Neubau Wohn- und Geschäftshaus Amthausquai – Jurastrasse Olten GBNR. 1321 Projektwettbewerb auf Einladung, anonym Bericht des Preisgerichts 2. Juli 2012 Inhaltsverzeichnis 0 Einleitung 1 Allgemeine Informationen zur Aufgabe 1.1 Veranstalterin 1.2 Verfahrensbegleitung und Sekretariat 1.3 Verfahren 1.4 Preissumme 1.5 Teilnahmeberechtigung 1.6 Verbindlichkeit 1.7 Weiterbearbeitung 1.8 Eigentumsverhältnisse / Urheberrecht 1.9 Beschwerden 2 Prozess 2.1 Preisgericht 2.2 Teilnehmende 2.3 Fragenbeantwortung 2.4 Eingegangene Projekte 2.5 Vorprüfung 3 Beurteilung der Projekte 3.1 Beurteilungstage 3.2 Ergebnis der Vorprüfung, Zulassung zur Beurteilung 3.3 Beurteilungskriterien 3.4 Vorgehen zur Beurteilung 3.5 Erster Rundgang 3.6 Zweiter Rundgang 3.7 Beurteilung der verbliebenen Projekte 3.8 Kontrollrundgang 3.9 Projektbeschriebe und Bericht des Preisgerichtes 4 Entscheid und Empfehlung des Preisgerichtes 4.1 Rangierung und Preiszuteilung 4.2 Empfehlung 5 Schlussbemerkungen 5.1 Dank und Würdigung 5.2 Weiteres Vorgehen 5.3 Genehmigung 6 Couvertöffnung 7 Projektbeschriebe 0 Einleitung Die Personalvorsorgestiftung der Ärzte und Tierärzte PAT-BVG mit Sitz in Bern hat das Grundstück im Herbst 2011 vom Kanton Solothurn erworben, mit der Auflage für den vorgesehenen Neubau ein Qualitätsverfahren in Form eines Projektwettbewerbes auf Einladung durchzuführen. Das bestehende Gebäude wurde abgebrochen. Mit dem Projektwettbewerb soll ein Projekt für ein neues Wohn- und Geschäftsgebäude entwickelt werden, das hohe Qualitäten bezüglich Städtebau, Architektur, Funktion, Energie und Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Betrieb aufweist. 1 1.3 Verfahren Der Projektwettbewerb auf Einladung erfolgte nach den Grundsätzen der Ordnung für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe SIA 142, Ausgabe 2009. Das Verfahren wird in deutscher Sprache und anonym durchgeführt. 1.4 Preissumme Dem Preisgericht stand für mindestens 3 Preise die Summe von Fr. 65'000.00 (inkl. MwSt.) zur Verfügung, welche voll ausgeschüttet wurde. Allgemeine Information zur Aufgabe 1.1 Veranstalterin 1.5 Zur Teilnahme waren ausschliesslich die 7 eingeladenen Architekturbüros berechtigt. Der Beizug von Planungsfirmen und Fachleuten aus weiteren Fachrichtungen ist freigestellt. Diese können jedoch aus ihrer Beteiligung am Projektwettbewerb keinen Anspruch auf eine direkte Beauftragung ableiten. Personalvorsorgestiftung der Ärzte und Tierärzte, PAT BVG Gutenbergstrasse 21 3011 Bern 1.2 Verfahrensbegleitung und Sekretariat Flury und Rudolf Architekten AG Untere Steingrubenstrasse 19 4500 Solothurn Pius Flury dipl. Architekt ETH/SIA Tel. 032 622 32 20 Fax. 032 622 24 28 E-Mail: [email protected] Teilnahmeberechtigung 1.6 Verbindlichkeit Die Bestimmungen des Programmes zum Projektwettbewerb und die Fragenbeantwortung waren für die Veranstalterin, das Preisgericht und die Teilnehmer/innen verbindlich. Mit der Teilnahme am Projektwettbewerb anerkennen die Teilnehmer/innen die Bedingungen des Verfahrens sowie die Entscheide im Ermessensbereich des Preisgerichtes 1.7 Nach Abschluss des Projektwettbewerbes werden alle Teilnehmer/innen schriftlich über das Ergebnis orientiert. Es werden keine telefonischen Auskünfte erteilt. Die Veranstalterin beabsichtigt die Verfasser/innen des vom Preisgericht zur Ausführung empfohlenen Projektes mit der Weiterbearbeitung mindestens bis und mit Ausführungsplanung zu beauftragen. Es werden ca. 60% der Leistungen nach SIA 102 in Aussicht gestellt, unter Vorbehalt der vertraglichen Einigung. Als Basis für die Honorierung gelten folgende Parameter nach der SIA Honorarordnung Nr. 102, Ausgabe 2003: z-Werte 2012 Schwierigkeitsgrad n= 1.0 Anpassungsfaktor r = 1.0 Teamfaktor i = 1.0 Mittlerer Stundenansatz Fr. 135.00 exkl. MwSt. Umgang mit den best. UG’s werden separat vergütet. 