Stadtwerke Geretsried Kommunalunternehmen Blumenstr. 16 I 82538 Geretsried Stadtwerke Geretsried Kommunalunternehmen Ansprechpartner/-in: Herr Dühring Zimmer: OG 05 Telefon: 0 81 71 / 98 02 -16 Telefax: 0 81 71 / 98 02 -21 Email: [email protected] Internet: www.stadtwerke.geretsried.de Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom Bitte bei Antwort angeben Chlorung 10/2013 Unsere Nachricht vom Geretsried, 13.12.2013 Zusammenfassende Sachverhaltsdarstellung und Standpunkt der Stadtwerke zum Thema Fortsetzung der Chlorung und Einbau einer Mikrofiltrationsanlage Die bereits jahrelang praktizierte, engmaschige und kontinuierliche Probenahme der Stadtwerke im Netz sowie vor und nach UV-Behandlung (2-Wochen-Rythmus), welche deutlich über die gesetzlichen Anforderungen der Trinkwasserverordnung (25 Proben aus dem Netz pro Jahr) hinausgeht, ist stets gewährleistet, dass eine belastbare Qualitäts- und Wirksamkeitskontrolle stattfindet und eine belastbare Datengrundlage zur Beurteilung besteht. So haben die Stadtwerke zusammen mit dem Gesundheitsamt allein 2013 bereits 235 Einzelproben veranlasst (2012: 107; 2011: 73; 2010: 108). Die am 28.10.2013 eingeleitete Chlorung hatte am 01.11.2013 die notwendige Konzentration von mindestens 0,1 mg/l freiem Chlor in den Endsträngen des Netzes erreicht. Dies konnte durch massive Spülung des Netzes in der Kürze der Zeit erreicht werden. Die Erreichung dieses Wertes kann den Chlorungsprotokollen der Stadtwerke entnommen werden. Insofern besteht seit dem 01.11.2013 eine ausreichende Desinfektion des Netzes. Der Grund für die angetroffenen Befunde ist schwer einzugrenzen, wobei unseres Erachtens nach hinsichtlich der colifomen Keime von einem der in der Literatur und den einschlägigen Arbeitsblättern genannten Gründe „aus dem Netz heraus“ auszugehen ist (z.B. Fließrichtungsumkehr oder plötzlicher Erhöhung der Fließgeschwindigkeit; vgl. hierzu ebenfalls Empfehlungen des Bundesumweltamtes in Bundesgesundheitsbl. 2009, 52:474-482). Die geringe dabei vorgefundene Konzentration und die Singularität sind vielmehr Ausdruck eines gelegentlichen, als „normal“ zu klassifizierenden Ereignisses, dessen Vorkommnis durch Veränderung des Betriebszustandes des Netzes durch Veränderung der hydraulischen Verhältnisse verursacht wird und sporadisch eine Lösung von coliformen Bakterien aus Ablagerungen oder aus dem Biofilm bedingen kann. Eine entsprechende Feststellung trifft gemeinAnstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Geretsried Vorstand: Jan Dühring Telefon 0 81 71 / 98 02 -0 Bankverbindung: Sparkasse Bad Tölz – Wolfratshausen Konto-Nr. 510 800 BLZ 700 543 06 USt-IdNr. DE128378336 Steuernr. 139/114/70106 Dienstgebäude: Blumenstr. 16, 82538 Geretsried Besuchszeiten: Mo-Fr. I 7.30 – 12.30 Uhr Di. 14.00 – 16.00 Uhr Do. i 14.00 – 18.00 Uhr Stadtwerke Geretsried Kommunalunternehmen I Schreiben Az. Anhörung - Chlorung 10/2013 vom 12.12.2013 I Seite 2 von 5 sam mit der zitierten UBA-Empfehlung von 2009 auch das TZW (Technologiezentrum Wasser des DVGW) welche aus diesem Grund beim sporadischen Auftreten von Coliformen in niedriger Konzentration einhellig empfehlen, zunächst von weiteren Maßnahmen, wie zum Beispiel einer Abkochempfehlung, abzusehen. Auch die Inbetriebnahme einer Desinfektion sollte demnach erst bei wiederholten Befunden in Erwägung gezogen werden und es wird empfohlen die 30-Tage-Regelung, welche nach § 9 Trinkwasserverordnung für Coliforme Anwendung finden kann, in Anspruch zu nehmen (vgl. hierzu auch „Coliforme Bakterien in Trinkwasserverteilungssystemen – Vorkommen, Anreicherung und Vermehrung“ des TZW, veröffentlicht in der Zeitschrift „energie I wasser-praxis“ 4/2008). Weiterhin ist auch nicht auszuschließen, dass von der ebenfalls in der Fachliteratur bekannten