Juni 2012 • Heft 3 • 20. Jahrgang Knack•Punkt Aktuelles für Multiplikatoren im Bereich Ernährung Schwerpunkt Kleinkind-Lebensmittel auf dem Prüfstand – Für die Kleinsten nur das Beste? Schwerpunkt Kleinkind-Lebensmittel auf dem Prüfstand – Für die Kleinsten nur das Beste? Aktuelles aus Nordrhein-Westfalen Bubble Tea – Trendgetränk mit Zuckerbömbchen Kölner zeigen, wie Klimaschutz in den Alltag passt Lebensmittelklarheit – wichtig für Qualitätswettbewerb Fragen aus der Beratung Wie lange ist ein Saft eigentlich geöffnet haltbar? Neues aus Wissenschaft und Praxis Halal-Lebensmittel Folsäuregehalt in Multivitaminsaft Gegenwart und Zukunft des Lebensmittelrechts H e ra us geb e r i n : Ve r b ra u ch e r ze n t ra l e N RW f ü r d i e A r b e i t s ge m e i ns cha f t „ Ko o p e ra t i o n Verbraucherinformation im Ernährungsbereich in Nordrhein-Westfalen“ Inhaltsverzeichnis Herausgeberin: Verbraucherzentrale NRW e. V. Mintropstraße 27 • 40215 Düsseldorf Seite 3 Impressum Editorial 3 3 3 Kurzmeldungen Kein Verkauf von Lebensmitteln unter Einstandspreis Belgien: Verbot für BPA in Kinderlebensmittel-Verpackungen Fettsäuredatenbank „SOFA” wieder online 4 5 6 6 8 Aktuelles aus Nordrhein-Westfalen Bubble Tea – Trendgetränk mit Zuckerbömbchen Broschüre des MKULNV zu EU-Regelungen neu aufgelegt Lebensmittelklarheit – wichtig für Qualitätswettbewerb Kölner zeigen, wie Klimaschutz in den Alltag passt Wie viel essen Europäer, wie viel die Menschen in NRW? 9 Fragen aus der Beratung Wie lange ist ein Saft eigentlich geöffnet haltbar? 10 Schwerpunkt Für die Kleinsten nur das Beste? Neues aus Wissenschaft und Praxis 14Halal-Lebensmittel 16 Gegenwart und Zukunft des Lebensmittelrechts 17 Folsäuregehalt in Multivitaminsaft 17 Endlich veröffentlicht: Health Claims-Liste 18 18 19 19 Bücher und Medien Schlank durch Achtsamkeit Echt süß! Gesunde Zuckeralternativen im Vergleich Klimasparbücher 2012: Köln, Münster, Frankfurt, Stuttgart, München Die Nährwerttabelle 19 Quellenverzeichnis 20 Internet Interessantes im Netz 20 Termine Federführend für die Arbeitsgemeinschaft „Kooperation Verbraucherinformation im Ernährungsbereich in Nordrhein-Westfalen”, gefördert durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NordrheinWestfalen. Kooperationspartner: • AOK Nordwest • AOK Rheinland/Hamburg • Landesvereinigung der Milchwirtschaft NRW e. V. • Landwirtschaftskammer NRW • Rheinischer LandFrauenverband e. V. • Westfälisch-Lippischer Landfrauenverband e. V. • STADT UND LAND e. V. • Universität Paderborn, Ernährung und Verbraucherbildung • Verbraucherzentrale NRW e. V. Fachliche Betreuung und Koordination: Verbraucherzentrale NRW e. V. Bereich Spezielle Verbraucherthemen Gruppe Ernährung Redaktion: Verbraucherzentrale NRW e. V. Bernhard Burdick (verantwortlich) Angela Clausen (AC) Telefon: 02 11 / 38 09 – 121, Fax: 02 11 / 38 09 – 238 E-Mail: [email protected] Texte: Ulrike Becker (ul)1, Angela Clausen (AC)2, Mechthild Freier (mf)3, Selvihan Koç (SK)4, Isabelle Mühleisen (IMü)2, Sonja Pannenbecker (SP)2, Monika Vogelpohl (Vog)2, Frank Waskow (WF)2 1 Fachjournalistin für Ernährung, Gießen Verbraucherzentrale NRW e. V. Fachjournalistin für Ernährung, Korschenbroich 4 Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e. V. 2 3 Vertrieb und Abonnentenbetreuung: Verbraucherzentrale NRW e. V. Christa Kant Telefon: 02 11 / 38 09 – 121, Fax: 02 11 / 38 09 – 238 E-Mail: [email protected] Bezugsbedingungen: Jahresabonnement (6 Hefte) Inland 18,00 €, Ausland 26,00 € inklusive Versand, gegen Rechnung. Das Abonnement verlängert sich um ein Jahr, wenn nicht spätestens zwei Monate vor Ende des Bezugszeitraums schriftlich gekündigt wird. Die vollständigen Bezugsbedingungen sind nachzulesen unter t www.vz-nrw.de/knackpunkt oder können bei uns angefordert werden. Nächste Ausgabe: August 2012, Redaktionsschluss 15. Juli 2012 Die Verbreitung unserer Informationen liegt uns sehr am Herzen. Trotzdem müssen wir uns vor Missbrauch schützen. Kein Text darf ohne schriftliche Genehmigung der Herausgeberin abgedruckt werden. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Herausgeberin wieder. Aktuelles aus der Vernetzungsstelle Schulverpflegung Nordrhein-Westfalen 4. Jahrgang / Heft 3 / Juni 2012 ISSN 1868-3363 Editorial Liebe Leserinnen, liebe Leser, Inhalt Good-Practice-Schulen stellen sich vor – Das Schiller-Gymnasium in Köln Mit dem aktuellen Schuljahr 2011/2012 hat das Schiller-Gymnasium im Kölner Stadtteil Sülz den gebundenen Ganztag in beiden Jahrgangsstufen 5 und 6 realisiert. An drei Wochentagen haben die Schülerinnen und Schüler dieser Jahrgangsstufen jeweils ihre „langen“ Tage. → Seite 2 Gemeinsam Verantwortung tragen – Erfolgsfaktor Qualitätszirkel Zwischen denen an der Organisation der Schulverpflegung beteiligten Akteuren herrschen nicht selten sehr unterschiedliche Auffassungen darüber, wie sich die Anforderungen hinsichtlich Professionalität, Gesundheitsförderung, Wirtschaftlichkeit und Akzeptanz am besten in Einklang bringen lassen. → Seite 4 Werkstattgespräche Schulverpflegung In den Regierungsbezirken Köln und Münster fanden im Mai erstmals „Werkstattgespräche Schulverpflegung” statt. Unter der Maxime „Informieren – Austauschen – Vernetzen” wurden drei Veranstaltungen in Aachen, Köln und Münster durchgeführt. → Seite 7 2 seit nunmehr drei Jahren berichten wir aktuell aus der Arbeit der Vernetzungsstelle Schulverpflegung NRW, informieren rund um das facettenreiche Querschnittsthema Schulverpflegung und die Ernährungsbildung. Schulverpflegung ist als Aufgabe von Schulträgern und Schulen weitestgehend angenommen und zahlreiche Bemühungen wurden gestartet, um Schüler/-innen optimal mit Mahlzeiten zu versorgen und im Rahmen von Ernährungsbildungsaktivitäten ihre Kompetenzen zur Entwicklung einer persönlichen, sinnvollen Ernährungsweise und Lebensführung zu fördern. Um Sie zukünftig noch besser und umfangreicher über den Qualitätsentwicklungsprozess der Schulverpflegung und zum Thema Ernährungsbildung auf dem Laufenden zu halten, haben wir die Vernetzungsstellen-Zeitschrift auf acht Seiten erweitert. In jeder Ausgabe widmen wir uns einem Schwerpunktthema, berichten über wichtige Ergebnisse aus der Wissenschaft und stellen gute Beispiele aus dem Schulalltag, von Kooperationspartnern/-innen und Programmen vor. Darüber hinaus greifen wir regelmäßig Fragen aus der Praxis auf und berichten über erfolgreiche Veranstaltungen und Fortbildungen. Nicht zuletzt möchten wir Sie über wichtige Aktionen und Veranstaltungstermine rechtzeitig in Kenntnis setzen. Wir freuen uns, wenn Sie immer da, wo es möglich ist, sich für eine gute Schulverpflegung und Ernährungsbildung engagieren. Ihre Ursula Tenberge-Weber Knack •Punkt Dieser Knack•Punkt-Ausgabe ist das Heft 3/2012 der Zeitschrift der Vernetzungsstelle Schulverpflegung NRW mit den Schwerpunktthemen „Good-Practice-Schulen stellen sich vor – Das Schiller-Gymnasium in Köln”, „Gemeinsam Verantwortung tragen – Erfolgsfaktor Qualitätszirkel” sowie „Werkstattgespräche Schulverpflegung” beigelegt. Wie immer werden die Beiträge ergänzt durch aktuelle Termine und Neuerscheinungen zum Thema Schulverpflegung. Gestaltung, Satz, Druck: Verbraucherzentrale NRW e. V. Gedruckt auf 100 % Recyclingpapier – ausgezeichnet mit dem Blauen Engel. ISSN 1866-6590 Juni 2012 Editorial Liebe Leserinnen und Leser, die Urlaubszeit naht, und als besonderen Service bieten wir Ihnen für dieses und das nächste Knack•PunktHeft die Möglichkeit, sich mittels des nebenstehenden QR-Codes eine elektronisch lesbare Version für Ihren E-BookReader oder Ihren Tablet-PC herunterzuladen. Als dieser Wunsch von einer Leserin an uns herangetragen wurde, beschlossen wir direkt, diesen probehalber zu erfüllen. Wir sind sehr gespannt, wie groß Ihr Interesse daran ist und ob das möglicherweise auch eine Option für die Zukunft sein könnte. Schreiben Sie uns an [email protected]! Sind Sie auch schon gefragt worden, was von Bubble Tea zu halten ist, nachdem immer mehr Läden wie Pilze aus dem Boden sprießen? Wenn Ihnen dazu noch Informationen rund um Inhaltsstoffe, Nährwert und Kennzeichnung fehlen – bei uns bekommen Sie sie (S. 4f). Außerdem haben wir Interessantes und Wissenswertes zu Halal-Lebensmitteln für Sie zusammengestellt. Nach Berechnungen des NRWMinisteriums für Arbeit, Integration und Soziales aus dem Dezember 2010 leben mehr als ein Drittel aller Muslime in Deutschland in NRW, etwa 770.000 Menschen. Diese sind nicht nur für Produzenten und Handel eine wichtige Zielgruppe. Zunehmend werden auch Kindertagesstätten und Schulen mit dem Wunsch nach einem entsprechenden Mahlzeitenangebot konfrontiert. Lesen Sie mehr dazu ab S. 14f. In unserem Schwerpunkt widmen wir uns den Lebensmitteln für Kleinkinder. Während im ganz normalen Alltag Kinder immer früher mit den Herausforderungen der Erwachsenenwelt konfrontiert werden, immer früher Bildungsmaßnahmen einsetzen, werden die Ein- bis Dreijährigen von der Lebensmittelindustrie künstlich zu Babies gemacht. Statt Apfel, Banane und Erdbeere kauen zu dürfen, gibt es für sie gematschten Früchtespaß zum Quetschen aus dem Folienbeutel. Joghurt wird mit Strohhalm angeboten, bloß nicht selber löffeln lassen. Und statt bei den normalen Familien- Juni 2012 • Heft 3 • 20. Jahrgang Knack• k A k t u e l l e s f ü r M u l t i p l i ka t o r e n i m B e r e i ch E r n ä h r u n g Schwerpunkt Kleinkind-Lebensmittel auf dem Prüfstand – Für die Kleinsten nur das Beste? Schwerpunkt Kleinkind-Lebensmittel auf dem Prüfstand – Für die Kleinsten nur das Beste? Aktuelles aus Nordrhein-Westfalen Bubble Tea – Trendgetränk mit Zuckerbömbchen Kölner zeigen, wie Klimaschutz in den Alltag passt Lebensmittelklarheit – wichtig für Qualitätswettbewerb Fragen aus der Beratung Wie lange ist ein Saft eigentlich geöffnet haltbar? Neues aus Wissenschaft und Praxis Halal-Lebensmittel Folsäuregehalt in Multivitaminsaft Gegenwart und Zukunft des Lebensmittelrechts H e r a u s g e b e r i n : Ve r b r a u ch e r ze n t r a l e N R W f ü r d i e A r b e i t s g e m e i n s cha f t „ Ko o p e r a t i o n Verbraucherinformation im Ernährungsbereich in Nordrhein-Westfalen“ mahlzeiten mitessen zu dürfen, gibt es Paella mit Hühnchen oder Lasagne Bolognese als Kleinkindmenü. Für die Kleinen nur das Beste? Eine schöne Sommer- und Urlaubszeit bei interessanter Lektüre wünscht Ihre Redaktion Kurzmeldungen Kein Verkauf von Lebensmitteln unter Einstandspreis Das Bundeskabinett hat Ende März einen Entwurf für eine Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der Zentralnorm des deutschen Kartell- und Wettbewerbsrechts, verabschiedet. Danach sollen auch in Zukunft Lebensmittel nicht unter Einstandspreis verkauft werden dürfen. Das ursprünglich bis Ende 2012 befristete Verbot, wonach Handelsunternehmen mit überlegener Marktmacht Lebensmittel nur in gerechtfertigten Ausnahmefällen unter dem Einstandspreis verkaufen dürfen, soll damit um weitere fünf Jahre verlängert werden. Das Gesetz soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten. (AC) Quelle: PM BMELV „Bundeskabinett stärkt Verbraucher bei Kartellfragen und verbietet Lockangebote bei Lebensmitteln” vom 28.03.12 Belgien: Verbot für BPA in Kinderlebensmittel-Verpackungen Bisphenol A (BPA) wird unter anderem für die Herstellung bestimmter Kunststoffe (z. B. Polycarbonat oder EpoxidJuni 2012 harz) verwendet. Dadurch findet man es in vielen mit Lebensmitteln in Kontakt stehenden Haushaltsgegenständen. Es steht im Verdacht, den Hormonhaushalt zu stören und dadurch möglicherweise das Krebsrisiko zu erhöhen. (s. Knack•Punkt 2/2011, S. 9 und Knack•Punkt 6/2011, S. 3). Vor diesem Hintergrund hat nach Dänemark und Frankreich nun auch Belgien reagiert und einen „Gesetzesentwurf […] zum Verbot von Bisphenol A in Lebensmittelbehältern” vorgelegt und bei der Europäischen Union notifiziert. Danach soll ab 1.1.2013 laut Artikel 3/1 der „Handel mit oder das Inverkehrbringen und die Herstellung von Behältern für Lebensmittel für Kinder von 0 bis 3 Jahren, welche Bisphenol A enthalten” verboten werden. In Deutschland ist die Verwendung von Bisphenol A zur Produktion von Babyfläschchen bereits seit 1.3.2011 vorsorglich verboten. (AC) Quellen: http://ec.europa.eu/enterprise/tris/ public_info/index_de.htm TRIS Notifizierung 2012/0141/B vom 01.03.12 Fettsäuredatenbank „SOFA” wieder online Die Datenbank „SOFA” (Seed Oil Fatty Acids) ist eine einzigartige Sammlung von Daten über die Fettsäure-, Tocopherol-, Sterin- und Triglyceridzusammensetzung von Samenölen aus den verschiedensten Wildpflanzen aus aller Welt, die im Max-Rubner-Institut in über 40jähriger Arbeit zusammengetragen worden ist. Sie stammen aus der einschlägigen pharmazeutischen, botanischen und chemischen Fachliteratur. Die Datenbank enthält mehr als 18.000 Datensätze mit ca. 130.000 Einzeldaten; zusätzlich sind ca. 600 verschiedene Fettsäuren mit mehr als 2.500 Synonymen recherchierbar. Das ist auf jeden Fall bei neuen Trendpflanzen in