Mindesthaltbarkeit von Balsamico Kein

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 Mindesthaltbarkeit von Balsamico
Kein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist bei diesen Lebensmitteln vorgeschrieben:
frisches Obst und Gemüse, Essig, Speisesalz (ausgenommen jodiertes Salz), Zucker
in fester Form, Wein, hochprozentiger Alkohol und Kaugummi.
Essig (ab 5 % Säure) ist nahezu unbegrenzt haltbar und wird schließlich seit
Ewigkeiten auch zum Konservieren verwendet.
Dennoch drucken neuerdings einzelne Produzenten von Balsamico und Weinessigen
ein Datum - mit oder ohne "Mindestens haltbar bis" vor dem Datum - auf die
Etiketten. Die Angaben variieren zwischen drei und 15 Jahren, ab Abfüllung. Bei
manchen Produzenten wird beim Druck der Etiketten gleich ein Datum mit
eingedruckt. Diese werden dann solange verwendet, bis sie aufgebraucht sind. Das
kann dazu führen, dass Produkte bei der Belieferung über mehrere Jahre hinweg das
gleiche Mindesthaltbarkeitsdatum tragen, obwohl diese erst nach der Bestellung
beim Produzenten abgefüllt wurden. Das wiederum kann dazu führen, dass Sie einen
Balsamico oder anderen Essig erhalten, dessen "Datum" in relativ naher Zukunft
liegt.
Die Flasche muss noch nicht einmal kühl oder im Dunkeln gelagert werden. Auch
nach dem Öffnen ist er nahezu unbegrenzt haltbar. Schließlich ist echter Balsamico
während seiner Reifezeit auf dem luftigen Dachboden der Acetaia in offenen Fässern
ganz andere Bedingungen gewohnt: im Winter kalt und im Sommer sehr heiß.
Haltbar bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag
Die EU-Agrarminister prüfen derzeit (19.05.2014) ob die MHD-Pflicht für folgende,
langlebige Lebensmittel aufgehoben werden kann: trockene Pasta, Reis, Kaffee, Tee
und Hartkäse.
Ein wichtiges Vorhaben, um der Lebensmittelverschwendung ein wenig Einhalt zu
gebieten. Es wird aber vermutlich nicht fruchten, da bereits jetzt für Lebensmittel
ohne MHD-Pflicht ein MHD willkürlich angebracht wird.
© Fred Zahn 
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