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Neubau Wohn- und Geschäftshaus
Amthausquai – Jurastrasse Olten
GBNR. 1321
Projektwettbewerb auf Einladung, anonym
Bericht des Preisgerichts
2. Juli 2012
Inhaltsverzeichnis
0
Einleitung
1
Allgemeine Informationen zur Aufgabe
1.1 Veranstalterin
1.2 Verfahrensbegleitung und Sekretariat
1.3 Verfahren
1.4 Preissumme
1.5 Teilnahmeberechtigung
1.6 Verbindlichkeit
1.7 Weiterbearbeitung
1.8 Eigentumsverhältnisse / Urheberrecht
1.9 Beschwerden
2
Prozess
2.1 Preisgericht
2.2 Teilnehmende
2.3 Fragenbeantwortung
2.4 Eingegangene Projekte
2.5 Vorprüfung
3
Beurteilung der Projekte
3.1 Beurteilungstage
3.2 Ergebnis der Vorprüfung, Zulassung zur Beurteilung
3.3 Beurteilungskriterien
3.4 Vorgehen zur Beurteilung
3.5 Erster Rundgang
3.6 Zweiter Rundgang
3.7 Beurteilung der verbliebenen Projekte
3.8 Kontrollrundgang
3.9 Projektbeschriebe und Bericht des Preisgerichtes
4
Entscheid und Empfehlung des Preisgerichtes
4.1 Rangierung und Preiszuteilung
4.2 Empfehlung
5
Schlussbemerkungen
5.1 Dank und Würdigung
5.2 Weiteres Vorgehen
5.3 Genehmigung
6
Couvertöffnung
7
Projektbeschriebe
0
Einleitung
Die Personalvorsorgestiftung der Ärzte und Tierärzte PAT-BVG mit
Sitz in Bern hat das Grundstück im Herbst 2011 vom Kanton
Solothurn erworben, mit der Auflage für den vorgesehenen Neubau
ein Qualitätsverfahren in Form eines Projektwettbewerbes auf
Einladung durchzuführen.
Das bestehende Gebäude wurde abgebrochen.
Mit dem Projektwettbewerb soll ein Projekt für ein neues Wohn- und
Geschäftsgebäude entwickelt werden, das hohe Qualitäten bezüglich
Städtebau, Architektur, Funktion, Energie und Wirtschaftlichkeit in
Erstellung und Betrieb aufweist.
1
1.3
Verfahren
Der Projektwettbewerb auf Einladung erfolgte nach den
Grundsätzen der Ordnung für Architektur- und
Ingenieurwettbewerbe SIA 142, Ausgabe 2009. Das Verfahren
wird in deutscher Sprache und anonym durchgeführt.
1.4
Preissumme
Dem Preisgericht stand für mindestens 3 Preise die Summe von
Fr. 65'000.00 (inkl. MwSt.) zur Verfügung, welche voll
ausgeschüttet wurde.
Allgemeine Information zur Aufgabe
1.1
Veranstalterin
1.5
Zur Teilnahme waren ausschliesslich die 7 eingeladenen
Architekturbüros berechtigt.
Der Beizug von Planungsfirmen und Fachleuten aus weiteren
Fachrichtungen ist freigestellt. Diese können jedoch aus ihrer
Beteiligung am Projektwettbewerb keinen Anspruch auf eine
direkte Beauftragung ableiten.
Personalvorsorgestiftung der Ärzte und Tierärzte, PAT BVG
Gutenbergstrasse 21
3011 Bern
1.2
Verfahrensbegleitung und Sekretariat
Flury und Rudolf Architekten AG
Untere Steingrubenstrasse 19
4500 Solothurn
Pius Flury dipl. Architekt ETH/SIA
Tel. 032 622 32 20
Fax. 032 622 24 28
E-Mail: [email protected]
Teilnahmeberechtigung
1.6
Verbindlichkeit
Die Bestimmungen des Programmes zum Projektwettbewerb
und die Fragenbeantwortung waren für die Veranstalterin, das
Preisgericht und die Teilnehmer/innen verbindlich. Mit der
Teilnahme am Projektwettbewerb anerkennen die
Teilnehmer/innen die Bedingungen des Verfahrens sowie die
Entscheide im Ermessensbereich des Preisgerichtes
1.7
Nach Abschluss des Projektwettbewerbes werden alle
Teilnehmer/innen schriftlich über das Ergebnis orientiert. Es
werden keine telefonischen Auskünfte erteilt.