1.8 berechtigt sind, im Sinne dieser Wettbewerbsbedingungen über die Urheberrechte ihres Projektes zu verfügen. Weiterbearbeitung Eigentumsverhältnisse / Urheberrecht Das Urheberrecht richtet sich nach den Bestimmungen von Artikel 26 der SIA-Ordnung 142 (2009). Die Unterlagen der Wettbewerbsarbeiten gehen ins Eigentum der Auftraggeberin über. Das Urheberrecht der Projektbeiträge verbleibt bei den Projektverfasser/innen. Auftraggeberin und Projektverfasser/innen besitzen, das gegenseitige Einverständnis vorausgesetzt, das Recht zur Veröffentlichung der Studien. Die Auftraggeberin und die Projektverfasser/innen sind stets zu nennen. Die Teilnehmenden erklären mit der Unterzeichnung des Programms und mit der Abgabe ihres Projektes, dass sie 1.9 Beschwerden Entscheide des Preisgerichtes in Ermessensfragen können nicht angefochten werden. 2 Prozess 2.1 Preisgericht Sachpreisrichter (stimmberechtigt): - Walter Kohler, Geschäftsführer PAT BVG Vorsitz - Walter Lüthi, Walter Lüthi AG, Architektur & Immobilien, Vertreter der Bauherrschaft Fachpreisrichter (stimmberechtigt): - Guido Keune, Architekt, Leiter Immobilien HBA, Kanton Solothurn - Lorenz Schmid, Leiter Stadtplanung Olten - Peter Jakob, Architekt, Zürich - Pascal Vincent, Architekt, Bern - Doris Wälchli, Architektin, Lausanne Ersatz : - Pius Flury, Architekt, Solothurn Experten (ohne Stimmrecht): Ruedi Bieri, Stv. Kantonsplaner, Kanton Solothurn, zuständiger Kreisplaner Markus Pfefferli, Stadtplanung Olten Die Veranstalterin behielt sich vor, weitere Experten (ohne Stimmrecht) bei zu ziehen. 2.2 Teilnehmende 2.5 Zur Teilnahme am anonymen Projektwettbewerb wurden folgende sieben Architekturbüros eingeladen, die alle ihre Teilnahme schriftlich bestätigt haben: - werk 1 Architekten und Planer AG, Olten Brügger Architekten AG , Thun mlzd Architekten, Biel / Bienne ssm Architekten AG, Solothurn Lussi + Halter Partner AG, Luzern Buchner Bründler AG, Basel Edelaar Mosayebi Inderbitzin, Zürich 2.3 Fragenbeantwortung Innerhalb der gesetzten Frist gingen schriftlich und anonym 35 Fragen ein, die am 27. Februar 2012 beantwortet wurden. 2.4 Eingegangene Projekte Es sind fristgerecht und anonym 7 Projektvorschläge bei Flury und Rudolf Architekten AG Solothurn eingereicht worden. Die Projekt Vorschläge tragen unterschiedliche Kennwörter. Die Nummerierung wurde durch die Vorprüfung vorgenommen nach einer rein zufälligen Reihenfolge: Nr. 1 „Bohemian Rhapsody“ Nr. 2 „Jurasienne“ Nr. 3 „Tressage“ Nr. 4 „Eurydice“ Nr. 5 „Domus“ Nr. 6 „Heinrich“ Nr. 7 „abitaare“ 3 Vorprüfung Die Vorprüfung erfolgte in der Woche 24/12. Geprüft wurde anhand der Vorgaben und Anforderungen im Wettbewerbsprogramm und der Fragenbeantwortung. Die Vorprüfung erfolgte durch Flury und Rudolf Architekten AG Solothurn, Pius Flury und Iris Fankhauser. Das Ergebnis der Vorprüfung wurde in einem separaten Bericht zusammengefasst und dem Preisgericht in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt. Beurteilung der Projekte 3.1 Beurteilungstage Am 19. Und 26 Juli 2012 traf sich das Preisgericht zur Beurteilung. Die stimmberechtigten Mitglieder waren an beiden Tagen vollständig anwesend. Am zweiten Beurteilungstag war ein Experte (ohne Stimmrecht) entschuldigt. 