information zur aufnahmeprüfung musik

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INFORMATION ZUR AUFNAHMEPRÜFUNG
MUSIK
(nach der gemeinsamen Satzung der Pädagogischen Hochschulen Baden-Württembergs
über den Nachweis der künstlerischen Eignung vom 10.02.2006)
Zweck der Aufnahmeprüfung
1. Die Zulassung zum Studium des Faches Musik in den Lehramtsstudiengängen an den
Pädagogischen Hochschulen des Landes Baden-Württemberg setzt zusätzlich zur
Hochschulzugangsberechtigung das Bestehen einer Aufnahmeprüfung oder einer
formellen Befreiung davon voraus.
Über eine mögliche Befreiung von der Aufnahmeprüfung entscheidet auf Antrag des/der
Bewerbers/Bewerberin der Prüfungsausschuss der jeweiligen Hochschule.
Diese Befreiung gilt nur an der Pädagogischen Hochschule, die die Befreiung ausstellt.
2. Durch diese Prüfung werden die besondere Eignung und die besonderen Fähigkeiten
nachgewiesen, die in den Studiengängen für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und
Real- schulen im Fach Musik erforderlich sind.
3. Die Teilgebiete und die Anforderungen dieser Aufnahmeprüfung sind in der Anlage
festgelegt.
Antrag der Aufnahmeprüfung
1. Den Antrag auf Zulassung zu der Aufnahmeprüfung Musik kann stellen, wer eine
Hochschulzugangsberechtigung erworben hat oder innerhalb eines Jahres ab
Antragsstellung erwerben wird.
2. Der Antrag für die Aufnahmeprüfung im Sommersemester ist bis zum 01. Juni und für die
Aufnahmeprüfung im Wintersemester bis zum 01. November eines jeden Jahres bei der
Pädagogischen Hochschule zu stellen, bei der die Aufnahme des Studiums beabsichtigt
ist.
3. Die Termine setzen die Pädagogischen Hochschulen landeseinheitlich fest.
Durchführung der Aufnahmeprüfung
Die Aufnahmeprüfung für das Fach Musik dauert in der Regel 20 Minuten je Bewerber/in.
Sie besteht aus folgenden vorzubereitenden Teilgebieten:
1. Instrumentalvortrag
Zwei vorbereitete Instrumentalstücke aus unterschiedlichen Epochen oder Stilbereichen, die
den gegenwärtigen Leistungsstand erkennen lassen. An die Stelle eines vorzubereitenden
Stückes kann eine qualifizierte Improvisation treten. Wenn ein Melodieinstrument vorgespielt
wird, müssen zusätzlich Grunderfahrungen in einem Akkordinstrument (Klavier, Orgel,
Akkordeon, Gitarre) nachgewiesen werden, wie z.B. das Spielen eines einfachen mehrstimmigen Stückes, einer Liedbegleitung oder das Spielen eines Chorsatzes.
2. Gesangsvortrag
Ein unbegleitetes Volkslied und ein Gesangstück wahlweise aus der klassischen Musik
(Kunstlied/Arie) oder aus Musical/Jazz/Pop/Rock/Chanson.
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3. Musiktheorie/Gehörbildung
Nachweis von Grundkenntnissen der Musiktheorie in Verbindung mit Gehörbildung:
Gattungen, Formen und Formprinzipien,
Hören und Bestimmen von Intervallen, Dreiklängen, Dominantseptakkorden, Taktarten,
Rhythmus wiedergeben können,
Grundkenntnisse der Funktions-/Stufentheorie (Kadenzen).
4. Allgemeines Musikwissen
Musikgeschichte: Epochen mit ihren Stilmerkmalen und Zuordnung bekannter Komponisten
und Werken bis in die Gegenwart.
5. Kolloquium
Personenbezogene Interessen, Erwartungen und Erfahrungen.
Anmerkung:
Das Programm (Titel und Komponist) muss schriftlich vorgelegt werden. Die Noten der
vorbereiteten Stücke sind in zweifacher Ausfertigung vorzulegen.
Für Begleitung muss selbst gesorgt werden.
Eine HiFi-Anlage steht zur Verfügung.
Bescheinigung des Prüfungsergebnisses und Wiederholung der Aufnahmeprüfung
1. Als Gesamtergebnis der Aufnahmeprüfung werden die Bewertungen „bestanden“ oder
„nicht bestanden“ festgesetzt. Hierüber ist dem/der Bewerber/in eine Bescheinigung
auszustellen.
2.
Die Bescheinigung über das Bestehen der Aufnahmeprüfung berechtigt zur
Studienzulassung für die nachfolgenden beiden Studienjahren an allen Pädagogischen
Hochschulen in Baden-Württemberg.
3. Die Aufnahmeprüfung kann einmal wiederholt werden. In besonderen Härtefällen kann der
Prüfungsausschuss auf Antrag des/der Bewerbers/Berwerberin eine zweite Wiederholung
der Aufnahmeprüfung zulassen.
Rücktritt von der Prüfung
1. Tritt ein/e Bewerber/in ohne Genehmigung des Prüfungsausschusses von der Prüfung
zurück, so gilt diese als nicht bestanden.
2. Wird der Rücktritt genehmigt, so gilt die Prüfung als nicht unternommen. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn wichtige Gründe vorliegen, insbesondere wenn der/die
Bewerber/in durch Krankheit an der Ablegung der Prüfung gehindert ist. Der
Prüfungsausschuss kann die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen.
Auskünfte
Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Vorsitzende des Prüfungsausschusses des Faches
Musik in seinen Sprechzeiten zur Verfügung. Auskünfte über die Sprechzeiten erhalten Sie
im Fakultätssekretariat bzw. auf der Homepage der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe.
Fakultät III - Institut für Kunst und Musik
Sekretariat Frau Blancato
Gebäude III, Zimmer 103
Bismarckstraße 10
76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 925-4086
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