Mindesthaltbarkeit von Balsamico Kein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist bei diesen Lebensmitteln vorgeschrieben: frisches Obst und Gemüse, Essig, Speisesalz (ausgenommen jodiertes Salz), Zucker in fester Form, Wein, hochprozentiger Alkohol und Kaugummi. Essig (ab 5 % Säure) ist nahezu unbegrenzt haltbar und wird schließlich seit Ewigkeiten auch zum Konservieren verwendet. Dennoch drucken neuerdings einzelne Produzenten von Balsamico und Weinessigen ein Datum - mit oder ohne "Mindestens haltbar bis" vor dem Datum - auf die Etiketten. Die Angaben variieren zwischen drei und 15 Jahren, ab Abfüllung. Bei manchen Produzenten wird beim Druck der Etiketten gleich ein Datum mit eingedruckt. Diese werden dann solange verwendet, bis sie aufgebraucht sind. Das kann dazu führen, dass Produkte bei der Belieferung über mehrere Jahre hinweg das gleiche Mindesthaltbarkeitsdatum tragen, obwohl diese erst nach der Bestellung beim Produzenten abgefüllt wurden. Das wiederum kann dazu führen, dass Sie einen Balsamico oder anderen Essig erhalten, dessen "Datum" in relativ naher Zukunft liegt. Die Flasche muss noch nicht einmal kühl oder im Dunkeln gelagert werden. Auch nach dem Öffnen ist er nahezu unbegrenzt haltbar. Schließlich ist echter Balsamico während seiner Reifezeit auf dem luftigen Dachboden der Acetaia in offenen Fässern ganz andere Bedingungen gewohnt: im Winter kalt und im Sommer sehr heiß. Haltbar bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag Die EU-Agrarminister prüfen derzeit (19.05.2014) ob die MHD-Pflicht für folgende, langlebige Lebensmittel aufgehoben werden kann: trockene Pasta, Reis, Kaffee, Tee und Hartkäse. Ein wichtiges Vorhaben, um der Lebensmittelverschwendung ein wenig Einhalt zu gebieten. Es wird aber vermutlich nicht fruchten, da bereits jetzt für Lebensmittel ohne MHD-Pflicht ein MHD willkürlich angebracht wird. © Fred Zahn