Die Veranstalterin beabsichtigt die Verfasser/innen des vom
Preisgericht zur Ausführung empfohlenen Projektes mit der
Weiterbearbeitung mindestens bis und mit Ausführungsplanung
zu beauftragen. Es werden ca. 60% der Leistungen nach SIA
102 in Aussicht gestellt, unter Vorbehalt der vertraglichen
Einigung.
Als Basis für die Honorierung gelten folgende Parameter nach
der SIA Honorarordnung Nr. 102, Ausgabe 2003:
z-Werte
2012
Schwierigkeitsgrad
n= 1.0
Anpassungsfaktor
r = 1.0
Teamfaktor
i = 1.0
Mittlerer Stundenansatz
Fr. 135.00 exkl. MwSt.
Umgang mit den best. UG’s werden separat vergütet.
1.8
berechtigt sind, im Sinne dieser Wettbewerbsbedingungen über
die Urheberrechte ihres Projektes zu verfügen.
Weiterbearbeitung
Eigentumsverhältnisse / Urheberrecht
Das Urheberrecht richtet sich nach den Bestimmungen von
Artikel 26 der SIA-Ordnung 142 (2009).
Die Unterlagen der Wettbewerbsarbeiten gehen ins Eigentum
der Auftraggeberin über. Das Urheberrecht der Projektbeiträge
verbleibt bei den Projektverfasser/innen.
Auftraggeberin und Projektverfasser/innen besitzen, das
gegenseitige Einverständnis vorausgesetzt, das Recht zur
Veröffentlichung der Studien. Die Auftraggeberin und die
Projektverfasser/innen sind stets zu nennen.
Die Teilnehmenden erklären mit der Unterzeichnung des
Programms und mit der Abgabe ihres Projektes, dass sie
1.9
Beschwerden
Entscheide des Preisgerichtes in Ermessensfragen können
nicht angefochten werden.
2
Prozess
2.1
Preisgericht
Sachpreisrichter (stimmberechtigt):
- Walter Kohler, Geschäftsführer PAT BVG Vorsitz
- Walter Lüthi, Walter Lüthi AG, Architektur & Immobilien,
Vertreter der Bauherrschaft
Fachpreisrichter (stimmberechtigt):
- Guido Keune, Architekt, Leiter Immobilien HBA, Kanton
Solothurn
- Lorenz Schmid, Leiter Stadtplanung Olten
- Peter Jakob, Architekt, Zürich
- Pascal Vincent, Architekt, Bern
- Doris Wälchli, Architektin, Lausanne
Ersatz :
- Pius Flury, Architekt, Solothurn
Experten (ohne Stimmrecht):
Ruedi Bieri, Stv. Kantonsplaner, Kanton Solothurn, zuständiger
Kreisplaner
Markus Pfefferli, Stadtplanung Olten
Die Veranstalterin behielt sich vor, weitere Experten (ohne
Stimmrecht) bei zu ziehen.
2.2
Teilnehmende
2.5
Zur Teilnahme am anonymen Projektwettbewerb wurden
folgende sieben Architekturbüros eingeladen, die alle ihre
Teilnahme schriftlich bestätigt haben:
-
werk 1 Architekten und Planer AG, Olten
Brügger Architekten AG , Thun
mlzd Architekten, Biel / Bienne
ssm Architekten AG, Solothurn
Lussi + Halter Partner AG, Luzern
Buchner Bründler AG, Basel
Edelaar Mosayebi Inderbitzin, Zürich
2.3
Fragenbeantwortung
Innerhalb der gesetzten Frist gingen schriftlich und anonym 35
Fragen ein, die am 27. Februar 2012 beantwortet wurden.
2.4
Eingegangene Projekte
Es sind fristgerecht und anonym 7 Projektvorschläge bei Flury
und Rudolf Architekten AG Solothurn eingereicht worden. Die
Projekt Vorschläge tragen unterschiedliche Kennwörter. Die
Nummerierung wurde durch die Vorprüfung vorgenommen nach
einer rein zufälligen Reihenfolge:
Nr. 1 „Bohemian Rhapsody“
Nr. 2 „Jurasienne“
Nr. 3 „Tressage“
Nr. 4 „Eurydice“
Nr. 5 „Domus“
Nr. 6 „Heinrich“
Nr. 7 „abitaare“
3
Vorprüfung
Die Vorprüfung erfolgte in der Woche 24/12.