3.2 Ergebnis der Vorprüfung, Zulassung zur Beurteilung Formelles Alle eingeladenen Büros haben ein Projekt eingereicht. Pläne und Modelle sind fristgerecht eingereicht worden. Die Anonymität wurde gewahrt. Es waren keine Hinweise auf die VerfasserInnen festzustellen. Inhalte Alle Projekte haben die inhaltlichen Anforderungen erfüllt. Sie bewegen sich alle in den im Rahmen des Gestaltungsplanes möglichen Abweichungen von der Grundordnung. Ein Projekt schlägt einen siebengeschossigen Kopfbau vor, der im Rahmen der städtebaulichen Qualität beurteilt werden soll. Raumprogramm Alle Projekte erfüllen mit unterschiedlichen Vorschlägen die Anforderungen des Raumprogrammes. Antrag der Vorprüfung Da bei keinem Projekt Verstösse gegen die formellen Bedingungen und die inhaltlichen Anforderungen vorliegen, sind alle sieben Projekteingaben zur Beurteilung und Preiserteilung zuzulassen. Anschliessend wurden alle Projekte im Plenum hinsichtlich der Kriterien charakterisiert. 3.5 Erster Rundgang Nach intensiver Diskussion im Plenum wurden einstimmig jene Projekte ausgeschieden, die nach Meinung des Preisgerichtes in mehreren Kriterien als mangelhaft beurteilt wurden und in keinem Hauptkriterium als gut befunden wurden. Ausgeschieden wurden: Nr. 2 „Jurassienne“ Nr. 7 „abitaare“ 3.6 Zweiter Rundgang In einem weiteren Durchgang wurden die verbleibenden Projekte vergleichend diskutiert. Nachfolgende Projekte konnten die vorgegebenen Beurteilungskriterien nach Auffassung des Preisgerichtes nur beschränkt erfüllen, da sie nur in einem Hauptkriterium befriedigen konnten. Ausgeschieden wurden: Nr. 3 „tressage“ Nr. 6 „Heinrich“ 3.7 Beurteilung der verbliebenen Projekte Von den verbleibenden 3 Projekten wurde für den zweiten Beurteilungstag von den Fachpreisrichter/innen Projektbeschriebe erstellt. Diese standen dem Preisgericht zu Beginn des zweiten Beurteilungstages zur Verfügung. Die verbliebenen 3 Projekte sind: Das Preisgericht hat das Ergebnis zur Kenntnis genommen und dem Antrag der Vorprüfung einstimmig zugestimmt. 3.3 Beurteilungskriterien Das Preisgericht legte der Beurteilung die im Wettbewerbsprogramm aufgeführten Kriterien zugrunde: a) Städtebau und Architektur: Konzepte Städtebau, Gestaltung, Materialisierung, Identität und Ausstrahlung, formale und räumliche Qualität, Aussenraumqualität. b) Funktionalität: Erschliessungskonzept, Wohnungstypologie, Flexibilität Erdgeschoss, energetisches und ökologisches Konzept. c) Wirtschaftlichkeit: Energetisches und ökologisches Konzept, Bau- und Betriebskosten. Die Kriterien sind gleichgewichtig. 3.4 Vorgehen zur Beurteilung Nach der freien und individuellen Besichtigung durch das Preisgericht wurden die Projekte unter der Leitung der Fachpreisrichter/innen in drei Untergruppen studiert. Nr. 1. „Bohemian Rhapsody“ Nr. 4. „Eurydice“ Nr. 5: „Domus“ Aufgrund der vorgetragenen Projektbeschriebe durch die Fachpreisrichter/innen wurden diese Projekte anhand der Projekt im 1. Rang „Boehemian Rhapsody“ zur Weiterbearbeitung und Ausführung. Beurteilungskriterien vertieft und eingehend diskutiert. Auf der Basis der von den Projektverfassenden abgegebenen Projektkennzahlen konnten auch die Wirtschaftlichkeitskriterien vergleichend mit einbezogen werden. 