Möglichkeit von fehlerhaften Positivbefunden bei der angewendeten EN ISO-9308-1 Untersuchungsmethode im Labor auszugehen ist. Genau deswegen ist bei geringbelasteten Einzelbefunden das Nehmen von Referenzproben der gängige Weg. So ist bereits seit 2004 nach den Erkenntnissen des DVGW-Projektkreises „Neue mikrobiologische Verfahren der TrinkwV 2001“ - veröffentlicht u.a. in der Fachzeitschrift „energie I wasser-praxis 02/2004“ - bekannt, dass die beiden nach wie vor gängigen Verfahren „ISO 9308-1“ und „Colilert 18 Quanti Tray“ individuelle Schwachpunkte im Hinblick auf falsch-positive Befunde aufweisen. Bei der gegenständlich angewendeten Methode ISO 9308-1 ist bekannt, dass die Verlängerung der Brutzeit auf 48 Stunden nicht sinnvoll ist, weil die längere Inkubation das Wachstum von Begleitflora fördert und damit die Wahrscheinlichkeit von falsch-positiven Befunden steigt. Dieser Sachverhalt ist insbesondere bei Rohwasserproben von besonderem Gewicht und schränkt die ohnehin nicht eindeutige Indikatorfunktion des Parameters „coliforme Bakterien“ ein. Insofern muss auch von dieser Warte aus betrachtet ein singulärer, gering belasteter Einzelbefund, welcher nicht durch Nachproben bestätigt werden kann, im Rahmen der Gesamtbeurteilung als Möglichkeit gewürdigt werden. Weiterhin ist anzumerken, dass es sich bei dem in der Trinkwasseranalytik verwendeten Begriff „Coliforme Bakterien“ oder „Enterokokken“ nicht um eine taxonomisch eindeutig abgegrenzte Gruppe handelt, sondern um eine Zusammenfassung von Bakterien mit bestimmten biochemischen Eigenschaften. Coliforme Bakterien gelten nicht als reine Fäkalindikatoren, da sie auch oder zum Teil ausschließlich in der Umwelt vorkommen. Grundsätzlich gilt deshalb, dass der Befund „coliforme Bakterien“, aufgrund der bestehenden Erkenntnisse stärker noch als vielleicht vor 10 Jahren, für jeden Einzelfall bewertet und die hygienische Relevanz hinterfragt werden muss. Insofern ist auch die Aussage, die gefundenen coliformen Bakterien seien eindeutig ein Hinweis auf eine fäkale Verunreinigung, so nicht haltbar. Grundsätzlich stellen wir hiermit natürlich nicht in Frage, dass der Parameter „coliforme Bakterien“ ebenso wie „Enterokokken“ ein wichtiger Indikator ist, der auf Mängel bei der Aufbereitung, Desinfektion oder Verteilung hinweisen kann. Insofern kommt ja genau den Referenzproben und insbesondere einer hygienischen Bewertung besondere Bedeutung zur Deutung des Befundes zu. Fakt ist, und dies beweist auch eine vom Gesundheitsamt geführte Aufstellung „Übersicht Grenzwertüberschreitungen Geretsried 2000-2013“, dass das Geretsrieder Trinkwasser per se nicht verunreinigt ist und für die Gewinnung von Trinkwasser uneingeschränkt geeignet ist. Auch die aufgelisteten Positivbefunde im Netz, sind bei objektiver Würdigung i.d.R. keineswegs ein Zeichen für den Eintrag coliformer Bakterien von außen. Vor diesem Hintergrund ist Ihre Forderung nach Installation einer Mikrofiltration umso weniger nachzuvollziehen, da dadurch die gelegentlich aus dem Netz heraus vorkommenden geringen Belastungen durch eine Filtration überhaupt nicht verhindert werden können, da diese ja ganz Stadtwerke Geretsried Kommunalunternehmen I Schreiben Az. Anhörung - Chlorung 10/2013 vom 12.12.2013 I Seite 3 von 5 am Anfang bei der Gewinnung ansetzt. Eine Aufbereitung des Rohwassers durch Filtration wäre nur sinnvoll, wenn ansonsten, z.B. durch hohe Trübungswerte des Rohwassers, eine sichere Desinfektion mittels UV-Anlage nicht gewährleistet wäre oder nachweislich eine konstante Grundbelastung des Rohwassers vorläge. Dies ist aber vorliegend nicht der Fall. Dies belegen die kontinuierlichen Aufzeichnungen der Messungen der Stadtwerke und unter anderem auch die Reihenuntersuchungen im Rahmen unseres