Geprüft wurde anhand der Vorgaben und Anforderungen im
Wettbewerbsprogramm und der Fragenbeantwortung. Die
Vorprüfung erfolgte durch Flury und Rudolf Architekten AG
Solothurn, Pius Flury und Iris Fankhauser.
Das Ergebnis der Vorprüfung wurde in einem separaten Bericht
zusammengefasst und dem Preisgericht in schriftlicher Form zur
Verfügung gestellt.
Beurteilung der Projekte
3.1
Beurteilungstage
Am 19. Und 26 Juli 2012 traf sich das Preisgericht zur
Beurteilung. Die stimmberechtigten Mitglieder waren an beiden
Tagen vollständig anwesend. Am zweiten Beurteilungstag war
ein Experte (ohne Stimmrecht) entschuldigt.
3.2
Ergebnis der Vorprüfung, Zulassung zur Beurteilung
Formelles
Alle eingeladenen Büros haben ein Projekt eingereicht.
Pläne und Modelle sind fristgerecht eingereicht worden.
Die Anonymität wurde gewahrt. Es waren keine Hinweise auf
die VerfasserInnen festzustellen.
Inhalte
Alle Projekte haben die inhaltlichen Anforderungen erfüllt. Sie
bewegen sich alle in den im Rahmen des Gestaltungsplanes
möglichen Abweichungen von der Grundordnung. Ein Projekt
schlägt einen siebengeschossigen Kopfbau vor, der im Rahmen
der städtebaulichen Qualität beurteilt werden soll.
Raumprogramm
Alle Projekte erfüllen mit unterschiedlichen Vorschlägen die
Anforderungen des Raumprogrammes.
Antrag der Vorprüfung
Da bei keinem Projekt Verstösse gegen die formellen
Bedingungen und die inhaltlichen Anforderungen vorliegen, sind
alle sieben Projekteingaben zur Beurteilung und Preiserteilung
zuzulassen.
Anschliessend wurden alle Projekte im Plenum hinsichtlich der
Kriterien charakterisiert.
3.5
Erster Rundgang
Nach intensiver Diskussion im Plenum wurden einstimmig jene
Projekte ausgeschieden, die nach Meinung des Preisgerichtes
in mehreren Kriterien als mangelhaft beurteilt wurden und in
keinem Hauptkriterium als gut befunden wurden.
Ausgeschieden wurden:
Nr. 2 „Jurassienne“
Nr. 7 „abitaare“
3.6
Zweiter Rundgang
In einem weiteren Durchgang wurden die verbleibenden
Projekte vergleichend diskutiert. Nachfolgende Projekte konnten
die vorgegebenen Beurteilungskriterien nach Auffassung des
Preisgerichtes nur beschränkt erfüllen, da sie nur in einem
Hauptkriterium befriedigen konnten. Ausgeschieden wurden:
Nr. 3 „tressage“
Nr. 6 „Heinrich“
3.7
Beurteilung der verbliebenen Projekte
Von den verbleibenden 3 Projekten wurde für den zweiten
Beurteilungstag von den Fachpreisrichter/innen
Projektbeschriebe erstellt. Diese standen dem Preisgericht zu
Beginn des zweiten Beurteilungstages zur Verfügung. Die
verbliebenen 3 Projekte sind:
Das Preisgericht hat das Ergebnis zur Kenntnis genommen und
dem Antrag der Vorprüfung einstimmig zugestimmt.
3.3
Beurteilungskriterien
Das Preisgericht legte der Beurteilung die im
Wettbewerbsprogramm aufgeführten Kriterien zugrunde:
a) Städtebau und Architektur:
Konzepte Städtebau, Gestaltung, Materialisierung, Identität und
Ausstrahlung, formale und räumliche Qualität,
Aussenraumqualität.
b) Funktionalität:
Erschliessungskonzept, Wohnungstypologie, Flexibilität
Erdgeschoss, energetisches und ökologisches Konzept.
c) Wirtschaftlichkeit:
Energetisches und ökologisches Konzept, Bau- und
Betriebskosten.
Die Kriterien sind gleichgewichtig.
3.4
Vorgehen zur Beurteilung
Nach der freien und individuellen Besichtigung durch das
Preisgericht wurden die Projekte unter der Leitung der
Fachpreisrichter/innen in drei Untergruppen studiert.