3.8 3.9 4 Kontrollrundgang Die Entscheide der Ausscheidungsrundgänge wurden vom Preisgericht durch nochmaliges Überprüfen aller Projekte hinterfragt. Die Diskussion hat zu keinen Veränderungen der bisherigen Entscheide geführt und das Preisgericht beschloss einstimmig an den gefassten Entscheiden festzuhalten. Rangierung und Preiszuteilung Gestützt auf die im Wettbewerbsprogramm aufgeführten Beurteilungskriterien beschloss das Preisgericht nach eingehender Diskussion einstimmig folgende Rangierung und Preiszuteilung: 1. Rang, 1. Preis: Nr. 1 „Bohemian Rhapsody“ 2. Rang, 2. Preis: Nr. 5 „Domus“, 3. Rang, 3. Preis: Nr. 4 „Eurydice“, 4.2 Schlussbemerkungen 5.1 Dank und Würdigung: Das Preisgericht schätzt die hohe Qualität der eingereichten Arbeiten und dankt allen Teilnehmenden für das sehr grosse Engagement. Die verschiedenen Beiträge haben fachliche Diskussionen auf hohem Niveau ermöglicht, insbesondere auch über die städtebauliche Bedeutung eines Projektes an diesem Standort. Auch gerade deshalb ist das Preisgericht überzeugt, dass der gewählte Weg über einen Projektwettbewerb richtig war. Es ist auch sehr erfreulich, dass die Entscheide des Preisgerichtes durchwegs einstimmig gefällt werden konnten. 5.2 Weiteres Vorgehen, Ausstellung Vom 10. Juli bis zum 21. Juli 2012 werden alle Projekte im Stadthaus Olten, 10. Stock öffentlich ausgestellt. Öffnungszeiten: Montag bis Samstag jeweils von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Projektbeschriebe und Bericht des Preisgerichtes. Aufgrund der Beurteilung wurden die Projetkbeschriebe bereinigt und zusammen mit dem Bericht des Preisgerichtes den Mitgliedern des Preisgerichtes zur Genehmigung vorgelegt. Entscheid und Empfehlung des Preisgerichtes 4.1 5 Fr. 30‘000.00 Fr. 20‘000.00 Fr. 15‘000.00 Empfehlung Das Peisgericht empfiehlt der Bauherrschaft einstimmig das 5.3 Genehmigung 6 Couvertöffnung Die Öffnung der verschlossenen Verfassercouverts ergibt folgende Verfasserinnen und Verfasser der eingereichten Projekte: 2. Rundgang Nr. 3 „tressage“ 1. Rang, zur Weiterbearbeitung und Ausführung empfohlen: Nr. 1 „Bohemian Rhapsody“ Verantwortliche Projektverfasser/innen: Buchner Bründler AG Architekten BSA, Basel Mitarbeit: Daniel Buchner, Andreas Bründler, Raphaela Schacher, Julian Oggier, Jonathan Hermann, Dominik Aegerter. Verantwortliche Projektverfasser/innen: : mlzd, Biel Mitarbeit: Daniele Di Giacinto, Pat Tanner, Claude Marbach, Roman Lehmann, Daniel Deering, Robert Ilgen, Sarah Fahrni, Annina Koch. Nr. 6 „Heinrich“ 2. Rang: Nr. 5 „Domus“ Verantwortliche Projektverfasser/innen: brügger architekten ag, Thun Mitarbeit: Heinz Brügger, David Bühler, Simone Siegenthaler, Michel Wittwer, Fabian Michel, Martin Reutimann. Verantwortliche Projektverfasser/innen: werk 1 architekten und planer ag Mitarbeit: Thomas Schwab, Martin Stuber, Roger Stucki, Rolf Mettauer, Daniela Schwab, Jana Schmidtzberg, Michael Vorbröcker, Corinne Molina. 