funktionellen Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln interessant. Es sind sehr umfangreiche Suchoperationen möglich. Nach OnlineRegistrierung ist die Datenbank frei verfügbar. (AC) Quelle: PM MRI vom 19.04.12 Knack •Punkt 3 Aktuelles aus Nordrhein-Westfalen Besser nicht jeden Tag Bubble Tea – Trendgetränk mit Zuckerbömbchen E s ist gerade einmal ein Jahr her, seit in Köln der erste Bubble-Tea-Laden eröffnet hat. Inzwischen gibt es sie in jeder größeren Stadt in NordrheinWestfalen, natürlich auch schon als Franchiseunternehmen einer Kette. Obwohl der Ursprung dieser Läden – und des Getränks – in Südostasien, genauer in Taiwan, liegt, haben sie in kürzester Zeit einen solchen Kultstatus erobert, dass der Besuch im Bubble-Tea-Laden für einige Kölner Touristenführer bereits zum obligatorischen Programm gehört. Was zeichnet dieses Getränk aus? Der ursprüngliche Bubble Tea (auch Pearl Milk Tea) besteht aus gesüßtem grünen oder schwarzen Tee, versetzt mit Milch und Fruchtsirup, ähnlich einem Milchshake. Während in Asien vor allem „Milk Teas” (Schwarzer Tee mit Milchpulver) geliebt werden, kommen in Deutschland die fruchtigen Varianten „Flavoured Juice Tea” besser an. Sie werden meist aus einem Basispulver hergestellt. Dieses besteht aus einem Tee (z. B. Hibiskustee, Grüntee, Schwarztee), Magermilchpulver und Honig oder Früchten (z. B. Waldbeeren, Zitrone). Dieses Grundgetränk wird dann mit passenden Sirupen in die gewünschte Geschmacksrichtung (z. B. Caramel, Chai, Cookie, Cranberry, Blueberry, Kirsch, Mango, Maracuja, Pfirsich, …) gebracht. Inzwischen gibt es aber zahlreiche Varianten, meist in grellen Farben, auf Fruchtsaft(getränk)- oder JoghurtBasis. Die ersten Läden experimentieren mit warmem Bubble Tea und mit Klassischer Pearl Milk Tea 100 ml Vollmilch 50 g Eiswürfel 30 ml Tee-Konzentrat 3 Esslöffel gekochte Tapioka-Perlen 2 Esslöffel Zuckersirup Rezeptvarianten: zusätzlich 2 Esslöffel Kokosmilchpulver für Coconut Milk Tea with Pearls oder 1 ½ Esslöffel Erdnussbutter für Peanut Milk Tea with Pearls oder 2-3 Kekse für Cookie’n Cream Milk Tea with Pearls 4 Knack •Punkt solchen mit Kaffeegeschmack. Das alleine wäre aber kaum der Rede wert, gäbe es da nicht noch die farbigen, etwa erbsengroßen Kügelchen „Toppings”. Hier gibt es drei Varianten: Tapioka-Kugeln mit einer fruchtgummiähnlichen Konsistenz, platzende Fruchtkugeln „Popping Bobas” oder fruchtige Geleestückchen „Jellys”. Das ganze wird kräftig mit zerstoßenem Eis gemixt und im durchsichtigen Becher serviert. Die Kügelchen sind so groß, dass ein extra dicker Strohhalm benötigt wird, um diesen Mix aus buntem Getränk und (andersfarbig) leuchtenden Perlen trinken zu können, besser in den Mund zu bekommen, die Kügelchen sollen ja gekaut werden. Keine Frage, optisch machen diese Getränke sehr viel her. Geschmacklich sind sie sehr süß, oft etwas künstlich im Geschmack, die Konsistenz ist interessant. Wie sieht es mit den Inhaltsstoffen aus? Die Tapioka-Kugeln sind aus gekochter Tapiokastärke (Maniok) hergestellt. Da Stärke geschmacklos und farblich uninteresssant ist, werden die fertigen Kügelchen in eine (farbige, aromatisierte) Zuckerlösung oder verschiedene Sirupe getaucht. Bei den „Popping Bobas” handelt es sich um gefüllte Alginat-Kügelchen, die beim Zerbeißen platzen. Die Füllung besteht aus aromatisiertem Zuckersirup, kann aber auch Fruchtsaft enthalten. Die Geleestückchen ähneln klein gehackter Götterspeise, auch sie sind süß und bunt. Die bunten Farben und vielfältigen Geschmacksrichtungen kommen natürlich nicht ohne Farbstoffe (ggf. auch Azo-Farbstoffe), Aromen und Konservierungsstoffe aus. Es gibt allerdings auch schon Anbieter, die frisch aufgebrühten Bio-Tee aus fairem Handel verwenden, ohne Zusatzstoffe auskommen und auf echte Frucht und Bio-Agavendicksaft zum Süßen setzen. Ob diese allerdings bei Jugendlichen Kultstatus erlangen können, erscheint fraglich . Ernährungsphysiologisch gesehen ist das größte Problem die Verwendung großer Mengen Sirup. Bubble Tea enthält dadurch sehr viel Zucker, so dass ein kleiner Becher (300 ml) auf 300 bis 500 Kilokalorien kommen kann. Allerdings ist die übliche Trinkmenge deutlich größer, Ein-Liter-Becher sind keine Seltenheit. Aber es ist nicht nur der Zucker, auch die Perlen sind nicht ohne: 100 Gramm Tapiokastärke liefern 344 Kilokalorien. Auf 300 ml Getränk kommen ca. 30 Perlen. Offizielle Nährwertangaben gibt es in Deutschland bisher nicht. Allerdings hat es jeder selber in der Hand: Wer wenig Sirup nimmt und keine Tapiokaperlen, liegt kalorisch im unteren Bereich, dafür sättigt der Drink natürlich weniger. Hinsichtlich der Sirupe sollte man die Diskussion um die Verwendung von Fruktose in Getränken nicht außer Acht lassen. Immerhin wird Fruktose mit verschiedenen gesundheitlichen Problemen wie Übergewicht, Erhöhung der Blutfettwerte und steigendem Gicht-Risiko in Verbindung gebracht (s. Knack•Punkt 5/2008, S. 6). Wie ist es mit der Kennzeichnung? Der Begriff „Tea” weckt falsche Erwartungen, da das Getränk in den wenigsten Fällen aus normalem Tee besteht. Besser wäre ein Begriff wie „BubbleShake”. Leider ist auch der Begriff „Eis-Tee” bisher rechtlich nicht geregelt. In Gaststätten reicht es aus, die verwendeten Zusatzstoffe wie Farbstoffe, Aromen, Konservierungsmittel oder Süßstoffe in der Getränke- bzw. Speisekarte einfach mit dem Klassennamen zu bezeichnen und das Vorhandensein von Koffein und Chinin (außer bei Kaffee und Tee) anzugeben. Weitergehende Informationen sind nicht nötig, da die Informationen mündlich vom Personal weitergegeben werden können. Allerdings wissen die Verkäufer in den Bubble Bars nach unseren Erfahrungen auch nicht mehr. Damit könnten in diesen Getränken z. B. die besonders kräftigen Azo-Farbstoffe (nach ZZulV Anhang 1, Teil B, zugelassen für kandierte Früchte, rote Obstkonserven, Süßwaren, Speiseeis, Dekorationen und Überzüge) verwendet werden, ohne dass diese genannt und ohne dass der normalerweise vorgeschriebene Warnhinweis aufgeführt sein muss. Verpackte Lebensmittel, welche die Azofarbstoffe Tartrazin (E 102), Gelborange S (E 110), Azorubin (E 122), Allurarot (E 129) oder Cochenillerot A (E 124) enthalten, müssen nämlich seit dem 20.07.2010 in der EU Juni 2012 Aktuelles aus Nordrhein-Westfalen telinformationsverordnung (VO (EU) 1169/2011) vorgesehen, vorgeschrieben ist sie aber erst ab Dezember 2014. Aber selbst die vorgeschriebene Kennzeichnung fehlt häufig, so die Ergebnisse eines kleines Marktchecks in einer Stadt. An einer Stelle hieß es ganz lapidar „alle enthalten Farbstoffe, Konservierungsmittel und Aromen”. mit dem gesonderten Warnhinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen” gekennzeichnet werden (Art. 24 der VO (EG) Nr. 1333/2008). Allerdings vertritt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) die Auffassung, dass auch lose Ware und Speisepläne mit dem Warnhinweis zu kennzeichnen sind. Eine Allergen-Kennzeichnung für lose Ware (z. B. für Milch und Milcherzeugnisse, Nüsse oder glutenhaltiges Getreide) ist zwar in der Lebensmit- Starter Kits für zuhause Im Internet sind schon die ersten Sets für zuhause erhältlich, Tee, Becher, Strohhalme, „Flavours”, Tapiokaperlen und Cocktailshaker zum Einstiegspreis von 30 Euro. Zutatenlisten gibt es leider keine – nicht einmal die im Internet nach § ZuZulV vorgeschriebene Nennung der verwendeten Zusatzstoffklassen. Außerdem kursieren im Netz Rezepte, um Tapiokaperlen (aus Maniokmehl und Ahornsirup oder Zuckerkulör oder Fruchtsirup) und Popping Bobas (aus Fruchtsaft, Alginat, Calciumlactat) selber zu machen. Welche Gefahren bestehen? Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte warnt, dass sich vor allem Kinder leicht an den Kügelchen verschlucken können. „Geraten die Kügelchen über die Luftröhre in die Lunge, können sie zu einer Lungen- Ökologischer Landbau Broschüre des MKULNV zu EU-Regelungen neu aufgelegt D ie aktualisierte Broschüre enthält zunächst einmal sämtliche Gesetzestexte der EU-Verordnung „Ökologischer Landbau”. Darüber hinaus erläutert sie alle Einzelheiten der Kontrolle und Kennzeichnung von Ökolebensmitteln, erklärt ökologischen Pflanzenbau und Tierhaltung, informiert über die Herstellung verarbeiteter Lebensmittel und über das Verfahren der Einfuhr von Ökoprodukten aus Drittländern. Neu hinzu ist ein Kapitel zur ökologischen Aquakultur gekommen, die nach den ergänzten EU-Regelungen hohe gesetzliche Standards zu Tier-, Gewässer- und Verbraucherschutz einhalten muss. Außerdem gibt die Broschüre detaillierte Erläuterungen zur Verwendung des neuen EU-Bio-Logos, welches seit dem 01.07.2010 für alle vorverpack- Juni 2012 ten Bio-Lebensmittel verbindlich ist. Desweiteren wurden die Anforderun- entzündung oder sogar zu einem Lungenkollaps führen”, erklärte der Präsident Dr. Wolfram Hartmann. Er fordert die zuständigen Behörden auf, Kleinkinder vor Bubble Tea wirksam zu schützen: „Die Verkehrsfähigkeit von Bubble-Teas ist zumindest für Kleinkinder nicht gegeben. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz und die Landesministerien sollten darauf dringen, dass Warnhinweise auf den Bubble-Tea-Bechern, auf den Verpackungen und in den Läden stehen.” Beim Verdacht auf Bubble-Aspiration ist sofortige ärztliche Behandlung nötig. Hartmann: „Eine plötzliche Hustenattacke nach dem Trinken gibt einen wichtigen Hinweis. Atemnot kann, muss aber nicht vorhanden sein. Eltern sollten ihr Kind dann möglichst umgehend mit dem Notarzt ins Krankenhaus bringen. Dort wird eine Bronchoskopie veranlasst, da andernfalls die Komplikationsrate steigt.” In einigen Bubble-Tea-Shops sind bereits Warnhinweise angebracht, dass das Getränk „nicht für Kinder unter 5 Jahren geeignet” ist. (AC) Quellen: PM des Berufsverband der Kinder-­ und Jugendärzte vom 01.03.12: Kinder- und Jugendärzte warnen vor Bubble Teas: Verschluckungsgefahr für Kleinkinder! www. frubbles.de, www.bubbletea24.eu, einges. am 21.04.12 Heseker und Heseker: Nährstoffe in Lebensmitteln, 3. Auflage, 2007 gen an Bio-Produkte hinsichtlich der Herkunft organischer Düngemittel, der Vorgaben für Substrat- und Topfkulturen sowie für Pflanzgut im Kernobstanbau konkretisiert. Zusätzlicher Erläuterungsbedarf bestand insbesondere für die Geflügelhaltung. Die Broschüre ist als Download im Internet erhältlich, kann aber auch kostenlos in gedruckter Form per Mail ([email protected]) oder telefonisch (02 11/45 66 666) angefordert werden. (AC) Quelle: PM MKULNV vom 10.11.11 tt www.umwelt.nrw.de (→ Landwirtschaft →Ökologischer Landbau) Bio in Nordrhein-Westfalen In NRW gab es nach Angaben des MKULNV im November 2011 3.282 Bio-Unternehmen, davon 1.800 Landwirte und über 1.400 Verarbeiter und Händler. Insgesamt werden 67.756 Hektar ökologisch bewirtschaftet. Das sind 4,6 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche bzw. 5 % Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe. Knack •Punkt 5 Aktuelles aus Nordrhein-Westfalen Portal der Verbraucherzentralen Lebensmittelklarheit – wichtig für Qualitätswettbewerb S eit Juli 2011 ist das Portal der Verbraucherzentralen www.lebensmittelklarheit.de eine wichtige Anlaufstelle für Verbraucher, die sich durch die Aufmachung und Kennzeichnung von Produkten getäuscht fühlen. Verbraucher erhalten hier umfangreiche Informationen rund um Kennzeichnung und Etikettenschwindel und können sich mit ihren Fragen an das Portal wenden, die dann von Experten beantwortet und veröffentlicht werden. Kernstück des Angebots ist der so genannte Produktbereich, in dem die von Verbrauchern ans Portal gemeldeten Lebensmittel mit Täuschungspotenzial namentlich und mit Stellungnahme des Herstellers aufgelistet werden. Insbesondere dieser Bereich wird von der Lebensmittelwirtschaft unverändert scharf kritisiert. Die Resonanz bei Verbrauchern ist enorm. Bei einigen Produkten wurde bei den Herstellern bereits etwas bewirkt, Rezepturen oder die Kennzeichnung wurden geändert. Im Rahmen der begleitenden Verbraucherforschung des vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geförderten Projekts wurden nun erste Ergebnisse vorgestellt. Die beauftragte Agrifood Consulting GmbH systematisierte in ihrer Studie die Trends in der Lebensmittelvermarktung und beschreibt, warum eine glaubwürdige Produktbezeichnung wesentlich ist für einen funktionierenden Qualitätswettbewerb. Die Autoren kommen u. a. zu dem Schluss, dass für die Qualitätsbeurteilung der Verbraucher immer mehr Merkmale relevant sind, die sie selbst am Produkt nicht überprüfen können – so genannte Vert ra u e ns e i ge n schaften. Dazu zählen zum Beispiel Tierschutz, regionale Erzeugung, nachhaltige Produktion, fairer Handel. Für die Ernährungswirtschaft ergeben sich Forschungsprojekt „KlimaAlltag” Kölner zeigen, wie Klimaschutz in den Alltag passt S eit 2010 ist die Verbraucherzentrale NRW (VZ NRW) an dem Forschungsprojekt „KlimaAlltag” beteiligt, das vom Bundesforschungsministerium gefördert wird. Im Rahmen des Vorhabens hat die VZ NRW im vergangenen Jahr in Köln