Nr. 1. „Bohemian Rhapsody“
Nr. 4. „Eurydice“
Nr. 5: „Domus“
Aufgrund der vorgetragenen Projektbeschriebe durch die
Fachpreisrichter/innen wurden diese Projekte anhand der
Projekt im 1. Rang „Boehemian Rhapsody“ zur
Weiterbearbeitung und Ausführung.
Beurteilungskriterien vertieft und eingehend diskutiert. Auf der
Basis der von den Projektverfassenden abgegebenen
Projektkennzahlen konnten auch die Wirtschaftlichkeitskriterien
vergleichend mit einbezogen werden.
3.8
3.9
4
Kontrollrundgang
Die Entscheide der Ausscheidungsrundgänge wurden vom
Preisgericht durch nochmaliges Überprüfen aller Projekte
hinterfragt. Die Diskussion hat zu keinen Veränderungen der
bisherigen Entscheide geführt und das Preisgericht beschloss
einstimmig an den gefassten Entscheiden festzuhalten.
Rangierung und Preiszuteilung
Gestützt auf die im Wettbewerbsprogramm aufgeführten
Beurteilungskriterien beschloss das Preisgericht nach
eingehender Diskussion einstimmig folgende Rangierung und
Preiszuteilung:
1. Rang, 1. Preis: Nr. 1 „Bohemian Rhapsody“
2. Rang, 2. Preis: Nr. 5 „Domus“,
3. Rang, 3. Preis: Nr. 4 „Eurydice“,
4.2
Schlussbemerkungen
5.1
Dank und Würdigung:
Das Preisgericht schätzt die hohe Qualität der eingereichten
Arbeiten und dankt allen Teilnehmenden für das sehr grosse
Engagement. Die verschiedenen Beiträge haben fachliche
Diskussionen auf hohem Niveau ermöglicht, insbesondere auch
über die städtebauliche Bedeutung eines Projektes an diesem
Standort. Auch gerade deshalb ist das Preisgericht überzeugt,
dass der gewählte Weg über einen Projektwettbewerb richtig
war. Es ist auch sehr erfreulich, dass die Entscheide des
Preisgerichtes durchwegs einstimmig gefällt werden konnten.
5.2
Weiteres Vorgehen, Ausstellung
Vom 10. Juli bis zum 21. Juli 2012 werden alle Projekte im
Stadthaus Olten, 10. Stock öffentlich ausgestellt.
Öffnungszeiten: Montag bis Samstag jeweils von 10.00 Uhr bis
17.00 Uhr.
Projektbeschriebe und Bericht des Preisgerichtes.
Aufgrund der Beurteilung wurden die Projetkbeschriebe
bereinigt und zusammen mit dem Bericht des Preisgerichtes
den Mitgliedern des Preisgerichtes zur Genehmigung vorgelegt.
Entscheid und Empfehlung des
Preisgerichtes
4.1
5
Fr. 30‘000.00
Fr. 20‘000.00
Fr. 15‘000.00
Empfehlung
Das Peisgericht empfiehlt der Bauherrschaft einstimmig das
5.3
Genehmigung
6
Couvertöffnung
Die Öffnung der verschlossenen Verfassercouverts ergibt folgende
Verfasserinnen und Verfasser der eingereichten Projekte:
2. Rundgang
Nr. 3 „tressage“
1. Rang, zur Weiterbearbeitung und Ausführung empfohlen:
Nr. 1 „Bohemian Rhapsody“
Verantwortliche Projektverfasser/innen:
Buchner Bründler AG Architekten BSA, Basel
Mitarbeit: Daniel Buchner, Andreas Bründler, Raphaela Schacher,
Julian Oggier, Jonathan Hermann, Dominik Aegerter.
Verantwortliche Projektverfasser/innen:
: mlzd, Biel
Mitarbeit: Daniele Di Giacinto, Pat Tanner, Claude Marbach, Roman
Lehmann, Daniel Deering, Robert Ilgen, Sarah Fahrni, Annina Koch.
Nr. 6 „Heinrich“
2. Rang: Nr. 5 „Domus“
Verantwortliche Projektverfasser/innen:
brügger architekten ag, Thun
Mitarbeit: Heinz Brügger, David Bühler, Simone Siegenthaler, Michel
Wittwer, Fabian Michel, Martin Reutimann.
Verantwortliche Projektverfasser/innen:
werk 1 architekten und planer ag
Mitarbeit: Thomas Schwab, Martin Stuber, Roger Stucki, Rolf
Mettauer, Daniela Schwab, Jana Schmidtzberg, Michael Vorbröcker,
Corinne Molina.