Wasserrechtsantrages aus dem Jahre 2011, welche teilweise bei ungünstigen Bedingungen stattfanden. Durch die kontinuierliche Trübungsmessung der Stadtwerke wird stets gewährleistet, dass eine zuverlässige Desinfektion durch die UV-Anlage erfolgt. Die Trübungswerte mit einem steten Wert unter 0,1 FNU zeigen seit jeher beständig, dass niemals grenzwertige Trübungswerte oberhalb der Empfehlungen (> 0,2 FNU) des DVGW bestanden haben, die auch nur einem Anfangsverdacht eine Grundlage liefern könnten. Aufgrund dessen ist gewährleistet, dass sämtliche Wasserbestandteile von der UV-Stahlung erfasst und desinfiziert werden. Des Weiteren betreiben die Stadtwerke die UV-Anlage prophylaktisch, da das aus dem Grundwasserleiter entnommene Wasser, wie auch die Auflistung der Befunde von 2000-2013 zeigt, unter Bezug auf das DVGW-Arbeitsblatt W 290 i.V.m. der entsprechenden UBAEmpfehlung „Empfehlung zur Vermeidung von Kontaminationen des Trinkwassers mit Parasiten“ von 2001, stets von guter Qualität ist. Das Arbeitsblatt W 290, welches den Stand der Technik darstellt, trifft nämlich dazu folgende entscheidende Aussage, dass die Notwendigkeit einer Trübstoff- und Partikelentfernung bei der Nutzung von Quell- und Grundwässern vor der Desinfektion von der Belastung des Wassers abhängt. Wenn laut W 290 die angegebenen mikrobiologischen Belastungen der zuvor genannten UBA-Empfehlung von 2001 (Bundesgesundheitsbl. 2001 44:406-408) nicht überschritten werden und die Trübungswerte deutlich unterhalb des Grenzwertes der Trinkwasserverordnung von 1,0 FNU liegen, ist im Allgemeinen keine Aufbereitung zur Trübstoff- oder Partikelentfernung erforderlich. Die UBA-Empfehlung von 2001 hält Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserbeschaffenheit für notwendig, wenn ein Nachweis von coliformen Bakterien vor der Desinfektion in mehr als der Hälfte von 20 Nachproben erfolgt, oder bei mehr als fünf von 20 Nachproben mehr als 10 coliforme Bakterien festgestellt werden, oder bei mehr als zwei von 20 Nachproben mehr als 100 coliforme Bakterien festgestellt werden. All dies ist offenkundig und belegbar weder in der Vergangenheit noch aktuell auch nur ansatzweise der Fall. Das für die Trinkwassergewinnung der Stadtwerke Geretsried genutzte Wasser entspricht diesbezüglich somit bereits vor der Desinfektion den mikrobiologischen Qualitätsparametern der Trinkwasserverordnung. In diesen Zusammenhang ist auch die Aussage des Umweltbundesamtes einzuordnen, welches feststellt: „Trinkwasser ist nicht keimfrei. Auch nach sachgerechter Aufbereitung enthält es noch Mikroorganismen. Diese sind entweder harmlose Wasserbewohner oder Bakterien und Viren, die in den nach der Aufbereitung verbleibenden Konzentrationen keine gesundheitliche Bedeutung besitzen“. Durch die Desinfektion mittels UV wird gewährleistet, dass ein potenzieller fäkaler Eintrag (Wildtiere, etc.) keine Auswirkungen auf die Wasserversorgung entfalten kann. Es ist sicherlich stets eine weitere Verbesserung des Schutzgebietes anzustreben. Allerdings kann weder für die Vergangenheit noch gegenwärtig eine Feststellung getroffen werden, dass das Schutzgebiet nicht ausreichend wirksam war und auch nicht, dass es dies jetzt und in Zukunft nicht sein sollte. Stadtwerke Geretsried Kommunalunternehmen I Schreiben Az. Anhörung - Chlorung 10/2013 vom 12.12.2013 I Seite 4 von 5 Die Behauptung, eine Desinfektion mittels UV-Anlage sei unzureichend, ist nicht zutreffend. Eine Desinfektion mittels UV entspricht den allgemein anerkannten Regeln der Technik, ist als wirksam anerkannt und ist deshalb natürlich auch auf der maßgeblichen „Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gem. § 11 TrinkwV“ des Umweltbundesamtes gelistet. Bei korrekter Beschaffenheit und Betrieb gem. DVGW-Arbeitsblatt W 