einen sechs Monate dauernden Feldversuch mit 80 Haushalten betreut. Die be- 6 Knack •Punkt teiligten Haushalte sollten konkrete Klimaschutz-Maßnahmen im Alltag in den Bereichen Energienutzung und Wohnen, Mobilität und Ernährung erproben. Hintergrund ist, dass private Haushalte in den Industrieländern in erheblichem Maße zum Ausstoß von Treibhausgasen und damit zum Kli- hieraus vielfältige Anknüpfungspunkte zur Produktdifferenzierung. Neben Vertrauen ist die Aufmerksamkeit eine weitere zentrale Herausforderung des Lebensmittelmarketings. Diese beiden Ziele – Vertrauen und Aufmerksamkeit – befinden sich im Wettbewerb um Marktanteile jedoch teilweise im Konflikt. Mit der doppelten Herausforderung von schwer überprüfbaren Qualitätsmerkmalen und deren Kommunikation sowie attraktiver Gestaltung wächst die Gefahr von Missverständnissen und Täuschungspotential. Dies kann ganze Marktsegmente und die gesamte Lebensmittelwirtschaft in Misskredit bringen. Und: Wenn Lebensmittel mehr versprechen als sie halten und ausgelobte Qualitätsmerkmale keine verlässliche Orientierung bieten, wird der Preis trotz Qualitätsinteresse wesentlich für die Kaufentscheidung. Die Folge: Der Kostendruck für die Anbieter wächst, Qualitätshersteller werden aus dem Markt gedrängt. Vor diesem Hintergrund hält der Verbraucherzentrale Bundesverband Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen für notwendig. Dies betrifft u. a. die Einführung von Labels auf der Basis von festgelegten Standards für die sozialen und ökologischen Herstellungsbedingungen. Auch sollte der Gesetzgeber der Lebensmittelbuchkommission ein angemessenes Budget für eigene Marktrecherchen bereitstellen, damit diese unabhängige Expertisen über Verbrauchererwartungen einholen kann. (IMü) tt www.lebensmittelklarheit.de tt www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/ vzbv/Lebensmittelvermarktung_ Marktstudie_2012.pdf mawandel beitragen. So verursachen die Bereiche Wohnen und Energie im Haushalt ca. 20 %, Ernährung ca. 15 % und Mobilität über 20 % der klimarelevanten Emissionen in Deutschland. Die durchschnittlichen TreibhausgasEmissionen einer Person liegen bei ca. 11,5 t CO 2-Äquivalente. Jedoch können Haushalte im Alltag einiges für den Klimaschutz tun (s. Tab. S. 7). Die KlimaHaushalte Trotz der relativ langen Dauer des Feldversuchs war das Interesse groß. Weit über 240 Bewerbungen erhielt die VZ NRW im Mai und Juni 2011 aus allen Juni 2012 Aktuelles aus Nordrhein-Westfalen CO2 Einsparungsmaßnahme Umstellung auf einen gesunden, traditionellmediterranen Ernährungsstil (weniger Fleisch/ Fett, mehr Gemüse und Obst) Kauf ausschließlich von Bio-Lebensmitteln Wechsel zu Ökostrom (1.000 kWh/a) Verlagerung von Pkw-Fahrten auf Fahrrad/zu Fuß (1.000 km/a) Kauf eines Niedrigverbrauchsstatt Durchschnitts-Pkws Verzicht auf einen 3.000 km Fernflug in kg CO2/Person/Jahr ca. 260 ca. 250 ca. 500 ca. 220 ca. 500–600 ca. 500 Beispiele für CO2-Einsparungen im Alltag Bevölkerungsschichten. 90 ausgesuchte KlimaHaushalte gingen dann im Mai 2011 an den Start. Der Teilnahmekreis umfasste Singlehaushalte, Paare und Familien aus verschiedenen sozialen Lagen und Altersklassen mit und ohne Migrationshintergrund. Die Haushalte wurden durch Klimaberater/-innen der VZ NRW und der Mitarbeiterin einer türkischen Umweltstiftung (TEMA) betreut, beraten und begleitet. Jeder KlimaHaushalt hatte „seine” Klimaberater/in, die ihn während des Feldversuchs dreimal besuchte. Die Haushalte suchten sich dann jeweils zwei konkrete Klimaschutz-Maßnahmen aus den Bereichen Energie, Mobilität und Ernährung aus und erprobten diese bis zum nächsten Besuch in der täglichen Praxis. Bei Fragen konnten sich die Teilnehmenden an die Hotline oder direkt an die Klimaberater/in wenden. Das Studiendesign In der Bewerbungsphase wurden die wichtigsten Daten der Haushalte gescreent, um die gewünschte Auswahl an Haushalten zu erhalten. Durch Filterfragen wurde sichergestellt, dass 75 % der Teilnehmer „weniger engagiert” waren, hierzu zählten Bewerber, die keinen Ökostrom bezogen oder selten Bio-Lebensmittel einkauften. Beim ersten Besuch im Haushalt wurde der Start-Fragebogen ausgefüllt, bei dem neben sozio-demographischen Daten auch Fragen des Verhaltens in den drei Klimabereichen, wie etwa zur Autonutzung, zum Kauf regionaler Lebensmittel und zur Stromnutzung gestellt wurden. Im November beantworteten alle Haushalte einen Abschlussfragebogen zu den Erfolgen und Misserfolgen von Verhaltensveränderungen. Ein Teil der Haushalte wurde zusätzlich durch Mitarbeiter des ISOE in Intensivinterviews qualitativ befragt. Ende November enJuni 2012 dete der Feldversuch mit 80 Haushalten – nur zehn Haushalte haben ihre Beteiligung während des Projektes abgebrochen. Erste Ergebnisse Die Hauptmotive der Teilnehmer sind: tt mehr über den Klimaschutz im Haushalt zu erfahren tt etwas gegen den Klimawandel tun tt sich für etwas Sinnvolles zu engagieren tt weniger Energie zu verbrauchen tt Geld zu sparen tt sich klimagesünder zu ernähren. tt Gut der Hälfte der Haushalte war die Aufwandsentschädigung wichtig. Die Motivation der Teilnehmer, sich auch nach dem Feldversuch weiterhin mit dem Thema auseinander zusetzen, ist hoch. Im Vergleich zur Anfangsbefragung geben im Ernährungsbereich 12 % der Haushalte an, deutlich weniger wegzuwerfen und deutlich mehr regionale Lebensmittel zu kaufen, 14 % essen deutlich weniger Fleisch als zu Beginn des Versuchs. Knapp ein Fünftel der Haushalte hat von konventionellem zu Ökostrom gewechselt. Von der Ökostrom-Beratung in der Beratungsstelle Köln machten jedoch nur 13 % der Teilnehmer Gebrauch. 20 % der Teilnehmer haben sich ein Strommessgerät in der Beratungsstelle ausgeliehen und 22 % nahmen dort eine Energieberatung in Anspruch. Aufgrund der Innenstadtlage vieler Haushalte besaßen viele kein Auto und damit war das Thema Mobilität nicht so gefragt wie die Themen Energiesparen und Ernährung. Der Zusammenhang von Ernährung und Klimaschutz war vielen Teilnehmern noch nicht bekannt. Bei türkischen Haushalten offenbarten sich andere Hürden als in deutschen – in diesen Haushalten ist z. B. das Fahrrad nur selten ein Transportmittel im Alltag, nur die Kinder und die Alten fahren Rad, üblicherweise wird das Auto oder der ÖPNV genutzt. Zudem sind türkische Haushalte traditionell aus der Türkei an Wasser aus der Flasche gewöhnt – dass man Leitungswasser unbedenklich trinken kann, war oft nicht bekannt. Ausblick Die Daten aus der abschließenden Intensivbefragung werden zur Zeit ausgewertet und in den kommenden Monaten veröffentlicht. Auf der Basis dieser Erkenntnisse werden die im Forschungsprojekt geplanten empirischen Befragungen in Haushalten in Frankfurt/Main und München in diesem Jahr durchgeführt. Außerdem analysiert das Forschungs-Team kommunale Instrumente des Klimaschutzes auf ihre Wirksamkeit. Ein wichtiges Thema ist die soziale Ausgewogenheit von Klimaschutzmaßnahmen, vor allem hinsichtlich der finanziellen Belastung von Haushalten mit geringem Einkommen. Die KlimaHaushalte werden im Herbst 2012 noch einmal befragt, um zu untersuchen, ob sich die Verhaltensveränderungen und neuen Alltagsroutinen manifestiert haben. Im Oktober 2013 werden auf einer Abschlusskonferenz die Ergebnisse des Forschungsprojektes vorgestellt und praxisnahe Handlungsempfehlungen an Politik und Kommunen gegeben. (SP) Quellen: Öko-Institut: CO2-Einsparpotenziale für Verbraucher, Studie im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e. V. (vzbv), gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Freiburg 2010 Öko-Institut: Treibhausgas-Emissionen durch Erzeugung und Verarbeitung von Lebensmitteln, Freiburg 2007, www.oeko.de/ oekodoc/328/2007-011-de.pdf Birzle-Harder B, Stieß I et al., KlimaAlltag – Ergebnisse des Feldversuchs mit den KlimaHaushalten, ISOE 2012, im Druck tt www.klima-alltag.de Das Forschungsprojekt „Klimawandel und Alltagshandeln: Potenziale, Strategien und Instrumente für CO2arme Lebensstile in der Null-Emissions-Stadt” (KlimaAlltag) wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Das Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE) leitet das Projekt, Partner sind neben der Verbraucherzentrale NRW, das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) und die Karl-Franzens-Universität Graz. Knack •Punkt 7 Aktuelles aus Nordrhein-Westfalen Gemüse- und Obstverzehr Wie viel essen Europäer, wie viel die Menschen in NRW? N icht nur auf nationaler, auch auf europäischer und internationaler Ebene wird einer Erhöhung des Gemüse- und Obstverzehrs eine große Bedeutung für die Prävention einer Reihe von Erkrankungen beigemessen. In vielen EU-Mitgliedstaaten läuft beispielsweise das „EU-Schulobstprogramm” oder Initiativen ähnlich der deutschen „5 am Tag”-Kampagne. Doch wie hoch bzw. niedrig ist eigentlich der Verzehr an Gemüse und Obst? Und welchen Einflüssen unterliegt er? Das Europäische Informationszentrum für Lebensmittel EUFIC hat im Januar 2012 in einem Review die derzeit verfügbaren Daten zusammengetragen. Dabei schaute man sowohl auf Statistiken der WHO und FAO als auch auf nationale Erhebungen der EU-Länder. Aus letzteren ergibt sich im EUDurchschnitt ein Verzehr von 220 g Gemüse (incl. Hülsenfrüchten und Nüssen, ohne Kartoffeln) und 166 g Obst (ohne Säfte) pro Kopf und Tag. Zusammengezählt liegen die 386 g damit im unteren Bereich der WHO-Empfehlungen von mindestens 400 g Gemüse und Obst am Tag (ohne Kartoffeln). Innerhalb Europas gibt es gravierende Unterschiede, wie Tabelle 1 zeigt. Nach Schätzungen der WHO erreichen weniger als die Hälfte der EU-Länder die empfohlenen 400 g Gemüse und Obst pro Kopf und Tag, in einem Drittel der EU-Länder dürften sogar weniger als 300 g gegessen werden. Gemüse- und Obstkonsum in NRW Der Landesgesundheitsbericht NRW 2010 ergibt, dass der Obstkonsum in NRW unter dem Bundesdurchschnitt liegt, während der Gemüsekonsum in etwa gleich ist. Die Abbildung zeigt die Antworten von 4.936 Befragten (in 2009) auf die Frage: „Wie oft essen Sie Obst/ Gemüse?”. Spannend ist die Frage, wie sich die Zahlen weiterentwickeln, zeigt doch das erst 2010 gestartete Schulobstprogramm in NRW bei Schülerinnen und Schülern bereits Erfolge (s. Knack•Punkt 2/2012, S. 6). Dafür müssen wir aber auf künftige Berichte warten. Was bestimmt über den Konsum? Bevölkerungsgruppen mit niedriger Bildung essen weniger Gemüse und Obst, ebenso solche mit niedrigem Einkommen. Ein hoher Preis für Gemüse und Obst wirkt sich hindernd aus. Frauen und Mädchen essen mehr als Männer und Jungen, und dies anscheinend schon im Vorschulalter. Nimmt der Konsum im Kindes- und Jugendalter zunächst ab, so steigt er bei Erwachsenen mit zunehmendem Alter wieder an. Verheiratete Männer essen mehr Gemüse und Obst als unverheiratete. Breite und ganzjährige Verfügbarkeit sowie attraktive Präsentation sowohl in Geschäften als auch zuhause wirken sich positiv auf den Konsum aus. Bei Kindern fördern gemeinsame Mahlzeiten und das Vorbild der Eltern Obstverzehr A: 1,7% A: 1,7% B: 9,0% zusammen mit GeB: 6,3% Männer Frauen duld und dezenter C: 23,9% Motivation den Verzehr. Erwachsene, D: 49,1% die in der Kindheit D: 68,0% C: 39,9% bereits viel Gemüse A - Nie und Obst gegessen B - Seltener als einmal pro Woche haben, behalten C - Mindestens einmal pro Woche D - Jeden Tag das bei. Über die FraGemüseverzehr A: 0,2% A: 0,5% B: 4,2% B: 2,4% ge, inwieweit ErFrauen Männer n ä h r un g s wiss e n C: 35,7% den Gemüse- und Obstkonsum beeinD: 42,7% flusst, herrscht UnD: 61,7% C: 52,5% einigkeit. InteresAbb. 