1. Rundgang
3. Rang: Nr. 4 „Eurydice“
Nr. 2 „Jurassienne“
Verantwortliche Projektverfasser/innen:
Edelaar Mosayebi Inderbitzin AG ETH SIA, Zürich
Mitarbeit: Ron Edelaar, Elli Mosayebi, Christian Inderbitzin, Marion
Sigrist
Verantwortliche Projektverfasser/innen:
Lussi + Halter, Partner AG, Luzern
Mitarbeit: Niklaus Hunkeler, Ina Mergen.
Nr. 7 „abitaare“
Verantwortliche Projektverfasser/innen:
ssm architekten ag, Solothurn
Mitarbeit: Jürg Stäuble, Lili Reckermann, Patrick Staub, Rocco
Parente
7
Projektbeschriebe
1. Rang: Nr. 1 „Bohemian Rhapsody“
Buchner Bründler AG Architekten BSA, Basel
Aufbauend auf einer sorgfältigen städtebaulichen Analyse entwickeln
die Projektverfassenden den Neubau als freistehendes Gebäude,
gelesen als Teil der „Perlenkette“ entlang der Aare. Folgerichtig wird
zum Nachbargrundstück an der Jurastrasse eine Lücke offen
gehalten und der Bau schliesst sich nicht nahtlos an die
Blockrandbebauung an. Gekonnt laviert der Baukörper zwischen
Solitär und Blockrand. Allerdings – und da zeigt sich die Dualität des
vorhandenen städtebaulichen Muster – steht das vorgeschlagene
Volumen mit der Schmalseite zum repräsentativen Amthausquai.
Dennoch gelingt es den Projektverfassenden, diese kurze Seite des
Gebäudes wohlproportioniert und mit der nötigen Präsenz als neues
Glied in die Abfolge der repräsentativen Bauten einzufügen, und dies
ohne aufdringlich zu wirken. Überzeugend wirkt auch die leichte
Knickung der hofseitigen Fassade und bildet dadurch eine subtile
Differenzierung zu den Strassenseiten. Sorgfältig gestaltet ist auch
die mural gehaltene Fassade. Mit den in den Ecken angeordneten
Loggien und den abgestuften Verputzebenen entsteht eine Tiefe in
der Fassade welche gekonnt die Profilierung des Aarhofs aufnimmt.
Allerdings wirken die abgestuften Fassadenflächen noch etwas
zufällig angeordnet.
An der Jurastrasse erschliessen zwei gut proportionierte
Eingangshallen die Wohnungen. Gut integriert sind da auch die
Abstellräume für die Fahrräder angeordnet. Diese für die Wohnungen
überzeugende Lösung hat allerdings eine relativ kleinteilige
Gewerbefläche zur Folge. Grosse zusammenhängende Einheiten
sind nicht möglich. Attraktiv ist dagegen die zum Amthausquai
ausgerichtete Gewerbezone. Mit der präsenten Front zur Aare können
die Kunden optimal abgeholt werden. Die Gestaltung des
Aussenraumes, insbesondere des Hofes, ist nur minimal dargestellt.
Geschickt werden zwei Treppenanlagen so angeordnet, dass
einerseits durchgehende Wohnungen möglich sind und andererseits
am Kopf des Gebäudes ein Dreibünder entsteht. Dadurch wird es
möglich, pro Geschoss jeweils zwei Wohnungen vom Ausblick auf die
Aare profitieren zu lassen. Die Grundrisse sind als Mietwohnungen
gut zugeschnitten und attraktiv. Die Anordnung der Küchen an der
Nordseite trägt zur Qualität des „Durchwohnens“ bei. Denkbar wäre
auch eine Positionierung der Küche an der eingezogenen Loggia im
Süden. Die Grundrisse lassen beide Möglichkeiten offen was zur
Planungsflexibilität beiträgt. In den Wohnungen zur Aare ist die
Anordnung der Sanitärräume noch nicht optimal. Auch ist fraglich, ob
die freistehende Westfassade so geschlossen sein muss.
Die klare Bauform, die vorgesehene Materialisierung und die
Anordnung der Erschliessungskerne lassen auf günstige Baukosten
schliessen. Die Qualität der Wohnungen und der Gewerbeflächen
versprechen insgesamt eine gute Wirtschaftlichkeit. Das Kompakte
Gebäude und die einfache Struktur bilden auch eine gute
Voraussetzung, das Projekt nachhaltig zu erstellen und zu betreiben.