294-1 ist keine Gesundheitsgefährdung zu befürchten. Die Anlage der Stadtwerke ist entsprechend zertifiziert. Die UV-Desinfektion von Trinkwasser ist ein etabliertes Verfahren. Zudem wurden noch nie die als konkrete Bedrohung und als notwendigen Grund für den Einbau einer Mikrofiltration angeführten Krankheitserreger (Bakterien und Viren) im Rohwasser oder im Leitungsnetz festgestellt. Sämtliche Proben auf den diesbezüglich einschlägigen Indikator (Clostridium perfringens) sind ausnahmslos negativ. Die Absicht der Anordnung einer Fortführung der Chlorung können wir nicht unterstützen, da diese Maßnahme weder erforderlich noch zielführend ist. Die zahlreichen Referenzproben haben eindeutig ergeben, dass es sich um Einzelbefunde im Netz handelt. Außerdem ist vollkommen fragwürdig was mit der Fortsetzung der Chlorung erreicht werden soll, da eine konkrete Belastung des Wassers nachweislich nicht besteht und das Gesundheitsamt selbst, den Einbau eines Filters zur Abwehr von „chlorresistenten Bakterien“ fordert, welche somit prophylaktisch von dieser Maßnahme ohnehin nicht erfasst würden. Grundsätzlich wird durch dieses Vorgehen auch das Minimierungsgebot, das sowohl in den Technischen Regeln (DIN 2000) als auch in der Trinkwasserverordnung (§ 6 TrinkwV 2001) festgeschrieben ist, verletzt. Dieses dient bekanntlich dem Schutz der Umwelt und der Bevölkerung vor vermeidbaren Belastungen. Die doppelte Trinkwasserdesinfektion mittels UVAnlage und zusätzlicher Chlorung widerspricht diesem Ziel klar. Zudem ist uns nicht klar, warum auf einmal eine außerordentliche Dringlichkeit im Hinblick auf den Einbau einer Mikrofiltration konstruiert wird. Die angeführte Begründung einer vermeintlich konkreten Gefahr einer parasitären Verunreinigung des Wassers ist wie dargestellt vorliegend nicht zutreffend und müsste dem Gesundheitsamt unter Bezug auf die Quellen ansonsten bereits seit über 10 Jahren bekannt sein. Wir möchten nochmals versichern, dass wir die aktuellen Trends und Notwendigkeiten hinsichtlich der Wasseraufbereitung und -desinfektion sehr aufmerksam begleiten und bezüglich unserer eigenen Situation hierauf ein besonderes Augenmerk haben. Sollte zu irgendeinem Zeitpunkt in der Zukunft tatsächlich eine Aufbereitung mittels Filtration notwendig werden, können und werden wir uns diesem Thema nicht verschließen. Allerdings arbeiten wir nach dem Stand und den allgemein anerkannten Regeln der Technik und können aktuell eine entsprechend sichere Versorgung der Bevölkerung gewährleisten. Deshalb sind wir zurzeit nicht bereit ohne Erfordernis oder neue belegbare Erkenntnisse, nur aufgrund eines nicht weiter objektiv belegbaren oder substantiierten Verdachts, Aufbereitungsmaßnahmen zu installieren oder weitere Desinfektionsmaßnahmen zu treffen. Im Falle von gewichtigen Beeinträchtigungen unserer Wasserversorgung in Wiesen wäre außerdem auch alternativ eine Versorgung der Bevölkerung über den bestehenden Notverbund mit den Stadtwerken München möglich. Für einen weiteren fachlichen Austausch zum Thema haben wir uns dem Gesundheitsamt stets angeboten. Den Stadtwerken wäre daran gelegen, gemeinsam die vorliegende Situation substantiell und beiderseits objektiv und offen zu erörtern und die zeitlichen und finanziellen Ressourcen vielmehr in die fachliche (z.B. gutachterliche) denn die juristische Klärung zu investieren. Letztendlich sollte doch beiden Parteien eigentlich an demselben Ziel gelegen sein, Stadtwerke Geretsried Kommunalunternehmen I Schreiben Az. Anhörung - Chlorung 10/2013 vom 12.12.2013 I Seite 5 von 5 nämlich einer zielgerichteten, sicheren und einwandfreien Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser. Die Fortführung der Chlorung oder eine Abkochanordnung ist hierfür nicht erforderlich. Dühring (Vorstand)