1: Verzehr in NRW 2009 (nach Landesgesundheitsbericht NRW 2010) sant ist, dass eine 8 Knack •Punkt Polen Italien Deutschland Österreich Frankreich Slowakei Norwegen Großbritannien Schweden Island 577 462 442 413 342 280 259 258 237 196 Tab. 1: Durchschnittlicher Gemüse- und Obstverzehr in Gramm pro Kopf und Tag 2008 in einigen EU-Ländern (Auswertungen von Ernährungsprotokollen; es liegen nicht für alle EU-Länder Daten vor) hohe Selbstwirksamkeitserwartung und ein starkes Selbstwertgefühl sich positiv auf den Gemüseverzehr auswirken. Die überwiegende Mehrheit der Europäer hält ihre Ernährung für gesund, 20 % sogar für sehr gesund. Die meisten finden auch, dass eine gesunde Ernährung relativ einfach möglich ist und dass dazu mehr Gemüse und Obst gehört. Möglicherweise hindert diese Denkweise daran, den Konsum weiter zu steigern. Dazu können Zeitmangel, fehlende Einflussmöglichkeiten und Bequemlichkeit kommen. Der EUFIC-Review identifiziert aber auch Erfolgsfaktoren für Kampagnen zur Steigerung des Obst- und Gemüsekonsums, Näheres im Internet. (mf) Quellen: S. 19 tt www.eufic.org/article/de/expid/ Obst-und-Gemusekonsum-Europa tt www.schulobst.nrw.de „EU Menu” serviert in Zukunft vergleich­bare Statistiken aus den EU-Ländern Bisher liegen nicht aus allen EU-Ländern umfassende und detaillierte Verzehrsdaten vor. Und die in der EU national erhobenen Daten zu Verbrauch und Verzehr sind auch nicht miteinander vergleichbar, da die Methodik nicht übereinstimmt. Außerdem gibt es eine länderspezifische Klassifizierung von Gemüse und Obst: Kartoffeln und Hülsenfrüchte beispielsweise werden teilweise dem Gemüse und Obstsaft dem Obst zugerechnet. Dies soll sich nun ändern. In der ersten paneuropäische Erhebung über den Lebensmittelverzehr „Wie ernährt sich Europa?” („EU Menu”) sollen von 2012 bis 2017 in allen EU-Ländern Daten erhoben werden. Dabei sollen Methoden gewählt werden, die zu vergleichbaren und ausreichend detaillierten Informationen führen. Sie sollen zudem für Risikobewertungszwecke geeignet und für alle Länder und Regionen in der EU repräsentativ sein. Die Planung der Studie obliegt der EFSA, für die Gestaltung und Umsetzung werden die zuständigen nationalen Einrichtungen einbezogen. Juni 2012 Frage Fragen aus der Beratung Wie lange ist ein Saft eigentlich geöffnet haltbar? A uf Saftverpackungen finden sich Hinweise der Hersteller zur Verwendbarkeit der Säfte nach Anbruch. Diese Angaben, ebenso wie die Festlegung des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD), liegen in der Verantwortung des Herstellers. Für die gekühlte Lagerung nach Anbruch empfehlen Hersteller und/oder warenkundliche Ratgeber Zeitspannen zwischen zwei und fünf Tagen. Es ist auch die Angabe „zügig verbrauchen” zu finden. Wie wird das MHD ermittelt? Für das MHD werden Lagerstudien beim Hersteller durchgeführt. Säfte dürfen bis zum angegebenen MHD keine signifikanten Geschmacksund Qualitätseinbußen aufweisen und müssen gesundheitlich einwandfrei sein. Mikrobiologische Parameter für die Verzehrsfähigkeit von Fruchtsaft finden sich in den Leitsätzen für Fruchtsäfte: Alkohol (max. 3 g/l), Milchsäure (max. 0,4 g/l) und flüchtige Säure (überwiegend Essigsäure (max 0,4 g/l)). Prof. Guido Ritter von der Fachhochschule Münster führte für SternTV im Sommer 2011 eine Testreihe zur Haltbarkeit verschiedener Getränke in geöffneten Verpackungen durch, darunter auch naturtrüber Apfelsaft. Der Saft lagerte entweder bei Raumtemperatur oder im Kühlschrank. Jeden Tag wurde eine Probe entnommen und der Saft danach für 10 Minuten offen stehen gelassen. Das Ergebnis: Bei Raumtemperatur war der Saft mehr als sieben Tage verzehrsfähig, bei Kühlschranktemperatur sogar mehr als 14 Tage. Als Kriterium für die Verzehrsfähigkeit dienten mikrobiologische Parameter (Keimzahlen) nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Hygiene. Warum dann die Angabe so kurzer Zeitspannen seitens der Hersteller? Ritter nennt hier zwei mögliche Gründe: Hersteller gehen auf die sichere Seite. Sie kalkulieren ein, dass Verbraucher sich unterschiedlich verhalten, z. B. auch direkt aus der Verpackung trinken und damit Keime eintragen. In die Angabe der Zeitspanne fließt auch der Umgang mit Verbraucherreklamationen mit ein. Unterschiedliche Zeitspannen repräsentieren nach Ritter also keine Unterschiede in den Hygienestandards Juni 2012 der Hersteller, sondern eher die Unternehmensphilosophie. Der Verband der Fruchtsaftindustrie bestätigt, dass Sicherheitsüberlegungen zu der kurzen Spanne von 2 bis 3 Tagen geführt haben, die sich in der Branche durchgesetzt hat. Der Hersteller Amecke (auch andere Hersteller) weicht in seinen Angaben ab: Die Verzehrsempfehlungen liegen für Fruchtsäfte bei 3-4 Tagen und bei Gemüsesäften sogar bei 5 Tagen (die Gemüsesäfte werden stärker pasteurisiert). Laut Amecke beruht die Zeitspanne auf Erfahrungswerten bei Herstellung und Lagerung. Außerdem sei es bisher zu keinerlei Beanstandungen durch Verbraucher gekommen. Was passiert beim Verderb? Beim Verderb von Fruchtsaft kommt es vor allem zur Gärung durch Milchsäurebakterien und Hefen, erkennbar an Bläschenbildung, aufgeblähter Packung und dem charakteristischen Gärgeruch. Dies muss jedoch noch nicht gesundheitsschädlich sein, darauf weisen Prof. Helmut Dietrich und Dipl. Ing. Michael Ludwig von der Forschungsanstalt Geisenheim hin. Schließlich ist bei Federweißem oder auch bei Apfelwein die Vergärung ja sogar erwünscht. Etwas anderes ist es, wenn sich Schimmel bildet, was in klaren Säften an Trübungen erkennbar ist. Dann sollte der Saft entsorgt werden, auch wenn es unter den Schimmelpilzen zahlreiche gesundheitlich harmlose Vertreter gibt. Sowohl Ritter als auch Dietrich und Ludwig stellen fest, dass Auge und Nase des Verbrauchers ausreichen, um einen beginnenden Verderb zu bemerken, noch bevor eine Gesundheitsgefahr besteht. Tipps für eine längere Haltbarkeit nach Anbruch einer Saftpackung: tt Nicht aus der Flasche/der Packung trinken. tt Flasche nicht für längere Zeit bei Zimmertemperatur stehen lassen. tt Flasche/Packung wieder verschließen. tt Je saurer der Saft, desto haltbarer ist er. Gemüsesäfte daher schneller verbrauchen als Obstsäfte. tt Bei geringem Verbrauch eher kleinere Saftpackungen kaufen. tt Steht der Saft über längere Zeit, z. B. weil jeweils nur kleine Mengen getrunken werden, so ist eine Glasflasche empfehlenswert, weil sich dort ein beginnender Verderb schnell erkennen lässt. tt Bei Kartonverpackung: Im Zweifel den gesamten Saft in ein Glasgefäß umfüllen und in Augenschein nehmen: Trübe Bodensätze in klaren Säften und klare Bodensätze in trüben Säften deuten auf beginnenden Verderb hin. Schimmel findet sich hingegen auf der Oberfläche. tt Bei höherem Verbrauch: Apfelsaft wird auch in 5 l-Kanistern mit Zapfhahn angeboten. Laut Herstellerangaben zieht sich der innen liegende Beutel beim Ablassen von Saft durch sein Eigengewicht zusammen, es kann kein Sauerstoff eindringen, eine Gärung des Saftes ist damit ausgeschlossen. (mf) Quellen: www.stern.de/tv/sterntv/grossestudie-bei-stern-tv-wie-lange-sind-getraenkenach-dem-oeffnen-haltbar-1722030.html, eingesehen am 16.03.12 pers. Mitt. Prof. Dr. Guido Ritter, Fachhochschule Münster pers. Mitt. Prof. Dr. Helmut Dietrich und Dipl. Ing. Michael Ludwig, Forschungsanstalt Geisenheim pers. Mitt. Verband der Deutschen Fruchtsaft-Industrie e. V. pers. Mitt. Firma Amecke aid infodienst e. V.: Fruchtsäfte und Erfrischungsgetränke, Heft 1373/2011 Neufassung der Leitsätze für Fruchtsäfte des Deutschen Lebensmittelbuchs vom 27.11.02 Mehr Klarheit bei Fruchtsäften Mit der Richtlinie 2012/12/EU ändert die EU die Bezeichnung von Fruchtsäften, die RL 2001/112/EG wird damit in Teilen geändert. Spätestens Ende 2013 müssen Saftmischungen (außer bei Zusatz von Zitronen- oder Limettensaft) klar benannt werden. Ein Mangosaft aus 50 % Pfirsich, 40 % Apfel- und 10 % Mangosaft muss dann in absteigender Reihenfolge der Zutaten Pfirsich-ApfelMangosaft heißen. Zucker darf ab dem 28.10.2015 (Verkaufsdatum) nur noch aus Früchten kommen, eine Korrekturzuckerung ist nicht mehr erlaubt. Werden Nektare mit Süßstoffen versehen, dürfen sie nicht mehr mit „ohne Zuckerzusatz” werben. Dagegen sind bestimmte (aromatisierende) Zusätze wie Orangenschalenöle oder Kirschkernextrakte künftig ohne Einschränkungen erlaubt. Übrigens: Tomatensaft gilt künftig als Fruchtsaft. (AC) Knack •Punkt 9 Schwerpunkt Kleinkind-Lebensmittel auf dem Prüfstand Für die Kleinsten nur das Beste? Keksbrei zum Trinken, Joghurt mit Strohhalm, Fruchtpüree im Quetschbeutel, Minifruchtquarks, Paella-Menü mit Hühnchen und mehr – schon für die Zielgruppe der Ein- bis Dreijährigen kommen immer neue Produkte auf den Markt, füllen viele Regalmeter im Supermarkt. Obwohl Ernährungswissenschaftler davon überzeugt sind, dass kein gesundes Kleinkind Speziallebensmittel braucht, freuen sich die Hersteller über wachsende Nachfrage. Die gesetzlichen Regelungen machen es ihnen leicht, ihre Produkte mit dem Versprechen „besonders gesund” zu vermarkten. Aber sind diese Lebensmittel für die Kleinen wirklich das Beste? Oder stellen sie durch zu geringe Kauförderung, zu viel Zucker und vielfache Anreicherung gar ein Risiko dar? I m Idealfall bekommt ein Säugling vier bis sechs Monate lang Muttermilch, dann ersetzen nach und nach bestimmte Breie die Milchmahlzeiten und das Baby wird so allmählich abgestillt. Das Beißen und Kauen trainiert der Nachwuchs mit Gemüse-, Obst- oder Brotstückchen. Mit zunächst noch kindgerecht gewürzten Speisen lernt es, die Konsistenz und den Geschmack von immer mehr Lebensmitteln kennen. Etwa ab dem 10. Lebensmonat – je nach dem individuellen Entwicklungsstand – haben sich die Kleinen langsam an normale Kost gewöhnt. Spätestens nach anderthalb Jahren sollte die Umstellung auf die übliche Familienkost erfolgt sein, meinen die Experten des Forschungsinstituts für Kinderernährung (FKE) in Dortmund. Der Weg hin zum Familienessen kommt dabei ganz ohne spezielle Kinderlebensmittel aus. Daher sind Ernährungswissenschaftler überzeugt: Produkte für gesunde Säuglinge, Kleinkinder, Kinder und Jugendliche sind überflüssig – abgesehen von Milchersatz, wenn nicht gestillt werden kann. Dennoch ist das Angebot an Produkten, die speziell um den Nachwuchs werben, immens. Immer mehr Lebensmittel für Kinder Der Begriff Kinderlebensmittel ist gesetzlich nicht festgeschrieben. In der Regel sind damit Produkte gemeint, die sich in der Gestaltung ihrer Verpackung an Kinder wenden, auffällig bunt oder mit Comicfiguren daher kommen oder eine spezielle Form aufweisen, wie Wurstscheiben im Bärchenform. Etliche drucken auch „für Kinder” oder „extra für Kids” und ähnliches auf die Verpackung. Zahlreiche Milchprodukte, Fruchtsäfte, Wurstwaren und sogar Tütensuppen werben um die jungen Konsumen- 10 Knack •Punkt ten. Insbesondere die Kartons von Cerealien strotzen vor bekannten und unbekannten Fantasiegestalten, Bastelanleitungen oder Spielfiguren. Foodwatch untersuchte bei einem Marktcheck im Februar dieses Jahres über 1.500 verschiedene Produkte, die sich in ihrer Vermarktung speziell an Kinder richten. Bei rund 75 % handelte es sich um Süßigkeiten oder ungesunde Snacks. Auch wenn der Beweis schwer zu führen ist, dass sie an der hohen Zahl übergewichtiger Kinder beteiligt sind, wird mit diesen Produkten doch einer ungünstigen Ernährungsweise Vorschub geleistet. Das Fatale: Die Kinder werden von klein auf an den Geschmack von Fertiglebensmitteln gewöhnt. Das macht es schwerer, Kinder mit natürlichen Lebensmitteln, die ohne Aromastoffe und Geschmacksverstärker aufwarten, zu begeistern. Kleinkinder als lohnende Zielgruppe Immer mehr Hersteller wollen nun schon die ganz Kleinen für sich gewinnen. Im Gegensatz zu Kinderlebensmitteln gibt es für Säuglingsund Kleinkindnahrung sehr präzise Vorschriften. Produkte für diese Zielgruppe fallen unter die gesetzlichen Bestimmungen der Diät-Verordnung (Diät-V). Dort ist genau geregelt, welche Nährstoffe oder Zusatzstoffe in welchen Konzentrationen enthalten sein müssen oder zugesetzt werden dürfen. So gibt es Vorschriften zum Vitamin- und Mineralstoffgehalt ebenso wie Höchstmengen für Pestizide und andere Schadstoffe, beispielsweise Nitrat. Die Vorgaben zu den Rückständen fallen durchweg wesentlich strenger aus als bei herkömmlichen Lebensmitteln. Weder künstliche Aroma-, Farb- oder Konservierungsstoffe noch Geschmacksverstärker sind er- laubt; auch die Kennzeichnung ist vorgeschrieben. Die Verordnung definiert zudem die offizielle Altersspanne von Säuglingen bis zum ersten Lebensjahr, als Kleinkinder gelten Ein- bis Dreijährige. Diätetische Lebensmittel für die Kleinsten sind beispielsweise Getreide- und Milchbreie zum Anrühren, Gläschenkost mit Obst- oder Gemüse-(Fleisch-)Breien, Babymenüs, Kinderteller oder Babykekse. Auch die noch relativ neue Kindermilch hat die Zulassung als diätetisches Lebensmittel. Der Vorteil für den Nachwuchs: Derartige Lebensmittel sind besser kontrolliert und enthalten weniger Rückstände als herkömmliche. Zusätzlich fallen Produkte unter die Diät-V, die eigentlich normale Lebensmittel sind, aber sich mit einem extra Hinweis speziell an Ein- bis Dreijährige richten. Dazu zählen unter anderem Milch- und Quarkcreme, Pudding, Müsliriegel oder Obstmus. Die Altersangabe führt dazu, dass sie bestimmte Anforderungen der Diät-V erfüllen müssen, auch wenn sie keine diätetischen Lebensmittel sind. Sie haben beispielsweise die Auflage, besonders niedrige Werte bei den Rückständen einzuhalten. Wird ein Produkt aber explizit als diätetisches Lebensmittel vermarktet, wie die erwähnte Kindermilch, muss es der Diät-V vollständig entsprechen. Diese rechtlichen Unterschiede der Produktgruppen sind kaum einem Verbraucher bekannt und nur bei genauem Hinsehen überhaupt erkennbar. Was genau ist eigentlich Beikost? Während der Umstellung von Milch auf feste Nahrung bekommen Säuglinge sogenannte Beikost. Per Definition der Diät-V zählen zu Beikost „Lebensmittel außer Milch, die den besondeJuni 2012 Schwerpunkt ren Ernährungsanforderungen ge­ sun­ der Säuglinge und Kleinkinder entsprechen und die zur Ernährung von Säuglingen während der Entwöhnungsperiode und zur Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern während der allmählichen Umstellung auf normale Kost bestimmt sind”. Die gesetzliche Formulierung impliziert fast schon, dass es hier um besondere Lebensmittel gehen muss und nicht