Insgesamt handelt es sich beim vorliegenden Projekt um einen sehr
sorgfältig aufgebauten und durchgearbeiteten Entwurf sowohl in
städtebaulicher Hinsicht wie auch in den funktionalen und
wirtschaftlichen Aspekten. Die hohen Qualitätsansprüche welche
dieser sensible Standort fordert werden weitestgehend eingelöst.
2. Rang: Nr. 5 „Domus“
brügger architekten ag, Thun
Der vorliegende Entwurf schlägt einen einfachen und klaren
Baukörper vor, welcher die vorhandenen Baulinien übernimmt. Das
auf drei Seiten zurückspringende Attikageschoss übernimmt die
Traufhöhe der benachbarten Bauten als städtebauliche Regel. Das
dadurch entstehende Volumen fügt sich so selbstverständlich in die
bestehende, städtebauliche Struktur ein. Im Erdgeschoss verzichten
die Architekten auf eine spezielle Ausbildung der verschiedenen
Eingangsbereiche für die Wohnungen, beziehungsweise die Bürooder Ladenlokale.
Bedingt durch die Form der Parzelle entsteht eine nicht ganz einfach
zu meisternde Grundrissgeometrie, wobei sich der Grundriss in
Richtung Aare verbreitert. Die sich dadurch ergebende grosse Nähe
zum Nachbargebäude ist problematisch. Durch die präzise
Positionierung der beiden Kerne gelingt eine gute Erschliessung der
Obergeschosse, welche eine grosse Auswahl an verschiedenen
Wohnungstypen und -grössen zulässt.
Die Architekten schlagen loftartige, durchgehende beziehungsweise
in Richtung Quais orientierte Wohnungen vor. Um einen Sanitärkern
herum werden die verschiedenen, ineinander fliessenden Räume
organisiert. Durch Schiebewände können einzelne Raumbereiche
unterteilt werden, wodurch die im Grunde kleinen Wohnungen eine
gewisse Grosszügigkeit erhalten. Die Aussenbereiche werden als
Loggien ausgebildet. Es ist unter dem Aspekt der Wohnnutzung
allerdings nicht nachvollziehbar, warum diese Aussenbereiche hinter
dem relativ engen Fassadenraster verborgen bleiben. Auf eine
eigentliche Attikaterrasse und den daraus möglichen Mehrwert für
diese Wohnungen wird verzichtet. Insgesamt können die
verschiedenen Grundrisse als gelungen bezeichnet werden, wenn sie
auch nicht bis zur letzten Konsequenz zu Ende gedacht wurden.
Dabei ist festzustellen, dass die Attikawohnungen nicht mehr über die
Qualität der Normalgeschosse verfügen.
Die möglichen Laden- oder Büroflächen im Erdgeschoss erscheinen
angemessen.
Die auf drei Seiten identische, regelmässige und einfache
Fassadestruktur erinnert den Betrachter eher an einen Bürobau denn
an ein Wohnhaus. Zumal die Architekten darauf verzichten dem
Wohnen dienende Aussenräume in der Gebäudehülle zu
thematisieren. Leider lässt sich die Wirkung der Loggien auf die
Fassadengestaltung nicht nachvollziehen, da diese in der
beiliegenden Visualisierung nicht gezeigt werden. Der Versuch,
mittels Bronzeblech-Gittern die Monotonie der Fassade etwas
aufzulockern, erscheint etwas gesucht, zumal die engmaschige
Fassadenstruktur für genügend Sichtschutz sorgt.
Die vorgeschlagene konstruktive Trennung von tragender
Betonstruktur und raumunterteilender Leichtbaukonstruktion erlaubt
eine sehr grosse Flexibilität. Die Kompaktheit des Gebäudes lässt auf
eine gute Wirtschaftlichkeit schliessen. Aufgrund der Volumetrie und
der Fassadenstruktur kann von einem energetisch guten Standard
ausgegangen werden.
Den Architekten ist es gelungen einen städtebaulich und
architektonisch stimmigen Baukörper zu entwerfen. Die Setzung der
Baute ist schlüssig und ergänzt das bestehende Stadtgefüge
sinngemäss. Ebenso sind die verschiedenen Grundrisse gut
organisiert und qualitativ hochwertig.