1. Rundgang 3. Rang: Nr. 4 „Eurydice“ Nr. 2 „Jurassienne“ Verantwortliche Projektverfasser/innen: Edelaar Mosayebi Inderbitzin AG ETH SIA, Zürich Mitarbeit: Ron Edelaar, Elli Mosayebi, Christian Inderbitzin, Marion Sigrist Verantwortliche Projektverfasser/innen: Lussi + Halter, Partner AG, Luzern Mitarbeit: Niklaus Hunkeler, Ina Mergen. Nr. 7 „abitaare“ Verantwortliche Projektverfasser/innen: ssm architekten ag, Solothurn Mitarbeit: Jürg Stäuble, Lili Reckermann, Patrick Staub, Rocco Parente 7 Projektbeschriebe 1. Rang: Nr. 1 „Bohemian Rhapsody“ Buchner Bründler AG Architekten BSA, Basel Aufbauend auf einer sorgfältigen städtebaulichen Analyse entwickeln die Projektverfassenden den Neubau als freistehendes Gebäude, gelesen als Teil der „Perlenkette“ entlang der Aare. Folgerichtig wird zum Nachbargrundstück an der Jurastrasse eine Lücke offen gehalten und der Bau schliesst sich nicht nahtlos an die Blockrandbebauung an. Gekonnt laviert der Baukörper zwischen Solitär und Blockrand. Allerdings – und da zeigt sich die Dualität des vorhandenen städtebaulichen Muster – steht das vorgeschlagene Volumen mit der Schmalseite zum repräsentativen Amthausquai. Dennoch gelingt es den Projektverfassenden, diese kurze Seite des Gebäudes wohlproportioniert und mit der nötigen Präsenz als neues Glied in die Abfolge der repräsentativen Bauten einzufügen, und dies ohne aufdringlich zu wirken. Überzeugend wirkt auch die leichte Knickung der hofseitigen Fassade und bildet dadurch eine subtile Differenzierung zu den Strassenseiten. Sorgfältig gestaltet ist auch die mural gehaltene Fassade. Mit den in den Ecken angeordneten Loggien und den abgestuften Verputzebenen entsteht eine Tiefe in der Fassade welche gekonnt die Profilierung des Aarhofs aufnimmt. Allerdings wirken die abgestuften Fassadenflächen noch etwas zufällig angeordnet. An der Jurastrasse erschliessen zwei gut proportionierte Eingangshallen die Wohnungen. Gut integriert sind da auch die Abstellräume für die Fahrräder angeordnet. Diese für die Wohnungen überzeugende Lösung hat allerdings eine relativ kleinteilige Gewerbefläche zur Folge. Grosse zusammenhängende Einheiten sind nicht möglich. Attraktiv ist dagegen die zum Amthausquai ausgerichtete Gewerbezone. Mit der präsenten Front zur Aare können die Kunden optimal abgeholt werden. Die Gestaltung des Aussenraumes, insbesondere des Hofes, ist nur minimal dargestellt. Geschickt werden zwei Treppenanlagen so angeordnet, dass einerseits durchgehende Wohnungen möglich sind und andererseits am Kopf des Gebäudes ein Dreibünder entsteht. Dadurch wird es möglich, pro Geschoss jeweils zwei Wohnungen vom Ausblick auf die Aare profitieren zu lassen. Die Grundrisse sind als Mietwohnungen gut zugeschnitten und attraktiv. Die Anordnung der Küchen an der Nordseite trägt zur Qualität des „Durchwohnens“ bei. Denkbar wäre auch eine Positionierung der Küche an der eingezogenen Loggia im Süden. Die Grundrisse lassen beide Möglichkeiten offen was zur Planungsflexibilität beiträgt. In den Wohnungen zur Aare ist die Anordnung der Sanitärräume noch nicht optimal. Auch ist fraglich, ob die freistehende Westfassade so geschlossen sein muss. Die klare Bauform, die vorgesehene Materialisierung und die Anordnung der Erschliessungskerne lassen auf günstige Baukosten schliessen. Die Qualität der Wohnungen und der Gewerbeflächen versprechen insgesamt eine gute Wirtschaftlichkeit. Das Kompakte Gebäude und die einfache Struktur bilden auch eine gute Voraussetzung, das Projekt nachhaltig zu erstellen und zu betreiben. Insgesamt handelt es sich beim vorliegenden Projekt um einen sehr sorgfältig aufgebauten und durchgearbeiteten Entwurf sowohl in städtebaulicher Hinsicht wie auch in den funktionalen und wirtschaftlichen Aspekten. Die hohen Qualitätsansprüche welche dieser sensible Standort fordert werden weitestgehend eingelöst. 