Hinweise zu den Regeln des Amateurstatuts bezüglich Hole-in-One-Preise Einleitung Das „Amateur Status Committee“ des Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews hat die Aufgabe, in Zusammenarbeit mit anderen Verbänden in der ganzen Welt - so mit dem Deutschen Golf Verband e. V. und dessen Amateurstatut-Ausschuss in Deutschland - die Bedeutung des Amateurgolfs zu bewahren, sodass sich Spieler verschiedenster Spielstärken daran erfreuen können. Amateurgolf soll so frei wie möglich von jeglichem Missbrauch gehalten werden, der durch unkontrolliertes Sponsoring und finanzielle Anreize entsteht. Es ist notwendig, den Amateurgolfsport hiervor zu schützen, sodass er in vollem Ausmaß sowohl auf lokaler wie auch internationaler Ebene von Spielern ausgeübt werden kann, die Golf zum Vergnügen und nicht kommerziell spielen. Um dies sicherzustellen, existieren im Golf eindeutige Amateurbestimmungen. Diese Zusammenfassung ist geschrieben worden, um die Regeln bezüglich Hole-in-OnePreisen zu verdeutlichen. Da es durch zahlreiche Versicherungen zunehmend einfacher und preiswerter wird, wertvolle Preise für ein Hole-in-One anzubieten, ist es auch zunehmend wichtiger, dass Golfspieler, Veranstalter und Sponsoren von Amateurwettspielen die Wertgrenzen solcher Preise kennen. Ein Hole-in-One ist nicht nur als „Glücksschlag“ anzusehen, und es ist auch nicht mit einer Verlosung gleichzusetzen. Ein erfahrener Spieler erzielt eindeutig mit größerer Wahrscheinlichkeit ein Hole-in-One, als ein Spieler mit einer hohen Vorgabe. Aus diesem Grund legt Regel 3-2b des Amateurstatuts fest, dass ein Golfamateur keinen Preis mit einem Wert von mehr als € 750,-- annehmen darf. Jedoch darf ein Hole-in-One-Preis innerhalb dieser Wertgrenze zusammen mit einem anderen Preis im gleichen Wettspiel gewonnen werden. Wann gelten die Regeln des Amateurstatuts? Die Regeln des Amateurstatuts gelten nicht nur auf dem eigentlichen Golfplatz, sondern auch, wenn ein Wettbewerb auf einer Driving Range oder einem anderen Gelände, das zum Zwecke des Golfspielens hergerichtet wurde, stattfindet. Unzulässige Preise Ein häufiges Beispiel eines unzulässigen Preises für die Erzielung eines Hole-in-One ist ein Auto. Wenn ein Golfamateur einen derartigen Preis gewinnt, muss er die Wahl zwischen der Annahme des Preises und Verlust seines Amateurstatusses oder der Ablehnung des Preises und Erhalt seines Amateurstatusses treffen. Es ist wichtig festzuhalten, dass ein Spieler bei Annahme eines solchen Preises und anschließendem Antrag auf Wiedereinsetzung in den Amateurstatus damit rechnen muss, dass ihm eine Wartezeit von bis zu fünf Jahren bis zur Wiedereinsetzung in den Amateurstatus auferlegt wird. Der Amateurstatut-Ausschuss ist der Ansicht, dass ein Golfamateur nicht in die unglückliche und schwierige Situation gebracht werden soll, eine Entscheidung zwischen einem Preis und seinem Amateurstatus treffen zu müssen. Aus diesem Grund wendet sich der Ausschuss strikt dagegen, derartig übermäßig wertvolle Preise für ein Hole-in-One auszusetzen. (Das Amateurstatut ist für DGV-Mitglieder als Verbandsordnung bindend.) © R&A 2001 Übersetzung DGV © 2004 Seite 1 Hinweise zu den Regeln des Amateurstatuts bezüglich Hole-in-One-Preise Geldpreise Falls Geldpreise für Holes-in-One ausgesetzt werden, gleich ob für die Spieler oder die durch sie repräsentierten Vereine, führt dies zum Verlust des Amateurstatusses aller an dem Wettspiel teilnehmenden Spieler, da sie dann direkt bzw. indirekt um Preisgeld spielen und gegen Regel 3-1. des Amateurstatuts verstoßen. Lassen sich die Regeln umgehen? Ein Golfamateur kann seinen Amateurstatus behalten, auch wenn er einen unzulässigen Preis annimmt, falls er diesen bei der Annahme unmittelbar an eine bekannte wohltätige Einrichtung weitergeben lässt. Es ist bei einem derartigen Verfahren wichtig, dass der Gewinner den Preis nicht in Besitz nehmen darf. Die folgenden Beispiele werden stets als Versuche angesehen, die Regeln zu umgehen. Sie sind unzulässig und führen dazu, dass der Spieler einen Verstoß gegen Regel 3-2.b. begeht: 1. Annahme eines unzulässigen Preises aus einer Verlosung oder Tombola, die auf Spieler beschränkt sind, die ein Hole-in-One erzielt haben. 2. Annahme eines unzulässigen Preises aus einem Quiz, das auf Spieler beschränkt ist, die ein Hole-in-One erzielt haben. 3. Vergabe des Preises an eine mit dem Gewinner verbundene Person, sodass der das Hole-in-One erzielende Spieler den Preis nicht selbst annimmt. Versicherungen Andere anwesende Spieler erwarten von einem Golfamateur traditionell, nach einem Hole-inOne z. B. zu einem Getränk eingeladen zu werden. Deshalb ist er berechtigt, sich gegen dieses Ereignis zu versichern, vorausgesetzt, es ist eine echte Versicherung und kein Verfahren, mit dem die Regel über Preise umgangen wird. Es ist wichtig, diesen Fall von einem anderen Fall zu unterscheiden, in dem die Versicherungspolice der Preis für das Hole-in-One ist, was nicht zulässig ist. Schlussfolgerung Es ist verlockend für einen Golfamateur, die Vorteile, ein Golfamateur zu sein, zu übersehen oder zu vergessen, besonders, wenn ihm die Schlüssel für ein neues Auto anlässlich eines Hole-in-One überreicht werden. Die Annahme eines solchen Preises wird jedoch bestimmte Konsequenzen haben, die dazu führen, dass der Spieler seine Entscheidung bedauert: Seine Vorgabe erlischt, und die Teilnahme an Wettspielen für Golfamateure wird für ihn der Vergangenheit angehören. Das Spiel, an dem sich bisher erfreut hat, kann sich nachhaltig für ihn ändern. Die Gefahr dabei, die Bestimmungen über Hole-in-One-Preise nachlässig anzuwenden, ist, dass dies so gut wie sicher zu einer Ausuferung derartiger Preise führen würde. Damit würde der Hole-in-One-Preis attraktiver als das eigentliche Wettspiel. Wie außerdem bereits erwähnt, kann der hohe finanzielle Anreiz, einen solchen Preis zu gewinnen, zum Missbrauch der Regeln eines Spiels führen, das zurzeit davon profitiert, weitgehend selbstregelnd zu sein. Deshalb ist der Amateurstatut-Ausschuss der Ansicht, dass das Aussetzen von unzulässigen Preisen für ein Hole-in-One gegen die berechtigten Interessen des Spiels ist und sucht die fortlaufende Unterstützung aller, die sich mit der Durchführung von Wettspielen für Golfamateure befassen, nur den Regeln des Amateurstatuts entsprechende Preise auszusetzen. © R&A 2003 Übersetzung DGV © 2004 Seite 2