechende Arzneimittel ist für die Therapie zugelassen. Ob ein Arzneimittel für eine bestimmte Indikation zugelassen ist, kann in der zugehörigen Fachinformation nachgelesen werden. Typische Zulassungen injizierbarer Glucocorticoide umfassen die Therapie der „entzündlich aktivierten, schmerzhaften Arthrose“ (z. B. Lipotalon®) bzw. die „intraartikuläre Injektion bei persistierenden Entzündungen in einem oder wenigen Gelenken nach Allgemeinbehandlung von chronisch-ent- KVS-Mitteilungen Heft 1/2013 zündlichen Gelenkerkrankungen sowie bei aktivierter Arthrose“ (z. B. Triam 40®, Volon A®). Die Präparate sind in den genannten Fällen eine GKV- Leistung. In der Regel reicht eine einmalige intraartikuläre Injektion für eine erfolgreiche Symptomlinderung aus. Wird eine erneute Injektion als notwendig erachtet, sollte diese frühestens nach 3 – 4 Wochen erfolgen. Wenn sich nach 3 – 4 Injektionen keine zufriedenstellende klinische Wirkung zeigt, empfiehlt sich die Einleitung einer anderen Therapie. Die intraartikuläre Gabe von Glucocorticoiden ist nicht unproblematisch, da sie als offener Gelenkeingriff zu betrachten und nur unter streng aseptischen Bedingungen durchzuführen ist. Grundsätzlich erhöht die Gabe von Glucocorticoiden substanzimmanent die Gefahr einer Gelenkinfektion. Die längerfristige und wiederholte Anwendung kann die Verschlimmerung verschleißbedingter Veränderungen insbesondere in gewichtstragenden Gelenken nach sich ziehen. Eine Vielzahl von Nebenwirkungen, Gegenanzeigen und Kontraindikationen schränken den Einsatz weiter ein und fordern einen sehr bewussten Einsatz dieser Medikationsform. Wann ist die intraartikuläre Injektion von Glucocorticoiden bei Arthrose als IGeL durchzuführen und welche Konsequenzen sind damit verbunden? Wenn die Behandlung trotz fehlender Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit erfolgt, zum Beispiel außerhalb der zugelassenen Indikationen bei nicht aktivierter, trockener Arthrose oder auf Wunsch des Patienten. Bei der potentiellen Nebenwirkung der Gelenkzerstörung infolge iatrogener Infektion sollte die Patientenaufklärung sehr gut dokumentiert sein und unbedingt erwähnt werden, dass hier ein Off-LabelUse vorliegt, bei dem der Hersteller nicht für Folgeschäden haftet. – Verordnungs- und Prüfwesen/ri – V