2. Rang: Nr. 5 „Domus“ brügger architekten ag, Thun Der vorliegende Entwurf schlägt einen einfachen und klaren Baukörper vor, welcher die vorhandenen Baulinien übernimmt. Das auf drei Seiten zurückspringende Attikageschoss übernimmt die Traufhöhe der benachbarten Bauten als städtebauliche Regel. Das dadurch entstehende Volumen fügt sich so selbstverständlich in die bestehende, städtebauliche Struktur ein. Im Erdgeschoss verzichten die Architekten auf eine spezielle Ausbildung der verschiedenen Eingangsbereiche für die Wohnungen, beziehungsweise die Bürooder Ladenlokale. Bedingt durch die Form der Parzelle entsteht eine nicht ganz einfach zu meisternde Grundrissgeometrie, wobei sich der Grundriss in Richtung Aare verbreitert. Die sich dadurch ergebende grosse Nähe zum Nachbargebäude ist problematisch. Durch die präzise Positionierung der beiden Kerne gelingt eine gute Erschliessung der Obergeschosse, welche eine grosse Auswahl an verschiedenen Wohnungstypen und -grössen zulässt. Die Architekten schlagen loftartige, durchgehende beziehungsweise in Richtung Quais orientierte Wohnungen vor. Um einen Sanitärkern herum werden die verschiedenen, ineinander fliessenden Räume organisiert. Durch Schiebewände können einzelne Raumbereiche unterteilt werden, wodurch die im Grunde kleinen Wohnungen eine gewisse Grosszügigkeit erhalten. Die Aussenbereiche werden als Loggien ausgebildet. Es ist unter dem Aspekt der Wohnnutzung allerdings nicht nachvollziehbar, warum diese Aussenbereiche hinter dem relativ engen Fassadenraster verborgen bleiben. Auf eine eigentliche Attikaterrasse und den daraus möglichen Mehrwert für diese Wohnungen wird verzichtet. Insgesamt können die verschiedenen Grundrisse als gelungen bezeichnet werden, wenn sie auch nicht bis zur letzten Konsequenz zu Ende gedacht wurden. Dabei ist festzustellen, dass die Attikawohnungen nicht mehr über die Qualität der Normalgeschosse verfügen. Die möglichen Laden- oder Büroflächen im Erdgeschoss erscheinen angemessen. Die auf drei Seiten identische, regelmässige und einfache Fassadestruktur erinnert den Betrachter eher an einen Bürobau denn an ein Wohnhaus. Zumal die Architekten darauf verzichten dem Wohnen dienende Aussenräume in der Gebäudehülle zu thematisieren. Leider lässt sich die Wirkung der Loggien auf die Fassadengestaltung nicht nachvollziehen, da diese in der beiliegenden Visualisierung nicht gezeigt werden. Der Versuch, mittels Bronzeblech-Gittern die Monotonie der Fassade etwas aufzulockern, erscheint etwas gesucht, zumal die engmaschige Fassadenstruktur für genügend Sichtschutz sorgt. Die vorgeschlagene konstruktive Trennung von tragender Betonstruktur und raumunterteilender Leichtbaukonstruktion erlaubt eine sehr grosse Flexibilität. Die Kompaktheit des Gebäudes lässt auf eine gute Wirtschaftlichkeit schliessen. Aufgrund der Volumetrie und der Fassadenstruktur kann von einem energetisch guten Standard ausgegangen werden. Den Architekten ist es gelungen einen städtebaulich und architektonisch stimmigen Baukörper zu entwerfen. Die Setzung der Baute ist schlüssig und ergänzt das bestehende Stadtgefüge sinngemäss. Ebenso sind die verschiedenen Grundrisse gut organisiert und qualitativ hochwertig. Die Problematik bei diesem Entwurf liegt in seinem architektonischen Ausdruck. Die Architekten scheinen die für den Wohnungsbau typischen und definierenden Elemente wie Aussenräume, Aussicht oder eine identitätsstiftende Eingangssituation zu negieren. 