um Grundnahrungsmittel wie Brot, Gemüse, Obst, Käse oder Butter. Auch die präzise formulierten Angaben zum Vitamin- oder Mineralstoffgehalt unterstreichen diesen Eindruck. Das öffnet der Lebensmittelindustrie Tür und Tor. Und es führt dazu, dass selbst natürlichen Lebensmitteln zum Teil Vitamine zugesetzt werden müssen, wie das folgende Beispiel der Getreidebeikost zeigt. Seit 2007 ist gesetzlich festgelegt, was unter Getreidebeikost zu verstehen ist. Dazu zählen einfache Getreideerzeugnisse, die mit Milch oder anderen geeigneten nahrhaften Flüssigkeiten zubereitet sind oder zubereitet werden müssen. Auch Zwiebäcke oder Kekse, die direkt oder aber nach dem Zerkleinern mit Flüssigkeit verzehrt werden, sind aufgeführt. Da sämtliche Getreideerzeugnisse für Kleinkinder den Nährwertanforderungen zu entsprechen haben, müssen selbst Vollkornbreie oder Kekse aus Vollkorn mit zusätzlichem Vitamin B1 angereichert werden. Der natürlicherweise vorhandene Vitamingehalt reicht in diesem Falle laut Diät-V nicht aus. Noch eine fragwürdige rechtliche Bestimmung: Fertige Getreidebreie müssen aus formalen EU-rechtlichen Gründen als Zwischenmahlzeit deklariert werden. Bei der schrittweisen Einführung der Breimahlzeiten nach den Empfehlungen des FKE stellt jeder Brei aber eine vollständige Mahlzeit dar. Experten des FKE weisen daraufhin, dass den Eltern so suggeriert werde, dass die angebotene Menge als Hauptmahlzeit gar nicht ausreichen könne und die Portion folglich größer ausfallen müsse. Keine Vorteile durch Health Claims Sehr viele Kleinkinderlebensmittel sind neben den vorgeschriebenen Konzentrationen an Vitaminen und Mineralstoffen noch zusätzlich mit Nährstoffen angereichert. Die Hersteller setzen vor allem gern Calcium, Eisen, Omega-3-Fettsäuren oder Vitamin C Juni 2012 zu. Das FKE hat schon bei einer Markterhebung vor elf Jahren kritisiert, dass etwa 40 % der Kinderlebensmittel mit Vitaminen angereichert sind und sich so die tatsächliche Zufuhr einzelner Nährstoffe kaum kontrollieren lasse. Es ist davon auszugehen, dass es mittlerweile deutlich mehr angereicherte Lebensmittel für Kinder und vor allem Kleinkinder gibt. Die Health-Claims-Verordnung (HCVO), die Aussagen zu Nährwerten und gesundheitlichen Vorteilen gesetzlich regelt, macht es nicht besser. In dem bisher verabschiedeten Artikel 14.1b der Health Claims, der die Angaben über die Entwicklung oder die Gesundheit von Kindern betrifft, sind bislang neun Nährstoffe aufgelistet: DHA (Docosahexaensäure), AlphaLinolensäure und Linolsäure gemeinsam, Calcium und Vitamin D gemeinsam, Calcium, Vitamin D, Phosphor, Jod, Eisen sowie Eiweiß. Lebensmittel, welche die vorgeschriebenen Mindestwerte erfüllen, dürfen nun auf ihre Verpackungen drucken, dass sie für normales kindliches Wachstum und die Entwicklung von Kindern notwendig sind. Wie sollten Eltern da nicht denken, dass ihr Kind solche Produkte für ein gesundes Großwerden braucht? Zweifelhafte Produktvielfalt Ende 2011 nahmen die Verbraucherzentralen in einem Marktcheck die Aufmachung und Kennzeichnung von insgesamt 59 Lebensmitteln für Kleinkinder unter die Lupe: 22 Trinkbreie, Milchdesserts und verzehrfertige Müslis, fünf Smoothies bzw. Fruchtpürees, 14 Früchte- und Getreideriegel sowie 18 Menüs für Babys ab 10. Monat bzw. Kleinkinder ab 12. Monat wurden begutachtet. Das Ergebnis der Verbraucherschützer: Fast alle Produkte entsprachen zwar der Diät-V, doch warben auch fast alle mit Aussagen zur Gesundheit oder zu einem besonderen Nährstoffgehalt. Etliche waren entsprechend mit Vitaminen oder Fettsäuren angereichert. Fehlanzeige waren aber Angaben über den empfohlenen Verzehr oder die Menge, die ein Kleinkind für die beschriebene Wirkung überhaupt essen müsste. Nach der HCVO müsste dieser Hinweis jedoch auf der Verpackung angegeben sein. Zudem wurde vielfach mit Selbstverständlichkeiten geworben. So dürfen per Gesetz gar keine Konservierungsstoffe enthalten sein, was dennoch nicht selten auf den Verpa- ckungen prangte. Farblich hervorgehoben war ebenfalls „mit Omega-3” häufig zu lesen, obwohl diese Angabe gar nicht zugelassen ist. Das wird selbstverständlich juristische Folgen haben. Fragwürdige Produkte für die Kleinen gibt es zuhauf. Schon die Auswahl an fertigen Breimahlzeiten im Gläschen füllt ganze Regalreihen in Supermärkten oder Drogerien. Die Palette reicht hier von ganz akzeptabler Zusammensetzung bis hin zu exotischen Menüs, die mit allen möglichen Vitaminen und Mineralstoffen angereichert sind. Erstere mögen zumindest bis zum vollendeten ersten Lebensjahr hin und wieder ganz praktisch sein. Anders sieht das beispielsweise bei süßen, klebrigen Müsliriegeln extra für Ein- bis Dreijährige aus. Diese bietet unter anderem die Firma Hipp für Kinder ab einem Jahr zum Knabbern an. Der angeblich ideale Snack für zwischendurch liefert mit einem 25 g-Riegel immerhin 12 g Zucker, wenn auch ohne Zuckerzusatz. Im Angebot sind unterschiedliche Riegel, die mal mit einem Zusatz an Vitamin E werben, mal mit Calcium oder mit Eisen. Da ist beispielsweise zu lesen: „Extraportion Eisen. Eisen ist wichtig für die geistige Entwicklung”. Dass Kinder aber zwischendurch besser gar keine klebrigen Süßigkeiten verzehren sollten und Kleinkinder erst recht nicht, verschweigt die Firma. Im Gegenteil: Auf Nachfrage beim Hipp-Elternservice wird einer Mutter geantwortet, dass gegen 5-7 Stück pro Woche nichts einzuwenden sei. Unkontrollierbare Anreicherungen Der Zusatz von Eisen kann jedoch durchaus problematisch sein. Denn Eisen findet sich in vielen angereicherten Produkten, zum Beispiel in sehr vielen Frühstückscerealien. Eine Berechnung des Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv zeigte, dass ein Kleinkind über den Verzehr von nur einer Portion Müsli mit Kindermilch seinen Referenzwert für Eisen schon fast Knack •Punkt 11 Schwerpunkt erreicht. Knabbert es dann noch einen Eisen-angereicherten Müsliriegel und trinkt einen Eisen-angereicherten Fruchtsaft dazu, kommen schnell viel zu hohe Mengen zustande. Schon eine Portion Alete Früchte Milchbrei, den die Firma für fünf Monate alten Säuglinge anbietet, liefert 4,8 mg Eisen, das sind 60 % des Tagesbedarfs. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) schließt in einer Stellungnahme von 2009 gesundheitliche Nachteile wie ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauferkrankungen, Krebs und Diabetes durch eine zu hohe Eisenzufuhr nicht aus und rät eindeutig von einer Eisenanreicherung ab. Gerade über angereicherte Getränke ist schnell ein Zuviel der zugesetzten Nährstoffe erreicht. Das hält aber auch traditionelle Marken wie Rotbäckchen nicht davon ab, gleich drei Kindersäfte als diätetische Lebensmittel anzubieten: „Klassik” mit Eisen zur Blutbildung (3,5 mg/100 ml), „Immunstark” mit Zink und Vitamin C zur Unterstützung des Immunsystems sowie „Knochenstark” mit Calcium und Vitamin D3 zur Unterstützung des Knochenaufbaus. So nehmen die Kleinen schon mit einem kleinen Glas (100 ml) des angeblich immunstärkenden Safts 100 mg Vitamin C auf, doch nur 60 mg sollten es in ihrem Alter sein. Zink sollte nach Einschätzung des BfR in Lebensmitteln für Kinder überhaupt nicht zugesetzt werden. Der Mineralstoff zählt zu den Zusätzen, bei denen der Abstand zwischen der tatsächlichen Zufuhr und der tolerierbaren Höchstmenge als sehr gering eingestuft wird. Das BfR rät daher generell von dem Zusatz von Zink in üblichen Nahrungsmitteln ab. Dennoch enthält RotbäckchenSaft 10,45 mg Zinkgluconat in 100 ml; die empfohlene Zufuhr für Kleinkinder liegt bei nur 2 mg am Tag. Zu viel Zucker für die Kleinsten Gibt man den Namen „Paula” in eine Internet-Suchmaschine ein, taucht tatsächlich an oberster Stelle der Kinderpudding von Dr. Oetker auf. Hier wirbt der Hersteller zwar nicht mit Gesundheitsbezug, doch das Dessert, 12 Knack •Punkt das extra für die Kleinsten angepriesen wird, ist trotz der lustigen Kuh für sie ziemlich ungeeignet. Schon eine Portion von 125 g liefert sage und schreibe 16 g Zucker (das entspricht 5 Würfelzucker!), 5 g Fett und 140 kcal. Nach den Empfehlungen des FKE zu den einzelnen Lebensmittelgruppen sind bei einem Tagesbedarf von rund 1.000 kcal für Ein- bis Dreijährige nur etwa 100 kcal für Lebensmittel, die nicht der Nährstoffversorgung dienen, „geduldet”. Die sind schon mit einem Pudding weit mehr als überschritten. Das beanstandete auch das ÖkoTest-Magazin, das in seiner Märzausgabe speziell den Zuckergehalt von Kleinkindnahrung unter die Lupe genommen hat. Besonders störten die Tester sich an einem Brei von Nestle, der 95 % der empfohlenen Tagesmenge an Zucker enthält und dennoch damit wirbt, die Abwehrkräfte zu stärken und für starke Knochen zu sorgen. Gäbe es doch Nährwertprofile … (s. Knack•Punkt 2/2012, S. 10ff). Auch Produkte, die sich Kinderfruchtquark nennen, aber nur etwa eine Himbeere oder ein Fünftel Banane enthalten, werden zu Recht bemängelt. Fast drei Viertel der getesteten Kleinkind-Lebensmittel waren zudem aromatisiert. Wem sollen sie schmecken – Eltern oder Kindern? Mit den speziellen Ernährungsbedürfnissen von Kleinkindern ab einem Jahr werben auch sogenannte Kindermilchen. Sie haben sich für die Hersteller mit zweistelligen Wachstumsraten als Verkaufsschlager entpuppt. Grundlage ist zwar Kuhmilch, Kindermilch enthält jedoch weniger Eiweiß als diese, dafür Zusätze an Eisen, Jod, Vitamin D und Omega-3-Fettsäuren. Auch diese Anreicherungen können zu einer unkontrolliert hohen Aufnahme bestimmter Nährstoffe führen, bemängelt das BfR in einer Stellungnahme vom August letzten Jahres (s. Knack•Punkt 5/2011, S. 8). Andere Vitamine und Mineralstoffe wie gerade der wichtige Knochenbaustein Calcium sind dagegen in geringer Konzentration als in Kuhmilch vorhanden. Der Fettgehalt wiederum entspricht Vollmilch, obwohl das FKE für Kleinkinder fettarme Milchprodukte empfiehlt. Das klare Urteil des Bundesinstituts für Risikobewertung: Kindermilch bietet gegenüber herkömmlicher Milch keinen Vorteil, im Gegenteil, sie entspricht nicht einmal den ernährungsphysiologischen Bedürfnissen der Zielgruppe. Verzicht auf’s Kauen forciert Überernährung Aus anderem Grund problematisch sind sogenannte Trinkbreie. „Milchbrei Stracciatella”, „Keksbrei zum Trinken” und andere Geschmacksrichtungen mehr klingen dem Namen nach ganz lecker. Sie liefern aber häufig zu viel Energie und können so Übergewicht fördern, warnt Prof. Dr. Berthold Koletzko, wissenschaftlicher Beirat des Netzwerks Gesund ins Leben (s. Knack•Punkt 6/2011, S. 9). Das Nuckeln an der Flasche erhöht zudem die Gefahr für Karies an den Frontzähnen. Kinder sollten mit Beginn der Beikost das Löffeln und Kauen lernen. Dieser Entwicklungsschritt wird gestört, wenn immer wieder ganze Mahlzeiten zum Trinken angeboten werden. Ein weiteres Problem: Eltern können Trinkbreie leicht mit Säuglingsmilchnahrung verwechseln. Durch den höheren Energiegehalt trinkt ein Kind da leicht mehr als ihm gut tut. Kauen müssen Kleinkinder auch nicht, wenn sie fertig abgepacktes, püriertes Obst im Quetschbeutel bekommen. Sogar in Bioqualität gibt es diese ökologisch fragwürdigen Aluminiumbeutel mit dickem Plastikverschluss. Das produziert überflüssigen Müll und ist echt teuer: Knapp ein Euro kosten 90 g Obstpüree. Fruchtmus aus dem Quetschbeutel nimmt darüber hinaus den Kleinsten die Erfahrungen, die sie im Umgang mit natürlichen Lebensmitteln erleben können. Wie wichtig es ist, Kinder möglichst früh der Breiphase zu entwöhnen, zeigt eine aktuelle Studie aus Großbritannien. Die Wissenschaftler untersuchten 155 Kinder im Alter von 20 Monaten bis 6,5 Jahren und fragten nach der Ernährung der Kinder beim Abstillen. Dabei praktizierten die Eltern zum einen sogenanntes „babygeführtes Abstillen”, wobei die Kinder immer wieder auch feste Nahrung wie zum Beispiel Brotstückchen bekommen und darauf herum kauen dürfen. Die Babys essen so allmählich immer mehr feste Kost und trinken weniger Muttermilch. Die Vergleichsgruppe erhielt überwiegend Brei und Püree. Diese Babys wurden später häufiger übergewichtig, stellten die Forscher Juni 2012 Schwerpunkt fest. Besser für die spätere Gesundheit der Kinder sei es, wenn ein Baby neben der Muttermilch schon früh auch feste Nahrung probieren dürfe. Diese Kinder entwickelten eine Vorliebe für stärkehaltige und damit eher gesunde Lebensmittel und hätten später einen deutlich geringeren Body-Mass-Index als die nur mit Brei gefütterten Babys, die eher Süßes bevorzugten, so das Fazit der Studie. Die Realität sieht leider anders aus: Die DONALD-Studie (Dortmund Nutritional and Anthropometric Longitudinally Designed Study) des FKE hat gezeigt, dass ein großer Teil der Kleinkinder noch mit 12 Monaten industriell gefertigte Gläschenkost als Mahlzeit erhält. Da per Definition die Kleinkindphase bis zum dritten Geburtstag dauert und die Produkte entsprechend für diese Alterspanne angepriesen werden, füttern viele Eltern ihrem Nachwuchs viel länger Breie oder pürierte Kindermenüs als nötig. Gesetzgeber gefordert