Die Problematik bei diesem Entwurf liegt in seinem architektonischen
Ausdruck. Die Architekten scheinen die für den Wohnungsbau
typischen und definierenden Elemente wie Aussenräume, Aussicht
oder eine identitätsstiftende Eingangssituation zu negieren.
3. Rang: Nr. 4 „Eurydice“
Edelaar Mosayebi Inderbitzin AG ETH SIA, Zürich
Der Entwurf schlägt einen Bau vor, der sich auf alle Seiten bewusst
unterschiedlich verhält.
Zur Aare hin übernimmt das Gebäude die Geometrie des
Vorgängerbaus und fügt sich als scheinbarer Solitär in die Reihe der
vermeintlichen Einzelbauten des Amtshausquais ein und will sich als
Kopfbau behaupten. Die Präsenz des Baus am Amtshausquai wirkt
selbstbewusst und angemessen.
Auf der Seite der Jurastrasse dockt sich das Volumen an die
bestehende Randbebauung an und wird mit mehreren Rücksprüngen
und Erkern in der Länge gestaffelt. Die dadurch angestrebte bessere
Sicht auf die Aare wird aber eher vermindert und die Fassade wirkt zu
kleinteilig.
Das abgewinkelte fünfgeschossige Volumen, das in den Innenhof
greift und als Grenzbau an den Aarhof schliesst, soll die
kammerbildende Morphologie des schon stark überbauten Hofs
übernehmen. Was für ein paar Wohnungen eine verbesserte Aussicht
zur Aare ermöglicht, erweist sich für die Organisation des Gebäudes
(Lage des Treppenhauses) und der Wohnungen als ungünstig.
Die komplexe Gebäudeform wirkt für den Ort zu gesucht.
Die Zugänge ins Gebäude sind schwer nachvollziehbar. Einerseits
sollen die Wohnungen über einen Haupteingang erschlossen werden,
eine Vielzahl von „Abkürzungen“ laden jedoch die Bewohner
geradezu ein, auf andere, schnellere Weise ins Haus zu gelangen.
Der Übereckzugang zu den Gewerbeflächen zwischen Amtshausquai/
Jurastrasse liegt ungünstig und verunklärt das Erscheinungsbild des
Kopfbaus.
Die vorgeschlagenen Wohnungstypologien versuchen innovativ auf
die aufwändige Gebäudeform zu reagieren. Alle Wohnungen
zeichnen sich aber durch übermässig tiefe Wohn- und Essbereiche
aus, die durch eine oder im Kopfbau sogar zwei Loggien artikuliert
werden. Die Loggien in den hinteren Wohnungen sind so stark
geschlossen, dass sie kaum als noch Aussenraum genutzt werden
können. Eine Platzierung der Loggien im Hofbau hätte erlaubt, von
der freistehenden Situation profitieren zu können.
Die Wohnungen im Kopfbau sind seriell angeordnet. Eine
symmetrische Anordnung wäre zumindest für die Fassadengestaltung
interessanter gewesen, da so die Loggien beidseitig die
Gebäudeecken aufgelöst hätten und das Gegenüber zum Aarhof
weniger eng erschienen wäre.
Allgemein sind die vorgeschlagenen Wohnungen für Mietwohnungen
eher zu gross und eignen sich wohl mehr als Wohneigentum.
Die Fassaden gehen mit Ihrer Schichtung auf die Gestaltung des
Aarhofs ein. Beide Gebäude benutzen Simse, Rahmen, Vor- und
Rücksprünge um ein Licht- und Schattenspiel zu erzeugen, das der
Fassade zu einer interessanten Tiefenwirkung verhilft. Die Wahl der
drei verschiedenen Materialien (Beton, Putz, Metall) scheint aber zu
unentschlossen.
Dank der relativ grossen Anzahl Wohnungen ergibt sich trotz höheren
Erstellungskosten ein wirtschaftlich interessantes Projekt.
Eurydice ist ein sorgfältig durchgestaltetes Projekt, das jedoch in allen
Bereichen zu überinstrumentiert erschient und dem eine gewisse
Angemessenheit fehlt.
Nr. 3 „tressage“
: mlzd, Biel
Nr. 6 „Heinrich“
werk 1 architekten und planer ag
Nr. 2 „Jurassienne“
Lussi + Halter, Partner AG, Luzern
Nr. 7 „abitaare“
ssm architekten ag, Solothurn
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