3. Rang: Nr. 4 „Eurydice“ Edelaar Mosayebi Inderbitzin AG ETH SIA, Zürich Der Entwurf schlägt einen Bau vor, der sich auf alle Seiten bewusst unterschiedlich verhält. Zur Aare hin übernimmt das Gebäude die Geometrie des Vorgängerbaus und fügt sich als scheinbarer Solitär in die Reihe der vermeintlichen Einzelbauten des Amtshausquais ein und will sich als Kopfbau behaupten. Die Präsenz des Baus am Amtshausquai wirkt selbstbewusst und angemessen. Auf der Seite der Jurastrasse dockt sich das Volumen an die bestehende Randbebauung an und wird mit mehreren Rücksprüngen und Erkern in der Länge gestaffelt. Die dadurch angestrebte bessere Sicht auf die Aare wird aber eher vermindert und die Fassade wirkt zu kleinteilig. Das abgewinkelte fünfgeschossige Volumen, das in den Innenhof greift und als Grenzbau an den Aarhof schliesst, soll die kammerbildende Morphologie des schon stark überbauten Hofs übernehmen. Was für ein paar Wohnungen eine verbesserte Aussicht zur Aare ermöglicht, erweist sich für die Organisation des Gebäudes (Lage des Treppenhauses) und der Wohnungen als ungünstig. Die komplexe Gebäudeform wirkt für den Ort zu gesucht. Die Zugänge ins Gebäude sind schwer nachvollziehbar. Einerseits sollen die Wohnungen über einen Haupteingang erschlossen werden, eine Vielzahl von „Abkürzungen“ laden jedoch die Bewohner geradezu ein, auf andere, schnellere Weise ins Haus zu gelangen. Der Übereckzugang zu den Gewerbeflächen zwischen Amtshausquai/ Jurastrasse liegt ungünstig und verunklärt das Erscheinungsbild des Kopfbaus. Die vorgeschlagenen Wohnungstypologien versuchen innovativ auf die aufwändige Gebäudeform zu reagieren. Alle Wohnungen zeichnen sich aber durch übermässig tiefe Wohn- und Essbereiche aus, die durch eine oder im Kopfbau sogar zwei Loggien artikuliert werden. Die Loggien in den hinteren Wohnungen sind so stark geschlossen, dass sie kaum als noch Aussenraum genutzt werden können. Eine Platzierung der Loggien im Hofbau hätte erlaubt, von der freistehenden Situation profitieren zu können. Die Wohnungen im Kopfbau sind seriell angeordnet. Eine symmetrische Anordnung wäre zumindest für die Fassadengestaltung interessanter gewesen, da so die Loggien beidseitig die Gebäudeecken aufgelöst hätten und das Gegenüber zum Aarhof weniger eng erschienen wäre. Allgemein sind die vorgeschlagenen Wohnungen für Mietwohnungen eher zu gross und eignen sich wohl mehr als Wohneigentum. Die Fassaden gehen mit Ihrer Schichtung auf die Gestaltung des Aarhofs ein. Beide Gebäude benutzen Simse, Rahmen, Vor- und Rücksprünge um ein Licht- und Schattenspiel zu erzeugen, das der Fassade zu einer interessanten Tiefenwirkung verhilft. Die Wahl der drei verschiedenen Materialien (Beton, Putz, Metall) scheint aber zu unentschlossen. Dank der relativ grossen Anzahl Wohnungen ergibt sich trotz höheren Erstellungskosten ein wirtschaftlich interessantes Projekt. Eurydice ist ein sorgfältig durchgestaltetes Projekt, das jedoch in allen Bereichen zu überinstrumentiert erschient und dem eine gewisse Angemessenheit fehlt. Nr. 3 „tressage“ : mlzd, Biel Nr. 6 „Heinrich“ werk 1 architekten und planer ag Nr. 2 „Jurassienne“ Lussi + Halter, Partner AG, Luzern Nr. 7 „abitaare“ ssm architekten ag, Solothurn