Selbstverständlich schadet der gelegentliche Verzehr einzelner Kleinkinderlebensmittel dem Nachwuchs nicht. Doch klebrige Müsliriegel oder Fruchtmus zum Ausquetschen sind sicher keine Produkte, die ein Kind für gesundes Wachstum braucht. Dennoch gaukeln diese und viele andere Produkte für die Kleinsten den Eltern ein gesundes Image vor. Die Strategie der Hersteller, hauptsächlich mit Nährstoffen zu werben, die angeblich für die körperliche und geistige Entwicklung von Kindern nötig sind, funktioniert. Bei einer Befragung gaben immerhin 40 % der Eltern an, dass sie davon ausgehen, dass Kinderlebensmittel den Bedürfnissen der Altersgruppe angepasst sind. Bei den Eltern bleibt zudem haften, dass ihre Tipps für Eltern gibt es hier: „Gesunde Ernährung von Anfang an” und „Bärenstarke Kinderkost”, Preis: 5,90 € / 9,90 €. In allen Beratungsstellen erhältlich sowie bei Verbraucherzentrale NRW Versandservice Himmelgeister Straße 70 40215 Düsseldorf Tel: (02 11) 38 09 – 555 Fax: (02 11) 38 09 – 235 E-Mail: [email protected] Internet: www.vz-ratgeber.de Kleinen ganz besonders nährstoffreich ernährt werden müssen und dass dies scheinbar mit herkömmlichen Lebensmitteln nicht gelingt. Nicht nur die unkontrollierte Zufuhr an Nährstoffen durch die Vielzahl an angereicherten Lebensmitteln ist kritisch zu sehen. Sehr viele Produkte sind zudem aromatisiert und sehr süß. Da die Geschmacksentwicklung schon im frühen Kindesalter stattfindet, kann das Auswirkungen auf spätere Vorlieben haben. Warum nur sollte ein fünf Monate altes Baby den Geschmack von Stracciatella kennen lernen und damit schon früh an Vanille- und Kakaoaroma gewöhnt werden? Sicher ist die Gefahr damit größer, dass es später vermehrt zu aromatisierten, zuckerreichen Lebensmitteln greift. Bis auf wenige Ausnahmen sind Kleinkindprodukte zudem weich und bieten wenig Kauanreiz. Dabei ist es für die Zahnentwicklung, Mundmotorik und damit auch die Sprachentwicklung wichtig, dass von klein auf das Kauen trainiert wird. Der sehr erfolgreiche Verkauf solcher Produkte zeigt, dass Eltern verunsichert sind und nicht wissen, was sie ihrem Kleinkind geben sollen. So greifen sie – möglicherweise auch aus Bequemlichkeit – eben zu dem, was im Regal „Kleinkindnahrung” steht, viel versprechend aussieht und vermeintlich gesund ist. Zwar kann man den Eltern die Verantwortung für eine gesunde Ernährung ihrer Kinder nicht völlig absprechen, doch gegen die ausgeklügelten Marketingstrategien effektiver Werbung kommen schlichte Informationen kaum an. Auf die Einsicht der Firmen zu hoffen, erwies sich in der Vergangenheit als wenig erfolgreich. Nicht zuletzt ist daher die Politik gefordert, eindeutige Regelungen zu treffen. Gesetzliche Regelungen überdenken Ohne Frage ist ein kleiner Organismus empfindlicher und brauchen Kleinkinder unbelastete Lebensmittel. Doch sollte der gleiche Schutz hinsichtlich der Schadstoffbelastung, den die Diät-V für Beikost vorschreibt, nicht auch für über Dreijährige gelten? Grundsätzlich ist die Überlegung angebracht, warum Kleinkinderlebensmittel überhaupt in der Diät-V geregelt werden, wo doch ihre Nährstoffbedürfnisse auch mit ganz normalen Lebensmitteln zu decken sind. Der vzbv fordert daher, Kleinkinderlebensmittel aus der Diät-V herauszunehmen. „Allen Marketingaussagen zum Trotz sind spezielle Lebensmittel für Kleinkinder überflüssig und teuer”, sagt Gerd Billen, Vorstand des vzbv. Als Konsequenz sei die EU-Kommission am Zuge, Kleinkinderlebensmittel aus dem Geltungsbereich des Diätrechts herauszunehmen. Generell sollte der Gesetzgeber der Industrie genauer auf die Finger schauen, insbesondere bei Lebensmitteln für die Kleinsten. Wie das Beispiel der Anreicherungen mit Zink und Eisen zeigt, müsste vor bestimmten Produkten bzw. Verzehrmengen sogar gewarnt werden. Wünschenswert wäre, dass das BfR auch zu weiteren angereicherten Kleinkindlebensmitteln eindeutig Stellung bezieht. Es scheint unerlässlich, Eltern besser über die tatsächlichen Bedürfnisse ihrer Kleinen aufzuklären. Hier ist die Regierung gefragt, (mehr) Gelder für Aufklärungskampagnen und Beratungen bereit zu stellen. Sonst hat die Lebensmittelindustrie auch zukünftig ein leichtes Spiel. Dass sich auf Druck etwas tut, zeigt eine Meldung aus den USA. Weil Ferrero seine Schokocreme Nutella als gesundes Produkt beworben hat, muss die Firma aufgrund einer Sammelklage wegen irreführender Werbung rund 3 Mio. US-Dollar für eine außergerichtliche Einigung zahlen. Hierzulande will der Hersteller künftig nicht mehr irreführend „mit dem Besten aus einem Glas Milch” bewerben, sondern schlicht „Die schönste Zeit unseres Lebens”. (ul) Quellen: S. 19 Juni 2012 Knack •Punkt 13 Neues aus Wissenschaft und Praxis Ein Markt mit großem Potenzial Halal-Lebensmittel I bildet, die global zur Halal-Produktion beraten. Die aktuelle Situation am Halal-Markt Seit einiger Zeit schon findet man sie auch in deutschen Supermarktregalen und -truhen: Halal-Produkte. Hierbei handelt es sich um Lebensmittel, die nach islamischem Glauben zum Verzehr geeignet sind (s. Knack•Punkt 1/2008, S. 5f). Während in Nachbarländern wie Frankreich Halal-Produkte bereits fester Bestandteil des Angebots in Supermärkten sind, ist Deutschland davon noch weit entfernt. Es sind eher die großen deutschen Supermärkte, die vereinzelt Halal-Produkte anbieten – und natürlich die ethnischen Märkte der Zielgruppe. Die Gründe dafür sind verschieden: Zum einen ist es die Angst, beim deutschen Verbraucher unattraktiv zu werden, zum anderen aber das fehlende Bewusstsein, welches Potenzial dieser Markt eigentlich bietet. Denn die vier Millionen Muslime in Deutschland sind nach den Christen und Konfessionslosen die größte Glaubensgruppe mit besonderen Anforderungen an die Ernährung. Und sie sind mit einem Wachstum von 1,84 % weltweit die am stärksten wachsende Bevölkerungsgruppe. Interesse am Einstieg in den Halal-Markt haben auch deutsche Hersteller: Das Marktvolumen für Halal-Produkte liegt in Deutschland bei ca. 5 Mrd. Euro, vor allem durch den Absatz von Fleisch und daraus hergestellten Erzeugnissen. Der Einstieg ist für deutsche Unternehmen gerade dann von Bedeutung, wenn sie den aktuellen Veränderungen auf dem Weltmarkt folgen und nicht aus diesem wachsenden Markt verdrängt werden wollen. Halal-Produkte werden zunehmend nachgefragt – und wenn sie nicht hier im eigenen Lande produziert werden, so werden sie verstärkt importiert. Unternehmen wie Nestlé haben sogar Abteilungen ge- Halal ist nicht gleich Halal Die Kommunikation und das Wissen rund um Halal-Produkte sind hierzulande noch zu gering, denn bei Halal geht es entgegen vieler Irrmeinungen um deutlich mehr als nur um Fleisch und daraus hergestellte Erzeugnisse. Halal ist mehr als ein Gebot religiös-ethischer Speisevorschriften. Vielmehr fordert der Islam eine gesunde Ernährung durch einwandfreie und toxikologisch unbedenkliche Lebensmittel. Manche Vorgaben sind sowohl für Nicht-Muslime als auch Muslime möglicherweise schwierig nachvollziehbar oder wissenschaftlich nicht begründet. Sie sollen als Regeln – möglicherweise auch als Prüfung Allahs, je nach Auslegung – eingehalten werden. Es gibt ganze Produktkategorien von Lebensmitteln, die eigenständig von gläubigen Muslimen auf ihre Halal-Konformität geprüft werden, beispielsweise Süßigkeiten, Milchprodukte, Suppen, Soßen oder Babynahrung. Hierfür wird im Zutatenverzeichnis genau geschaut, ob unerwünschte Zutaten enthalten sind (z. B. Gelatine, Alkohol etc.), die den Verzehr verbieten oder zweifelhaft machen können. Diese Liste von Stoffen, auf die geachtet wird, ist unter anderem davon abhängig, wie streng die Religion von einzelnen gelebt wird und zu welcher Schule sich ein Muslim bekennt. Ob ein Lebensmittel Halal (zulässig), Haram (verboten), Makruh (verpönt) oder Mashbooh (zweifelhaft) ist, wird mit Hilfe des Koran als Grundlage entschieden, gefolgt von der Sunna, welche die Verhaltensund Lebensweise des Propheten beschreibt. Bei Unklarheiten werden weitere Quellen und Meinungen von muslimischen Rechtsgelehrten herangezogen, die vielfältige Interpretationsmöglichkeiten bieten. Der Islam als pluralistische Religion mischt sich zudem mit kulturellen Einflüssen, die je nach Herkunftsland der Muslime variieren. Das sind unter anderem die mmer mehr Hersteller beschäftigen sich mit dem Thema Halal. Es ist ein offener Markt mit großem Potenzial, aber ebenso vielen Unklarheiten. Das bestätigten auch das große Interesse und der rege Diskussionsbedarf auf dem DLG-Symposium, welches vom 7. bis 8. Mai 2012 in Frankfurt/Main stattfand. 14 Knack •Punkt Gründe dafür, dass es bisher keine einheitliche Definition und Regelung für die Zertifizierung von Halal-Produkten und somit kein einheitliches Halal-Siegel gibt. Jeder Hersteller hat daher die Möglichkeit, sein eigenes Halal-Siegel zu entwerfen und auf seinen Produkten zu platzieren. Welche Kriterien tatsächlich dahinter stecken ist oft nur bei Produkten nachvollziehbar, die sich (freiwillig) einer Zertifizierung nach den Richtlinien einzelner Zertifizierer unterziehen. Die Folge ist eine Fülle von Halal-Siegeln, deren Verlässlichkeit fraglich ist. In der EU ist der Begriff „halal” lebensmittelrechtlich nicht geschützt. Halal-Produktion: Ein Buch mit sieben Siegeln Ob in einem Betrieb eine Halal-Produktion aufgebaut werden soll oder nicht, ist eine strategische Entscheidung. Wichtig ist vor allem, dass die Unternehmen sich Zertifizierer und Siegel aussuchen, die der Zielgruppe vertraut sind. Beispielsweise haben Malaysia (Malaysian Halal Standards MS 1500:2009, s. o.) und Indonesien staatliche Lösungen für die HalalProduktion gefunden – ihre Zertifikate sind für die strengen Kriterien bekannt und werden von vielen muslimischen Verbrauchern akzeptiert. Außer den grundlegenden Leitlinien des Codex Alimentarius (CAC/GL-24-1997) gibt es keinen anerkannten Standard, an dem sich die Zertifizierer orientieren können. So erstellen sie eigene Richtlinien, die für Verbraucher mehr oder weniger verständlich sind und voneinander abweichen. Einheitlich gilt jedoch: Ein bisschen Halal gibt es nicht – der Hersteller muss die Halal-Produktion vom Anbau und der Haltung bis zum fertigen Produkt garantieren können. Bei der Halal-Zertifizierung spielen mehrere Aspekte eine Rolle, die für die Produktqualität von Bedeutung sind und je nach Zertifizierer umgesetzt werden müssen. Dazu gehört beispielsweise, dass alle Rohstoffe, Zutaten (incl. Gewürze) und Zusatzstoffe Halal, alle verwendeten Stoffe, Geräte und Produktionsanlagen rituell rein sind. Mitarbeiter müssen entsprechend geschult und sensibilisiert werden, damit es während des Produktionsprozesses nicht zu ungewollten Kontaminationen kommt. So Juni 2012 Neues aus Wissenschaft und Praxis muss bei der Schädlingsbekämpfung darauf geachtet werden, dass keine Produkte mit z. B. Alkohol, unerlaubten Fetten und Gelatine verwendet werden. Ebenso müssen bei der Reinigung und Desinfektion entsprechend Mittel eingesetzt werden, die Halal-konform sind. In Abhängigkeit vom Produkt kann eine räumliche Trennung der Anlagen und Lagerräume erforderlich sein, z. B. bei Schweinefleisch sogar im Tiefkühlbereich. Generell muss die Produktion immer getrennt stattfinden, wenn in demselben Betrieb gleichzeitig nichtHalal-konforme Lebensmittel hergestellt werden. Aber auch da liegt der Teufel im Detail und ist abhängig vom Zertifizierer, der die Zertifizierung nicht immer nachvollziehbar oder gut begründet verweigert, z. B. weil ein Produkt nicht gesundheitsfördernd ist. Die Herstellung von Halal-Produkten erfordert ein eigenes bzw. erweitertes integriertes Qualitätssystem. Mittlerweile ist sogar der Einsatz von spezieller Software möglich, um Halal-zertifizierte Lebensmittel zu produzieren. Diese Systeme können z. B. gewährleisten, dass Hersteller von Halal-Produkten nur Chargen von Halal-Stoffen bekommen. Zusätzliche Kontrollen sowohl beim Wareneingang als auch beim -ausgang dienen dazu, Verwechslungen auszuschließen und die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Die vermehrten Arbeitsschritte und Kosten, die von der Erzeugung bis zum fertigen Produkt anfallen, Juni 2012 machen eine Herstellung zu konventionellen Preisen kaum möglich. Je nach Produkt sind Halal-konforme Rohstoffe teurer, ist die Reinigung der Produktionsanlagen aufwändiger und die Beschaffung der notwendigen Roh- und sonstigen Stoffe (z. B. Schmiermittel) unter Umständen mit großen Problemen verbunden. Dem Kundenwunsch nach HalalProdukten entgegenzukommen ist demnach eine anspruchsvolle Aufgabe, die über die Erfüllung der Qualitätskriterien für die konventionelle Herstellung hinaus verstärktes branchenübergreifendes Denken und Handeln erfordert. Die Bedeutung für den Verbraucher Sowohl auf Verbraucher- als auch Herstellerseite wächst das Interesse und Angebot an Halal-Produkten stark. In Deutschland werden sie derzeit fast ausschließlich in türkischen oder arabischen Supermärkten angeboten, obwohl sie durch den meist pflanzlichen Ersatz von Gelatine oft auch eine gute Alternative für Vegetarier bieten. Ein breiteres Angebot an Halal-Produkten auch in deutschen Supermärkten würde auch zur Integration dieser speziellen Zielgruppe beitragen. Weltweite Entwicklungen zeigen, dass der Halal-Markt großes Potenzial bietet. Nichtsdestotrotz besteht weiterhin das Problem, dass es keine zentrale, standardisierte Prüfund Zertifizierungsstelle gibt. Nach Einschätzung der Experten sieht es nicht danach aus, dass es in absehbarer Zeit zu einem Konsens der islamischen Gelehrten und somit einheitlichen Regelungen kommen wird. Das wiederum bedeutet: Die freiwillige, auf unterschiedlichen Richtlinien basierende Zertifizierung wird fortbestehen – ebenso die Möglichkeit, dass Hersteller ihre eigenen Siegel entwickeln und nutzen. Die Vielzahl an Halal-Siegeln führt derzeit nur zu Verwirrung. Für mehr Verlässlichkeit, Transparenz und bewusste Kaufentscheidungen ist es unabdingbar, dass islamische Gelehrte in Kooperation mit Herstellern, Handel und der EU als Gesetzgeber eine legitimierte Lösung mit einem allgemein anerkannten Gütesiegel (ähnlich dem Biosiegel) schaffen, die Mindestanforderungen festlegt. Deutsche Institute, die das Einhalten von Halal-Kriterien (erstellt mit Hilfe von islamischen Gelehrten) kontrollieren und auditieren, gibt es bereits. Dazu gehört beispielsweise das Europäische Halal Zertifizierungsinstitut (EHZ), eine Non-Profit-Organisation, die vom Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland und vom Bündnis der islamischen Gemeinden in Norddeutschland e. V. (BIG e. V.) getragen wird. Hinter ihr steht ein Gelehrtenrat von ägyptischen, syrischen und türkischen Islamgelehrten. Weitere Prüf- und Zertifizierungsstellen sind z. B. HALAL CONTROL e.K. oder das Qibla Food Control Zertifizierungssystem. Ansonsten bleibt Verbrauchern nichts anderes übrig, als den Herstellern hinsichtlich einer Halal-Produktion zu vertrauen bzw. zertifizierte Produkte zu kaufen – was aber nicht den Anforderungen aller islamischen Rechtsschulen entsprechen muss. Auf jeden Fall ist es wichtig, dass Hersteller zumindest im Internet oder auf Anfrage nähere Angaben zu den Kriterien machen. Bekannte Beispiele sind z. B. Süßwarenhersteller wie Haribo (Türkei) oder Trolli, die „Halal-zertifizierte” Fruchtgummis anbieten. Trotz aller Schwierigkeiten nimmt das Angebot an Halal-Produkten und -Märkten weiter zu. Auch wenn sich bisher viele Supermärkte der Entwicklung verschließen, aufzuhalten ist sie nicht. Dafür sorgt schon der Vertrieb über Halal-Shops im Internet, die sowohl muslimischen als auch vegetarischen Verbrauchern eine große Auswahl bieten. Nicht zu vergessen ist der Austausch über Social Media, der zunehmend Anhänger auch in dieser Klientel findet. Halal in Kita und Schule Die Vorgaben des Islam werden sehr unterschiedlich interpretiert bzw. gelebt. Während es einigen Eltern ausreicht, dass ihre Kinder kein Schwei- Knack •Punkt 15 Neues aus Wissenschaft und Praxis nefleisch essen, pochen andere auf Fleisch aus Halal-Schlachtung. In der Regel sprechen Eltern das Thema bei der Leitung oder den pädagogischen Fachkräften selber an. Trotzdem ist es ratsam, wenn Verantwortliche bereits im Aufnahmegespräch danach fragen und verschiedene Möglichkeiten vorstellen. Kitas (aber auch Schulen) mit Verpflegungsangebot sollten auf einem Informationsblatt Antworten auf diese und andere typische Fragen zum Essensangebot (z. B. zu Allergien) bereithalten. Vor allem wenn die einzelnen Eltern unterschiedlicher Meinung sind, wird es schwieriger, ein entsprechendes Angebot vorzuhalten. Die optimale Lösung gibt es bisher nicht: Während einige Anbieter einfach nur Schweinefleisch auf den Speiseplänen kennzeichnen, bieten andere alternativ vegetarisches Essen oder z. B. Fisch und Fleisch anderer Tierarten an. Wieder andere lösen das Problem durch einfaches Weglassen der Fleischkomponente, wobei Letzteres bei nährstoffoptimierten Mahlzeiten keine gute Lösung ist, auch wenn grundsätzlich überhaupt nichts gegen fleischlose Mahlzeiten spricht. Gibt es mehrere Kinder, die nur Halal-Fleisch essen dürfen, kann es auch sein, dass Eltern abwechselnd beispielsweise Halal-Würstchen kaufen und in der Küche der Kita abliefern. Wie gesundheitsförderlich das wiederum ist, sei dahingestellt – zudem kann es sein, dass auch andere Kinder lieber Würstchen essen wollen und es hier zu Konflikten kommt. Es gibt aber auch Kitas, die selber für den Einkauf von Halal-Ware sorgen – jedoch ist das nicht die Regel, sondern davon abhängig, wie streng die Eltern sind, wie viele Kinder betroffen sind und wie offen Kita- so- Deutscher Lebensmittelrechtstag Gegenwart und Zukunft des Lebensmittelrechts D er Deutsche Lebensmittelrechtstag wurde 25 – das Jubilä- um war Anlass für einen Festvortrag von Bundesjustizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger. Darin streifte die Ministerin auch eines der Schwerpunktthemen der diesjährigen Fachtagung: die Lebensmittelkrisen. Die erste Forderung nach Skandalen sei meist, den Strafrahmen zu erhöhen. Doch angesichts der Praxis der Strafverfolgung werde schnell klar, dass der Strafrahmen nicht alles sei. Vielmehr stehe viel zu wenig Kontrollpersonal für die Überwachung der Betriebe zur Verfügung. Mit der Frage, ob die Strukturen der Lebensmittelkontrolle krisengeeignet seien, befasste sich Gerhard Zellner vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit. Zellner differenzierte klar, dass Krisen kein Beleg für die Schwäche des Systems seien und vom Handeln in der Krise kein Rückschluss auf das Handeln der Lebensmittelüberwachung im Routinebetrieb zu ziehen sei. Sie sei für Krisen gut gerüstet und 16 Knack •Punkt es gebe trotz vielfältigen Rufs nach Zentralisierung gute Gründe für das föderalistische System. Gleichzeitig verwies er darauf, dass für ein erfolgreiches Krisenmanagement Strukturen weniger entscheidend seien als vielmehr eine grundlegende Strategie, die offen ist für schnelles Handeln. Dafür gebe es gute Beispiele in der Praxis wie die Spezialeinheit beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), in der diverse Berufsgruppen von Juristen, Lebensmittelkontrolleuren, Lebensmittelchemikern und Tierärzten bis zu Agraringenieuren zum Einsatz kommen. Zu „Smileys” und „Schmollis” als Mittel zur Transparentmachung amtlicher Überwachungsergebnisse nahm Martin Müller, Vorsitzender des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure, Stellung. Zu wenig Personal und apparative Unterversorgung seien grundsätzlich ein Problem, aber: „Das Transparenzsystem braucht kein zusätzliches Personal”. Laut Müller ist das System notwen- wie Hauswirtschaftspersonal dafür sind. Grundsätzlich bedeutet ein solches Zusatzangebot, wie auch für Kinder mit Unverträglichkeiten, mehr Aufwand, lässt sich aber mit etwas Organisationstalent und Offenheit dennoch gut umsetzen. Idealerweise sucht man im Gespräch mit den Eltern der betroffenen Kinder nach passenden Lösungen. (SK) Quellen: Dreusch AB, Simşek H: Praxisleitfaden Halal. Einbindung in QM-Systeme, Behr`s Verlag, 1. Auflage 2011 Vorträge auf dem DLG-Symposium „Ein Markt rückt in den Fokus: Halal-Produkte”, Frankfurt/Main: 07.-08.05.12 tt www.eurohelal.eu tt www.halalcontrol.de tt www.qiblafoodcontrol.de tt www2.haribo.com/trTR/ueruenler/ helal-sertifikalarimiz.html tt www.trolli.de/inhaltsstoffe.php tt www.dlg.org dig, um unter anderem die Unternehmer zu motivieren, Mängel abzustellen. Auch seien dringend Schulungen für Gewerbetreibende notwendig. Unverändert kontrovers waren die Positionen zum Portal der Verbraucherzentralen t www. lebensmittelklarheit.de (siehe S. 6). Während Gerd Billen, Vorsitzender des Verbraucherzentrale Bundesverbands, betonte, Ziel des Portals sei es Erkenntnisse über die Erwartungen der Verbraucher/-innen zu gewinnen und nicht, Produkte bzw. Unternehmen an den Pranger zu stellen, werden laut Matthias Horst, Hauptgeschäftsführer des Bunds für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL), in dem Portal legale Lebensmittel stigmatisiert. Prof. Olaf Sosnitza, Universität Würzburg, stellte klar, dass die im Portal aufgegriffenen Fälle der „gefühlten” Irreführung das Leitbild eines normal informierten und verständigen Durchschnittsverbraucher nicht in Frage stellen – Aussagen werden dadurch nicht irreführend. Der 26. Lebensmittelrechtstag findet vom 14. bis 15. März 2013 in Wiesbaden statt. (IMü) tt www.ruw.de/lebensmittelrechtstag Juni 2012 Neues aus Wissenschaft und Praxis Überdosiert Folsäuregehalt in Multivitaminsaft N icht nur die Unterversorgung mit Folat (natürliche Form) ist problematisch, auch die Überversorgung mit Folsäure (synthetische Form) wird seit einigen Jahren kritisch gesehen (s. Knack•Punkt 3/2008, S. 6f). Daher hat das Max Rubner-Institut (MRI) im Rahmen eines Forschungsprojekts untersucht, wie es mit der Anreicherung von Multivitaminsäften mit synthetisch hergestellter Folsäure aussieht. Der Zusatz muss in der Zutatenliste angegeben werden. Wird der Folsäuregehalt beworben, ist nach § 4 Nährwertkennzeichnungs-Verordnung auch eine Mengenangabe incl. Vergleich mit der empfohlenen Tagesdosis (Anlage 1 NKV) erforderlich. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass die Menge der Folsäure in damit angereicherten Multivitaminsäften erheblich schwankt. Kurz nach der Abfüllung des Saftes liegt sie im Schnitt etwa 80 % über dem auf der Verpackung angegebenen Gehalt. Konkret heißt das, bereits mit drei Gläsern (600 ml) des frisch abgefüllten Safts kann man die tolerierbare Tageshöchstmenge für Folsäure (1.000 µg) überschreiten. Selbst nach sechs Monaten liegt der gemessene Folsäure-Gehalt immer noch 15 % über der deklarierten Menge. Diese wird erst nach 12 Monaten Lagerung bei konstant 18 °C um etwa 5 % unterschritten. Die Stichprobe war mit acht deutschlandweit häufig verkauften Multivitaminsäften (aus Glasflaschen, PET-Flaschen und Tetrapacks) zwar nicht sehr groß, die Ergebnisse sollten aber zu denken geben. Je länger die Haltbarkeit eines angereicherten Lebensmittels, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit einer massiven Überdosierung insbesondere emp- findlicher Vitamine kurz nach der Produktion. Rechtliche Situation Die Arbeitsgruppe „Fragen der Ernährung” der Gesellschaft deutscher Chemiker hat 2009 ein Positionspapier zu Toleranzen für Nährstoffschwankungen bei der Nährwertkennzeichnung veröffentlicht. Danach sind für Vitamine (A, D, E, Folsäure, Vitamin B12, Biotin) Abweichungen von +/- 30 % (zuzüglich Messunsicherheit des Verfahrens) tolerierbar. Weiter heißt es dort: „Die Instabilität einiger Vitamine kann eine Überdosierung erforderlich machen. Diese sollte in der Regel nicht mehr als 50 % des gekennzeichneten Gehaltes betragen. In begründeten Fällen, wie z. B. bei Fruchtsäften, können auch größere Überdosierungen erforderlich sein. Gegebenenfalls vorhandene Erkenntnisse über gesundheitliche Risiken bei Aufnahme höherer Vitamindosen sind zu berücksichtigen. Überdosierungen von instabilen Vitaminen sollten so angelegt werden, dass die Abweichung des tatsächlichen Vitamingehaltes vom deklarierten Wert zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums innerhalb der empfohlenen Toleranz liegt.” Nur sichere Lebensmittel sind verkehrsfähig Nach Artikel 14 Basis-Verordnung ((EG) 178/2002) dürfen Lebensmittel, die nicht sicher sind, nicht in Verkehr gebracht werden. Lebensmittel gelten als nicht sicher, wenn davon auszugehen ist, dass sie gesundheitsschädlich sind. Ein derart Folsäure-reiches Lebensmittel ist mit der angegebenen Ver- zehrsmenge (bei Multivitaminsäften meist ein Glas pro Tag) als sicheres Lebensmittel anzusehen. Wie ist das aber bei einem Mehrverzehr, zumal eine Menge von drei Gläsern pro Tag sicherlich nicht als übermäßiger Getränkegenuss verstanden werden kann? Hinzu kommt, dass Verbrauchern die Gefahr, die von einem solchen Lebensmittel bei Mehrverzehr ausgehen kann, nicht bewusst ist und auch nicht kommuniziert wird. Weitere Untersuchungen angereicherter Lebensmittel, insbesondere von Getränken, durch die amtliche Lebensmittelüberwachung erscheinen daher dringend angeraten. Verbrauchern kann derzeit nur die Empfehlung gegeben werden, solche Produkte (ungeöffnet) lieber etwas länger zu lagern und keinesfalls die angegebenen Tagesportionsmengen zu überschreiten. (AC) Quellen: PM des MRI vom 14.03.12: Frisch abgefüllt – schnell überdosiert. Folsäuregehalt in angereichertem Multivitaminsaft GdChPositionspapier Empfehlungen zu Toleranzen für Nährstoffschwankungen bei der Nährwertkennzeichnung, http://dev. gdch.de/strukturen/fg/lm/ag/ernaehrung/ stellungnahmen/toleranzen.htm vom 06.11.09, eingesehen am 21.04.12 Endlich veröffentlicht: Health Claims-Liste Am 25. Mai wurde die Verordnung (EU) Nr. 432/2012 vom 16. Mai 2012 zur Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern endlich veröffentlicht. Von den ursprünglich weit über 4.000 gewünschten Werbeaussagen sind darin gerade 222 übrig geblieben. Einige befinden sich noch im Nachprüfverfahren. Leider fehlt das Herzstück der Health Claims-VO 1924/2006, nämlich die Nährwertprofile, die den Einsatz dieser Werbeaussagen auf „vernünftige” Lebensmittel beschränken sollte, sprich auf solche, die nicht zu viel Salz, zu viel Zucker oder zu viel Fett enthalten. Jetzt ist vermutlich erst einmal der Anreicherung mit Vitaminen und Mineralstoffen für alle möglichen Produkte Tür und Tor geöffnet, da sich die meisten erlaubten Aussagen auf diese Nährstoffe beziehen. (AC) Juni 2012 Knack •Punkt 17 Bücher und Medien R. P. Schweppe Schlank durch Achtsamkeit B ewusstes Essen mit allen Sinnen ohne Ablenkung, kleiner Teller, lieber nachnehmen statt sich große Mengen aufzutun, in sich hinein horchen, ob es Hunger oder Appetit ist – diese Tipps geben Ernährungsexperten seit Jahrzehnten Menschen, die ihr Gewicht reduzieren möchten. Auf diese und weitere Tipps, Übungen und Anleitungen greift auch das vorliegende Buch zurück. Und es fasst diese Tipps und Übungen unter dem immer häufiger zu hörenden Begriff der Achtsamkeit zusammen. Achtsam sein heißt, sich selbst (hier: beim Essen und Trinken) wach und aufmerksam zu beobachten und wahrzunehmen und zwar ohne Interpretationen, Wünsche, Motive oder Wertungen. Dabei wird die Aufmerksamkeit auf das augenblickliche Tun gelenkt, in diesem Fall: essen und trinken. Die Achtsamkeit geht auf die Lehren von Buddha zurück. Achtsam- keitsübungen werden zunehmend zur Stressreduktion eingesetzt. Somit ist das Buch streng genommen kein Diätbuch – anders als der Titel vermuten lässt. Denn es leitet „nur” dazu an, sich besser kennen zu lernen, achtsam zu essen, sich auf das Essen zu konzentrieren, zu essen, wenn wirklich Essen das Bedürfnis ist und nichts anderes. Das bekommt jedem gut, im wahrsten und im übertragenen Sinne des Wortes! Das Abnehmen geschieht dabei von allein und eher nebenbei. Der Autor versteht es, mit seinen Lesern respekt-, ja fast schon liebevoll umzugehen. Er überfordert sie nicht, lässt ihnen Zeit, übt keinen Druck aus, bewertet nicht, verurteilt nicht, spricht weder Verbote noch Gebote aus. Ronald P. Schweppe lädt schlicht ein, Achtsamkeit auszuprobieren. Dadurch überzeugt der Autor. (mf) A. Flemmer Echt süß! Gesunde Zuckeralternativen im Vergleich D ie Autorin führt in ihrem Buch zunächst die Risiken des Zuckerkonsums auf und gibt dann einen ausführlichen Überblick über „gesunde” Zuckeralternativen. Neben alternativen Süßungsmitteln wie Honig und Dicksäften werden vor allem Zuckeraustauschstoffe und Süßstoffe ausführlich besprochen. Die Vor- und Nachteile beschreibt Andrea Flemmer leicht verständlich, ebenso die teilweise kontroverse Diskussion zu Süßstoffen und Zuckeraustauschstoffen. Bei den Zuckeraustauschstoffen wird zwar auf deren abführende Wirkung und auf die Toleranzwerte hingewiesen, beim weiteren Lesen fällt jedoch eine Sympathie der Autorin für Xylit auf. Im Vergleich mit den anderen Zuckeraustauschstoffen wird Xylit sehr ausführlich und positiv besprochen. Man gewinnt den Eindruck, dass Xylit eine sehr gute und sichere Alternative zu Zucker ist. Da Zuckeraustauschstoffe in Lebensmitteln, vor allem in Süßwaren, immer häufiger Verwendung finden, wäre ein deutlicherer Hinweis auf die Risiken eines hohen Konsums wünschenswert. 18 Knack •Punkt Süßstoffe werden in künstliche und natürliche Süßstoffe eingeteilt. Dabei liegt der Schwerpunkt dieses Kapitels in der Beschreibung von Stevia. Dieses Süßungsmittel war zum Zeitpunkt Andrea Flemmer: Echt süß! Gesunde Zuckeralternativen im Vergleich, 109 Seiten, VAK Verlags GmbH, Kirchzarten bei Freiburg 2011, ISBN 9783-86731-090-1, 10,95 € Ronald Pierre Schweppe: Schlank durch Achtsamkeit – Durch inneres Gleichgewicht zum Idealgewicht, 170 Seiten, systemed Verlag, Lünen 2011, ISBN 978-3-94277200-6, 14,95 € des Erscheinens in der Europäischen Union noch nicht zugelassen. Nach den Ausführungen der Autorin ist Stevia ein natürlicher, guter Zuckerersatz. Betont wird dies durch zwei Rezepte mit Stevia, denn sonst enthält das Buch keinerlei Rezepte. Leider geht Andrea Flemmer nicht darauf ein, dass es sich bei Stevia – seit Dezember 2011 als Süßstoff E 960 zugelassen – um einen hoch verarbeiteten Extrakt aus der Steviapflanze – dem Steviolglykosid – handelt. Hier von „natürlich” zu sprechen, ist einfach irreführend. Zum Schluss wünscht die Autorin dem Leser ein „süßes Leben ohne Reue”, welches mit den richtigen Zuckeralternativen ohne gesundheitliche Bedenken möglich sei. Den Hinweis der Verbraucherzentralen, die Schwelle für Süß insgesamt zu reduzieren, hält Andrea Flemmer zwar für sinnvoll, stellt aber gleichzeitig die Frage, „warum man sich das Leben nicht leichter machen soll”. Schade! Denn sonst ist das Buch gut verständlich geschrieben und gut recherchiert. An einigen Stellen wäre aber ein kritischerer Blick sinnvoll gewesen. (Vog) Juni 2012 Bücher und Medien Quellenverzeichnis Klima schützen & Geld sparen Kleinkind-Lebensmittel auf dem Prüfstand: Für die Kleinsten nur das Beste? S. 10ff Klimasparbücher 2012: Köln, Münster, Frankfurt, Stuttgart, München B ereits 2010 hatte das Klimasparbuch für München Premiere. Inzwischen gibt es auch Klimasparbücher für die Städte Münster, Stuttgart, Frankfurt und Köln. Das Klimasparbuch ist Ratgeber und Gutscheinbuch zugleich, mit dem man in den Genuss attraktiver Angebote in den jeweiligen Städten kommt. Und wer weiß schon, wie groß sein eigener CO2-Fußabdruck ist und wie man beim Einkauf zum Klimaschutz beitragen kann? Was jeder vom Klima wissen sollte und wie er dabei Geld sparen kann, beantwortet das Klimasparbuch. Durch zahlreiche Klimatipps und Beratungsangebote in den Bereichen Ernährung, Lebensstil, Verkehr, Wohnen und Bauen sowie Renovieren kann man seine CO2-Emissionen reduzieren. Damit gewinnen alle: das Klima, die Stadt und die Sparbuchbesitzer. Die Gutscheine sind Anknüpfungspunkte für den Alltag, ob Energiesparartikel, Ökostrom, oekom verein e. V.: Klimasparbücher für Köln, Münster, Frankfurt, Stuttgart, München, 96112 Seiten, oekom Verlag, 2012, 4,95 € fair gehandelte Kleidung oder ökologisch hergestellte Lebensmittel – es gibt Rabatte und Kostenloses. Der Kaufpreis für das Klimasparbuch ist gut angelegt. Auch als Geschenk ist es gut geeignet, wenn man längere Zeit in einer der Städte verbringt. (WF) H. Heseker, B. Heseker häufigsten gegessenen Lebensmittel und Speisen jeweils pro 100 g. Es wird as Lebensmittelangebot unterliegt sogar erklärt, wie man diese Werte auf einem ständigen Wandel. Es gibt Portionsgrößen umrechnet. neue Lebensmittel und altbekannte Neben den Standardnährwerwerden in neuer Zusammensetzung ten wie Energie, Fett, Fettsäuren und angeboten. Eine aktuelle Nährwertta- Cholesterol, Protein, Kohlenhydraten, belle ist daher unumgänglich. Ballaststoffen, Mineralstoffen und Die jetzt erschienene zweite, Vitaminen gibt es Übersichtstabellen vollständig überarbeitete Auflage zum Fruktose-, Laktose- und Jodgeder DGE-Nährwerttabelle enthält die halt der für diese Inhaltsstoffe jeweils Daten der 1.300 in Deutschland am wichtigsten Lebensmittel. Richtig gut, weil sonst in Nährwerttabellen eher selten: Es gibt eine Übersicht zum Kochsalzund sogar zum Transfettsäuren-Gehalt einzelner Speisen. Insgesamt besticht die Tabelle vor allem durch ihre klare Struktur und Übersichtlichkeit. (AC) Helmut Heseker; Beate Heseker: Die Nährwerttabelle, 144 Seiten, 2., vollständig überarbei- Die Nährwerttabelle D Alexy U, Clausen K, Kersting M: Die Ernährung gesunder Kinder und Jugendlicher nach dem Konzept der Optimierten Mischkost. Ernährungs-Umschau 55 (3): 168-75, 2008 w Foodwatch (Hrsg): Kinder kaufen, Report Februar 2012, http://foodwatch.de/ e36/e13710/e50345/e50348/downloadtabs50349/ categories50394/files50395/20120302_ f o o d w a t c h - R e p o r t _ K i n d e r- k a u f e n _ g e r. pdf w Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Kleinkindermilchgetränke sind nicht besser als Kuhmilch, PM 29/2011 vom 16.08.11, www. bfr.bund.de/de/presseinformation/2011/29/ kleinkindermilchgetraenke_sind_nicht_besser_ als_kuhmilch-126723.html w BfR: Verwendung von Mineralstoffen in Lebensmitteln. Zink. 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Neuer Umschau Buchverlag, 2012, ISBN 978-3865281401, 9,90 € Juni 2012 Knack •Punkt 19 Internet World Wide Web Interessantes im Netz Te r m i n e • Maastricht • 17.-22. Juni 2012 – 10th International Symposium on Vaccinium and Other Superfruits – www.vaccinium2012.com • Bundesweit • 22. Juni 2012 – 10. Tag des Cholesterins – www.lipid-liga.de • Berlin • 25. Juni 2012 – 12. Jahreskonferenz des Rates für Nachhaltige Entwicklung „WegeWissenWirkungen” – www.nachhaltigkeitsrat.de/konferenz • Köln • 30. Juni 2012 – Fortbildung „Primäre Allergieprävention” – www.gesundinsleben. de (t Für Fachkräfte t Fortbildungen) • Bonn • 5./6. Juli 2012 – DGESeminar: Train the Trainer – Didaktische Basisqualifizierung – www.dge.de • Heidelberg • 6./7. Juli 2012 – Bis hierhin und noch weiter – Stand und Perspektiven der Ernährungs- und Verbraucherbildung – www.ph-heidelberg.de/ presse-und-kommunikation/veranstaltungen-termine/artikel/bis-hierhin-undnoch-weiter.html • Frankfurt • 27. August - 2. September 2012 – Ernährung und Diätetik in Sport und Therapie – http://sportmedizin-akademie.de • Hamburg • 6./7. September 2012 – Seminar: Functional Foods und Nahrungsergänzungsmittel in der Prävention – www.studienzentrum-online.de/41827.html • Frankfurt • 8./9. September 2012 – Adipositas XXL – eine Herausforderung. Interdisziplinäre Fortbildung des Frankfurter Zentrums für Essstörungen – www.essstoerungenfrankfurt.de • Dortmund • 15. September 2012 – Seminar: Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern – www.fke-do.de (t Fachseminare t Fortbildung) • Kiel • 19. September 2012 – DGE-Seminar: Mens sana in corpore sana – Ernährung als wesentliche Stellschraube für einen gesunden Geist in einem ge­ sunden Körper – www.dge-sh.de/index.php?t=86 • Tutzing • 19./20. September 2012 – Heidelberger Ernährungsforum 2012: Tempodiät – Essen in der Nonstop-Gesellschaft – www.gesunde-ernaehrung.org/de/ Aktivitaeten/Heidelberger_Ernaehrungsforum/2012/1333110870 • NRW • Tag der Schul­verpflegung NRW – www.in-form.de/profiportal/in-form-presse/termine • Bochum • 28. September 2012 – Netzwerk Junge Familien : Fortbildung Primäre Allergieprävention – www.gesundinsleben.de/fuer-fachkraefte/ fortbildungen/allergiepraevention Gesundheitsbezogene Werbeaussagen (Health Claims): Alle Zulassungen und Ablehnungen http://ec.europa.eu/ nuhclaims/?event=search Neuartige Lebensmittel in der EU: Alle Anträge, Zulassungen und Ablehnungen http://ec.europa.eu/food/ food/biotechnology/novelfood/ authorisations_en.htm Forschungsinformationssystem Agrar / Ernährung FISA), Informationsportal des Bundes und der Länder zu Projekten, Forschungseinrichtungen und Forschungsförderung der öffentlichen Hand www.fisaonline.de Nachhaltigkeits-Check der Umweltverbände DNR, BUND und NABU www.nachhaltigkeits-check.de Online-Angebote der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung rund um Ernährung, Bewegung und Stressbewältigung www.bzga-ebs.de Die Partner der Arbeitsgemeinschaft „Kooperation Verbraucherinformation im Ernährungsbereich in Nordrhein-Westfalen“ im Internet: Juni 2011 • Heft 3 • 19. Jahrgang • AOK Nordwest t www.aok.de/nordwest Knack• • AOK Rheinland/Hamburg t www.aok.de/rheinland-hamburg k A k t u e l l e s f ü r M u l t i p l i ka t o r e n i m B e r e i ch E r n ä h r u n g • Landesvereinigung der Milchwirtschaft NRW e. V. t www.milch-nrw.de Schwerpunkt S chwerpunkt Was W as äändert ndert sich? sich? – und Wechseljahre EErnährung rnährung u nd W echseljahre • Landwirtschaftskammer NRW t www.landwirtschaftskammer.de t www.vz-nrw.de/ knackpunkt_3_2011 • Rheinischer LandFrauenverband e. V. t www.rheinische-landfrauen.de • Westfälisch-Lippischer Landfrauenverband e. V. t www.wllv.de • STADT UND LAND e. V. t www.stadtundland-nrw.de • Universität Paderborn, Ernährung und Verbraucherbildung t http://dsg.uni-paderborn.de • Verbraucherzentrale NRW e. V. t www.verbraucherzentrale-nrw.de 20 Knack •Punkt Ab sofort steht Heft 3/2011 zum kostenlosen Download zur Verfügung. Nutzen Sie den folgenden Link oder den abgedruckten QR-Code: Schwerpunkt Was ändert sich? – Ernährung und Wechseljahre Aktuelles aus Nordrhein-Westfalen Nicht alle Apfelsorten sind problematisch Die Herkunft von Lebensmitteln erleben Erster Milchradweg eröffnet Gesetzliche Regelungen Nitrat: Neuregelung der Höchstgehalte in Sicht Neues aus Wissenschaft und Praxis Hat der BMI zur Risikobewertung ausgedient? Welche Wirkung haben Softgetränke? H e r a u s g e b e r i n : Ve r b r a u ch e r ze n t r a l e N R W f ü r d i e A r b e i t s g e m e i n s cha f t „ Ko o p e r a t i o n Verbraucherinformation im Ernährungsbereich in Nordrhein-Westfalen“ August Gedruckt auf 100 % Recyclingpapier – ausgezeichnet mit dem2009 Blauen Engel.